(Admin: Da in der Staatssimulation BRD-GmbH ohnehin nur Besatzungsrecht gilt, ist die sogenannte Bundeswehr lediglich zum Erfüllungsgehilfen der NATO degradiert worden und somit müssen unsere Jungs ggf. für Kriegseinsätze ihr Leben opfern.)
Veröffentlicht am 1. Dezember 2015 von
Die Grundrechte sind die wichtigsten Rechte der Bürger. Die Gesetze über Wehrdienst und Ersatzdienst können aber die Grundrechte ( Art 5 GG; Art 8 GG; Art 17 GG ) einschränken oder sogar verbieten (Art 17a GG). Es können sogar nach Art 11 GG Freizügigkeit und die Unverletzlichkeit der Wohnung (Art 13 GG) eingeschränkt werden.
Der Bürger in Uniform als Bestandteil der Gesellschaft ist eben doch nur Soldat und die Demokratie-Bekundungen im fachlichen und gesetzgeberischen Schrifttum sind eindeutiger UNSINN.
Zitat: Die Konzeption der Inneren Führung bringt die Freiheitsprinzipien des demokratischen Rechtsstaates mit den Ordnungs- und Funktionsprinzipien der Streitkräfte zur Erfüllung ihres Verfassungsauftrages in Einklang. Sie ist mehr denn je unverwechselbares Markenzeichen der deutschen Streitkräfte…
Das Leitbild der Inneren Führung ist der Staatsbürger in Uniform. Gesellschaftliche Integration, die Garantie der Grundrechte und die Gültigkeit rechtsstaatlicher Prinzipien für das militärische Handeln, ohne Abstriche an der Auftragserfüllung, bestimmen die Konzeption seit ihrer Entwicklung. Dieses Verständnis von Innerer Führung hat wesentlich dazu beigetragen, die Bundeswehr zu einem festen, selbstverständlichen Bestandteil der Gesellschaft und zu einem zuverlässigen Instrument der Sicherheitsvorsorge unseres Landes zu machen… Zitat Ende
Die Bundeswehr ist NICHT mehr zur Landesverteidigung da, sondern im Wesentlichen zur Bündnis-Erfüllung der NATO und der zukünftigen EU-Streitkräfte. Schon Art. 24 GG geht davon aus, dass die BRD einen Teil ihrer Hoheitsrechte an andere zwischenstaatliche Einrichtungen, Bündnisse (Systeme kollektiver Sicherheit) übertragen darf und kann. Obwohl der Art. 26 GG ein Verbot des Angriffskrieges deutlich formuliert und vorgibt, ist die Bundeswehr Teil der Angriffs-Systeme der NATO, die ihre militärischen Aufgaben nicht mehr in der Verteidigung des Nordatlantiks sieht, sondern in der präventiven Angriffs-Methodologie weltweit, um der ‚vielschichtigen Bedrohung gegen die USA‘ adäquat zu begegnen.
Zitat: Als „“Rückgrat für die Sicherheit und den Schutz Deutschlands und seiner Bürger”“ sind die deutschen Streitkräfte „“ein unentbehrliches Instrument der Außen- und Sicherheitspolitik unseres Landes”“. So legen es die Verteidigungspolitischen Richtlinien (VPR) fest und unterstreichen: „“Streitkräfte folgen in ihrem Selbstverständnis, ihrer Struktur, ihrem Umfang, ihren Fähigkeiten und ihrer Ausrüstung den sich wandelnden Zielen und Interessen der Sicherheitspolitik.”“
Als “ineinandergreifende Aufgaben” weisen die VPR der Bundeswehr ein breites Spektrum zu, das von der Landesverteidigung als Bündnisverteidigung über internationale Konfliktverhütung und Krisenbewältigung bis zu Evakuierungsoperationen, Heimatschutz und humanitärer Hilfe im Ausland reicht. Für diese Aufgaben muss sich die Bundeswehr unter Berücksichtigung der finanziellen und demografischen Rahmenbedingungen neu aufstellen… Zitat Ende.
Der Bundestag, also das deutsche Bundes-Parlament muss jeden Einsatz der Bundeswehr außerhalb der Landesverteidigung (also im Ausland) beraten und genehmigen. Dazu gibt es auch einen Kontroll-Ausschuss (Art.45a GG), der auch die Rechte eines Untersuchungs-Ausschuss besitzt, was allerdings auf dem Gebiet der Verteidigung KEINE Anwendung findet ( sehr nebulös und frei interpretierbar!). Der Art. 59a GG (Spannungsfall) wurde aufgehoben. Die Artikel 80 + 80a GG wurden anstelle eingefügt und neu formuliert.
Im Artikel 65a GG wird eindeutig verfügt, dass der Verteidigungsminister die Befehls- und Kommandogewalt innehat (entspricht auch Art 73 (1) der Bund hat ausschließliche Gesetzgebungsbefugnis bei..).
Im Art. 80a GG muss der Spannungsfall vom Bundestag der Eintritt oder die Anwendung des Spannungsfalls festgestellt oder zugestimmt werden. Eine 2/3 Mehrheit ist in diesem Fall und bei Ziehung deutscher Bürger zur Verteidigung nötig.
Aber: der Spannungsfall kann auch jederzeit durch einen mehrheitlich gefassten parlamentarischen Beschluss erfolgen, wenn der Spannungsfall von einem internationalen Organ im Rahmen eines Bündnisvertrages verlangt wird. Das bedeutet, dass Deutschland jeden Tag von der NATO oder der EU in einen Spannungsfall gebracht werden kann, wenn diese Bündnis-Organisationen das von uns verlangen und eine einfache Mehrheit im Bundestag zur Beschlussfassung ausreicht. Deutschland ist also nicht nur nicht souverän, sondern nur noch als Befehls-Büttel fremder Mächte und Organisationen anzusehen.
Im Art. 87a GG stellt der Bund die Streitkräfte auf. Im Plan ist die Verringerung von einstmals 400.000 Soldaten (Gründungsvertrag) auf mittlerweile 185.000 Soldaten (damit wir nicht gegen die Besatzungsmacht losschlagen können) festgesetzt. Die Bundeswehr kann auch zur Verstärkung der Polizei, Bundesgrenzschutz und zur Bekämpfung organisierter Aufständischer eingesetzt werden- was uns denkbar gute Erinnerungen an das NAZI-Reich ermöglicht. Die Bundeswehr als Ausputzer un-demokratischer Staatsführung.
Zitat: Die Streitkräfte als Ganzes: Die Aufteilung in die Organisationsbereiche Heer, Luftwaffe, Marine, Streitkräftebasis und Sanitätsdienst bleibt erhalten. Die Gesamtstärke der Streitkräfte sinkt von aktuell gut 220.000 Soldatinnen und Soldaten auf einen künftigen Gesamtumfang von bis zu 185.000. Diese Zielgröße setzt sich zusammen aus 170.000 Zeit- und Berufssoldaten inklusive Reservisten sowie auf 5.000 bis 15.000 Freiwillig Wehrdienstleistenden. Die Bundeswehr bildet so ein gemeinsames, einheitliches Kräftedispositiv, allerdings mit jeweils unterschiedlichen Durchhaltefähigkeiten. Aus diesen Kräften sollen zeitgleich und durchhaltefähig rund 10.000 Soldaten für Einsätze verfügbar sein… Zitat Ende.
Die Art. 115 a, b, c, d, e, f, g, h, i, k, l GG regeln den Verteidigungs- oder Spannungsfall explizit. Sollten die Original-Verantwortlichen oder Alternativ-Verantwortlichen bzw. Ersatz-Verantwortlichen nicht zur Abstimmung zusammen kommen können, ist der Spannungsfall als Fakt eingetreten. Ab dem Moment geht die Kommando- und Befehlsgewalt auf den Kanzler über. Es tritt die erweiterte Bundesgesetzgebungskompetenz in Kraft. Gesetze werden mit vereinfachtem Gesetzgebungs-Verfahren beschlossen. Die Bundesregierung erhält erweiterte Befugnisse und das Bundesverfassungsgericht darf nur soweit die Funktionsfähigkeit seiner Aufgaben gewährleistet ist, tätig werden. Amtsperioden, Landesregierungen und Rechtsverordnungen sind als Sonderfall dann neu geregelt bis der Spannungsfall beendet ist.
Es ist also ausreichend Vorsorge getroffen. Bleibt noch zu erwähnen, dass eine sogenannte „Rühe-Kommission“ (nach dem ehem. Verteidigungsminister, der die Kommission leitet, benannt) eine Expertise ausgearbeitet hat, die es dem Bundestag ermöglicht, effizienter und leichter über Auslands-Einsätze der Bundeswehr zu entscheiden, oder die Entscheidung der Regierung zu überlassen. Dazu ist die Neudefinition des „Einsatz-Begriffs“ antizipiert, um die „militärisch multilaterale Verbundfähigkeit“ konsequenter zu gestalten und die Verlässlichkeit der Bundeswehr gegenüber der NATO zu erhöhen- sprich der NATO die volle Verfügungsgewalt einzuräumen- im Mantel der Wehrfähigkeits-Effizienz. Toll! Im Zuge der NATO-Kompetenz-Erweiterung für die Bundeswehr ist es abzusehen, wann und wieviel neue Soldaten zusätzlich bei der Bundeswehr eingerichtet werden dürfen.
Bitte hier weiter lesen:
https://buergerstimme.com/Design2/2015/12/die-bundeswehr-als-buettel-truppe-der-usa-und-nato/