KINDERGELD-ERHÖHUNG: NICHT FÜR HARTZ IV FAMILIEN

Das Kindergeld wird für alle Familie angehoben. Für Alle? Nein, Hartz IV beziehende Kinder und Eltern werden von der diesjährigen und darauffolgenden Kindergeld-Erhöhung faktisch ausgeschlossen bleiben. Das bestätigt nun auch die Bundesagentur für Arbeit (BA) in einem aktuellem Schreiben. Die, die es am Nötigsten brauchen, sind wieder einmal ausgeschlossen.

Darin steht: „Das Kindergeld wird rückwirkend zum Januar 2015 um vier Euro pro Kind erhöht. Für Bezieher von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld aus der „Grundsicherung für Arbeitsuchende“, bei denen Kindergeld auf den Leistungsanspruch angerechnet wird, ändert sich 2015 nichts. Nach gesetzlichen Regelungen ist der Erhöhungsbetrag von vier Euro in diesem Jahr nicht anzurechnen. Dies gilt unabhängig vom Zeitpunkt der Nachzahlung.“

Im Januar 2016 steigt das Kindergeld um weitere zwei Euro. Ab diesem Zeitpunkt wird das Kindergeld in der tatsächlich gezahlten Höhe auf die Leistungen der Grundsicherung angerechnet.

Kindergelderhöhung 2015:
Der Betrag für das erste und zweite Kind steigt von 184 auf 188 Euro, für das dritte Kind von 190 auf 194 Euro und für jedes weitere Kind von 215 auf 219 Euro.

Kindergelderhöhung 2016:
Der Betrag für das erste und zweite Kind beläuft sich dann auf jeweils 190 Euro, für das dritte Kind auf 196 Euro und für jedes weitere Kind auf 221 Euro. (sb, pm)

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HARTZ IV KLAGEMAUER VOR DEM JOBCENTER

Pascal Thüer streikt weiter mit einer Klagemauer vor dem Jobcenter

24.06.2015

Pascal Thüer streikt weiter gegen die Bürokratie im Jobcenter. Bereits seit zwei Wochen steht die Klagemauer in Form eines umfunktionierten Wohnwagens vor dem Stadthaus 2 am Ludgeriplatz in Münster. Zunächst war der 40-Jährige selbstständiger Elektromeister zudem in einen Hungerstreik getreten, den er jedoch vorzeitig beendete, da ihm vom Jobcenter endlich eine Hartz IV Regelleistung zugesagt wurde.

Mit Klagemauer auf die Missstände im Jobcenter aufmerksam machen
93,10 Euro beträgt die Regelleistung, die er als Erwerbsloser bekommen sollte. Doch nach Ablauf der ersten zwei Wochen des Streiks habe Thüer wieder eine ernüchternde Erfahrung beim Jobcenter gemacht, berichtet er gegenüber der Online-Ausgabe der Zeitung „Westfälische Nachrichten“. Am Montag sei er wieder vergeblich von Etage zu Etage in der Behörde gelaufen. „Es macht keinen Sinn“, so der 40-Jährige.

Mit seiner Klagemauer will er nun weiter gegen die Vorgehensweise des Jobcenters protestieren. Eine Sprecherin der Polizei sagte der Zeitung, dass er die Genehmigung für eine Verlängerung beantragt und nun bis zum 28. Juni vor Ort stehen bleiben dürfe.

Thüer kann nach eigenen Angaben nach seiner Insolvenz im vergangenen Jahr als selbstständiger Elektromeister seinen Lebensunterhalt nicht mehr aus eigenen Einkünften bestreiten. (ag)

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POSTSTREIK BEDINGT GELDNOT BEI HARTZ IV-BEZIEHERN

Jobcenter-Schecks kommen wegen des Poststreiks verspätet an

26.06.2015

Der Poststreik könnte mehrere hundert Hartz IV-Bezieher in Mecklenburg-Vorpommern in finanzielle Nöte bringen. Haben die Betroffenen kein Bankkonto, erhalten sie die monatliche Leistung per Scheck vom Jobcenter. Dieser wird per Post an die Hartz IV-Bezieher gesendet. Durch den Streik kommen aber zahlreiche Schecks nicht pünktlich an. Die Jobcenter haben unbürokratische Hilfe für die Betroffenen angekündigt.

Jobcenter haben unbürokratische Hilfe für Hartz IV-Bezieher angekündigt
Mitte nächster Woche beginnt der neue Monat. Die Miete und einige andere Beträge werden dann fällig. Hartz IV-Bezieher, die ihre Sozialleistung per Scheck erhalten, könnten in finanzielle Schwierigkeiten geraten, denn die Schecks werden mit der Postversendet und die streikt bekanntlich immer noch.

Damit den betroffenen nicht das Geld ausgeht, wollen die Jobcenter unbürokratisch helfen. „Wir werden sicherstellen, dass jeder seinen Lebensunterhalt bestreiten kann“, erklärte Martin Greiner, Leiter des Jobcenter Nordwestmecklenburg, gegenüber dem „NDR“. Denjenigen, die keinen Scheck erhalten, würde ein Darlehen vom Jobcenter ausgezahlt. „Es gibt das Geld aber nicht doppelt“, sagte Hagen Liedtke vom Jobcenter Ludwigslust-Parchim dem Sender. Das Darlehen werde auf den Scheck angerechnet. Die Kunden würden nicht allein gelassen. Die Jobcenter in Mecklenburg-Vorpommern rechnen aufgrund des Poststreiks mit vielen zusätzlichen Besuchern am kommenden Donnerstag, was zu längeren Wartezeiten führen kann.

Hartz IV-Bezieher, die Verlängerungsanträge per Post an das Jobcenter geschickt haben, sollten zur Sicherheit nachfragen, ob der Brief auch ankommen ist. Falls nicht, wollen die Behörden auch in diesem Fall unbürokratisch helfen. (ag)

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JOBCENTER BESPITZELN HARTZ IV-BEZIEHER IM INTERNET

Kein Ende der Internet-Spionage durch Jobcenter-Mitarbeiter in Sicht

23.06.2015

Jobcenter-Mitarbeiter spionieren Hartz IV-Bezieher willkürlichim Internet aus. Das berichtet das gemeinnützige Recherchebüro „Correct!v“. Durch die Schnüffeleien sollen Hartz IV-Betrüger entlarvt werden. Obwohl dieses Vorgehen die Privatsphäre der Betroffenen verletzt, sehen die Jobcenter-Chefs derzeit keinen Anlass, etwas zu ändern.

Die Schnüffelei geht weiter
In vielen Jobcentern scheinen Hartz IV-Bezieher unter Generalverdacht zu stehen, sich unberechtigt Leistungen zu erschleichen. Das wäre zumindest eine Erklärung dafür, warum die Jobcenter-Mitarbeiter regelmäßig ihren Kunden in sozialen Netzwerken, auf Ebay oder anderen Internetseiten hinterher schnüffeln. Dass dadurch die Privatsphäre der Betroffenen verletzt wird, scheint einfach ignoriert zu werden. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) verhindert ein solches Vorgehen, indem soziale Netzwerke auf den Computern der Mitarbeiter gesperrt sind. Bei den kommunal getragenen Jobcentern hat sich diese Praxis jedoch nicht durchgesetzt.

„Correct!v“ besuchte eine Tagung, auf der die Chefs der kommunalen Jobcenter offen über die Spionage in sozialen Medien diskutierten. „Der Chef eines Jobcenters sagte, Berater würden Arbeitslose auf Facebook, Twitter und Co. aus persönlicher Neugier überprüfen, ohne dass ein Vorgesetzter sie dazu aufgefordert hätte. Dadurch ergäben sich Nachteile für die Arbeitslosen: Wenn herauskommt, dass Arbeitslose schwarz arbeiten, könntenLeistungen gekürzt werden. Einige Teilnehmer der Tagung gehen davon aus, dass die Berater regelmäßig Arbeitslosen im Netz hinterher spionieren“, berichtet „Correct!v“-Autor, Benedict Wermter.

Dennoch wird die Schnüffelei auch zukünftig weitergehen. Aus einem Protokoll geht Wermter zufolge zwar hervor, dass die Jobcenter-Chefs durchaus Handlungsbedarf sehen, bei einer Abstimmung stimmten die meisten dennoch dafür, nichts zu ändern. (ag)

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JOBCENTER SCHICKT SCHWERKRANKEN IN DEN GARTENBAU

Jobcenter verpflichtet Hartz IV beziehenden Schlaganfallpatienten im Gartenbau zu arbeiten

25.06.2015

Hannover. Nach Informationen der Linken in Hannover schickt das örtliche Jobcenter einen schwerkranken Hartz IV Bezieher zur körperlichen Schwerstarbeit in den Gartenbau. Der Betroffene soll dafür obendrein nur einen Euro pro Stunden im Rahmen einer sogenannten „Arbeitsgelegenheit“ (AGH) bekommen.

„Die Schikanen gegen ALG-II-Bezieher erreichen in der Region Hannover neue, bisher nicht gekannte Ausmaße“, so Dirk Machentanz, Fraktionschef der LINKEN im Bezirksrat Linden-Limmer. B. Maurer  (Name geändert) soll trotz eines zweimaligen Schlaganfalles als 1-Euro-Jobber in der Hölderlinstraße im Gartenbau eingesetzt werden. „Stadt und Region sind sich offenbar jetzt nicht mehr zu schade, schwerkranke ALG II Geldempfänger zur Schwerstarbeit einzusetzen. Damit sollen der Druck und die Schikanen weiter erhöht werden. Die Skrupellosigkeit vom Job-Center im Umgang mit den Betroffenen ist offenbar grenzenlos“, erklärt Frank Pharao von den LINKEN in Linden-Limmer. Wenn der Betroffene sich weigert, drohen Sanktionen. Die Behörde kann Betroffene bei mehrmaligen „Verstößen“ bis auf 100 Prozent denRegelsatz kürzen.

Der Betroffene sagte: „Beim Job-Center in  Hannover bekommt man wohl erst dann keine Jobs, wenn man sich mit dem Kopf unter dem Arm krankmeldet.“ Auf die Frage, ob denn überhaupt eine arbeitsmedizinische Untersuchung per Augenscheinnahme durch das Jobcenter vorgenommen wurde, sagte B. Maurer., dass er dazu noch keine Einladung bekommen hätte. Offensichtlich entscheiden Mitarbeiter des Jobcenters über den arbeitsmedizinisch zulässigen Einsatz, aber keine Ärzte. (sb)

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Inge Hannemann – Die Hartz-IV-Diktatur

Das mutige Debattenbuch der Hartz IV-Rebellin

Warum werden Hartz-IV-Empfänger in vielen Jobcentern zu Bittstellern degradiert? Warum schickt man hochqualifizierte Fachkräfte in sinnlose Fortbildungen? Und warum zählt nur noch die Statistik – und nicht der Mensch?

Diese und viele andere unbequeme Fragen stellte Inge Hannemann ihrem Arbeitgeber, der Bundesagentur für Arbeit in einem offenen Brief. Kurz darauf wurden ihr Computer überwacht, ihre Gespräche abgehört und ihr Arbeitsplatz durchsucht. Letztlich wurde sie freigestellt. Dabei war Inge Hannemann viele Jahre lang eine erfolgreiche Arbeitsvermittlerin gewesen, doch ihr Engagement für die Kunden sorgte für Unmut bei Kollegen und Vorgesetzten. Die Hartz-IV-Rebellin deckt auf, was in den Jobcentern Deutschlands Tag für Tag geschieht, welche menschlichen Tragödien die Hartz IV-Sanktionen auslösen – und wie teuer das unseren Staat zu stehen kommt.

http://www.rowohlt.de/buch/Inge_Hannemann_Die_Hartz_IV_Diktatur.3167515.html

PFÄNDUNGSSICHERES KONTO (P-KONTO)

Neue Rechte für Schuldner: Das Pfändungsschutzkonto Konto.

Nach der Umsetzung des „Gesetzes zur Reform des Kontopfändungsschutzes“ ist es Verbrauchern ab dem 1 Juli 2010 möglich ein sogenanntes Pfändungssicheres Konto bzw. ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) mit ihrer Bank oder Sparkasse zu vereinbaren. Die entsprechenden gesetzlichen Neu-Regelungen hierfür finden im § 850k der Zivilprozessordnung (ZPO) widerhall.

Gerade Bezieher von Arbeitslosengeld II Leistungen geraten aufgrund der eigenen finanziellen Situation schnell in die Lage sich stark zu verschulden, weil die Einnahmenseite durch Erwerbslosigkeit weg gebrochen ist. Der Gesetzgeber hat nun ein deutliches Signal zum Schutze der Schuldner gesetzt. Denn bislang war es so, dass ein Gläubiger immer die grundsätzliche Wahl hat, was gepfändet werden soll. So kam neben der Pfändung von Gegenständen auch die Pfändung von Einkommen, Sozialleistungen und Guthaben auf dem Konto in Betracht. Ein P-Konto können alle beantragen, unabhängig ob sie Schuldner sind oder nicht.

Wie kann man ein Pfändungssicheres Konto erhalten

Ein Pfändungssicheres Konto ist im eigentlichen Sinne kein neues Girokonto sondern eine Umwandlung des schon bestehenden. Bankkunden können ab dem ersten Juli 2010 mit ihrer Bank oder Sparkasse ein P-Konto vereinbaren. Es ändert sich dadurch nichtdie bestehende Bankverbindung (also Kontonummer, Bankleitzahl). Das Girokonto wird dann allenfalls als Pfändungsschutzkonto geführt. Auf Kontoauszügen oder auf der Bankkarte wird sich kein Vermerk finden lassen, dass es sich um ein „P-Konto“ handelt.

Für die Beantragung eines Pfändungsschutzkontos gehen Sie am Besten direkt zu ihrer Bank bei der Sie schon ein Girokonto haben und verlangen eine Umwandlung des Kontos in ein Pfandschutzkonto. Die Banken müssen ab dem 1.7.2010 auf Wunsch das Konto umwandeln, da Bankkunden darauf einen Rechtsanspruch haben (§ 850k VII ZPO). Alternativ können Sie auch einen Brief an die Bank aufsetzen und eine Umwandlung in ein Pfändungssicheres Konto verlangen. Im Anschluss sollten Sie sich die Umwandlung durch die Bank schriftlich bestätigen lassen. Es ist davon auszugehen, dass demnächst Banken auch entsprechende Anträge bereit halten werden. Die Umstellung des Kontos sollte nicht länger als vier Arbeitstage dauern und kann rückwirkend auf den laufenden Kalendermonat beantragt werden.

Wichtig: Immer wieder nutzen Betrüger die Unwissenheit der Verbraucher aus. So kann man in vielen Werbeanzeigen lesen, dass Ihnen bei der Einrichtung und Suche eines Pfändungssicheren Kontos gegen eine Gebühr geholfen wird. Darauf sollten Sie auch keinen Fall einlassen, sondern zu ihrer Bank gehen, bei der Sie bereits ein Konto haben.

Welche Vorteile hat ein Pfändungssicheres Konto?

Wie bereits erwähnt ist das P-Konto weiterhin ein voll funktionsfähiges Girokonto. Hat man ein P-Konto mit der Bank vereinbart, so besteht automatisch ein Pfändungsfreibetrag nach § 850c Zivilprozessordnung (ZPO) von derzeit 1028,89 im Monat. Gesetzlich verankert ist, dass der Pfändungsschutz automatisch besteht und nicht erst vor Gericht erkämpft werden muss. Zudem muss die Bank unabhängig vom Zeitpunkt der Pfändung einen Freibetrag von 985,15 Euro berücksichtigen. Wenn der Schuldner Unterhaltspflichtig ist und nachweisen kann, dass er eine Unterhaltspflicht nicht einhalten kann, kann der Pfändungssichere Betrag auf maximal 1200 Euro angehoben werden. Nachweise können Bescheinigungen beispielsweise von einer Schuldnerberatungsstelle, der Familienkasse oder eines Sozialleistungsbehörde erbracht werden. Über welche Art von Einkünften man verfügt, ist in der Neuregelung unrelevant. Bislang waren Sozialleistungen sind nach § 55 Sozialgesetzbuch (SGB) I nach Eingang des Geldes 7 Tage (also auch das ALG II) lang „geschützt“. Dies bedeutete: Innerhalb dieser Frist musste die Bank die Sozialleistungen in voller Höhe auszahlen. Nun kann das Geld über das P-Konto geschützt werden.

Was gilt zu beachten?

Jeder der ein P-Konto führt, darf auch nur ein Pfändungssicheres Konto haben. Führt man dennoch mehrere P-Konten, so können die Gläubiger vor Gericht beantragen, dass nur ein Girokonto als Pfändungsschutzkonto geführt werden kann. Ferner erhält die Schufa eine Auskunft darüber, dass man ein P-Konto führt. Dabei wird geprüft, ob der Bankkunde bereits über ein Pfändungssicheres Konto verfügt.

Wie viel kostet ein P-Konto

Die Preise der Kreditwirtschaft kann die Bundesregierung nicht vorschreiben. Es spricht vieles dafür, dass P-Konten zu den allgemein üblichen Kontoführungspreisen angeboten werden. Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Kreditwirtschaft ihren Beitrag dazu leisten wird, den Zugang ihrer Kunden zu P-Konten nicht zu erschweren, zumal sie von den erheblichen Verbesserungen bei der Abwicklung von Pfändungen profitiert.

Was ist, wenn man kein Konto mehr hat?
Vielen Schuldnern wurde bei Eingang einer Kontopfändung das Girokonto gekündigt. Obwohl es die ZKA-Empfehlung (Girokonto für Jedermann vom Juni 1995) und somit eine Selbstverpflichtungserklärung der Banken existiert, verweigern viele Banken ihren Kunden die Eröffnung eines Girokontos. Leider kann man sich dagegen rechtlich nicht zur Wehr setzen. Die Banken haben jedoch sogenannte Ombudsverfahren eingerichtet, bei denen man sich beschweren kann. Fragen Sie also ihre (ehemalige) Bank nach dem zuständigen Ombudsmann und kündigen Sie ein Beschwerdeverfahren an. In vielen Fällen hat eine Ankündigung einer Beschwerde schon ausgereicht und die Bank hat ein Girokonto eröffnet. Kommt die Bank dennoch dem Gesuch nicht nach, setzen Sie eine Beschwerde auf und informieren Sie die Schuldnerberatungsstelle darüber. (Stand Mai 2010)

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IMMER MEHR HARTZ IV AUFSTOCKER VERSCHULDET

11.06.2015

Immer mehr Menschen in Deutschland verschulden sich. 6,7 Prozent derjenigen, die eine Schuldnerberatungsstelle aufsuchten, waren laut dem statistischen Bundesamt, sogenannte Aufstocker. Die Betroffenen müssen trotz regulärer Arbeitsstelle mit Hartz IV-Leistungen aufstocken, um nicht unter das Existenzminimum zu fallen. Das Konträre: Nur etwa 3 Prozent aller sozialversicherungspflichtigen Beschäftigen sind Aufstocker.

Im Durchschnitt hatte jeder betroffene Schuldner einen Minusbetrag von 37.992 Euro aufzuweisen. Zum Vergleich: Bei allen anderen Schuldnern sind es durchschnittlich 34.500 Euro. Besonders schlimm sei es in Berlin. Dort müssen etwa 8 Prozent der Aufstocker eine Beratungsstelle für überschuldete Haushalte aufsuchen.

Etwa 28 Prozent der verschuldeten Aufstocker gaben an, sie könnten aufgrund der prekären Beschäftigung die Schulden nicht zurückzahlen. Ein Viertel der Betroffenen sagte, die Schulden hätte sich erst mit dem zu niedrig bezahltem Job angehäuft.

Warum ist hier die Schuldengefahr so hoch? „Anschaffungen wie Kühlschränke, Urlaube oder ein Auto müssen immer auf Kredit angeschafft werden“, sagt Tobias Müller, von der Schuldnerberatung. Auch würden Viele versuchen, ihren alten Lebensstil irgendwie aufrecht zu erhalten. Wer ohne Job Hartz IV erhält, hat mindestens die Möglichkeit, einmalige Beihilfe zu erhalten. „Das haben Aufstocker nicht, obwohl ihnen oft nichtmehr Geld zur Verfügung steht“, so Müller. (sb)

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ENDSTATION HARTZ IV: 50 % DAUERHAFT ANGEWIESEN

Knapp die Hälfte der Hartz IV-Bezieher ist dauerhaft auf die Leistung angewiesen

09.06.2015

So sehr sie sich auch bemühen, sie finden keinen Job. Viele haben eine Ausbildung oder verfügen nur über eine Qualifikation und trotzdem klappts nicht. Andere können nicht arbeiten, weil sie ihre Kinder betreuen oder Angehörige pflegen. Knapp drei Millionen Menschen sind laut neuster Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) auf Hartz IV angewiesen. Knapp die Hälfte von ihnen bezieht die Sozialleistung bereits seit vier Jahren oder länger.

Fast jeder zweite Hartz IV-Bezieher bezieht dauerhaft staatliche Unterstützung
Der BA-Statistik zufolge waren Ende 2014 rund 2,79 Millionen Hartz IV-Bezieher (46 Prozent aller Hartz IV-Bezieher) bereits seit vier Jahren oder länger auf die staatliche Unterstützung angewiesen. 64 Prozent standen länger als zwei Jahre im Hartz IV-Bezug. Nur 22,4 Prozent der Erwerbslosen bezogen lediglich ein Jahr oder kürzer das Arbeitslosengeld II (ALG II). Damit haben sich die Zahlen im Vergleich zum Vorjahr kaum verändert.

Vor allem in den östlichen Bundesländern ist die Lage besorgniserregend. Mit Ausnahme von Thüringen liegt die Quote hier sogar bei über 50 Prozent. Sachsen-Anhalt übernimmt mit 54,5 Prozent Spitzenposition. In Berlin und Brandenburg sind 53,4 Prozent der Hartz IV-Bezieher dauerhaft auf die Sozialleistung angewiesen. In den südlichen Bundesländern mit geringer Arbeitslosenquote liegt der Anteil der dauerhaften Hartz IV-Bezieher dagegen unter 40 Prozent. So ist in Bayern und Baden-Württemberg nur etwa jeder Dritte bereits seit vier Jahren oder länger auf Hartz IV angewiesen.

In westdeutschen Städten mit hoher Arbeitslosenquote, wie etwa im Ruhrgebiet, sieht die Situation ähnlich dramatisch wie in den ostdeutschen Bundesländern aus. In Essen, Gelsenkirchen, Bottrop, Oberhausen und Mülheim stehen über 50 Prozent dauerhaft im ALG II-Bezug. Damit liegen diese Städte deutlich über dem nordrhein-westfälischen Durchschnitt von 46,3 Prozent. (ag)

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