(Admin: So sehen also die Ausnahmen im Fall der Kinderehen des Herrn Maas aus. Auch jüngere Mädchen werden zwangsverheiratet und Opfer von Kindesmißbrauch. Es gibt schon zahlreiche Gerichtsurteile über Kinderehen auch mit noch jüngeren Mädchen.)
2 Nov 2016
Wie „Focus Online“ berichtet, hat das Oberlandgericht Brandenburg ein Urteil gefällt welches es erlaubt, dass eine 15-jährige mit einem 30 Jahre älterem Mann eine Liebesbeziehung führen darf. Dem Urteil zufolge dürfen die Eltern die Beziehung des Kindes nicht beenden sondern müssen sie hinnehmen.
Die Eltern des Mädchens wollten vor Gericht ein Kontakt und Näherungsverbot ihrer Tochter erwirken. Mit der Begründung das, dass Wohl des Kindes in dieser Beziehung gefährdet sei.
Das Gericht lehnte dies jedoch ab. Dem Gericht zufolge habe das Mädchen den Willen geäußert diese Liebesbeziehung weiter führen zu wollen „zielorientiert und stabil geäußert.“ Diese bewusste Eigenentscheidung müsste laut dem Gericht beachtet werden.
Dem Bericht zufolge habe sich die 15-jährige gegen die Versuche der Eltern die Beziehung zu beenden gewehrt. Diese haben den Aufenthaltsort der Tochter geheim gehalten. Auch haben sie die Tochter einige Wochen in einer Psychiatrie untergebracht.
Der Berliner Strafrechtler Robert Ufer sagte gegenüber dem Spiegel über das Urteil: „Grundsätzlich geht das Gesetz davon aus, dass eine 15-jährige reif genug ist, auch über ihr Sexualleben selbstbestimmt zu entscheiden. Nur wenn konkrete Anhaltspunkte für eine besondere Unreife vorliegen, sei der Fall anders zu bewerten.