Freundschaft mit den USA durch Grundgesetzänderung

national_stasi_agency_NSA_snowden_BND_verfassungsschutz_MerkelBRDigung: Das Gezänk rund um die deutsch-amerikanische Freundschaft ist nun wirklich nicht neu, vor allem der mangelnde Respekt der Deutschen gegenüber den amerikanischen Freunden, die sehr wohl ein Anrecht darauf haben, jederzeit zu wissen was die Deutschen im Schilde führen. Letztes liegt eindeutig an der mehrfach nachgewiesenen Gefährlichkeit der Deutschen, was jedem Weltenbürger seit Generationen bekannt ist. Eine Grundgesetzänderung soll an besonders kritischen Stellen für ein wenig Entspannung sorgen.

Um die Souveränität Deutschlands besser herauszuarbeiten, die kurz vor der Wahl im Jahre 2013 durch einen Verbalnotenaustausch zwischen Obama und Merkel endgültig erzielt werden konnte, siehe hier: BND kurz vor der Komplettübernahme durch die NSA, scheint es geboten, an der sogenannten „Verfassung“ ein wenig zu redigieren. Wir Deutschen wissen, dass wir uns nie wirklich eine Verfassung werden leisten können, darum bescheiden wir uns mit einem Grundgesetz, welches aus der liebevollen Umbenennung des textgleichen Besatzungsstatuts von 1949 hervorging aber auch allerhand moderne Elemente enthält, im Gegensatz zur amerikanischen Verfassung, die nur noch staubt.

Stein des Anstoßes ist die Lastentragung, die beispielsweise aus dem Abhören deutscher Politiker oder auch der Ausforschung deutscher Unternehmen entstehen. Seit der Souveränität ist dies nicht mehr mit der alten Fassung des Artikel 120 (1) Grundgesetz zu rechtfertigen, es braucht dringend neue Formulierungen und die scheinen inzwischen gefunden worden zu sein. Wir erinnern hier an den besagten Artikel und stellen nur die novellierte Form vor, um keinen Unmut in der Leserschaft zu provozieren:

(1) Der Bund trägt die Aufwendungen für Freundschaftsskosten und die sonstigen inneren und äußeren Freundschaftsfolgelasten nach näherer Bestimmung von Bundesgesetzen. Soweit dieseFreundschaftslasten bis zum 1. Oktober 1969 durch Bundesgesetze geregelt worden sind, tragen Bund und Länder im Verhältnis zueinander die Aufwendungen nach Maßgabe dieser Bundesgesetze. Soweit Aufwendungen für Freundschaftsfolgelasten, die in Bundesgesetzen weder geregelt worden sind noch geregelt werden, bis zum 1. Oktober 1965 von den Ländern, Gemeinden (Gemeindeverbänden) oder sonstigen Aufgabenträgern, die Aufgaben von Ländern oder Gemeinden erfüllen, erbracht worden sind, ist der Bund zur Übernahme von Aufwendungen dieser Art auch nach diesem Zeitpunkt nicht verpflichtet. Der Bund trägt die Zuschüsse zu den Lasten der Sozialversicherung mit Einschluß der Arbeitslosenversicherung und der Arbeitslosenhilfe. Die durch diesen Absatz geregelte Verteilung der Freundschaftsfolgelastenauf Bund und Länder läßt die gesetzliche Regelung von Entschädigungsansprüchen für Freundschaftsfolgen unberührt.

Damit sollte generell klar sein, dass man hier bereit ist sich die Freundschaft mit den USA anständig etwas kosten zu lassen. Auch ist es nur zu verständlich diesen Komplex endlich aus der verbalen Umklammerung von Begriffen wie Besatzung und Kriegsfolge zu befreien, denn das wäre ja eine schreckliche Grundlage für eine ersprießliche Freundschaft, bei der grundsätzlich eine Seite zu zahlen hat. Aber bleiben wir fair, denn auch über die hier erwähnten Lasten hinaus investieren unsere Freunde noch eine Menge Dollars, um von deutschem Boden aus auch in Zukunft den Tod in die Welt tragen zu können. Letzteres ist eine ganz wesentliche Fähigkeit, die uns seit Jahrzehnten abhanden gekommen ist, weshalb wir unseren Freunden um so dankbarer zu sein haben.

Ok, es gibt noch weitere Fundstellen von “Besatzung“ im Grundgesetz, die wir in diesem Zusammenhang ebenfalls neu betiteln und auf „Freundschaft“ umstellen sollten, wenn wir schon über 25 Jahre nicht in der Lage sind sie aus dem Grundgesetz zu entfernen, was nur der Ausdruck dieser inniglichen Freundschaft mit den ehemaligen Siegermächten ist … ganz besonders aber zu den USA.

Der Artikel 79 (1) Grundgesetz erlaubt uns beispielsweise auch über … „den Abbau einer besatzungsrechtlichen Ordnung“ … zu verhandeln, was künftig bestimmt heißen wird: „Aufbau freundschaftlicher Beziehungen”, schon klar, das dürfen wir wirklich.

qpress Systemkonfiguration Staat Frieden Freiheit Gerechtigkeit Parteien boot fehlstaat fehlstartDer Artikel 125, der bislang noch von verschiedenen Besatzungszonen spricht, meint natürlich nur die unterschiedlichen Freundschaftszonen. Dann ist da noch die Rede vom Geltungsbereich des Grundgesetzes, obgleich es diesen Geltungsbereich schon seit 1990 nicht mehr gibt. Die weiteren Fundstellen die noch auf „Besatzung“ lauten, sind da weniger spektakulär und können noch schneller auf Freundschaft umgestellt werden.

Dass das Grundgesetz kaum mehr Bedeutung haben kann (Kitsch-Charakter) und wir uns langsam aber sicher einem EU-Diktat beugen, kann man daran ablesen, dass solcher Feinschliff über 25 Jahre nicht nötig war und selbst nach der endgültigen Souveränität durch Verbalnotenaustausch in 2013 keine Priorität mehr erlangte. Zurecht hat die lebenspraktische Gleichstellung schwuler und lesbischer Paarungen eine höhere Wertigkeit in unserer Gesellschaft als ausgerechnet diese angestaubten Texte, die unsinnigerweise immer noch als höchstes Rechtsgut im Staate verhökert werden. Dabei entfalten die US-Mickey-Mouse Hefte für uns inzwischen eine deutlich verbindlichere Wirkung. Wie dem auch sei, durch einen lapidaren Massenedit am Grundgesetz, den Tausch von „Besatzung” durch „Freundschaft“, lässt sich das Wesentlichste unspektakulär und auch mit Verspätung bereinigen. Schneller als heute warenFreund und Feind nie getauscht.

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