Unternehmen und Privatpersonen verschleierten im Wahljahr 2013 zwei Mio. Euro Parteispenden

Veröffentlicht am 29.03.2015 um 13:21 von Martin Reyher in Lobbyismus

Unternehmen, Lobbyverbände und wohlhabende Privatpersonen haben nach abgeordnetenwatch.de-Recherchen im Wahljahr 2013 mehr als zwei Millionen Euro an Parteispenden verschleiert. Die Zuwendungen wurden in mehrere Teilzahlungen gestückelt, die unterhalb der Veröffentlichungsgrenze liegen. Allein die CDU erhielt 1,5 Millionen Euro** an bislang unbekannten Großspenden ein Drittel davon aus dem Umfeld eines einzigen Konzerns, der enge Beziehungen zur Union unterhält.

Am Freitag hatte der Bundestag dieRechenschaftsberichte der Parteien für das Wahljahr 2013 öffentlich gemacht, aus denen u.a. die Zuwendungen an CDU, CSU, SPD, Grüne und Linkspartei hervorgehen. Nach abgeordnetenwatch.de-Recherchen wurden im zeitlichen Umfeld der Bundestagswahl Parteispenden in Höhe von über zwei Millionen Euro vor der Öffentlichkeit verborgen.

Möglich ist die Umgehung der Veröffentlichungspflichten durch die Aufteilung einer Parteispende in mehrere Teilzahlungen. Wenn diese unterhalb der Veröffentlichungsgrenze von 50.000 Euro liegen, tauchen auch hohe Gesamtbeträge erst sehr viel später in den Rechenschaftsberichten der Parteien auf.

Mehr als zwei Dutzend Unternehmen, Verbände und wohlhabende Privatpersonen haben von dieser Praxis Gebrauch gemacht, die nach dem Parteiengesetz nicht verboten ist. Ihre Zuwendungen aus dem Wahljahr 2013 waren bislang unbekannt, d.h. sie erscheinen nicht oder nur teilweise in der Spenderliste auf der Bundestagshomepage.

Rund ein Viertel der bislang unbekannten Großspenden stammt allein aus dem Umfeld der Deutschen Vermögensberatung AG. Über ein Firmengeflecht um den 2014 verstorbenen DVAG-Gründer Reinfried Pohl sowie aus dessen Privatschatulle flossen im Wahljahr 2013 Zuwendungen von insgesamt 493.000 Euro an die CDU. Hinzu kommt eine 40.000 Euro-Spende des Bundesverbandes Deutscher Vermögensberater, der von Firmenpatriarch Pohl aufgebaut wurde. Die DVAG ist der Union auch personell eng verbunden: Aufsichtsratschef ist der frühere Kanzleramtschef Friedrich Bohl, dem Unternehmensbeirat gehören Altkanzler Helmut Kohl, Ex-Finanzminister Theo Waigel sowie der frühere Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz und Thüringen, Bernard Vogel, an. Der heutige CDU-Generalsekretär Peter Tauber (Foto) war vor seinem Einzug in den Deutschen Bundestag im Jahr 2009 als Pressesprecher der Deutschen Vermögensberatung AG tätig, wie aus den Angaben auf der Bundestagshomepage hervorgeht:

© Tobias Koch, CC-BY-SA 3.0

Nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung wollte Tauber sich nicht zu dem Fall äußern, die DVAG war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen. Die CDU-Zentrale erklärte lediglich, sie halte „sich bei der Veröffentlichung von Spenden streng an die Vorgaben des Parteiengesetzes“. Allerdings hatte auch niemand das Gegenteil behauptet.

Nicht nur Konzerne verschleierten ihre Zuwendungen durch die Aufteilung auf mehrere Geldgeber, sondern auch Privatpersonen. Aus dem Haushalt des Unternehmers Günther Herz, dessen Familie Eigentümer des Tchibo-Konzerns ist, flossen so insgesamt 152.000 Euro an die CDU:

Nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung wollte Tauber sich nicht zu dem Fall äußern, die DVAG war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen. Die CDU-Zentrale erklärte lediglich, sie halte „sich bei der Veröffentlichung von Spenden streng an die Vorgaben des Parteiengesetzes“. Allerdings hatte auch niemand das Gegenteil behauptet.

Nicht nur Konzerne verschleierten ihre Zuwendungen durch die Aufteilung auf mehrere Geldgeber, sondern auch Privatpersonen. Aus dem Haushalt des Unternehmers Günther Herz, dessen Familie Eigentümer des Tchibo-Konzerns ist, flossen so insgesamt 152.000 Euro an die CDU:

Es sind vor allem Großspender der Christdemokraten, die sich lange Zeit nicht zu erkennen gaben. Von den gut zwei Millionen Euro, die der Öffentlichkeit bis jetzt durch Stückelung verschleiert wurden, entfallen rund 1,5 Millionen Euro auf die CDU. Der Rest kam CSU und SPD zugute.

Die Grünen hatten im Wahljahr 2013 zwar eine Großspende von mehr als 50.000 Euro erhalten, diese war allerdings schon vor langer Zeit auf der Bundestagshomepage bekannt gemacht worden (60.000 Euro von Südwestmetall).

Auch aus dem jetzt veröffentlichten Rechenschaftsbericht der Linkspartei geht eine Großspende hervor. Demnach überwies der „Verein der Bundestagsfraktion DIE LINKE e.V.“ 2013 insgesamt 60.000 Euro an die Linkspartei. Diese Spende war bislang nicht bekannt, d.h. sie erfolgte in mehreren Teilzahlungen. (Wir haben darauf verzichtet, diese Spende in der oben stehenden Tabelle aufzunehmen, da es sich hierbei nicht um externe Spendenzuflüsse handelt. Der „Verein der Bundestagsfraktion DIE LINKE e.V.“ ist ein Zusammenschluss von aktiven und ehemaligen Bundestagsabgeordneten und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.)

Als Konsequenz aus der Verschleierungspraxis fordert abgeordnetenwatch.de die Veröffentlichungsgrenze von 50.000 auf 10.000 Euro zu senken, ab der eine Parteispende zeitnah im Internet veröffentlicht werden muss. Nur so lässt sich unmittelbar nachprüfen, ob Großspenden im zeitlichen Zusammenhang mit politischen Entscheidungen stehen, wie dies bei der “Möwenpick-Steuer” oder mehrerer Zuwendungen von BMW-Erbenin den Wahljahren 2009 und 2013 der Fall war.

Weitere bislang unbekannte Parteispenden aus dem Wahljahr 2013 (Auswahl):

  • Deutsche Vermögensberatung AG: 20.000 Euro an die Grünen
  • EADS (Rüstungskonzern): je 20.000 Euro an CDU und CSU / 30.000 Euro an die SPD
  • ERGO Versicherung: je 15.000 Euro an SPD und Grüne
  • Gauselmann AG (Glücksspielautomaten): je 12.000 Euro an CDU, CSU und SPD
  • IBC Solar: 20.000 Euro an die CSU / 15.000 Euro an die Grünen
  • Kraus-Maffei-Wegmann (Rüstung): 28.500 Euro an die CDU, 19.500 Euro an die CSU
  • Peter Löscher (Ex-Siemes-Chef): 50.000 Euro an die CDU
  • Philipp Morris (Tabakindustrie): je 24.000 Euro an CDU und CSU / 25.000 Euro an die SPD
  • Rheinmetall (Rüstung): 33.000 Euro an die CDU / 22.000 Euro an die SPD
  • August von Finck (Unternehmer): 15.000 Euro an die CDU
  • Verband der Chemischen Industrie: u.a. 14.000 Euro an die Grünen

Die Linkspartei erhielt keine Spenden von Konzernen, Verbänden oder bekannten Unternehmern bzw. Managern.
Informationen über Zuwendungen an die FDP liegen derzeit noch nicht vor. Veröffentlicht wurden bislang lediglich die Rechenschaftsberichte der aktuell im Bundestag vertretenden Parteien.

Update I:
Lobbycontrol hat die größten Parteispender 2013 ermittelt.

  1. Verband der bayerischen Metall- und Elektroindustrie: 727.322,50 Euro
  2. Familie Quandt/Klatten: 690.000 Euro
  3. DVAG-Umfeld: 553.000 Euro
  4. BMW: 288.735 Euro
  5. Daimler: 281.000 Euro
  6. Verband der chemischen Industrie: 280.000 Euro
  7. Südwestmetall: 270.000 Euro
  8. Evonik: 210.000 Euro
  9. Südzucker: 205.500 Euro
  10. Hans-Joachim Langmann: 200.000 Euro

**Update II:
Auch die FDP wurde im Wahljahr 2013 großzügig aus dem DVAG-Umfeld bedacht. Wie aus dem Rechenschaftsbericht der Partei hervorgeht, erhielten die Liberalen bislang unbekannte Gesamtspenden in Höhe von 273.000 Euro:

  • Allfinanz Deutsche Vermögensberatung AG: 40.000 Euro
  • Deutsche Vermögensberatung AG: 63.000 Euro
  • Deutsche Vermögensberatung Hlding GmbH: 40.000 Euro
  • Reinfried Pohl: 90.000 Euro
  • UBG Unternehmensberatung und Betreuung  GmbH: 40.000 Euro.

Weitere bislang unbekannte Spenden erhielt die FDP u.a. vom Autovermieter Sixt (55.000 Euro), der Daimler AG (40.000 Euro), dem Automatenhersteller Gauselmann AG (13.000 Euro) sowie den Rüstungskonzernen Rheinmetall (27.000 Euro) und EADS (30.000 Euro).

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Anmerkung: Der Text wurde am 30. März nach dem Hinweis eines Users auf Facebook um die Information ergänzt, dass CDU-Generalsekretär Peter Tauber einst als DVAG-Pressesprecher tätig war. Am 31. März wurde der Absatz hinzugefügt, in dem es um die Reaktionen von DVAG, Peter Tauber und CDU auf eine SZ-Anfrage geht.

https://www.abgeordnetenwatch.de

ÖFFENTLICH-RECHTLICHE Ein Gutachten wie ein Donnerhall: GEZ-Sender haben ausgedient

Das Gutachten, das 32 Wirtschaftswissenschaftler für das Bundesfinanzministerium erstellt haben, ist der bisher radikalste Vorschlag zu einer grundlegenden Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland. Die Ökonomen kommen zu dem Schluss, dass der Rundfunkbeitrag eine Steuer ist. Sie skizzieren, warum ARD, ZDF und Deutschlandradio zu teuer sind und fordern das Ende von „Zwangsabgaben“. Schließlich weisen sie einen Weg, wie man mit mehr privatem Wettbewerb zu einem besseren Programm kommen kann.

Die mit Zwangsgebühren finanzierten Sender des öffentlich-rechtlichen Milliarden-Systems sind nicht mehr auf der Höhe der Zeit, finden ausgerechnet Gutachter des Bundesfinanzministeriums. (Foto: dpa)

Die mit Zwangsgebühren finanzierten Sender des öffentlich-rechtlichen Milliarden-Systems sind nicht mehr auf der Höhe der Zeit, finden ausgerechnet Gutachter des Bundesfinanzministeriums. (Foto: dpa)

In einem vor einiger Zeit vorgelegten Gutachten mit dem trockenen Titel „Öffentlich-rechtliche Medien – Aufgabe und Finanzierung“ liefern 32 Ökonomen des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium der Finanzen ein schlüssiges Modell zu einer sehr grundlegenden Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland.

Zunächst kritisieren die Professoren die bisherige höchstgerichtliche Rechtssprechung, die faktisch unisono das umstrittene Konzept des Rundfunkbeitrags als einer zulässigen Zwangsgebühr unterstützt hat. Die Logik der Argumentation in dem Gutachten ist glasklar: Die Gerichte haben sich nicht mit der Realität beschäftigt, sondern sind stets nur ihren eigenen Argumenten gefolgt. Die Deutlichkeit dieser Aussage zeigt in erfrischender Weise, dass der Gesetzgeber, wenn er nur wollte, nicht auf juristische Hilfskonstruktionen angewiesen wäre, sondern selbst die Maßstäbe festlegen könnte.

Die Kritik an den diversen Urteilen:

„Diese Ausführungen sind für den vom Gesetzgeber gewählten Rahmen einer dualen Rundfunkordnung getroffen, das Gericht selbst geht jedoch der Sache nach kaum noch wirklich von Alternativen aus. Zur Problematik dieser Rechtsprechung gehört es, dass die Basis der rechtsdogmatischen Folgerungen ausschließlich mit Eigenzitaten belegt wird und weder ökonomische, sozialwissenschaftliche oder sonstige Fachliteratur einbezieht, der Begründungsduktus mithin zunehmend selbstreferentiell erscheint. Das alles hat entsprechende Auswirkungen auf die rundfunkverfassungsrechtliche Literatur und damit die medienrechtliche Diskussion insgesamt gehabt.“

Anders als die Gerichte kommen die Gutachter zu dem Ergebnis, dass die Rundfunkabgabe sehr wohl eine Steuer ist – und als solche abgeschafft werden solle:

Denn aus ökonomischer Sicht sind die jetzigen Pflichtbeiträge eine Steuer, die einer Zweckbindung unterliegt. Anstelle dieser Mischform sollte sich der Gesetzgeber entweder für eine klare Finanzierung aus dem allgemeinen Haushalt oder für eine moderne Nutzungsgebühr entscheiden. Entweder man betrachtet den öffentlich-rechtlichen Rundfunk als ein Gut, das allen Bürgern gleichermaßen zur Verfügung gestellt werden soll. Dann ist eine Finanzierung über Steuern sachgerecht, da sich damit – im Gegensatz zu den jetzigen Pflichtbeiträgen – eine Belastung nach der Leistungsfähigkeit gewährleisten lässt. Oder man trägt den veränderten technologischen Rahmenbedingungen Rechnung, die die Bereitstellung einer breiten Palette von Programmen als Clubgüter ermöglichen, und finanziert diese Programme durch nutzungsabhängige Gebühren.“

Das Gutachten hält fest, dass das überbordende öffentlich-rechtliche System kein Spiegelbild einer pluralistischen Medienwelt ist:

„Wichtig ist dabei, nicht einer dem Status quo verhafteten Denkblockade zu verfallen, wie sie vor allem die neuere verfassungsgerichtliche Judikatur nahelegen könnte. Die Funktionsfähigkeit eines privatwirtschaftlichen Hörfunk- und Fernsehangebots kann und darf nicht nur aus der Perspektive eines bestehenden Systems empirisch erschlossen werden. Entscheidend ist nicht die Frage, ob angesichts des derzeit bestehenden privatwirtschaftlichen Angebots der öffentlich-rechtliche Rundfunk eine bedeutsame Aufgabe erfüllt. Öffentlich-rechtlicher und privater Rundfunk bilden ein interdependentes System. Das privatwirtschaftliche Angebot hat sich angesichts des bestehenden, gebührenfinanzierten und breit aufgestellten öffentlich-rechtlichen Rundfunks entwickelt. Ein reformierter oder anders ausgerichteter öffentlich-rechtlicher Rundfunk würde ein entsprechend verändertes privatwirtschaftliches Angebot nach sich ziehen. Würde der öffentlich-rechtliche Rundfunk sein Programmangebot einschränken, würden dadurch zunächst Lücken entstehen. Nicht alle, aber viele dieser Lücken würden durch entsprechende neue Angebote der Privaten gefüllt werden. Bei einer Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks müssen diese Reaktionen mitberücksichtigt werden.“

Neben der Kritik an den diversen Gerichtsurteilen weist das Gutachten auch auf die europarechtliche Problematik des neuen Zwangsbeitrages hin – und meldet Zweifel an, ob diese Neuregelung vor dem EuGH Bestand haben könnte:

„Der EuGH behandelt den Rundfunk als Dienstleistung i.S.v. Art. 56 AEUV, auf den die Wettbewerbsregeln für Unternehmen (Art. 101 ff. AEUV) grundsätzlich Anwendung finden. Die Gebührenfinanzierung löste daher seinerzeit einen Beihilfenstreit aus, der zwar beigelegt wurde, im Zuge der Reform des Finanzierungsmodells jedoch erneut aufflackern könnte.“

Das Gutachten räumt mit einem Argument auf, das gerne von den Vertretern der Sender angeführt wird, um Reformen zu verhindern: Deutschland brauche ein derart ausuferndes System, um in einem 80-Millionen-Volk eine entsprechende Grundversorgung sicherzustellen. Genau das Gegenteil sei der Fall: Die Kosten steigen nämlich nicht prinzipiell, wenn man mehr Zuseher erreichen kann:

„Die Einnahmen aus Zwangsabgaben hatten 2012 ein Gesamtvolumen von ca. 7,5 Mrd. Euro. Bezogen auf die öffentlichen Mittel pro Kopf liegt Deutschland zwar nicht ganz am oberen Ende in Europa, wohl aber, was die Gesamtsumme angeht… Grundsätzlich sollte man angesichts der spezifischen Kostenfunktion der Produktion von Rundfunkprogrammen eine deutliche Kostendegression erwarten: Viele Kosten der Produktion eines bestimmten Programmangebots sind praktisch unabhängig von der Zahl der Empfänger. Nur einige Kostenbestandteile, insbesondere die Lizenzgebühren für Filme und Serien, mögen ungefähr proportional mit den Zuschauerzahlen steigen. Wenn sich also gegebene Kosten in Deutschland auf 80 Millionen potentielle Nutzer verteilen, sollte deren Finanzierungsbeitrag pro Kopf bei gleicher Versorgungsqualität nur ein Bruchteil dessen sein, was in kleinen Ländern wie der Schweiz, Norwegen oder Österreich pro Kopf aufzubringen ist.Der hohe Finanzierungsbeitrag pro Kopf in dem bevölkerungsreichen Deutschland ist insofern ein Indikator für eine weit überdurchschnittliche Versorgung.“

Diese Über-Versorgung ist nicht in einem intensiveren öffentlich-rechtlichen Angebot begründet, sondern in der Tatsache, dass sich die von „Zwangsgebühren“ finanzierten Sender in wesentlichen Elementen nicht von dem unterscheiden, was die privaten Anbieter am Markt produzieren.

„Eine Aufgabenabgrenzung, die sich am Subsidiaritätsprinzip orientiert, wird derzeit nicht praktiziert. Im Gegenteil: Man beobachtet denBieterwettbewerb der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten um Sendeformate, die inhaltlich und konzeptionell von der privaten Konkurrenz praktisch kaum zu unterscheiden sind. Beispiele finden sich im Fernsehen besonders im Bereich der Sportberichterstattung, im Bereich von Vorabendserien sowie bei Diskussionsveranstaltungen. Es könnte der Eindruck entstehen, dass nicht der grundgesetzliche Versorgungsauftrag und die Vielfalt im Zentrum der Aufmerksamkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks stehen, sondern die Einschaltquoten. Auch im Hörfunk gibt es erhebliche Doppelungen, z. B. wenn öffentliche und private Sender gleichermaßen die ,größten Hits aus den 80er und 90er Jahren‘ spielen.“

Das Gutachten verwendet in seiner Terminologie konsistent den bei den öffentlich-rechtlichen Sender stets umschifften Begriff einer „Zwangsabgabe“. Der „Rundfunkbeitrag“, wie die Zwangsabgabe als Nachfolge der GEZ heißt, garantiere keine höhere Programmqualität, sondern lähme die Kreativität geradezu:

„Mit einer Finanzierung durch nutzungsunabhängige Zwangsabgaben wie dem sog. Haushaltsbeitrag seit dem 1. Januar 2013 wurde die Sonderrolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Wirtschaft und Gesellschaft weiter verfestigt. Ziel der Finanzierung ist die Bereitstellung der bereits diskutierten Grundversorgung, also eines gesellschaftlich gewünschten Angebots, insbesondere soweit dieses nicht durch private Anbieter gewährleistet ist. Eine der Höhe nach maßgeblich vom Anbieter bestimmte, nutzungsunabhängige Zwangsabgabe kann keine Impulse für eine optimale Angebotssteuerung setzen. Alternative Finanzierungskonzepte könnten die nachfrageseitige Zahlungsbereitschaft, gerade auch für die von den privaten Anbietern möglicherweise nicht bereitgestellten Angebote, einbeziehen.“

Daher fordert das Gutachten, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gleich lieber durch eine ehrliche Steuer zu finanzieren – wodurch die parlamentarische Kontrolle der Finanzierung besser sichergestellt werden könnte:

„Gegen eine Finanzierung aus den allgemeinen Staatshaushalten (der Länder) wird gelegentlich eingewandt, dass den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten damit die erfolgreiche Beeinflussung der Entscheidungsträger für (zu hohe) Finanzierungsbeiträge erleichtert würde. Allerdings ist unklar, ob die Rundfunkanstalten leichter Einfluss auf die Parlamentarier als auf die 16 Mitglieder der KEF nehmen können. Für eine Steuerfinanzierung sprechen die verbesserte demokratische Legitimierung und Kontrolle sowie die parlamentarischen Hürden gegenüber einem Ausufern der Finanzierungsansprüche.

Vor allem die neuen Technologie des Internet hätte das System eines staatlich finanzierten Rundfunks „überflüssig“ gemacht:

„Die beschriebene Theorie zum Entstehen einer ineffizienten Programmvielfalt geht meist (implizit) von knappen Transmissionskapazitäten aus. Wenn Sender privatwirtschaftlich um eine beschränkte Zahl von Rundfunkfrequenzen konkurrieren, werden sich die Programme mit den höchsten Marktanteilen durchsetzen. Bei rein werbefinanziertem Programm kann das, wie bereits ausgeführt, zu ineffizienter Programmvielfalt und zur Doppelung von Programminhalten führen. Durch neue Technologien – insbesondere das Internet, aber auch die Digitalisierung des terrestrischen Rundfunks – haben sich die Rahmenbedingungen geändert. Die Zahl der möglichen Sender ist technisch für alle praktischen Belange unbegrenzt. Und in der Tat findet sich für praktisch jede Musikvorliebe inzwischen ein geeignetes Internetradio. Zumindest was die Bereitstellung von Musik über Rundfunk betrifft, sind damit Staatseingriffe zur Sicherung der Programmvielfalt allem Anschein nach überflüssig geworden.“

Doch nicht nur bei der Musik sehen die Gutachter die Gefahr, dass durch einen staatlichen Eingriff nicht mehr produziert wird, was die Nutzer wollen, sondern von oben herab ein Programm ins Internet getragen wird, das den Markt für unabhängige, private Anbieter verstopft:

„Die kostenlosen Nachrichtenangebote von ZDF.de oder tagesschau.de im Internet konkurrieren hier mit den Online-Angeboten der klassischen Printmedien. Die beitragsfinanzierten Angebote behindern in der Tendenz Prozesse, durch die sich ein selbst tragendes, qualitativ hochwertiges Subskriptionssystem privatwirtschaftlicher Anbieter (spiegel.de, faz.net, welt.de, …) entwickeln kann. Ein solches Subskriptionssystem hätte nicht nur den Vorteil, dass es sich über die Zahlungsbereitschaft der Nutzer selbst finanziert. Es hätte auch den Vorteil, dass die Zahlungsbereitschaft der Nutzer eine wichtige Steuerungsfunktion ausüben kann.“

Die im Gutachten formulierten „Leitlinien“ kommen zu dem Schluss, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland drastisch eingeschränkt werden könne, ohne dass die Medien-Konsumenten deshalb Schaden nehmen würden:

„Die Übernahme von Leistungen durch den öffentlichen Sektor und ihre Finanzierung durch Zwangsabgaben stehen unter dem Legitimierungszwang des Subsidiaritätsprinzips. Dieser Schluss ergibt sich aus grundlegenden ökonomischen Überlegungen. Legitim ist die Leistungserbringung durch den öffentlichen Sektor nur dann, wenn ein entsprechendes Leistungsangebot nicht privatwirtschaftlich-konkurrenzwirtschaftlich zu organisieren ist, und zugleich die Qualität eines öffentlichen Angebots im Verhältnis zu den Kosten einen hinreichenden Mehrwert erbringt. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk sollte deshalb als Anbieter nur dort auftreten können, wo die Privaten selbst bei Setzung eines geeigneten regulatorischen Umfeldes ein gesellschaftlich und bildungspolitisch gefordertes Angebot nicht von sich aus anbieten würden. Für staatliche Eingriffe in den Markt ist eine überzeugende Rechtfertigung erforderlich.“

Die Gutachter wollen der Tatsache, dass „angesichts des Finanzvolumens des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und einer dem demokratischen Budgetprozess weitgehend entzogenen Finanzierungsweise“ „eine effektive Kostenkontrolle indes besonders wünschenswert“ wäre. Dies könne etwa dadurch geschehen, dass bestimmte Formate öffentlich ausgeschrieben werden:

„Auf der Mikroebene stellt sich bei den Sendeinhalten, die ohne staatlichen Eingriff nicht privatwirtschaftlich bereitgestellt würden, die Frage, ob viele der fehlenden Sendeinhalte nicht auch durch Ausschreibung und Subventionierung ausgeglichen werden können, oder ob für alle Entscheidungen über Sendeinhalte fest etablierte Redaktionen notwendig sind, die in die Hierarchie der Rundfunkanstalten eingebunden sind. Anstelle einiger öffentlich-rechtlicher Sender könnte man sich auch ,Arts Councils‘ vorstellen, die einzelne Programminhalte ausschreiben und finanzieren. Ein solches System existiert bereits in Neuseeland. In beschränktem Umfang – als Ergänzung zur BBC – wird ein solches ,PSB contract awarding‘ auch von Robin Foster und Kip Meek vorgeschlagen.“

Das Fazit des Gutachtens:

„Ein zukunftsfähiges System des öffentlichen Rundfunks sollte dem Subsidiaritätsprinzip mehr Gewicht geben: Der öffentlich-rechtliche Anbieter sollte nur da auftreten, wo das privatwirtschaftliche Angebot klare Defizite aufweist. Angesichts der technischen Entwicklung gibt es kaum noch Gründe, warum der Rundfunkmarkt wesentlich anders organisiert sein sollte als der Zeitungsmarkt, der durch ein breites privates Angebot und Subskriptionsmodelle gekennzeichnet ist. Nur dort, wo die Privaten kein geeignetes Angebot erstellen, entsteht eine Aufgabe für die öffentliche Hand. Einige Lücken könnten durch eine kluge Regulierung eines weitgehend privaten Angebots geschlossen werden. Öffentlich-rechtliche Sender könnten die verbleibenden Lücken im Programmspektrum füllen. Allerding sollte im öffentlichen Rundfunk auf die Werbefinanzierung komplett verzichtet werden, da ansonsten die Fehlanreize der Programmgestaltung, die mit dem öffentlichen-rechtlichen Rundfunk beseitigt werden sollen, gleichsam durch die Hintertür wieder eingeführt werden. Hier sollte sich der Gesetzgeber entweder für eine klare Finanzierung aus dem allgemeinen Haushalt oder für eine moderne Nutzungsgebühr entscheiden.

http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/

Horst Seehofer tritt mit sofortiger Wirkung zurück

if+++EIMELDUNG+++ AufMUCken: Nachdem inzwischen fast die ganze Republik über Horst Seehofer hergefallen ist, wegen der all zu offensichtlich von ihm betriebenen Demontage der Pseudo-Rest-Demokratie in unserer schönen Bananenrepublik, gibt es jetzt kein Halten mehr. Der ganze Ärger nahm mit dem Abtritt von Dr. Peter Gauweiler seinen fatalen Lauf. Der politische Schwelbrand innerhalb der CSU drohte nunmehr vollends außer Kontrolle zu geraten. Damit ist natürlich auch Seehofer absolut unhaltbar geworden, wie man beim FC-Bayern sagt, wenn es hinten recht ordentlich im Gehäuse einschlägt. Hier ist dringlicher Handlungsbedarf entstanden.

Seehofer nahm erstmals in seiner krummen Laufbahn die wachsende Kritik an ihm und seinem Führungsstil zum Anlass, doch einmal ernsthaft über Konsequenzen bezüglich seines Handelns nachzudenken. Insbesondere die berechtigten Kritiken von Gauweiler[Kritisches-Netzwerk] hatten es in sich und stellten die Führer-Qualitäten von Seehofer in ein miserables Licht. Der Bereich der Vorwürfe ging von der Unterdrückung freier Meinungen im Bundestag, fließend über in das Elend des gut bekannten Fraktionszwangs, dem sich insbesondere Peter Gauweiler innerhalb der CSU leidenschaftlich widersetzt hatte. Die Liste der Kritikpunkte, allein aus der besagten Richtung, ist natürlich noch viel länger. Inzwischen trauen sich immer mehr CSU-Mitglieder offen das Maul aufzumachen und aufzubegehren. Es riecht geradezu nach dem absoluten SuperGAUweiler zurücktreten muss, der Voll-Horst. Die Katastrophe für diese alt-ehrwürdige, zutiefst verfilzte CSU-Amigo-Institution scheint gerade erst zu beginnen. Insoweit muss Gauweiler mit seinem beherzten Handeln das Zentrum eines Wespennests erwischt haben.

Die Denkpause von Seehofer bleibt nicht ohne Folgen. Das Ergebnis wurde vor wenigen Minuten von der bayerischen Staatskanzlei, unter angeordneter Trauerbeflaggung verkündet und lautet völlig unmissverständlich: „Rücktritt“. Wenn es in Einzelfällen erforderlich werde, auch mit sofortiger Wirkung. Bei aller Würdigung, die Seehofer mit 24 Stunden dem altgedienten Gauweiler noch zuteil werden ließ, ist jetzt die Zeit reif. Weiter hieß es aus der Staatskanzlei, Seehofer werde jedweder künftigen Kritik ganz entschieden begegnen und noch gnadenloserzurücktreten, sofern sich weitere Pappnasen erdreisten sollten seinen Führungsstil weiterhin zu hinterfragen.

Damit steht fest, nichts wird sich in Bayern ändern und auch das Selbstmordattentat die Selbstopferung von Peter Gauweiler war völlig sinnlos, überflüssig und erwartbar folgenlos. Niemand solle sich in Bayern ein weiteres Mal getrauen auf König Horsti einzutreten (nicht vor- noch zurück), weder politisch, noch verbal oder gar physisch. Seehofer zeigt somit klare Kante. Er sei zu jedem Zeitpunkt und unter allen Umständen, mit allen Mitteln bereit sofortzurückzutreten, wenn es die Situation erfordere. Das habe er bereits gegenüber Gauweiler knallhart bewiesen, wenngleich er sich dort noch konziliant zurückgehalten habe, weil Gauweiler für seinen persönlichen Abgang vorgetreten und selbst initiativ geworden sei. Die Staatskanzlei ließ weiterhin keinerlei Zweifel daran aufkommen, wer dort Herr im Hause ist und bekundete vorsorglich und wiederholt die tiefste Ergebenheit gegenüber dem Dienstherrn.

http://qpress.de/

Staatsanwaltschaft will Identität von BND-Mitarbeiter erfahren

Für Ermittlungen wegen möglicher illegaler Waffentransporte verlangt die Bremer Staatsanwaltschaft Informationen über die Identität eines Mitarbeiters des Bundesnachrichtendienstes (BND).
Mittleres Landeswappen
Bremer Wappen
Bildquelle: http://de.wikipedia.org/

BREMEN. Gegen den Mann werde wegen möglicher Verstöße gegen das Außenwirtschaftsgesetz ermittelt, sagte Oberstaatsanwalt Frank Passade am Dienstag. Von dem BND-Mitarbeiter sei bisher aber nur der Deckname bekannt. Das Fernsehmagazin „buten un binnen“ von Radio Bremen berichtete über den Fall.

Auf eine erste Anfrage habe man keine Antwort erhalten, sagte Passade. Sollte auch die zweite Anfrage keinen Erfolg haben, wolle sich die Behörde an die vorgesetzte Dienststelle, das Bundeskanzleramt, wenden.

Hintergrund sind mögliche nicht genehmigte Waffentransporte auf Schiffen der nicht mehr existierenden Bremer Schwerlastreederei Beluga. So sollen dem Bericht von Radio Bremen zufolge Waffen in das südostasiatische Land Myanmar transportiert worden sein, gegen das die EU ein Embargo verhängt hatte. Der BND-Mitarbeiter habe fast wie ein externer Berater für Beluga agiert und den Transporte nach Myanmar für zulässig befunden, berichtete „buten un binnen“.

dpa

http://www.neuepresse.de/

Gesetzliches Reiseverbot für deutsche Politiker

Max_Durchschnitt_Terror_Buerger_Ueberwachung_Einschraenkung_Reisefreiheit_Personalausweis_Kamel_Grundrechte_Entzug

Bad-Ballerburg: Es ist noch gar nicht so lange her, da hat der Bundestag höchst selbst die Grundlage für Reiseverbote (von Politikern) gelegt. Nur ein Umstand wurde in dem Gesetzentwurf halt noch nicht berücksichtigt. Wie man beispielsweise die Diplomatenausweise mithilfe der angestrebten Neuregelung einsammeln kann. Das Gesetz hat man ursächlich für Menschen ins Leben gerufen, die als extremistisch (besser noch:islamistisch) gelten. Ihnen will man mithilfe des Gesetzes an die Reisefreiheit gehen.

Wer Spaß an Gesetzestexten hat, der kann sich den entsprechenden Entwurf hier etwas genauer vergegenwärtigen oder herunterladen, er ist als PDF Datei beigefügt, hier der direkte Link zum Gesetzentwurf (PDF). Sehr schön ist das vermeintlich amüsante Thema auch an dieser Stelle aufbereitet: Diktatorischer Gesetzesentwurf – Entziehung des Personalausweises für unliebsame Personen UPDATE 27.03.15 [Zeit zum Aufwachen], unter Angabe weiterer Quellen, unter anderem diese hier: Ex-Verfassungsrichter kritisiert Entzug des Personalausweises[Evangelisch.de]. Oder die etwas mainstreamigere FassungAusreiseverbot – Kabinett beschließt Personalausweis-Entzug für Islamisten[SpeiGel auf Linie], oder doch besser die konservative Betrachtung:Bundeskabinett billigt Entzug des Personalausweises[FAZ]. Zum Schluss nochmal etwas kritischer: Wie funktioniert der Entzug des Personalausweises?[mdr.de]. Um allerdings den Titel besser zu verstehen, lohnt es sich kurz den Vorspann zum Gesetz, also den Zweck desselben, zu vergegenwärtigen, hier als Zitat:

A. Problem und Ziel
Ziel des Gesetzentwurfs ist es, Reisen von bestimmten Personen effektiv zu verhindern. Der Gesetzentwurf bezieht sich dabei sowohl auf Personen, die die innere oder äußere Sicherheit oder sonstige erhebliche Belange der Bundesrepublik Deutschland dadurch gefährden, dass aufgrund bestimmter Tatsachen zu besorgen ist, dass die Betreffenden einer terroristischen Vereinigung (§ 129a des Strafgesetzbuchs oder § 129a in Verbindung mit § 129b Absatz 1 Satz 1 des Strafgesetzbuchs) angehören oder diese unterstützen oder dass die Betreffen den rechtswidrig Gewalt gegen Leib oder Leben als Mittel zur Durchsetzung politischer oder religiöser Belange anwenden, unterstützen oder hervorrufen werden, als auch auf Personen, die im Sinne des § 89a des Strafgesetzbuchs schwere staatsgefährdende Gewalttaten vorbereiten, durch die die Sicherheit eines Staates oder von internationalen Organisationen oder deutsche Verfassungsgrundsätze beeinträchtigt werden können.

Während in solchen Fällen zur Unterbindung der Reise der Betroffenen gemäß der §§ 7 und 8 des Passgesetzes eine Passentziehung möglich ist, fehlt es an einem Entziehungstatbestand in Bezug auf den Personalausweis im Personalausweisgesetz. Dieser reicht indes als Reisedokument innerhalb des Schengenraums und für die Reise in bestimmte Drittstaaten aus. So besteht die Gefahr, dass diese Personen trotz räumlicher Beschränkung gemäß § 6 Absatz 7 des Personalausweisgesetzes und Entzug des Reisepasses nach den §§ 7 und 8 des Passgesetzes unberechtigt ausreisen.

In den oben genannten Fällen, in denen die Ausreise deutscher Staatsangehöriger aus der Bundesrepublik Deutschland aus überragenden Gründen zu verhindern ist, soll deshalb zur effektiven Kontrolle die Entziehung des Personalausweises sowie die Ausstellung eines Ersatz-Personalausweises erfolgen können, um dadurch Reisen dieser Personen möglichst zu verhindern. […]

Den Text haben wir ein wenig eingekürzt, aber die entscheidenden Begründungen sind ja alle aufgeführt und den gesamten Text gibt es im PDF-Dokument. Nicht weniger spannend ist es, wenn es um die dargebotenen Lösungen und Alternativen geht, insbesondere bei letzteren ist der merkel’sche Ansatz (C.) nicht zu übersehen:

  • B. Lösung
  • Verhinderung staatsschutzrelevanter Reisen durch
  • die Schaffung eines Tatbestands für die Versagung und Entziehung des Personalausweises;
  • die Einführung eines Ersatz-Personalausweises;
  • die Schaffung eines gesetzlichen Grundes für die Ungültigkeit der Dokumente bei Vorliegen von Passversagungsgründen im Passgesetz und im Personalausweisgesetz;
  • die gesetzliche Anordnung der sofortigen Vollziehung gegen pass- und ausweisrechtliche Maßnahmen.

C. Alternativen
Keine.

Orwell George Falls Freiheit etwas bedeutet qpress

Da schaut der Bundesbürger bei aller Alternativlosigkeit jetzt ziemlich „kamelgesichtig“ aus seinem „Personalausweis“ auf den frisch entflammten Aktionismus der Großen Koalition. Natürlich wissend, dass es einen selbst eher weniger betrifft, vielmehr sind es angeblich irgendwelche Radikale oder extremistisch Angehauchte mit sogenanntem Migrationshintergrund. Es ist aber mal wieder eine gute „Generalstabsübung” zur Einschränkung von Grundrechten. Es geht dabei sicher nur um ein weiteres Stück „Gewöhnung”, denn absehbar werden in der kommenden Zeit noch mehr Grundrechte ausgehebelt werden, sonst könnte die Geschichte unseren Vertretern irgendwann aus den Fingern gleiten. Ergo versuchen sie den orwell’schen Staat zu realisieren bevor dem Bürger noch der Kragen platzt.

Nehmen wir aber „Problem und Ziel“ einmal etwas wörtlicher, dann gälte für einen Großteil des Bundestages ein solches Reiseverbot erst recht. Sofern sie beispielsweise die Unterstützung von Faschisten und Neonazis(Asov-Bataillon und rechter Sektor) in der Ukraine gutheißen und auch noch mit hiesiegem Steuergeld finanzieren, ist das nicht weniger schlimm als die Teilnahme an dschihadistischen Massakern irgendwo in arabischen Gefilden. Der einzige Unterschied ist, dass man aus alter Verbundenheit mit den Nazis in der Ukraine beide Augen plus Hühnerauge zudrücken möchte. Auch hat man die bundesdeutschen Politiker nirgends aufschreien hören, wenn beispielsweise die Amerikaner in Jordanien Ausbildungslager für „gemäßigte Terroristen” unterhalten, die den Bürgerkrieg in Syrien weiter befeuern sollen, weil die Syrer kaum mehr in der Lage sind sich gegenseitig abzuschlachten. Da muss UN-Frieden auch von außen gefördert und befeuert werden … völkerrechtswidrig versteht sich.

folter-in-der-heutigen-zeit pruegel misshandlung gewalt staatsgewaltUm zu den schweren, staatsgefährdenden Delikten gehören doch auch Kriegsvorbereitungen und Kriegsfinanzierungen, alles was Leid und Elend verursacht. Ob unsere Politiker nun durch Passivität in einigen Fällen dazu beitragen oder durch aktive Unterstützung wie im Fall der Ukraine, da müsste doch dem überwiegenden Teil des Bundestages sofort jeglicher Ausweis mitsamt der Immunität abgenommen werden. Blöd nur, dass sich dafür die passenden Ermittler wieder nicht finden. Das könnte daran liegen, dass die alle mehr oder minder über die politische Schiene in Amt und Würden kommen. DA sieht man dann nicht so genau auf die fütternde Hand. Aber gut das wir in Deutschland keinen Filz kennen.

Tacitus je korrupter der Staat, desto mehr gesetze braucht er Gesetzgebung in Deutschland RechtDas ganze ist um so auffälliger, als dass sich die Fachleute schon vor diesem Gesetz darüber einig waren, dass dieses neue Machwerk in der Realität rein gar nichts bewegen wird. Denn dort, wo Dschihadisten rekrutiert werden, da gibt es erstens genügend Geld und zweitens auch genügend gefälschte Papiere. Damit ist die Aktion auch schon komplett ausgehebelt. Aber gut das wir mal drüber gesprochen haben und noch besser, dass wir endlich wieder ein Grundrechte einschränkendes Gesetz haben. Könnte man es doch nur auf unsere „Reichstags-Insassen“ anwenden, es wäre mehr als berechtigt und so bleibt der Wunsch Vater des Gedankens und die Politiker filzen dort fleißig weiter.

Polizeigewerkschaft zur Kurden-Fehde: Wir müssen keine marodierenden Großfamilienclans akzeptieren

31. März 2015

Symbolbild

Symbolbild

Klare Worte findet die Polizeigewerkschaft Uelzen zu der Kurden-Fehde in Lüneburg. Noch nie hat ein Statement der Polizei so viele Kommentare und gleichermaßen Begeisterung hervorgerufen. Bei dieser Stellungnahme kann nur vermutet werden, dass selbst bei der Polizei die Nerven blank liegen und dieses nachfolgende Posting auf Facebook entstehen ließ:

Kurdische Familienclans gehen erneut aufeinander los ++ Lüneburg kommt nicht zur Ruhe ++ Polizei im Großeinsatz

Der DPolG OV Uelzen möchte mit aller Deutlichkeit sagen:

“Wir müssen keine marodierenden Großfamilienclans in unserer Gesellschaft akzeptieren, die glauben, das Recht in die eigene Hand zu nehmen. Die sogenannten Mhallamiye-Kurden – eine ethnische Minderheit, bereitet den Strafverfolgern in Deutschland seit langem Kopfzerbrechen.

Wir sind zu Recht stolz auf unsere Demokratie – unsere Toleranz – unsere Liberalität. Aber es muss rote Linien geben, für Menschen, die sie ausnutzen. Die sie missbrauchen, um ihre kriminellen Machenschaften durchzusetzen. Die ihren Wertvorstellungen aus ihren Kulturkreisen mit Drohung und Einschüchterung Geltung verschaffen wollen. Wir müssen nicht vor lauter Toleranz alles hinnehmen, was eigentlich die große Mehrheit in unserer Gesellschaft nicht will.

Und gravierende Probleme anzusprechen, darf nicht dazu führen, abgestempelt in eine Schmuddelecke gestellt zu werden und als „Buhmann“ zu gelten.

Wir fordern deutliche polizeiliche und staatsanwaltliche Konsequenz, die nun folgen müssen. Das ist die einzige Sprache, die kriminelle Familienclans verstehen.

Dem verletzten Kollegen wünschen wir auf diesem Wege gute Besserung.”

http://www.netzplanet.net/

Job-Center zwingen Deutsche ihre Häuser zu verkaufen

BRD Schwindel

von FP

Während Politiker und Medien für Asylanten nichts zu teuer ist, werden Deutsche von den staatlichen Job-Centern aus ihren Häusern und Dörfern vertrieben.

Immer mehr Bürger, die – auch als berufstätige Aufstocker- Arbeitslosengeld II beziehen, sollen nach dem Willen der Behörden ihre Häuser verkaufen. Wenn die Hausgrundstücke größer als 500 Quadratmeter im städtischen oder 800 Quadratmeter im ländlichen Raum sind und ihr Wert das so genannte „Schonvermögen“ der Eigentümer übertrifft, gelten sie als „unangemessenes und nicht geschütztes Eigentum“. Das sollen die Leute erst einmal verscherbeln. Sonst bekommen sie keine Leistungen mehr und stehen ohne Geld da.

Den Betroffenen wird noch nicht einmal die Chance gegeben, den „unangemessenen“ Teil ihrer Grundstücke abzutrennen und zu veräußern, weil die Job-Center die erheblichen Gebühren, die das Katasteramt für eine Grundstücksteilung und Vermessung fordert, nicht übernehmen.

Originalsatz aus einem Bescheid:

„So lange eine Teilung nicht vorliegt, ist das Hausgrundstück in seiner Gesamtheit zu beurteilen“.

Die Teilung – selbst bei kleineren Grundstücken mehrere 1000 Euro teuer – kann sich natürlich kein Erwerbsloser leisten, so dass das ganze Hausgrundstück verkauft werden muß.

Nach Auffassung der Job-Center ist ein solcher Zwangsverkauf auch keine „besondere Härte“. Man stelle sich eine pommersche oder mecklenburgische Familie vor, die seit Jahrzehnten in ihrem Haus lebt. Mehrere Generationen sind dort geboren. Die Großeltern oder sogar die Urgroßeltern haben es erbaut. Ihnen zuzumuten, all das aufzugeben, stellt in den Augen des BRD-Staates, der Asylanten jeden Wunsch von den Augen abliest, keine besondere Härte dar.

Die Bürokraten halten es auch für verhältnismäßig, Menschen aus ihrem Familiensitz zu jagen, wenn sie damit lediglich ein paar tausend Euro für die Staatskasse erbeuten und an Ausländer weiterleiten können. Uns sind Fälle bekannt, in denen der Wert des Grundstückes das Schonvermögen der Hauseigentümer um nicht mehr als 3000 Euro überstieg. Um diesen Betrag einsparen zu können, wird Deutschen zugemutet, das Haus ihrer Väter aufzugeben.

Selbst ein Verlassen des Heimatortes ist nach den Vorstellungen der Obrigkeit zumutbar.
Originalsatz aus einem Bescheid:

„Der Eigentümer ist ebenso wenig wie der Mieter davor geschützt, dass sich wegen unangemessen hoher Unterkunftskosten die Notwendigkeit eines Wohnungswechsels ergeben kann.“

Im Klartext: Wenn der Bürger das „unangemessene“ Hausgrundstück zu verkaufen hat und daraufhin in seinem Dorf keine Wohnung findet, muß er halt gehen. Das ist Vertreibung. So werden die Dörfer leer geräumt und das Dorfsterben beschleunigt. Es kann aber auch sein, dass man die Häuser für Asylanten braucht.

Wir fordern alle betroffenen Deutschen auf, sich gegen solche Machenschaften zur Wehr zu setzen. Man sollte auf jeden Fall Widerspruch erheben und vor dem Sozialgericht klagen. In Kürze wird an dieser Stelle ein Leitfaden veröffentlicht werden, der darlegt, wie man dabei am besten vorgeht.

Original und Kommentare unter:

Die neue Links-Scharia

Veröffentlicht am 29. März 2015 von

Angriff des Schwarzen Blocks © Geolitico

In Deutschland wird linke Gewalt gegen Andersdenkende legitim. Freiheitlichkeit, Bemühen um Konsens und Kooperation werden ersetzt durch Ideologie.

Gleich nach der Sonnenfinsternis kam in Berlin-Friedrichshain der Stromausfall, letzterer allerdings überraschend, nachts um drei Uhr. Überraschend, aber nicht für alle. Innerhalb weniger Minuten reagierten 30 bis 50 Vermummte, von denen sogar der szenefreundliche Tagespiegel glaubt, dass es „Linksradikale“ waren, zündeten blitzschnell im Schutz der Dunkelheit errichtete Barrikaden an, bewarfen Polizisten mit Steinen, zerstörten Bankscheiben und plünderten einen Supermarkt.

Das nennt man dann wohl generalstabsmäßig agiert. Das Ganze war aber natürlich keine Hass-Demo und deshalb den Medien nur eine kurze Notiz wert. Viel weniger jedenfalls, als wenn es um die Sorgen der Linken-Bundestagsvizepräsidentin Petra Pau ging, vor deren Balkon eine Demonstration stattgefunden hatte. Mit Demonstrationen, die nicht von ihnen selber veranstaltet werden, haben die Linken und ihre Mainstream-Medien nämlich so ihre Probleme.

Unglaubliche Szenen

Frau Pau hat sich dann auch beschwert, dass die Polizei die Demonstrationsroute entlang ihrer Wohnung genehmigte. Die Frankfurter Rundschau machte daraus die knackige Überschrift „Hass-Demo mit Erlaubnis der Polizei“, was verständlich ist, wo man doch daran arbeitet, das Demonstrationsrecht auf Linke zu beschränken. Unerfreulich ist es auch, wenn man Morddrohungen erhält. Aber wieso fordert Frau Pau besondere Sicherheitsmaßnahmen für Politiker, wo doch Morddrohungen beispielsweise für Lehrer in „Brennpunktschulen“ zur Tagesordnung gehören und die Polizei dies selbst bei vorliegenden Verdachtsmomenten grundsätzlich kommentarlos ignoriert?

Ich kenne die Anti-Pau-Demonstranten nicht, und vermutlich möchte ich sie auch auf keinen Fall kennenlernen. Ich stelle mich aber hinter jeden, der an einer genehmigten Demonstration gehindert werden soll. Das Problem scheint mir durchaus ein wachsender linksorientierter Mob, der, wie es ihm gefällt, Polizisten angreift, unbescholtene Bürger und deren Eigentum gefährdet und sich aufführt, als wäre er der bewaffnete Arm der zur Erde herabgestiegenen Gerechtigkeit.

Unglaublich waren die Szenen, die sich am Rande von Blockupy und letztlich mit der stillschweigenden Rückendeckung des Veranstalters vor zehn Tagen aus Anlass der Eröffnung eines neuen Gebäudes der Europäischen Zentralbank in Frankfurt abspielten. Stolz konnten die aus ganz Europa angereisten 4000 Autonomen bilanzieren: 150 verletzte Polizisten, zwei davon schwer. 55 demolierte Polizeifahrzeuge, davon sieben in Brand gesetzt, und eines wiederum davon mit Menschen darin. Die Gewalttäter arbeiteten mit ätzenden Flüssigkeiten und waren mit ABC-Masken ausgerüstet. Der Sachschaden geht in die Millionen. Nebenbei wurden noch Feuerwehren und Straßenbahnen angegriffen und pikanterweise ein Flüchtlingsheim, weil davor ein Polizeiwagen parkte.[1]

Wut von 4000 Idioten

Ja, die EZB ist Teil eines bedrohlichen Entrechtungsapparats. Ja, Widerstand dagegen ist nötig, aber nein, nicht durch sinnlose Gewalt, die sich Minderheiten gegen die Allgemeinheit herausnehmen, und erst recht nicht solche gegen Unbeteiligte und Polizisten. Der Witz ist, dass es den EZB-Strategen eher Sympathien bringt als schadet; kurz gesagt: Wenn der Kapitalismus lachen könnte, würde er sich vielleicht darüber totlachen. Mehr ist da nicht drin.

Angesichts des verursachten Schadens verwundert es schon, dass nur 26 Gewalttäter im Verlauf der Proteste festgenommen wurden – und die meisten von ihnen schnell wieder auf freiem Fuß waren. Wenig verwundert es allerdings, dass die Medien schnell wieder zur Tagesordnung übergingen, denn autonome Ausschreitungen sind ja ganz im Gegensatz zu friedlichen bürgerlichen Protestdemonstrationen – pardon: Aufmärschen – schon lange business als usual.

So schrumpfte der autonome Terror in den Zeitungen zu „Auseinandersetzungen zwischen Kapitalismuskritikern und der Polizei“; da ist es doch klar, dass die Sympathie der meisten bei den ehrenwerten, wenn auch vielleicht etwas groben Kapitalismuskritikern liegt. Auch der Blockupy-Veranstalter, der anscheinend nicht zur Rechenschaft gezogen wird, fand im Anschluss an die bürgerkriegsähnlichen Vorgänge keine Worte des Bedauerns:

„Das ist nicht so, wie wir von Blockupy den Tag geplant haben. Aber man muss auch feststellen, dass offensichtlich das Bürgerkriegsszenario, was die Polizei da aufgemacht hat, … von vielen Leuten als Herausforderung und als Provokation begriffen worden ist. … Gleichzeitig gibt es auch viele Leute bei uns, die gut verstehen können, dass einige … bestimmte Formen der Selbstverteidigung in Anspruch nehmen.“

Die Ausschreitungen zeigten seiner Meinung nach, wie „groß die Wut mittlerweile auch in Deutschland ist”. Er meine die Wut von 4000 Idioten, die ihre Vorstellung von Recht mit Gewalt durchsetzen wollen, hätte er sagen können, hat er aber nicht, weil er des gleichen Geistes ist.

Gewalt nur so zum Spaß

In einer Gesellschaft, in der die rechte Denkungsart eine linke ist, werden linke Gewalttäter in der Regel bestenfalls mit dem Zeigefinger bedroht. Sie sind die modernen Robin Hoods, auch wenn sie den Armen nichts abgeben, nicht Positives bewirken, also im Grunde nur für ihren eigenen Spaß sorgen. Kaum einer, wenn er nicht gerade Leber heißt und beim Tagespiegel angestellt ist, wird zwar so weit gehen zu sagen, „Danke, liebe Antifa“, aber die klammheimliche Sympathie mit diesen doch irgendwie sympathischen Desperados klingt immer mit.[2]

Dabei sind sie nichts anderes als junge Leute bei denen zu viel Testosteron und zu wenig Verstand eine unheilige Allianz eingehen. Früher hat man sich dafür mit dem Nachbardorf zur Massenschlägerei getroffen, aber heute tut man eben das, was einem politische Anerkennung bringt. Die Leere der Existenz im Niedergang erfordert den Doppelkick: körperliche und moralische Bestätigung. Wo Hooligans viel mehr unter dem Bann der Öffentlichkeit ihre Gewalt noch meist gegen Gleichgesinnte ausüben, suchen sich die Autonomen dafür feige Unbeteiligte oder im öffentlichen Interesse Dienstleistende aus. So entsetzlich wie das Ausmaß der dadurch induzierten Gewalt ist, so ärgerlich ist die Toleranz, die sie erfährt.

Diese Toleranz schließt ideologisch die Augen und leugnet oder verharmlost, welche Schicksale hinter dieser quasi-legitimierten Gewalt stehen. Etwa das des Polizisten, der im Cicero berichtet:

„Als ich schließlich meine Hose aufgemacht habe, wurde mir übel: Die Wade war sieben Zentimeter weit aufgerissen und ungefähr genauso tief im Fleisch steckten Splitter. Vom Knöchel bis zum Gesäß war alles verbrannt und zerschnitten. Ich kam ins Krankenhaus und bin auf der Stelle operiert worden. Später erfuhr ich: Unter mir war eine sogenannte Kugelbombe hochgegangen, ein Feuerwerkskörper der höchsten Gefahrenstufe. Dem Auto hinter mir hat es Kotflügel und Motorhaube beschädigt, dahinter stand eine Frau mit Kind, nicht auszudenken, was hätte passieren können. Eine Kugelbombe auf Gesichtshöhe wäre tödlich gewesen.“

Schulterschluss der Selbstgerechten

Wurde die Bombe nun von „Antikapitalisten“ oder von „Antifaschisten“ geworfen? Es spielt keine Rolle! Auch nicht, wenn Legida-Demonstranten von Autonomen getreten, geschlagen und mit Reizgas (anscheinend ein neuer, feiger Trend) besprüht werden, und dann das ganze unter der Überschrift „Gewalt bei Legida“ in den Medien erscheint. Auch nicht, wenn ein Sarrazin sein Buch „Über die Grenzen der Meinungsfreiheit“ in einem bürgerlichen Theater vorstellen will, dann aber nur unter dem Schutz von Sicherheitsbeamten vor dem Mob flüchten kann. Immer ist es ungesetzliche, individuelle Gewalt, die nur solange keine Lynchjustiz ist, bis ein Opfer zu Tode kommt.

Mit enormem Aufwand versucht die Polizei solche Eskalation zu verhindern. Als 120-NPD-Anhänger nicht von ungefähr, sondern ihr spezielles Publikum suchend und davon profitierend, durch den Berliner Szenebezirk Kreuzberg ziehen wollten, wurden 1600 Polizisten in den Einsatz geschickt – und 17 davon durch „Antifaschisten“ verletzt. Die Zeitung berichtete zwar erst korrekt von den massiven Gewaltaktionen der Linken gegen die Stadt und ihre Bewohner:

„Bereits im Vorfeld hatten Vermummte Straßensperren aus Autoreifen, Altkleidercontainern und Baustellenabsperrungen in Brand gesetzt. Bereits am Mittag hatten Gegendemonstranten Einsatzbeamte angegriffen. Auch während der Demonstration wurden Polizisten immer wieder mit Flaschen und Steinen beworfen, Pyrotechnik gezündet.“

Doch dann freute sie sich kommentierend poco, die Gegendemonstranten seien „zumeist friedlich“ gewesen, sie wollten ja auch nur „den Marsch der rechtsextremistischen NPD verhindern und schafften es, die Anhänger regelrecht einzuschließen“. Bei diesem „friedlichen“ Kessel ist schon sprachlich klar, wer im Schulterschluss der Selbstgerechten die Guten sind, egal wie viel Gewalt von ihnen ausgeht, denn die Bösen sind immer „Anhänger“, „Marschierer“ oder „Extremisten“ und nicht etwa nachrichtlich wertfrei „Demonstranten“.

Es ist inzwischen illusorisch zu glauben, dass die Medien hier immer noch gegen das mehrheitliche Denken der Bürger anschreiben. Der Ungeist, den sie riefen, trifft auf eine kulturelle und psychische Bereitschaft, sich ihm auszuliefern. Das lässt sich mit Zahlen untermauern, die hier demnächst präsentiert werden.

Demonstratives Kiffertreffen

Vorerst nur ein Beispiel: Bei einer Bürgerversammlung in Kreuzberg, bei der es um die Probleme mit dem Drogenhandel und der Gewaltkriminalität im Görlitzer Park gehen sollte, kam es zu solchen Tumulten, dass die Veranstaltung abgebrochen werden musste. Der Staat war der Feind, und die Drogenhändler waren für die Teilnehmer arme, schützenswerte Flüchtlinge, terrorisiert durch Polizeigewalt. Die grüne Bezirksbürgermeisterin Herrmann, mitverantwortlich für das Rechtsdebakel des Flüchtlingscamps am Oranienplatz[3], beschwerte sich über die Lautsprecheranlage hilflos, dies sei nun schon das dritte Treffen, bei dem es zu keiner Kommunikation käme.

Das Besondere diesmal aber war, dass der für die Sicherheit im Park zuständige Polizeibeamte in den Saal rief, ob denn jemand hören wolle, wie seine Sicht der Dinge sei. Alle mehr als 600 anwesenden Hände blieben unten. Scheinbar ganz demokratisch per Abstimmung wurde so das demokratische Instrumentarium der Bürgerbeteiligung ausgehebelt – wie so viele andere dieser Instrumentarien auch.

Inzwischen haben Postdemokraten für den kommenden Mittwoch zu einem demonstrativen Kiffertreffen im Görlitzer Park aufgerufen, den der Senat zur Eindämmung der Rechtsbrüche gerade zur drogenfreien Zone erklärt hat. Mehr als 2000 Teilnehmer haben über Facebook zugesagt.

Kein Aprilscherz. „Wir wollen dem Senat und dem Bezirk zeigen, was wir von Ihrer restriktiven und rassistischen Politik halten und treffen uns alle gemeinsam zum großen Protestkiffen im Görlitzer Park”, heißt es in dem Aufruf in einer bezeichnenden Vermengung von Drogen- und Flüchtlingspolitik. Was dem einen sein billiger (Flüchtlings-) Arbeiter ist dem anderen seine flächendeckende Drogenversorgung durch (Flüchtlings-) Dealer. Und an die zuständigen Volksvertreter gewandt heißt es dann im Aufruf noch im neudemokratischen Diskurs: „Henkel verpiss dich“ (gemeint ist Berlins Innensenator) und: „Herrmann versenken.”

Der Staat ist der Feind

Für immer mehr Menschen wird der Staat zum Feind, und der Mob der selbstgerechten Linken will ersatzweise das Recht in die eigenen Hände nehmen. Und dies durchaus in der Regel im Einverständnis mit der geistigen und weltlichen Führung.

Wenn in Köln eine junge Frau ein in der Tat scheußliches und strafwürdiges, den Holocaust leugnendes T-Shirt trägt, wird gleich eine bundesweite Fahndung ausgeschrieben. Wenn massenhaft anständigen Bürgern Eigentum und Gesundheit zerstört wird, wird es klammheimlich als Kavaliersdelikt abgetan.

Gewalt gegen Andersdenkende wird legitim, solange sie der herrschenden Ideologie folgt. Schließlich geht es ja in die Richtung, die viele und vor allem die veröffentlichte Meinung für die richtige halten. Freiheitlichkeit, Bemühen um Konsens und Kooperation werden ersetzt durch Ideologie, derzeit eine linke, wer weiß aber, wem damit der Weg bereitet wird.

Die Fälle der Gewalt häufen sich, die vielleicht mit besten Absichten angeworfene Maschine beginnt heißzulaufen. Eine neue Links-Scharia stellt sich so nicht nur über das Grundgesetz, sondern auch alle ungeschriebenen Gesetze des Miteinanders und der Wahrhaftigkeit.

Anmerkungen

[1] Vergl. Günther Lachmann, „Unser Umgang mit linker Gewalt“, GEOLITICO vom 20. März 2015

[2] vergl. Konrad Kustos, „Dummer Journalismus“, GEOLITICO vom 22. Februar 2015

[3] Konrad Kustos, „Berlin bevorzugt Rechtsbrecher“, GEOLITICO 16. März 2014

Bemerkenswertes Gerichtsurteil zu Hartz IV + PDF – Es geht allerdings um die Rechtsstaatlichkeit der „BRD“

Auszug aus den Tagesenergien

Es geht hier nicht nur um Hartz IV, es geht um die Staatlichkeit einer BRD, oder Deutschlands. Wie weit gehen die Rechte dieses Systems, gegenüber seinen Bürgern überhaupt.
Die dazugehörige PDF Datei hier:

http://data9.blog.de/media/342/774134…

Meinen Dank auch an Alexander Wagandt

Demokratie: Herrschaft der manipulierten Mehrheit

Wege der Macht zum Staatsfaschismus

Veröffentlicht am 30. März 2015 von

flickr.com/ World Economic Forum/ (CC BY-NC-SA 2.0)

Der Zerfall der traditionellen Werte der westlichen Demokratie spielt sich auf verschiedenen Ebenen ab. Man kann zum Beispiel beobachten, dass es sich im Zusammenhang mit den politischen Parteien (vor allem mit denen, die – wie man gewöhnt ist zu sagen – “etabliert” sind) um eigentlich eine “normale” und sozusagen logische Entwicklung handelt.

Jede Partei nämlich, die schon längere Zeit “etabliert” ist, die innere Dynamik verliert und nicht mehr imstande ist, sich den neuen Aufforderungen entgegegzustellen. Das ist offensichtlich auch der Fall bei der CDU in Deutschland. Natürlich, diese Partei hat mit dem Christentum, mit den christlichen Werten und vor allem mit der christlichen Morallehre nichts Gemeinsames.

Trotzdem – man könnte mindestens erwarten, dass der angeblich christlichen Rhetorik hier und da auch Beispiele der christlichen Taten folgen werden. Darauf wartet man leider (seit Jahrzehnten!) vergeblich. Im Gegenteil – die CDU macht alles dafür, dass sie mit dem Christentum gar nicht verbunden werden kann. Man könnte natürlich voraussetzen, dass diese politische Heuchelei nicht lange dauern wird, bzw. dass so eine Partei niemand wählen wird. Die Wirklichkeit sieht aber ganz anders aus – 41 Prozent für Merkel!

Schuldig an dieser tragischen Entwicklung der Demokratie sind also nicht nur die politischen Parteien, denn auch im gesellschaftlich-politischen Bereich gilt das Gesetz des Angebotes bzw. der Nachfrage. Was anderes die Politiker tun als das, was von ihnen erwartet wird? Und die Mehrheit der Bevölkegung in Westländern (und natürlich auch in den früheren Ostblocksstaaten) will die Erhaltung des sogenannten sozialen Staates, der die Sorgen der Bürger übernimmt, auch wenn es mit der radikalen Beschränkungen ihrer Freiheit verbunden ist.

Die Tatsache (um ein Beispiel zu zeigen), dass Merkel die beliebteste Politikerin in Deutschland ist, spricht vor allem von dem totalen Verlust der Millionen von Deutschen an dem, was man gewöhnlich “der gesunde Verstand” nennt, aus. Diese Frau, deren intellektuelle Fähigkeiten bei normalen Verhältnissen kaum dazu genügen würden, die Leiterin eines Obst-Gemüsse-Geschäftes zu sein, wird wahrscheinlich für ewige Zeiten Bundeskanzlerin bleiben, d. h. eine der mächtigsten Frauen der Welt. Man kann sich nur schwierig etwas Absurderes vorstellen als die Tatsache, dass die Mehrheit der Deutschen gerade so etwas nicht nur will, sondern auch Merkel zujubelt und überzeugt ist, dass sie für Deutschland die beste Alternative ist.

Dann überrascht es nicht mehr, dass die herrschenden politischen Parteien so leicht mit der “öffentlichen Meinung” manipulieren und diese Manipulation fast zur Vollendung bringen konnten. Wollen ja die Menschen selbst nicht belogen werden? Haben also die politischen Eliten kein Recht, diese Nachfrage zu befriedigen? Machen sie also nicht nur das, was von der Mehrheit der Bürger gefordert wird? Orwells Vision ist derzeit zu ihrer Verwirklichung gekommen – Lüge ist Wahrheit, Sklaverei ist Freiheit. Und nicht nur das.

Die Patrioten sind “Faschisten”, Protestierende gegen Multiwahnsinn “Feinde des Staates”, Bürger, die besorgt um ihre und ihrer Kinder Zukunft sind, nennt man “Extremisten”, diejenigen, die ihre Meinung über Asylpolitik zu äußern wagen, werden als “Fremdhasser” gestempelt. Man kann zwar sagen, dass es ja keine politischen Gefangenen gibt. Stimmt, aber zeugt nicht alles dafür, dass es nicht mehr langen dauern wird und Menschen wieder wie in der Nazi-Zeit wegen Homophobie, Islamophobie, Fremdhass und andere “Verbrechen” verfolgt und gefangengenommen werden?

Ihr

Jan Hofirek

https://buergerstimme.com