Die Bundeswehr als Büttel-Truppe der USA und NATO

(Admin: Da in der Staatssimulation BRD-GmbH ohnehin nur Besatzungsrecht gilt, ist die sogenannte Bundeswehr lediglich zum Erfüllungsgehilfen der NATO degradiert worden und somit müssen unsere Jungs ggf. für Kriegseinsätze ihr Leben opfern.)

Veröffentlicht am 1. Dezember 2015 von

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Die Grundrechte sind die wichtigsten Rechte der Bürger. Die Gesetze über Wehrdienst und Ersatzdienst können aber die Grundrechte ( Art 5 GG; Art 8 GG; Art 17 GG ) einschränken oder sogar verbieten (Art 17a GG). Es können sogar nach Art 11 GG Freizügigkeit und die Unverletzlichkeit der Wohnung (Art 13 GG) eingeschränkt werden.

Der Bürger in Uniform als Bestandteil der Gesellschaft ist eben doch nur Soldat und die Demokratie-Bekundungen im fachlichen und gesetzgeberischen Schrifttum sind eindeutiger UNSINN.

Zitat: Die Konzeption der Inneren Führung bringt die Freiheitsprinzipien des demokratischen Rechtsstaates mit den Ordnungs- und Funktionsprinzipien der Streitkräfte zur Erfüllung ihres Verfassungsauftrages in Einklang. Sie ist mehr denn je unverwechselbares Markenzeichen der deutschen Streitkräfte…

Das Leitbild der Inneren Führung ist der Staatsbürger in Uniform. Gesellschaftliche Integration, die Garantie der Grundrechte und die Gültigkeit rechtsstaatlicher Prinzipien für das militärische Handeln, ohne Abstriche an der Auftragserfüllung, bestimmen die Konzeption seit ihrer Entwicklung. Dieses Verständnis von Innerer Führung hat wesentlich dazu beigetragen, die Bundeswehr zu einem festen, selbstverständlichen Bestandteil der Gesellschaft und zu einem zuverlässigen Instrument der Sicherheitsvorsorge unseres Landes zu machen… Zitat Ende

Die Bundeswehr ist NICHT mehr zur Landesverteidigung da, sondern im Wesentlichen zur Bündnis-Erfüllung der NATO und der zukünftigen EU-Streitkräfte. Schon Art. 24 GG geht davon aus, dass die BRD einen Teil ihrer Hoheitsrechte an andere zwischenstaatliche Einrichtungen, Bündnisse (Systeme kollektiver Sicherheit) übertragen darf und kann. Obwohl der Art. 26 GG ein Verbot des Angriffskrieges deutlich formuliert und vorgibt, ist die Bundeswehr Teil der Angriffs-Systeme der NATO, die ihre militärischen Aufgaben nicht mehr in der Verteidigung des Nordatlantiks sieht, sondern in der präventiven Angriffs-Methodologie weltweit, um der ‚vielschichtigen Bedrohung gegen die USA‘ adäquat zu begegnen.

Zitat: Als „“Rückgrat für die Sicherheit und den Schutz Deutschlands und seiner Bürger”“ sind die deutschen Streitkräfte „“ein unentbehrliches Instrument der Außen- und Sicherheitspolitik unseres Landes”“. So legen es die Verteidigungspolitischen Richtlinien (VPR) fest und unterstreichen: „“Streitkräfte folgen in ihrem Selbstverständnis, ihrer Struktur, ihrem Umfang, ihren Fähigkeiten und ihrer Ausrüstung den sich wandelnden Zielen und Interessen der Sicherheitspolitik.”“

Als “ineinandergreifende Aufgaben” weisen die VPR der Bundeswehr ein breites Spektrum zu, das von der Landesverteidigung als Bündnisverteidigung über internationale Konfliktverhütung und Krisenbewältigung bis zu Evakuierungsoperationen, Heimatschutz und humanitärer Hilfe im Ausland reicht. Für diese Aufgaben muss sich die Bundeswehr unter Berücksichtigung der finanziellen und demografischen Rahmenbedingungen neu aufstellen… Zitat Ende.

Der Bundestag, also das deutsche Bundes-Parlament muss jeden Einsatz der Bundeswehr außerhalb der Landesverteidigung (also im Ausland) beraten und genehmigen. Dazu gibt es auch einen Kontroll-Ausschuss (Art.45a GG), der auch die Rechte eines Untersuchungs-Ausschuss besitzt, was allerdings auf dem Gebiet der Verteidigung KEINE Anwendung findet ( sehr nebulös und frei interpretierbar!). Der Art. 59a GG (Spannungsfall) wurde aufgehoben. Die Artikel 80 + 80a GG wurden anstelle eingefügt und neu formuliert.

Im Artikel 65a GG wird eindeutig verfügt, dass der Verteidigungsminister die Befehls- und Kommandogewalt innehat (entspricht auch Art 73 (1) der Bund hat ausschließliche Gesetzgebungsbefugnis bei..).

Im Art. 80a GG muss der Spannungsfall vom Bundestag der Eintritt oder die Anwendung des Spannungsfalls festgestellt oder zugestimmt werden. Eine 2/3 Mehrheit ist in diesem Fall und bei Ziehung deutscher Bürger zur Verteidigung nötig.

Aber: der Spannungsfall kann auch jederzeit durch einen mehrheitlich gefassten parlamentarischen Beschluss erfolgen, wenn der Spannungsfall von einem internationalen Organ im Rahmen eines Bündnisvertrages verlangt wird. Das bedeutet, dass Deutschland jeden Tag von der NATO oder der EU in einen Spannungsfall gebracht werden kann, wenn diese Bündnis-Organisationen das von uns verlangen und eine einfache Mehrheit im Bundestag zur Beschlussfassung ausreicht. Deutschland ist also nicht nur nicht souverän, sondern nur noch als Befehls-Büttel fremder Mächte und Organisationen anzusehen.

Im Art. 87a GG stellt der Bund die Streitkräfte auf. Im Plan ist die Verringerung von einstmals 400.000 Soldaten (Gründungsvertrag) auf mittlerweile 185.000 Soldaten (damit wir nicht gegen die Besatzungsmacht losschlagen können) festgesetzt. Die Bundeswehr kann auch zur Verstärkung der Polizei, Bundesgrenzschutz und zur Bekämpfung organisierter Aufständischer eingesetzt werden- was uns denkbar gute Erinnerungen an das NAZI-Reich ermöglicht. Die Bundeswehr als Ausputzer un-demokratischer Staatsführung.

Zitat: Die Streitkräfte als Ganzes: Die Aufteilung in die Organisationsbereiche Heer, Luftwaffe, Marine, Streitkräftebasis und Sanitätsdienst bleibt erhalten. Die Gesamtstärke der Streitkräfte sinkt von aktuell gut 220.000 Soldatinnen und Soldaten auf einen künftigen Gesamtumfang von bis zu 185.000. Diese Zielgröße setzt sich zusammen aus 170.000 Zeit- und Berufssoldaten inklusive Reservisten sowie auf 5.000 bis 15.000 Freiwillig Wehrdienstleistenden. Die Bundeswehr bildet so ein gemeinsames, einheitliches Kräftedispositiv, allerdings mit jeweils unterschiedlichen Durchhaltefähigkeiten. Aus diesen Kräften sollen zeitgleich und durchhaltefähig rund 10.000 Soldaten für Einsätze verfügbar sein… Zitat Ende.

Die Art. 115 a, b, c, d, e, f, g, h, i, k, l GG regeln den Verteidigungs- oder Spannungsfall explizit. Sollten die Original-Verantwortlichen oder Alternativ-Verantwortlichen bzw. Ersatz-Verantwortlichen nicht zur Abstimmung zusammen kommen können, ist der Spannungsfall als Fakt eingetreten. Ab dem Moment geht die Kommando- und Befehlsgewalt auf den Kanzler über. Es tritt die erweiterte Bundesgesetzgebungskompetenz in Kraft. Gesetze werden mit vereinfachtem Gesetzgebungs-Verfahren beschlossen. Die Bundesregierung erhält erweiterte Befugnisse und das Bundesverfassungsgericht darf nur soweit die Funktionsfähigkeit seiner Aufgaben gewährleistet ist, tätig werden. Amtsperioden, Landesregierungen und Rechtsverordnungen sind als Sonderfall dann neu geregelt bis der Spannungsfall beendet ist.

Es ist also ausreichend Vorsorge getroffen. Bleibt noch zu erwähnen, dass eine sogenannte „Rühe-Kommission“ (nach dem ehem. Verteidigungsminister, der die Kommission leitet, benannt) eine Expertise ausgearbeitet hat, die es dem Bundestag ermöglicht, effizienter und leichter über Auslands-Einsätze der Bundeswehr zu entscheiden, oder die Entscheidung der Regierung zu überlassen. Dazu ist die Neudefinition des „Einsatz-Begriffs“ antizipiert, um die „militärisch multilaterale Verbundfähigkeit“ konsequenter zu gestalten und die Verlässlichkeit der Bundeswehr gegenüber der NATO zu erhöhen- sprich der NATO die volle Verfügungsgewalt einzuräumen- im Mantel der Wehrfähigkeits-Effizienz. Toll! Im Zuge der NATO-Kompetenz-Erweiterung für die Bundeswehr ist es abzusehen, wann und wieviel neue Soldaten zusätzlich bei der Bundeswehr eingerichtet werden dürfen.

Bitte hier weiter lesen:

https://buergerstimme.com/Design2/2015/12/die-bundeswehr-als-buettel-truppe-der-usa-und-nato/

Von der Firma POLIZEI und der geschenkten KFZ-Steuer

grün für „Handelsrecht“ —  blau für „Seerecht“

Jo hat nun auch dieses Thema aufgegriffen, daher nehme ich diesen Artikel wieder in den Vordergrund mit dem aktuellen Interview

Polizist und Zollbeamtin im Interview

(Um bestimmte fachspezifische Begriffe entschlüsseln zu können sind Kenntnisse aus meinem „Unsichtbaren“ Vortrag von nöten)

In einer Welt in der die „Ferengi“ das sagen haben und ein „Gaukler“ zum Bundespräsidenten wird, darf man sich nicht wundern wenn alles ganz anders ist als es uns vermittelt wird.

Der Werksschutz der Firma „Deutschland“, der zur Umsetzung der AGB´s eingesetzt wird hat vor einigen Jahren von grünen Uniformen auf blaue gewechselt. Hamburg als Hansestadt war Vorreiter die Seegesetzte der Mutterfirma umzusetzten.

Nämlich militärisches SEERECHT.

Die maritimen Seerechtshüter tragen daher auch weltweit blaue Uniformen.

Wer ist die Mutterfirma des weltweit aufgespannten Handelskonglomerats?

Einst bekannt als British Empire und Commonwealth haben sich diese „Ferengi“ Machtzentren in der City of London und in Washington DC geschaffen, die sozusagen die Konzernzentralen bilden und auch völlig von den übrigen Tochterfirmen,die als Staaten bezeichnet werden wie USA oder England völlig unabhängig sind.
So ist der Freistaat Bayern mit seinen eigenen AGB´s und Lizenzhalter des Wort Bild – Markennamens POLIZEI noch immer in grünen Autos und Uniformen unterwegs und in einigen Ländern gibt es auch beide Varianten.
In der alliierten Verwaltung des vereinten Wirtschaftsgebietes auch bekannt als Deutschland müssen die einzelnen Polizeireviere, wie übrigends alle „Behörden“ Scheinhoheitliche Aufgaben bewältigen, die jedoch rein handelsrechtlich als freie Unternehmen wirken und die Mitarbeiter teilweise als privat verantwortliche Selbstständige „gehandelt“ werden.

Bitte weiterlesen:

http://www.freigeist-forum-tuebingen.de/2015/08/von-der-firma-polizei-und-der.html?utm_source=feedburner&utm_medium=email&utm_campaign=Feed%3A+Freigeist-forum-tbingen+%28Freigeist-Forum-T%C3%BCbingen%29

Auf deutschem Boden gilt deutsches Recht – doch was ist eigentlich deutsches Recht?

verfasst von nereus, 26.05.2015, 11:20

Auf die vielen Einschläge des alltäglichen Wahnsinns reagiere ich kaum noch – wahrscheinlich ein Gewöhnungseffekt.
Aber manchmal „rutscht“ es nicht einfach so vorbei, wie z.B. hier.

In der NSA/BND Affäre sagt IM Erika: Auf deutschem Boden gelte deutsches Recht.

Doch was hat sie konkret damit gemeint?
Der Freiburger Historiker Josef Foschepoth erklärt uns, was damit gemeint ist.

Deutsches Recht verpflichtet zu engster Zusammenarbeit mit den US-Geheimdiensten, zum Austausch aller Nachrichten, den BND sogar zur Weitergabe personenbezogener Nachrichten an die NSA. Deutsche und amerikanische Behörden gewährleisten „eine enge gegenseitige Verbindung“, heißt es im Zusatzabkommen zum Nato-Truppenstatut von 1994. Deutsches Recht garantiert die Gleichbehandlung deutscher und amerikanischer Amtsgeheimnisse, die Durchführung von Überwachungsmaßnahmen durch und für die Amerikaner. Deutsches Recht garantiert die strikte Geheimhaltung aller geheimdienstlichen Aktivitäten, sogar die Ausschaltung des Rechtsweges, wie 1968 auf Druck der USA von der Großen Koalition Kiesinger/Brandt beschlossen. Ja, in Deutschland gilt deutsches Recht, in dem allerdings die amerikanischen Interessen tief verankert sind.

Dass die Kanzlerin in Washington nachfragen muss, ob sie die besagte Liste dem Parlament, der Vertretung des deutschen Volkes, zeigen darf, ist schon ein Akt der Unterwerfung. Aber auch das ist deutsches Recht. Wenn ein Amtsgeheimnis eines der beteiligten Staaten etwa vor einem Gericht oder auch einem Untersuchungsausschuss preisgegeben werden könnte, so muss laut Artikel 38 des Zusatzvertrags des Nato-Truppenstatuts die Einwilligung der USA eingeholt werden. Gibt es Einwendungen, muss die Bundesregierung alles in ihrer Macht Stehende tun, „um die Preisgabe zu verhüten“. Soweit ich weiß, haben alle Bundesregierungen in ähnlich gelagerten Fällen immer im Interesse der USA entschieden.

Können die Amis also hier machen, was sie wollen?

Ja!

Mal ist es Nato-Recht, mal das seit der Besatzungszeit geltende Aufenthalts- und Truppenstationierungsrecht, mit dem die Amerikaner ihre Operationen in Deutschland begründen. Zwei Wochen nach Unterzeichnung des Zwei-Plus-Vier-Vertrages in Moskau vereinbarte die Bundesregierung durch Notenaustausch mit den drei Westächten im September 1990 die Fortgeltung des Aufenthalts- und Stationierungsvertrags und des Überleitungsvertrags von 1955, wonach die alliierten Gesetze weiterhin in Kraft blieben, und des Zusatzvertrags zum Nato-Truppenstatut. Dadurch blieb auch im vereinten Deutschland Besatzungsrecht mit all seinen Privilegien und Sonderrechten für die Präsenz der USA weiterhin in Kraft.

Quelle: http://www.badische-zeitung.de/debatte-um-us-spitzeleien-ein-akt-der-unterwerfung

Nun dürfte auch ziemlich klar sein, warum manchen Einzel- und Massenmorde an Prominenten oder weniger Prominenten nie aufgeklärt, verklärt oder mehr als unzureichend „erklärt“ werden.
Das hängt mit unserem geltenden Recht zusammen.

Wer hätte das gedacht? [[kotz]]

mfG
nereus

http://www.dasgelbeforum.net/forum_entry.php?id=355458