Das Verbrechen des Einsatzes der ersten Atombomben

Nagasaki and Hiroshima radioactivity

Bildquelle: http://zidbits.com

Mittwoch, 9. August 2017 , von Freeman um 08:00

Heute jährt sich zum 72. Mal der Tag an dem die Vereinigten Staaten die zweite Atombombe in der Geschichte der Menschheit zum Einsatz brachte. Am 9. August 1945 wurde die japanische Stadt Nagasaki aus heiterem Himmel ohne Vorwarnung mit einem Atomblitz ausradiert. Die Stadt hatte zu diesem Zeitpunkt ca. 260’000 Einwohner und mit der Explosion der „Fat Man“ genannten Plutoniumbombe mit 21 Kilotonnen an Sprengkraft starben sofort 22’000 Menschen und zerstörte fast das halbe Stadtgebiet. Die Hitze- und Druckwelle vernichtete im Umkreis von einem Kilometer 80 Prozent aller Gebäude – zumeist Holzhäuser – und ließ nur wenige Überlebende zurück.

Die Bombe setzte über eine Entfernung von vier Kilometern Objekte in Brand. Der Atompilz erhob sich 18 Kilometer in die Atmosphäre. Nach der Massentötung von fast nur Zivilisten durch die Bombe starben nach Schätzungen 70’000 bis 80’000 Menschen innerhalb der nächsten vier Monaten an ihren Verletzungen und an der radioaktiven Strahlung. Weitere zehntausende Menschen starben einen qualvollen Tot durch Krebs in den Jahren danach. Dazu kamen die Babys die völlig deformiert geboren wurden und nur eine kurze Lebenserwartung hatten. Zusammen mit Hiroshima, das erste Opfer der amerikanischen Atombombe, sind ca 500’000 Menschen sofort und dann mit der Zeit getötet worden.

Präsident Roosevelt hat in seiner Ansprache und Kriegserklärung nach dem japanischen Angriff auf Pearl Harbour gesagt, der 7. Dezember 1941 wäre ein Tag der „Niedertracht“. Seine Worte vor dem Kongress: „Mr. Vice President, Mr. Speaker, Members of the Senate, and of the House of Representatives: Yesterday, December 7th, 1941 — a date which will live in infamy — the United States of America was suddenly and deliberately attacked by naval and air forces of the Empire of Japan. The United States was at peace with that nation and, at the solicitation of Japan, was still in conversation with its government and its emperor looking toward the maintenance of peace in the Pacific.

Herr Vizepräsident, Herr Sprecher, Abgeordnete des Senats und des Abgeordnetenhauses: Gestern, 7. Dezember 1941 – ein Datum, das in Niedertracht leben wird – wurden die Vereinigten Staaten von Amerika plötzlich und bewusst von den Marine- und Luftstreitkräfte des Kaiserreich Japan angegriffen. Die Vereinigten Staaten waren in Frieden mit dieser Nation und waren bei der Aufforderung Japans noch im Gespräch mit ihrer Regierung und ihrem Kaiser, der auf die Aufrechterhaltung des Friedens im Pazifik hinwies.

Eine Lüge nach der anderen, denn 1. war der Angriff nicht „plötzlich“, sondern Roosevelt und das Pentagon haben lange schon gewusst, der Angriff wird stattfinden und sie haben es geschehen lassen. Weil sie es gewusst haben, wurden die drei neuen Flugzeugträger vor dem Angriff aus dem Hafen befohlen und die Japaner zerstörten nur alte Kriegsschiffe. Die geheime japanische Kommunikation konnte Washington lesen, weil der Code geknackt wurde. 2. Amerika stand nicht im „Frieden“ mit dem Kaiserreich Japan, sondern führte schon seit Jahren einen Wirtschaftskrieg gegen den Inselstaat mit einer Seeblockade und Sanktionen. Japan wurde komplett von allen Rohmaterialien abgeschnitten, einschließlich Rohöl und Eisen. Japan sah nur zwei Möglichkeiten, entweder gegenüber Washington zu kapitulieren oder einen Befreiungsschlag durchzuführen, um die amerikanische Pazifikflotte zu vernichten, welche Japan den Hals zuschnürte. Das heißt, Präsident Roosevelt nahm den Tod von fast 2’400 eigener Soldaten und Matrosen in Kauf, um das Märchen von einem Angriff aus heiterem Himmel zu benutzen, um damit Japan und Deutschland den Krieg erklären zu können.

Die wirklich „Infamie“ oder „Niedertracht“ haben die Amerikaner mit dem Abwurf von zwei Atombomben auf die völlig ahnungslosen Bewohner von Hiroshima und Nagasaki begangen, auf Zivilisten und nicht auf Soldaten. Dieser Einsatz der ersten Atombomben machte militärisch keinerlei Sinn, Japan stand sowieso kurz vor der Kapitulation, sondern galt nur als Realitätstest und als Demonstration der Fähigkeit. Nicht gegenüber den Japanern, sondern gegenüber Stalin und der Sowjetunion. Roosevelts Nachfolger, Präsident Truman und seine Generäle, hatten schon die Sowjetunion als nächsten Feind ausersehen und wollten ihre neue Waffe zeigen, die so fürchterlich war, niemand konnte sich die Auswirkungen und den Schaden vorstellen.

General Douglas MacArthur hat nach dem Abwurf der beiden Atombomben über Hiroshima und Nagasaki deshalb das Betreten von Südjapan für alle westlichen Journalisten verboten, damit niemand über die unglaublich Zerstörung und das Leiden berichten konnte. Die ganzen Medien blieben deshalb folgsam auf dem Schlachtschiff USS Missouri an der Küste, um über die Kapitulation Japans zu berichten.

Einen Monat nach der Bombardierung haben aber zwei Reporter den Befehl von MacArthur mutig missachtet und sich auf den Weg zu den beiden zerstörten Städten gemacht. Mr. Weller, der Chicago Daily News, nahm ein Ruderboot und den Zug, um das zerstörte Nagasaki zu erreichen. Der unabhängige Journalist Wilfred Burchett nahm auch den Zug, um nach einer 30-stündigen Odyssee in das verkohlte Hiroshima zu kommen.

Beide Männer erlebten einen Alptraum vorort. Mr. Burchett saß auf einer Ruine mit seiner Baby Hermes Schreibmaschine und sein Bericht fing mit folgenden Worten an: „In Hiroshima, 30 Tage nachdem die erste Atombombe die Stadt zerstört und die Welt geschockt hat, sterben Menschen immer noch mysteriös und schrecklich. Menschen, die durch die gigantische Explosion nicht verletzt wurden, sterben jetzt aus unbekannten Gründen an etwas, was man nur als atomare Pest nennen kann.” Er tippte weiter seine Worte, welche uns bis heute verfolgen: „Hiroschima sieht nicht wie eine bombardierte Stadt aus. Sie sieht aus, wie wenn ein Monster sie platt gewalzt und völlig weggefegt hätte. Ich schreibe diese Fakten so unemotional wie möglich, in der Hoffnung, dass dies eine Warnung für die Menschheit wird.“

Der Artikel von Mr. Burchett mit der Überschrift “The Atomic Plague – Die Atompest“ wurde am 5. September 1945 im London Daily Express veröffentlicht. Die Geschichte verursachte eine weltweite Sensation und ein PR-Desaster für das US Militär. Die offizielle Geschichte der USA über die Bombardierung mit Atomwaffen hat die zivilen Opfer durch die tödliche anhaltende Wirkung der radioaktiven Verseuchung völlig verharmlost und diese als „Japanische Propaganda“ abgewiesen.

Als der Pulitzer-Preis Gewinner und Reporter George Weller die 25,000 Worte lange Horrorgeschichte über seine Erlebnisse in Nagasaki den Militärzensoren vorlegte, hat General MacArthur sofort befohlen diese Geschichte zu killen und das Manuskript wurde nie zurückgeschickt.

Vor kurzem hat Mr. Wellers Sohn Anthony eine Kopie dieses unterdrückten Berichtes unter den Unterlagen seines Vaters gefunden. Er starb im Jahre 2002. Da er keinen amerikanischen Verleger für den Bericht seines Vaters fand, hat Anthony Weller diesen an die Mainichi Shimbun, eine Japanische Tageszeitung, verkauft. Im Jahre 2006 publizierte er ihn als Buch „First into Nagasaki„. Jetzt können wir den Augenzeugenbericht von damals nachlesen.

Das völlig platt gedrückte und zerschmolzene Skelett der Mitsubishi Waffenfabrik zeigt was eine Atombombe an Stahl und Beton anrichten kann, aber was die Atomkraft an menschlichen Fleisch und Knochen bewirkt, liegt versteckt in den zwei Spitälern in Nagasaki.“ schrieb Mr. Weller. „Einen Monat nachdem die Bomben explodiert sind, sehen wir wie die Atombombe eine rätselhafte Krankheit verursacht, welche nicht behandelt werden kann, weil völlig unbekannt und es keine Diagnose dafür gibt. Es tötet massenhaft Menschen hier. Männer, Frauen und Kinder ohne äussere Anzeichen einer Verletzung sterben täglich in den Krankenhäusern, einige, nachdem sie drei oder vier Wochen im Glauben herumgelaufen sind, sie seien davongekommen.“ Er beschrieb die Symptome der Krankheit mit Haarausfall, Blutungen unter der Haut, die aussahen wie Masern, offene Lippen, Durchfall mit Blut, Schwellungen der Kehle, eine Reduktion der weissen und roten Blutkörperchen. Und dann plötzlich hohes Fieber. Kurz vor dem Tod schwere Blutungen in Magen und Darm.

Nachdem der Bericht von Mr. Weller durch die US Behörden unterdrückt wurde, haben diese versucht den Bericht zu kontern, in dem sie den „Boten“ attackiert haben. General MacArthur befahl, dass Mr. Burchett aus Japan ausgewiesen wurde und seine Kamera verschwand während eines Spitalaufenthalt in Tokio. Ausserdem beschuldigten die US Militärs ihn unter dem Einfluss von Japanischer Propaganda zu stehen. Über Jahre hatten die US-Medien die Japaner als „gelbe Halbaffen“, „Paviane“, „Hunde“, „Ratten“, „Vipern“, „Kakerlaken“ und vor allem als „Sadisten“ beschimpft. Da konnten die Kriegsgegner nicht plötzlich Opfer sein.

Die US Militärs haben dann eine eigene geheime Propagandawaffe eingesetzt. Sie haben ihren Mann bei der Times benutzt, um Gegenberichte zu schreiben. Der Wissenschaftsjournalist William L. Laurence der New York Times war auf der Gehaltsliste des Pentagon.

Vier Monate lang hat Mr. Laurence Presseberichte für das Militär über das Atomprogramm in verharmlosender Weise geschrieben. Er durfte auch Mitteilungen für Präsident Harry Truman und Kriegsminister Henry L. Stimson verfassen. Er wurde sogar damit belohnt, in dem er einen Platz auf dem Flugzeug erhielt, welches die Atombombe auf Nagasaki abgeworfen hat. Diese Erfahrung beschrieb er danach mit „religiöser Ehrfurcht”.

Drei Tage nach der Veröffentlichung durch Mr. Burchett schockierenden Bericht, hat Mr. Laurence eine Titelgeschichte in der Times publiziert wo er bestritt, dass die Strahlungskrankheit die Menschen töten würde. Seine Geschichte beinhaltete diesen erstaunlichen Kommentar: „Die Japaner verbreiten weiterhin Propaganda um den Eindruck zu bewirken, wir hätten den Krieg nicht auf faire Weise gewonnen, um damit Sympathie und mildere Kapitulationsbedingungen für sich zu erreichen. Deswegen haben die Japaner Symptome beschrieben die nicht wahr sind.“

Mr. Laurence hat den Pulitzer-Preis für seinen Bericht über die Atombombe erhalten und sein braves papageienhaftes Verbreiten der staatlichen Lügen war der ausschlaggebende Grund, warum ein halbes Jahrhundert nicht über die tödliche Wirkung der Atombombe berichtet wurde. Es ist eigentlich höchste Zeit, dass die Pulitzer-Kommission diesen Verharmloser der Hiroshima Katastrophe und auch der Zeitung The New York Times, den unverdienten Preis wieder abnimmt.

Nach mehr als 70 Jahren ist der zensierte Bericht von Mr. Weller eine brennende Anklage, nicht nur für die Unmenschlichkeit der Atombombe, sondern es zeigt auch wie gefährlich es ist, wenn Journalisten eingebettet sind im Militär und zu nahe der Regierung stehen, um damit die Welt zu belügen und zu täuschen.

Die Alliierten hatten sich an der Yalta-Konferenz im April 1945 geeinigt, dass Russland erst am 8. August Japan den Krieg erklären sollte, genau sechs Monate nach der Kapitulation Nazi-Deutschlands. Nachdem die erste Atomexplosion im Juli erfolgreich in der Wüste von Nevada ablief, hat Truman Stalin überzeugt, den Termin für seinen Kriegseintritt auf den 15. August zu verschieben. Das erlaubte dem Manhattan- Projekt noch die zwei ersten Atombomben fertig zu stellen, welche dann am 6. und 9. August über Hiroshima und Nagasaki abgeworfen wurden. Japan hat dann formell am 14. August 1945 die Kapitulation erklärt.

Die Atombomben hatten demnach nur einen Zweck, die Sowjetunion aus China, Japan und Asien raus zu halten, damit die USA als alleiniger Sieger dort die Macht übernehmen konnte. Militärisch war es nicht notwendig die beiden Städte mit Atombomben zu zerstören. Truman hat sogar die Möglichkeit abgelehnt, japanische Beobachter bei den Tests in Nevada zuzulassen, oder die Bombe über eine unbewohnte japanische Insel zu demonstrieren, und er lehnte es auch ab, die Einwohner der beiden Städte vorher zu warnen, um eine Evakuation zu ermöglichen.

Trumans Absicht war es, maximale Zerstörung und Terror zu verursachen, um die Macht der USA zu demonstrieren, um die Sowjets aus dem Pazifik zu halten – und nicht um das Leben von US Soldaten zu retten. Der Mythos, die Atombomben waren ein notwendiges Übel, ist eine Lüge. Der US-Generalstab war sich einig, Japan würde innerhalb der nächsten Wochen sowieso kapitulieren. Die Bombardierung von Hiroshima und Nagasaki war ein krimineller Akt der US-Regierung und wir sollten das nie vergessen.

Es gab viele ungeheuerliche Kriegsverbrechen im 2. WK, aber die Massentötung von hunderttausenden von Menschen in einem Blitz, sowie der langsame Tot weiterer Hunderttausenden durch die radioaktive Verseuchung und noch die jahrelangen Folgeschäden mit Fehlgeburten, Missbildungen in den nachfolgenden Generationen, alles als Wirkung nur einer einzigen Waffe und alles nur für eine Demonstration der militärischen Stärke der USA, ist wohl ein einmaliges Verbrechen, das alleine für sich steht.

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UN-Verhandlungen über Atomwaffenverbot ohne deutsche Beteiligung

Wäre Deutschland ein souveräner Staat müßte er selbstverständlich an den Verhandlungen teilnehmen. So dürfen wir doch wenigstens das Territorium zur Verfügung stellen, auf dem die Sprengköpfe gelagert werden. Ist doch auch schon mal etwas. Gefragt hat uns, das Volk, niemand, wir dürfen das alles bezahlen. Auch das Gift, welches uns tagtäglich auf die Köpfe gesprüht wird und uns und unsere Böden und das Wasser systematisch zerstört.

Unter der Video-Beschreibung auf YT findet Ihr gute Kommentare..

R.

Veröffentlicht am 15.06.2017

Seit Donnerstag verhandeln mehr als 130 von 193 UN-Mitgliedstaaten in New York über ein rechtlich verbindliches Atomwaffenverbot. Nicht mit dabei: Vertreter aus Deutschland. Das Auswärtige Amt verweist darauf, dass die größten Atommächte, Russland und die USA, ebenfalls abwesend sind. Egal welchen Ausgang die Verhandlungen nehmen werden, ohne die Big Player mache die Beratung keinen Sinn.
Friedensorganisationen sehen das ganz anders. Deutschland sende mit seiner Abwesenheit falsche Signale. Xanthe Hall ist Geschäftsführerin bei der deutschen Sektion der Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges (IPPNW e.V.). Im RT Deutsch Interview spricht sie über die Chancen einer solchen UN-Konferenz und deren Bedeutung für das aktuelle Weltgeschehen. Die Krise mit Nordkorea sei ein Beispiel. Auch für die Abwesenheit der Bundesregierung bei den Verhandlungen hat sie eine Erklärung und verweist auf die US-Atombomben auf deutschem Territorium.

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USA bestätigen Einsatz von abgereichertem Uran in Syrien

Washington (Press TV/ RT) – Bei zwei Angriffen auf Öl-Tanker der IS-Terrormiliz in Ostsyrien, hat die US-Armee Geschosse mit abgereichertem Uran eingesetzt.

„Insgesamt seien 5265 Anti-Panzergeschosse mit abgereichertem Uran  im November 2015 bei zwei Angriffen auf Öl-Tankfahrzeuge des IS in Deir ez-Zor und al-Hasaka abgefeuert worden“, sagte der Sprecher des United States Central Command (CENTCOM), Josh Jacques, am Dienstag dem US-Magazin „Foreign Policy“ .

Bei den Angriffen seien rund 250 Fahrzeuge vernichtet worden, so Jacques weiter. 

Zur Rechtfertigung des Einsatzes solcher Waffen sagte der US-Militärsprecher: „Die USA setzten Geschosse mit abgereichertem Uran ein, um die Zerstörung der IS-Fahrzeuge sicherzustellen.“

Der Sprecher der US-geführten…..

 http://uncut-news.ch/

Atomaufrüstung in Europa: Allianz will Nuklearwaffen in NATO-Länder stationieren

Die massive Aufrüstung der Nato in Europa geht weiter. Offenbar plant die Militärallianz nun neue amerikanische Atomwaffen in Europa zu stationieren. Die USA und die Nato begründen die massive Aufrüstung als notwendig, um der „aggressiven Russlandpolitik“ entgegenzuwirken.
Die Nato in Polen Foto: JANEK SKARZYNSKI/AFP/Getty Images

Die Nato plant offenbar mit aktiver Teilnahme der USA, neue amerikanische Atomwaffen in Europa zu stationieren. Dies soll zur Abschreckung Russlands dienen. Auf der Sicherheitskonferenz in Berlin gab Nato-Generalsekretär, Jens Stoltenberg, zu verstehen, dass die Aufrüstung in Osteuropa weitergehen wird.

Ab 2020: Allianz will Atomwaffen für Europas Nato-Stützpunkte

Kurz vor dem Auftritt Stoltenbergs am Montag in Berlin veröffentlichte die amerikanische Nationale Verwaltung für Nukleare Sicherheit (NNSA) einen Bericht, laut dem die US-Luftstreitkräfte weitere Tests von zwei Modifikationen der gelenkten Atombombe B61 absolvierten, berichtet „Sputniknews“. Die Tests wurden demnach mit zwei strategischen Bombern der Marke B2A Spirit durchgeführt, wobei die Munition ohne nukleare Sprengköpfe abgefeuert wurde. Dem Bericht zufolge werden genau diese Waffen bereits 2020 auf Europas Nato-Stützpunkten stationiert. Die Nato und die USA begründen die massive Aufrüstung in Europa als notwendig, um der „aggressiven Russlandpolitik“ entgegenzuwirken.

Die Stationierung solcher nuklearen Hochpräzisionswaffen in Europa sei ein großes Problem für die militärpolitische Führung Russlands, berichtet „Sputnik“ unter Berufung auf den Leiter des Zentrums für politische Expertise in Moskau, Alexej Muchini.

Nato treibt massive Aufrüstung in Europa voran

Nato-Generalsekretär Jens Stoltenberg sagte in Berlin, dass Brüssel bei den Beziehungen zu Russland zwei Sachen demonstrieren werde – Stärke und Dialog. Stoltenberg meinte auch, dass die Nato keinen Ausbau der Präsenz in Osteuropa nach der Stationierung der russischen Iskander-Raketen im Gebiet Kaliningrad plane.

In dem Bericht des Zentrums für politische Expertise „Nato: Potential und Absichten“ heißt es jedoch, dass die Nato 2017 in den Baltikum-Ländern und Polen multinationale taktische Gruppen von jeweils 1000 Menschen stationieren wolle, so „Sputnik“ weiter. Demnach soll in Deutschland auf Rotationsgrundlage eine weitere US-Brigade (4000 Soldaten) und in Rumänien eine multinationale Brigade mit bulgarischer Teilnahme stationiert werden.“

Die Militärallianz hat in den letzten zwei Jahren das Kontingent der Schnellen Einsatzkräfte um das Dreifache auf 40.000 Soldaten erhöht und will die Gruppierungen in der Ostsee und im Schwarzen Meer ausbauen, so die Angaben des Zentrums. Weiters heißt es, die norwegische Regierung würde darüber nachdenken, 300 US-Marineinfanteristen auf dem Stützpunkt Vernes nahe Trondheim zu stationiert.

Nach Angaben der russischen Zeitung werde Russland unter diesen Bedingungen „natürlich Gegenmaßnahmen vorbereiten“. Vor allem soll die Flugabwehr- und Raketenabwehr in der westlichen strategischen Richtung lückenlos verbunden werden. Es könnte aber auch eine Rückkehr der Stützpunkte in den ehemaligen Sowjetländern wie Vietnam und Kuba geben, gab laut „Sputnik“ der stellvertretende Verteidigungsminister Nikolai Pankow vor wenigen Tagen bekannt.

http://www.epochtimes.de/

Gegen den Willen der Bevölkerung: Atomwaffen in der Bundesrepublik

(Admin: In diesem Land passiert sehr viel gegen die Bevölkerung. TTIP, CETA und TISA, Genderismus, Abholzung von uralten Bäumen für Großbauprojekte, das Quälen von Tieren bei den Transporten und der Zucht, Genmanipulation von Pflanzen und Tierfutter, Impfzwang, Vergiftung durch Chemtrails, der Zustrom von Invasoren, um die Bevölkerung auszutauschen und noch vieles mehr.

Leider bekommt aber auch ein Großteil der Menschen nichts mit oder ist nicht in der Lage 1 und 1 zusammenzuzählen.)

23.09.2016 • 06:23 Uhr

Da ist sich die Bevölkerung weitestgehend einig: Atomwaffen sollten verboten werden.

Da ist sich die Bevölkerung weitestgehend einig: Atomwaffen sollten verboten werden.
Auch in Deutschland sind US-amerikanische Atomwaffen stationiert. Obwohl die Bevölkerung fast einstimmig Nuklearwaffen ablehnt, will Bundeskanzlerin Merkel nichts daran ändern.

RT-Reporterin Maria Janssen hat sich zu diesem Thema mit Angelika Wilmen, Pressesprecherin von IPPNW, und Willy Wimmer, Staatssekretär a.D im Verteidigungsministerium, getroffen.

https://deutsch.rt.com

Sagt das Verfassungsgericht in Karlsruhe stillschweigend „ja“ zum thermonuklearen Krieg?

01. September 2016  (von Sarah Luzia Hassel-Reusing) Am 17.03.2016 hatte die Bürger- und Menschenrechtlerin Sarah Luzia Hassel-Reusing Verfassungsbeschwerde (Az. 2 BvR 576/16) eingelegt gegen den Beschluß des Bundestags vom 03.12.2015 (Drucksache 18/6866) über den Syrien-Einsatz der Bundeswehr. Die sieben Klageanträge machten geltend:– Den deutschen Syrien-Einsatz zu untersagen, – Den Bundestagsabgeordneten (soweit es die Außen- und Sicherheitspolitik betrifft) angemessene Kriterien vorzugeben für ihre Gewissensprüfung gem. Art. 38 Abs. 1 S. 2 GG, – Die seit 2015 nach Deutschland eingewanderten Personen biometrisch nachzuregistrieren, – Der Macht von Think Tanks gegenüber Deutschland im Bereich der Außen- und Sicherheitspolitik zum Schutz von Grundgesetz und Uno-Charta angemessene Grenzen zu setzen, – Die terroriale Verteidigungsfähigkeit Deutschlands gegenüber der Gefahr eines dschihadistischen Angriffs flächendeckend wiederherzustellen, und – Den sicherheitspolitischen Vorschriften des EUV eine lückenlose mit dem Grundgesetz und der Uno-Charta konforme Auslegung vorzugeben und – für letztere auch die Bundesregierung zur Einholung eines IGH-Gutachtens zu verpflichten, oder gem. Art. 53 WVRK die Nichtigkeit des EUV wegen Unvereinbarkeit mit der Uno-Charta festzustellen.

Das Bundesverfassungsgericht hat im Lissabon-Urteil Vorgaben gemacht zur Eingrenzung der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) der EU, welche ein Inkrafttreten des Lissabon-Vertrags ohne Nichtigwerdung des EUV ermöglicht haben. Diese sind vom EU-Ministerrat (incl. der deutschen Bundesverteidigungsministerin) am 16./17.11.2015 (Az. 14120/15) und vom Bundestag am 03.12.2015 (Drucksache 18/6866) mißachtet worden.

Die Klage hat sich gestützt auf die Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) i. V. m. dem Friedensgebot (Art. 1 Abs. 2 GG), auf das grundrechtsgleiche Wahlrecht (Art. 38 GG), auf die Grundrechte auf Leben, auf körperliche Unversehrtheit und auf Freiheit (Art. 2 GG), auf den Funktionsvorbehalt (Art. 33 Abs. 4 GG) sowie auf die universellen Menschenrechte auf Sicherheit (Art. 9 Uno-Zivilpakt) und auf Gesundheit (Art. 12 Uno-Sozialpakt).

Am 12.04.2016 hat die 3. Kammer (BVR Prof. Dr. Huber, Müller und Dr. Maidowski) des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichts einstimmig beschlossen, die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung anzunehmen und sich dabei auf die §§93a und 93b BVerfGG berufen. Eine Begründung für die Nichtannahme wurde nicht gegeben. Die Nichtannahme ist laut Poststempel am 14.04.2016 abgesandt worden, und sie ist am 15.04.2016 vormittags im Hausbriefkasten angekommen.

Nach §93d Abs. 1 S. 3 BVerfGG muß ein Beschluß über eine Nichtannahme nicht begründet werden. §93a BVerfGG bestimmt als Muß-Vorschrift, wann eine Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung anzunehmen ist, nämlich bei grundrechtlicher Betroffenheit, oder wenn den entscheidungserheblichen Rechtsfragen grundsätzliche Bedeutung zukommt. Wenn eine Verfassungsbeschwerde diese Voraussetzungen erfüllt, ist sie zur Entscheidung anzunehmen; wenn sie es nicht tut, darf sie nicht zur Entscheidung angenommen werden.

Was die eigene, gegenwärtige und unmittelbare grundrechtliche Betroffenheit als Voraussetzung für die Annahme einer Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung bedeutet, hat Rn. 78 des Urteils zum Luftsicherheitsgesetz vom 15.02.2006 (Az. 1 BvR 357/05) verdeutlicht. Die Voraussetzung der eigenen und gegenwärtigen Betroffenheit ist grundsätzlich erfüllt, wenn die Beschwerdeführerin darlegt, daß sie mit einiger Wahrscheinlichkeit durch die auf den angegriffenen Vorschriften beruhenden Maßnahmen in ihren Grundrechten berührt wird. Unmittelbare Betroffenheit ist schließlich gegeben, wenn die angegriffenen Bestimmungen ohne einen weiteren Vollzugsakt die Rechtsstellung der Beschwerdeführerin verändern. Das ist auch dann anzunehmen, wenn diese gegen einen denkbaren Vollzugsakt nicht oder nicht in zumutbarer Weise vorgehen kann. Nach diesen Grundsätzen ist bzgl. des Luftsicherheitsgesetzes die Beschwerdebefugnis der dortigen Beschwerdeführer als gegeben anerkannt worden. Sie hatten glaubhaft dargelegt, daß sie aus privaten und beruflichen Gründen häufig zivile Luftfahrzeuge benutzen.

Bei der grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Bedeutung geht es um die Rechtsfortbildung, also darum, welche der geltend gemachten entscheidungserheblichen Rechtsfragen bisher verfassungsgerichtlich noch nicht entschieden worden sind, oder wegen einer geänderten Lage oder neuer rechtlicher Argumente erneut zu überprüfen sind.

Eine Nichtannahme zur Entscheidung, auch wenn sie ohne Begründung ergeht, impliziert damit immer auch die stillschweigende Behauptung, daß keine der geltend gemachten grund- und menschenrechtlichen Betroffenheiten zuträfen, oder keine der dazu gehörenden entscheidungserheblichen und rechtsfortbildenden Fragen gegeben wären.

So steckt in der Nichtannahme vom 12.04.2016 implizit die stillschweigende Behauptung, daß die Erhöhung der Eskalationsgefahr zu einem thermonuklearen Weltkrieg durch die unvollständige Abstimmung mit den in Syrien militärisch involvierten Staaten (insbesondere mit Syrien und Rußland), und durch die im Beschluß vom 03.12.2015 blankettartig ermächtigte Einbeziehung deutscher Soldaten in gemeinsame Stäbe mit anderen Staaten, trotz der mit einem thermonuklearen Weltkrieg verbundenen leidvollen und entstellenden Gesundheitsschäden eine Betroffenheit der Beschwerdeführerin

  • weder bzgl. der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) i. V. m. dem Friedensgebot (Art. 1 Abs. 2 GG)
  • noch bzgl. der Grundrechte auf Leben und körperliche Unversehrheit (Art. 2 Abs. 2 GG) oder des Menschenrechts auf Gesundheit (Art. 12 Uno-Sozialpakt) begründen würde.

Dabei hat die Verfassungsbeschwerde dargelegt, daß ISIS und höchstwahrscheinlich auch Al Qaida auf Grund ihrer Auslegung der islamischen Offenbarung aktiv anstreben, noch vor 2020 einen in der Nähe der syrischen Kleinstadt Dabiq beginnenden Weltkrieg zu provozieren, und daß sie dies insbesondere dadurch tun, daß sie die Armeen möglichst vieler Staaten in den Syrien-Konflikt involvieren, damit diese in Kämpfe miteinander geraten. Auch wurde dargelegt, daß der Syrien-Konflikt bereits mindestens zweimal beinahe zum Weltkrieg geführt hat. Am 31.08.2013 hat Seine Exzellenz, den US-Präsidenten Barack Obama, gerade noch rechtzeitig die Information über die Warnungen Rußlands und Chinas erreicht, sodaß der für den 01. oder 02.09.2013 vorgesehen gewesene Luftangriff auf Syrien als Antwort auf die vorschnell und unzutreffend der syrischen Regierung zugerechnete Verantwortung für den Chemiewaffeneinsatz im syrischen Ghouta noch rechtzeitig abgesagt wurde. Ende 2015 schließlich ist der Abschuß eines russischen Kampfflugzeugs durch die Türkei, welches kurzzeitig den türkischen Luftraum verletzt hatte, allein durch russische Besonnenheit nicht zum Weltkrieg eskaliert.

Die Nichtannahme impliziert desweiteren die stillschweigende Behauptung, daß die Beschwerdeführerin durch die folgenden Punkte weder bzgl. der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) i. V. m. dem Friedensgebot (Art. 1 Abs. 2 GG) noch wegen ultra-vires (Kompetenzüberschreitung und damit Durchtrennung der demokratischen Legitimationskette von den Wählern zu den Abgeordneten und weiter zur Regierung und zu internationalen Institutionen) bzgl. des grundrechtsgleichen Wahlrechts (Art. 38 GG) beschwert würde:

  • die Zustimmung der Bundesregierung zum französischen Bündnisfall-Antrag gem. Art. 42 Abs. 7 EUV, obwohl die Bündnisfall-Klausel zuvor noch gar nicht gem. dem in Art. 42 Abs. 2 Unterabs. 1 EUV normierten Verfahren (incl. Zustimmungsbedürftigkeit im Bundestag und Ratifikationsbedürftigkeit, Rn. 255+389+390 Lissabon-Urteil) gültig gemacht gewesen ist, und die EU infolgedessen auch kein System gegenseitiger kollektiver Sicherheit i. S. v. Art. 24 Abs. 2 GG ist (Rn. 254+390 Lissabon-Urteil)
  • die Zustimmung der Bundesregierung zum französischen Bündnisfall-Antrag gem. Art. 42 Abs. 7 EUV, ohne zuvor die konstitutive Zustimmung des Bundestags dazu einzuholen, und damit Verletzung auch des Parlamentsvorbehalts aus Art. 115a GG (Rn. 254+255 +381+382+387+388 Lissabon-Urteil)
  • der Beschluß des Bundestags vom 03.12.2015 über die Entsendung deutscher Streitkräfte für den Syrien-Einsatz, obwohl der Bündnisfall-Beschluß vom 16./17.11.2015 bereits auf Grund innerer Widersprüche nichtig ist
  • die Zustimmung der Bundesregierung zum französischen Bündnisfall-Antrag gem. Art. 42 Abs. 7 EUV, obwohl mangels eines „bewaffneten Angriffs“ weder ein Bündnisfall i. S. v. Art. 42 Abs. 7 EUV noch eine Selbstverteidigung i. S. v. Art. 51 Uno-Charta vorliegen, obwohl keine Ermächtigung zum militärischen Eingreifen durch einen UNO-Sicherheitsrats-beschluß i. S. v. Art. 42 Uno-Charta und keine (im Hinblick auf die Angriffskriegsverbote aus Art. 2 Abs. 4 Uno-Charta und Art. 26 GG erforderliche) Zustimmung der syrischen Regierung vorliegen
  • der Beschluß des Bundestags vom 03.12.2015 über die Entsendung deutscher Streitkräfte für den Syrien-Einsatz, obwohl mangels eines „bewaffneten Angriffs“ weder ein Bündnisfall i. S. v. Art. 42 Abs. 7 EUV noch eine Selbstverteidigung i. S. v. Art. 51 Uno-Charta vorliegen, obwohl keine Ermächtigung zum militärischen Eingreifen durch einen UNO-Sicherheitsratsbeschluß i. S. v. Art. 42 Uno-Charta und keine (im Hinblick auf die Angriffskriegsverbote aus Art. 2 Abs. 4 Uno-Charta und Art. 26 GG erforderliche) Zustimmung der syrischen Regierung vorliegen
  • der Beschluß des Bundestags vom 03.12.2015 über die Entsendung deutscher Streitkräfte für den Syrien-Einsatz, obwohl dieser außerhalb jegliches Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit (Art. 24 Abs. 2 EUV), in welches Deutschland eingebunden ist, stattfindet, da EU, internationale Allianz im Kampf gegen ISIS und einzelne andere Staaten die Voraussetzungen des Art. 24 Abs. 2 GG nicht erfüllen (Rn. 254+390 Lissabon-Urteil)
  • der Beschluß des Bundestags vom 03.12.2015 über die Entsendung deutscher Streitkräfte für den Syrien-Einsatz, weil er Art. 87a Abs. 2 GG dadurch verletzt, daß er keine hinreichende materiell-rechtliche Grundlage im GG hat

Wie groß die Eskalationsgefahr ist, zeigt auch der am 15.06.2016 veröffentlichte Protest des syrischen Außenministeriums über den Einsatz amerikanischer, deutscher und französischer Truppen in Syrien ohne Abstimmung mit der syrischen Regierung, welcher dementiert wird von der deutschen Bundesregierung (Sana-Artikel „Syria condemns presence of French and German special forces in Ain Al-Arab and Manbij“ vom 15.06.2016, RT Deutsch – Artikel „Deutsche Spezialkräfte im Kampfeinsatz in Syrien? Damaskus erzürnt, Berlin dementiert“ vom 16.06.2016). Es scheint, auch angesichts der im Syrien-Beschluß des Bundestags (Drucksache 18/6866) vom 03.12.2015 blankettartig genehmigten gemeinsamen Stäbe mit anderen Staaten, völlig intransparent, ob die deutsche Regierung selbst noch vollständig darüber unterrichtet ist, unter wessen Kommando die deutschen Soldaten in Zusammenhang mit Syrien wie konkret eingesetzt werden.

Die Nichtannahme impliziert auch stillschweigend, daß auch der Aussage im grundrechtsgleichen Wahlrecht in Art. 38 Abs. 1 S. 2 GG, daß die Bundestagsabgeordneten „nur ihrem Gewissen unterworfen“ sind, entweder den von der Beschwerdeführerin geltend gemachten Anspruch als Wählerin darauf, daß die Abgeordneten zumindest in so sensiblen Bereichen wie Außen- und Sicherheitspolitik eine Gewissenprüfung auch durchführen, also ihr Gewissen anwenden, nicht enthielte. Oder sie impliziert die stillschweigende Behauptung, daß dieses Recht durch den Beschluß des Bundestags vom 03.12.2015 nicht verletzt wäre, obwohl die Abgeordneten sich für die Entscheidung über den Kampfeinsatz nur 2 Tage Zeit gelassen haben; hätten die Abgeordneten sich die für eine Gewissensprüfung erforderliche Zeit gelassen, dann wären ihnen die Weltkriegsrisiken in Zusammenhang mit dem Einsatz ebenso aufgefallen wie die Verstöße gegen Art. 115a GG (wegen fehlender konstitutiver Zustimmung zur Feststellung des EU-Bündnisfalls), und daß man ihnen die Bündnisfallklausel Art. 42 Abs. 7 EUV noch gar nicht entsprechend den Vorgaben des Art. 42 Abs. 2 Unterabs. 1 EUV zur Zustimmung vorgelegt hatte, um sie überhaupt erst anwendbar zu machen.

Die Nichtannahme impliziert auch die stillschweigende Behauptung, daß die Beschwerdeführerin nicht in ihrem grundrechtsgleichen Wahlrecht (Art. 38 GG) betroffen wäre durch Vorformung des Beschlußes vom 03.12.2015 über den Syrien-Einsatz der Bundeswehr durch Private in Form der Verharmlosung der Moslembruderschaft (welche laut Foreign Affairs nach einem globalen Kalifat strebt und laut Voltairenet die Ideologie von Al Qaida erstellt hat), in Form der Ablenkung von der überwiegenden Zusammensetzung der syrischen „Rebellen“ aus ausländischen Dschihadisten (95% laut Asia Times), in Form der Ablenkung von der Frage der Rechtmäßigkeit eines „regime change“ in Syrien, sowie in Form der Klassifizierung Syriens als „Störer-Staat“.

Die Nichtannahme impliziert desweiteren stillschweigend entweder die Behauptung, daß Deutschland durch die direkte militärische Involvierung der Bundeswehr gar nicht mehr ins Visier von ISIS geraten wäre als vor dem Beschluß vom 03.12.2015. Oder daß die Beschwerdeführerin trotzdem weder bzgl. der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) i. V. m. dem Friedensgebot (Art. 1 Abs. 2 GG) noch bzgl. des Menschenrechts auf Sicherheit (Art. 9 Uno-Zivilpakt) betroffen wäre durch die fehlende biometrische Registrierung von Hunderttausenden seit 2015 nach Deutschland zugewanderten Personen und den dadurch auch fehlenden Abgleich insbesondere mit der Großbritannien vorliegenden Liste über 22.000 vermutete ISIS-Mitglieder und den fehlenden Abgleich mit den von Mazedonien entlang der Hauptflüchtlingsrouten aufgedeckten 9.000 gestohlenen und gefälschten Pässen, sowie durch das Fehlen einer flächendeckenden Verteidigungsfähigkeit Deutschlands gegenüber dem für 2016 prognostizierten dschihadistischen „Blitzkrieg“ in Deutschland und Europa.

Erhellend zum Thema Nichtannahme ist auch eine abweichende Stellungnahme der damaligen BVRin Prof. Dr. Lübbe-Wolff zum Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 14.01.2014 bzgl. OMT, in welcher sie enthüllt, daß das BVerfG neben den gesetzlich normierten Grundlagen noch weitere „Techniken der Vermeidung einer funktionellen Überforderung der richterlichen Gewalt“ (Rn. 4) anwendet wie „vor allem die Auswahl zwischen Zulässigkeitsschranken und verringerter Kontrollintensität als Instrumenten richterlicher Zurückhaltung“.

Für die Verwendung von Nichtannahme-Kriterien ohne explizite Grundlage in §93a BVerfGG hat sie in Rn. 9 ihrer damaligen abweichenden Stellungnahme wie folgt argumentiert:

„Richterliche Zurückhaltung durch Ausschluß richterlicher Sachbefassung (political-question-Doktrin, Anwendung sonstiger die Befassung ausschließender Zulässigkeitskriterien) ist gegenüber richterlicher Zurückhaltung durch Anwendung

  • großzügiger Kontrollmaßstäbe (Einräumung von Einschätzungsspielräumen, Offensichtlichkeitskriterien u. ä.) umso vorzugswürdiger, je mehr richterliche Zurückhaltung der jeweilige Entscheidungstyp verlangt. Das liegt daran, dass im ersteren Fall die Zurückhaltung größer ist. Es unterbleibt hier jegliche richterliche Sachbefassung, während die bloße Anwendung großzügiger Kontrollmaßstäbe typischerweise auf eine, wenn auch in ihrem Aussagegehalt reduzierte, Form richterlicher Absegnung des zur Prüfung Gestellten hinausläuft.“

Folgt man insoweit den damaligen Worten von Frau Prof. Dr. Lübbe-Wolff, dann ist also am 12.04.2016 jegliche Sachbefassung unterblieben, Deutschlands Teilnahme an der Erhöhung der Weltkriegsgefahr und die Unterlassung der Bundesregierung, die Bevölkerung angemessen vor dem für 2016 auch für Deutschland prognostizierten dschihadistischen „Blitzkrieg“ zu schützen, nicht auch noch aktiv „abgesegnet“ worden.

Doch das ist ein schwacher Trost für die inzwischen über 7.391.068.000 Menschen, die nun, im Vergleich zur Situation bei ordnungsgemäßer Behandlung, mit einer deutlich höheren Wahrscheinlichkeit von einem Atomkrieg betroffen sein werden, den incl. Strahlenkrankheit, Krebs und Kollaps der Ökosysteme niemand überleben würde. Oder für die Angehörigen der Opfer dschihadistischer Angriffe. Denen sollten die „Herrschaften“ in Karlsruhe jedem einzeln erklären müssen, warum sie unter dem Schutz der Anti-Transparenz-Klausel §93d Abs. 1 S. 3 BVerfGG zusätzlich zu den gesetzlich normierten Voraussetzungen (eigene, gegenwärtige und unmittelbare Betroffenheit sowie Rechtsfortbildung) für die Annahme einer Verfassungsbeschwerde einfach neue erfinden oder gar gültigen Verfassungsbeschwerden ganz ohne Anwendung der materiell-rechtlichen Vorschriften dazu die Annahme verweigern.

Zur vermeintlich drohenden „funktionellen Überforderung der richterlichen Gewalt“ trägt de facto insbesondere §3 Abs. 4 S. 1 BVerfGG bei, wonach die „berufliche Tätigkeit“ „eines Lehrers des Rechts an einer deutschen Hochschule“ „mit der richterlichen Tätigkeit“ vereinbar ist. §3 Abs. 4 S. 2 BVerfGG bestimmt zwar „Die Tätigkeit als Richter des Bundesverfassungsgerichts geht der Tätigkeit als Hochschullehrer vor“, das kann jedoch ebenso wie §93a BVerfGG faktisch ins Leere laufen. Denn die Anti-Transparenz-Klausel §93d Abs. 1 S. 3 BVerfGG hat seit 1993 eine fortwährende Versuchung geschaffen, rechtswidrig gültige, aber arbeitsintensive (und damit auch die für die Nebentätigkeit zur Verfügung stehende Zeit mindernde) oder sonst unbequeme Verfassungsbeschwerden ohne Angabe von Gründen nicht zur Entscheidung anzunehmen.

Wir haben in Deutschland keinen „Rechtsbankrott“, sondern eine im Vergleich zur Gesamtbevölkerung überschaubare Zahl konkreter Menschen gerade an einigen Schaltstellen, die ihrer verfassungsmässigen Aufgabe nicht gerecht werden können oder wollen.

1969 hat der Gesetzgeber, als Gegengewicht zu den „Notstandsgesetzen“, ganz bewußt die Möglichkeit der Verfassungsbeschwerde von jedermann in Art. 93 Nr. 4a GG abgesichert.

Herr BVR Prof. Dr. Huber hat darüber hinaus in dem Interview „Keine europäische Wirtschaftsregierung ohne Änderung des Grundgesetzes“ der Süddeutschen Zeitung vom 19.09.2011 anläßlich des Fiskalpaktes dafür geworben gehabt, daß das deutsche Volk zwecks Machtübertragung in Richtung EU in einer Volksabstimmung in die Öffnung der Ewigkeitsgarantie (Art. 79 Abs. 3 GG) einwilligen sollte, also im Klartext gegenüber der EU-“Wirtschaftsregierung“ auf den Schutz von Grundrechten und Strukturprinzipien verzichten sollte. Er selbst bezeichnete seine Idee damals als „Revolution“ – vollkommen zutreffend, denn der Einbau der Ewigkeitsgarantie (Art. 79 Abs. 3 GG) ins Grundgesetz ist von Dr. Thomas Dehler (FDP) bei Schaffung des Grundgesetzes im Parlamentarischen Rat ja gerade mit dem Argument durchgesetzt worden, daß durch die Ewigkeitsgarantie einem Revolutionär die „Maske der Legalität“ entrissen werde.

Aus solch einem aktiven revolutionärem Handeln gegen die Ordnung des Grundgesetzes heraus mag es kohärent erscheinen, selbst bei einem rechtswidrigen, zur Erhöhung der Weltkriegsgefahr beitragenden, Bundeswehreinsatz die Anwendung von Grundrechten wie Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) und Leben (Art. 2 Abs. 2 GG) zu verweigern.

Es drängt sich immer mehr die Frage auf, wem solch eine „Revolution“ eigentlich nutzen soll. Der EU wohl kaum, denn der Bündnisfall-Beschluß (Az. 14120/15) vom 16./17.11.2015 des EU-Ministerrates, an den der Beschluß des Bundestags (Drucksache 18/6866) vom 03.12.2015 anknüpft, ist eine mit der UNO-Charta unvereinbare Anwendung von Art. 42 EUV, wodurch die Frage der Nichtigkeit des EUV gem. Art. 53 WVRK wegen Unvereinbarkeit mit der zum „ius cogens“ gehörenden Uno-Charta im Raum steht. Bei ordnungsgemäßer Behandlung von 2 BvR 576/16 hätte das Bundesverfassungsgericht hier dem EU-Militäreinsatz entsprechend der UNO-Charta die nötigen Grenzen gesetzt und zugleich das Risiko für den Bestand des EUV aus dem Weg geräumt, während die Nichtannahme das Problem nur immer größer werden läßt, da es nun bei jeder Gelegenheit vor Verfassungsgerichte von EU-Mitgliedsstaaten oder von Staaten vor den IGH gebracht werden kann, ob die EU überhaupt noch rechtlich existiert. Das kann z. B. bei Militäreinsätzen oder bei Handelsverträgen der EU immer wieder auf den Tisch kommen. Die gleiche Situation haben wir durch das Verhalten des gleichen Senats seit dem 01.05.2013 für den AEUV, woraus man anscheinend trotz der Ukraine-Krise nichts gelernt hat. Da die Existenz der EU auf Art. 1 EUV beruht, wäre eine Feststellung der Nichtigkeit des EUV so, wie 28 Brexits auf einmal.

Verfassungsbeschwerde vom 17.03.2016 https://docs.google.com/viewer?a=v&pid=sites&srcid=ZGVmYXVsdGRvbWFpbnxidWVyZ2VycmVjaHRlbWVuc2NoZW5yZWNodGV8Z3g6NGQ1N2ZmYzE0YzMzNmRjYg

Nichtannahme vom 12.04.2016 https://docs.google.com/viewer?a=v&pid=sites&srcid=ZGVmYXVsdGRvbWFpbnxidWVyZ2VycmVjaHRlbWVuc2NoZW5yZWNodGV8Z3g6N2EzNjZiYzc4MDk5OTA1OQ

Bundesverfassungsgerichtsgesetz

OMT-Beschluss vom 14.01.2014

Datei:Bundesarchiv B 145 Bild-F080597-0004, Bundesverfassungsgericht, Verhandlung II. Senat.jpg

Die Richter des Bundesverfassungsgerichtes bei einer Verhandlung. Bundesarchiv, B 145 Bild-F080597-0004 / Reineke, Engelbert / CC-BY-SA 3.0

http://quer-denken.tv/

Gab/gibt es einen geheimen Atomgürtel durch Deutschland? Nehmen die USA Millionen toter Deutscher in Kauf?

1. August 2016 von Niki Vogt querdenken.tv

01. August 2016 (Redaktion) Ernstzunehmenden Quellen zufolge lager(te)n seit etwa 1965 bis zu 200 ADM (Atomic Demolition Munition) in der Bundesrepublik Deutschland. Die USA sollen diese kleineren Atomsprengköpfe der NATO zum „Schutz“ gegen einen konzentrierten, russischen Panzerangriff entlang der innerdeutschen Grenze zur Verfügung gestellt haben. Zu diesen geheimen Atomminen gibt es diverse Quellen und Dokumente, die den nuklearen Gürtel durch Deutschland belegen. Der Historiker Detlef Bald beispielsweise hatte Zugang zum Privatarchiv des Alt-Bundeskanzler Helmut Schmidt, und wurde dort fündig. Bald geht davon aus, daß „nur etwa zwei Dutzend Menschen damals in die Pläne eingeweiht waren […] Die Atombomben sollten gezündet werden, wenn Deutschland angegriffen wird. Sie waren für den nuklearen Ersteinsatz geplant“. Dabei ging es nicht nur um die Detonationen der Atomminen zur Zerstörung der sowjetischen Panzer, sondern darum, daß mit den nuklearen Explosionen ein riesiger Graben von der Ostsee und Dänemark bis hinunter in die Schweiz längs durch Deutschland gesprengt werden würde, der sich sintflutartig mit Ostseewasser füllen würde und für Panzer damit unüberwindlich wäre. Daß dabei Millionen deutscher Zivilisten durch das einschießende Wasser, die Detonationen und die Strahlung sterben würden, rangiert unter der Rubrik „Kollateralschaden“.Bisher bezeichneten Historiker, Journalisten, Politiker und Militärs diesen geheimen Atombombengraben in Deutschland als »Hirngespinst« und Verschwörungstheorie, mit der die Friedensbewegung Panik schüren wollte und Unterstützung gewinnen.

Von Anfang an wurde die Existenz des Plans und der Installierung der ADM auf deutschem Boden abgestritten und vertuscht. Der damalige Bundesverteidigungsminister, Kai-Uwe von Hassel, behauptete in einem „Offenen Brief“ (3. Mai 1965 an die DDR-Bevölkerung): „… Die Bundeswehr hat weder Atomwaffen noch ‚Atomminen’ zu ihrer eigenen Verfügung. Deshalb habe ich zu diesem angeblichen ‚Atomminengürtel’ am 20. Januar 1965 vor dem Deutschen Bundestag unmißverständlich erklärt: ‚Es gibt keine einzige Atommine im Einsatz. Es gibt kein Atomminenfeld, es gibt keinen Atomminengürtel, es gab keinen Plan, und die Bundesregierung hat nicht die Absicht, einen solchen Plan aufzustellen. Ich meine, es ist gut, wenn heute der Deutsche Bundestag feststellt, daß es derartige Pläne nicht gegeben hat, nicht gibt und nicht geben wird“. (Quelle: Dirk Drews: Die Psychologische Kampfführung, Mainz 2006, S. 130)

Helmut Schmidt selbst hat im Nachhinein allerdings öfter von diesem Plan gesprochen und nach seiner Aussage ist es bei dem Plan auch geblieben.

Schon in einem „Spiegel“-Interview im Jahr 2001 sprach er von der Absicht, diesen nuklearen Minengürtel zu bauen, und daß er, Helmut Schmidt, dies auch mit der Hilfe von Henry Kissinger verhindert habe: „… Wenn Not am Mann ist, muss man auch ganz ernste Konflikte wagen. Die Notstandsgesetzgebung war so einer – ein anderer zum Beispiel die Verhinderung eines durch die NATO diesseits des Eisernen Vorhangs zu verlegenden atomaren Landminengürtels. Das war 1970, zu meiner Zeit als Verteidigungsminister, und ist gar nicht öffentlich geworden. …“

Allerdings hatte die damalige Friedensbewegung sehr wohl Informationen darüber bekommen und heftig protestiert. Die Leute entlang dieser Linie wußten sogar, wo die Minen gelagert waren. Es gab sogar Schilder, die ganz offen zu sehen waren.

https://i0.wp.com/static.panoramio.com/photos/large/11076860.jpg

Im Juni 2007 griff Schmidt einer Rede „Long live America – ein Bekenntnis zu den Vereinigten Staaten“ (veröffentlicht in der „ZEIT“) an Henry Kissinger das Thema noch einmal auf: „Natürlich waren wir uns nicht immer einig. Ein Beispiel war der Nato-Plan, atomare Landminen entlang der deutsch-deutschen Grenze zu vergraben als Stolperdraht, der einen konventionellen sowjetischen Angriff in einen Nuklearkrieg verwandelt, genauso automatisch Deutschland vernichtet und seinen Verteidigungswillen gebrochen hätte. Diesen Plan habe ich ganz leise zusammen mit Melvin Laird begraben. Henry, Sie waren damals Nixons Sicherheitsberater, und Sie haben gewusst, was Mel Laird und ich ausgeheckt hatten. Sie haben es mitgetragen – dafür noch einmal meinen Dank.“

Was Helmut Schmidt elegant verschweigt ist, daß es diese Atomminen sehr wohl gegeben hat, sie waren an der innerdeutschen Grenze harte Realität und Kernbestandteil der Bundeswehr-Planungen bis in die siebziger Jahre:

„ADM-Waffen sollten mit kleinen Fahrzeugen, Hubschraubern oder Personen zum Einsatzort transportiert werden. Sie entsprachen der erwünschten multifunktionalen Mobilität: Kaum 40 Kilogramm schwer, konnten sie sogar von einem Soldaten im Rucksack transportiert werden. Die Sprengkraft der ADMs und deren kleinerer Version, SADM (Special Atomic Demolition Munition), betrug 0,2 bis 45 Kilotonnen. Jede einzelne der großen, sogenannten Atomminen besaß damit die mindestens dreifache Zerstörungskraft der Hiroshima-Bombe. Für den Einsatz dieser Atomminen wurde ab 1970 im I. deutschen Korps der Spezial-Sperrzug 100 am Standort Minden/Westfalen aufgestellt. Ab 1978 wurde daraus die Spezial-Sperrkompanie 100. Der Auftrag endete im Jahr 1986 mit dem Abzug der letzten Atomminen aus Deutschland. [ … ] Die Minen wurden in den bereits im Gebrauch befindlichen Sondermunitionslagern aufbewahrt. So waren mit Sicherheit Atomminen im SAS Liebenau und mit großer Wahrscheinlichkeit in den SAS Lahn, Ostbevern und Büren eingelagert. Als Helmut Schmidt (SPD) 1969 Verteidigungsminister wurde, stoppte er den »todbringenden Unsinn«. Zusammen mit seinem US-Kollegen Melvin Laird erreichte er eine Rückverlegung der ADM in grenzferne US-Atomwaffendepots. Eine entsprechende Vereinbarung wurde in dem Dokument »Deutsche Einsatzbeschränkungen für ADM (National Constrains)« am 23. Oktober 1973 festgeschrieben.“ (Quelle: http://www.atomwaffena-z.info/glossar/a/a-texte/artikel/5107aa9893/atomminenguertel.html)

Anfang 1984, vor dem Abzug der letzten ADM, waren noch 372 Exemplare in Westeuropa stationiert. (Quelle: Bald, Politik der Verantwortung, Berlin 2008)

Auch der ehemalige russische Botschafter in Deutschland, Valentin Falin, dem Helmut Schmidt einen Besuch abstattete, berichtet davon. Die beiden alten Staatsmänner sprachen über das Vorhaben und das Verhängnis, was die USA beabsichtigten, im „Bedarfsfall“ über Deutschland zu bringen. Hier ein Ausschnitt aus einer russischen Dokumentation:

Gab/gibt es einen geheimen Atomgürtel durch Deutschland? Nehmen die USA Millionen toter Deutscher in Kauf?

„Russland droht Dänemark mit Atomraketen“

(Admin: Die Lügenpresse verbreitet tatsächlich diese Meldung. Einer hat vom anderen abgeschrieben. Ich habe dazu einen sehr guten Kommentar gefunden:)

 

Diehl-Defence in Überlingen. Einweihung einer neuen Halle mit Reden, Sekt und Ehefrauen. Wer denkt an die Opfer?

Mehr Infos: http://www.waffenvombodensee.com/

Betreff: Lasst uns den Bauernfängern nicht auf den Leim gehen.

Hallo miteinander,

folgende Meldung und Antworten lese ich im Netz: „Russland droht Dänemark mit Atomraketen“

Antwort:

Erstens: Die USA haben vor Jahren schon die Mär verbreitet, in Polen, in Tschechien und anderen Ländern ein Raketenabwehrschild aufbauen zu wollen, das angeblich gegen den Iran gerichtet sei. Diese Story glaubte von Anfang an niemand in Europa, auch die Russen nicht.

Zweitens: Wenn nun aber die USA/Nato ein Raketenschild gegen Russland aufbauen, dann heißt das, den Russen wird per se Aggressivität unterstellt, gegen die man sich schützen müsse. Das war der Ausgangspunkte für die Verschlechterung der Beziehungen Russland / Europa. Die Ukraine – Krim – Krise folgte erst viel später.

Drittens: Mit diesem Abwehrschild erlangt der Westen eine einseitige Überlegenheit, da die taktischen Atomraketen Russlands abgefangen und zerstört werden könnten, die der USA/NATO aber nicht. Russland war also zu seinem Schutz gezwungen, kurzzeitig ein eigenes Abwehrschild zu entwickeln, was nebenbei gesagt, zu allem „Unglück“ nun auch noch besser ist.

Viertens: Die Aufregung über die „Drohung“ der Russen richtet sich offensichtlich an einfältig gestrickte Gemüter, denn eines sollte doch wohl klar sein: Jedes Land, das seine Atom-Waffen auf Russland richtet, zugleich aber das eigene Territorium vor den russischen schützen will, wird automatisch zum Angriffsziel.

 

Ich glaube, den einzelnen Nationalstaaten in Europa und ihrer Bevölkerung ist nicht klar, worauf sie sich mit dem USA/NATO – Raketenabwehrschirm einlassen, der ihnen scheinbar mehr Sicherheit garantieren soll. Genau das Gegenteil ist nämlich der Fall. Das Bestreben der USA und der NATO den Weg der gemeinsamen Sicherheit zu verlassen und das Kräfteverhältnis einseitig zu Ungunsten Russlands zu verändern, zerstört die europäische Friedensordnung.

 

Zur Erinnerung: Im Zuge der von Gorbatschow eingeleiteten Glasnost und Perestroika Entwicklung Mitte der 1980er Jahre, gingen nach 1989/90, nach der deutschen Wiedervereinigung, nach „Auflösung des Eisernen Vorhangs“ und dem Abzug der sowjetischen Truppen aus der ehemaligen DDR und „Warschauer Pakt-Staaten“ ein geistiger Aufbruch, ein großes Aufatmen mit großen befreienden Friedenshoffnungen durch ganz Europa? Dieser Aufbruch wurde bald durch beiden NATO-Osterweiterungen 1999 und 2004, siehe https://de.wikipedia.org/wiki/NATO-Osterweiterung , erstickt. Heute sind wir fast wieder am Ausgangspunkt. „Der Westen“, die NATO, bauen die alten Feindbilder und militärischen Bedrohungspotentiale wieder auf. Alles erinnert an die immer gleiche Methode, siehe Afghanistan, Iran, Libyen oder Syrien. Lasst uns den Bauerfängern nicht auf den Leim gehen.

 

Grüße

lothar höfler -keine waffen vom bodensee (kwvb) e.v.-, marktplatz 3, d-88131 lindau

tel. +49 (0)8382 25057+(0)172 8309 248 – http://www.waffenvombodensee.de/

anmerkung der redaktion: der autor schreibt sehr inhaltsfixiert. darunter leiden manchmal rechtschreibung und interpunktion. wir bitten um nachsicht und milde.

Radioaktiv verseucht: Deutschland liefert weitere „Milan“-Raketen in den Nordirak

Epoch Times, Freitag, 8. Juli 2016 08:31
Deuschland beliefert die kurdischen Peschmerga im Nordirak mit Panzerabwehrraketen vom Typ „Milan“. Die Kurden sollen damit die Terror-Miliz Islamischer Staat bekämpfen. Das Problem: Die „Milan“-Raketen sind radioaktiv verseucht.
Milan-Raketen werden weltweit von mehr als 40 Staaten eingesetzt.
Milan-Raketen werden weltweit von mehr als 40 Staaten eingesetzt.Foto: GFDL/Wikimedia

In 2014 lieferte Deutschland erstmals Waffen an die kurdischen Peschmerga im Nordirak. Damit sollen die Kurden die Terror-Miliz Islamischer Staat bekämpfen. Doch was damals noch viel diskutiert wurde – etwa, ob die Kurden ihr Versprechen einhalten und deutsche Waffen nicht an Dritte weitergeben – ist heute schon längst vom Tisch.

Tatsächlich sind die Hinweise, dass die kurdischen Kämpfer die deutschen Waffen auf dem Schwarzmarkt verkaufen erdrückend:

„Sturmgewehre und Pistolen aus Bundeswehrbeständen, von der Bundesregierung an die kurdische Autonomieregierung im Nordirak geliefert, werden inzwischen auf Waffenmärkten im Nordirak angeboten. Das ergaben Recherchen von NDR und WDR in der kurdischen Autonomieregion. In den Städten Erbil und Suleymanniya fanden die Reporter mehrere Sturmgewehre des Typs G3 und eine Pistole des Typs P1 mit der eingravierten Abkürzung „Bw“ für Bundeswehr. Offenbar, so die Recherchen, verkaufen Peschmerga-Kämpfer ihre Dienstwaffen, weil sie wegen der angespannten wirtschaftlichen Lage im Land seit Monaten keinen Sold erhalten haben,“ berichtetet der NDR im Januar.Doch nach wie vor gehen die Waffenlieferungen in den Irakmunter weiter. Im Herbst 2014 gab es drei Lieferungen, bis Mitte Juli 2015 vier – unter anderem Panzerabwehrraketen vom Typ „Milan“, Handgranaten, Sturmgewehre und Maschinengewehre mit insgesamt mehr als 13 Millionen Schuss Munition. Dies gab Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen der „Tagesschau“ damals bekannt. Die Waffen hatten demnach einen Gesamtwert von etwa 60 Millionen Euro. Im Herbst 2015 folgten weitere Waffen- und Raketenlieferungen.

Wie die DPA am Donnerstag berichtet erhalten die Kurden nun weitere Waffenlieferungen aus der Bundesrepublik. Im zweiten Halbjahr sollen 200 „Milan“-Panzerabwehrraketen, 4000 G36-Sturmgewehre, sechs Millionen Schuss Munition sowie fünf gepanzerte Fahrzeuge vom Typ „Dingo“ geliefert werden. Das geht aus einem Schreiben der Bundesregierung an die zuständigen Ausschüsse hervor, das der Agentur vorliegt. Die Lieferung war bereits im Dezember angekündigt worden, verzögerte sich aber, weil auf Märkten im Nordirak erneut Waffen aus Bundeswehrbeständen aufgetaucht waren.

NGOs fordern Export-Stopp der Milan-Raketen

Die Unterstützung der kurdischen Peschmerga mit „Milan“-Panzerabwehrraketen ist umstritten, denn die Raketen aus deutsch-französischer Produktion sind radioaktiv verseucht.

„Der Infrarotstrahler von MILAN-Raketen enthält etwa 2 g radioaktives Thorium mit einer Aktivität von 10 kBq, welches während des Fluges und bei der Detonation freigesetzt wird. Seit 2001 werden deshalb vom Führungsstab des Heeres Schutzmaßnahmen beim Aufsammeln der Glühstrahler befohlen sowie die landwirtschaftliche Nutzung der Zielgebiete untersagt. Eine Studie über die Umwelteinflüsse auf der Militärbasis Shilo in Manitoba (Kanada), auf der mit MILAN-Systemen geübt wurde, konnte einen erhöhten, jedoch unter dem Grenzwert liegenden Gehalt von Thorium 232 im Grundwasser nachweisen und empfahl, auf dem Gelände keine MILAN-Raketen mehr abzufeuern,“ heißt es dazu auf Wikipedia.

2015 forderten die Organisationen „Ärzte gegen den Atomkrieg“ (IPPNW) und die deutsche Koalition zur Ächtung von Uranwaffen (ICBUW), auf Grund des radioaktivem Material im Lenkflugkörper, die Bundesregierung in einem Schreiben eindringlich zu einem Export-Stopp der Milan-Raketen auf.

„Der Infrarotstrahler des Lenkflugkörpers enthält 2,4 Gramm Thorium 232, ein radioaktives Material mit einer extrem langen Halbwertszeit von 14 Milliarden Jahren. Bei den an die kurdische Regionalregierung gelieferten 30 Panzer­abwehr­waffen vom Typ Milan mit insgesamt 500 Raketen summiere sich das Thorium auf 1,2 Kilogramm.

Das Thorium tritt beim Einschlag der Rakete in Form eines feinen, radioaktiv und toxisch wirkenden Staubes aus und könne über Nahrung, Atmung und Trink­wasser in den menschlichen Körper gelangen. Die Folgen sind schwere Gesundheitsschäden wie z.B. Lungenkrebs oder Schädigung des Erbguts, wie bei dem im Irak verwendeten abgereicherten Uran, das in den Golfkriegen zum Einsatz kam,“ lautete es in dem Appell.

Die verheerenden Auswirkungen durch die „Milan“-Raketen bewegten das Nato-Land Belgien bereits dazu, auf diese Waffe zu verzichten.

Missbildungen und Krebserkrankungen

Mindestens 1.800 Tonnen an Waffen sollen seitens der Bundeswehr aus Deutschland in den vergangenen paar Jahren in die nordirakische Autonomieregion gebracht worden sein. In 2015 war die Rede von 20.000 Gewehren und 1.000 Panzerabwehrraketen.

Der Zweck der radioaktiv verseuchten Raketen soll darin bestehen, wirksamer gegen so genannte „rollende Bomben“ vorzugehen. Damit sind sprengstoffbeladenen LKWs, wie sie von den IS-Militanten regelmäßig als Rammbock bei der Erstürmung von Militärbasen verwendet werden, gemeint. Diese LKWs sollen mit den „Milan“-Raketen effektiv zerstört werden.

Die Effektivität der „Milan“-Rakete ist militärisch gesehen tatsächlich sehr groß. Doch das Problem ist, dass die Waffe zu einer radioaktiven Kontaminierung des Kampfgebietes beiträgt. Medienberichten zufolge sollen sich im Umfeld eines Nato-Trainingsgeländes auf Sardinien, wo unter anderem der Einsatz von „Milan“-Raketen geprobt wurde, seit Beginn des Einsatzes dieser Waffen die Zahl der Missbildungen bei neu geborenen Menschen und Tieren gehäuft und die Zahl der Krebserkrankungen zugenommen haben.

So ergeht es auch den Menschen in großen Gebieten des Iraks. Auch während den Golfkriegen wurden dort Panzerabwehrraketen mit abgereichertem Uran eingesetzt. Die Beweise für die verheerenden Folgen des Einsatzes dieser Waffen lieferte der Filmemacher Frieder Wagner in seiner Dokumentation „Der Arzt und die verstrahlten Kinder von Basra“.

 

Bundeskanzlerin Angela Merkel zeigte sich auf einer Konferenz im vergangenem Jahr auch berührt über die Folgen des deutschen Waffenexports – jedoch auf eine etwas andere Weise.

„Wir haben ihnen [den Peschmerga] dieses Panzerabwehrsystem ‚Milan‘ geliefert und mich hat es dann sehr berührt, als mir ein Vertreter der Kurden im Nordirak erzählt hat, dass das Wort ‚Milan‘ jetzt ein Vorname für Babys ist, für männlich Babys, weil sie so entzückt sind von der Wirkung dieser Waffe“. (so)

US-Regierung erwägt präventive Atomschläge gegen Russland

Ausgerechnet nachdem tausende NATO-Soldaten in den vergangenen Wochen mit schweren Kriegsgerät an den Grenzen zu Russland aufmarschiert sind, um über […]

Ausgerechnet nachdem tausende NATO-Soldaten in den vergangenen Wochen mit schweren Kriegsgerät an den Grenzen zu Russland aufmarschiert sind, um über mehrere Monate hinweg NATO-Militärmanöver zu absolvieren, gelangt die Nachricht an die Öffentlichkeit, dass die US-Regierung präventive Atomschläge gegen Russland, als mögliche Option prüfen lässt. Wer bewusst eine derartige Meldung produziert, obwohl eigene, bis an die Zähne bewaffnete Truppenverbände, nur wenige Schritte von russischen Hoheitsgebiet entfernt stehen, der macht unmissverständlich klar, was er damit beabsichtigt. Der möchte einen Krieg mit Russland auf europäischen Boden!

In diesem Zusammenhang traf sich der US-amerikanische Verteidigungsminister Ashton Carter am vergangenen Freitag im Hauptquartier der US-Streitkräfte in Europa mit zwei Dutzend amerikanischen Militärkommandanten und europäischen Diplomaten, um über eine weitere Verschärfung ihrer wirtschaftlichen und militärischen Kampagne gegen Russland zu diskutieren. Sie bewerteten die Auswirkungen der aktuellen Wirtschaftssanktionen und die Strategie der Nato, hinsichtlich der Krise in der Ostukraine und der Stationierung von Soldaten und Kriegsgerät in Osteuropa. Ganz nebenbei drohten sie Russland mit Krieg.

Ein Vertreter des US-Verteidigungsministeriums erklärte gegenüber Reuters, dass es bei dem Treffen hauptsächlich darum gehe, „zu bewerten und Strategien zu entwerfen, wie die Vereinigten Staaten und ihre wichtigsten Verbündeten auf die verschärften Spannungen mit Russland im Laufe des letzten Jahres reagieren sollten“. Der Vertreter sagte außerdem, dass Carter der Lieferung von tödlichen Waffen an das ukrainische Regime positiv gegenüber stehe. Dieser Vorschlag war bereits Anfang des Jahres vorgebracht worden.

Atomraketen gegen Russland

Besonders provokant war ein Bericht von Associated Press, der am Donnerstag veröffentlicht wurde. Laut diesem Bericht erwägt das Pentagon den Einsatz von Atomraketen gegen militärische Ziele in Russland als Reaktion auf angebliche Verstöße gegen den Vertrag über nukleare Mittelstreckensysteme (INF-Vertrag) von 1987. Die USA behaupten,Russland habe gegen den INF-Vertrag verstoßen, indem es Flugerprobungen von bodengestützten Marschflugkörpern durchgeführt habe, deren Reichweite die Beschränkungen des Vertrags überschreite. Russland dementierte dies.

Das Pentagon diskutiert über drei Optionen: die Stationierung von Raketenabwehrsystemen in Europa, um russische Raketen abschießen zu können, eine „Gegenschlag“-Option, die nichtatomare Präventivschläge gegen russische Militäranlagen beinhalten würde und schließlich die Möglichkeit eines „Ausgleichsschlags“, der den präventiven Einsatz von Atomraketen gegen Ziele in Russland beinhalten würde.

AP bezieht sich auf einen Mitarbeiter, der angedeutet habe, dass Optionen bis hin zur „Verbesserung der Fähigkeit amerikanischer Atomwaffen, militärische Ziele in Russland zu zerstören“ geprüft würden. Mit anderen Worten, die USA bereiten einen Atomkrieg gegen Russland vor.

Russlands „Fehlverhalten” muss bestraft werden

Robert Scher, einer von Carters atompolitischen Beratern, sagte im April vor dem Kongress, dass der Einsatz von „Gegenkräften“ bedeuten würde, dass „wir losschlagen und die Raketen in ihren Basen in Russland zerstören“. Andere Vertreter des Pentagon erklärten, diese Option würde die Stationierung bodengestützter Marschflugkörpern in ganzEuropa erfordern. Der Pentagonsprecher Oberstleutnant Joe Skewers erklärte gegenüber AP: „Alle Optionen, über die wir diskutieren, sollen sicherstellen, dass Russland keinen nennenswerten militärischen Vorteil aus seinem Fehlverhalten ziehen kann.“

Weiterlesen: http://www.anonymousnews.ru/2016/07/03/us-regierung-erwaegt-praeventive-atomschlaege-gegen-russland/