Hartz IV: Ab Mittwoch alle Jobcenter wegen Corona-Krise geschlossen

Coronavirus 750x375 1 - Hartz IV: Ab Mittwoch alle Jobcenter wegen Corona-Krise geschlossen

Alle Arbeitsagenturen und Jobcenter ab Mittwoch geschlossen

Wie gegen-hartz.de aus einer internen Quelle erfahren hat, schließen bundesweit ab kommenden Mittwoch alle Jobcenter und Arbeitsagenturen. Arbeitslosengeld und Hartz IV Beziehende erhalten jedoch weiterhin ihre Bezüge. Beratungen sollen ab Mittwoch nur noch per Telefon stattfinden. Anträge, Widersprüchen usw. sollen in die Briefkästen der einzelnen Jobcenter geworfen werden.

Erstmals Schließung aller Leistungsträger

Zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland schließen alle Jobcenter und Arbeitsagenturen. Das konnte die Redaktion “gegen-hartz.de” aus internen Quellen erfahren. Es wird allerdings davon ausgegangen, dass eine entsprechende offizielle Meldung noch im Laufe des Tages von Seiten der Bundesagentur für Arbeit (BA) entsandt wird.

Die BA sei diesen Schritt gegangen, um Leistungsbezieher und Mitarbeiter vor eine Ansteckung des neuartigen Coronavirus zu schützen. Zudem habe bei dieser Entscheidung auch die bundesweiten Kindergarten- und Schulschließungen eine Rolle gespielt. Weil viele Eltern ihre Kinder zu Hause betreuen müssen, fehlen diese am Arbeitsplatz. Eine ausreichende Betreuung in den Behörden sei unter diesen Umständen nicht mehr gesichert.

Lesen Sie auch:
– Hartz IV: Hamsterkäufe wegen Coronavirus führen zu unhaltbaren Zuständen
– Hartz IV: Termin im Jobcenter – Ab sofort Gelber Schein via Telefon!

Stresstest überstanden

Am Wochenende, so ein Mitarbeiter der BA, der nicht genannt werden will, habe man einen sogenannten Stresstest unternommen, um zu schauen, ob das Telefonsystem technisch in der Lage ist alle Anfrage zu verarbeiten. Als dieser positiv ausfiel, wurde noch am Sonntag die Entscheidung getroffen, alle 400 Jobcenter und alle 156 Arbeitsagenturen ab Mittwoch, den 18.03.2020 zu schließen.

Was heißt das für Leistungsberechtigte?

Hartz IV Anträge können in die Briefkästen der Jobcenter eingeworfen werden. Alle bereits vereinbarten Termine werden ohne Folgen abgesagt. Alle Hartz IV Leistungen werden wie gewohnt aufs Konto überwiesen.

Im Verlauf des heutigen Tages werden von Seiten der Bundesagentur Hotline-Nummern veröffentlicht. Diese dienen nunmehr zu Bearbeitung von Fragen, Beratungen und Anträgen. Wie lange die Schließungen anhalten, war nicht in Erfahrung zu bringen. Weiteres auch zur rechtlichen Situation hier.

Inge Hahnemann zum angeblichen Fachkräftemangel und Harzt-4-Stigmatisierung

Das Video ist zwar schon vom letzten Jahr, ich habe es  aber heute erst zugeschickt bekommen. (Danke Heiko!) Ich kenne auch viele Ingenieure, die dann auch im Call-Center gelandet sind. Und wir wissen, dass andere! hierherkommen, noch nichts geleistet haben, und alles bekommen – auf unsere Kosten. R.

 

2280 Abonnenten

Der Trick ist einfach: Vermittle, ich einen Diplom-Betriebswirt als Diplom-Betriebswirt, muss ich ihn auch als Diplom-Betriebswirt bezahlen – und das kostet mindestens 3000 Euro im Monat. Vermittle ich ihn aber als Callcenter-Mitarbeiter, zahle ich nicht mal die Hälfte. SO LÄUFT DAS. WIR HABEN GENUG DEUTSCHE FACHKRÄFTE, ich kenne selber Deutsche (!) Fachkräfte wie z.b. Rechtsanwälte, Betriebswirte, Ingenieure und sogar Promovierte, die bekommen in Deutschland keine Arbeit. Merkel und ihre Vasallen haben Angst vorm Volk, also muss es unterdrückt werden. Indem ich die Menschen dazu bringe, sich zu schämen für die Arbeitslosigkeit, mache ich sie klein, schwach und mundtot. Hartz4 ist ein kriminelles Instrument der deutschen Verbrecherregierung, um das Volk in die Armut, in die Not und ins Elend zu treiben!

Jobcenter wollte Hartz IV-Bezieherin Einnahmen aus Flaschensammeln anrechnen

Symbolbild
Das Jobcenter Düsseldorf wollte einer Flaschensammlerin ihre Einnahmen aus dem Flaschensammeln auf die von ihr bezogenen Sozialleistungen anrechnen. Die Frau wehrte sich und bekam nach ausgiebiger Prüfung ihrer Bedürftigkeit nun vom zuständigen Sozialgericht Recht.

Einer der beiden

Wie aus einer Pressemitteilung des Gerichts hervorgeht, lehnte das Jobcenter Düsseldorf den Antrag der Frau auf Gewährung der Regelleistung unter Hinweis auf Widersprüchlichkeiten in der Vergangenheit ab. Die Antragstellerin habe in der Vergangenheit widersprüchliche Angaben über ihre Wohnsituation gemacht.

Die Klägerin habe geltend gemacht, dass sie keine Unterhaltskosten geltend mache, weil sie keine Miete zahle, aber dringend auf den Regelbedarf angewiesen sei. Sie erhalte keine Unterstützung von anderer Seite und halte sich nur durch das Sammeln von Pfandflaschen über Wasser.

Die 37. Kammer des Sozialgerichts Düsseldorf überzeugte sich in einer umfangreichen Beweisaufnahme von der Wohnsituation der Frau. Diese sei wohnungslos und übernachte häufiger auf dem Grundstück der Mutter ihres früheren Lebensgefährten. Ihre Hilfsbedürftigkeit hielt die Kammer aber „in jedem Falle“ für erwiesen. Die Frau habe kein Einkommen, kein Vermögen und lebe nicht in einer Bedarfsgemeinschaft mit einer anderen Person.

Daher stehe der Frau der Regelbedarf zu. Angerechnet werden dürfe nur das Kindergeld, das sie für ihre Tochter erhalten habe. Die Einnahmen aus dem Sammeln von Pfandflaschen seien dagegen so gering gewesen, dass sie in diesem Einzelfall anrechnungsfrei hätten bleiben müssen. Die Lage der Frau werde durch das Flaschensammeln nicht dermaßen günstig beeinflusst, dass die Leistungen vom Jobcenter daneben nicht mehr gerechtfertigt wären.

Das Urteil vom Mittwoch ist noch nicht rechtskräftig.

Mehr zum Thema – Reste-Essen: Immer mehr Menschen müssen in Deutschland Armenspeisung nutzen

Hartz IV: Ex-Jobcenter-Mitarbeiterin packte aus

Die Kritik am Hartz IV System nimmt in den letzten Monaten in der öffentlichen Wahrnehmung zu. Mitverantwortlich hierfür ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, nachdem Hartz IV Sanktionen ab 30 Prozent verfassungswidrig seien. Aber auch innerhalb der Behörde regt sich Kritik. Wer auf der anderen Seite des Schreibtisches sitzt, muss nicht unbedingt auch hinter dem Hartz IV-System stehen.

Frau ist traurig

Die Ex-Jobcenter-Mitarbeiterin Susanne W. aus Duisburg sagt heute: „Beim Jobcenter geht es nicht um Menschen, es geht darum, Statistiken zu erfüllen.“ 10 Jahre hat sie in der Behörde gearbeitet. Fünf Jahre davon als Arbeitsvermitterin. Heute berichtet sie über ihre Erfahrungen.

Gelder werden verschwendet

Bei Hartz IV werden Gelder verschwendet, kritisert sie. „Es werden Gelder verschwendet an Bewerbungstrainings, an Maßnahmen, die nicht zielführend sind.“ Im letzten Jahr fand beispielsweise ein sogenanntes Jobspeeddating statt. Über 700 Erwerbslose seien eingeladen worden. Ziel sei es gewesen, mit Firmen in Kontakt zu kommen und Jobangebote zu erhalten.

Im Vorfeld habe es ein Bewerbungstraining gegeben. Im Anschluss wurden dem Jobcenter noch mal weitere Gelder bewilligt worden, berichtet sie gegenüber der Zeitung “Der Westen”. „Die mussten raus. Wir mussten jedem Kunden ein Bewerbungstraining aufbrummen, egal, ob er schon da war oder nicht”, berichtet sie weiter gegenüber dem Blatt.

In einem weiteren Beispiel erläuterte sie, wie weitere Mittel aus dem Fenster geworfen wurden. Bei einem Lehrgang für Lagerarbeiter wurde jedoch nicht der Schein zum Führen eines Gabelstaplers finanziert. Dieser ist aber erforderlich, um überhaupt einen Job als Lagerarbeiter zu bekommen. Ohne den Gabelstaplerführerschein macht der Lehrgang keinen Sinn. Die Leistungsbezieher hätten dafür kämpfen müssen, so die Insiderin.

Die wenigsten Leistungsbezieher sind arbeitsunwillig

Nach ihrer Erfahrung nach seien die wenigsten Hartz IV Bezieher “arbeitsunwillig”. Es gäbe zwar zwar einen gewissen Prozentsatz, die tatsächlich nicht wollen, aber “die meisten wollen arbeiten. Wenn man sie an die Hand nimmt, wuppt das von ganz alleine.“

In ihrem Arbeitsalltag habe sie immer versucht, auf “die Kunden” einzugehen und weniger auf Richtlinien zu achten. Gegenüber der Zeitung sagte sie: „Ich habe meinen Job geliebt, allerdings habe ich mich nicht immer an die Vorgehensweisen gehalten und somit meinen Kunden viele Sanktionen erspart. Ich musste zwar vor meiner Vorgesetzten Rechenschaft ablegen, warum ich so wenig Sanktionen verteile, aber ich habe immer Argumentationen gefunden, die für meine Kunden sprachen. Es waren viele Kunden bei mir, die mir gedankt haben, dass ich Ihnen das Gefühl gebe, jemand zu sein. War für mich selbstredend.“

Botschaft an die Jobcenter-Mitarbeiter

Die Ex-Jobcenter-Mitarbeiterin hat auch eine Botschaft an die Kollegen, die in den Behörden arbeiten: „Wir dürfen alle nicht vergessen, dass man es mit Menschen zu tun hat.“ Das hätten nämlich einige ihrer Ex-Kollegen vergessen. Man könne nur mitreden, wenn man auch in dieser Situation war.

“Erst dann kann man mit Kunden des Jobcenters auf Augenhöhe reden. Einige meiner Kollegen können dies nicht“, erzählt die Ex-Mitarbeiterin. „Ich habe viele Gespräche mitbekommen, wo ich mir dachte: So hättest du nicht mit mir reden dürfen.“

Auch andere sind ausgestiegen

Ähnliches berichtet auch die Ex-Jobcenter-Mitarbeiterin Inge Hannemann. Sie macht sich für die Abschaffung von Sanktionen stark und sieht das gesamt Hartz IV System kritisch. Für Willach ist das aber kein Thema. Sie sagt, dass System und auch die Sanktionen seien wichtig. Es würden Gelder falsch eingesetzt werden und Sanktionen seien auch wichtig.

Lesen Sie zum Thema:

– Hartz IV Bezieher hat Vollstreckung gegen Jobcenter erwirkt

Hartz IV: Auch Probearbeit muss bezahlt werden

Arbeitsrecht: Probearbeit muss nicht umsonst sein – da staunen die Chefs

Nach gefühlten 99 Bewerbungen hat es endlich geklappt. Ein Hotel lädt zur Probenarbeit ein. Jessica B. hat sich sehr gefreut darüber, endlich zu beweisen, dass sie gute Arbeit leisten kann. Denn Leben mit Hartz IV bedeutet, jeden Tag aufs Neue durchzurechnen, ob man irgendwie über die Runden kommt.

Jahresrückblick 2017: Schlechte Bilanz für die Jobcenter

Nachdem sie in eine Woche zur Probe in einem Hotel als Zimmermädchen gearbeitet hatte, hörte sie auch nach Nachfragen nichts mehr mehr von dem Chef. Also bewarb Jessica B. sich weiter. Nach einigen Bewerbungen wurde sie erneut zur Probearbeit angenommen. Dieses Mal arbeitete sie 3 Tage in einem Altenheim. Eine andere Mitbewerberin war ebenfalls zur Probe dort. Sie bekam einen Arbeitsvertrag. Jessica B. nicht.

Immer mehr Arbeitgeber nutzen die Probearbeit

Probearbeit ist das neue Praktikum. Das Instrument der Probearbeitstage wird von Arbeitgebern gern verwendet, damit die Arbeitssuchenden beweisen können, was sie können. Arbeitsrechtlich ist der ordnungsgemäß vereinbarte Probearbeitstag jedoch kein Probearbeitsverhältnis.

Probearbeit muss vergütet werden

Die Arbeitgeber gehen allerdings davon aus, dass die Probearbeit vollkommen umsonst geschieht. Bekommt man einen Arbeitsvertrag ausgehändigt, sind die meisten glücklich darüber und verlangen keine Vergütung für die Probearbeit. Doch wie in dem Fall von Jessica B. kann das Probearbeiten schnell zum “Ausbeutunghopping” werden.

Vordruck zum Eintreiben der Vergütung für die Probearbeit

Doch dagegen können sich Arbeitssuchende wehren. Wurde keine feste Vergütung im Vorfeld vereinbart, können Betroffene die übliche Vergütung geltend machen. Am besten wird diese Forderung schriftlich mit Festsetzung einer Zahlungspflicht zugestellt. Hierzu hat unser Forum ein Vordruck erstellt, der kostenfrei genutzt werden kann. Hier gehts zum Vordruck.

Probearbeit gleich reguläres Arbeitsverhältnis?

Es kann sogar sein, dass ein Arbeitsverhältnis entstanden ist. Hier liegt die Beweislast beim Arbeitgeber. Wenn das der Fall ist, endet das Beschäftigungsverhältnis erst nach einer schriftlichen Kündigung sowie Ablauf einer Kündigungsfrist von 2 Wochen. Allerdings müssten dann die Betroffenen nachweisen, dass sie ihre Arbeitskraft auch nach dem Probearbeitstag nachweislich angeboten haben. Dazu müssten die Betroffenen beim Arbeitsplatz erscheinen. Zeugen müssten das bestätigen. Eine glaubhaftes Anbieten der eigenen Arbeitskraft kann auch schriftlich erfolgen.

Darauf müssen Hartz IV Bezieher achten

Hartz IV Bezieher sollten die Probearbeit dem Jobcenter melden
Wer Hartz IV Leistungen bezieht, sollte die Probearbeit dem Jobcenter nachweislich schriftlich zu melden, damit
– der Versicherungsschutz nicht gefährdet wird,
– der Verdacht der Schwarz-Arbeit entsteht, und
– Eingliederungshilfen beantragt werden können (z.B. um die Fahrtkosten geltend zu machen)

Ex-Jobcenter-Mitarbeiter packte aus: Die Hartz IV Sinnlosmaßnahmen fressen Milliarden

Immer mehr Sinnlosmaßnahmen für Hartz IV Beziehende

Alles ist Statistik. Wer in einer sogenannten Bildungsmaßnahme steckt, taucht in der Arbeitslosenstatistik nicht auf. Seit der Einführung von Hartz IV im Jahre 2005 boomt der Markt mit den Bildungsmaßnahmen. Rund eine Milliarde Euro zahlt der Staat jedes Jahr für Maßnahmen, die die Jobchancen nicht erhöhen, aber dafür Leistungsberechtigte entmündigen und entwerten. Ein ehemaliger Jobcenter-Mitarbeiter packte gegenüber dem ZDF aus.

Das Geschäft mit der Armut boomt

Das Geschäft mit Hartz IV boomt. Rund eine Milliarde Euro gab die Bundesregierung im Jahre 2017 allein für Weiterbildungsmaßnahmen für Hartz IV Beziehende aus. Die Anbieter teils zweifelhafter Maßnahmen bekommen pro Teilnehmer 1900 Euro, wie das ZDF berichtet. 8000 Maßnahmen-Anbieter tummeln sich mittlerweile auf dem Markt. Es ist ein regelrechter Wettbewerb und Preiskampf entstanden, der fatale Auswirkungen hat.

Ausmalen und Kinderaufgaben lösen

Was daraus entsteht, zeigt das Beispiel von Susanne Z. Sie erinnert sich: “Unsere Dozentin kam rein, stellte vorne was hin: Pappe, Buntstifte. Es war eine Gruppenarbeit. Jeder sollte dann eine Murmelbahn bauen.” Frau Z. wurde aufgefordert die sinnlose Maßnahme trotz alledem weiter fortzuführen. Denn sonst drohen empfindliche Kürzungen des Hartz IV Regelsatzes. “Warum soll ich als gelernte Köchin eine Murmelbahn bauen?” Die Betroffene konnte es kaum glauben.

Zurecht stehen solche Maßnahmen in der Kritik. Nicht nur von Seiten der Erwerbslosengruppen sondern auch durch den Bundesrechnungshof. In der ZDF-Doku “Weiterbildung ohne Sinn: Was sich bei Hartz IV ändern muss” beschäftigte sich der Patrick Stegemann am Mittwochabend mit diesem Thema.

Professor Stefan Sell von der Hochschule Remagen warnt in der Sendung: “Die Zahl der schwarzen Schafe unter den Anbietern hat in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen.” Den Jobcentern kommt es nämlich offenbar nicht so sehr darauf an, wie qualitativ die Maßnahmen sind, sonder wieviel sie kosten. Und gerade die Billiganbieter sind es, die sinnlose und zum Teil entwürdigende Angebote unterbreiten.

Eine ganze Beschäftigungsindustrie von Caritas, Diakonie bis zu privaten Anbietern ist entstanden, die lediglich dafür da sind, um die Zeit zu vertreiben und die Zahlen zu schönen. Denn wer in solchen Maßnahmen ist, wird nicht mehr in den Arbeitslosenstatistiken mitgezählt.

Susanne Z. berichtete, sie musste einfachste Mathematikaufgaben lösen. “Als ob ich im Kindergarten angefangen hätte.” Im weiteren Verlauf sollte die Betroffene Bilder ausmalen und basteln.

Der Anbieter scheute sich nicht, die “Fortbildungsmaßnahme” zu verteidigen. Mit dem Ausmalen und Rechnen soll angeblich “die Feinmotorik, Konzentration und Sorgfalt der Frauen und Männer” ermittelt werden. Doch das ist kein Einzelfall. Erst zu Beginn des Jahres beschwerte sich eine Betroffene im Internet darüber, dass ihre Mutter bei einer Hartz IV Maßnahme Kinderaufgaben lösen sollte.

Ex-Jobcenter-Mitarbeiter packt aus

Wolfgang Meyer war früher ein Sachbearbeiter beim Jobcenter. Er zeigte Rückrat und machte das Spiel nicht mehr mit. Sein Team wurde unter Druck gesetzt, “auf Teufel komm raus” Erwerbslose in Bewerbungskurse zu stecken. Ungeachtet, ob diese sinnvoll oder Leistungsberechtigte überhaupt geeignet sind.

Warum das so ist, erklärt Meyer im Interview. “Jeder Maßnahmen-Teilnehmer erscheint nicht in der Arbeitslosenstatistik – und das sind viele Menschen.” Nicht nur die Hartz IV Betroffenen werden unter Druck gesetzt, auch die Mitarbeiter in den Behörden. “Da kursiert die Angst, wir machen, was man von uns verlangt. Egal, wie sinnhaftig das Ganze ist.” Ähnliches berichten auch andere ehemalige Jobcenter-Mitarbeiter.

Meyer war früher beim Jobcenter Bremen beschäftigt. Dort will man die Kritik nicht hören. Die Aussagen des Ex-Sachbearbeiters seien angeblich “nicht zielführend”. Man wolle schließlich nur die jährlichen Budgets voll ausschöpfen.

Bundesrechnungshof rügt planlose Jobcenter

Der Bundesrechnungshof rügte unlängst die planlose Vergabe von Weiterbildungsmaßnahmen. In einer kleinen Studie untersuchten die Prüfer die Vergabe von 617 Plätzen in 35 Kursen. Das Resultat der Rechnungsprüfer: “Die Plätze werden komplett „planlos“ verteilt.”

In 182 Fällen kam man zu dem Urteil, dass der Kurs “nicht Bestandteil einer auf den Einzelfall bezogenen Eingliederungsstrategie” war. 212 Mal wurde seitens des Jobcenters “nicht hinreichend über den mit der Zuweisung verfolgten Zweck” informiert. 30 Prozent der Betroffenen Leistungsbezieher haben in der Vergangenheit “bereits eine oder mehrere vergleichbare Maßnahmen absolviert”.

Keine besseren Jobchancen durch Weiterbildungsmaßnahmen

Selbst das hauseigene Forschungsinstitut der Bundesarbeitsagentur musste ernüchternd in einer Auswertung feststellen, dass die Maßnahmen in Westdeutschland lediglich um 0,5 Prozent die Jobchancen erhöhten. In Ostdeutschland lag die Quote sogar bei null Prozent. Die Wirkung ist demnach vollkommen unbedeutend.

Trotzdem steigen die Teilnehmerzahlen seit Jahren immer weiter an. Und das, obwohl es immer weniger Arbeitssuchende gibt. (sb)

Startseite

Auf Hartz IV Level: Gesetzliche Rente reicht nicht zum Leben

Renter leben in Armut

Die Altersarmut bleibt ein großes Problem in unserer Gesellschaft. Im Jahr 2016 erhielten ca. 8 Millionen Rentner eine Rente, die unter 800 Euro lag. Eigentlich ist Sinn und Zweck der Altersrente Rentner vor Armut zu schützen und ihren Lebensstandard aufrecht zu erhalten.

Zu niedrige Rente für 48 Prozent alle Rentner

Jahrelang gearbeitet und im Alter zu wenig Geld. So geht es der Hälfte aller Rentner in Deutschland. Im Jahr 2016 haben ca. 48 Prozent aller Rentner eine Altersrente von unter 800 EUR erhalten. In der Regel erhalten meisten Frauen eine zu geringe Altersrente. Dies zeigt, dass bereits der größte Teil der Rentner nicht mehr von der gesetzlichen Rente leben kann, da diese unterhalb der Armutsgefährdungsschwelle und unter der Grundsicherungsschwelle liegen.

Rentenhöhe sei nicht aussagekräftig für die Einkommenssituation

Die Bundesregierung sieht in der Rentenhöhe kein Indikator dafür, ob jemand in der Altersarmut lebe oder nicht. Es gebe eine hohe Anzahl von Kleinstrenten aufgrund einer kurzen Beitragszeit. Dies ist häufig bei Frauen der Fall, die die Kindererziehung übernommen haben. Weiterhin zahlen Beamte und Selbstständige ebenfalls nicht in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Zudem haben viele Rentner auch eine private Altersvorsorge oder gehen auch nach Eintritt ins Rentenalter einer geringfügigen Beschäftigung nach.

Menschen im Alter sollten nicht arbeiten müssen

Die Aussage der Bundesregierung, dass Menschen im Alter noch nebenbei arbeiten gehen und die Rentenhöhe deshalb keine Auskunft über die Altersarmut gibt, ist ziemlich widersprüchlich. Die Rente ist gerade dafür gedacht, dass Menschen im Alter vor Armut geschützt sind und ihren Lebensstandard aufrechterhalten können. Ziel ist es gerade, dass diese Menschen nicht weiterhin einer Beschäftigung nachgehen müssen.

Rente muss sich wieder lohnen

In vielen Fällen reicht trotz jahrzehnterlange Berufstätigkeit die Rente ebenfalls nicht zum Leben aus. Sowohl die Arbeitslöhne müssten steigen, damit am Ende ein höherer Rentenbeitrag gezahlt werden kann, als auch die Rente an sich. Nur so könnte einer Rente entgegengewirkt werden, die unterhalb der Grundsicherungsschwelle liegt.

https://www.gegen-hartz.de/

Zwangsarbeit für ALG II Empfänger?

Von Kathrin Sumpf15. July 2018 
Das Arbeitsministerium plant eine Reform zur „Teilhabe am Arbeitsmarkt“–- krass formuliert, Zwangsarbeit unter bestimmten Bedingungen: Wer binnen der letzten sieben Jahre länger als sechs Jahre ALG II erhalten hat, könnte zwangsweise einem Arbeitgeber für fünf Jahre zugewiesen werden.

Das Ministerium für Arbeit plant eine Reform der Förderung von Langzeitarbeitslosen und Langzeitbeziehern von Hartz IV. Dazu soll die „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ als Regelinstrument geschaffen werden, wie ein Referentenentwurf zeigt.

Krass formuliert: Es droht Zwangsarbeit

Wer binnen der letzten sieben Jahre länger als sechs Jahre ALG II erhalten hat, wird de facto entsprechend einer Änderung des SGB II im „Teilhabegesetz“ (10. SGB II-ÄndG, § 16i und § 16e SGB II) zwangsweise einem Arbeitgeber für fünf Jahre zugewiesen. Darauf weist gegen-hartz.de am 11. Juli 2018 in einem Artikel hin.

Nur die Aufstocker, die in diesem Zeitraum durchgehend abhängig vollzeitbeschäftigt waren, seien davon ausgenommen.

ALG II Bezieher, die in Teilzeit arbeiten, nur kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse hatten oder arbeitslos sind, müssten künftig damit rechnen, „vom Jobcenter zwangsrekrutiert zu werden“, schreibt „gegen-hartz“. Dies betreffe auch selbstständig Erwerbstätige in Vollzeit, die ALG II beziehen. Während dieser fünfjährigen Zwangsarbeit erwerbe der so Beschäftigte keinen Anspruch als ALG I.

„o-ton-Arbeitsmarkt“ formuliert es so

Leistungsberechtigte im SGB II („Hartz-IV-Empfänger“), die innerhalb der letzten sieben Jahre mindestens sechs Jahre Hartz IV bezogen haben, sollen mit Lohnkostenzuschüssen in sozialversicherungspflichtige Arbeit integriert werden. Eine Förderung ist nur für die Personen möglich, die während des Leistungsbezugs nicht oder nur kurzzeitig geringfügig, sozialversicherungspflichtig oder selbstständig beschäftigt waren.

Die Beschäftigungsverhältnisse sollen sowohl bei privaten als auch öffentlichen Arbeitgebern geschaffen werden. Es ist eine Förderung für maximal fünf Jahre möglich. Während dieser Zeit sollen Arbeitgeber einen degressiven Lohnkostenzuschuss zum Arbeitsentgelt erhalten. Der Zuschuss soll in den ersten beiden Jahren 100 Prozent des Entgelts betragen und danach jährlich um jeweils 10 Prozentpunkte bis auf 70 Prozent im fünften Jahr absinken. Während der fünfjährigen Förderdauer ist eine einmalige Verlängerung des Arbeitsvertrags zulässig.

o-ton-Arbeitsmarkt verweist darauf, dass es im Juni 2017 rund 1,5 Millionen erwerbsfähige Hartz-IV-Empfänger gab, die mindestens sechs Jahre lang Leistungen bezogen haben. Ein Teil seien erwerbstätige Aufstocker, für die es jedoch keine aktuellen Zahlen gäbe. Rund ein Viertel der insgesamt 4,4 Millionen erwerbsfähigen Hartz-IV-Empfänger gingen damals einer Erwerbstätigkeit nach.

100 Prozent der Lohnkosten werden für zwei Jahre aus Steuermitteln bezahlt

Der Arbeitgeber erhält in den ersten beiden Jahren die Lohnkosten vollständig aus Steuermitteln gegenfinanziert. Anschließend erfolgt eine Reduzierung dieser Erstattung um jährlich 10 Prozent. „gegen-hartz“ rechnet hoch, dass über die fünfjährige Zuweisungsdauer 88 Prozent der Lohnkosten aus dem Steuerhaushalt kommen.

Im ersten Beschäftigungsjahr wird der ALG II Bezieher auch weiterhin vom Jobcenter betreut: „d.h. das Jobcenter mischt sich in alle Belange des nun nicht mehr Arbeitslosen ein, sowohl private als auch berufliche. Damit offenbart sich auch der Gesetzestitel ‚Teilhabechancengesetz‘ als Teilhabe des Jobcenters am Leben des Zwangsbetreuten.“

https://www.epochtimes.de/

Rechtsanwälte kritisieren scharf Hartz 4-Berechnungsgrundlage

Bereits Ende letzter Woche wurde über die Entdeckung des Politmagazins Monitor diskutiert. Die Bundesregierung verschweigt ihre interne Berechnungsgrundlage beim Hartz IV-Regelsatz.

Bildergebnis für gegen hartz 4 bilder

Bildquelle: www.wir-gegen-hartz-iv-sgb-ii.d

Der Hartz IV-Regelsatz sollte nicht 416 EUR betragen, sondern vielmehr 571 EUR. Ein Grund für die Niedrighaltung der Hartz IV-Regelsätze scheint eine durch die Anhebung der Regelsätze entstehende Steuereinbuße von ca. 15 Milliarden Euro zu sein.

Auch die Anwälte von der Kanzlei rightmart (hartz4widerspruch.de) nehmen zu diesem Vorwurf Stellung:

Die Enthüllung des ARD-Politmagazins MONITOR überrascht uns nicht. Bereits in der Vergangenheit hat rightmart häufig darauf aufmerksam gemacht, dass die jährlichen Anpassungen der ALG-2-Beträge auf falschen Berechnungsgrundlagen basieren und stetig die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichtes zur Garantie eines soziokulturellen Existenzminimums missachtet werden (BVerfG 1 BvL 1/091, BVerfG 1 BvL 10/12). Daher stellt sich die Frage, ob die Hartz 4-Regelsätze generell als rechtswidrig zu bewerten sind.
Leider wird auf dem Rücken der Hartz-4-Empfänger Politik gemacht, was dazu führt, dass eine steile finanzielle Unterdeckung für diejenigen Menschen in Kauf genommen wird, die es am nötigsten haben. Zusätzlich werden in sehr vielen Bescheiden weitere Berechnungsfehler vorgenommen, was das ohnehin schon schlechte Hartz-4-Niveau noch weiter verschlimmert. Wir empfehlen daher bei jedem erhaltenen Hartz 4-Bescheid einen Überprüfungsantrag einzureichen.

Wir werden daher weiterhin akribisch jeden Fehler in Hartz-4-Bescheiden ausfindig machen, um wenigstens das absolute Minimum an Leistungen zu gewährleisten.

Die bewusste Nichtanhebung der Hartz IV-Regelsätze geht zu Lasten aller Hartz IV-Leistungsbezieher. Es darf nicht außer Acht gelassen werden, dass Hartz IV das Existenzminimum sicherstellen soll. Dies ist mit einer Hartz IV-Regelleistung in Höhe von 416 EUR monatlich so gut wie nicht möglich. Leistungsberechtigte können mit dem Hartz IV-Rechner prüfen, ob sie wenigstens die momentan gültigen Leistungen in voller Höhe erhalten.

https://www.gegen-hartz.de

Bundesverfassungsgericht: Hartz-IV-Bezieher ohne Anspruch auf volle Übernahme von Wohn- und Heizkosten

Bezieher von Arbeitslosengeld II haben keinen Anspruch auf eine volle Übernahme ihrer Wohn- und Heizkosten, so der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts. Seit Jahren steigen die Mieten rasant an, Wohnungen im unteren Preissegment zu finden wird immer schwieriger, das betrifft nicht nur die Hartz-IV-Empfänger. Zudem erhöhte Nebenkosten, seien es die Gebühren für Müllentsorgung, Wasser, Grundstückssteuer, Schornsteinfeger, Strom und Heizung. Indes mangelt es nicht an Geld, wenn Merkels Gäste in HäusernReihenhäusernHotels und Wohnungen untergebracht werden, der Mietzins spielt keine so große Rolle.  Der Wohnungsmarkt wird sich kaum entspannen, der Familiennachzug und die unbegrenzte Aufnahme von Wirtschaftsflüchtlingen werden zu Verteilungskämpfen führen, wobei „die hier schon länger leben“ keine Lobby haben.

[…] Empfänger von Arbeitslosengeld II haben keinen Anspruch auf eine volle Übernahme ihrer Wohn- und Heizkosten. Es sei verfassungskonform, dass der Gesetzgeber „keinen Anspruch auf unbegrenzte Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung normiert hat“, entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss. Vielmehr dürften Jobcenter die Erstattung auf einen Betrag begrenzen, der für vergleichbare Wohnungen im „unteren Preissegment“ üblich sei. (Az. 1 BvR 617/14 u.a.)

Geklagt hatte eine Sozialhilfeempfängerin, die allein in einer 77 Quadratmeter großen Wohnung lebt. Zunächst hatte das zuständige Jobcenter die Miete und die Heizkosten vollständig, ab 2008 nur noch teilweise übernommen. In ihrer Verfassungsbeschwerde gab die Klägerin an, in ihrem Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum verletzt zu sein.

Bitte hier weiterlesen:

https://politikstube.com/bundesverfassungsgericht-hartz-iv-bezieher-ohne-anspruch-auf-volle-uebernahme-von-wohn-und-heizkosten/