!!DE: TRIUMPH in AT! Verfassungsgerichtshof: Lockdown-„Nachfolge-Verordnungen“ verfassungswidrig!

153.775 Aufrufe•29.10.2020962889TEILENSPEICHERN#honkforhope Honk for Hope6360 AbonnentenABONNIERENDr. Michael Brunner, Anwälte für Grundrechte (Österreich) mit einer Sensationsmeldung Mit dem heute am 29.10.2020 zugestellten Urteil vom 01.10.2020 hat der österreichische Verfassungsgerichtshof mehrere Maßnahmen des ersten Lockdown (konkret Bestimmungen der „Nachfolge-Verordnungen“ (= der sogenannten „Lockerungsverordnung“) für verfassungswidrig erklärt. Grund: die Entscheidungsgrundlagen für die „alternativlosen“ Maßnahmen waren unzureichend dokumentiert, und nicht nachprüfbar. __________________________________ ‼️‼️ Mehr über das Thema erfahrt ihr auch bei der Großdemo #hellowien am 31.10.2020 und 01.11.2020 in Wien (https://www.hellowien.eu/) ‼️‼️ Dr. Michael Brunner und andere Anwälte werden bei der Demo vor Ort sein, und es wird auch die Möglichkeit geben, Publikumsfragen zu stellen. #hellowien Infokanal: https://t.me/HelloWienInfokanal#honkforhope Infokanal: https://t.me/honkforhopeoffiziell _________________________________ Gekippt sind nachträglich und rechtskräftig:


1) Betretungsverbot für Gaststätten und selbständige (nicht an eine Tankstelle angeschlossene) Waschstraßen 2) Beschränkungen betreffend den Einlass von Besuchergruppen in Gaststätten (maximal vier Erwachsene, wenn kein gemeinsamer Haushalt) 3) Verbot von Veranstaltungen mit mehr als zehn Personen (welches etwa Diskotheken betraf) 4) Maskenpflicht an öffentlichen Orten in geschlossenen Räumen (Amtsräumen etc.) Der VfGH hob auch eine noch in Geltung stehende Bestimmung der COVID-19-Lockerungsverordnung (nunmehr COVID-19-Maßnahmenverordnung) auf, mit der die verpflichtende Einhaltung eines Mindestabstands zwischen den Verabreichungsplätzen in Gaststätten (§ 6 Abs. 1 und 4) angeordnet wurde, also der Mindestabstand von einem Meter zwischen Tischen. Bei allen als gesetzwidrig erkannten Bestimmungen war aus den dem VfGH vorgelegten Akten nicht nachvollziehbar, auf Grund welcher tatsächlichen Umstände die zuständige Behörde – der Gesundheitsminister – die jeweilige Maßnahme für erforderlich gehalten hat. Dies verstößt aber gegen die gesetzliche Ermächtigung im COVID-19-Maßnahmengesetz bzw. im Epidemiegesetz. Der VfGH folgt damit den Leitentscheidungen vom 14. Juli 2020 (siehe hier (https://www.vfgh.gv.at/medien/Covid_E…)). (V 392/2020, V 405/2020, V 428/2020, V 429/2020, G 271/2020, G 272/2020) _________________________________________

Dieses Urteil führt zu konkreten Möglichkeiten für alle Unternehmer Österreichs, Schadenersatzforderungen an die Republik Österreich zu stellen. #honkforhope wird gemeinsam mit den Anwälten für Grundrechte diesbezüglich eine Info-Servicestelle als Erstberatung für das konkrete Vorgehen einrichten. Unternehmer, die jetzt bereits wissen, dass sie den Klageweg mit uns gemeinsam beschreiten möchten, bitten wir darum, sich unter https://www.telegram.org/ den Telegram-Messenger zu installieren, und der Chatgruppe https://t.me/schadenersatzklagen beizutreten. Der Telegram Messenger ist die beste Möglichkeit, um rasch und effizient Informationen auszutauschen, Beratung und Hilfe anzubieten und die betroffenen Unternehmer an die richtigen Stellen weiterzuleiten.

Was passiert wirklich in Neapel!?

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Bildquelle: https://www.suedtirolnews.it

Seht Euch bitte hier das dazu gehörende Video an – und vergleicht es mit dem Mainstream:

https://t.me/Daniel_Prinz_Offiziell

‼️Lockdown-Ausruf verursacht Massenaufstände: Das ist was wirklich in Neapel abgelaufen ist‼️

🇮🇹 Wir sympathisieren zwar nicht mit der am Anfang des Videos verwendeten derben Sprache, jedoch zeigt dieser Clip in aller Deutlichkeit, was in Neapel wirklich geschehen ist und welche Hintergründe der dortige Massenaufstand hat.

DORT lässt man sich diese Diktatur nicht mehr gefallen und geht unmittelbar in Massen auf die Straßen, wenn das Maß voll ist und Recht zu Unrecht wird.

Dieter Hallervorden kündigt Ungehorsam an!

Dieter Hallervorden will frühere Theateröffnung - "Der Krise die Stirn  bieten" (Archiv)

Bildquelle: https://www.deutschlandfunkkultur.de

Weitergeleitet aus Ken Jebsen – Aufklärung und Information]
[ Video ]
Langsam bewegt sich was in Deutschland. Dieter Hallervorden kündigt ungehorsam an und deutet an, dass der ein oder andere Politiker auf seinem Posten deplatziert sein könnte💪🏻😉

Bitte hier die Rede von Didi anhören:

https://t.me/rositha13

Corona-Pandemie – darf der Staat Grundrechte außer Kraft setzen?

In einem wirklichen Staat darf diese Frage zurecht gestellt werden. Wir leben jedoch in einer BRiD, in einer Scheindemokratie und hier machen die Herrschenden mit uns, was sie wollen. Wie lange noch, liegt an den Menschen im Land selbst. R.

velbertbloggt - Das sozialkritische Blog aus dem Kreis Mettmann: Jobcenter  verhängen wieder mehr Sanktionen gegen Hartz IV-Bezieher

Bildquelle: http://velbertbloggt.blogspot.com


Quarantäne ganzer Dörfer und Städte auch in Deutschland möglich?

Die zweite Corona-Welle hat bereits begonnen. Obwohl die Infektionszahlen heute höher sind als noch im März, setzt die Bundesregierung verstärkt auf eigenverantwortliches Handeln. Schon jetzt ist aber abzusehen, dass es sehr schell auch zu verschärften Maßnahmen bis hin zum Lockdown kommen kann. Welche Maßnahmen kann eigentlich die Regierung umsetzen und darf überhaupt in die Grundrechte der Bürger eingegriffen werden? Wir klären auf.

Quarantäne ganzer Landkreise in Deutschland nicht möglich?

Für viele Menschen mag es unvorstellbar erscheinen, dass Millitär und Polizei in Schutzanzügen ganze Dörfer oder Städte abriegeln, um eine Virus-Epidemie einzudämmen. Als die Bilder aus China in den deutschen Medien gezeigt wurden, sagten viele Beobachter und Experten, dass eine solche Situation in Deutschland faktisch unmöglich sei. Mit Ausbreitung des Coronavirus auch in Europa nähren sich die Vermutungen, dass solch drastische Maßnahmen auch hierzulande möglich seien. Was sagt aber die Gesetzeslage dazu?

Infektionsschutzgesetz mit weitreichenden Befugnissen

Zur Bekämpfung von gefährlichen Seuchen haben europäische Länder – und auch Deutschland – weitreichende Befugnisse, um die Bewegungsfreiheit der Bürger einzuschränken. In Deutschland sind Eingriffsbefugnisse im Infektionsschutzgesetz (IfSG) geregelt. Erst im Jahre 2001 wurde das IfSG vom alten Bundesseuchengesetz abgelöst.

Bei dem Coronavirus besteht eine Meldepflicht


Damit der Staat und die Behörden eine Ausbreitung einer Epidemie im Ausmaß analysieren können, existieren Meldepflichten. Kliniken und Ärzte müssen den Gesundheitsämtern mitteilen, wenn bei Patienten Pest, Cholera, Masern und andere übertragbare Infektionskrankheiten diagnostiziert wurden. Diese Regelungen sind im § 6 und § 8 festgeschrieben. Wie im Falle des neuarigen Coronavirus können die Verordnungen laut § 15 in kurzer Zeit ergänzend fixiert sein.

Weitreichende Ermittlungen erlaubt

Bei Verdacht einer Infektion mit dem Coronavirus dürfen die Behörden weitgehende Ermittlungen vornehmen. Hierzu gehört, dass die Beamten auch ohne Gerichtsbeschluss die Wohnung betreten, Unterlagen in Augenschein und kopieren sowie Proben entnehmen dürfen. Diese Maßnahmen sind im § 16 des IfSG festgeschrieben.

Personen, die sich infiziert haben oder der Verdacht besteht, dass eine Infektion erfolgte, dürfen vorgeladen werden. Dort angekommen dürfen verschiedene Untersuchungen wie Blutentnahme oder bildgebene Diagnostiken vollzogen werden. Das müssen Betroffene laut § 25 über sich ergehen lassen.

Einschränkung des öffentlichen Lebens

Besteht die Gefahr der Ausbreitung, kann das Gesundheitsamt das Leben des Einzelnen oder auch das öffentliche Leben einschränken. Dazu gehört, dass öffentliche Veranstaltungen untersagt werden. Schulen, öffentliche Einrichtungen sowie Kindertagesstätten können geschlossen werden (§ 28). Wenn es einen medizinischen Sinn ergibt, können Gesundheitsbehörden auch eine Impfpflicht laut § 20 anordnen. Da im Falle des Coronavirus bislang keine Impfungen vorhanden sind, ist dieser Punkt derzeit ausgeschlossen. Sobald aber eine Impfung getestet und sich als sinnvoll herauskristalisiert hat, ist auch dieser Punkt nicht ausgeschlossen.

Isolierung von Verdachtsfällen und Infizierten

Infizierte, Erkrankte und sogar Verdachtsfälle dürfen in Quarantäne isoliert werden. So soll eine weitere Ausbreitung und Ansteckungsgefahr für die Umwelt verhindert werden. In Kliniken werden die Patienten isloiert von anderen behandelt. Weigern sich die Betroffenen, dürfen Zwangsmittel eingesetzt werden. Den Betroffenen werden persönliche Gegenstände und Unterlagen abgenommen. Telefonate mit der Außenwelt werden abgehört und Briefe gelesen. Das alles regelt der § 30. In abgeschwächter Form kann auch ein Berufsverbot erfolgen. Ist der Patient oder Verdachtsfall zum Beispiel ein Lehrer, kann ihm die Berufsausübung nach § 31 für eine Zeit untersagt sein.

Quarantäne ganzer Dörfer oder Städte

In der öffentlichen Debatte weitgehende und freiheitseinschränkende Maßnahmen eher beschwichtigt. So sagte Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, dass in Deutschland keine Gesetzesregelung existiere, die eine Quarantäne ganzer Landkreise oder Städte erlaube. Das ist allerdings unserer Auffassung nicht ganz richtig. Solche Maßnahmen sind zwar nicht im Gesetz ausdrücklich fixiert, allerdings räumt der Gesetzgeber den Gesundheitsämtern nach § 28 „alle notwendigen Maßnahmen“ ein. Zusätzlich können die Landesregierungen zur Eindämmung einer Epidemie per Rechtsverordnung nach § 17 und § 32 entsprechende Verbote aussprechen.

Werden Grundrechte ausgehebelt?

Faktisch gelten dann noch die Grundrechte der Bürger. Doch das Grundgesetz besagt eindeutig, dass zur „Bekämpfung der Seuchengefahr“ die Grundrechte der Bürger der Bundesrepublik Deutschland eingeschränkt werden können. Dazu gehört auch eine Quarantäne zu erlassen. Bürger dürfen dann nicht den Ort verlassen, den die Behörden vorgeschrieben haben.

Nicht ganz ohne Grundrechte

Ganz ohne Rechte sind Bürger aber hierzulande nicht. Daten, die erhoben werden, dürfen beispielsweise nur zur Seuchenbekämpfung verwendet werden. Diagnostiken, die einen invasiven Charakter haben, können nur mit Zustimmung des Patienten erfolgen. Gleiches gilt, wenn eine Betäubung erfolgen soll (§§ 16 und 25). Zudem ist eine Zwangstherapie laut § 28 nicht erlaubt!

Verhätnismäßigkeit muss eingehalten werden


Der Staat, die Länder und die Gesundheitsbehörden sind dazu angehalten, immer eine Prüfung der Verhältnismäßigkeit durchzuführen. Vorsorgemaßnahmen, die eine erhebliche Einschränkung der individuellen und wirtschaftlichen Freiheiten mitsich bringen, müssen genau auf deren Erfordernis geprüft sein. Nur wenn führende Mediziner und Virologen eindeutig von der Erfordernis einer Quarantäne ganzer Dörfer oder Städte überzeugt sind, um das Virus einzudämmen, dürfen diese massiven Maßnahmen erfolgen.

Betroffene können per Gericht Quarantäne überprüfen lassen

Betroffene haben immer das Recht gegen solche Maßnahmen der Behörden vor ein Verwaltungsgericht zu ziehen. Allerdings haben Klagen keine aufschiebende Wirkung. Laut Prozessrecht kann per Eilantrag aber eine Aufhebung einer mumaßlich rechtswidrigen Handlung beantragt werden. Das Gericht prüft, ob eine Verhätnismäßigkeit besteht. (sb, Bild: H_Ko/Stock.Adobe.com)

Söder erwägt, Katastrophenfall auszurufen – und hält an schärferen Regeln fest

Man müsste doch dann davon ausgehen, dass die ganzen Maßnahmen nichts nützen. Statt dessen werden sie verschärft, aber das ist ja auch so gewollt, die Lügen werden immer unerträglicher. Und Söder redet von Ethik. Schrecken verbreiten ist an der Tagesordnung – und aufwachen müssen wirklich alle. R.

Stand: 17:59 Uhr | Lesedauer: 4 Minuten00:3717:18

Bund und Länder haben sich in der Corona-Pandemie auf einen abgemilderten Lockdown ab dem 2. November geeinigt. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder erläutert die Umsetzung der Maßnahmen in einer Pressekonferenz.

Quelle: WELTAUTOPLAYIn Bayern könnte zeitnah auch der Katastrophenfall ausgerufen werden – bei den Kontaktbeschränkungen hält Markus Söder an noch schärferen Regeln als der Bund fest. Wir seien in einer „sehr, sehr ernsten Situation“.

Wegen der stark steigenden Corona-Infektionszahlen erwägt Bayern bald wieder die Ausrufung des Katastrophenfalls. In den nächsten Tagen könne dies notwendig werden, um auf die

 „dramatische Entwicklung“ besser reagieren zu können, sagte Söder.

In Bayern habe sich in den vergangenen neun Tagen die Belegung der Intensivbetten verdoppelt, in einigen Regionen drohten in den kommenden Tagen bereits Kapazitätsengpässe. Durch die Ausrufung des Katastrophenfalls könne das Land die Verteilung der Intensivpatienten besser koordinieren.LESEN SIE AUCH

Kombo Manuel Brug Dresdner Semperoper

KULTUR VOR DEM LOCKDOWNLasst die Opernhäuser offen!

„Wir sind in einer sehr, sehr ernsten Situation“, betonte Söder. Es müsse zur Eindämmung der Infektionen eine Reduzierung der Kontakte um 75 Prozent erreicht werden. Andernfalls drohe die Lage außer Kontrolle zu geraten, auch in Bayern.

Nach der Pressekonferenz war zunächst zeitweise der falsche Eindruck entstanden, Söder habe Bürger explizit dazu aufgerufen, ihre Nachbarn im Falle eines Verstoßes gegen die Corona-Maßnahmen zu melden. Tatsächlich verwies Söder aber nur auf die existierende Rechtslage, die es auch im Falle von Ruhestörungen gibt und sagte: „Es wird niemand an der Tür klingeln, es gibt auch keine Corona-Suche“.

Würden Bürger sich aber bei der Polizei melden,

werde man Hinweisen nachgehen. Durch die neue Verordnung würden aber keine neuen Befugnisse für die Polizei geschaffen, betonte Staatskanzleichef Florian Herrmann.

Im Freistaat seien am Donnerstag vom Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit 3057 neue Infektionen gemeldet worden. „Das ist eine neue Rekordzahl“, sagte Söder. Die Inzidenz, also die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in einer Region in sieben Tagen, liege landesweit bei 107. Damit bewege sich Bayern bundesweit zwar noch im Mittelfeld, gleichwohl sei die Zahl „einfach zu hoch“. 13 Kommunen in Bayern lägen bereits über einer Inzidenz von 50, einige sogar über 200.

Extrastrenge Regeln in Bayern

Im Kampf gegen das Coronavirus werden in Bayern ab dem 2. November weiterhin noch strengere Kontaktbeschränkungen gelten als von Bund und Ländern vereinbart – nämlich ausdrücklich auch in Privaträumen. Zudem werden bis Ende November Veranstaltungen aller Art untersagt und nicht nur solche, die der Unterhaltung dienen. Ausnahmen gelten nur für Gottesdienste und Demonstrationen. Das hat das bayerische Kabinett am Donnerstag in München beschlossen.

In Bayern gilt somit grundsätzlich verbindlich, dass sich – egal wo – nur noch die Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes treffen dürfen, und zwar mit insgesamt maximal zehn Personen. Der Bund-Länder-Beschluss vom Mittwoch hatte dies nur für den „Aufenthalt in der Öffentlichkeit“ explizit geregelt. „Darüber hinausgehende Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind angesichts der ernsten Lage in unserem Land inakzeptabel“, hieß es in dem Papier vom Mittwoch weiter. Die Regelung in Bayern ist also nochmals strenger.LESEN SIE AUCH

04.07.2020, Berlin: «DJ Himself» legt im Volkspark Hasenheide bei einer Party auf. (Zu dpa-KORR «Feiern unter freiem Himmel - Sind Parks die neuen Clubs?») Foto: Christoph Soeder/dpa - ACHTUNG: Nur zur redaktionellen Verwendung im Zusammenhang mit der aktuellen Berichterstattung über die Party im Volkspark Hasenheide und nur mit vollständiger Nennung des vorstehenden Credits +++ dpa-Bildfunk +++

CORONA-REGELNWann Ihre private Feier erlaubt ist – und wann nicht

Zudem werden in Bayern auch „ernstere“ Veranstaltungen wie Vereinsversammlungen untersagt. Bund und Länder hatten sich am Mittwoch lediglich auf ein Verbot von Unterhaltungsveranstaltungen verständigt. Auch hier fährt der Freistaat also eine härtere Linie.Anzeige

Der Amateur- und Breitensport in Bayern wird von Montag an weitgehend eingestellt. Bis Ende November sind keine Trainings und Wettkämpfe unterhalb des Profisports mehr möglich. Die Vereinsgelände samt der Gaststätten und clubeigener Fitnessstudios werden geschlossen, Vereinsversammlungen als Präsenzveranstaltungen werden verboten. Auch Schwimmbäder müssen schließen.

Tags zuvor hatten die Bundesregierung und die Bundesländer bereits beschlossen, den Amateursport in Deutschland im November auszusetzen. Durch die drastische Maßnahme sollen Kontakte in der Bevölkerung reduziert und die Infektionszahlen gesenkt werden. Der Profisport ist von dem partiellen Lockdown ausgenommen. Allerdings sind bei den Wettkämpfen, auch in der Fußball-Bundesliga, Zuschauer verboten.LESEN SIE AUCH

Borussia Mönchengladbach - Real Madrid

CORONA-BESCHLÜSSEProfisport nur noch ohne Zuschauer – das Entsetzen ist groß

„Wir bedauern die tiefgreifenden Einschnitte, die jetzt wieder auf unsere Sportlerinnen und Sportler zukommen“, sagte Jörg Ammon, der Chef des Bayerischen Landes-Sportverbandes, am Donnerstag.

„Der BLSV war in den letzten Tagen kontinuierlich im Austausch mit der Bayerischen Staatsregierung. Ziel ist jetzt, gemeinsam mit der Politik Wege zu finden, mit finanziellen Hilfen die Existenz unserer Vereine und Fachverbände zu sichern. Dafür werden wir uns mit aller Kraft einsetzen“, sagte Ammon.

https://www.welt.de

Aus einem Kommentar auf meiner Seite – (vielen Dank dafür) :

„Ein Blick in die divi-Statistik, das Zentralregister der Intensivmedizin, offenbart die Situation. Normalsituation in Bayern, aber gerade dort sitzt der größte Scharfmacher. Gerade in dem Landkreis liegen gerade mal 2 Patienten auf der Intensivstation“

zum Selbststudium: https://www.intensivregister.de/#/intensivregister?tab=kartenansicht

Die nächsten Demonstrationen in Leipzig und Dresden

..trotz Lockdown?

 LEIPZIG | 07.11. | 13 UHR | AUGUSTUSPLATZ

28.343 Aufrufe•17.10.2020248371TEILENSPEICHERNET Video & Content29.800 Abonnenten Wir sehen uns wieder in Leipzig am 7.11.2020 um 13 Uhr auf dem Augustusplatz. ►► WEITERE INFOS FOLGEN IN DEN KOMMENTAREN & AUF ALLEN OFFIZIELLEN KANÄLEN. ▬ DANK AN ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ Alle Gäste vor der Kamera und an den Bildschirmen, die vor Ort, LIVE oder im Replay dabei waren. ▬ QUELLEN ▬▬▬▬▬▬▬ YouTube, Wikipedia, BA ▬ INFOS ZU ET VIDEO & CONTENT ▬▬▬▬▬▬▬

Anfragen bitte nur per E-Mail unter: elijahtee.com Telegram-Kanal: https://t.me/etvideocontent Instagram: https://instagram.com/etvideocontent Facebook: https://facebook.com/etvideocontent ▬ UNTERSTÜTZT DEN KANAL ▬▬▬▬▬▬▬▬▬ Spenden mit großem Dank an: Überweisung: IBAN DE03850900002744401006 Paypal: https://paypal.me/elijahtee Patreon: https://patreon.com/etvideocontent Bitcoin: 1Krx5VvWA5hinnJ7xQtVXLWUTogVZ2WkKaMEHR ANSEHEN

Berchtesgaden beweist, dass Lockdowns nichts bringen: also machen wir das jetzt in ganz Deutschland

Im Berchtesgardener Land befindet sich der Untersberg. Soll den Touristen hier der Zugang versperrt werden?.

Warum ich diese Frage aufwerfe, könnt Ihr hier nachlesen:

https://marbec14.wordpress.com/category/untersberg/page/2/

R.

geschrieben am 29/10/2020 von uncut-news.ch

Am 20. Oktober, wurden im Kreis Berchtesgadener Land wegen einer rekordhohen 7-Tage-positiv-PCR-Inzidenz Ausgangssperre und Betriebsschließungen verhängt. In den acht Tagen Lockdown ist sie unter großen Schwankungen weiter gestiegen. Ein besonderer Gesundheitsnotstand in dem Kreis ist dennoch nicht erkennbar. Der Lockdown war weder nötig, noch hat er in Bezug auf den untauglichen Problemindikator 7-Tage-Inzidenz etwas gebracht.

Am Tag vor dem Lockdown war die 7-Tage-PCR-Inzidenz auf den deutschen Rekordwert von 272 je 100.000 Einwohner gestiegen. Heute meldete das Landratsamt einen Wert von 324. Ein Anstieg um 19 Prozent während 8 Tagen Lockdown.

Ich schreibe von PCR-Inzidenz und nicht von Infektionen, weil nach einer…..

…passend noch….
Till Brönner: Corona-Politik verstößt gegen alles, was ich über Deutschland gelernt habe

Der berühmte Musiker Till Brönner hat in den sozialen Medien seinen Ärger über die Corona-Politik der Regierung und die Vernachlässigung der Unterstützung der gesamten Kulturlanschaft zum Audruck gebracht. Laut Brönner wird seit über 8 Monaten eine der größten Branchen Deutschlands mit über 1,5 Millionen Menschen schwer vernachlässigt, obwohl sie die zweitgrößte Branche Deutschlands ist. Praktisch die gesamte Veranstaltungs- und Kulturbranche Deutschlands wurde lahmgelegt, ohne jegliche Unterstützung seitens der Regierung.

Till Brönner

© Stefan Brending / Lizenz: Creative Commons CC-BY-SA-3.0

Musiker Till Brönner hat in den sozialen Medien seinem Ärger Luft gemacht und in einem dringenden Appell die Corona-……

„Lockdown“: FPÖ-Klubobmann Kickl sieht „gesundheitspolitische Schutzhaft“

ÖVP-„Schutzhaft“ für ganz Österreich: FPÖ-Klubobmann Kickl geißelt einmal mehr Kanzler Kurz und dessen neuerliche Pläne, das Land wieder zuzusperren.Foto: FPÖ

29. Oktober 2020 / 12:29

Coronavirus„Lockdown“: FPÖ-Klubobmann Kickl sieht „gesundheitspolitische Schutzhaft“

Mit scharfer Kritik konfrontiert FPÖ-Klubobmann Herbert Kickl die österreichische Bundesregierung betreffend Covid-19-Maßnahmen. Die propagandistisch eingeläutete zweite Coronavirus-Welle und der kurz bevorstehende neuerliche „Lockdown“ erzürnen den FPÖ-Spitzenpolitiker:

Seit Monaten warnen die schwarz-grüne Regierung und insbesondere Kanzler Kurz so intensiv vor einer ‚zweiten Welle‘ der Corona-Verbreitung, dass man meinen möchte, diese Welle werde geradezu heraufbeschworen. Ansonsten waren sie aber anscheinend völlig untätig.

Völlige Untätigkeit der Regierung im Gesundheitswesen

Der FPÖ-Klubobmann hält Schwarz und Grün völlige Untätigkeit im Gesundheitswesen in den letzten Monaten vor. Die Bundesregierung habe nichts unternommen, um mehr Intensivbetten zur bereitzustellen. Und auch die ÖVP-regierten Länder hätten keine Tätigkeit entfaltet, gleichzeitig würden ÖVP-Landeshauptleute seit Tagen mit gefährlich-absurden Forderungen die „Einklatscher“ für den „Lockdown“ geben.
Kurz habe nach seiner „Ultima Ratio“ nicht lange gezögert, um zum Äußersten zu greifen und die Bevölkerung ein weiteres Mal in gesundheitspolitische Schutzhaft nehmen zu wollen – wohl exakt so lange, wie das Telefonat mit Deutschlands CDU-Kanzlerin Angela Merkel gedauert habe.

Dramatische Folgeerscheinungen kommen auf uns zu

Kickl warnt darüber hinaus vor den dramatischen Folgen der bevorstehenden Kurz-Entscheidung zum neuerlichen Zusperren des Landes. So würden die wirtschaftlichen Auswirkungen enorm sein. Weitere zehntausende Menschen werden ihren Arbeitsplatz verlieren. Und das Budget für 2021 sei unter diesen Gesichtspunkten jetzt schon wertlos.

Die Aufrechterhaltung des österreichischen Sozialstaats und des Gesundheitssystems stehe auf der Kippe. Verantwortlich dafür sei ÖVP-Kanzler Kurz, der Österreich ohne Not um Jahre, wenn nicht Jahrzehnte gesellschaftlich und wirtschaftlich zurückwerfe. Und dabei fehle ihm noch dazu jede realpolitische Perspektive, außer der geradezu fanatischen Hoffnung auf den Erfolg einer noch nicht einmal entwickelten Impfung.

Merkel verteidigt „Wellenbrecher-Lockdown“ und warnt vor „Lüge und Desinformationen“

Dabei denken wir alle an das Neusprech aus dem Buch/Film 1984. Allerdings ist die AfD auch nicht wirklich hilfreich, denn sie bestätigt damit nur das vorherrschende Narrativ.

Und wo bleibt die Logik, wenn es doch so hilfreich war, die Abstände einzuhalten und den Maulkorb zu tragen, warum werden 1. soviele Promis, sogar Herr Spahn, krank und 2. wozu braucht es dann einen 2. Lockdown. Also hat das alles nichts genützt oder was?!!

Das alles ist so durchschaubar, nur für die breite Masse eben immer noch nicht. Und Merkel warnt vor dem, was sie selbst und ihre Konsorten verbreiten. R.

Epoch Times29. Oktober 2020Aktualisiert: 29. Oktober 2020 15:04

Bundeskanzlerin Merkel gibt im Bundestag die Regierungserklärung zur Corona-Lage und -Maßnahmen.Foto: Maja Hitij/Getty ImagesIn ihrer Regierungserklärung, die mehrfach von Zwischenrufen unterbrochen wurde, verteidigte Kanzlerin Merkel die Corona-Maßnahmen. „Die Maßnahmen, die wir jetzt ergreifen, sind geeignet, erforderlich und verhältnismäßig.“ Sie betonte mit Blick  auf die Infektionszahlen: „Wir befinden uns zu Beginn der kalten Jahreszeit in einer dramatischen Lage.“

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat im Bundestag die mit den Ländern beschlossenen drastischen Corona-Maßnahmen verteidigt.

Die Bundeskanzlerin begrüßte die breite Debatte über die harten Anti-Corona-Maßnahmen: „Kritische Debatte schwächt nicht die Demokratie, sie stärkt sie“. Gleichzeitig warnte sie vor Populismus: „Beschwichtigendes Wunschdenken und populistische Verharmlosung wären nicht nur unrealistisch. Es wäre unverantwortlich.“ Sie fügte hinzu:

Lüge und Desinformation, Verschwörung und Hass beschädigen nicht nur die demokratische Debatte, sondern auch den Kampf gegen das Virus.“

Zwischenrufe von der AfD


Während der Erklärung gab es mehrfach Zwischenrufe, die von der AfD kamen. Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble sah sich gezwungen, die Kanzlerin zu unterbrechen und die Abgeordneten zu Disziplin zu ermahnen.

„Das Land ist in einer außergewöhnlich schwierigen Lage“, betonte Schäuble. Als die Abgeordneten auch ihm mit Zwischenrufen ins Wort fielen, mahnte er: „Wenn sie den Präsidenten unterbrechen, kriegen sie gleich Ordnungsrufe, das ist gefährlich.“

„Geeignet, erforderlich und verhältnismäßig“

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) verteidigte die drastischen Einschnitte gegen eine unkontrollierte Ausbreitung des Corona-Erregers in Deutschland als nötig:

Die Maßnahmen, die wir jetzt ergreifen, sind geeignet, erforderlich und verhältnismäßig“

Es gebe kein anderes, milderes Mittel als konsequente Kontaktbeschränkungen, um das Infektionsgeschehen auf ein beherrschbares Niveau zu bringen. Es gehe darum, die Kontakte in den kommenden Wochen auf ein „absolut notwendiges Minimum zu reduzieren“. Mit Blick auf die Schließung von Freizeit- und Kultureinrichtungen sowie der Gastronomie sagte die Kanzlerin: „Ich verstehe die Frustration, ja die Verzweiflung gerade in diesen Bereichen sehr.“


Die vielen erarbeiteten Hygienekonzepte seien nicht sinnlos, sie würden später auch wieder gebraucht. Aber in der gegenwärtigen Infektionslage „können diese Hygienekonzepte ihre Kraft nicht mehr entfalten“.

„Eine vollständige Abschirmung solcher Risikogruppen (…) kann (…) kein milderes Mittel sein.“

Die Kanzlerin nannte als einen Hauptgrund für die allgemeinen Kontaktbeschränkungen das Abwenden von Gefahr für Risikogruppen. Die Gefahr, dass sich immer mehr Angehörige von Risikogruppen anstecken, sei groß.


„Eine vollständige Abschirmung solcher Risikogruppen (…) kann (…) kein milderes Mittel sein.“ Ältere, Menschen mit Vorerkrankungen und auch ganz Gesunde könnten schwer erkranken. „Deshalb überzeugen mich die anderen Konzepte nicht.“

In der aktuellen Lage kann der dynamische Anstieg der Infektionszahlen (…) entscheidend nur durch eine generelle und systematische Reduzierung der Kontakte verhindert werden.“

Solidarität aufgerufen

Alle Bürger rief Merkel zu weiterer Vorsicht und Solidarität auf. Es komme auf jede und jeden einzelnen sowie Engagement, Ausdauer und Rücksichtnahme aller an.

Die Pandemie stelle die Gesellschaft in mehrfacher Hinsicht auf eine Bewährungsprobe – medizinisch, politisch, wirtschaftlich und sozial. Deutschland werde dem nur mit Zusammenhalt und der Bereitschaft zum transparenten Austausch begegnen können. Die bisherigen Anstrengungen vieler Bürger beeindruckten und berührten sie zutiefst. Nur miteinander und füreinander komme man durch diese schwere Krise.

Zum Abschluss ihrer Rede betonte Merkel: „Der Winter wird schwer, vier lange schwere Monate, aber er wird enden.“

(dpa/afp/ks)

https://www.epochtimes.de

„Keine Diskussion, Masken sind potentiell schädlich!“ KlagePATEN mit Fachärztin auf Aufklärungstour

Danke an Chichi für den Hinweis.

30.779 Aufrufe•21.10.2020261280TEILENSPEICHERN10 min3030 AbonnentenABONNIERENBeatrice Vöhringer, Fachärztin für Allgemein- und Arbeitsmedizin, spricht in einem Interview mit den KlagePATEN unaufgeregt Dinge aus, die sich kaum noch einer zu äußern wagt: Gesellschaftlichen Konformismus, mangelnde Zivilcourage und die potentielle Gesundheitsgefährdung durch das Tragen von Masken. Ausschnitt aus: „Live vor einer Schule in Hessen Aufklärung zu Masken“ verfügbar auf dem YouTube Kanal der KlagePATEN Hier gibt’s das komplette Video: https://youtu.be/vnhZ1-eOjF4

Wertvolle Infos, weiterführende Links und die Möglichkeit zur Unterstützung der KlagePATEN findest du hier: https://klagepaten.eu/