Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zwischen (Ihr Vorname) Frau/Mann aus der Familie (Ihr Familienname), im Folgenden Eigentümer genannt, und der/den in der Anschrift benannte(n) Person(en), Firmen etc., im Folgenden Fordernde(r) genannt:
1. Geltungsbereich, Inkrafttreten und Vertragsbeginn
a) Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten weltweit.
b) Sie schließen alle Beauftragten, Mitarbeiter, Vorgesetzte, etc. des Fordernden und deren Beauftragte ein.
c) Sie treten automatisch in Kraft, sobald der Fordernde oder ein Beauftragter, Mitarbeiter, Vorgesetzte etc. des Fordernden Kontakt zum Eigentümer aufnimmt. Als Kontaktmittel gelten: Telefon, Brief, Fax, E-Mail, persönliche Besuche und persönliche Gespräche.
d) Mit der Kontaktaufnahme akzeptieren der Fordernde und seine Beauftragten, Mitarbeiter, Vorgesetzte etc. die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen ohne Einschränkung.
e) Der Vertrag gemäß den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen beginnt an dem Tag, an dem eines der Ereignisse gemäß Punkt c. eintritt.
2. Rechte und Pflichten des Fordernden
a) Der Fordernde und seine Beauftragten, Mitarbeiter, Vorgesetzte etc. handeln als Privatpersonen.
b) Der Fordernde und seine Beauftragten, Mitarbeiter, Vorgesetzten etc. tragen die Beweislast, dass eine staatliche, gesetzliche Forderung bzw. ein rechtsgültiger Vertrag vorliegt, aus dem die jeweilige Forderung abgeleitet wird. Als Beweismittel gelten ausschließlich Originale, die vom Eigentümer handschriftlich oder digital signiert sind (BGB § 126). Mündliche Vereinbarungen und Gewohnheitsrechte etc. gelten nicht als Beweismittel.
c) Der Fordernde ist verpflichtet, die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen seinen Beauftragten, Mitarbeiter, Vorgesetzten etc. bekannt zu geben und dafür Sorge zu tragen, dass sie auch Beauftragten von Beauftragten bekannt gegeben werden.
d) Der Fordernde haftet für alle Tätigkeiten seiner Beauftragten, Mitarbeiter, Vorgesetzten und deren Beauftragten vollumfänglich nach § 823 BGB.
e) Der Fordernde ist verpflichtet, die in Rechnung gestellten Gebühren für ungesetzliche Forderungen gemäß Ziffer 4 innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen.
f) Als ungesetzliche Forderungen gelten dabei alle Forderungen, für die der Fordernde oder seine Beauftragten, Mitarbeiter, Vorgesetzten etc. keine Rechtsgültigkeit nachweisen können.
g) Der Fordernde kommt nach Ablauf der 14-Tage Frist ohne weitere Mahnung in Verzug und unterwirft sich der sofortigen Zwangsvollstreckung.
3. Rechte und Pflichten des Eigentümers
a) Der Eigentümer kann einzelne oder mehrere Gebührenpositionen zusammen in Rechnung stellen.
b) Der Eigentümer ist berechtigt, dem Fordernden alle Gebühren gemäß
Ziff. 4 in Rechnung zu stellen, die durch ihn, seine Beauftragten, Mitarbeiter, Vorgesetzte etc. und deren Beauftragte ausgelöst werden.
c) Der Zeitpunkt der Rechnungsstellung ist beliebig. Die Ansprüche des Eigentümers, die aus den vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen resultieren, verjähren nicht.
4. Gebühren
a) Die Gebühren sind in folgender Währung zu entrichten: Euro
b) Einzugskosten für unbezahlte Rechnungen werden zusätzlich berechnet
c) Eine Kontaktaufnahme mit dem Eigentümer bezüglich einer ungesetzlichen Forderung: 200,- Euro
d) Übermittlung einer ungesetzlichen Forderung an den Eigentümer: 500,- Euro
e) Beauftragung eines Dritten (Beauftragter) zur Einforderung einer ungesetzlichen Forderung: 1.000,- Euro
f) Auslösen eines Mahnbescheids oder einer Beitreibung etc. für eine ungesetzliche Forderung: 1.000 ,- Euro, zzgl. Forderungsbetrag
g) Beauftragung eines Gerichtsvollziehers oder eines Inkasso-Unternehmens etc. für eine ungesetzliche Forderung: 1000- Euro, zzgl. Forderungsbetrag
h) Veranlassung oder Durchführung einer Pfändung oder Zwangsvollstreckung für eine ungesetzliche Forderung: 3.000,- Euro, zzgl. Forderungsbetrag
i) In der Vergangenheit vom Fordernden, seinen Beauftragten, Mitarbeiter, Vorgesetzten, Kollegen, auch ehemaligen etc. ungesetzlich eingezogenen Gelder: Eingezogener Betrag, zzgl.10% Zinsen
5. Beendigung des Vertragsverhältnisses
a) Zieht der Fordernde über den normalen Postweg (keine Förmliche Zustellung) verbindlich und unwiderruflich die betreffenden ungesetzlichen Forderungen, durch ungesetzliche Beitreibungsmaßnahmen schriftlich zurück, und hat er seine Beauftragten etc. entsprechend schriftlich informiert, hat der Eigentümer nur noch Anspruch auf eine Abschlusszahlung.
b) Die Abschlusszahlung ergibt sich gemäß Punkt 4 genannter Positionen. Der Fordernde liefert dazu eine vollständige Zusammenstellung aller erhaltenen Zahlungen.
c) Der Eigentümer erstellt dazu eine entsprechende Rechnung, die er ggf. durch weitere geleistete Zahlungen ergänzen kann.
d) Der Vertrag endet an dem Tag, an dem der Fordernde die Abschlusszahlung geleistet hat. Es gilt das Datum des Zahlungseingangs beim Eigentümer.
6. Änderungen an den Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Der Eigentümer kann die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ändern. Die geänderten neuen Geschäftsbedingungen gelten jeweils rückwirkend, ab Vertragsbeginn und ersetzen die alten Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
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(Ihr Vorname) Frau/Mann aus der Familie (Ihr Familienname)
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Unterschrift
Ende des Musterschreibens.
Der Trick daran: Werden die geforderten Beweise innerhalb der genannten Frist nicht erbracht (was sowieso unmöglich ist), so wird automatisch und unwiderruflich bestätigt, dass Sie aus der Nummer ´raus sind.
Das Beste daran: Am Ende können Sie dem Fordernden (Richter(in), Gerichtsvollzieher(in), Behördenleiter(in)) eine Rechnung schicken.
Eins noch: Das Ganze versenden Sie bitte per Einschreiben mit Rückschein, um Zustellung und Fristablauf beweisen zu können.
Sollte Ihnen anschließend eine Förmliche Zustellung (gelber Brief) des Fordernden zugehen, so lassen Sie diesen bitte grundsätzlich hübsch geschlossen und schicken ihn mit folgendem Vermerk wieder zurück:
Ungeöffnet und ungelesen zurück an Absender, wegen nicht rechtskonformer Zustellung.
https://newstopaktuell.wordpress.com/2015/03/12/behordenwillkur-so-setzen-sie-sich-erfolgreich-zur-wehr/
http://de.sott.net/article/16598-USA-verlegen-noch-mehr-Panzer-in-ihre-europaische-Zentrale-Deutschland-CSU-fordert-mehr-Geld-fur-die-Bundeswehr