UNGLAUBLICH: Zwangsabgaben (GEZ) für ausgesuchte Zeitungen möglich….

Nicht zu fassen, oder? Weil die Verkaufszahlen bestimmter Zeitungen zurückgehen, weil die Menschen das nicht mehr lesen wollen, muss nun dafür bezahlt werden. R. 

Unbenanntes Design(22)

Merkel-Deutschland erinnert Kritiker immer stärker an die Maßnahmen, mit denen schon die DDR versuchte, die Bevölkerung unter Kontrolle zu halten. Der Staat etwa kann einfach seine Medien bezahlen (lassen). Berichten des „Focus“ zufolge prüfe die Regierung „Maßnahmen, um die Medienvielfalt in Deutschland zu sichern“. Regierungskreise berichteten offenbar, dass „zum Beispiel direkte oder indirekte Finanzhilfen für Zeitungen und Zeitschriften möglich“ seien. Dies könne aus der GEZ finanziert werden, die dann um eine „allgemeine Medienabgabe“ erweitert würde. Dazu solle dann ein „unabhängiges Fachgremium die Auswahl der https://www.digistore24.com/product/248615/?ds24tr=CAP_ArtikelteaserMedien treffen“.

Unglaubliche Planung

Unglaublich sei die Planung, empören sich Kritiker. Wer wen finanziert, sei hier aus gutem Grund den Menschen zu überlassen. Die stimmen tagtäglich an Kiosken und in Supermärkten darüber ab, wem sie ihr Geld geben wollen – durch Kauf – und wem nicht. Wenn jetzt dieselben Menschen, also Sie, zwangsweise zur Kasse gebeten werden, um bestimmte Medien zu unterstützen, dann sei dies in mehrerlei Hinsicht bedenklich.

Zum einen wären die Medien, die ausgesucht würden, nicht unabhängig vom Staat – und dessen Wohlwollen. Die Medien in Deutschland sollen aber ausgerechnet als vierte Gewalt die Vorgänge im Land insgesamt und auch den Staat speziell kontrollieren. Wie sollte der Kontrolleur eine kritische Distanz zum Financier wahren?

Zum anderen wäre ein „unabhängiges Fachgremium“ niemals so neutral, wie es hier durchklingen soll. Die größte unabhängige Gemeinschaft sind die Menschen, die tagtäglich Zeitungen und Zeitschriften kaufen oder nicht kaufen. Jedes „Gremium“ kann nur eine scheinbar repräsentative Auswahl sein, die aber wiederum viel zu klein ist, um ein genaues Abbild der Gruppe zu sein, die ohnehin jeden Tag abstimmt (wir als Konsumenten). Das Urteil des Fachgremiums ist bezogen auf die „Gerechtigkeit“ in Übereinstimmung mit Volkes Wille also auf jeden Fall schlechter.

Schließlich wäre es unfassbar, wenn die GEZ, die ohnehin Millionen von Menschen nicht mehr zahlen wollen, zwangsweise auch noch für „freie“ Medien erhöht würden. Die Kanzlerin würde so die Demokratie weiter abschaffen – wie Sie auch hier lesen. 

Watergate.tv – Schlagzeilen des Tages

 

Wer bezahlt noch GEZ? – Seht Euch dazu Tim Kellner an

„FICK DIE COPS“ – ARD/ZDF völlig durchgeknallt?

Und wenn man denkt es geht nicht mehr, kommt immer wieder ein Intendant der öffentlich Rechtlichen daher! „Umweltsau“ war beileibe kein Einzelfall. „Bullenschweine“ und andere unflätige Beleidigungen gab es auch schon! Sind ARD/ZDF nicht mittlerweile Prüffälle für den Verfassungsschutz? Lehnt Euch zurück und genießt die Show! Tim K. Wer mein Streiten für die freie Meinungsäußerung unterstützen möchte: ► https://www.pro-de.tv/einmalige-unter… Abonniert auch meinen Telegram-Kanal! ► https://t.me/timmkellner Profortis App! ► https://play.google.com/store/apps/de… Tim K.-App ! ► https://play.google.com/store/apps/de#timk #timkellner

Aufgedeckt: So bringen wir die GEZ-Mafia zu Fall

Aufgedeckt: So bringen wir die GEZ-Mafia zu Fall
Die Propaganda-Abteilung des Merkel-Regimes.

Der zwangsfinanzierte öffentlich-rechtliche Rundfunk könnte demnächst sein blaues Wunder erleben. Mit einer Online-Anfrage zur Verwendung personenbezogener Daten kann jeder, der sich betrogen fühlt, mächtig Sand ins Getriebe des Beitragsservice streuen und die GEZ-Mafia zu Fall bringen.

von Günther Strauß

Haben Sie auch die Nase voll von all den Lügen und Fake-News des Staatsfunks? Stört es Sie, dass Sie für all diese Propaganda auch noch kräftig zur Kasse gebeten werden? Ist es Ihnen ein Dorn im Auge, dass man Sie nicht einmal gefragt hat, ob Sie für die tägliche Portion Propaganda überhaupt bezahlen wollen? Wenn Sie mindestens eine dieser Fragen mit „ja“ beantworten können, dann sollten Sie jetzt aufmerksam weiterlesen.

Denn Sie können zurückschlagen. Peter Weber, seines Zeichens Unternehmer und kritischer Netzpublizist, hat das Bürgerforum „Hallo Meinung“ gegründet. Auf der Netzseite stellt Weber ein Formular bereit, das man nur ausdrucken, ausfüllen und unterschreiben muss. Danach geht es damit ab an den Staatsfunk. Und dieser muss dann zwingend Auskunft erteilen, was dort mit den Daten ihrer Beitragszahler eigentlich getrieben wird – und zwar innerhalb eines Monats.

DSGVO als Fallstrick für GEZ-Mafia

Grund dafür ist ausgerechnet die in der Berichterstattung eben dieser gleichgeschalteten Sender meist positiv erwähnte Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): Diese taugt nämlich nicht nur zur Einschränkung und Gefährdung der Netzfreiheit und der Vielfalt im Internet, indem sie Provider drangsaliert, zu Upload-Filtern oder allerlei nervigen rechtlichen Hinweiseinblendungen zwingt. Sondern ihr Paragraph 15, Absatz 3 verpflichtet eben auch – auf Antrag – jeden Beitragsservice zur Auskunft über die Verwendung der Daten seiner Beitragszahler.

Dies gilt eben insbesondere auch für die früher als GEZ, jetzt als „Beitragsservice“ bekannte Inkassoabteilung der öffentlich-rechtlichen Sender. Wenn Sie sich also schon einmal über die fast schon kriminellen Machenschaften der Damen und Herren in den Büros des „Beitragsservice“ geärgert haben, dann haben Sie jetzt die Chance, zurückzuschlagen.

Bringen Sie die GEZ-Mafia zu Fall!

Nutzen Sie das bürokratische Regulierungsmoloch namens DSGVO, um Ihrem Unmut Luft zu machen und Sand ins Getriebe zu streuen! Das von immer mehr Bürgern als Zumutung empfundene Zwangsgebührenwesen kann somit mit den eigenen Waffen in die Enge getrieben und sogar zu Fall gebracht werden. Wehren Sie sich gegen den Merkel’schen Propaganda-Apparat und schlagen Sie zurück! Besorgen Sie sich mit nur einem Klick das Formular und senden Sie es an Ihren „Beitragsservice“.

P.S.: Insbesondere in der Zeit zwischen den Feiertagen herrscht auch bei den GEZ-Schergen Urlaubszeit. Daher bieten sich diese Tage besonders gut an, um eine derartige Anfrage zu stellen.

https://www.anonymousnews.ru/

GEZ-Haft – der Staat greift wieder durch

Richtiger wäre hier  Staatssimulation zu sagen, in der mit äußerster Willkür  über die Menschen geherrscht wird. Und das kann nur deshalb funktionieren, weil die große Mehrheit es nicht glauben wollen oder können oder es ihnen  gleichgültig ist, solange es ihnen noch sooo gut geht. .

3. Mai 2019 aikos2309

In NRW sind eine Frau und ihr Mann wg. etwa 280 Euro fehlender GEZ-Gebühren nun belangt worden. Die Ehefrau musste wegen Erzwingungshaft sogar tatsächlich hinter Gitter. Sie habe seit etwa vier Jahren keine Gebühren mehr gezahlt.

Grund für die Nichtzahlung sei, so der Ehemann, insbesondere der „pauschalierte Betrag“, also die fixe Gebühr, auf die sie selbst hinsichtlich der Programmwahl keinen Einfluss haben. Mahnbescheide gab es nicht, lediglich einen Festsetzungbescheid.

Der Fall erinnert an einen Vorgang, den wir an dieser Stelle schon beschrieben hatten:

„Wenige Euro Schulden scheinen zu reichen, um in Deutschland ins Gefängnis zu kommen. Die ZWANGSGEBÜHR GEZ hat jetzt eine Frau ins Gefängnis gebracht, die lediglich eine Tonbandaufzeichnung von einer Wohnungsdurchsuchung durch einen Gerichtsvollzieher angefertigt hatte. So berichtet es eine Freundin (vgl. https://www.facebook.com/sieglinde.baumert/posts/1621529474575295 ).

Demnach hatte die Freundin, Frau Petra Timmermann, schon vor einiger Zeit einen Gerichtsvollzieher zu Gast, weil sie GEZ nicht gezahlt hatte.

Fraglich ist, ob diese Wohnungsdurchsuchung sich überhaupt mit der Unantastbarkeit der Wohnung nach Art. 13 des Grundgesetzes vereinbaren lässt. Deshalb, so jedenfalls argumentiert ihre Freundin, habe sie den gesamten Vorgang dokumentieren wollen (Die Märchen der Mainstream-Medien).

Der Gerichtsvollzieher nun sah sich damals in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt, weil die „Schuldnerin“ ihre Tonbandaufnahmen im Internet über Youtube verbreitete. Daraufhin wurde sie mit einer Geldstrafe belegt, die sie nun (immer noch) nicht zahlen möchte. Deshalb kam sie nach den neuesten Angaben nun erneut ins Gefängnis (GEZ: Der Staatsfunk rüstet auf – Und bist du nicht willig, so brauch ich Gewalt (Videos)).

Obwohl die ARD selbst Erzwingungshaft im Zusammenhang mit Rundfunkbeiträgen für unangemessen hält, ist am Donnerstag in Nordrhein-Westfalen erneut eine Frau im Gefängnis gelandet. Sylvia Schulte und ihr Mann möchten keine pauschalen Gebühren entrichten.

Die Wuppertalerin Sylvia Schulte wurde zunächst in die JVA Wuppertal mitgenommen. Da dies jedoch ein reines Männergefängnis ist, wurde sie daraufhin nach Köln-Ossendorf gebracht, das habe ihr Mann später erfahren, wie er RT Deutsch auf Anfrage telefonisch mitteilte.

Das Vergehen der 41-jährigen Hausfrau: Seit circa vier Jahren weigert sich Schulte, die Gebühren an den Beitragsservice zu entrichten, der für ARDZDF und Deutschlandradio die Rundfunkgebühr einzieht. Laut dem frisch unterzeichneten Haftbefehl ist so eine Summe von gerade einmal 277,62 Euro zusammengekommen.

Als Grund für die Weigerung nennt ihr Ehemann gegenüber RT Deutsch vor allem die pauschalisierte Form des Beitrags. Eine angebrachte Form der Gebühren wäre seiner Ansicht nach zum Beispiel ein Modell ähnlich jenem von Bezahlsendern, für die der Zuschauer je nach Nutzung zahlt. Allerdings verweist er auf die in seinen Augen geringe Qualität des Angebots und meint, die Öffentlich-Rechtlichen würden dann kaum Einnahmen erzielen.

Mahnbescheide hatte Sylvia Schulte nicht erhalten, es gab lediglich einen Festsetzungsbescheid. Die Stadt Wuppertal sollte den Fall übernehmen, allerdings war der Bescheid zum Zeitpunkt des Besuchs eines Mitarbeiters bereits abgelaufen. Daraufhin schaltete sich die Obergerichtsvollzieherin der Stadt ein, die den im April ausgestellten Haftbefehl letztendlich auch unterzeichnete (https://deutsch.rt.com/inland/87728-erzwingungshaft-wegen-rundfunkgebuehren/).

 

Gefängnis statt Geldstrafe: 6 Monate?

Es soll laut Angaben der Freundin um bis zu 6 Monate gehen, da sie die Geldstrafe auch jetzt partout noch nicht zahlen wird. Nunmehr ist sie nach Angaben ihrer Freundin (erneut) dafür im Gefängnis in Bielefeld.

Petra Timmermann sitzt für ihre Überzeugung im Kampf gegen die Zwangsgebühr GEZ nicht zum ersten Mal in Haft. Schon vor knapp zwei Jahren wurde sie verhaftet (http://www.mmnews.de/index.php/politik/60796-gez-erster-zahlungsverweigerer-verhaftet).

Die Gebühreneintreiber der öffentlich-rechtlichen Auftraggeber haben mittlerweile auch zunehmend private Inkassobüros für ihre Tätigkeit eingespannt. Insofern ist damit zu rechnen, dass die Methoden noch durchgreifender werden.

Auto gepfändet

Wie drastisch die Maßnahmen jetzt schon sind, erfuhr zudem ein junger Mann aus Thüringen. Er soll sich seit einigen Jahren der GEZ verweigern (vgl. zu dieser Geschichte http://www.thueringer-allgemeine.de/web/zgt/leben/detail/-/specific/Erfurter-verweigert-Rundfunkgebuehr-da-war-das-Auto-ploetzlich-weg-1031157093).

Zahlreiche Zahlungsaufforderungen folgten. Widersprüche, wie sie viele GEZ-Gegner formulieren, verfasste er vergeblich. Seine „Schulden“ wuchsen auf 758,46 Euro an.

Die Vollstreckungsbeamten der Stadt, so lautet die Meldung, haben das Geld nun eintreiben wollen. Sie pfändeten seinen Wagen: einen Mazda, der einen Wert von 20.000 Euro haben soll!

Würde er nicht zahlen, so lautet die Drohung nun, dann würde es zu einer Zwangsversteigerung kommen. Nach Angaben des Geschädigten hatte der „Bedienstete“ im Postkasten einen Zettel hinterlassen. Zur Begründung hinsichtlich des Abschleppens hieß es nur: Niemand war anzutreffen. Der „Schuldner“ meint, dies ei eine glatte Lüge (Fake News-Produzenten Springer, Burda, Funke & Co erklären sich selbst zur “Wahrheitspresse”).

Erpressung funktionierte

Der Säumige sah sich in seiner Existenz bedroht. Immerhin gehörte das Fahrzeug dem Unternehmen, bei dem der Bürger beschäftigt ist. Deshalb zahlte er schließlich. Ungeheuerlich bleibt jedoch die Reaktion im Rathaus (Die deutschen Medien im Griff dieser drei Familien).

Nach Angaben des vormaligen Schuldners habe ihm die Stadt das Auto nicht zurückgeben wollen. Er sei als „Reichsbürger beschimpft“ worden. Erst mithilfe der Bürgerbeauftragten habe er schließlich den Wagen zurückerhalten.

Beobachter gehen davon aus: Die Zahl der Zwangsvollstreckungen nimmt wie in den vergangenen Jahren auch 2017 noch zu. Auch wenn Millionen die GEZ ablehnen.

Literatur:

Propaganda als Machtinstrument: Fakten, Fakes und Strategien. Eine Gebrauchsanleitung

Bewußtseins- und Gedankenkontrolle

Die Macht um acht: Der Faktor Tagesschau (Neue Kleine Bibliothek)

Die Gefallsüchtigen: Gegen Konformismus in den Medien und Populismus in der Politik

Quellen: PublicDomain/watergate.tv am 03.05.2019

https://www.pravda-tv.com/

Ein ehemaliger ARD-Redakteur packt aus! GEZ und seine unmenschlichen, tödlichen Folgen!

Bildergebnis für GEZ bilder
Bildquelle: https://michael-mannheimer.net

Die Richter beim Bundesverfassungsgericht knickten ein: „Wes Brot ich eß, des Lied ich sing“. Claus Kleber (ZDF) kann dank Bundesverfassungsgericht weiterhin 600 000 Euro im Jahr abkassieren. Verteilung von oben nach oben: Ein Geschenk an die zweit Wohnungsbesitzer. Wer sich eine zweit Wohnung leisten kann, wurde jetzt vom Bundesverfassungsgericht belohnt und muss keine GEZ Gebühr für diese Wohnung bezahlen. Eine Rentnerin, die noch nie einen Fernseher oder Radio hatte wird per Zwang und Haftandrohung dazu verdonnert. Vertrauensverlust: Das Verfassungsgericht hat sich mit diesem menschenverachtenden Fehl-Urteil endgültig disqualifiziert und ist somit Unglaubwürdig geworden.

Kämpfen Sie zusammen weiter gegen die Zwangsgebühr: Das Vergleichsportal warenvergleich.de hat die preisliche Steigerung des Rundfunkbeitrages genauer unter die Lupe genommen. Das Ergebnis: Die Einnahmen durch den Rundfunkbeitrag sind seit 1995 stärker gestiegen, als die allgemeinen Verbraucherpreise. Auch wenn das Bundesverfassungsgericht vor kurzem die Rechtmäßigkeit des Zwangsbeitrages feststellte, müssen wir weiterhin gegen diesen kämpfen. Auch in Sie müssen unbedingt die Petition an die neu ausgewählte Abgeordnete versenden und diese auffordern, sich für die Zwangsbeitragszahler einzusetzen. Lassen Sie nicht nach. Im Zuge unserer Recherchearbeiten stoßen wir immer wieder auf global agierende Verschwörungskräfte, die seit Jahrhunderten aktiv sind und dadurch weltweit an entscheidenden Schalthebeln der Macht sitzen. Wir sind jedoch davon überzeugt, dass ihre anscheinende Übermacht durch informierte, geistig wachgerüttelte Menschen gebrochen werden kann!

Wie sehr die Öffentlich-Rechtlichen die Wirklichkeit verzerren und eine Hofberichterstattung für das Politik-Establishment betreiben, zeigt ein Interview mit dem ehemaligen ARD-Redakteur Volker Bräutigam, das auf der Videoplattform YouTube veröffentlicht wurde. Das Interview offenbart die Methoden, mit denen die Meinung der Zuschauer durch Sendungen wie „Die Tagesschau“ beeinflußt wird. Besonders bedenklich ist dabei, daß wir Bürger für derlei Sendungen auch noch mit 17,50 Euro pro Monat zur Kasse gebeten werden. Auch wenn der „Rundfunkbeitrag“ jetzt höchstrichterlich abgesegnet wurde, kämpfen wir weiter gegen die Hofberichterstattung und die Zwangsgebühren. Machen Sie bei einer neuen Runde auf Abgeordneten-Check mit, und fordern Sie die Abgeordneten auf, sich für eine Abschaffung der Rundfunkgebühren einzusetzen. Auch im Sommer müssen wir unbedingt am Ball bleiben.

Laut Volker Bräutigam, einem ehemaligen ARD-Redakteur, ist es äußerst bedenklich, daß Satiresendungen der Öffentlich-Rechtlichen mittlerweile den Charakter von Nachrichtensendungen haben, und auch als solche von vielen Zuschauern wahrgenommen werden. Die meisten Nachrichten werden zudem von einigen wenigen großen Nachrichtenagenturen gebracht, die schon kurze Zeit später Eingang in die deutschen Mainstream-Medien finden. Das ausführliche Interview mit Herrn Bräutigam als Video.

Trotz des heißen Wetters wird unser Einsatz gegen das System GEZ nicht nachlassen. Nein, unser Protest wird jetzt noch verstärkt werden.  Über 1.800.000 Einzelpetitionen haben Sie in der Vergangenheit schon an unsere Volksvertreter gesandt. Ein großartiges Zeichen. Sorgen wir gemeinsam dafür, daß es noch mehr werden und der Zwangsbeitrag in naher Zukunft kippt. Dafür müssen Sie und ich alles geben. Gemeinsam können wir es schaffen.

https://krisenfrei.com/

GIS-Zwangsgebühren: Beitragsservice will künftig keine Beitragsverweigerer mehr inhaftieren lassen

Das ist doch richtig nett, daß man nicht mehr in Beugehaft genommen werden soll, wenn man für etwas nicht bezahlen will, was man ohnehin nicht will. Für richtig krasse Verbrechen gehen schließlich manch andere auch straffrei aus.
Ob der GEZ-Beitrag in 3 Jahren Geschichte ist oder nicht – wir dürften inzwischen ganz andere Sorgen haben. R.
„Beitragsverweigerer in Beugehaft zu nehmen, halte ich für unangemessen und auch nicht für sinnvoll“, so Stefan Wolf, Geschäftsführer des Beitragsservices, der „Bild“.

Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio will künftig harte Vollstreckungsmaßnahmen gegen Menschen vermeiden, die sich weigern die Zwangsbeühr zu Beitragsverweigerer in Beugehaft zu nehmen, halte ich für unangemessen und auch nicht für sinnvoll“, sagte Stefan Wolf, Geschäftsführer des Beitragsservices, der „Bild“ (Montagsausgabe). Allerdings sei es das letzte Mittel, „um Leute zu einer Vermögensauskunft zu bewegen“.

Diese harten Maßnahmen würden nicht vom Beitragsservice, sondern von Gerichtsvollziehern durchgeführt. „Wir versuchen durchaus, Einfluss auf die Vollstreckungsbehörden zu nehmen, dieser ist aber begrenzt“, so Wolf.

Um künftig solche Eskalationen zu vermeiden, laufe derzeit ein Test für eine Zusammenarbeit mit Inkassounternehmen. Auch aufgrund solcher Nachrichten sei ihm das negative Image seiner Einrichtung bekannt. „Einen Beliebtheitspreis werden wir sicher nicht gewinnen“, sagte Wolf weiter.

Heiko Schrang im Interview über Erzwingungshaft: Rundfunkbeitrag – in drei Jahren ist er Geschichte

http://www.epochtimes.de

Heiko Schrang zum Redeverbot bei GEZ-Boykott: „Es ist an Zeit, uns von den ewigen Grabenkämpfen zu verabschieden“

Die prominenten Gegner der GEZ-Zwangsgebühren, Olaf Kretschmann und Heiko Schrang, Autor von „Die GEZ-Lüge“, wurden nicht durch die Veranstalter von GEZ-Boykott eingeladen. Sie gelten als Persona non grata und es wird nicht gewünscht, dass sie dort erscheinen.
Foto: Screenshot Heiko Schrang
Gegen die Erhebung von GEZ-Zwangsgebühren wird zum Samstag, dem 29. April, auf der Plattform von GEZ-/Online-Boykott zu einer großen Demonstration in Berlin aufgerufen: „Seit Jahren geht das Angebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks weit über eine mediale Grundversorgung hinaus. Die Finanzierung des nicht notwendigen und überdimensionierten öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch Zwang muss ein Ende haben. Zusammen werden wir diese Ungerechtigkeit für immer beenden. Wir sehen uns in Berlin am 29. April 2017.“ René Ketterer Kleinsteuber, Betreiber der Plattform GEZ-/Online-Boykott.de

Erstaunlich jedoch ist, dass in den deutschen Print- und Online-Medien bisher kein einziger Hinweis oder Artikel über die Veranstaltung und ihre Inhalte zu finden ist.

Außerdem erfuhren wir, dass die prominenten Gegner der GEZ-Zwangsgebühren, Olaf Kretschmann und Buchautor Heiko Schrang nicht durch die Veranstalter von GEZ-Boykott eingeladen wurden. Mehr noch, es heißt, sie gelten als Persona non grata und es wird nicht gewünscht, dass sie dort erscheinen. Eine Antwort des Veranstalters haben wir auf unsere Anfrage dazu bisher nicht erhalten.

Heiko Schrang erhält Redeverbot

Mit dem Titel „Heiko Schrang erhält Redeverbot“ meldete sich Schrang, der Autor von „Die GEZ-Lüge“, am 26. April auf seiner Homepage Macht-steuert-Wissen.de und gestern auf seiner Facebookseite zu Wort:

Manfred: Ich meine, das gemeinsame Ziel sollte uns alle verbinden und es sollte sich dabei keiner erdreisten, sich und seine persönliche Meinung über andere und deren Meinung zu stellen. Jeder Mensch hat seine eigenen Gründe, warum er die zwangsfinanzierte kriminelle Selbstbereicherung, die Verdummung, die Lügen und die Kriegs-Hetze der menschenverachtenden Profiteure beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk ablehnt.

Aufgewachter: Also ist die Anti-GEZ-Bewegung bereits unterwandert, genauso wie die ehemaligen Friedensmahnwachen. Möchte gern mal wissen, wer dieses Mal das trojanische Pferd gewesen ist.

Peter: Du hast meinen vollen Respekt!

Inga: Ist die Aktion von gewissen GEZ- Verantwortlichen gesteuert, die darauf hoffen, dass die Aktion im Sande verläuft?

Erik: Deine Stellungnahme zum Geschehen ist klasse. Und ich finde es auch gut, dass Ihr trotzdem hingehen wollt.

Da Heiko Schrang das Redeverbot der Initiatoren von GEZ-Boykott als kindisch empfindet und es der Bewegung schadet und keinem nutzt, hier sein Statement:

„Eigentlich bin ich fest davon ausgegangen, am kommenden Samstag in Berlin eine Rede zum Thema Gewissensfreiheit und Rundfunkbeitrag halten zu können. Die Aussage der Verantwortlichen, dort als Redner nicht erwünscht zu sein, ist für mich überraschend und in keiner Weise nachvollziehbar.

Um nur ein Beispiel zu nennen: Mit meinem Buch „Die GEZ-Lüge“ war ich einer der ersten, der den Skandal der doppelten Rente + Pension für ARD & ZDF Mitarbeiter aufdeckte und publik machte.

Mit den Anleitungen zum effizienten Widerstand zwangen wir die Landesrundfunkanstalten erstmalig, durch Psychologen und Juristen formulierte Antwortschreiben zu erstellen, um der immer breiter werdenden Masse der Rundfunkkritiker noch etwas entgegenstellen zu können.

Die Menschen, die mich kennen, wissen, dass ich nicht in links-rechts oder gut-böse unterteile, da es für mich zwei Seiten ein- und derselben Medaille sind. Es ist an Zeit, uns von den ewigen Grabenkämpfen zu verabschieden.

Es geht also nicht darum, dass es der juristisch systemkonforme Weg ist, sondern es geht um Gerechtigkeit und diese kann man nur im Herzen spüren. Ich möchte aber für alle diejenigen, die immer noch in Polaritäten denken, etwas mit auf dem Weg geben:

Wir müssen endlich erwachen und erkennen, dass einer der Gründe für unsere Probleme darin besteht, dass wir uns mit Etiketten beklebt haben. Bei dem einen steht auf dem Etikett „Amerikaner“, bei dem anderen „Deutscher“ oder „Chinese“. Bei wieder anderen steht auf dem Etikett „Mann“ oder „Frau“, da dies für den Betreffenden besonders wichtig ist.

Wieder andere benutzen besonders grelle Farben, weshalb wir sie als Sozialist, Faschist, Verschwörungstheoretiker oder Kommunist kennzeichnen, und wieder andere benutzen die Wörter „konservativ“ oder „liberal“. Dies führt sogar so weit, dass Kriege wegen dieser Aufschriften geführt werden. Aber Du kommst nicht als Christ, Moslem, Jude, Hindu oder Buddhist zur Welt, sondern als Mensch.

Die Unterschiede sind nur gedanklich. Alle diese Etiketten verdecken nur die wahre Essenz dessen, was Du wirklich bist. Es ist vergleichbar, als würden sich Wassertropfen treffen, die ursprünglich alle aus dem Meer stammen und der eine sagt zum anderen: „Ich bin besser als Du! Du bist nur ein kleiner unscheinbarer Tafelwein. Ich aber bin ein edler Rotweintropfen.“ Der nächste Tropfen belächelt überheblich den Rotweintropfen und sagt: „Ich bin ein kostbarer Champagnertropfen und habe sogar einen Namen, ich heiße Dom Pérignon.“

Was sie vergessen haben ist, dass alle aus der gleichen Quelle entstammen und wieder dort münden werden: Im Meer.

Gerade deswegen werde ich mit Olaf Kretschmann trotzdem vor Ort erscheinen, um ein Zeichen des guten Willens zu setzen.“

*****

GEZ-Boykott ruft auf: Beginn am Samstag, 29.April um 12 Uhr am Neptunbrunnen in Berlin.
Weitere Infos: http://berlin2017.online-boykott.de/

http://www.epochtimes.de/

GEZ-Verhaftung: Mutter mit Baby in Zelle gesteckt wegen nichtgezahlter Rundfunkgebühr

Epoch Times15. March 2017 Aktualisiert: 15. März 2017 10:4

In Bergisch-Gladbach wurde vor kurzem eine Mutter mit Kind inhaftiert, weil sie Rundfunkbeiträge nicht bezahlt hatte.
Bildschirmfoto 2017-03-15 um 10.31.07

In Bergisch-Gladbach wurde am 8. März eine junge Frau samt Kind in eine Zelle gesperrt und ihr mit dem Jugendamt gedroht, falls sie die Rundfunkgebühren nicht bezahle. Sie und ihr Lebensgefährte hatten die Zahlung des Beitrags aus einer Reihe von Gründen verweigert – auch mit dem Hinweis verweigert, dass Rundfunkanstalten keine Behörden sind und deshalb eine Verwaltungsvollstreckung unzulässig ist. Daraufhin passierte folgendes, worüber heute auch RT berichtete. (VIDEO siehe unten)

EPOCH TIMES bringt die persönlicher Schilderung der Familie:

„Gestern, ausgerechnet am Weltfrauentag, wurde meine Frau bei einem Termin mit dem Gerichtsvollzieher Herr K. zusammen mit unserem Baby im Amtsgebäude Bergisch-Gladbach inhaftiert, da sie sich wiederholt und berechtigterweise weigerte, „Rundfunkgebühren“ (ehemals GEZ) an den WDR zu zahlen und somit eine Dienstleistung zu bezahlen, die sie nie bestellt oder genutzt hat.

(Durch die Entrichtung der „Rundfunkgebühren“ fehlt uns das Geld, das wir lieber an andere Medienanbieter entrichten würden, um uns zu informieren)

 Beim Termin wurde der Gerichtsvollzieher darauf hingewiesen, dass gegen den ausgestellten Haftbefehl innerhalb der dort angegebenen Möglichkeit Rechtsmittel eingelegt wurden und dass die Entscheidung über dessen Rechtsgültigkeit daher dem Landgericht vorbehalten ist und auf dessen Antwort man noch warte.

Herrn K. wurde §2 (1) VwVfG NRW vorgelegt und nach dem Durchlesen unterstellte er uns, dass wir diesen § verfasst hätten, was wir negierten und ihm vorschlugen, es selbst zu prüfen.

Der Gerichtsvollzieher Herr K. verlor daraufhin die Fassung und ließ meine Frau mit der Begründung, dass die Beschwerde eh abgewendet werde und dass der WDR eine Behörde sei, verhaften lassen.

Man hat uns angedroht, dass bezüglich dem Baby (auch wenn ich ebenso der Erziehungsberechtigte bin) das Jugendamt verständigt werde, wenn ich nicht binnen kurzer Zeit die volle Summe auf einmal zahle (Ratenzahlung wurde plötzlich verweigert).

Wir haben mitgeteilt, dass wir die geforderte Summe (416,xx €) nicht dabei hätten und erst zur Bank gehen müssten. Daraufhin wurden meine Frau und unser Kind abgeführt und in Haft gesteckt.

Ich habe dem Gerichtsvollzieher deutlich gemacht, dass ich umgehend das Geld holen werde, aber meiner Frau die Zelle zumindest verwehrt bleiben solle und sie doch im „Geschäftszimmer“ warten könne. Ein solches Anliegen wurde negiert.

Den handelnden Justizbeamten wurde die Information bezüglich des laufenden Beschwerdeverfahrens mitgeteilt und dass man im Falle ihres Handelns dessen Verwaltungsakt prüfen lassen möchte, weswegen dann NACH dessen Maßnahme sie uns höflich ihre Dienstausweisnummer mitteilen mögen.

Diese höfliche Bitte wurde mit einem Blick und Wegschubsen erwidert, was zwei unabhängige Augenzeugen beobachtet hatten, mit denen man sich später ausgetauscht hatte. Auch sie waren entsetzt.

GEZ_Verhaftung_Mutter_Baby

Es sei erwähnt, dass spätestens nach dem Bekanntgeben des Tübinger Urteils vom 16.09.2016 ein Amtshilfeersuchen nicht rechtens ist, da die Gläubigerin keine Behörde ist, sondern ein Unternehmen (selbst die Intendantengehälter übersteigen die der Kanzlerin und ihrer Minister) und somit das Verwaltungsverfahrensgesetz nicht angewendet werden darf.

Für NRW wird es sogar ausdrücklich in §2 (1) VwVfG NRW und namentlich ausgeschlossen: „(1) Dieses Gesetz gilt NICHT für die Tätigkeit der Kirchen, der Religionsgesellschaften und Weltanschauungsgemeinschaften sowie ihrer Verbände und Einrichtungen und des WESTDEUTSCHEN RUNDFUNKS KÖLN.“

Nun besteht unsere letzte Hoffnung in die Medien, die nicht zu den Öffentlich-Rechtlichen gehören und gewillt sind, solche und ähnlich skurrile Machenschaften zu publizieren, um andere Menschen darauf hinzuweisen, welch einer Willkür Menschen ausgesetzt sind, wenn sie nicht gewillt sind, Unternehmen wie dem WDR, nicht bestellte Leistungen zu bezahlen.

 

Rundfunkanstalten sind keine Behörden

EPOCH TIMES berichtete bereits über das Gerichtsurteil vom 16. September 2016 der 5. Zivilkammer des Landgerichts Tübingen, wo im Fall des SWR behördliche Zwangsvollstreckungen als unzulässig erklärt wurden. Zitat:

Das Vollstreckungsverfahren setzt voraus, dass Bescheide einer Behörde zu vollstrecken sind, auf Ersuchen einer Vollstreckungsbehörde. […] Gemessen an diesen Maßstäben fehlt es bei der Gläubigerin an der Behördeneigenschaft. Die Gläubigerin tritt nach außen in ihrem Erscheinungsbild nicht als Behörde auf, sondern als Unternehmen. […] Die Rubrik „Der SWR“ führt als Menüpunkt „Unternehmen“, nicht „Behörde“ auf. Die Unterseite Unternehmen bzw. Organisation weist einen Geschäftsleiter und eine Geschäftsleitung aus, ein Management. Eine Behörde oder ein Behördenleiter sind nicht angegeben, statt dessen – behördenuntypisch – unternehmerische Beteiligungen. […] Das wesentliche Handeln und Gestalten der Gläubigerin ist unternehmerisch.“

(Auszug: Urteil / Landesrechtsprechung Baden-Württemberg: LG Tübingen Beschluss vom 16.9.2016, 5 T 232/16)

Seht Euch auch die Kommentare an:
 http://www.epochtimes.de/politik/deutschland/gez-verhaftung-mutter-mit-baby-in-zelle-gesteckt-wegen-nichtgezahltem-rundfunkbeitrag-a2070300.html

Offiziell: Rundfunkanstalten sind keine Behörden, sondern Firmen – Jetzt alle gezahlten Beiträge der letzten Jahrzehnte zurückfordern!

7. März 2017

Die 11 Rundfunkanstalten und der Beitragsservice des ARD, ZDF und Deutschlandradio (kurz: „Beitragsservice“) tun nach außen hin so, als wären sie Behörden und somit ermächtigt, staatlich-hoheitlich agieren und sich in die finanziellen Belange der Bürger und wirtschaftlich tätigenden Unternehmen einmischen zu dürfen.

Diese Selbstermächtigung geht auch so weit, dass sie Kommunen dazu veranlassen, sogar Haftbefehle gegen säumige Beitragszahler erwirken zu lassen. Nun hatte neulich ein deutsches Gericht endlich Tacheles gesprochen und den Südwestdeutschen Rundfunk (SWR) als das bezeichnet, was er in Wahrheit ist, nämlich ein „Unternehmen“ und keine „Behörde“.

Dabei sind die meisten angegebenen Gründe des Gerichts auch auf alle anderen Rundfunkanstalten anwendbar, was möglicherweise zu einem öffentlichen Skandal ungeahnten Ausmaßes führen könnte…! Von Daniel Prinz.

Wird Unrecht zu Recht, dann wird Auswandern zur Pflicht!
>>> Wandere aus, solange es noch geht. Jetzt Grundstück sichern! < < <
Finca Bayano in Panama.

In einem Beschluss vom 16. September 2016 hatte das Landgericht Tübingen ein Vollstreckungsersuchen des SWR für unzulässig erklärt. Bereits zuvor hatte das Landgericht einen Vollstreckungsbescheid wegen diverser Formfehler für nichtig erklärt, da z.B. nicht ersichtlich sei, wer der tatsächliche Gläubiger ist: die Rundfunkanstalt oder der Beitragsservice.

Das ist ein Umstand, den man bei Vollstreckungsbescheiden anderer Rundfunkanstalten ebenfalls sehr häufig vorfindet. In seinem Beschluss vom letzten September hatte das Tübinger Landgericht nun dem noch eins drauf gesetzt und erklärt, dass der SWR überhaupt gar keine „Behörde“ sei. Zur Definition und zum Merkmal einer staatlichen Behörde heißt es in dem Beschluss u.a.:

„Das Vollstreckungsverfahren setzt voraus, dass Bescheide einer Behörde zu vollstrecken sind, auf Ersuchen einer Vollstreckungsbehörde. (…) Danach ist eine Behörde eine in den Organismus der Staatsverwaltung eingeordnete, organisatorische Einheit von Personen und sächlichen Mitteln, die mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestattet dazu berufen ist, unter öffentlicher Autorität für die Erreichung der Zwecke des Staates oder von ihm geförderter Zwecke tätig zu sein (BGH, Beschl. v. 16. Oktober 1963, aaO; BVerfGE 10, 20, 48; BVerwG NJW 1991, 2980). Es muss sich um eine Stelle handeln, deren Bestand unabhängig ist von der Existenz, dem Wegfall, dem Wechsel der Beamten oder der physischen Person, der die Besorgung der in den Kreis des Amtes fallenden Geschäfte anvertraut ist. (…)

Typische Merkmale einer Behörde sind gesetzlich festgelegte Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten sowie die transparente Regelung wesentlicher Handlungsabläufe, Gestaltungsmöglichkeiten und Eingriffsbefugnisse durch Gesetz, Verordnung oder Satzung. Erforderlich ist zudem, dass das Handeln der Behörde als Verwaltungshandeln erkennbar ist, dass sich Behörde und Behördenmitarbeiter als solche erkennbar verhalten.“

Es wird also deutlich, dass eine Behörde in den Organismus der Staatsverwaltung eingegliedert sein muss und typische Merkmale einer Behörde vorzuliegen haben. Anschließend wird das Landgericht bezogen auf den SWR dann sehr deutlich:

„Gemessen an diesen Maßstäben fehlt es bei der Gläubigerin an der Behördeneigenschaft. Die Gläubigerin tritt nach außen in ihrem Erscheinungsbild nicht als Behörde auf, sondern als Unternehmen. Bereits die Homepage http://www.swr.de ist mit ‚Unternehmen’ überschrieben, von einer Behörde ist nicht die Rede. Die Rubrik ‚Der SWR’ führt als Menüpunkt ‚Unternehmen’, nicht ‚Behörde’ auf. Die Unterseite Unternehmen bzw. Organisation weist einen Geschäftsleiter und eine Geschäftsleitung aus, ein Management. Eine Behörde oder ein Behördenleiter sind nicht angegeben, statt dessen – behördenuntypisch – unternehmerische Beteiligungen.  

Das wesentliche Handeln und Gestalten der Gläubigerin ist unternehmerisch.

Eine Bindung an behördentypische Ausgestaltungen (Geltung des Besoldungsrechts oder der Tarifverträge bzw. der Gehaltsstrukturen) für den öffentlichen Dienst) fehlt völlig. Die Bezüge des Intendanten übersteigen diejenigen von sämtlichen Behördenleitern, selbst diejenigen eines Ministerpräsidenten oder Kanzlers, erheblich. Ein eigener Tarifvertrag besteht. (…) Öffentlich-rechtliche Vergabevorschriften beim Einkauf von Senderechten oder Unterhaltungsmaterial werden nicht angewandt, die Bezahlung freier Mitarbeiter und fest angestellter Sprecher entspricht nicht ansatzweise dem öffentlichen Dienst.“  (GEZ besiegt: Alleinerziehende Mutter packt aus, wie sie an die Öffentlichkeit ging (Video))

Doch damit nicht genug. Die Liste geht noch weiter:

„Eine Behörde wird nie im Kernbereich ihrer Aufgaben gewerblich tätig, so aber die Gläubigerin (Werbezeitenverkauf). Einer Behörde ist die Annahme Gelder Dritter auch in Form von ‚Sponsoring’ oder Produktplatzierung streng untersagt. Als Trägerin der Informationsgrundrechte unterliegt die Gläubigerin der Pflicht zur staatsfernen, objektiven Berichterstattung, auch über wirtschaftliche Unternehmen. Als Beitragsgläubigerin macht sie gegenüber wirtschaftlichen Unternehmen erhebliche Zahlungsforderungen geltend und vollstreckt diese als „Behörde“. Es ist mit staatlicher Verwaltung unvereinbar, wenn – abgesehen von dem Interessenkonflikt bei der Berichterstattung – die Vollstreckungs’behörde’ auf dem Umweg über eine Tochter-GmbH (SWR M. GmbH) von Unternehmen als Beitragsschuldnern Geld für Werbung (oder für per staatsvertraglicher Definition als Nicht-Werbung bezeichnetes Sponsoring) nimmt.“

Absolut richtig. Eine Institution, die Werbezeiten verkauft (und womöglich noch mit Filmrechten handelt), ist ein gewinnorientiertes Unternehmen! Auch im formellen Schriftverkehr tritt der SWR (so, wie andere Rundfunkanstalten) nicht als Behörde auf. Dazu heißt es aus Tübingen:

„Bei den Beitragsrechnungen wird der Unternehmensname nicht einmal erwähnt, auch hier ist nicht von einer Behörde die Rede.  

Die Zahlungsaufforderungen werden nicht als Verwaltungsakt, der behördentypischen Handlungsform, erlassen, sondern als geschäfts- und unternehmenstypischer einfacher Brief mit Zahlungsaufforderung und Überweisungsvordruck, mit der Folge, dass die Verwaltungsgerichte in ständiger Rechtsprechung jegliche Anfechtungsklage als unzulässig zurückweisen (…). Die Gläubigerin bedient sich also insoweit also selbst nicht der Handlungsform einer Behörde, sondern der eines Unternehmens.“

Interessant wird die Klarstellung zur Rechtsform „rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts“, welches sonst gern als eines der Gegenargumente von den Rundfunkanstalten hervorgebracht wird. Dazu äußert sich das Landgericht korrekterweise wie folgt:

„Auch unter dem Aspekt der grundgesetzlichen Rundfunkfreiheit fehlt der Gläubigerin die Behördeneigenschaft. Rundfunkanstalten sind, auch wenn sie rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts sind, keine Anstalten, die der Ausübung staatlicher Verwaltung dienen (BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1984 – 7 C 139/81 –, BVerwGE 70, 310-318, Rn. 28). Der Rundfunk steht selbst als Träger des Grundrechts aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG mithin in einer Gegenposition zum Staat. Er ist um der Gewährleistung seiner eigenen Freiheit willen aus diesem ausgegliedert und kann insoweit nicht als Teil der staatlichen Organisation betrachtet werden (BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1984 – 7 C 139/81 –, BVerwGE 70, 310-318, Rn. 29).“

Dies ist ein sehr wichtiges Kernargument. Allein durch die Staatsferne bzw. der Gegenposition zum Staat kann bzw. sollte die Ausübung staatlicher Verwaltungsaufgaben nicht erlaubt sein! Der Beschluss untermauert dies dann zusätzlich noch:

„So ergibt sich auch aus § 9 a RStV – gleichlautend mit § 6 LMedienG für private Sender – dass die Rundfunkanstalt gerade keine Behörde ist, sondern – danebenstehend – eigene Rechte gegen die Behörden geltend machen kann. Wäre sie Behörde, würde es sich nicht um gegen Behörden gerichtete Informationsansprüche handeln, sondern um Amtshilfe. Auch aus § 49 RStV ergibt sich, dass die Rundfunkanstalt keine Behörde ist, nachdem sie hier als denkbarer Täter von Ordnungswidrigkeiten angesprochen wird. (…) Das Prinzip der Staats- und Verwaltungsferne der Senders und ein behördenmäßiger Beitragseinzugsbetrieb würde strukturelle und organisatorische Trennung des letzteren vom Sender erwarten lassen, verbunden mit Rechtsfähigkeitsausstattung und allen Essentialia einer Behörde.“

Ist das nicht höchst interessant und spannend? Vor diesem Hintergrund müssen wir uns ernsthaft die Frage stellen, ob die Rundfunkanstalten tatsächlich „staatsfern“ sind oder in Wirklichkeit mit dem Staat unter einer Decke stecken? Für mich bleibt letztere die offensichtlich wahrscheinlichere Option.

Typische Merkmale eines Großunternehmens

Die typischen Merkmale eines Unternehmens sind beim SWR und den anderen Rundfunkanstalten also in Hülle und Fülle gegeben. Im Folgenden eine ergänzende Zusammenfassung:

  • Es ist keine Beamtenstruktur ersichtlich, es gibt Freiberufler und Angestellte.
  • Es ist von „Geschäftsleitern“ und „Geschäftsleitung“ die Rede.
  • Die Rundfunkanstalten haben Tochterunternehmen und Beteiligungen.
  • Sie verkaufen Werbezeiten (und handeln u.U. mit Filmrechten).
  • Die Rundfunkanstalten haben eine Umsatzsteueridentifikationsnummer und sind in der US-amerikanischen Firmendatenbank Dun & Bradstreet registriert. So ist z.B. der Norddeutsche Rundfunk (NDR) dort mit der Handelsregisternummer 317202885 und dem SIC Branchen-/Tätigkeitscode 4832 (Rundfunkstation) gelistet.
  • Unternehmenstypisch werden Geschäftsberichte, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie Bilanzen, Jahres- und Konzernabschlüsse nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs für große Kapitalgesellschaften erstellt und durch Wirtschaftsprüfer testiert (siehe z.B. hier, hier oder hier).
  • Die Tatsache, dass Rundfunkanstalten zudem Steuern auf Einkommen und Erträge zahlen (siehe z.B. hier), ist zusätzlich sogar nach geltendem Bundesrecht zweifelsfrei belegt, dass die Rundfunkanstalten (inter)national tätige Wirtschaftsunternehmen und somit gewerblich tätig sind
  • Ein gewerblich tätiger Betrieb kann aber nicht gleichzeitig ein Hoheitsbetrieb sein bzw. mit solch einem zusammengefasst werden. Die Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr ist dabei ebenso wenig erforderlich wie eine Gewinnerzielungsabsicht, um als gewerblicher Betrieb eingestuft zu werden (siehe § 4 KStG). Das ist ein sehr wichtiger Aspekt!
  • Weder der Beitragsservice noch die Rundfunkanstalten haben eine ansonsten nach geltendem BRD-Recht eine erforderliche behördliche Inkassolizenz, welche ihnen die Eintreibung von irgendwelchen Geldern zumindest begrenzt erlauben würde.
  • In vielen Landesverwaltungsverfahrensgesetzen ist der jeweiligen Landesrundfunkanstalt deren Anwendung sogar untersagt (z.B. § 2 des baden-württembergischen oder des hamburgischen LVwVfG – in anderen Bundesländern mag dies ein anderer Paragraph oder gar nicht aufgeführt sein.).

Die Vergabe von D-U-N-S Unternehmen-ID’s durch Dun & Bradstreet geschieht übrigens seit 2003 explizit auf Anordnung der US-Regierung, um alle Geschäftspartner der US-Regierung eindeutig zu identifizieren und als Firmen zu registrieren und zu klassifizieren.

Dazu gehören Firmen, die Geschäfte mit der US-Regierung tätigen, als auch Firmen, die finanziell von ihr abhängig sind (s. Punkt 1.6 der D&B Richtlinien – upik.de). Weitere Hintergründe dazu können Sie hier nachlesen.

Und was ist mit dem Beitragsservice?

Ja, auch der Betrugsservice Beitragsservice ist keine Behörde. Er selbst bezeichnet sich als eine „nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung“. Als nicht rechtsfähig wäre der Beitragsservice wiederum aber eigentlich gar nicht in der Lage, Träger von irgendwelchen Rechten und Pflichten und somit zum Eintreiben von Forderungen berechtigt zu sein.

Wer nicht rechtsfähig ist, dürfte demnach keine Rechnungen ausstellen oder Gelder empfangen (es gibt aber ein „VE Abwicklungskonto ARD, ZDF, Deutschlandradio“). Juristische Personen des öffentlichen Rechts haben nach geltendem Bundesrecht ihre Rechtsfähigkeit kraft Gesetzes. Was denn also nun? Weder Fisch noch Fleisch?

Wenn der Beitragsservice sich selbst nach außen hin aber als „nicht rechtsfähig“ bezeichnet, so müssen wir auch hier zwingend davon ausgehen, dass er – wie auch die Rundfunkanstalten – arglistige Täuschung betreibt und in Wirklichkeit keine öffentlich-rechtliche und staatliche Einrichtung, sondern ebenfalls ein Unternehmen ist, was man zudem anhand folgender Aspekte erkennen kann:

  • Der Beitragsservice hat eine Umsatzsteueridentifikationsnummer und wird bei Dun & Bradstreet mit der Registernummer 344474861 und dem SIC Branchen-/ Tätigkeitscode 7322 (Inkassodienste) als Firma geführt.
  • Der Beitragsservice hat einen Geschäftsführer (aktuell Dr. Stefan Wolf).
  • Die Service-Faxnummer ist eine gebührenpflichtige 0180-Nummer; Verdacht auf gewerbliche Einnahmen
  • Als international registrierte Firma besitzt er – so, wie auch die Rundfunkanstalten – ebenfalls keine Inkassolizenz zur Forderung und zum Eintreiben von Geldern (nachprüfbar unter rechtsdienstleistungsregister.de). Wie denn auch, wenn man vorgeblich „nicht rechtsfähig“ ist…
  • Dass der Beitragsservice jeden „Beitragspflichtigen“ dazu auffordert, die Anmeldung zum Rundfunkbeitrag anfangs zu unterschreiben (= Zustimmung, Willensbekundung), ist hier das Merkmal als Unternehmen und der Charakter eines (aufgezwungenen) Vertrags und somit die Anwendung von Handelsrecht ein weiteres Mal eindeutig gegeben

In Bezug auf den rechtlich nicht souveränen Status der BRD bleiben dem Beitragsservice und den Rundfunkanstalten jedoch grundsätzlich auch nicht viel übrig, als (inter)nationales Handelsrecht (unter schwerer und eigentlich strafbarer Vortäuschung eines hoheitlichen Status) anzuwenden (Firmenverbund BRD: Täuschung, Lügen und Manipulation). Denn selbst nach geltendem (und nicht gültigem) BRD-Recht liegen hier viele Straftatbestände vor:

  • Amtsanmaßung (§ 132 StGB)
  • Betrug und versuchter Betrug (§ 263 StGB)
  • Verstoß gegen die Privatautonomie
  • Verstoß gegen das Datenschutzgesetz und die Privatsphäre. Hinzu kommt Datenhehlerei (§ 259 StGB), da sich besagte Einrichtungen als Firmen von den Einwohnermeldestellen Daten der Bürger somit eigentlich illegal beschaffen.
  • Die Schreiben und Bescheide sowie die daraus resultierenden Handlungen seitens des Beitragsservice und der Rundfunkanstalten erfüllen die Straftatbestände der Bedrohung, Nötigung, Erpressung, (versuchten) Diebstahls (gewerbsmäßig) und Raub, Rechtsbeugung, Anstiftung und Beihilfe zur Begehung von Straftaten sowie Urkundenfälschung (§§ 26, 27, 240, 241, 242, 243, 249, 253, 267, 339 StGB)

Gerade was auch den Datenschutz betrifft, hat sich das mutige Landgericht Tübingen in einem Folgebeschluss am 09.12.2016 u.a. wie folgt geäußert:

„(…) So ermittelt die Gläubigerin zwar mit aufwändigem Melderegisterabgleich unter Eindringen in die Privatsphäre der Betroffenen (– wer lebt „hinter der Haustüre“ mit wem zusammen? –) die potentiellen Schuldner, hat also bereits alle privaten Informationen gesammelt und zusammengestellt, soll sich aber dann willkürlich und ohne Verwaltungsakt einen beliebigen Schuldner oder Verwaltungsaktadressaten (hoheitlich!) auswählen dürfen, zur vermeintlichen Schonung der Privatsphäre der Übrigen. In diese wurde jedoch zu diesem Zeitpunkt bereits umfassend eingegriffen, durch den Melderegisterabgleich. Die Gläubigerin verschafft sich die Kenntnisse, wer mit wem „hinter der Wohnungstür“ wohnt, weigert sich aber dann, das einer Verwaltung typische Auswahlermessen anzuwenden, sondern zieht die willkürliche Auswahl vor.“

Zu den o.g. Straftatbeständen müsste eigentlich noch der Straftatbestand des Hochverrats hinzukommen.

Ich komme mir vor wie bei der Stasi oder Gestapo

Durch den massenhaften und individuellen Abgleich wissen dann selbst nicht-staatliche Unternehmen wie der Beitragsservice und die Rundfunkanstalten, wer mit wem zusammenwohnt. Da jetzt eindeutig klar sein sollte, dass es sich um vorgenannte Einrichtungen um gewerblich handelnde Großunternehmen handelt, dürften die Kommunen die Adressen und Daten sämtlicher Bürger nicht mehr an diese Firmen weitergeben, sofern man der Weitergabe seiner Daten widerspricht bzw. in der Vergangenheit widersprochen hat! Das heißt, auch die Kommunen haben sich bisher schwer strafbar gemacht.

Zudem bekräftigt sich mein Verdacht, wonach die Rundfunkanstalten zusammen mit dem Beitragsservice (und den „behördlichen“ Stellen wie Städte und Kommunen als Bindeglied) als eine riesengroße Datensammelstelle fungieren, um Standorte und Beziehungen von Personen zueinander („wer mit wem wohnt“) gebündelt zu erfassen und zwecks weiterer Analysen zu verwerten und diese Daten vielleicht gar auch an andere (nicht)staatliche Stellen weiterzureichen.

Dabei dürften diese Daten mit allen anderen Daten (z.B. von Geheimdiensten, sozialen Netzwerken im Internet, Finanzverwaltungen etc.) verknüpft werden. Man muss sich diese meiner Ansicht nach stark mafiöser Struktur (Charakter einer „Schutzgelderpressung“ wie es die Steuern auch sind) des Rundfunkapparats als eine von mehreren zentralen Datensammelstellen und Kontrollinstanzen vorstellen, die unabhängig voneinander, aber alle zusammen, wie ein großes Uhrwerk arbeiten.

Die Tatsache, dass bereits mindestens ein Beitragsverweigerer ins Gefängnis musste (Frau Sieglinde Baumert aus Thüringen) und die Rundfunkanstalten trotz öffentlichen Zurückruderns nach wie vor Haftbefehle über die Kommunen zwecks Abgabe einer Vermögensauskunft erlassen (wie hier bekannt wurde – die Dunkelziffer dürfte aber in die Zigtausende oder mehr gehen), werden bei vielen Menschen Erinnerungen an die Stasi und die Gestapo wach.

Das, was hier in Deutschland vollzogen wird, erinnert an eine Diktatur, die keinerlei Scham und Hemmungen hat, gegen gültiges Völkerrecht zu verstoßen und dabei noch die Chuzpé hat, auf andere Länder mit dem Finger zu zeigen – beispielsweise auf Russland.

Jan van Helsing berichtete mir diesbezüglich über ein Gespräch mit einer Steuerfahnderin aus Baden-Württemberg, die ihm im Interview für sein Whistleblower-Buch erklärte, dass sie und ihre Kollegen durchaus Gewissensbisse haben, wenn sie ihre Tätigkeit ausüben, weil sie eine rechtliche Absicherung von Seiten des Staates vermissen.

Sie berichtete auch von Polizeibeamten, die ernsthaft darüber nachdenken, ihren Dienst zu quittieren, da sie nicht für die hier beschriebenen Vollstreckungsbeamten verantwortlich gemacht werden wollen (Es ist Zeit für eine (R)evolution! – Wie Schattenregierungen die ganze Welt versklavt haben (Videos)).

Rückforderung aller gezahlten Beiträge! 

Welche Konsequenzen wir jetzt aus den gewonnen Informationen ziehen müssen, sollte eigentlich jeder Frau und jedem Mann klar sein. Hier ist an mutige und nicht obrigkeitstreue Anwälte und Juristen appelliert, hieraus eine ordentliche Klage zu formulieren, die sich gewaschen hat und der sich Millionen geprellter Bürger dieses Landes als Nebenkläger anschließen können.

Vielleicht lässt sich solch eine Klage auch aus dem europäischen Ausland heraus initiieren, sollten sich BRD-Gerichte weigern, solch einen Fall anzunehmen. Ich bin aber kein Profi in dieser Hinsicht. Mögen sich daher Juristen und andere Fachleute in dieser Sache zusammensetzen.

Wir müssen nicht weniger fordern, als dass:

  • dieser Zwangs-Rundfunkbeitrag sofort abgeschafft und gegen ein freiwilliges Pay-TV ersetzt wird. Der Zwang, die Lügenmedien auch noch zu finanzieren, muss umgehend aufhören.
  • sämtliche jemals gezahlten Rundfunkbeiträge der letzten Jahrzehnte an die Menschen zurückgezahlt werden – ohne Abzug! Da dürften einige zig Milliarden Euro zusammenkommen. Als Wiedergutmachung für all die Erpressungen und geduldeten Repressalien sind obendrauf rückwirkend Zinsen auf die gezahlten Beiträge zu entrichten.

Die Summen sind entweder als Einmalbetrag oder als monatliche Zahlungen bis zur vollständigen Abgeltung zu leisten, entweder als Zahlungen auf Bankkonten oder in Form von Barschecks bzw. Bargeld für all jene, die kein Bankkonto besitzen.

Sie denken, dies sei verrückt bzw. aussichtslos? Wenn wir alle so denken, dann ja, und dann erreichen wir auch nichts. Aber irgendwo müssen wir anfangen uns friedlich zu wehren und uns unsere Rechte wieder zurückholen! Denn tun wir dies nicht jetzt, wird man uns auch noch die allerletzten Privilegien wegnehmen.

Mittlerweile verweigern es knapp 5 Millionen Haushalte in Deutschland, den Rundfunkbeitrag zu bezahlen. Es ist also nicht so, dass nichts passiert und alle Bürger passiv bleiben. Bis Jahresende 2017 könnte sich die Zahl durchaus noch verdoppeln, wenn es bei diesem Trend bleiben sollte.

Das oben angeführte Beispiel des Firmenstatus’ anhand der Rundfunkanstalten ließe sich übrigens auch teilweise auf andere BRD-„Behörden“ ausweiten…

Wenn Sie sich nun fragen, woher denn das ganze Geld für die Rückerstattung kommen soll, dann sei Ihnen gesagt, dass das die falsche Frage ist (genauso, wie die Frage nach einem bezahlbaren Grundeinkommen überflüssig ist). Woher kommt denn das viele Geld für den Kauf von Kriegswaffen oder die üppigen Gehälter für unsere Politschauspieler? Woher kommen plötzlich die Milliarden Euros für die Millionen von Migranten, von denen der Großteil hier nie im Leben arbeiten wird? Woher kommt „Geld“, und warum zahlen wir überhaupt so etwas wie „Steuern und Abgaben“ unser ganzes Leben lang? Wo geht der Großteil dieser Steuern tatsächlich hin?

In meinem Bestseller „Wenn das die Deutschen wüssten… dann hätten wir morgen eine (R)evolution!“ decke ich die brisanten Hintergründe auf, die uns alle von Geburt an versklavt haben, und Geld bzw. Steuern ist nur eine der wichtigen Komponenten dabei…

Quellen: PublicDomain/Daniel Prinz für PRAVDA TV am 07.03.2017

http://www.pravda-tv.com/

Tübinger Urteil nachgelegt: es bestätigt, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk „nicht als Teil einer staatlichen Organisation betrachtet werden könne.“

Tübinger Urteil nachgelegt: es bestätigt, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk „nicht als Teil einer staatlichen Organisation betrachtet werden könne.“

Die Stunde der Wahrheit

Tübinger Urteil vom September 2016:

„Die Bezüge des Intendanten übersteigen diejenigen von sämtlichen Behördenleitern, selbst diejenigen eines Ministerpräsidenten oder Kanzlers, erheblich.“

Tübinger Urteil vom Dezember 2016

bestätigt, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk „nicht als Teil einer staatlichen Organisation betrachtet werden könne.“ Er darf daher keine behördliche Vollstreckung veranlassen.

Ursprünglichen Post anzeigen