Plön: Schloss Salzau wird „Flüchtlings“-Unterkunft

(Auch die Kulturgüter sind zum Abschuß freigegeben. Hernach kann hier keiner mehr wandeln. Oh, ich hoffe das ist keine Haß-Kommentar, den die Facebook-Stasi dann löschen wird, sogar mit Ankündigung.)

18. September 2015 Multikulti

Schloss Salzau

Schloss Salzau

Der Traum von Deutschland: Jeder hat ein Haus? Noch ist es nicht soweit, zunächst müssen sich die Invasoren noch ein wenig in Geduld üben, aber das Zwischenparken in noblen Unterkünften wird über die Wartezeit hinwegtrösten, wie z.B. im MARITIM-Hotel in Halle/Saale. Obwohl immer mehr hochwertige Hotels zur Unterbringung einkassiert werden, mit Beschlagnahmung von freiem Wohnraum gedroht wird bzw. bereits praktiziert, mangelt es weiterhin an Platz, um die Massen von Illegalen zu beherbergen. Auch das Bundesland Schleswig-Holstein ist auf der Suche nach freien Kapazitäten und ist fündig geworden: das Schloss Salzau im Kreis Plön soll als vorübergehende „Flüchtlings“-Unterkunft dienen. Wie viele der Invasoren einziehen werden, ist noch nicht bekannt, auch nicht der Zeitraum, aber ein Schloss bietet viel Platz. Die Unterbringung von „Flüchtlingen“ in einem Schloß kann jedoch imho ganz schnell „nach hinten los“ gehen – ein paar Fotos von Neuankömmlingen vor dem neuen Heim an die lieben dabeim Gebliebenen im Balkan, Nahost und Afrika und die nächste Flüchtlings-Welle ist vorprogammiert.

https://www.netzplanet.net/ploen-schloss-salzau-wird-fluechtlings-unterkunft/

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3 Kommentare zu “Plön: Schloss Salzau wird „Flüchtlings“-Unterkunft

  1. Hat dies auf Aussiedlerbetreuung und Behinderten – Fragen rebloggt und kommentierte:
    https://bewusstscout.wordpress.com/2015/02/10/urteil-aus-dem-istgh-den-haag-vom-03-02-2012-bestatigt-die-zustandigkeit-des-deutschen-reichs/
    „Das Urteil aus dem ISTGH (Internationaler Strafgerichtshof) Den Haag vom 03.02.2012 bestätigt die Zuständigkeit des Deutschen Reichs und nicht die Zuständigkeit der “Bundesrepublik Deutschland“ mit ihrer Finanzagentur GmbH, (HRB 51411), wobei die vermeintlichen “BRD–Ämter”, Behörden, Dienststellen, “Gerichte” und Verwaltungen u.a . bei dnb.com mit eigenen Umsatzsteuernummern gelistet sind.
    Urteil des BverfGE vom 25.07.2012 (-2 BvF 3/11 -2 BvR 2670/11 -2 BvE 9/11):
    Nach Offenkundigkeit dürfen Gesetze von nicht staatlichen BRD-GmbH Ausnahme– und Sondergerichten (vgl. § 15 GVG) die auf altem Nazigesetz fußen und somit gegen das gültige Besatzungsrecht, gegen die Völker – und Menschenrechte verstoßen, überhaupt keine legitime Anwendung finden.
    Durch Verfassungswidrigkeit des Wahlgesetzes ist seit 1956 kein verfassungsgebenden Gesetzgeber am Werk. Damit sind alle BRD-Forderungen eine private Forderung.
    Verstehen Sie das bitte! Alle BRD-Forderungen (Steuern jeglicher Art, GEZ-Gebühren usw. usf. sind private Forderungen, haben also keinerlei hoheitsrechtliche Rechtsgrundlage und müssen demnach auch nicht bezahlt werden. …………………….“

    https://bewusstscout.wordpress.com/2014/12/04/richterinnen-und-beamte-weigern-sich-ihre-urteile-und-beschlusse-personlich-zu-unterschreiben/

    Glück, Auf, meine Heimat!

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