Die Staatsanwaltschaft Pforzheim befasst sich jetzt mit dem Fall eines abgeschobenen Nigerianers wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, berichtet die „Pforzheimer Zeitung“.
Als an einem frühen Montagmorgen Polizisten vom Regierungspräsidium in Karlsruhe die angeordnete Abschiebung vollziehen wollten, wehrte sich der Nigerianer (38) zunächst verbal. Doch dann zieht er ein Messer und bedroht die Beamten. Diese ziehen daraufhin ihre Dienstwaffen.
Trotz heftigem Widerstand wird er festgenommen und zunächst in einer Zelle des Reviers Nord festgehalten. Ein Arzt attestiert dort, dass der Nigerianer haft- und flugfähig sei. Daraufhin wird er mit seiner Frau und drei Kindern (sechs und zehn Jahre sowie ein Kleinkind) zum Frankfurter Flughafen gebracht.
Ziel des Abschiebefluges ist Toulouse (Frankreich). Nach Dublin-III-Verordnung werden illegale Migranten in das Erstland, wo sie einen Asylantrag stellten, abgeschoben.
Der Nigerianer ist zwei Tage später wieder in Deutschland
Jedoch zwei Tage später tauchte der Nigerianer samt seiner Familie wieder in Deutschland auf. Und zwar in der Landeserstaufnahmestelle (LEA) in Karlsruhe. Uwe Herzel, Sprecher des Regierungspräsidiums Karlsruhe bestätigt, dass der 38-Jährige in der LEA eine Duldung erhalten habe.
Herzel: „Das ist kein Aufenthaltstitel – die Ausreisepflicht bleibt bestehen.“ Derzeit werde mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge – die zuständige Oberbehörde des Innenministeriums – geklärt, „ob eine erneute Überstellung nach Frankreich möglich ist“, berichtet die „Pforzheimer Zeitung“. (er)
Was für Arschlöcher sind es, die keine klare Linie finden, was Migranten, Gäste oder wie immer sie es auch nennen mögen, betrifft.
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