Gerichtsurteil: 15 Jahre altes Mädchen darf mit 30 Jahre älterem Mann zusammen sein

(Admin: So sehen also die Ausnahmen im Fall der Kinderehen des Herrn Maas aus. Auch jüngere Mädchen werden zwangsverheiratet und Opfer von Kindesmißbrauch. Es gibt schon zahlreiche Gerichtsurteile über Kinderehen auch mit noch jüngeren Mädchen.)

2 Nov 2016

 

Wie „Focus Online“ berichtet, hat das Oberlandgericht Brandenburg ein Urteil gefällt welches es erlaubt, dass eine 15-jährige mit einem 30 Jahre älterem Mann eine Liebesbeziehung führen darf. Dem Urteil zufolge dürfen die Eltern die Beziehung des Kindes nicht beenden sondern müssen sie hinnehmen.

Die Eltern des Mädchens wollten vor Gericht ein Kontakt und Näherungsverbot ihrer Tochter erwirken. Mit der Begründung das, dass Wohl des Kindes in dieser Beziehung gefährdet sei.

Das Gericht lehnte dies jedoch ab. Dem Gericht zufolge habe das Mädchen den Willen geäußert diese Liebesbeziehung weiter führen zu wollen „zielorientiert und stabil geäußert.“ Diese bewusste Eigenentscheidung müsste laut dem Gericht beachtet werden.

Dem Bericht zufolge habe sich die 15-jährige gegen die Versuche der Eltern die Beziehung zu beenden gewehrt. Diese haben den Aufenthaltsort der Tochter geheim gehalten. Auch haben sie die Tochter einige Wochen in einer Psychiatrie untergebracht.

Der Berliner Strafrechtler Robert Ufer sagte gegenüber dem Spiegel über das Urteil: „Grundsätzlich geht das Gesetz davon aus, dass eine 15-jährige reif genug ist, auch über ihr Sexualleben selbstbestimmt zu entscheiden. Nur wenn konkrete Anhaltspunkte für eine besondere Unreife vorliegen, sei der Fall anders zu bewerten.

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Wendt: „Keine Ehemänner, sondern Kinderschänder“ – Über 1.000 Kinderehen in Deutschland

Epoch Times15. August 2016 Aktualisiert: 15. August 2016 11:06

Immer öfter verschwinden junge Mädchen aus Schulen, weil sie mit älteren Männern verheiratet werden oder schwanger sind. Dabei handelt es sich um die sogenannten Kinderbräute. In Deutschland keine Seltenheit mehr. Der Kinderschutzbund fordert, das Ehealter grundsätzlich auf 18 Jahre festzulegen – ohne Ausnahmen.
<> on January 7, 2016 in Berlin, Germany.

In Deutschland gibt es offenbar immer mehr sogenannte Kinderbräute. Die Kinderehe kommt mit der Flüchtlingswelle, wird aber auch in Deutschland nach Scharia-Recht oder in Roma-Familien geschlossen.

550 Kinderehen seien allein in Bayern bis April aufgefallen, so die Frauenrechtsorganisation “Terre de Femmes”. 1000 seien es insgesamt, wie „Die Welt“ berichtet. Die Dunkelziffer könnte aber deutlich höher liegen.

„Als Folge von Verheiratung und Schwangerschaft kommen Schülerinnen in besonderen Fällen nicht mehr in die Schule“, weiß Marlis Tepe aus der Praxis. Die Vorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft fordert deshalb die Unterstützung der Jugendhilfe „um für Mädchen das Recht durchzusetzen”.

Indes hält Rainer Wendt, Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft, den Begriff „Kinderehe“ für verharmlosend: „Es sind keine Ehemänner, sondern oft Kinderschänder, die bestraft werden müssen.“

Junge Flüchtlinge aufklären

Insbesondere junge Flüchtlinge müssten aufgeklärt werden, welche Rechte sie in Deutschland hätten, so SPD-Fraktionschef Oppermann. Kinder kämen oft bereits verheiratet mit der Flüchtlingswelle nach Deutschland. Und bisher würden in Deutschland Ehen nach dem Recht des Staates anerkannt, dem die Ehegatten angehörten. Viele Flüchtlinge stammten aber aus Gesellschaften, in denen die Eheschließung mit Minderjährigen und Kindern legal sei. „Dadurch wurden Ehen in Deutschland anerkannt, obwohl sie gegen unser Recht verstoßen”, so Oppermann.

Kinderschutzverband fordert: Eheschließung erst ab 18

Hierzulande werden Kinderehen nach Scharia-Recht oder in Roma-Familien geschlossen. Ehen, die nicht vor einem Standesamt geschlossen werden, sollen als Zwangsverheiratung und damit als Straftatbestand erfasst werden können, fordert Heinz Hilgers, Präsident des Kinderschutzbundes.

Eine rein religiöse oder soziale Zeremonie dürfe nicht als Eheschließung anerkannt werden. Eine solcher Straftatbestand solle mit Haftstrafen von bis zu 5 Jahren belegt werden können. Zudem fordert Hilgers die Ausnahmeregelung im Strafgesetzbuch abzuschaffen, um die Ehemündigkeit konsequent auf 18 Jahre festzusetzen.

Für das Wohl von Flüchtlingskindern, die in Deutschland leben, trage der Staat eine besondere Schutzverantwortung, sagte Christian Schneider. “Für sie gelten die gleichen Grundsätze, wie für deutsche Kinder”, so der Geschäftsführer des Kinderhilfswerks Unicef. Bundesweit müssten rechtliche Standards für den Kinderschutz in Erstaufnahmeeinrichtungen oder Gemeinschaftsunterkünften festgeschrieben und umgesetzt werden.

Zum Thema Kinderehen werde ab dem 5. September eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingerichtet, wie Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) gegenüber der Welt ankündigte. (dk)

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