Zu viele Illegale, Touristen fliehen

Indexexpurgatorius's Blog

In Griechenland befindet sich die Insel Samos im „sozialen Kollaps“. Inzwischen gibt es fast mehr illegale Muslime als Einwohner.
Die ständige Zuwanderung von Einwanderern aus der Türkei zwingt die Touristen dazu, „massenhaft“ aus dem Fremdenverkehrsort zu fliehen.

In Samos, erklärt die griechische Zeitung I Kathimerini, werden die Ängste der Anwohner und ausländischen Besucher durch die Anwesenheit eines großen Flüchtlingslagers in der Nähe von Vathy angeheizt, das von den Einheimischen als „Dschungel“ bezeichnet wird.

Es ist jetzt eine wahre islamische Enklave auf der Insel, da hier 4.000 „Asylsuchende“ leben, von denen 1500 spurlos geflohen wären.

Für jede Person, die in Vathy aufgenommen wurde, gab die nationale Exekutive ungefähr 90 Euro aus, die direkt von Migranten erhalten wurden. Ein Großteil des Geldes kommt von allen europäischen Steuerzahlern, auch von Italienern, in Form von Prepaid-Karten.

„Das Lager“, donnerte ein lokaler Lehrer vor den Zeitungsreportern, „es ist eine Schande. Die dort stationierten Migranten…

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Eilmeldung: Google entfernt Websites über Naturheilkunde aus seinen Suchergebnissen – ein Whistleblower sagt, wie und warum

Gesundheits-EinMalEins

Gefunden auf: https://kopp-report.de/


Anfang dieses Monats entfernte Google in einem vernichtenden algorithmischen Schlag viele der wichtigsten Websites über natürliche Medizin und Entscheidungsfreiheit in Gesundheitsfragen aus seinen organischen Suchergebnissen – einige verloren bis zu 99 Prozent ihrer Besucher. Eigentlich sollte der Begriff »organisch« (organic) für die Suchergebnisse von Google nicht mehr verwendet werden – so die Ergebnisse einer Undercover-Untersuchung durch Project Veritas, bei denen einem die Sprache wegbleibt: Google manipuliert heimlich seine Suchergebnisse und automatischen Textergänzungen, um sich an eine sehr spezielle Reihe gesellschaftspolitischer und wirtschaftlicher Agenden anzupassen, die darauf abzielen, die Trefferauswahl zu manipulieren und private Interessen zu fördern.

Wir leben in einer ganz erstaunlichen, wenn auch intensiven Zeit mit unglaublichen Dunkel- und Lichtzonen.

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Bundestagsvizepräsidentin: 100 ist mehr als die Hälfte von 709. Ruhe da! + Video

Die Farce innerhalb der Farce; was können wir nur noch tun, um so etwas nicht aushalten zu müssen? Ich weiß es auch nicht. Aber die Frage sollte erlaubt sein, welche Regeln auch in einer Firma gelten, denen müssen wir, der Souverän, uns nicht beugen. R. 

Von Jürgen Fritz / Gastautor29. Juni 2019 Aktualisiert: 29. Juni 2019 18:39
Laut Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages ist dieser nur dann beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder im Sitzungssaal anwesend ist. Was am 27. Juni passierte, muss man gesehen haben, zeigt es doch überdeutlich, wo unser Land lange schon hinsteuert.

Laut Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages ist dieser nur dann beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder im Sitzungssaal anwesend ist. Bei 709 Abgeordneten müssen also mindestens 355 im Plenum sein, damit eine Beschlussfähigkeit gegeben ist. In der Nacht von Donnerstag auf Freitag waren aber nicht einmal mehr 100 von den 709 zugegen. Gleichwohl versuchte man, kurz vor der Sommerpause schnell noch einige Abstimmungen durchzupeitschen. Daraufhin beantragte die Bundestagsfraktion der AfD einen sogenannten Hammelsprung, um die Beschlussfähigkeit des Bundestages vor der Abstimmung über mehrere Gesetzesvorlagen festzustellen. Was dann passierte, muss man gesehen haben, zeigt es doch überdeutlich, wo unser Land lange schon hinsteuert.

Über 609 der 709 Bundestagsmitglieder sind gar nicht mehr da

Kurz vor 01:30 Uhr in der Nacht von Donnerstag, den 27. Juni, auf Freitag, den 28. Juni 2019. Es ist die vorletzte Sitzung vor der zehnwöchigen Sommerpause. Am nächsten Morgen soll es von 09:00 Uhr bis 17:15 Uhr weitergehen, dann geht es in die Ferien und man tagt erst wieder ab dem 09. September. Vier Punkte stehen noch auf der Tagesordnung, zunächst ein Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechtes an eine EU-Verordnung. Von den 709 Bundestagsabgeordneten ist aber zu so später Stunde nur noch ein kleines Häufchen übrig, nicht mal 100 von diesen, also nicht mal 15 Prozent, eventuell sogar noch weniger. Gleichwohl will man jetzt noch schnell alles beschließen und durchwinken.

Einige mögen sich vielleicht an eine ähnliche Situation von vor zwei Jahren erinnern, an das mehr als bedenkliche Gebaren der Altparteien beim Durchwinken des höchstwahrscheinlich grundgesetz- und menschenrechtswidrigen Netzwerkdurchsetzungsgesetzes. Auch damals, im Mai 2017, waren die meisten Bundestagsabgeordneten überhaupt nicht mehr im Sitzungssaal, weil sie meinten, gerade die Einführung der Homoehe feiern zu müssen. Damals war die AfD noch nicht im höchsten deutschen Parlament vertreten.

AfD stellt Antrag auf Feststellung der Beschlussfähigkeit (Hammelsprung)

Seit Ende 2017 ist die Alternative für Deutschland nun aber mit ca. 90 Abgeordneten im Deutschen Bundestag vertreten, ist damit die größte Oppositionspartei und Oppositionsführerin in diesem hohen Haus. Und die AfD war mit diesem Vorgehen nicht einverstanden. Also stellte Jürgen Braun, Parlamentarischer Geschäftsführer der AfD im Deutschen Bundestag, stellvertretender Vorsitzender im Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe sowie ordentliches Mitglied im Ältestenrat, einen Antrag gemäß § 45 Absatz (2) der Geschäftsordnung. Dort heißt es:

Wird vor Beginn einer Abstimmung die Beschlußfähigkeit von einer Fraktion oder von anwesenden fünf vom Hundert der Mitglieder des Bundestages bezweifelt und auch vom Sitzungsvorstand nicht einmütig bejaht oder wird die Beschlußfähigkeit vom Sitzungsvorstand im Einvernehmen mit den Fraktionen bezweifelt, so ist in Verbindung mit der Abstimmung die Beschlußfähigkeit durch Zählung der Stimmen nach § 51 (Hammelsprung, JFB), im Laufe einer Kernzeit-Debatte im Verfahren nach § 52 (namentliche Abstimmung, JFB) festzustellen. Der Präsident kann die Abstimmung auf kurze Zeit aussetzen.“

Und in Absatz (3) von § 45 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages heißt es unmissverständlich:

„Nach Feststellung der Beschlußunfähigkeit hebt der Präsident die Sitzung sofort auf.“

Wir haben fast drei Sekunden diskutiert und sind uns alle einig: 100 ist mehr als die Hälfte von 709

Nun wollte aber die stellvertretende Bundestagspräsidentin Claudia Roth (Die Grünen) und auch ihre Kollegen, die ihr gerade assistierten, die Sitzung offensichtlich nicht sofort aufheben, da man doch schnell noch alles durchpeitschen wollte, um am nächsten Tag pünktlich die Sommerpause antreten zu können. Hätte man die Überprüfung der Beschlussfähigkeit zugelassen, wäre aber klar gewesen, was dabei herauskommt, denn jeder konnte mit einem groben Blick schon sehen, dass nicht einmal annähernd die Hälfte der Bundestagsmitglieder anwesend war, ja nicht einmal annähernd ein Viertel, wahrscheinlich nicht mal 15 Prozent. Was dann passierte, das müssen Sie sich in der Videoaufnahme unten unbedingt ansehen.

Nach etwa drei Sekunden (!) sagte sie Sitzungsleiterin Claudia Roth dann zu ihren Kollegen: „Wir sind uns einig“. Ich wiederhole: nach etwa drei Sekunden. Dann sagt sie laut ins Mikrofon an alle gerichtet:

Also, wir haben hier oben miteinander … äähh … diskutiert. Wir sind der Meinung, dass die Beschlussfähigkeit gegeben ist.“

Jürgen Braun trat daraufhin nach vorne und intervenierte mehrfach, dass nicht einmal 100 von den 709 Bundestagsabgeordneten anwesend seien und es daher aberwitzig wäre, zu behaupten, die Beschlussfähigkeit sei gegeben, welche nach § 45 Absatz (1) nur vorliegt, wenn mehr als die Hälfte der Abgeordneten anwesend ist:

Der Bundestag ist beschlußfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder im Sitzungssaal anwesend ist.“

Wer einmal die selbstgesetzten Regeln bricht, dem glaubt man nicht, der lebt aber wohl umso ungenierter

Doch Claudia Roth und ihre Kollegen im Präsidium denken wohl, dass auch Mathematik, konkret, was mehr als die Hälfte bedeutet, relativ und Auslegungssache seien, wies die Interventionen von Herrn Braun zurück und verlangte von ihm, sich hinzusetzen „SETZEN SIE SICH HIN!“, von allen anderen, ruhig zu sein „RUHE JETZT!“.

Das Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechtes an eine EU-Verordnung wurde dann einfach pauschal mit der Zustimmung der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD und gegen die Stimmen der AfD, der FDP, der Linkspartei und der Grünen angenommen. Und nun verstehen wir auch besser, warum die Altparteien sich beharrlich weigern, irgendeinen AfD-Kandidaten zum stellvertretenden Parlamentspräsidenten zu wählen, egal wen die Alternative für Deutschland nominiert.

Zunächst wurde der AfD-Abgeordnete Albrecht Glaser dreimal nicht gewählt, dann Mariana Harder-Kühnel ebenfalls dreimal nicht und schließlich verweigerten die „Etablierten“ auch Gerold Otten dreimal die Zustimmung. Dabei steht laut Geschäftsordnung des Bundestags jeder Fraktion ein Sitz im Parlamentspräsidium zu und die AfD ist sogar die drittgrößte Fraktion, größer als die der FDP, die der Linkspartei und die der Grünen, erhielt also bei der letzten Bundestagswahl mehr Stimmen vom Souverän als diese Parteien.

Doch all das schert die Mehrheit der Altparteienabgeordneten nicht. Die selbst gesetzten Regeln werden von Fall zu Fall so zurecht gebogen, wie man es gerade braucht. So auch in der Nacht von Donnerstag auf Freitag diese Woche. Wäre nun ein AfD-Abgeordneter im Bundestagspräsidium, so hätte er dem womöglich nicht zugestimmt, dass 100 mehr als die Hälfte von 709 ist. Dann aber wäre die Beschlussfähigkeit des Bundestages „vom Sitzungsvorstand nicht einmütig bejaht“ worden, wie es in § 45 Absatz (2) der Geschäftsordnung heißt. Der eine Regelbruch ist mithin wohl Bedingung, um weitere Regelbrüche überhaupt erst durchführen zu können.

Beugung von Regeln, die man selber aufgestellt hat, je nach Lust und Laune

Jürgen Braun erklärte anschließend denn auch:

Frau Roth beugt das Recht. Die Verweigerung der Feststellung der Beschlussfähigkeit ist ein glatter Rechtsbruch, mit dem Frau Roth das Ansehen des Parlaments und das Vertrauen der Bürger in die Institution Bundestag nachhaltig beschädigt. Wichtige Gesetze werden auch gegen die geltenden Regeln durchgepeitscht.“

Und die stellvertretende AfD-Fraktionsvorsitzende Beatrix von Storch kündigt an:

Wir prüfen nun, was wir gegen die Willkür tun können, mit der ein offenkundig nicht beschlussfähiger Bundestag in tiefer Nacht unter erkennbar offener Missachtung der Geschäftsordnung Gesetze durchdrückt. Wir hatten die fehlende Beschlussfähigkeit formgerecht gerügt.“

Sie, als Teil des Souveräns der Bundesrepublik Deutschland, kommen sich inzwischen irgendwie verarscht vor von solchen „Volksvertretern“ und fragen nun, warum Sie sich dann überhaupt noch an Recht und Gesetz, an die von diesen Leuten gemachten Regeln halten sollen, wenn jene selbst es nicht tun? Nun, das sollten Sie schon. Warum? Weil sie sonst mit empfindlichen Strafen rechnen müssen, wenn Sie von gesellschaftlichen Regeln abweichen, zumindest wenn die Abweichung in eine Richtung erfolgt, die diese „Volksvertreter“ nicht mögen.

Hier die ganze Farce der „Etablierten“ in bewegten Bildern:

Zuerst erschienen bei JFB

https://www.epochtimes.de

EU-Papier beweist! Es ging nie um „Flüchtlinge“, sondern um eine geplante „Neuansiedlung“

Die Fakten in diesem Beitrag aus 2018 können dazu dienen, einigen Gut-Menschen aus der Bekanntschaft um die Ohren zu „schlagen“ R. 

Der Autor Matthias Matussek hat brisante Dokumente entdeckt, die belegen, dass wir alle von Anfang an von den Politikern und Medien belogen wurden.

Es ging nie um Hilfe für Kriegsflüchtlinge, es geht um knallharte Neuansiedlung in Europa. Die EU-Strategen wollen so den rückläufigen Bevölkerungszahlen durch Überalterung und sinkende Geburtenraten entgegenwirken.

Deswegen begrüßen sie jeden einzelnen sogenannten Flüchtling plus Familiennachzug, den das hilft ihnen, ihre Pläne zu verwirklichen.

Matussek fasst diesen ungeheuren Skandal mit folgenden Worten zusammen:

1.) Jeder Lesekundige kann auf der Original-Website der UNO, also definitiv keine Fake-News, über
http://www.un.org/…/po…/publications/migration/migration.htm
nachlesen, dass es selbstverständlich das UN-Thesenpapier „replacement migration“ (Ersatzmigration) gibt, welches keineswegs von zeitlich begrenzten Schutzsuchenden spricht.

2.) Ferner kann jeder Lesekundige auf der Original-Website der Europäischen Kommission, also ebenso definitiv keine Fake-News, über
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-16-2434_de.htm
nachlesen, was der EU-Kommissar für Migration, Inneres und Bürgerschaft, Dimitris Avramopoulos sagte und ebenso keineswegs von vermeintlich zeitlich begrenzter Schutzgewährung, sondern unverhohlen von somit dauerhaften Neuansiedlungszusagen spricht:

“Durch die Schaffung eines dauerhaften Rahmens mit einheitlichen Verfahren können wir schnellere Verfahren gewährleisten, was uns wiederum ermöglicht, schrittweise unsere gemeinsamen Neunansiedlungszusagen zu erhöhen.”

3.) Aufgrund obiger nachweislich verifizierbarer Original-Quellen der UNO und der Europäischen Kommission ist belegt, dass wir derzeit -mehrheitlich- keine Völkerwanderungen von größtenteils angeblich „zeitlich befristet Schutzsuchenden“, sondern mehrheitlich eher gezielt dauerhafte EU-„Neuandsiedlungen“ als indirekte Umsetzung des UNO-Thesenpapiers „replacement migration“ (Ersatzmigration) erleben.

4.) Diese öffentlich verifizierbaren Fakten werden uns seitens der -vermeintlich- mehrheitlich qualitätsorientiert arbeitenden Traditions-Verlage und der öffentlich-rechtlichen Sender seit längerem überwiegend vorenthalten, trotz höchstrichterlich geschützter Meinungsbildungsfreiheit und deren Grundvoraussetzung eines mehrheitlich qualitätsorientierten Journalismus (Gestern Verschwörungstheorie, heute Realität: 45.766 Flüchtlinge per Flugzeug eingeflogen).

 

Das Dokument der EU

Europäische Kommission – Pressemitteilung

Verbesserung der legalen Migrationskanäle: Kommission schlägt EU-Neuansiedlungsrahmen vor

Brüssel, 13. Juli 2016

Die Europäische Kommission schlägt heute einen EU-Neuansiedlungsrahmen vor. Damit soll eine gemeinsame europäische Neuansiedlungspolitik festgelegt werden, die gewährleistet, dass Personen, die internationalen Schutz benötigen, geordnete und sichere Wege nach Europa zur Verfügung stehen.

Der Vorschlag ist Teil der von der Kommission geplanten Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems und der in der Europäischen Migrationsagenda dargelegten langfristigen Strategie für eine bessere Steuerung der Migration. Zudem wird er zur Umsetzung des neuen ergebnisorientierten Partnerschaftsrahmens für die Zusammenarbeit mit wichtigen Herkunfts- und Transitländern beitragen, den die Kommission am 7. Juni vorgestellt hat.

Frans Timmermans, Erster Vizepräsident der Kommission, erklärte: „Wir müssen unsere gemeinsamen Anstrengungen zur Gewährleistung eines internationalen Schutzes weiter verstärken und dazu insbesondere Flüchtlingen eine sichere und geordnete Neuansiedlung in Europa ermöglichen. Die bisherigen Ad-hoc-Lösungen haben zwar gewisse Ergebnisse gebracht, aber dank der heute vorgeschlagenen neuen Verfahren wird es uns möglich sein, bereits in einem frühen Stadium mit den Mitgliedstaaten zusammenzuarbeiten, um die Anstrengungen der Mitgliedstaaten zu bündeln und zu verstärken und insgesamt effizienter vorzugehen. Wie viele Menschen alljährlich neu angesiedelt werden, entscheiden weiterhin die Mitgliedstaaten selbst. Sie können künftig finanzielle Unterstützung aus dem EU-Haushalt erhalten, um ihre Entscheidungen in die Praxis umzusetzen. Somit kann die EU künftig auf effiziente Weise ihrer gemeinsamen Pflicht zur Solidarität mit Nicht-EU-Ländern nachkommen und diese dabei unterstützen, mit der Vielzahl von Menschen, die vor Krieg und Verfolgung flüchten, fertig zu werden.”

Der EU-Kommissar für Migration, Inneres und Bürgerschaft, Dimitris Avramopoulos, erklärte dazu: „Der heutige Vorschlag ist ein bedeutender Schritt bei unseren Bemühungen, schutzbedürftigen Menschen legale und sichere Wege in die EU und Schutz anzubieten. Er ist ein wesentliches Element des größeren Ziels, dafür zu sorgen, dass Schutzbedürftige Schutz erhalten, die Anreize für irreguläre Migration zu verringern und Migranten vor Ausbeutung durch Schleusernetze und vor gefährlichen Reisen nach Europa zu schützen. Durch die Schaffung eines dauerhaften Rahmens mit einheitlichen Verfahren können wir schnellere Verfahren gewährleisten, was uns wiederum ermöglicht, schrittweise unsere gemeinsamen Neuansiedlungszusagen zu erhöhen. In ihrem Bemühen, irreguläre Migrationswege zu schließen, schafft die EU auf diese Weise echte legale Migrationskanäle.”

Durch den heute vorgelegten Vorschlag soll ein dauerhafter Rahmen mit einem einheitlichen Verfahren für die Neuansiedlung innerhalb der EU geschaffen werden. Wie viele Menschen alljährlich neu angesiedelt werden, entscheiden weiterhin die Mitgliedstaaten selbst, aber durch die Koordinierung der nationalen Anstrengungen und durch ein gemeinsames Vorgehen wird die EU als Ganzes mehr bewirken können.

Der künftige Neuansiedlungsrahmen soll durch jährliche EU-Neuansiedlungspläne umgesetzt werden, die vom Rat auf Vorschlag der Kommission angenommen und durch gezielte, von der Kommission angenommene EU-Neuansiedlungsprogramme in die Praxis umgesetzt werden. In den jährlichen EU-Neuansiedlungsplänen sollen die allgemeinen geografischen Prioritäten, auf deren Grundlage die Neuansiedlungen erfolgen sollen, sowie die Gesamtzahl der im folgenden Jahr im jährlichen Neuansiedlungsplan auf Basis der Mitwirkung und der Beiträge der Mitgliedstaaten und assoziierten Schengen-Länder neu anzusiedelnden Personen festgelegt werden (USA: Trump steigt aus „U.N. Global Compact on Migration“ zur Erzwingung von Massenzuwanderung aus! (Video)).

 

Im EU-Neuansiedlungsrahmen sollen ferner die Kriterien festgelegt werden, die bei der Bestimmung der Gebiete oder Drittstaaten, aus denen die Neuansiedlung erfolgen soll, berücksichtigt werden sollen, unter anderem die Zahl der Personen, die internationalen Schutz benötigen, in bestimmten Drittstaaten, die allgemeinen Beziehungen der EU zu Drittstaaten sowie deren wirksame Zusammenarbeit im Bereich Asyl und Migration einschließlich der Weiterentwicklung ihres Asylsystems und der Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der irregulären Migration sowie in den Bereichen Rückübernahme, Rückkehr und Rückführung.

Mit dem neuen EU-Neuansiedlungsrahmen werden zudem gemeinsame Standardverfahren für die Auswahl und Behandlung von Neuansiedlungskandidaten festgelegt. Der Neuansiedlungsrahmen enthält auch die gemeinsamen Zulassungskriterien für die Neuansiedlung in der EU im Rahmen der gezielten Neuansiedlungsprogramme der EU, die einheitlich festgelegten möglichen Gründe für den Ausschluss von Kandidaten und das Neuansiedlungsverfahren (ordentliches Verfahren oder Eilverfahren), das angewandt werden könnte.

Zur Unterstützung der Neuansiedlungsbemühungen der Mitgliedstaaten im Rahmen der gezielten EU-Programme stellt die Kommission für jede neu angesiedelte Person 10 000 EUR aus dem EU-Haushalt zur Verfügung. Die Mittel werden aus dem Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) zugewiesen. Neuansiedlungen, die nicht durch den Neuansiedlungsrahmen der Union abgedeckt sind, werden nicht aus dem Unionshaushalt finanziert.

Gemäß den Protokollen zu den Verträgen können sich das Vereinigte Königreich und Irland an der Umsetzung der vorgeschlagenen Verordnung beteiligen, falls sie dies wünschen. Dänemark beteiligt sich nicht an der Annahme dieser Verordnung und ist weder durch sie gebunden noch zu ihrer Anwendung verpflichtet (Die Flüchtlingskrise wird angerichtet von Leuten, die daran verdienen (Videos)).

Hintergrund

Am 13. Mai 2015 schlug die Europäische Kommission mit der Europäischen Migrationsagenda eine umfassende Strategie vor. Diese Agenda bildet die Grundlage für die fortlaufende Arbeit der Kommission zur Bewältigung der unmittelbaren und langfristigen Herausforderungen einer wirksamen und umfassenden Steuerung der Migrationsströme. Ferner wurde in der Migrationsagenda dargelegt, warum ein gemeinsames Vorgehen erforderlich ist, um schutzbedürftigen Vertriebenen Schutz durch Neuansiedlung zu gewähren.

Am 8. Juni 2015 veröffentlichte die Europäische Kommission eine Empfehlung für eine europäische Neuansiedlungsregelung. In den anschließenden Schlussfolgerungen der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 20. Juli 2015 wurde beschlossen, durch multilaterale und nationale Regelungen 22 504 Personen, die eindeutig internationalen Schutz benötigen, neu anzusiedeln.

Am 15. Dezember 2015 veröffentlichte die Kommission eine Empfehlung für eine Regelung betreffend die Türkei über die freiwillige Aufnahme aus humanitären Gründen. Gemäß der Erklärung EU-Türkei vom 18. März 2016 wird eine Regelung über die freiwillige Aufnahme aus humanitären Gründen in Kraft treten, sobald die irregulären Grenzübertritte zwischen der Türkei und der EU enden oder zumindest ihre Zahl erheblich und nachhaltig zurückgegangen ist.

Am 6. April 2016 veröffentlichte die Europäische Kommission eine Mitteilung, mit der eine Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems und die Einrichtung eines strukturierten Systems für die Neuansiedlung angestoßen wurden, mit dem die Politik der Union im Bereich der Neuansiedlung ausgestaltet wird und das einen gemeinsamen Ansatz für sichere und legale Wege in die EU für Personen, die internationalen Schutz benötigen, bietet.

Im Anschluss an diese Mitteilung legte die Kommission am 4. Mai 2016 ein erstes Reformpaket vor. Dieses Paket enthielt Vorschläge für die Schaffung eines nachhaltigen und gerechten Dublin-Systems, für eine Stärkung des Eurodac-Systems und für die Schaffung einer echten Asylagentur der Europäischen Union.

Die Kommission erstattet regelmäßig über die bei den Neuansiedlungen erzielten Fortschritte Bericht. Der erste Bericht über die Umsiedlungs- und Neuansiedlungsmaßnahmen wurde am 16. März angenommen. Der zweite, der dritte und der vierte Bericht wurden am 12. April18. Maiund 15. Juni angenommen. Der fünfte Bericht über die Umsiedlungs- und Neuansiedlungsmaßnahmen wurde heute angenommen.

  

Weitere Informationen

Häufig gestellte Fragen: Schaffung eines EU-Neuansiedlungsrahmens:

Verordnung über die Schaffung eines Neuansiedlungsrahmens der Union und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 516/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates

Pressemitteilung: Vollendung der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems: eine effiziente, faire und humane Asylpolitik

Häufig gestellte Fragen: Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems

FACTSHEET – Asylverfahren: Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems

FACTSHEET – Qualifikation: Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems

FACTSHEET – Aufnahmebedingungen: Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems

FACTSHEET – Das Gemeinsame Europäische Asylsystem

Pressemitteilung: Umsiedlung und Neuansiedlung: Positiver Trend setzt sich fort, aber mehr Anstrengungen benötigt

Pressemitteilung: Kommission stellt neuen Migrationspartnerschaftsrahmen vor: Zusammenarbeit mit Drittländern verstärken, um Migration besser zu steuern

Pressemitteilung: Eine faire und nachhaltige gemeinsame Asylpolitik verwirklichen

Pressemitteilung: Erneuerung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems und Schaffung sicherer und legaler Wege nach Europa: EU-Kommission stellt Reformoptionen vor

Schlussfolgerungen des Rates zur Neuansiedlung von 20 000 Personen, die internationalen Schutz benötigen

Pressemitteilung: Vereinbarung mit der Türkei über die freiwillige Aufnahme syrischer Flüchtlinge aus humanitären Gründen

Empfehlung der Kommission für eine Regelung über die freiwillige humanitäre Aufnahme syrischer Flüchtlinge aus der Türkei

Erklärung EU-Türkei vom 18. März 2016

Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Änderung des Beschlusses (EU) 2015/1601 des Rates vom 22. September 2015 zur Einführung von vorläufigen Maßnahmen im Bereich des internationalen Schutzes zugunsten von Italien und Griechenland

Alles läuft nach Plan!

Literatur:

Das Grauen: Deutschlands gefährliche Parallelgesellschaft

DAS ASYL-DRAMA. Deutschlands Flüchtlinge und die gespaltene EU

Die Getriebenen: Merkel und die Flüchtlingspolitik: Report aus dem Innern der Macht

Das Migrationsproblem: Über die Unvereinbarkeit von Sozialstaat und Masseneinwanderung (Die Werkreihe von Tumult)

Quellen: PublicDomain/dieunbestechlichen.com am 29.01.2018

Kritik an Merkels Flüchtlingspolitik von Putin: »Wegfall der Grenzkontrollen im Herbst 2015 war ein Kardinalfehler«

Beim G20-Gipfel in Osaka ließ Wladimir Putin keinen Zweifel daran, dass er Merkels Flüchtlingspolitik für gescheitert betrachtet. In seinen Augen war es Merkels »Kardinalfehler«, die Grenzkontrollen im Herbst 2015 aufzugeben.

Russlands Staatspräsident Wladimir Putin gehört nicht zu der Sorte Politikern, die sich permanent und ungefragt in die Politik anderer Länder einmischen oder den dortigen Politikern »gute« Ratschläge geben.

Ein solches Verhalten entspricht eher den Politikern der Merkel-Regierung und anderer deutschen Konsensparteien (Bilderberg-Dokument aus 2012 fordert Migrantenflutung und Zerschlagung Deutschlands).

Sie meinen stets, alles besser zu wissen als alle anderen und sind davon überzeugt, dass ohne ihren Beitrag die Politik in anderen Ländern überhaupt nicht funktionieren kann.

Weil Putin solche Anwandlungen vollkommen fremd sind, sorgen die Worte, die er jetzt beim G20-Gipfel in Osaka gebraucht hat, für eine gewisse Aufmerksamkeit (Einreise per Flugzeug: Regierung erklärt Flüchtlingszahlen zur Geheimsache (Video)).

Putin nämlich kritisiert die Flüchtlingspolitik von Merkel scharf: es sei ein »Kardinalfehler« gewesen, die Personenkontrollen an den Grenzen »ohne Not aufzugeben«, so Putin.

Lob findet er hingegen für die Migrationspolitik Donald Trumps. Trump zeige, wie politische Verantwortung für die Menschen im eigenen Land aussehen kann (Eine Flüchtlingshelferin packt aus (Video)).

  

Dazu gehöre auch, dass man wisse, wer sich wo im Land aufhält und dass die, die nicht ins Land gehören, entweder gar nicht erst reinkommen oder schnell wieder aus dem Land gebracht werden.

Auch die viel zu liberale Haltung der Merkel-Regierung gegenüber Migranten wird von Putin kritisiert. Diese wirkt sich so aus, dass »Migranten straflos töten, plündern und vergewaltigen können, weil ihre Rechte geschützt werden müssen.« („EU hat 2 Millionen Migranten mit Debitkarten im Wert von 1,55 Milliarden Euro ausgestattet“)

Für Putin aber müsse »jedem Verbrechen eine Strafe folgen«. So wie der Liberalismus bezüglich der Migranten in Deutschland politisch gepredigt wird, ist er laut Putin in Konflikt mit den »Interessen der Mehrheit der überwältigenden Mehrheit der Bevölkerung geraten.«

Dies sei besonders bei den von vielen europäischen Regierungen forcierten Themen Multikulturalismus und Toleranz für Homosexuelle der Fall.

Auch zur Haltung seiner Regierung gegenüber Schwulen und Lesben äußerte sich Putin. „Wir haben kein Problem mit LGBT-Leuten, sie sollen leben wie sie wollen“, stellte er klar (Auswärtiges Amt gibt zu: Migrationspakt wurde zum Teil geheim verhandelt).

  

„Aber einige Dinge erscheinen uns exzessiv.“ Etwa, daß Kinder heute „fünf oder sechs Geschlechter“ haben können (EU-Papier beweist! Es ging nie um „Flüchtlinge“, sondern um eine geplante „Neuansiedlung“).

Es sei wichtig, daß das Eintreten für Schwulen- und Lesbenrechte nicht „die Kultur, Traditionen und Familienwerte von Millionen Menschen, die die Kernbevölkerung ausmachen, überlagert“.

Literatur:

Geplanter Untergang: Wie Merkel und ihre Macher Deutschland zerstören

Merkels Flüchtlinge: Die schonungslose Wahrheit über den deutschen Asyl-Irrsinn!

Die Getriebenen: Merkel und die Flüchtlingspolitik: Report aus dem Innern der Macht

Das Migrationsproblem: Über die Unvereinbarkeit von Sozialstaat und Masseneinwanderung (Die Werkreihe von Tumult)

Quellen: PublicDomain/freiewelt.net/jungefreiheit.de am 29.06.2019

https://www.pravda-tv.com

Ethikrat lehnt allgemeine Impfpflicht gegen Masern ab

Gesundheits-EinMalEins

Epoch Times27. Juni 2019 Aktualisiert: 27. Juni 2019 14:24

In der Debatte um die Bekämpfung der Masern hat sich der Deutsche Ethikrat gegen eine generelle Impfpflicht ausgesprochen. Das Gremium empfiehlt eine Impfpflicht nur für bestimmte Berufsgruppen etwa im Gesundheitswesen und im Bildungsbereich.

In der Debatte um die Bekämpfung der Masern hat sich der Deutsche Ethikrat gegen eine generelle Impfpflicht ausgesprochen. In einer am Donnerstag veröffentlichten Stellungnahme empfiehlt das Gremium eine Pflichtimpfung nur für bestimmte Berufsgruppen etwa im Gesundheitswesen und im Bildungsbereich. Eine allgemeine staatliche Impfpflicht für alle Erwachsenen oder Kinder sei hingegen „nicht gerechtfertigt“.

Das Expertengremium begründete dies unter anderem mit den insgesamt hohen Impfquoten bei Kleinkindern und Schulkindern. Die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) vorgegebene Durchimpfungsquote von 95 Prozent bei der zweiten Masernimpfung, die für die Eliminierung der Krankheit nötig ist, sei bei Kindern „grundsätzlich auch…

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„Mir geht es gut“: Merkel versucht Sorgen um ihre Gesundheit zu zerstreuen

…aber die Handstellung bleibt die selbe. R.

Epoch Times29. Juni 2019 Aktualisiert: 29. Juni 2019 9:51
Kanzlerin Angela Merkel hat nach ihren beiden Zitterattacken der vergangenen Wochen beteuert, dass es ihr gut gehe.

Experten ausgegrenzt: Die Wahrheit hinter der Klimawandel-Hysterie

Exsuscitati - Die Alternative für unabhängige Medien

Experten ausgegrenzt: Die Wahrheit hinter der Klimawandel-Hysterie

Das Thema Klimawandel oder auch globale Erwärmung genannt ist allgegenwärtig. Aber ist immer alles gleich wahr, nur weil überall das gleiche gesagt wird? Nein, natürlich nicht. Umweltprobleme waren nie ein Thema, es wird gefrackt, es wird mit Uran-Monition und Giften weltweit im großen Stil verschmutzt – gab es da etwa ein Umdenken in der Regierung? Leider müssen wir Euch da enttäuschen…

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Julian Assange: UN-Sonderberichterstatter spricht von Folter – Mainstreammedien schweigen (Video)

Julian Assange: UN-Sonderberichterstatter spricht von Folter - Mainstreammedien schweigen (Video)

Spricht im Fall Assange von Folter: Der UN-Sonderberichterstatter Nils Melzer (Genf, 31. Mai 2019).

Der UN-Sonderberichterstatter für Folter, Nils Melzer, bezeichnet den Umgang mit WikiLeaks-Gründer Julian Assange als „psychologische Folter“. Zwei in dieser Hinsicht erfahrene Mediziner hätten bei einem Treffen mit Assange entsprechende Symptome diagnostiziert.

Die Aussage des UN-Sonderberichterstatters findet in den Mainstreammedien jedoch so gut wie keinen Widerhall. Dabei hatten diese es noch für wichtig genug befunden, um über Assanges Katze, sein Skateboard oder die angeblich von ihm mit Exkrementen beschmierten Wände der ecuadorianischen Botschaft zu berichten.

Wenn es jedoch um einen ernsten Beitrag geht, der diesen Narrativ demaskieren und die Fakten aufzeigen will, dann haben sie daran kein Interesse“, beklagt Melzer das Schweigen der Medien zu seinem Bericht.

Assange sitzt seit seiner Festnahme am 11. April in Großbritannien wegen Verstößen gegen Kautionsauflagen in Haft. Zuvor hatte er fast sieben Jahre lang in der ecuadorianischen Botschaft in London Zuflucht gesucht, nachdem ihm das lateinamerikanische Land politisches Asyl gewährte. Der gebürtige Australier befürchtet seine Auslieferung an die USA, wo ihm ein Prozess wegen Spionage und Geheimnisverrat droht. Ein Auslieferungsgesuch der USA hat der britische Innenminister bereits bewilligt, über das noch ein Gericht entscheiden muss.