DEMOKRATIE Gericht stärkt Meinungs-Freiheit: „Abwehrrecht des Bürgers gegen den Staat“

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat in einem bemerkenswerten Spruch erklärt, warum Regierungsmitglieder kein Grundrecht auf Meinungsfreiheit haben: Dieses Grundrecht sei ein genuines „Abwehrrecht des Bürgers gegen den Staat“. In der Pegida-Diskussion hat die Bundeskanzlerin von der Teilnahme an Demonstrationen abgeraten. Vielleicht sollte sich Angela Merkel den Spruch des Gerichts in einer ruhigen Stunde durchlesen. Er ist auch für juristische Laien leicht verständlich.

Der Oberbürgermeister von Düsseldorf, Thomas Geisel, wollte am Montag das Rathaus verdunkeln, um gegen die lokale Pegida-Demonstration zu protestieren.Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hat ihm das im Rahmen einer einstweiligen Anordnung untersagt.

Die Einstweilige Verfügung, die den Deutschen Wirtschafts Nachrichten vorliegt, ist ein interessantes Dokument in Sachen demokratischer Spielregeln. Vielleicht gerade weil es von einem Gericht aus der Stadt Heinrich Heines kommt, ist der Spruch des Gerichts lesenswert.

In der Begründung heißt es nämlich:

„Als Hoheitsträger hat der (Ober-)Bürgermeister kein Grundrecht auf Meinungsfreiheit. Grundrechte sind genuin Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat. Sie gewähren den Bürgern auch die Freiheit, ihre Meinung in politisch umstrittenen Fragen – frei von staatlicher Einflussnahme und Druck – kundzutun. Es wäre eine Verkennung des für den freiheitlichen Staat konstitutiven Grundsatzes, wenn sich ein Hoheitsträger oder dessen Organ unter Berufung auf die Meinungsfreiheit gegen die Grundrechtsausübung durch die Bürger wenden könnte. Äußert sich ein Hoheitsträger in amtlicher Funktion und nimmt er dabei die ihm in dieser Funktion zur Verfügung stehenden Mittel in Anspruch, darf er grundsätzlich nicht in einem allgemeinen politischen Meinungskampf zugunsten einer von mehreren widerstreitende Standpunkte vertretenden Gruppen Partei ergreifen.

Regierungsmitglieder und staatliche Organe unterliegen nach geltender Rechtslage einer Pflicht zu neutralem Verhalten:

„Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts unterliegt ein Regierungsmitglied der Bindung an das Neutralitätsgebot, wenn es im politischen Wettbewerb Möglichkeiten nutzt, die ihm aufgrund seines Regierungsamtes zur Verfügung stehen, während sie den politischen Wettbewerbern verschlossen sind. Dies ist insbesondere gegeben, wenn eine Äußerung unter Rückgriff auf die einem Regierungsmitglied zur Verfügung stehenden Ressourcen erfolgt oder eine erkennbare Bezugnahme auf das Regierungsamt vorliegt und damit die Äußerung mit einer aus der Autorität des Amtes fließenden besonderen Gewichtung versehen wird.“

Das Gericht nennt eine Einschränkung, in der staatliche Organe auch Grenzen der Grundrechte setzen können:

„Es kann offen bleiben, ob das Recht des Antragsgegners zur Äußerung in amtlicher Funktion weiter gehen würde, wenn Grund zu der Annahme bestünde, anlässlich der Versammlung würden auf dem Gebiet der Stadt E. Bestrebungen entfaltet, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind.

Doch genau diese antidemokratische Gesinnung sei bei dem Düsseldorfer Pegida-Ableger nicht zu konstatieren:

„Weder aus der Bestätigung der Anzeige der geplanten Versammlung am … durch das Polizeipräsidium E. vom 8. Januar 2015 noch aus dem Flugblatt zu einer früheren Veranstaltung der „BOGIDA“, dem die inhaltliche Ausrichtung der Versammlung in E. am 12. Januar 2015 nach Angaben der Antragstellerin zu entnehmen ist, sind Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung zu entnehmen.“

Der Düsseldorfer Oberbürgermeister will gegen die Verfügung Beschwerde einlegen. Er hat sich auf Angela Merkel berufen, die in ihrer Neujahrsansprache den Deutschen geraten hatte, nicht an den Pegida-Demonstrationen teilzunehmen. Sie hatte diese Aufforderung nach den Pariser Anschlägen wiederholt. Dass die Kanzlerin die Ansprache als Privatperson gehalten hat, dürfte nach den geltenden Gesetzen nur schwer zu vermitteln sein. 

Wie schnell aus einer staatlichen Intervention in den demokratischen Meinungsstreit Druck und Einflussnahme werden, die den durchschnittlichen Bürger sehr wohl beeindrucken können, zeigt die Welle, die der Zeitungsverleger-Verband BDZV mit seiner Anti-Pegida-Aktion ausgelöst hat. Die Kommentare in vielen Zeitungen rücken die Demonstranten fast unisono in die Nähe von islamistischen Extremisten. Die Argumentation des BDZV ist von einem logischen Standpunkt aus maximaler Unsinn, wie der Medien-Blogger Stefan Niggemeier in einem lesenswerten Posting dargelegt hat. Doch um Logik geht es in der aufgeheizten Debatte offenbar nicht mehr.

Die Tagesthemen der von öffentlich-rechtlichen Geldern finanzierten ARD hat am Montag die Geste von Pegida-Teilnehmern, für die Opfer der Pariser Anschläge Trauerflor zu tragen, wörtlich als „Frechheit“ bezeichnet. Offenkundig vom „Machtwort“ der Kanzlerin ermuntert, wird nicht mehr gefragt, was jemand sagt.Urteile über Bürger werden danach gefällt, was sie denken könnten. Ein fairer Wettstreit der Meinungen findet in einem von gegenseitigen Verdächtigungen und Unterstellungen geprägten Konflikt nicht mehr statt. Ihn jedoch zu ermöglichen, sind die staatlichen Hoheitsträger verpflichtet. Das ist der Sinn des Neutralitätsgebots.

Ein einfacher Bürger wird sich zweimal überlegen, ob er eine abweichende Meinung öffentlich artikulieren soll, wenn staatliche Organe Partei ergreifen. Das Wesen einer freiheitlichen Demokratie besteht jedoch genau darin, weshalb das Grundrecht der freien Meinungsäußerung in Deutschland von der Verfassung geschützt wird. Die Bürger haben das Recht, sich gegenseitig auch wüst und unflätig zu beschimpfen. Staatliche Organe haben dieses Recht nicht, wie das Gericht unmissverständlich erklärt hat.

Bundesjustizminister Heiko Maas hatte den Organisatoren der Pegida empfohlen, die Demo abzusagen. Der bayrische Ministerpräsident Horst Seehofer forderte gar eine dauerhafte Absetzung der Demos. Beides ist, wenn man die Begründung aus Düsseldorf ernst nimmt, unzulässig: Nur wenn Seehofer und Maas nachweisen können, dass die Demonstranten Bestrebungen entfalten, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind, können sie einschreiten. Dass der Justizminister die Leute „widerlich“ findet, wie er gesagt hat, reicht nicht aus, um sich als Hoheitsträger in diesen Meinungsstreit unter den Bürgern einzumischen.

Auch Maas und Seehofer sollten daher die Begründung der Düsseldorfer Richter lesen. Gerade einem Justizminister sollte es nicht schaden, wenn er sich mit der geltenden Rechtssprechung vertraut macht.

http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/

In Deutschland ist Beleidigung von Religionen Straf-Tatbestand

Die zahlreichen politischen Solidaritäts-Adressen für Charlie Hebdo für die Aufrechterhaltung von Presse- und Meinungsfreiheit entsprechen nicht der Gesetzeslage: Beschimpfung von Religionen und Majestätsbeleidigung sind in Deutschland strafbar. Eine Petition fordert nun die Abschaffung der Paragrafen im Strafgesetzbuch.

Majestätsbeleidigung ist in Deutschland immer noch ein Straftatbestand. Eine Petition an den Bundestag fordert nun die Abschaffung der entsprechenden Paragrafen, die die Pressefreiheit einschränken und die Starken gegen die Schwachen schützen. (Foto: dpa)

Viele deutsche Politiker haben sich nach dem Anschlag auf Charlie Hebdo für den Schutz der Presse- und Meinungsfreiheit eingesetzt. Diese müsse, so der Tenor, trotz der Gewalt durch Terroristen, bewahrt bleiben. Auch die Zeitungsverleger machen sich dafür stark.

Allerdings kann von Bewahrung keine Rede sein: Denn die deutsche Gesetzeslage sieht vor, dass die Beschimpfung von Religion und die Beleidigung des Bundespräsidenten oder von ausländischen Staatsoberhäuptern Straftaten sind.

Zu den Religionen sagt der § 166 StGB:

(1) Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mitFreiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) eine im Inland bestehende Kirche oder andere Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsvereinigung, ihre Einrichtungen oder Gebräuche in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.

Zur „Verunglimpfung des Bundespräsidenten“ sagt der § 90 StGB:

(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Bundespräsidenten verunglimpft, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) In minder schweren Fällen kann das Gericht die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2), wenn nicht die Voraussetzungen des § 188 erfüllt sind.

(3) Die Strafe ist Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, wenn die Tat eine Verleumdung (§ 187) ist oder wenn der Täter sich durch die Tat absichtlich für Bestrebungen gegen den Bestand der Bundesrepublik Deutschland oder gegen Verfassungsgrundsätze einsetzt.
(4) Die Tat wird nur mit Ermächtigung des Bundespräsidenten verfolgt.

Zur „Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten“ sagt der § 103 StGB:

(1) Wer ein ausländisches Staatsoberhaupt oder wer mit Beziehung auf ihre Stellung ein Mitglied einer ausländischen Regierung, das sich in amtlicher Eigenschaft im Inland aufhält, oder einen im Bundesgebiet beglaubigten Leiter einer ausländischen diplomatischen Vertretung beleidigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe, im Falle der verleumderischen Beleidigung mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Ist die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen, so ist § 200 anzuwenden. Den Antrag auf Bekanntgabe der Verurteilung kann auch der Staatsanwalt stellen.

Der Informatiker Bernd Paysan hat nun eine Online-Petition gestartet, um diese restriktiven Paragrafen zu streichen. Paysan sieht vor allem die Satire gefährdet, weil hier „die Starken vor den Schwachen geschützt“ würden.

In der Begründung zur Petition an den Bundestag heißt es:

„Neben der Kritik an den Religionen und ihren gewalttätigen Fanatikern muss auch die Kritik an den Mächtigen, also an unserem eigenen Staatsoberhaupt und den Staatsoberhäuptern anderer Länder, bei denen es sich auch immer wieder um Verbrecher gegen die Menschlichkeit handelt, die eigentlich nach Den Haag gehören, frei von jeder Sanktion sein. Jeder Vorwand, diese Kritik juristisch zu verfolgen, verletzt die Meinungsfreiheit. Macht muss mit Kritik leben können, und jetzt ist es Zeit, ein Zeichen zu setzen.

Es ist jedoch eher unwahrscheinlich, dass die Bundesregierung diese anachronistischen Regeln außer Kraft setzt. Eher ist zu erwarten, dass es weitere Einschränkungen geben wird. Bundesinnenminister Thomas de Maizière möchte, dass das Internet-Videoportal YouTube besonders anstößige Aufnahmen des Terroranschlags in Paris löschen solle. „Vieles kann man bei YouTube sehen. Und nicht alles, was jetzt irgendwie dort bisher eingestellt ist, sollte vielleicht dort bleiben.“

http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2015/01/11/in-deutschland-ist-beleidigung-von-religionen-straf-tatbestand/

(admin: Kontrolle der Bürger/Bürgen, absolute Gängelei bis hin zu FEMA-Lagern ist das Ziel, und False-Flag-Operations sind dazu das Mittel.)

Hallo an alle Unterstützer und Anhänger der HoGeSa, wir möchten euch darauf hin…

wir möchten euch darauf hinweisen, dass man unsere Demonstration am 18.01.2015, in Essen, verboten hat.

Es ist erstaunlich, dass man uns zu einem KOOPERATIONsgespräch einlädt, wenn man nicht mit uns kooperien will. Wir haben mit Zuständigen der einzelnen Behörden am 06.01.2015 in Essen geredet und ihnen unsere Position erklärt. Zum Beispiel, dass wir den Marsch sonntags machen wollen, da keine Geschäfte gestört werden und wir den Platz auch gewählt haben, damit wir den Verkehr nicht behindern, wie beispielsweise in Köln.
Was aber direkt am Anfang das Gespräch aufgefallen ist, ist, dass uns viele Fragen gestellt wurden, wie wir uns denn von der rechten Szene distanzieren, bzw zu ihr stehen.
Wir haben darauf hingewiesen, dass der Vertreter der HoGeSa selbst einen Migrationshintergrund hat, dass wir einen Redner in Köln hatten, der sich offen dazu bekannt hat, dass er politisch links einzuordnen ist – wir haben auch darauf hingewiesen, dass er wohlauf und an einem Stück heimgekommen ist. Desweiteren haben wir auf unsere Seite www.hogesa.info verwiesen, wo klar einzusehen ist, dass wir uns von rassistischen Gedankengut distanzieren…
… und deswegen ist es uns ein Rätsel, dass man unseren Vetreter heute Mittag (07.01.2015) um 12Uhr telefonisch darauf hingewiesen hat, dass den Behörden eine Distanzierung von der rechten Szene fehlt. In diesem Gespräch wurde noch einmal auf unsere Homepage verwiesen, woraufhin sich die Gegenseite zufrieden gezeigt hat. Es wurde auf eine Prüfung zum Verbot der Demo hingewiesen.

…und ein noch größeres Rätsel ist uns, dass man um 16Uhr noch einmal angerufen hat um darauf hinzuweisen, dass die Demonstration verboten wurde und alles weitere schriftlich erklärt wird.
Was soll jetzt der Grund sein??? „DIE FEHLENDE DISTANZIERUNG ZUR RECHTEN SZENE“???

Es war uns klar, dass man uns Steine in den Weg legen und einen Grund für ein Verbot suchen wird. Als dann ein paar Stunden später ein Online-Artikel erschien, indem es heißt „Der politische Druck ist hoch.“ (Quelle:http://www.derwesten.de/staedte/essen/essener-polizei-prueft-ein-verbot-der-hogesa-demo-id10209151.html) wurden unsere Vermutungen bestätigt. Der Staatschutz, welcher auch in dem Gespräch vertreten war, wird der Politik wohl nichts handfestes geliefert haben, obwohl zufällig zwei Handys auf dem Tisch lagen (vielleicht ist das Mikro kurzfristig kaputt gegangen?), weshalb man nun vollkommen lächerliche und aus der Luft gegriffene Gründe vorschiebt.

Außerdem ist die nervöse Reaktion der Vertreterin des Einsatzleiters der Polizei, auf die Frage, was man denn gegen die Bewegung „Essen stellt sich quer“ tun wird, da diese die Zeit von der Anmeldung, bis zum Bewerben der Veranstaltung, nicht eingehalten hat und daraufhin verboten werden müsse. Wir haben auch darauf hingewiesen, dass selbst der Bürgermeister zu einer Sitzblockade aufgerufen hat und diese genauso verboten, bzw. verhindert werden müsse. Vom Strafrechtlichen Verhalten mal zu ganz zu schweigen.

Wir werden gegen dieses Verbot selbstverständlich vorgehen, da wir uns, in unserem Recht auf Meinungsfreiheit und Versammlungsfreiheit, verletzt fühlen.

An dieser Stelle möchten wir, im Namen der HoGeSa, nochmal unser Mitgefühl den Familien, Freunden und Bekannten aussprechen, die heute, am 07.01.2015, einen von ihnen bei dem Angriff auf die französische Satire-Zeitung „Charlie Hebdo“, bei dem mindestens zwölf Menschen getötet wurden, verloren haben.

Wir waren die erste Bewegung, die ihre Ängste, die Ängste der Bürger, auf die Straße getragen hat. Dafür wurden wir von Medien und Politik als rassistische, rechtsradikale Unmenschen dargestellt.
An dieser Stelle möchten wir nachfragen, ob es immer noch unbegründete Ängste sind oder ob diese Thematik nicht doch real ist.
Es fürchten sich nicht nur 7000 Menschen in Köln, sondern 100.000. in der ganzen BRD – und das sollte euch da oben langsam ein Zeichen geben.
Mittlerweile haben wir starke Einblicke erhalten, was mit Leuten passiert, die der Politik oder den Medien nicht gefallen.
Erklärt uns doch bei Gelegenheit auch, wie ihr eure Bürger in Zukunft schützen wollt.
Wollt ihr dann noch mehr gewaltbereite Linksradikale finanzieren, die ihr als Schlägertruppen, mit Bussen, der Gewerkschaften, zu unseren Demonstrationen schickt, um eben die Leute anzugreifen, die euch darauf aufmerksman machen wollen, dass es ein Problem gibt?
Das tun sie nämlich gerade.
Sind Probleme in der BRD nicht mehr erwünscht?
Werden in einer Meinungsfreiheit nicht Meinungen ausgetauscht und diskutiert und hat in einer „Demokratie“ der kleine Bürger also doch nichts zu sagen? Wollt ihr uns vielleicht genau das mitteilen?
Und wir werden solange keiner Anfrage zu einem Interview oder Talkshow folgen, bis ihr zustimmt, dass diese live gesendet werden. Wir haben keine Lust darauf, dass ihr anfangt euch irgendetwas zurecht zuschneiden, um uns eine Meinung aufzudrücken, die nicht unsere ist.

Die Regierung pisst auf uns und die Medien erzählen uns, es würde regnen.

Wir wussten, dass ihr auf Leute, die eure heile Welt langsam satt haben, so reagieren werdet. Wir wussten, dass ihr uns bis aufs Blut provozieren werdet und wir wussten auch, dass ihr bis zum bitteren Ende gegen uns hetzen werdet. Und genau aus diesem Grund sind wir auf die Straße gegangen – WIR HABEN KEINE ANGST VOR EUCH! AHU!

Wir werden weiterhin dafür sorgen, dass sich der normale Bürger wieder auf die Straße trauen kann, um seinen Ärger und seine Ängste zu zeigen!
Wir werden unsere Familie vor jedem, der es wagt sie anzugreifen, beschützen und dafür stehen wir. Das war immer schon der Grundgedanke unserer Bewegung und wird es auch immer sein.

Jeder, der an unserer Seite steht, gehört zu unserer Familie. Dabei ist uns die Hautfarbe, die Religion, die soziale Schicht, der Monatslohn und die Kleidung immernoch egal, denn wir sehen, im Gegensatz zu euch, den Menschen, der dahinter steht.
Genau den Menschen, den ihr verarscht, den ihr manipuliert und den ihr ausbeutet.

Wir wissen genau, was ihr treibt und wir haben euch im Auge. Egal, was ihr macht und egal was ihr vorhabt, wir wissen es schon. Und wenn nicht, dann wird man es uns erzählen.
Wir sind nicht nur 7000, wir sind 80 Millionen. Wir sind das Volk!

Wir haben euch die Hand oft genug gereicht und wir sind oft genug einen Schritt zurückgegangen, damit ihr einen auf uns zumachen könnt – wir haben aber nicht verlernt Anlauf zu nehmen, vergesst das nicht.
Wir sind nicht blöd und wir kennen unsere Rechte, genauso wie wir das Grundgesetz kennen. Wir kennen auch den Artikel 20, Absatz 4.

„(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“

WIDERSTAND LÄSST SICH NICHT VERBIETEN!

Wir werden immer mehr, ob ihr das wollt oder nicht.
Kopiert und teilt diesen Status, damit es jeder lesen kann. Verbreitet es, wo ihr nur könnt.
Lasst jeden wissen, wer wir sind!

Gemeinsam sind wir stark!

AHU, AHU, AHU!

HoGeSa

http://gesiwista.net/index.php/Thread/1961-Hallo-an-alle-Unterst%C3%BCtzer-und-Anh%C3%A4nger-der-HoGeSa-wir-m%C3%B6chten-euch-darauf-hin/?s=247cea59af6433e8002064ebd75fc4ece1b86d5f

Offener Brief: Meinungsfreiheit in “zeit-online”

Danke an Maria Lourdes

infoOffener Brief an zeit-online Hr. Dr. Rainer Esser

Sehr geehrter Herr Dr. Esser, als einen der beiden Geschäftsführer von „zeit-online“ erlaube ich mir, Ihnen in einer für mich wichtigen Angelegenheit einen Offenen Brief zu schreiben.

Der Grund:
Schon so manches Mal wurden meine Kommentare gelöscht, weil sie irgendwie nicht der Meinung der Redaktion entsprechen. Obwohl ich niemals anmaßend, beleidigend oder ausfällig werde; – niemals verstoße ich gegen den im Grundgesetz verankerten Schutz hinsichtlich Volksverhetzung oder gegen andere Vorschriften.

Der Anlaß:
Die Löschung meines Kommentars in „Putins Krieg gegen die Information“ vom 18.12.2014 in „zeit-online“ sowie die anschließende Löschung meines Accounts.

Die Details über den Inhalt sowie der Nachricht der Redaktion:
Ich brachte in meinem Kommentar meine Meinung über die Richtungsvorgabe der Medien in Deutschland zum Ausdruck, mit den Worten: ” Fest steht, daß der Journalismus in Deutschland zu 90 % Merkel-Nato-Ami-hörig berichtet.”

Der Anlaß:
Die Löschung meines Kommentars in „Putins Krieg gegen die Information“ vom 18.12.2014 in „zeit-online“ sowie die anschließende Löschung meines Accounts.

Die Details über den Inhalt sowie der Nachricht der Redaktion:
Ich brachte in meinem Kommentar meine Meinung über die Richtungsvorgabe der Medien in Deutschland zum Ausdruck, mit den Worten: ” Fest steht, daß der Journalismus in Deutschland zu 90 % Merkel-Nato-Ami-hörig berichtet.”

Daneben bezog ich mich auf MH 17 und stellte zwei im Internet nachlesbare Tatsachen gegenüber, – nämlich, daß

  • die Niederlande trotz berechtigtem Eigeninteresse sämtliche Aktionen bezüglich Ursachenerforschung  des Absturzes auf ganz kleinem Level hält
  • die Niederlande als einziges europäisches Land kürzlich ihre angeforderten Goldreserven aus New York  zurückerhalten haben

Ich stellte natürlich da die Frage, ob hier irgendein Zusammenhang besteht.Daneben erinnerte ich daran, daß die Black-Boxes des Flugzeugs von MH 17 immer noch in Verwahrung der Briten sind, die üblicherweise die US-Interessen vertreten.

Das veranlaßte Ihre Redaktion zu folgender Mitteilung:

443. […] 18. Dezember 2014 12:16 Uhr
Verzichten Sie bitte auf die Verbreitung haltloser Behauptungen. Wenn Sie eine Tatsache behaupten, sollten Sie diese auch belegen können oder wenigstens mit Argumenten untermauern. Die Redaktion/fk. – 4 Leserempfehlungen

Die Möglichkeit, diese Behauptungen belegen zu können, wurde mir dadurch genommen, indem auch mein Account gelöscht oder gesperrt wurde.

Nun, was Sie bei diesen Behauptungen derart gestört hat, daß es zu dieser Maßnahme kommen mußte, kann ich nicht beurteilen, – aber alle drei Behauptungen sind mehrfach im Internet nachzulesen, – von den verschiedensten anderen Quellen, bis zu ausländischen (z.B. dem Schweizer „Expreß“). Möglicherweise waren auch die 4 Leserempfehlungen innerhalb kurzer Zeit dafür ausschlaggebend.

Natürlich ist „zeit-online“ nicht verpflichtet, Kommentare zu veröffentlichen oder deren Streichung zu begründen. Es ist ja Ihre Kommunikationseinrichtung, über die Sie frei willentlich verfügen können. Dazu sind die Punkte in den Geschäfts-Bedingungen zwar widersprüchlich, aber trotzdem so, daß sie einen völligen Freiraum dabei haben.

Unter §1 Pkt 6 kann man nachlesen:

Das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und der ZEIT ONLINE GmbH wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und ist von beiden Parteien jederzeit fristlos kündbar. Die Kündigung des Nutzers muss schriftlich oder in Textform (Erklärung per eMail an community(at)zeit.de, Brief oder Faxschreiben) erfolgen. Im Falle der dauerhaften Einstellung eines registrierungspflichtigen Dienstes gilt der Vertrag auch ohne gesonderte Kündigungserklärung als beendet.

Das bedeutet, wenn der Nutzer seinen Account löschen will, muß er Sie schriftlich darauf hinweisen. Die Redaktion aber macht das ihrerseits einfach mit dem Mausklick und muß das nicht mitteilen oder begründen.

Zwar schützen Sie sich – wie bei derartigen Foren üblich – vor den Inhalten der Kommentare nach außen, wie unter § 2 Pkt 1 Ihrer AGNB nachzulesen:

„Die ZEIT ONLINE GmbH übernimmt keine rechtliche Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität von redaktionellen Beiträgen. Bitte beachten Sie, dass im Rahmen der Portale und Dienste der ZEIT ONLINE GmbH Nutzer Inhalte einstellen können. Solche Inhalte können von der ZEIT ONLINE GmbH grundsätzlich nicht auf ihre Richtigkeit und Rechtmäßigkeit hin überprüft werden und die ZEIT ONLINE GmbH macht sich entsprechende Einträge nicht zu Eigen.“

Trotzdem kann man in den Nutzungsbedingungen für registrierungspflichtige Dienste wie die Kommentarfunktion nachlesen:

§2 Pkt 1: Ihre Beiträge werden von der ZEIT ONLINE GmbH ggfls. überprüft, gekürzt und/oder bearbeitet, wie es auch bei Leserbriefen der Fall wäre. Sie räumen der ZEIT ONLINE GmbH das Recht zur Bearbeitung Ihres Beitrages unter Wahrung Ihrer Urheberpersönlichkeitsrechte ein.

Weiterhin legen Sie in den weiteren Punkten 2 – 4 gewisse „Spielregeln“ fest, die Ihre Redaktion aber auch dann, wenn diese Regeln eingehalten werden, jederzeit durch den Passus in Pkt. 2 zur Zensur berechtigt: Ein Anspruch auf Veröffentlichung Ihres Beitrags besteht nicht. Die ZEIT ONLINE GmbH ist jederzeit dazu berechtigt, Ihren Beitrag zu löschen.

Sie haben sich dadurch ein probates Mittel zur Einschränkung der Meinungsfreiheit geschaffen, das Sie auch mit Erfolg anwenden. Sie brauchen das nicht einmal zu begründen. Ich komme nicht umhin, festzustellen, daß diese Methoden zur Beschneidung der Meinungsfreiheit zwar nicht mit denen aus der DDR oder des 3. Reiches vergleichbar sind, weil es damals noch nicht das Internet (oder nicht in diesem Maße) gegeben hat, – aber die Zielrichtung ist dieselbe.

Der Angriff auf Dieter Nuhr ist ein Angriff auf die Kunst

Meine Meinung: Mit Kunst hat das gar nichts zu tun. Sondern mit Meinungsfreiheit, die es hier gar nicht gibt. Xavier Naidoo ist ein weiteres Beispiel und nicht zu vergessen die Texte aus der Anstalt, je wahrer sie sind, desto mehr wird verboten. Das zeugt nur von Angst vor dieser Wahrheit. Denn die Lügen, das  gesamte Lügenkonstrukt BRD, Demokratie, Staat, ist darauf angewiesen, daß die meisten Bürger/Bürgen, Schlafschafe, zusehen, den Mist glauben und mitmachen. Einige Kommentatoren dieser Seite lassen sich noch beeindrucken von Nazi- und anderen -keulen. Je mehr aber mutig dagegen antreten, als Beispiel sei hier Jo Conrad auf einer Mahnwache genannt, desto weniger kann das greifen.

Selbstverständlich möchte niemand sein Existenz verlieren. Aber Du bist nicht allein. Wir sehen es ja an den Demos, die überall stattfinden. Und – denken wir ´mal an Sylvia Stolz und Horst Mahler, die für ihre Überzeugung in den Knast gingen. Es gibt sicherlich noch weitere Beispiele.

Die Eliten und deren Marionetten pfeifen auf dem letzten Loch.Wir lassen uns nicht unterkriegen – denn – WIR SIND DAS VOLK, DER SOUVERÄN!

Hier kommt der Beitragt:

schweigen_damato

In den vergangenen Tagen habe ich mit einer gewissen Fassungslosigkeit die Angriffe auf Dieter Nuhr verfolgt. Sehen wir mal davon ab, dass ein beleidigter Muslim sich berufen fühlt seinen Glauben mit einer Strafanzeige zu verteidigen und betrachten wir das große Ganze. Wie die Raubtiere fielen die gleich geschalteten Medien über den Kabarettisten her und verteilten seine Fetzen gerecht untereinander. Da war für jeden etwas über. Was aber hatte Nuhr anders gemacht als sonst oder als etliche andere seiner Kollegen?

Mein persönlicher Favorit ist bekanntermaßen Volker Pispers. Es gibt vermutlich keine Religion, Partei oder auch Menschengruppe die er nicht, gekonnt mit den Schattenseiten porträtiert hat. Leider ist es bei guten Kabarettisten meist eher eine “Realsatire” und die Sätze ein Spiegel für die Gesellschaft.

Nachdem das Theater um Dieter Nuhr losging, habe ich mir in einem Weltartikel den Zusammenschnitt der bemängelten Passagen angesehen, sogar gemeinsam mit einem Muslim. Weder dieser noch ich konnten hierbei wirklich aus dem Rahmen fallende Ehrverletzungen ausmachen, auch wenn ab und an ein Spruch mal recht tief platziert war. Das ist nunmal auch ein Teil vom Kabarett und Kabarett ist Kunst. Hierzu möchtet ich einen Absatz aus Wikipedia posten:

Kunst ist eine Erscheinung in jeder Kultur, Gegenstand sozialer Konventionen und – sofern eine Gesellschaft ein Rechtswesen entwickelt – ein Objekt der Gesetzgebung. In demokratischen Ländern ist das Recht auf Kunstfreiheit entweder in der Verfassung verankert oder im Rahmen der Meinungsfreiheit garantiert. In zahlreichen anderen Staaten wird die Kunstausübung r
eglementiert und/oder zu Propagandazwecken instrumentalisiert. In Diktaturen wird Kunst häufig gezielt dazu eingesetzt, das jeweilige Regime zu stabilisieren. Freier künstlerischer Ausdruck wird einer Zensur unterworfen und mit Repressionen bedroht oder ihnen tatsächlich ausgesetzt.[1]

Das der Muslim klagt weil er seine Ehre verletzt fühlt, ist sein gutes Recht. Eben dieses Recht ist eben so verbrieft wie die Kunst- oder Meinungsfreiheit. Besser passt eigentlich “sollte” so verbrieft sein. Mit der Kunst- oder Meinungsfreiheit ist es in unseren Bananenrepubliken nämlich nicht mehr weit her. Die Medien haben mittlerweile die Rolle als Phalanx der Sprach- und Gedankenhygiene perfekt ausgefüllt und aus der Politik wird genau diese Strategie forciert.

Es ist an der Zeit die Freiheit zurück zu gewinnen und den Feinden der Demokratie eine Absage zu erteilen.

Carpe diem