US-Gericht hebt Verfügung gegen NSA-Telefonüberwachung auf

29.08.2015 10:25 Uhr Daniel AJ Sokolov

Das Gerichtsgebäude in Washington, DC. Das seit 2013 laufende Verfahren sei in einem „sehr frühen Stadium“, heißt es in der Entscheidung.

(Bild: AgnosticPreachersKid CC-BY-SA 3.0)

2013 hatte ein Gericht befunden, dass die Vorratsdatenspeicherung der NSA wahrscheinlich illegal ist. Ein Berufungsgericht hat diese Verfügung nun aufgehoben und schickt den Fall zurück an den Start. Für die Kläger ist das keine gute Nachricht.

Eine Einstweilige Verfügung gegen die Vorratsdatenspeicherung der NSA ist vom US-Bundesberufungsgericht aufgehoben worden. Die unmittelbaren Auswirkungen sind gering, weil die Verfügung sowieso nie durchgesetzt wurde und die NSA auch diese Massenüberwachung fortgeführt hat. Dennoch ist die Entscheidung ein Rückschlag für die Kämpfer gegen den Überwachungsstaat.

Im Dezember 2013 hatte Richter Richard J. Leon vom Bundesbezirksgerichts für den District of Columbia eine Einstweilige Verfügung gegen die NSA-Vorratsdatenspeicherung erlassen; denn dieses Überwachungsprogramm verstoße höchstwahrscheinlich gegen die US-Verfassung. Das Verfahren heißt Klayman v Obama. Aufgrund der großen Bedeutung der Überwachung für die Regierung stellte Leon seine Verfügung aber sofort ruhend; die Überwachung konnte damit weiterlaufen, bis die Berufungsinstanz entschieden hat.

Diese hat nun entschieden und die Einstweilige Verfügung aufgehoben. Mit 2:1-Stimmen haben die Richter des US-Bundesberufungsgericht den Fall zurück an das Bezirksgericht verwiesen. Es soll erst einmal klären, ob es überhaupt zuständig ist. Jeder der drei Richter hat seine eigene Begründung verfasst:

Aus Browns Begründung

Richterin Janice Rogers Brown führt aus, dass die Kläger zwar gerade noch darlegen hätten können, dass sie zur Klage berechtigt sind; sie hätten aber nicht zeigen können, dass sie „mit substanzieller Wahrscheinlichkeit in der Sache gewinnen werden“. Das ist aber eine der Voraussetzungen für eine Einstweilige Verfügung. Diese sei daher aufzuheben.

Das Bezirksgericht habe nun zu entscheiden, ob ein eingeschränktes Beweismittelverfahren (Discovery) begonnen werden solle, um zu klären, ob überhaupt die Voraussetzungen für die Zuständigkeit des Gerichts gegeben sind. Dass diese Discovery wahrscheinlich nichts bringen wird, weiß auch Richterin Brown. Dazu führt sie aus: „Natürlich erkenne ich, dass eines der Hindernisse, dass die Kläger überwinden müssen um eine Discovery sinnvoll zu machen, der Unwillen der Regierung ist, ein geheimes Programm öffentlich zu machen.“

Es sei „absolut möglich“, dass sich die Regierung weigern werde, Informationen herauszugeben: „In diesem Fall wäre es gut möglich, dass die Behauptungen des Klägers in sich zusammenfallen. Aber das liegt in der Natur der privilegierten Kontrolle der Regierung über bestimmte Arten von Information. (…) Exzessive Geheimhaltung erfordert Kritik und Debatte. Effektive Geheimhaltung sichert den Fortbestand unserer Institutionen.“

Aus Williams‘ Begründung

Im Unterschied zu seiner Kollegin ist Richter Stephen F. Williams nicht der Auffassung, dass die Kläger darlegen konnten, dass sie zur Klage berechtigt sind. Das ist aber eine der Voraussetzungen für die Zuständigkeit des Gerichts. Es bleibe aber möglich, meint der Richter, dass die Kläger in einem Beweismittelverfahren ihre Klagelegitimation etablieren können. Daher solle die Einstweilige Verfügung aufgehoben und der Fall zum Bezirksgericht zurückgeschickt werden. Damit stimmt er im prozeduralen Ergebnis mit Brown überein.

Williams weist darauf hin, dass bisher nur bestätigt sei, dass die NSA beim Netzbetreiber Verizon Business Network Services Vorratsdaten erzeugt hat. Die Kläger seien aber Kunden bei Verizon Wireless. Die Regierung hat zwar nicht in Abrede gestellt, dass sie die Kunden Verizon Wireless‘ überwacht, sie hat es aber auch nicht bestätigt.

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„Aber das Schweigen der Regierung über das Ausmaß der Massensammlung ist ein Feature des Programms, kein Bug“, schreibt Williams. Die Kläger seien am Beleg einer „substanziellen Wahrscheinlichkeit“, dass sie überwacht werden, gescheitert.

Aus Sentelles Begründung

Richter David B. Sentelle stimmt mit seinen Kollegen in vielen Punkten überein: Alle drei meinen, dass die Kläger nicht gezeigt hätten, dass sie mit substanzieller Wahrscheinlichkeit in der Sache gewinnen werden. Wie Williams sagt auch Sentelle, dass die Kläger die Zuständigkeit des Gerichts nicht nachgewiesen hätten.

Daher, so der Richter, sei die Klage zurückzuweisen und das Verfahren einzustellen. Weil Sentelle mit dieser Schlussfolgerung aber alleine blieb, wandert der Fall nun zurück zum Bundesbezirksgericht des District of Columbia. Nach über zwei Jahren Verfahrensdauer ist der Fall damit immer noch in einem „sehr frühen Stadium“, wie Richterin Brown anmerkt.

(ds)

http://www.heise.de/

WikiLeaks deckt aktive Rolle von Merkel in der NSA-Überwachung auf

12. Mai 2015

M4320

WikiLeaks hat heute Dokumente veröffentlicht, unter anderem einen Brief von Kanzlerin Merkel direkt an Kai-Uwe Ricke, dem ehemaligen  und einer der Zeugen im NSA-Untersuchungsausschuss (UA). In diesem Brief ersucht die Kanzlerin den damaligen Vorstandsvorsitzenden der Deutsche Telekom AG (2002 bis 2006), die Massenüberwachung des deutschen und internationalen Internets und der Telekommunikationsdaten am Knotenpunkt in Frankfurt zu erleichtern. Im Zuge dieser Operation unter dem Codenamen “Eikonal” sind die abgefangenen Daten direkt an den NSA weitergeleitet worden. Der Brief war an Ricke adressiert und als “persönlich” ausgewiesen. Im Untersuchungsausschuss behauptete Ricke, einen solchen Brief nie gesehen zu haben. Tatsache ist jedoch, dass kurz nachdem der Brief abgesandt worden war, die Telekom dem BND unverzüglich Zugang gewährte zum Knotenpunkt gewährte.

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https://www.netzplanet.net/wikileaks-deckt-aktive-rolle-von-merkel-in-der-nsa-ueberwachung-auf/