Corona-Krise: Prof. Sucharit Bhakdi – Offener Brief an Frau Merkel #WahrheitCorona

 

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Video von Prof. Bhakdis Kanal: https://youtu.be/LsExPrHCHbw Vielen Dank! Das Video geht viral auf allen Kanälen! Sorry, aus aktuellem Anlass ausnahmsweise mal kein Karnevalsvideo. Wir werden durch die einseitig berichtenden Medien täglich verängstigt u. verunsichert. Sie ermöglichen es, dass wir die Einschränkungen hinnehmen und viele Menschen ihre Arbeitsplätze unnötig verlieren. Dabei werden kritische Meinungen von Experten ignoriert oder gar als „Verschwörungstheoretiker“ bloß gestellt. Bitte Video viral teilen, damit die Leute erfahren, was mit ihnen gemacht wird statt von den Medien manipuliert zu werden. Studien u. Links zum Überprüfen: https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/32133… (Covid19 Tests nur zu 47% valide) https://www.bloomberg.com/news/articl… (99% der Menschen, die in Italien starben, hatten mindest. eine Vorerkrankung) https://swprs.org/covid-19-hinweis-ii/ (Informationen zur Lage in Italien mit Links) neue Falldefinition des RKI (24.03.20), um die Zahl der Infizierten zu erhöhen: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N…

Heiko Schöning: #Corona – Kriminelle Zusammenhänge verstehen. #Coronavirus

 

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27.03.2020

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Gute Nachricht: Auch mit COVID-19 bleibt die Sterblichkeit der Bevölkerung im normalen Rahmen. „Niemand hat die Absicht, während der Corona-Panik ein neues Finanzsystem zu bauen“. Ein Arzt klärt über Nebenwirkungen auf: Wie Schöning im KenFM-Gespräch vom 11.09.2019 voraussagte, betreiben vorwissende Kriminelle Ihre Impfstoff-Geschäfte nun mit #Corona. Genauso wie bei Anthrax 2001. Ist der WHO nach dem Impfstoff-Verbrechen von 2014 in Kenia noch zu trauen? Das Gespräch führte Alex Quint. ►►► Podcast: https://hearthis.at/eingeschenkt.tv/h… ►►► https://www.wirkraft.org Die Publikation von Heiko Schöning: ANTHRAX UND CORONA – Bioterror gestern und morgen. Quellenangaben zum im Interview gemachten Aussagen: ►►► https://www.wirkraft.org Die WIRKRAFT von Heiko Schöning, die Lösung der Sozialen Frage. So geht Frieden und Wohlstand für alle. ►►► https://kenfm.de/heiko-schoening Das voraussagende Interview von Heiko Schöning vom 11.09.2019. ►►►
https://youtu.be/0mlim_sQsRI „Profiteure der Angst“ (arte/NDR). Mit der WHO-Schweinegrippe-Pandemie, die völlig ungefährlich war, wurden Milliarden verdient. ►►► https://www.politico.com/magazine/sto… Der Präsidentenarzt Dr. Richard Tubb gibt das nebenwirkungsreiche Gegenmittel Ciprofloxacin gegen Anthrax am Tag 11.09.2001.
►►► http://www.kccb.or.ke/home/news-2/pre… Heimliche Impfung gegen Schwangerschaft in ganz Kenia 2013/2014 – Pressemitteilung von rund 20 katholischen Bischöfen. ►►► https://www.researchgate.net/publicat… DOI: 10.4236/oalib.1103937 ►►► https://www.scirp.org/pdf/OALibJ_2018… Wissenschaftlicher Artikel zum Fund von Schwangerschaftshormon im Tetanus-Impfstoff der WHO ►►► https://www.wirkraft.org/ ANTHRAX UND CORONA – Bioterror gestern und morgen. Publikation von Heiko Schöning. —————————– Wir senden für euch! Und ihr könnt uns helfen: ►►► https://eingeschenkt.tv/spenden Investigativer Journalismus. Unabhängig. Kritisch. Kostenfrei – da durch euch crowdfinanziert! Kontoinhaber: eingeschenkt.tv IBAN: DE 58 5003 1000 1044 2280 05 BIC: TRODDEF1 Bank: Triodos Bank N. V. Deutschland Unterstützt uns über PayPal: ►►► https://www.paypal.me/eingeschenkttv ►►► Bitcoins spenden: 18i5fEqPHqVqY3DiL14GScyYnXdHfFs4nJ ►►► Etherum spenden 0x1fCd3AB388C10B3d231aF35e0524113D587fD95e

Was ist der Patriot-Act?!

Aktualisiert am 30.03.2020 – und bitte unbedingt zur Kenntnis nehmen!

blog.cebit.de

Die Nennung des amerikanischen „Patriot Act“ löst bei vielen Unbehagen aus, steht das Gesetz doch für den potenziellen Zugriff von US-Behörden auf Cloud-Daten deutscher Unternehmen. Die Datenschützer wollen die Notbremse ziehen, europäische Politiker arbeiten schon an einem Gesetz. Was sollen deutsche Unternehmen nun tun? 

Als Microsoft und Google im Sommer 2011 bekannt gaben, dass sie verpflichtet seien, Daten aus EU-Rechenzentren an US-Behörden weiterzugeben und dies auch schon getan hätten, lösten sie viel Aufregung aus. Seither sind deutsche Unternehmen aufgrund der befürchteten Datenweitergabe verunsichert und fragen sich, ob sie Cloud-Angebote aus den USA überhaupt nutzen können. Diese Frage hat für das Cloud Computing in Deutschland große Bedeutung, denn Microsoft, Google und auch andere US-Unternehmen wie Amazon und Salesforce sind wichtige Cloud-Anbieter auf dem deutschen Markt. Ihre Angebote richten sich an Firmen aller Branchen, selbst deutsche SaaS-Anbieter (Software as a Service) nutzen häufig die Infrastructure-Dienste (IaaS) amerikanischer Provider.

Ursprung Terrorbekämpfung

Die USA haben die Befugnisse ihrer Geheimdienste und Ermittlungsbehörden im Jahr 2001 durch den USA Patriot Act beträchtlich erweitert. Wenn das FBI zur Terrorbekämpfung oder Spionageabwehr ermittelt, kann es nach Section 215 „Access to Records and Other Items Under the Foreign Intelligence Surveillance Act“ den Foreign Intelligence Surveillance Court (FISC) anrufen und über ihn Zugang zu Daten aller Art erhalten. Das Gericht erlässt hierzu einen Beschluss gegen eine Telefongesellschaft, einen Internet-Provider oder auch einen Cloud-Anbieter, der dann die bei ihm gespeicherten Daten herausgeben muss.

Weiterlesen bei: http://www.heise.de/ix/artikel/Zugriff-auf-Zuruf-1394430.html

Der Patriot Act und Datenschutz in der EU

Der Patriot Act – ein aussagekräftiger Name für ein Gesetz, welches nicht nur hiezulande schon für einigen Aufruhr sorgte.

Der Patriot Act existiert seit Oktober 2001 – und war eine der amerikanischen Antworten auf die Terroranschläge des 11. September. Der Name PATRIOT ist eine Abkürzung und steht für „Uniting (and) Strengthening America (by) Providing Appropriate Tools Required (to) Intercept (and) Obstruct Terrorism Act of 2001” (in etwa: Gesetz zur Stärkung und Einigung Amerikas durch Bereitstellung geeigneter Instrumente, um Terrorismus aufzuhalten und zu blockieren).

Seit der Einführung schlägt der Patriot Act hohe Wellen, auch in Europa. So berichteten viele Medien über die sich daraus ergebenden Folgen: Das Gesetz räumt weitreichende Befugnisse ein, insbesondere für die staatlichen Ermittlungsbehörden wie das FBI. Doch nicht nur auf die USA hat das Anti-Terror-Gesetz Auswirkungen. Auch der Datenschutz in der EU ist indirekt betroffen.

Der Patriot Act – ein Anti-Terror-Gesetz mit Auswirkungen

Dass die amerikanischen Datenschutzgesetze nicht denjenigen der EU entsprechen, ist gemeinhin bekannt – die USA gelten aus europäischer Sicht als „unsicherer Drittstaat“, für Datenübermittlungen in die USA werden Maßnahmen wie der Abschluss von EU-Standard-Verträgen oder Safe-Harbor-Zertifizierungen des Datenempfängers benötigt. Die weitreichenden Befugnisse durch den Patriot Act scheinen diese Sicht des „nicht angemessenen Schutzniveaus“ zu bestätigen.

Auch das Unabhängige Datenschutzzentrum Schleswig-Holstein (ULD) hat sich in einer Stellungnahme mit den rechtlichen Fragestellungen des Patriot Acts und den damit verbundenen Risiken für den europäischen und deutschen Datenschutz auseinandergesetzt.

Demnach können nicht nur deutsche Unternehmen, deren Muttergesellschaft in den USA sitzt, sondern auch Unternehmen, die aufgrund ihrer Konzernstruktur mit US-Unternehmen „verbandelt“ sind, zur Herausgabe bestimmter Daten aufgrund des Patriot Acts verpflichtet werden. Aber schon hier wird deutlich, dass es nicht nur der Patriot Act ist, der dazu führt, dass deutsche oder europäische Daten aufgrund einer Anordnung in die USA gehen müssen; auch andere Maßnahmen wie die „Bank of Nova Scotia Subpoena“ (BNS-Zwangsmaßnahme), bei der es um Ermittlungen im Bereich der Steuer-, Finanz-, Wirtschafts-, Drogen- und Organisierten Kriminalität geht.

In diesen Fällen spielen Einwendungen, die auf das europäische Datenschutzrecht verweisen, keine Rolle. Voraussetzung für eine endgültige Bestätigung einer solchen Anordnung ist, dass eine dringende Notwendigkeit des Beweises besteht und die Wahrscheinlichkeit besteht, dass andere Methoden erfolglos sein werden.

Doch schon bevor es den Patriot Act gab, hatten die amerikanischen Behörden gewisse Zugriffsrechte. Der Electronic Communications Privacy Act (ECPA) besagt, dass die Behörde nur dann auf die Daten zugreifen darf, wenn zum Beispiel ein Richter einen Durchsuchungsbefehl (search warrant) oder eine „ECPA court order“ anordnet. Der ECPA verbietet es den Behörden elektronische Daten abzufangen, solange nicht durch einen Richter bestätigt ist, dass eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass die Daten Beweise für eine Straftat enthalten.

Zugriffsrechte der US-Behörden

Weitere Möglichkeiten der US Behörden auf Daten zuzugreifen: FISA Orders und National Security letters. Diese ermächtigen die Behörden zum Beispiel bei Ermittlungen im Rahmen von Terrorismusbekämpfung auf Daten zuzugreifen. Aber auch diese Möglichkeiten bestanden schon bevor es den Patriot Act gab. Dieser hat die Möglichkeiten aber erweitert, unter anderem durch sogenannte „gag order“ Regelungen, die es den Empfängern von FISA orders oder National Security letters verbieten, offenzulegen, dass sie eine solche „order“ erhalten haben. Zudem gibt es Beschränkungen der Zugriffsrechte – nur bei Terrorismusbekämpfung und „foreign intelligence investigations“ dürfen diese Methoden eingesetzt werden.

Eine weitere Möglichkeit der amerikanischen Gerichte: Deutsche Unternehmen können im Rahmen einereDiscovery durch ein amerikanisches Gericht dazu verpflichtet werden, Daten herauszugeben – obwohl einem solchen Vorgehen das geltende europäische Datenschutzrecht entgegensteht. Ist das deutsche Unternehmen also beispielsweise ein Tochterunternehmen eines amerikanischen Unternehmens, befindet es sich in einem Dilemma: Gibt es die Daten heraus, verstößt es in den meisten Fällen gegen geltendes Recht, weigert es sich, wird die Muttergesellschaft den Prozess in den USA verlieren und riskiert finanzielle Sanktionen wegen eines „Contempt of Court“.

Das Problem der eDiscovery stellt sich schon seit vielen Jahren, in der jüngeren Vergangenheit wird dieses Problem von der Sedona Conference bearbeitet, die sich zum Ziel gesetzt hat, in Zusammenarbeit mit Vertretern der europäischen Rechtsordnung, eine Lösung zu finden. Ob sich der Konflikt jedoch je zur beiderseitigen Zufriedenheit lösen wird, ist noch nicht absehbar.

Die Cloud: wirklich nur in Europa sicher?

Beim Thema Cloud Computing wird der Einfluss des Patriot Acts auf die europäischen Daten sichtbar. Denn auch ohne Bürger der USA zu sein, können auch Daten von EU-Bürgern dem Zugriff amerikanischer Behörden ausgesetzt sein, wenn es sich um einen amerikanischenSomit steht man als ein solcher Cloud-Anbieter in Europa eher schlecht da: Cloud-Computing in den Vereinigten Staaten erfordert nicht nur, dass die Übermittlung in das EU-Ausland durch entsprechende Verträge oder Einwilligungen der Betroffenen zulässig gemacht wird, sondern ist auch mit den entsprechenden Horror-Szenarien verbunden, die naturgemäß von der europäischen Konkurrenz gemalt werden: Der Patriot Act ermögliche einen leichten Zugriff auf die in der Cloud gespeicherten Daten der EU-Bürger, man solle sich doch lieber für die sichere, europäische Variante entscheiden.

Zugriffsrechte in Europa

Dass das so nicht ganz korrekt ist, zeigt eine Studie von Hogan Lovells. Demnach sollen die Zugriffsrechte in Europa mit denen der Vereinigten Staaten durchaus vergleichbar sein, teilweise sogar weniger strengere Anforderungen haben.

So können Cloud-Anbieter in einigen europäischen Ländern ihre Daten auch freiwillig offenlegen. Hinzu kommt, dass Rechtshilfeabkommen zwischen Staaten bestehen, sodass Regierungen untereinander die Berechtigung haben, auf Daten zuzugreifen, die in einem anderen Land gespeichert sind.

Die Sicherheit von Daten in der Cloud ist also nicht nur in den USA ein Problem. Fakt ist laut der Studie von Hogan Lovells: Im Jahr 2010 stellte die amerikanische Regierung gerade einmal 96 Anfragen für den Zugriff auf Geschäftsdaten.

Vergleicht man den Patriot Act mit den Zugriffsrechten, die in europäischen Ländern bestehen – wie von Hogan Lovells getan – erscheinen die Unterschiede dann doch nicht so groß wie ursprünglich angenommen. Auch in Europa bestehen Zugriffsrechte der Behörden, unter anderem für strafrechtliche und behördliche Ermittlungen.

Ob der Patriot Act damit seinen Schrecken verliert, ist aber eher fraglich.-Anbieter handelt.

http://www.telemedicus.info/article/2477-Der-Patriot-Act-und-Datenschutz-in-der-EU.html

Weitere Informationen:

https://marbec14.wordpress.com/2015/05/01/eu-patriot-act-schafft-totaluberwachung-und-unrechtsstaatlichkeit/

https://marbec14.wordpress.com/2014/10/28/usa-patriot-act-jedes-jahr-tausende-geheime-hausdurchsuchungen/

Warum wird „Freies Denken“ lächerlich gemacht, kritisiert und bedroht?

Warum wird „Freies Denken“ lächerlich gemacht, kritisiert und bedroht?

Die Stunde der Wahrheit

Quelle: https://www.qmap.pub

Q Post 3905
!!Hs1Jq13jV6 2020-03-28T19:15:18.000Z“>28 Mar 2020 – 8:15:18 PM

Ein Wert der Person(en):

1. Stimme

2. Geldwert (Steuerbeitrag)

3.

Warum wird das „freie Denken“ lächerlich gemacht, herausgefordert und bedroht, wenn eine Person gegen die „Mainstream-Erzählung“ ist?

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Von Xantens Kolumne – Ein Kartenhaus — N8waechter.net

haluise

„Der Gipfel der Verlogenheit“ und „eine solche Scheinheiligkeit“, dass das Ganze vor den Menschen „wie ein Kartenhaus in sich zusammenbrechen“ muss … Der Beitrag Von Xantens Kolumne – Ein Kartenhaus erschien zuerst auf N8waechter.net.

über Von Xantens Kolumne – Ein Kartenhaus — N8waechter.net

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Die 500-Milliarden-Mogelpackung: Corona-Rettungsgelder kommen gar nicht bei den Unternehmen an

die-500-milliarden-mogelpackung:-corona-rettungsgelder-kommen-gar-nicht-bei-den-unternehmen-an

Der von der Bundesregierung vollmundig angepriesene, laut Wirtschaftsminister Altmeier „grenzenlose“ Rettungsschirm von 500 Milliarden Euro für existenzbedrohte Unternehmen entpuppt sich als glatte Lüge. Beispielhaft für viele mittelständischen Unternehmen   berichtet das Branchenblatt „Schuhmarkt“ von Erfahrungen deutscher Schuhhändler, die über ihre Hausbanken Hilfs- und und Überbrückungskredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) abrufen wollten. Die KfW-Mittel,  so die von dem Magazin zusammengefassten Erfahrungen, haben einen „doppelten Haken“: Die KfW federt zwar 70-90 Prozent der Kredithaftung ab, doch je nach Rating des betreffenden Unternehmens muss dieses 10 bis 30 Prozent selbst schultern. Hier ist nun entscheidend, dass die KfW eine positive Kapitaldienstfähigkeit des Antragstellers voraussetzt. Es ist im Prinzip dasselbe wie in „gesunden“ Zeiten, ob es um 10 oder 100 Prozent eines beantragten Kredits geht: Geld bekommt nur geliehen, wer den umfangreichen Nachweis führen kann, dass er es eigentlich gar nicht bräuchte. Genau diese Vergabepolitik aber ist in Zeiten einer Krise Gift, in der die CashFlows fehlen. Der von „Schuhmarkt“ interviewte Gründerchef des Online-Händlers „Schuhe24″, Dominik Benner, führt hierzu aus: „Wir haben über 120 Anträge von Unternehmen bis zum 23.3. erhalten, kein einziger geht so durch, die meisten werden abgelehnt. Nur ganz wenige Unternehmen mit Top-Bonität erhalten einen Kredit, aber auch geringer als beantragt.“Fulltime-Job: Beschaffen der benötigten Unterlagen 

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Die 500-Milliarden-Mogelpackung: Corona-Rettungsgelder kommen gar nicht bei den Unternehmen an