VERÖFFENTLICHT AM 31. Mai 2021

Der Verdacht, dass das Corona-Virus politisch nicht korrekt ist, kam mir schon lange. Spätestens, nachdem in der Bundespressekonferenz die Regierungssprecher vorne auf dem Podium völlig maskenfrei auftreten können, während die Journalisten im Saal unten ihre FFP2-Masken nicht mal zum Sprechen abnehmen dürfen. Obwohl sie oft schlecht zu verstehen sind. Und Mediziner keinerlei Sinn in der Ungleichbehandlung sehen. Auch als Jens Spahn vergangenes Jahr tagsüber noch vor unnötigen Reisen warnte und dann abends zu einem Spendendinner nach Leipzig düste, lag der Verdacht nahe, das Virus agiere selektiv. Zumindest in der Wahrnehmung der Politiker.
Und jetzt das. Spahn reiste nach Südafrika. Das ist ein Virus-Mutationsgebiet. Wer als Normalsterblicher aus einem solchen in die Bundesrepublik einreist, muss nicht zehn Tage in Quarantäne, wie bei Ankunft aus einem Hochinzidenzgebiet, sondern 14 Tage. Auch Geimpfte und Genesene. Und es gibt auch keine Möglichkeit zur vorzeitigen Freitestung. So steht das in der „Verordnung zum Schutz vor einreisebedingten Infektionsgefahren in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2„, die pikanterweise vom Gesundheitsministerium verkündet und auch von Jens Spahn unterschrieben wurde.
Generell gibt es diverse Ausnahmen von der Quarantäne. Etwa für Personen, die „als Teil von offiziellen Delegationen über das Regierungsterminal des Flughafens Berlin Brandenburg oder über den Flughafen Köln/Bonn nach Deutschland zurückreisen und sich weniger als 72 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten haben“.
Der Begriff „Risikogebiet“ ist in der Verordnung schwammig gehalten. Man muss in den Bereich „Begriffsbestimmungen“ gehen, um zu sehen, dass bei wohlwollender Auslegung auch Hochinzidenzgebiete und Virus-Mutationsgebiete als „Risikogebiete“ im Sinne der Verordnung gelten – obwohl diese sonst im Sprachgebrauch, auch beim RKI, eine dritte Kategorie darstellen. So ist etwa Russland, wo ich gerade war, zwar ein „Risikogebiet“, aber kein Hochinzidenzgebiet und kein Virus-Mutationsgebiet.
Spahn hat also seine Verordnung so maßschneidern lassen, dass er selbst und seine Kabinettskollegen munter auch durch Virus-Mutationsgebiete reisen dürfen, ohne danach auch nur einen Test machen zu müssen – während der Normalsterbliche nicht einmal mehr in ein Flugzeug kommt ohne Test, wenn er aus einem einfachen Risikogebiet wie etwa Österreich oder Italien per Flugzeug einreist. Und sich bei Rückkehr aus einem Virus-Mutationsgebiet ohne Chance auf ein „Freitesten“ 14 Tage in Hausarrest begeben muss.
Alle sind gleich.
Nur manche sind eben gleicher.
Weiß Spahn über das Virus und seine Gefährlichkeit mehr als wir Normalsterbliche?

Bild: Matthias Wehnert/Shutterstock
Text: red
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Wie vor Corona: Pralles (Nacht-)Leben in MoskauIch traute meinen Augen nicht nach der Ankunft in Russland, und ich war den Tränen nahe – die Stadt lebt, als gäbe es Corona nicht. Gleich nach der Ankunft machte ich mich auf einen Streifzug – sehen Sie sich mit mir das Leben in Moskau an!
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Intensivpfleger zerlegt Spahns Corona-Politik – vor laufender Kamera neben dem MinisterEigentlich sollte der Intensivpfleger Ricardo Lange heute auf der Bundespressekonferenz wohl die Richtigkeit der Politik des Ministers untermauern. Doch der Mann erwies sich als ehrliche Haut, und was er in der Fragerunde erzählte, waren krachende Ohrfeigen vor laufender Kamera für Spahn, der wenige Meter weiter saß.
Corona-Beschlüsse: Deutschland in GeiselhaftDer Inzidenzwert ist kein objektiver Parameter für die Zahl der Neuinfektionen, er hängt ganz entscheidend davon ab, wie viel man testet. Als Ziel wurde ein Wert ausgegeben, wie er nur in dünn besiedelten Nordländern vorzufinden ist. Das ist unverfroren. GASTBEITRAGWer die Wahrheit sagt, braucht ein schnelles Pferd, besagt ein chinesisches Sprichwort. In Deutschland 2021 braucht man dafür eher einen guten Anwalt. Meine Seite, erst im Dezember 2019 gestartet, hatte allein im April 2021 18,5 Millionen Klicks. Und sie hat mächtige Feinde. ARD-Chef-“Faktenfinder” Gensing hat mich verklagt. Gerade kam wieder eine neue Abmahnung an. Helfen Sie mit! Mit jedem Euro setzen Sie ein Zeichen, ärgern gebühren-gepolsterte “Haltungs-Journalisten” und leisten einen Beitrag, Journalismus ohne Belehrung und ohne Ideologie zu fördern – und millionenfach zu verbreiten. Ganz herzlichen Dank!
31.05.2021 – 18:37 Uhr
Gerichts-Hammer gegen die Corona-Maßnahmen der Bundeshauptstadt!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat Eilanträgen einer Schülerin und eines Schülers der Primarstufe einer Grundschule auf Wiederaufnahme der Präsenzbeschulung im Regelbetrieb stattgegeben.
Zwar gilt die Entscheidung zunächst nur für die beiden Klagenden. Oftmals haben Beschlüsse dieser Art jedoch Signalwirkung für andere.
Die anwaltlich vertretenen Grundschüler sahen sich in ihren Grundrechten verletzt und verlangten eine Vollbeschulung. Diese wurde ihnen vom Verwaltungsgericht nun zugesprochen.
Die Stadt Berlin kann aber noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einreichen.
Die Stadt hatte argumentiert, die Covid19-Inzidenzen seien unter Kindern und Jugendlichen besonders hoch, was ein Aufrechterhalten des Wechselmodells (jeweils nur 50 Prozent der Klasse anwesend) rechtfertige.
Doch die Kammer entschied, ausschlaggebend seien die Regelungen im Bundesnotbremsegesetz – und die sind eindeutig.
Demnach dürfe Präsenzunterricht nur in Form von Wechselunterricht angeboten werden, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Schwellenwert von 100 überschreite.
Derzeit beträgt die Inzidenz in Berlin knapp unter 33.
Der Gesetzgeber habe laut Gericht mit der Festlegung der Inzidenzwerte den Maßstab und die Schwellenwerte bestimmt, anhand derer eine Beschränkung des Unterrichtsbetriebs erforderlich sei. In Anwendung dieser Maßstäbe habe der Verordnungsgeber seinen Einschätzungsspielraum bei der berlinweiten pauschalierenden Beschränkung des Präsenzunterrichts an Grundschulen überschritten.
Die Beschränkung des Unterrichts auf das Wechselmodell diene zwar einem legitimen Zweck (Eindämmung des Infektionsgeschehens). Berlin habe jedoch angesichts der rückläufigen Infektionszahlen nicht hinreichend dargetan, dass die Beschränkung des Schulunterrichts zur Erreichung dieses Zweckes erforderlich sei.
Das Gericht klar: „Die höheren Inzidenz-Werte in der Gruppe der Schülerinnen und Schüler rechtfertigten die pauschale Anwendung des Wechselmodells nicht.“
Zudem habe Berlin nicht erklären können, „weshalb die bereits vorhandenen infektionsschutzrechtlichen Maßnahmen nicht ausreichten, um den angestrebten Zweck zu erreichen“.
Das Gericht verpflichtete die Schulen, die beiden klagenden Schüler „gemäß den Bestimmungen zum Regelbetrieb zu beschulen“.9 AntwortenLillyAntwort an Daniel 15 Minuten zuvor
Schüler müssen vor Gericht ziehen, damit sie wieder in die Schule gehen dürfen! Weit haben wir es gebracht, ganz weit..2 AntwortenDanielAntwort an Lilly 4 Minuten zuvor
Ich durfte heute für unsere Stadt lesen, wie eine „besorgte“ Mutter feststellte, dass nach Schulschluss viele Kinder sich beim Verlassen des Schulgebäudes sich sofort die Maske vom Gesicht zogen …
Ein „Normal“ ist in weiter Ferne.0 AntwortenSandor SzilagyiAntwort an Daniel 13 Minuten zuvor
…wie lange bleibt das wohl gültig? da kommt bestimmt was und das Urteil wird gekippt…0 AntwortenDanielAntwort an Sandor Szilagyi 3 Minuten zuvor
Mutti sitzt bestimmt schon am roten Telefon 😀0 AntwortenPaul J. Meier 33 Minuten zuvor
Man sieht es doch dauernd, dass Regierungsvertreter entspannt mit der Situation umgehen. Das würden wir ja auch, wenn man ums nicht nötigen und erpressen würde.10 AntwortenSandor SzilagyiAntwort an Paul J. Meier 13 Minuten zuvor
…uns nötigen und erpressen LASSEN…0 AntwortenMarion 43 Minuten zuvor
Pinocchio – das kommt mir in den Sinn, wenn ich JS sehe und höre…10 AntwortenCatoAntwort an Marion 21 Minuten zuvor
Ein mutierter Pinocchio. Die Nase ist länger. Viel länger.1 AntwortenMitdenkerAntwort an Marion 20 Minuten zuvor
Vor allem dieses arrogante abwehren von Argumenten, dieses süffisante Grinsen dabei. /// Ich weiß es doch, lass die labern, ich setze es trotzdem um, impfen, impfen , impfen…3 AntwortenWeitere Kommentare anzeigenMeistgelesen
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