Studie zu Kindesraub in Deutschland

Von: querdenken.tv

Drucken sie den Fragebogen aus. Beantworten Sie die Fragen und schicken Sie ihn direkt an unten angegebene Adresse.

20. April 2015 ARCHE bittet um Mithilfe: Entfremdete Kinder und entfremdete Elternteile bitte melden! Die Organisation, die sich für die Rechte der Kinder und Eltern einsetzt, plant eine groß angelegte Untersuchung zu Bindungsabbrüchen zwischen Kindern und ihren Eltern/Elternteilen und deren Folgen. die Wissenschaftliche Seite wird dabei von Prof. Dr. Gresser getragen. Dies ist eine Möglichkeit für entfremdete Eltern, Kinder und zerstörte Familien sich zu vernetzen, gegenseitig zu helfen und Unterstützung sowie eine Lösung zu finden. Ob es um Jugendamtwillkür geht oder darum, daß ein Gericht ein Elternteil in unangemessener Weise von seinem Kind fernhält. Es gibt viel Leid, und es gibt viel zu tun. Gemeinsam.
Prof. Dr. Gresser schrieb ARCHE an und bat um Mithilfe für eine umfassende Untersuchung an Kindern und Eltern bzw. Elternteilen, die von Trennung und Entfremdung betroffen sind. ARCHE hatte bereits im Jahr 2013 damit begonnen, ein Register isolierter Kinder und/oder entsorgter Eltern einzurichten. Es gibt allerdings noch keine räumliche Kartierung.

Wir haben hier bei Quer-Denken viele Zuschriften und Anrufe von verzweifelten Eltern. Hier ist eine Gemeinschaft, in der man mit seinem Problem nicht allein steht und gute Möglichkeiten hat, mitzuwirken und eine Lösung der Probleme herbeizuführen.
Der Erfolg der Studie hängt davon ab, dass unsere Umfrage an so viele Betroffene wie möglich weitergeleitet wird: Eltern, Geschwister, Großeltern, Angehörige, Freunde, Kinder.
Wenden Sie sich direkt an ARCHE oder an die Studienleitung, wenn Sie bei der Studie mitmachen wollen! Sie helfen damit, dieses unsäglich große Leid zu überwinden!

Hier können Sie Kontakt aufnehmen!

Bei ihrem Besuch im November letzten Jahres in der ARCHE führte Heiderose Manthey ein eingehendes Gespräch mit Prof. Dr. Ursula Gresser, Leiterin einer Praxis für Medizinisch-wissenschaftliche Sachverständigengutachten.
Dort erfuhr die Leiterin der ARCHE, daß Ursula Gresser von 1984-1996 als Ärztin und Oberärztin an der Medizinischen Poliklinik und Rheumaeinheit der Universität München und als Fachärztin für Innere Medizin und Rheumatologin arbeitete, von 1996-1998 als Direktorin des Verlagsgeschäftsbereiches Medizin VGB 1 mit Gesamtprokura beim Springer-Verlag, Heidelberg, Managementtraining bei Prof. Dr. Fredmund Malik, Managementzentrum St. Gallen, von 1999-2009 führte sie eine Praxis für Innere Medizin und Rheumatologie und seit 2009 leitet sie nun die Praxis für Sachverständigengutachten, in deren Kontext die nun folgende wissenschaftliche Ausarbeitung ausgeführt werden soll.

Die Ausweitung der Studie
Die Leiterin der Praxis für Medizinisch-wissenschaftliche Sachverständigengutachten in München, Frau Prof. Dr. Ursula Gresser, gibt bekannt, daß aufgrund der ersten 30 Antworten betreffs Studie zu kid – eke – pas Kindesraub in Deutschland – Eltern-Kind-Entfremdung – Parental Alienation Syndrome der Entschluß gefasst wurde, den Fragenkatalog zu erweitern.

Betroffene, die an der Studie mitwirken wollen, werden diesen aktualisierten Fragebogen mit Begleitbrief zugesandt bekommen.

Details
Die Untersuchung befaßt sich unter anderem mit folgenden Fragen:

  •     In welchem Alter begann die Isolation des Kindes?
  •     Wer hat die Isolation des Kindes betrieben?
  •     Mit welcher Begründung wird das Kind isoliert?
  •     Wie lange wird das Kind schon isoliert?
  •     Haben sich Behörden für die Isolation ausgesprochen?
  •     Haben sich Gerichte für die Isolation ausgesprochen?
  •     Haben sich Gutachter für die Isolation ausgesprochen?
  •     Wenn ja: mit welchen Begründungen?
  •     Was wurde den Eltern untersagt/verwehrt? Persönliche Kontakte? Briefe? Telefonate? Geschenke? Taschengeld? Winken, anlächeln oder ansprechen bei zufälliger Begegnung?
  •     Sind neben den Eltern auch andere Verwandte und/oder Freunde des Kindes von der Kontakt-Verwehrung betroffen?
  •     Wurde die Isolation mit dem Wunsch des Kindes, daß es keine Kontakte wolle, begründet?
  •     Wurde dem Kind Gelegenheit gegeben, mit dem ausgegrenzten Elternteil und/oder den ausgegrenzten Freunden über diese Isolation zu sprechen?

Erläuterung
Bei einer soeben abgeschlossenen Studie (Publikation der Ergebnisse in Kürze) hat sich ergeben, dass der zwangsweise Verlust des Kontaktes eines Kindes zu einem oder beiden lebenden Elternteilen bei den Kindern fast immer mit erheblichen gesundheitlichen Folgen auf Lebensdauer verbunden ist. Dies ist nicht nur für die betroffenen Kinder und ihre Familien dramatisch, sondern führt zu hohen vermeidbaren Kosten für Krankenversicherungen, Rentenversicherungsträger und Volkswirtschaft.
Ziel der Studie
ist es, eine wissenschaftliche Grundlage für Familienpolitik, Gutachter und Behörden in Deutschland zu erarbeiten.

Vertraulichkeit
Die im Rahmen der Studie erworbenen Informationen werden selbstverständlich vertraulich und anonymisiert gehandhabt.

http://quer-denken.tv/index.php/1351-studie-zu-kindesraub-in-deutschland

Zwangspsychiatrie und Zwangsbetreuung: Lügenmärchen der Bundesregierung bei der UN (Video)

zwangspsychatrie

Am 26.und 27. März haben Vertreter der Bundesregierung in Genf bei der Anhörung des UN BRK-Fachausschusses zum Staatenbericht über Deutschland so offenkundig gelogen, wie es besser nicht mehr demonstriert werden kann.

Die Aussagen wurden per Video im Internet übertragen und zusätzlich aufgezeichnet.

Deutschland macht es vor – so einfach kann sich jeder Staat, der foltert, der Verantwortung entziehen – einfach nur Regierungsvertreter erklären lassen.

Bei uns wird nicht gefoltert, wir sehen das anders.

Nur negieren und schon gibt es keine Folter mehr.

Eine bessere Vorlage, wie lapidar Folter weg geleugnet werden kann, konnte die BRD nicht geben.

Die Lügenmärchen der Bundesregierung zur Entmündigung durch das irreführend “Betreuung” genannte Unrecht sind hier dokumentiert – mit unseren Untertiteln (siehe Video unten), was da geheuchelt und gelogen wurde.

Ob das alles von dem Genfer UN-Komitee verstanden wurde und wie es darauf regiert, wird diese Woche in den sog. “Concluding Observations” noch nachgelesen werden können, siehe hier.

“Zwangspsychiatrie und Zwangsbetreuung sind mit der UN-Behindertenkonvention unvereinbar”

Rene Talbot über die UN-Behinderten-Konvention und die Frage, warum psychiatrische Gewalt in Deutschland weiterhin praktiziert wird

Ende März wurde die Umsetzung der UN-Behindertenkonvention erstmals vor dem UN-Fachausschuss geprüft. Dabei ging es auch um die Frage, wie weit die in Deutschland praktizierten psychiatrischen Zwangsmaßnahmen und der Zwangsbetreuungen mit der UN-Konvention vereinbar sind. Organisationen der Zivilgesellschaft in Deutschland haben sich zu der BRK-Allianz für einen “Koordinierten Parallelbericht” zusammengeschlossen. Peter Nowak sprach mit Rene Talbot vom Landesverband Psychiatrieerfahrener Berlin-Brandenburg über die Anhörung und die Frage, warum psychiatrische Gewalt in Deutschland weiterhin praktiziert wird.

Sie konnten die Anhörung des UN-Fachausschuss für die Rechte der Menschen mit Behinderungen verfolgen, der am 26. und 27. März den deutschen Staatenbericht zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) in Deutschland geprüft hat. Welche Probleme hat der Ausschuss angesprochen?

René Talbot: Von den vielen Fragen und Problemen, die in dieser 13. Sitzung des Komitees in Genf angesprochen wurden, will ich mich auf die beschränken, die mit der gemeinsamen Eingabe der beiden bundesweiten Organisationen Psychiatrie-Erfahrener an das Komitee zu tun haben. Dabei geht es um einen zentralen Punkt in der BRK, den Artikel 12, in dem die gleiche Anerkennung vor dem Recht festgeschrieben ist. Dessen Absatz 2 lautet: “Die Vertragsstaaten anerkennen, dass Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen gleichberechtigt mit anderen Rechts- und Handlungsfähigkeit genießen.”

Was bedeutet diese Klausel für die Psychiatrie?

René Talbot: Grundsätzlich ist damit alles unvereinbar, was die Zwangspsychiatrie ausmacht: Zwangsdiagnose, Zwangseinweisung, Zwangsbehandlung. Und alles zusammen, wenn man nach einer Straftat wegen Schuldunfähigkeit mit dem § 63 StGB zu unbefristetem Dauerknast in der forensischen Psychiatrie verurteilt werden sollte oder wenn man durch eine scheinheilig “Betreuung” genannte Entmündigung sein Selbstbestimmungsrecht abgesprochen bekommt – alles mit der BRK unvereinbare Instrumente, um den Willen zu brechen oder brechen zu können oder damit auch nur zu drohen.

Lesen Sie bei heise online das ganze Interview.

Deutschland, das Muster für jeden Folter-Staat!

Literatur:

Die Psychofalle: Wie die Seelenindustrie uns zu Patienten macht von Jörg Blech

Video:

Quellen: PublicDomain/zwangspsychiatrie.de vom 13.04.2015

http://www.pravda-tv.com/