Zentrale Rolle Ramsteins im US-Drohnenkrieg – langsam kommt Licht ins Dunkel

Video 10 Min.

klagemauerTV

Veröffentlicht am 23.02.2017

► Am 22. Februar 2017 wurde „so nebenbei“ von einigen Leitmedien erwähnt, dass es im neuesten Jahresbericht von Amnesty International auch Kritik an dem Drohnenkrieg unter dem früheren US-Präsidenten Obama gebe. ✓ http://www.kla.tv/10023 Ist dieses „Nebenbei“ gerechtfertigt und warum erfolgt von Amnesty International und in der westlichen Presse kein wirklicher Aufschrei mit praktischen Konsequenzen, wenn es um den US-amerikanischen Drohnenkrieg geht, der schon hunderte von unschuldigen Zivilisten das Leben gekostet hat?

WICHTIGER HINWEIS: Solange wir nicht gemäss der Interessen und Ideologien des Westens berichten, müssen wir jederzeit damit rechnen, dass YouTube weitere Vorwände sucht um uns zu sperren. Vernetzen Sie sich darum heute noch internetunabhängig! http://www.kla.tv/vernetzung

Sie wollen informiert bleiben, auch wenn der YouTube-Kanal von klagemauer.tv aufgrund weiterer Sperrmassnahmen nicht mehr existiert? Dann verpassen Sie keine Neuigkeiten: http://www.kla.tv/news

von dd.
Quellen/Links:
– SRF1 8 Uhr Nachrichten vom 22.02.2017
https://de.wikipedia.org/wiki/Ramstei…
http://www.epochtimes.de/politik/welt…
http://www.humanrights.ch/de/internat…
https://de.wikipedia.org/wiki/Drohnen…
http://www.zeit.de/politik/ausland/20…
https://de.wikipedia.org/wiki/The_Bur…
https://de.statista.com/statistik/dat…
https://deutsch.rt.com/inland/45698-l…

Kampfdrohnen der Bundeswehr fliegen mit Raketen aus Israel und Verschlüsselung aus Deutschland

Die von der Bundeswehr in Afghanistan eingesetzte Drohne in ihrer früheren Version "Heron 1".

Airbus soll Hauptauftragnehmer für den deutsch-israelischen Drohnen-Deal werden. Der Konzern verfügt dann über 13 alte und neue Drohnen des Typs „Heron“ für die Bundeswehr. Ab Frühjahr 2019 wäre die Bewaffnung garantiert. Nun klagt der konkurrierende US-Drohnenhersteller General Atomics vor der Vergabekammer des Bundes.

Die deutschen bewaffneten Drohnen werden mit der üblichen Munition des israelischen Herstellers ausgeliefert. Dies teilte die Bundesregierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage mit. Demnach sollen die „Heron TP“ jene Waffen tragen, die von Israel Aerospace Industries (IAI) für die israelische Luftwaffe in das System integriert sind. IAI produziert beispielsweise lasergesteuerte Luft-Boden-Raketen in Eigenregie.

Bisher war unklar, ob die fünf anvisierten Drohnen Lenkbomben oder Raketen europäischer Hersteller tragen. Laut der jetzigen Antwort war dies stets ausgeschlossen, weshalb auch keine Marktsichtungen vorgenommen oder Studien durchgeführt wurden.

Weiterführende Informationen zur Bewaffnung, deren konkrete Ausgestaltung derzeit verhandelt wird, sind „ohne Ausnahme“ als geheim eingestuft. Dies ist eine Bedingung der israelischen Regierung. In der Antwort erklärt die Bundesregierung lediglich, dass der Hersteller eine Prognose zur „risikoarmen Integration der Bewaffnung“ vorgelegt hat. Sowohl die Munition als auch die Beförderung an Bord der „Heron TP“ in ihrer neuesten Version „Block 2“ birgt demnach ein niedriges technisches Risiko.

Viel mehr weiß die Bundeswehr angeblich nicht: Trotz Nachfrage kann die Bundesregierung immer noch nicht angeben, über welche Aufhängepunkte für welche Art von Waffen die „Heron TP“ überhaupt verfügt.

Gespräche mit „nationalen Anbietern der Kryptierung“

Beim Einbau von Verschlüsselungssystemen könnten demgegenüber deutsche Hersteller zum Zuge kommen. Das Verteidigungsministerium hat hierzu laut eigener Aussage Gespräche mit „nationalen Anbietern der Kryptierung“ geführt. Im Rahmen einer zwischen Deutschland und Israel abzuschließenden Vereinbarung soll die Regierung in Tel Aviv die für das Verschlüsselungssystem benötigte Infrastruktur besorgen.

Gründe für eine mögliche Bevorzugung deutscher „Kryptierung“ nennt das Verteidigungsministerium nicht, sie liegen womöglich in der „Operation Anarchist“: Das Magazin The Intercept machte vor zwei Jahren bekannt, dass der britische Geheimdienst GCHQ mehrfach den Funkverkehr israelischer Drohnen abgehört und Videos mitgeschnitten hatte, darunter auch bei mutmaßlich bewaffneten Einsätzen.

Die vertrauenswürdige Verschlüsselung ist ein wesentlicher Faktor der Kaufentscheidung für Drohnen. General Atomics, der US-amerikanische Konkurrent im Rüstungswettlauf mit bewaffneten Drohnen, hat sein Erfolgsmodell „Predator“ deshalb für den europäischen Markt mit einer verschlüsselten und von der NATO zertifizierten Funkverbindung des deutschen Elektronikkonzerns und Geheimdienstzulieferers Rohde & Schwarz ausgestattet.

Geplanter Vertragsschluss Anfang 2017

Neues gibt es auch zum Zeitplan der Beschaffung deutscher Kampfdrohnen. Im Herbst sollen die Verhandlungen abgeschlossen sein. Hauptauftragnehmer ist die Rüstungssparte „Defence and Space“ des Airbus-Konzerns, der die israelischen Drohnen in Deutschland vermarktet. Der Vertragsschluss ist für Anfang 2017 geplant. Bis dahin müssen IAI und Airbus allerdings noch einige Bedingungen erfüllen, etwa den Nachweis der Zulassungsfähigkeit. Eine Regierungsvereinbarung zwischen Deutschland und Israel soll dann im Bendler-Block in Berlin unterzeichnet werden.

Genau zwei Jahre nach Vertragsschluss, also Anfang 2019, sollen die ersten beiden „Heron TP“ ausgeliefert werden. Sie tragen elektro-optische Sensoren im visuellen und infraroten Spektralbereich sowie Radarsensoren für die Erkennung bewegter Ziele. Die nach derzeitigem Stand drei weiteren Drohnen würden innerhalb von weiteren neun Monaten bereitgestellt. Diese könnten dann mit Bomben und Raketen ausgerüstet sein, denn Airbus soll „27 Monate nach Vertragsunterzeichnung“ für die Bewaffnungsfähigkeit garantieren.

Auch Übungsflüge in Israel?

Die Drohnen werden nach ihrer Fertigstellung nicht nach Deutschland überführt. Das Verteidigungsministerium bestätigt, dass sowohl die Stationierung als auch der „Grundbetrieb“ der „Heron TP“ in Israel erfolgt. Auch die Ausbildung der deutschen Besatzungen soll in Israel vorgenommen werden. Hierzu gehören vermutlich auch regelmäßige Übungsflüge, die von den Drohnenpiloten zum Erhalt ihrer Fluglizenz gefordert werden.

Von Israel aus würden die Drohnen in Einsatzgebiete der Bundeswehr verlegt. Die „technisch-logistische Betreuung“ wird dabei ebenfalls von Airbus übernommen. Der Konzern ist überdies zuständig für die Bereitstellung der Anlagen zur Steuerung der Drohne sowie zur Datenübermittlung. Hierzu gehören breitbandige Satellitenverbindungen, mobile Relaisstationen sowie Bodenstationen zur Auswertung der Daten. Offen ist, ob bei Einsätzen oder Übungsflügen auch ortsfeste Relaisstationen in Israel genutzt werden.

Nach den neuen Plänen betreibt Airbus bald mindestens 13 Drohnen für die Bundeswehr. Für den Einsatz in Afghanistan verfügt Airbus schon jetzt über fünf Drohnen des Typs „Heron 1“, von denen zwei als Reserve vorgehalten werden. Weitere drei Exemplare soll Airbus für den Einsatz in Mali beschaffen. Wie in Afghanistan ist Airbus in Mali für die Ausstattung der Drohnen, Instandsetzungsmaßnahmen und die Schulung der Piloten verantwortlich. Ob der Konzern die „Heron 1“ in Mali auch startet und landet, ist nicht berichtet. Auf dem afghanischen Flugplatz Masar-e Scharif übernimmt die Bundeswehr das Cockpit von den Airbus-Technikern erst in einer Höhe von 1.000 Fuß.

Konkurrent klagt bei Vergabekammer des Bundes

Die genauen Gesamtkosten für die fünf Drohnen nebst erforderlichen Anlagen am Boden sind noch unbekannt, bislang ist die Rede von 600 Millionen Euro. Trotz der Auswahlentscheidung für die „Heron TP“ hat Airbus noch kein verbindliches Angebot vorgelegt, die Bundeswehr konnte deshalb noch keine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung vornehmen.

Das Verfahren wird insbesondere von der Luftwaffe heftig kritisiert. Dort wird die neue Version der US-amerikanischen „Predator“ bevorzugt. Auch deren Hersteller General Atomics will sich mit einer Vergabe ohne Ausschreibung nicht abfinden und lässt die Auswahlentscheidung für die „Heron TP“ deshalb vor der Vergabekammer des Bundes überprüfen.

Die Auswahl der „Heron TP“ begründet das Verteidigungsministerium mit einer „gesamtplanerischen Betrachtung“, wonach die israelische Drohne unter anderem schneller verfügbar sei. Außerdem soll Airbus befähigt werden, weitere Erfahrung in der Entwicklung und im Betrieb von Drohnen zu sammeln. Der Konzern führt ein Konsortium von Firmen aus Deutschland, Frankreich, Italien und Spanien, das bis 2025 eine bewaffnungsfähige „Eurodrohne“ realisieren könnte. Dieses Jahr hat das Verteidigungsministerium hierzu eine erste Vorstudie beauftragt.

Siehe auch diesen Beitrag:

https://netzpolitik.org/2016/kampfdrohnen-bundeswehr-entscheidet-sich-angeblich-fuer-israelisches-modell-heron/

Neue Doku „Spiel der Drohnen“: Warum Pakistaner unter ständiger Angst vor US-Drohnen leben

©Reuters

Wie in einem Computerspiel ist es heute genug, eine Taste zu drücken, um eine ferngesteuerte Rakete auf Häuser, Autos oder Menschen zu feuern. Was fühlt ein Mensch, der eine Kampfdrohne steuert? Wie fühlen sich Zivilisten, die tagtäglich Drohnen über sich kreisen sehen? Um Antworten auf diese Fragen zu finden, fuhr RT-Korrespondentin Marina Kosareva nach Pakistan und ihr RT-Kollege Peter Scott in die USA, wo ein Großteil der völkerrechtswidrigen Drohnen-Angriffe organisiert werden. Video und mehr…

Neue Doku „Spiel der Drohnen“: Warum Pakistaner unter ständiger Angst vor US-Drohnen leben

Nur die Spitze des Eisbergs: Obama-Regierung legt Drohnen-Bericht vor

4. Juli 2016
Nur die Spitze des Eisbergs: Obama-Regierung legt Drohnen-Bericht vor

INTERNATIONAL
 

Washington. Wenn die USA heute insbesondere in der arabischen Welt keinen guten Ruf haben, dann liegt das auch an ihrer permanenten Drohnen-Kriegführung in Ländern wie Pakistan, Jemen und Afghanistan. Dabei werden als „Terroristen“ eingestuften Ziele von unbemannten Kampfdrohnen ausgeschaltet – jede Menge „Kollateralschäden“ inklusive.

Jetzt hat die Obama-Regierung ihren lange erwarteten Bericht zur amerikanischen Drohnen-Kriegführung vorgelegt, der allerdings nur die Spitze des Eisbergs dokumentiert. Demzufolge haben die USA und Präsident Obama außerhalb der Krisengebiete Afghanistan, Irak und Syrien bis zu 116 Zivilisten getötet.

Der jetzt vorgelegte Bericht umfaßt den Zeitraum 2009 bis Ende 2015. Bei den insgesamt 473 Angriffen wurden den Angaben zufolge etwa 2.500 Kämpfer getötet. Fast alle Angriffe wurden von Drohnen, einige wenige auch von Flugzeugen oder Marschflugkörpern ausgeführt. Die Zahlen , die der Nationale Geheimdienstdirektor James Clapper beisteuerte, sind nicht auf einzelne Länder aufgeschlüsselt. Sie liegen vor allem für Zivilisten und viele hundert unter den Angaben von Menschenrechtsgruppen, die sie für Länder wie Pakistan, Somalia, Libyen und den Jemen ermittelt haben (zwischen 200 und 900 getötete Zivilisten).

Auch der Bericht aus dem Weißen Haus nimmt diese Diskrepanz zur Kenntnis und versucht sie zum einen damit zu erklären, daß die NGOs möglicherweise Zahlen getöteter Kämpfer und Zivilisten vermischt hätten. Zum anderen verfüge man über genauere Angaben. (mü)

http://zuerst.de/

„Drohnen-Papiere“: Durchgesickerte Militär-Dokumente belegen Existenz eines US-»Mordanschlags-Komplexes«

Nadia Prupis

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Atemberaubende neue Enthüllungen der investigativen Internetseite The Intercept, die die Veröffentlichung als geheim eingestufter und von einem Whistleblower aus Geheimdienstkreisen zur Verfügung gestellter Dokumente einschließen, liefern einen beispiellosen Einblick in das weltweite amerikanische Militär-Mordprogramm.

Die Artikelserie mit der Überschrift Die Drohnen-Papiere, der monatelange Recherchen vorausgingen und die sich auf schwer zugängliche Primärquellen und Präsentationen stützt, enthüllt der Öffentlichkeit zum ersten Mal in aller Deutlichkeit die Mängel und Folgen der seit 14 Jahren andauernden Luftangriffe des amerikanischen Militärs im Jemen, Somalia und Afghanistan.

Diese Angriffe beruhten durchweg auf fehlerhaften oder falschen Informationen, töteten eine unbekannte Zahl von Zivilisten und behinderten die Sammlung von Informationen, da dieses sogenannte »Kill/Capture«-Programm (»Tötung oder Gefangennahme«) zu oft zum Tode und nicht zur Gefangennahme führte.

»Diese Artikelreihe soll als lang überfällige öffentliche Untersuchung der Methoden und Ergebnisse des amerikanischen Mordprogramms dienen«, schrieb der das Projekt leitende Journalist Jeremy Scahill:

»Diese Angriffe, die von zwei Präsidenten während ihrer insgesamt vier Amtszeiten genehmigt wurden, wurden weitgehend verschwiegen und mit dem Mantel der Geheimhaltung zugedeckt. Die Öffentlichkeit hat das Recht, diese Dokumente zu Gesicht zu bekommen, nicht nur, um endlich offen und kenntnisreich über zukünftige amerikanische – verdeckte und offene – Kriege und Kriegführung diskutieren zu können, sondern auch, um die genauen Umstände zu verstehen, unter denen sich amerikanische Regierungen das Recht anmaßten, einzelne Personen ohne Einhaltung der etablierten rechtstaatlichen Prozeduren der wechselseitigen Kontrolle und Kompetenzabgrenzung von Verhaftung, Verfahren und Berufungsmöglichkeiten zum Tode zu verurteilen.«

Der Informant, der die Dokumente zur Verfügung stellte und verständlicherweise angesichts des massiven Vorgehens der amerikanischen Regierung gegen Whistleblower anonym bleiben möchte, begründete sein Vorgehen so:

Die Öffentlichkeit habe das Recht, über ein Programm informiert zu werden, das so»grundsätzliche« und»moralische« Mängel aufweise. Weiter sagte er:

»Die Anzahl der Fälle, bei denen ich auf fehlerhafte oder falsche Information stieß und etwa die Informationsquellen, die benutzt wurden, um die Ziele auszulöschen, falschen Personen zugeschrieben wurden, ist atemberaubend«, erklärte er gegenüber The Intercept, »Und erst mehrere Monate oder sogar Jahre später erkennt man, dass es sich die ganze Zeit, als man überzeugt war, ein bestimmtes Ziel zu verfolgen, tatsächlich um das Telefon seiner Mutter gehandelt hatte. Jeder, der sich in der Nähe [der Zielperson] befand, wurde praktisch als mitschuldig angesehen – es handelt sich um ein phänomenales Lotteriespiel.«

Aus der Darstellung von The Intercept ergeben sich die folgenden wichtigsten Enthüllungen:

  • Die Ermordungen gründeten sich auf unzuverlässige Informationen. Mehr als die Hälfte der Daten und Informationen, die dazu benutzt wurden, potentielle Mordziele im Jemen und in Somalia zu verfolgen, gründete sich auf elektronische Kommunikationsdaten von Telefonen, Computern sowie gezieltes Abhören (auch als »SIG INT«, das Abhören von Funksignalen, bekannt). Die Regierung selbst räumt ein, dass sie dazu nur »begrenzt« in der Lage sei, diese Informationen oftmals schlechter Qualität zu sammeln und auszuwerten. Und das Militär erklärt, es fehle an verlässlichen Informationen aus menschlichen Quellen.
  • Die Dokumente widersprechen den Beteuerungen der Regierung, die Operationen richteten sich gegen »hochrangige Terroristen« und seien begrenzt und präzise. Entgegen den Behauptungen, diese Operationen richteten sich »chirurgisch« gegen bestimmte einzelne Personen, zeigen die Dokumente, dass die Luftangriffe unter der Regierung Obama eine erhebliche Anzahl Unbeteiligter töteten. Aus detaillierten Dokumenten, die sich auf eine 14-monatige Kill/Capture-Operation in Afghanistan beziehen, geht beispielsweise hervor, dass das amerikanische Militär 35 Zielpersonen mit Luftangriffen tötete, dabei aber auch weitere 219 unbeteiligte Personen ums Leben kamen.
  • In Afghanistan hat das Militär unbekannte getötete Männer als »im Einsatz getötete feindliche Kombattanten« bezeichnet. Laut des Informanten von The Intercept gehört dieses Vorgehen, bei Luftangriffen ums Leben gekommener Personen als »getötete feindliche Kombattanten« zu bezeichnen, zur gewohnten Praxis, wenn diese Einstufung nicht durch offensichtliche Beweise widerlegt wird.
  • Diese Tötungen erschweren das Sammeln von Informationen. Eine Studie des Pentagon kommt zu dem Schluss, dass die Tötung von Terrorverdächtigen, die verfügbaren Informationen und das zukünftige Sammeln von Informationen »deutlich beeinträchtigt«,
  • selbst wenn die Zielpersonen als legitime Ziele betrachtet werden.
  • Neue ans Licht gekommene Einzelheiten über die »Kill Chain« (d.h. die einzelnen Schritte von der Identifizierung der Zielperson bis zur letztendlichen Genehmigung des Tötungseinsatzes durch Präsident Obama oder andere Personen) enthüllen eine wenig transparente bürokratische Struktur, an deren Spitze Präsident Obama steht, in deren Rahmen amerikanische Regierungsvertreter Tötungsziele außerhalb des traditionellen Rechts-und Justizsystems auswählen und entsprechende Operationen anordnen. Dieses System schließt beispielsweise das Profil einer potentiellen Zielperson in kondensierter Form (auch bekannt als »Baseball-Karte«, vergleichbar mit Fußballsammelkarten) mit ein, das dann dem Weißen Haus zur Genehmigung vorgelegt wird. In vielen anderen Fällen werden einzelne Drohnenangriffe durch nachgeordnete Regierungsvertreter genehmigt.
  • Die öffentlich zugänglichen Stellungnahmen des Weißen Hauses zu den sogenannten »gezielten Tötungen« weisen Unstimmigkeiten und Widersprüche auf. In den 2013 von der Regierung veröffentlichten politischen Richtlinien heißt es, der Einsatz tödlicher Mittel werde nur gegen Ziele genehmigt, die eine »anhaltende, unmittelbare Bedrohung amerikanischer Staatsbürger« darstellten. Aus Dokumenten aus dem entsprechenden Zeitraum geht allerdings hervor, dass sehr viel vagere Kriterien galten. So reichte es etwa aus, dass eine Person angeblich »eine Gefahr für amerikanische Interessen oder Staatsbürger« darstelle.
  • Neue Einzelheiten zu Tötungen durch Drohnenangriffe gegen hochrangige Ziele, wie beispielsweise die Tötung von Bilal al-Berjawi am 21. Januar 2012 in Somalia. Hier stellt sich etwa die Frage, ob die britische Regierung seine britische Staatsbürgerschaft aufhob, um den Drohnenangriff zu ermöglichen.
  • Informationen zu größtenteils verdeckten Bemühungen, die Präsenz und Reichweite des amerikanischen Militärs in Afrika auszuweiten. Dazu gehört z.B. ein Netzwerk oftmals kleiner und wenig bekannter Flugplätze in Dschibuti und anderen afrikanischen Ländern.

Diese Recherchen erfolgten zu einer Zeit, in der die Regierung Obama ihre Absicht verkündete, den Abzug amerikanischer Truppen aus Afghanistan zu verzögern. Regierungsvertreter erklärten gegenüber dem amerikanischen Fernsehsender CNN, die Soldaten sollten möglicherweise noch weitere Terrorbekämpfungsoperationen gegen Kämpfer des Islamischen Staates (IS) durchführen.

Aber wie diese Dokumente enthüllen, gründen sich die Versicherungen und Beteuerungen der Regierung Obama, Drohnenangriffe seien präzise und würden nur in den Fällen»unmittelbarer Bedrohungen«durchgeführt, auf absichtlich unklare Definitionen dessen, was eine »unmittelbare« Bedrohung eigentlich ausmacht.

»Im privaten Gespräch haben die Architekten des amerikanischen Drohnenprogramms dessen Schwächen offen eingeräumt«, erklärte dieThe Intercept-Chefredakteurin Betsy Reed, »Aber sie haben dafür gesorgt, dass diese Operationen, die unter der Regierung Bush begonnen und unter der Regierung Obama massiv ausgeweitet wurden, weitgehend vor der Öffentlichkeit verschwiegen und geheim gehalten wurden. Die Öffentlichkeit hat ein Recht, zu erfahren, auf welcher Grundlage die amerikanische Regierung entscheidet, wer getötet werden muss.«

Und der Informant selbst sagte dazu:

»Wir alle haben zugelassen, dass dies geschehen konnte. Und mit ›wir‹ meine ich alle Amerikaner, die jetzt Zugang zu diesen Informationen haben, aber nichts unternehmen, um es zu verhindern.«

Literatur:

Die globale Überwachung: Der Fall Snowden, die amerikanischen Geheimdienste und die Folgen von Glenn Greenwald

Geheimer Krieg: Wie von Deutschland aus der Kampf gegen den Terror gesteuert wird von Christian Fuchs

Schmutzige Kriege. Amerikas geheime Kommandoaktionen von Jeremy Scahill

Killing Business. Der geheime Krieg der CIA von Mark Mazzetti

Quellen: PublicDomain/info.kopp-verlag.de vom 16.10.2015

http://www.pravda-tv.co

Deutschland und Schweden treffen ‘Tötungsentscheidungen’ für Drohnenangriffe der Vereinigten Staaten von Amerika in Afghanistan

Bildquelle: spiegel.de

Deutsches Außenministerium zieht Dementi zurück, während Verfassungskrise droht

Jason Ditz

Vom Pentagon werden in Afghanistan regelmäßig Drohnenangriffe durchgeführt, aber heute enthüllten Regierungsvertreter, dass internationale Partner dabei anwesend sind, ob Ziele angegriffen werden sollen oder nicht, und „Tötungsentscheidungen“ treffen, wobei ausdrücklich Schweden und Deutschland genannt wurden, die an der Entscheidung mitwirken, wenn Angriffe gestartet werden sollen.

Laut Regierungsvertretern findet eine Diskussion am runden Tisch statt, in der Überwachungsmaterial vorgeführt wird, und die Vertreter der verschiedenen Länder werden aufgefordert, ihre Hände zu heben, wenn sie gegen den Angriff sind. Dadurch soll angeblich das Risiko von Toten in der Zivilbevölkerung bei den Angriffen begrenzt werden.

Das könnte zu einer schweren Verfassungskrise in Deutschland führen, da es dem Land seit dem Zweiten Weltkrieg ausdrücklich verboten ist, offensive militärische Operationen durchzuführen. Tatsächlich war das deutsche Militär bereits mit Anklagen von Menschenrechtsgruppen konfrontiert, sogar mit Beschuldigungen, in eine indirekte unterstützende Rolle für die Drohnenangriffe verwickelt zu sein. Direkte „Tötungsentscheidungen“ wären eine viel größere Sache.

Regierungsvertreter beschrieben den runden Tisch als „Daumen heben oder senken wie Gladiatoren in einem Stadion,“ und bestätigten, dass sich einige Länder dabei unbehaglich fühlen, „besonders die Deutschen.“ Über diesen Vorgang der Zielbestimmung sagten sie, dass „ein Haufen von NATO-Regierungsvertretern dadurch ziemlich verärgert sind.“

Vielsagend brachte der Sprecher des deutschen Außenministeriums Konrad Lax anfänglich eine Stellungnahme heraus, in der diese Behauptungen zurückgewiesen wurden mit dem Hinweis, dass kein deutsches Personal sich auch nur in der Nähe der Anlage befunden habe, in der der runde Tisch stattgefunden hat. Später zog er allerdings sein Dementi zurück und sagte, er könne eventuell „falsch informiert“ gewesen sein und das Verteidigungsministerium sei die richtige Stelle, an die die Frage zu richten ist. Diese Auskunft doppelte er nach mit einer dritten Stellungnahme, in der er bestätigte, dass in der Tat Personal des deutschen Militärs an diesem Ort anwesend war.

Deutschlands Beteiligung an dem Krieg gegen Afghanistan war extrem umstritten, und das Militär versuchte hauptsächlich, sich auf unterstützende und friedenserhaltende Rollen zu beschränken. Die Fälle, in denen es zu zivilen Opfern kam, haben signifikante Rückschläge in dem Land ausgelöst.

erschienen am 4. September 2015 auf > Antiwar.com > Artikel

http://antikrieg.com/

USA will Drohnen-Einsätze bis 2019 auf jährlich über 30.000 erhöhen

Posted by Maria Lourdes – 27/08/2015

Bereits 2012 berichtete die New York Times, dass Obama jeden Namen auf einer geheimen “kill list” extra genehmigt. Die Liste wird ausschließlich für die “gezielte Tötung” von Terrorverdächtigen benutzt.

Mark Halperin und John Heilemann schreiben in ihrem Buch: “Double Down: Game Change 2012“, dass Obama während einer Diskussion über die Drohnenagriffe die Aussage: “…er wäre im Menschen töten sehr gut…!” gemacht hätte. Obama wörtlich:
“…Es gibt eine Reihe von Sachen die ich machen will, bekomme sie aber nicht am Kongress vorbei, aber wenigstens bin ich sehr gut im Menschen töten…”.

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Der Präsident der Vereinigten Staaten genehmigt also Mordaufträge gegen angebliche “Terroristen”, ohne ihre Schuld oder Unschuld von einem Gericht untersuchen zu lassen. Meistens werden die Morde -oder sollte man besser schreiben Exekutionen – mit Killerdrohnen aus der Luft durchgeführt – mehr dazuhier und hier.

USA will Drohnen-Einsätze bis 2019 auf jährlich über 30.000 erhöhen – übersetzt und veröffentlicht vom Nachtwächter!

Als ob es in kompletter Missachtung der extensiven Auseinandersetzungen zuhause und im Ausland wäre, hat das Pentagon diese Woche ihre Pläne verkündet, die globalen Drohnen-Einsätze innerhalb der kommenden vier Jahre dramatisch auszuweiten.

Tägliche Drohnenflüge werden in dieser Zeit um 50 % zunehmen und tödliche Luftangriffe und Überwachungsmissionen umfassen, um mit der Zunahme weltweiter Gefahrenherde und Krisen fertig zu werden, so ein nicht genannter (und unbestätigter) hoher Verteidigungsbeamter in einem Bericht des Wall Street Journals.

»Wir haben beständige Signale von all unseren geografischen Gefecht-Kommandeuren, dass mehr dieser Kapazitäten gewünscht werden.«, sagte der Sprecherdes Verteidigungsministeriums, Navy-Kapitan Jeff Davis zu Reporten im Pentagon.

Kapazitäten für tödliche Luftschläge werden – trotz der bestehenden unrühmlichen Reputation der USA durch ihr laufendes umfangreiches Programm –, durch gemeinsame Bemühungen der Air Force, der Army und des Special Operation Command, immer weiter ausgebaut. Ironischerweise kommt dies kurz nach einem Bericht darüber, dass etwa $ 500 Millionen dafür verschwendet wurden, die Air Force und die Army zu einem gemeinsamen Drohnen-Kaufprogramm der selben Predator-Drohnen zu bewegen, deren Flüge nun ausgeweitet werden sollen.

»Die Gefechtskommandeure und das Verteidigungsministerium müssen einen wirklich gemeinschaftlichen Ansatz wählen, um die Arten von Kapazitäten die ferngesteuerte Flugzeuge bereitstellen zu liefern.«, sagte der Dreisternegeneral der Air Force im Ruhestand, David Deptula. »Es freut mich zu hören, dass sie gemeinschaftlicher vorgehen. Das wird eine große Hilfe sein.«

Dem nicht genannten Beamten nach werden die geheimdienstliche Überwachung und Datensammlung unter anderem im Irak, in Syrien, in der Ukraine, in Nordafrika und im Südchinesischen Meer ausgeweitet.

Tägliche Drohnen-Einsätze haben in den letzten zehn Jahren insgesamt exponentiell zugenommen: von etwa 5 im Jahr 2004 auf heute 61, und das Ziel für 2019 liegt bei etwa 90. Das summiert sich auf 32.850 im Jahr, sofern dieses Ziel erreicht wird. Die jüngste Ausweitung ist die größte seit 2011.

Einer der Gründe für die Ausweitung, ist die aktuelle Nutzung der militärischen Drohnen-Einsätze im Auftrag der CIA – ganze 22 der 61 täglichen Flüge sind CIA-Über- wachungsmissionen vorbehalten. Unter Nutzung militärischen Personals befehligt die CIA die Missionen und profitiert von der Überwachung, und auch wenn das Militär die durch die CIA gesammelten Informationen nutzen darf, so hat es nicht den Befehl über diese Flüge und diese Einsätze führen dazu, dass ihm Kapazitäten verloren gehen.

Budget-Zahlen waren nicht umgehend verfügbar, aber sobald dies der Fall ist, werden sie abhängig von der Genehmigung durch den Kongress sein.

Bitte weiterlesen hier:

http://lupocattivoblog.com/2015/08/27/usa-will-drohnen-einsaetze-bis-2019-auf-jaehrlich-ueber-30-000-erhoehen/

Künstliche Intelligenz: Forscher fordern Verbot von autonomen Kampfrobotern (Video)

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Wissenschaftler und Technologie-Experten warnen vor der Entwicklung selbstständiger Kampfroboter für den Krieg. Intelligente Drohnen, die anhand definierter Kriterien eigenständig Menschen töten können, seien möglicherweise schon in wenigen Jahren verfügbar, hieß es in einem offenen Brief.

Unterzeichnet wurde das Schreiben unter anderem von dem Astrophysiker Stephen Hawking, Apple-Mitgründer Steve Wozniak, Sprachwissenschaftler Noam Chomsky und dem Silicon-Valley-Star Elon Musk, der unter anderem mit seiner Firma Tesla Elektroautos entwickelt.

„Künstliche Intelligenz ist an einem Punkt angelangt, an dem der Einsatz solcher Systeme innerhalb weniger Jahre, nicht Jahrzehnte, möglich sein wird“, schrieben die Forscher. Ein Wettrüsten bei Computer-gesteuerten Kriegswaffen müsse verhindert werden. Die Forscher richteten sich ausdrücklich nicht gegen von Menschen gesteuerte Kampfdrohnen, wie sie die USA beispielsweise im Kampf gegen mutmaßliche Terroristen einsetzen.

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(Noch wird der Kampfroboter Maars (Modular Advanced Armed Robotic System) des US-Unternehmens QinetiQ als ferngesteuerte Variante angeboten)

Die autonomen Waffensysteme könnten leicht in die Hände von Terroristen und Diktatoren fallen, warnten die Robotik-Forscher – oder eben in die Hände unserer Politikern und Militärs.

Roboter, die nach bestimmten Kriterien Menschen zur Tötung aussuchen könnten, eigneten sich für gezielte Mordanschläge und sogenannte ethnische Säuberungen. Mit künstlicher Intelligenz ausgestattete Waffensysteme sollten deshalb verboten werden, hieß es in dem von fast 2000 Experten unterzeichneten Brief.

Als Wissenschaftler wollten sie sich nicht an der Entwicklung solcher Systeme beteiligen, heißt es in dem Appell. Die Forscher veröffentlichten ihre Warnung anlässlich der International Joint Conferences on Artificial Intelligence (IJCAI) in Buenos Aires. Ein Wettrüsten bei künstlicher Intelligenz zu militärischen Zwecken sei eine schlechte Idee und müsse verhindert werden, forderten sie.

Literatur:

Superintelligenz: Szenarien einer kommenden Revolution von Nick Bostrom

Der Synchronizitäts-Schlüssel: Die geheime Architektur der Zeit, die unser aller Schicksal lenkt von David Wilcock

Posthumanes Menschsein?: Künstliche Intelligenz, Cyberspace, Roboter, Cyborgs und Designer-Menschen – Anthropologie des künstlichen Menschen im 21. Jahrhundert von Bernhard Irrgang

Die Sklavenrasse der Götter von Michael Tellinger

Quellen: dpa/rp-online.de vom 28.07.2015

http://www.pravda-tv.com/

RT Deutsch-Kommentar zur abgewiesenen Klage im Drohnenkrieg-Prozess: Wohin steuern Rechtsstaat und Demokratie?

Im Fall Faisal bin Ali Jaber gegen die Bundesregierung, in dem die deutsche Beteiligung an den völkerrechtswidrigen Drohnen-Exekutionen der USA zur Verhandlung steht, wies Richterin Hildegund Caspari-Wierzoch am Verwaltungsgericht Köln die Klage gestern als “in der Sache unbegründet” zurück. Gleichsam nannte die Richterin den Drohnenkrieg “Mord mit gemeingefährlichen Mitteln” und verkündete im Gerichtssaal: “Ramstein spielt eine nicht unerhebliche Rolle im Drohnenkrieg der USA”. Dass die Klage dennoch abgewiesen wurde, wirft Fragen hinsichtlich der Funktionsfähigkeit von Rechtsstaatlichkeit und Demokratie in Deutschland auf. Die Kläger kündigen bereits Berufung an.

Foto Quelle: bonner-presseblog.de

Foto Quelle: bonner-presseblog.de

von RT Deutsch-Redakteur Florian Hauschild

Wie RT Deutsch berichtete, begann gestern der Prozess am Verwaltungsgericht Köln in dem der jemenitische Ingenieur Faisal bin Ali Jaber die Bundesregierung, in Vertretung durch das Verteidigungsministerium von Ursula von der Leyen, verklagt, da die Bundesrepublik Deutschland weiterhin eine tragende Rolle in den völkerrechtswidrigen Drohnen-Exekutionen des US-Militärs spielt.

Faisal bin Ali Jaber verlor bei einem solchen Drohnenangriff im jemenitischen Khashamir zwei Familienangehörige: Seinen Schwager Salim bin Ali Jaber, ein Iman der gegen Al-Kaida predigte und seinen Neffen Abdullah bin Ali Jaber, einem Polizisten. Wie alle Drohnenangriffe der US-Amerikaner, bei denen nach konservativen Schätzungen bereits über 10.000 Menschen getötet wurden, sind diese nur mit der technisch-kommunikativen Unterstützung aus dem rheinland-pfälzischen Ramstein möglich. Satelliten liefern Bilder und Daten zu dem Militärstützpunkt in Deutschland, die US-Soldaten in der Einrichtung werten diese aus und senden sie als Zielvorgaben an die Drohnenpiloten in den USA. Ramstein wird deshalb von vielen Experten und Insidern als “Relaisstation für den US-Drohnenkrieg” bezeichnet.

Ohnehin zog es die Bundesregierung auch in der gestrigen Verhandlung wieder einmal vor, ihre angebliche Unwissenheit zur Schau zu stellen – wie immer wenn es um die konkrete Beteiligung ihrerseits an Verbrechen geht: Zwischen den völkerrechtswidrigen Drohnenmorden und der Bundesrepublik bestehe ein “allenfalls loser Zurechnungszusammenhang”, so die Angeklagten. Seit die Vorwürfe der deutschen Beteiligung an Obamas Drohnenkreig immer lauter werden, ist dies die – von Fakten längst widerlegte – und damit verlogene Verteidigungslinie der Merkel-Regierung. Ähnlich wie im Falle des millionenfachen Grundrechtebruchs und der anlasslosen Massenbespitzelung der Bevölkerung sowie der Beihilfe zur Wirtschaftsspionage durch NSA und BND, würde man über nichts wissen und wenn, dann sei alles ganz harmlos.Da sich Ramstein auf deutschem Hoheitgebiet befindet reichte Faisal bin Ali Jaber Klage in Deutschland ein. Die Bundesregierung soll ihrer Schutzpflicht gerecht werden, das Grundgesetz sowie das Völkerrecht achten und dem US-Militär die weitere Nutzung ihrer Militärbasis bei Kaiserslautern untersagen, so die Forderung. Die Bundesregierung ist zur Unterbindung von Gefahren für Leib und Leben verpflichtet, die von deutschem Staatsgebiet ausgehen. Auch wenn sich die US-amerikanischen Besatzer mit zahlreichen Verträgen gekonnt über deutsches Recht hinwegsetzen, gäbe es hier etwa die Möglichkeit den Pachtvertrag für Ramstein zu kündigen oder die Nutzung von Satellitenfrequenzen zu untersagen, so der Klägeranwalt Sönke Hilbrans gestern vor Gericht. Hierfür scheint aber schlicht der politische Wille seitens der US-Statthalter in Berlin zu fehlen.

Die Frage, wer diese Regierung, die jeden Tag weiter ihre eigene Glaubwürdigkeit und damit ihre Legitimität zu Grabe trägt noch ernst nehmen soll, muss damit immer lauter gestellt werden. Lügen, Vertuschen, Leugnen, Ablenken, Wegschieben ist das zentrale Handlungsmuster unter Merkel geworden und löst den demokratischen Diskurs und die wirksame Herrschaftskontrolle der Exekutive durch die Legislative, die Judikative und die Medien ab. Ein Vorgehen dass die tiefe Verachtung seitens der Machthaber für Demokratie und Bevölkerung offenbart.

So folgte nicht einmal Richterin Caspari-Wierzoch den gestrigen Ausführungen der Regierungsanwälte im Gerichtssaal und nannte Obamas Drohnenkrieg: “Mord mit gemeingefährlichen Mitteln” und fügte hinzu: “Ramstein spielt eine nicht unerhebliche Rolle im Drohnenkrieg der USA.” Die bisher bekannte Begründung, warum die Klage im juristendeutsch “zulässig, aber unbegründet” sei, liest sich wie ein Treppenwitz der Justiz: “Das Verwaltungsgericht Köln bezweifelte das Vorliegen eines gerichtlich durchsetzbaren Anspruchs auf die Untersagung der Nutzung von Ramstein durch die Bundesregierung.” Sprich: Es ist zwar klar, dass sich die Bundesrepublik, gedeckt durch die Regierung, an Verbrechen beteiligt, der Justiz seien aber die Hände gebunden.

Auch hieß es:

„Die Bundesregierung ist nicht verpflichtet, den USA die Nutzung der Air Base Ramstein für die Durchführung von Drohnenangriffen im Jemen zu untersagen.“

Oder mit anderen Worten: Völkerrechtswidrige und grundgesetzwidrige Verbrechen ja, aber bitte ohne strafrechtliche Konsequenzen.

Völlig zurecht kündigten die Klägeranwälte an gegen das gestrige Urteil in Berufung zu gehen. Der Weg kann Faisal bin Ali Jaber so über das Oberlandesgericht bis zum Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe führen. Ob in den höheren juristischen Ebenen des Landes die Rechtsprechung noch funktionsfähig ist, bleibt abzuwarten. Und so liegt es vor allem in der Verantwortung der wenigen kritischen Medien, der oppositionellen Legislative und der außerparlamentarischen Opposition die Regierendenin die Pflicht zu nehmen. Das Gebahren der amtierenden Bundesregierung ist einer Demokratie längst unwürdig geworden
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