Der politische und gesellschaftliche Frieden in Deutschland ist in Gefahr

Bundeskanzlerin Angela Merkel bei einer Rede im Deutschen Bundestag (zu Griechenland). Bild: © Bundesregierung/Kugler

Bundeskanzlerin Angela Merkel bei einer Rede im Deutschen Bundestag (zu Griechenland). Bild: © Bundesregierung/Kugler

Trotz all dem Unmut über die Haltung Merkels und der Bundesregierung herrscht derzeit noch weitestgehend ein politisch und gesellschaftlich stabiles Umfeld in Deutschland. Doch die Stimmung beginnt langsam zu kippen – mit möglicherweise dramatischen Konsequenzen.

Von Marco Maier

Es ist vor allem die aktuelle Flüchtlingspolitik, die das Land und die Politik entzweit. Auch wenn sie zumindest innerhalb der Union nicht den alleinigen Grund darstellt – da hat Angela Merkel schon zu viele „Böcke“ geschossen – so dürfte dies wohl wahrscheinlich der letzte Tropfen gewesen sein, der das Fass zum Überlaufen bringt. Denn bei allem Willen jenen Menschen zu helfen die auch wirklich Hilfe benötigen, so gibt es eben durchaus Grenzen des Machbaren.

Vor allem die Kommunalpolitiker bekommen den Unmut schon zu spüren. Aufgebrachte Bürger, überforderte Beamte, katastrophale Zustände in den völlig überbelegten Flüchtingsunterkünften und überall die Frage, wie es denn so überhaupt noch weitergehen soll. Vor allem auch deshalb, weil sich Teile der Bevölkerung zunehmend radikalisieren. Ganz nach dem Motto: Wenn die Asylbewerber merken, dass sie nicht willkommen sind, gehen sie schon wieder.

Dass die Unstimmigkeiten hinsichtlich der Flüchtlingspolitik der Bundesregierung nicht nur in den Unionsparteien immer lauter werden, sondern auch schon in der SPD, zeigt der Parteiaustritt des Magdeburger Oberbürgermeisters Lutz Trümper, der sein SPD-Parteibuch abgegeben hat. Er wolle sich in der Flüchtlingspolitik von der Parteispitze nicht den Mund verbieten lassen. Denn er hatte immer wieder darauf hingewiesen, dass Magdeburg und Sachsen-Anhalt mit der Unterbringung der Flüchtlinge überlastet seien und forderte deshalb wiederholt Obergrenzen.

Reibereien auf politischer und gesellschaftlicher Ebene dürften deutlich zunehmen, sollte es zu keiner Besserung der Lage kommen. Auch wenn die Deutschen trotz des Unmuts über die Flüchtlingspolitik zumindest bislang nicht zu sehr dazu neigen, rechtsextremistische Parteien zu wählen, so könnten vor allem populistisch agierende Parteien – zumindest außerhalb Bayerns – durchaus Protestwähler anziehen. Gute Chancen dafür hat derzeit die AfD, die sich immer stärker im rechtskonservativen Bereich verankert und so vor allem in der CDU-Stammwählerschaft „wildert“.

Über kurz oder lang dürften von der Flüchtlingskrise jedoch vor allem die Parteien an den linken und rechten Rändern profitieren, während die CDU und die SPD angesichts der starken Polarisierung innerhalb der Bevölkerung und dem Versuch mittels einer „Schlangenlinienpolitik“ beide Seiten zu bedienen, zur Konturlosigkeit und Beliebigkeit verdammt sind. Ein „Mittelweg“, der sowohl den ureigensten Interessen der deutschen Bevölkerung entspricht und den international verankerten Verpflichtungen Rechnung trägt, ist schon alleine wegen der schieren Menschenmenge kaum machbar.

Hinzu kommen Hunderttausende „verschwundene“ Flüchtlinge, die ohne legalen Aufenthaltstitel faktisch zu einem Leben im kriminellen Milieu verdammt sind. Und selbst für die vielen anerkannten Flüchtlinge wird es sehr schwer, einen Job zu finden von dem sie auch leben und eine Familie versorgen können. Auch dort droht die Gefahr, dass viele der jungen Männer angesichts der Anspruchshaltung an ein Leben im „reichen Deutschland“ und auch aufgrund der Langeweile infolge der Arbeitslosigkeit in die Kriminalität abrutschen. Ein weiterer Aspekt, der vor allem auf gesellschaftlicher, aber auch auf politischer Ebene noch zu negativen Entwicklungen führen kann. Selbst bürgerkriegsähnliche Zustände werden bereits prophezeit.

Alles in Allem erweisen sich die Perspektiven, ausgehend von der aktuellen Lage, nicht gerade als sehr erfreulich. Ohne eine klare und nachhaltig sinnvolle Linie spielt man so den Extremisten rechts und links in die Hände und schafft so ein Klima der Gewalt. So muss auch die politische Linke die Realität des gesellschaftlich, finanziell und politisch Machbaren anerkennen und die politische Rechte verstehen, dass ein striktes „Grenzen dicht“ einfach nicht drin ist. Allerdings sollte den Regierenden auch klar sein, dass der Asylstatus im Regelfall befristet ist und dies auch entsprechend gehandhabt werden muss. Ebenso müssen sowohl der Missbrauch dessen und kriminelle Handlungen von Flüchtlingen entsprechend geahndet werden – zur Not auch mit Abschiebungen und Einreiseverbot.

http://www.contra-magazin.com/2015/10/der-politische-und-gesellschaftliche-frieden-in-deutschland-ist-in-gefahr/

Berlin 3.Oktober.2015 BRD GMBH Faschismus zeigt sich am Reichstag Kanzleramt und Brandenburger Tor

 

Veröffentlicht am 03.10.2015

Wie auf den Filmaufnahmen zusehen ist, wurde der Zugang und Aufenthalt an den Orten Reichstag, Bundeskanzleramt und Brandenburger Tor von Polizeikräften untersagt bzw. unterbunden. Begründungen waren unter anderem, die Festlichkeiten zum 3.Oktober (Tag der Deutschen Einheit) bzw. unklare und nicht im Vorfeld abgestimmte Demonstrationsanträge.

URTEIL Verfassungsgericht: Bundeswehr-Einsatz im Ausland ohne Bundestag zulässig

Einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zufolge darf die Bundesregierung den Einsatz bewaffneter Streitkräfte im Ausland in Eilfällen ohne Beteiligung des Bundestags anordnen. Nach diesen Maßstäben habe die Bundesregierung bei einem Einsatz der Bundeswehr in Libyen im Jahr 2011 die Rechte des Bundestages nicht verletzt.

Ein deutscher Bundeswehrsoldat bei einer Militär-Übung. (Foto: dpa)

Die Bundesregierung darf den Einsatz bewaffneter Streitkräfte im Ausland in Eilfällen ohne Beteiligung des Bundestags anordnen. Das entschied das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch. „Bei Gefahr im Verzug ist die Bundesregierung ausnahmsweise berechtigt, den Einsatz vorläufig alleine zu beschließen“, heißt es im Urteil. Die Regierung müsse dann jedoch zum frühestmöglichen Zeitpunkt eine Entscheidung des Parlaments über die Fortsetzung des Einsatzes herbeiführen. Ist dieser dann schon beendet, müsse die Regierung den Bundestag unverzüglich, umfassend und grundsätzlich schriftlich über ihre Entscheidungsgrundlagen und den Einsatzverlauf unterrichten. Eine nachträgliche Genehmigung durch den Bundestag sei in solchen Fällen nicht notwendig. (Az: 2BvE6/11)

Grundsätzlich sei ein Einsatz bewaffneter Streitkräfte jedoch ohne vorherige parlamentarische Zustimmung nicht zulässig, urteilte das Gericht. Der Parlamentsvorbehalt sei dabei „nicht auf kriegerische oder kriegsähnlich ausgerichtete Außeneinsätze beschränkt“. Maßgeblich sei, ob die Einbeziehung deutscher Soldaten in bewaffnete Auseinandersetzungen unmittelbar zu erwarten sei. Anhaltspunkte dafür bestünden dann, wenn sie im Ausland Waffen mit sich führten und ermächtigt seien, davon Gebrauch zu machen.

Nach diesen Maßstäben habe die Bundesregierung bei einem Einsatz der Bundeswehr in Libyen im Jahr 2011 die Rechte des Bundestages nicht verletzt, befand das oberste deutsche Gericht. In der Evakuierungsoperation hatte die Luftwaffe 132 Zivilisten aus dem Bürgerkriegsland ausgeflogen, darunter 22 Deutsche. Die schwarz-gelbe Bundesregierung hatte sich damals geweigert, den Einsatz nachträglich vom Bundestag genehmigen zu lassen. Eine dagegen gerichtete Verfassungsklage der Grünen-Bundestagsfraktion hatte nun keinen Erfolg. Laut Verfassungsgericht handelte es sich zwar um einen Einsatz bewaffneter Streitkräfte, der aber bereits beendet war, als sich der Bundestag damit hätte befassen können.

http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/

Kölner SEK-Einheit aufgelöst: Randale nach der Abschiedsfeier

17. September 2015

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Das Kölner Spezialeinsatzkommando (SEK) wird nach Mobbing-Vorwürfen aufgelöst. Ein Polizei-Experte begrüßte diesen Schritt, die Gewerkschaft hingegen sieht darin eine „Vorverurteilung“. Am Dienstagabend haben Mitglieder der Einheit bei einer Abschiedsfeier randaliert.

Die Kölner SEK-Einheit, die wegen Mobbingvorwürfen in der Kritik steht, wird aufgelöst. Das hatte Polizeichef Wolfgang Albers am Dienstag (15.09.2015) verkündet. Daraufhin trafen sich die Betroffenen abends in ihrem Gruppenraum, demontierten einen Tresen, der ihnen privat gehörte, hängten eine Fahne mit Totenkopf-Symbol aus dem Fenster und brachten ein Motorrad mit dem Aufzug in den dritten Stock, um es dort auf einem Tisch mit aufheulendem Motor laufen zu lassen. Das bestätigte ein Sprecher der Polizei am Mittwoch (16.09.2015) dem WDR, nachdem Gerüchte von Randale in der Unterkunft die Runde gemacht hatten. Ob sie dem Möbel tatsächlich mit einer Kettensäge zu Leibe rückten, blieb auch auf der Pressekonferenz unklar, die Polizeichef Albers daraufhin abhielt. Er sagte aber sehr deutlich, er finde das Verhalten inakzeptabel. Fest steht auch, dass Alkohol im Spiel war. „Die Entscheidung hat sie sehr schwer getroffen“, so der Polizeisprecher.

Polizeipräsident will Kommando neu aufbauen

Die Angehörigen des dritten Kommandos waren schon im Juni 2015 vom Dienst freigestellt worden. Der Vorwurf: Sie sollen zwei SEK-Anwärter durch bizarre Aufnahmerituale gedemütigt zu haben. „Der derzeitige Erkenntnisstand lässt solch konsequente Organisationsmaßnahmen und differenzierte Personalentscheidungen bereits zum jetzigen Zeitpunkt zu“, begründete Albers die Auflösung der Einheit. „Diese Entscheidung ist auch geboten, um frühestmöglich die Weichen für einen Neuaufbau zu stellen und das SEK in vollem Umfang wieder handlungsfähig zu machen.“ Das zehnköpfige Kommando war eine von drei Eliteeinheiten in Köln.

Rauswurf aus dem SEK

Vier Angehörige des Kommandos müssen die Spezialeinheit verlassen und finden eine andere Verwendung bei der Polizei Köln. Fünf ihrer Kollegen ist in Absprache mit dem Ministerium für Inneres und Kommunales angeboten worden, weiterhin bei einem SEK-Kommando Dienst zu versehen, allerdings nur außerhalb von Köln. Ob sie das Angebot angenommen haben, war am Dienstagnachmittag nicht bekannt, es wurde aber gemeldet, dass ihnen eine Bedenkzeit eingeräumt wurde. „Es ist möglich, dass sie einen Rechtsbeistand hinzuziehen wollen“, so ein Sprecher des Polizeipräsidiums.

Bizarre Aufnahmerituale

Die Aufnahmerituale sollen 2014 stattgefunden haben. Sie wurden bekannt, nachdem sich einer der Betroffenen beschwert hatte. Nach einem Bericht des NRW-Innenministeriums mussten die beiden im Indianerkostüm körperlich anstrengende Übungen über sich ergehen lassen, auf dem Boden kniend eine ekelerregende Eismischung essen oder sich eine Tauchermaske überziehen lassen, in deren Schlauch Alkohol gefüllt wurde. Die Nachwuchskräfte hätten sich jedoch freiwillig an der Aktion beteiligt, deshalb hatte die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen in dem Fall eingestellt. Die polizeiinterne Disziplinarverfahren liefen aber weiter, sagte der Sprecher.

Kommandoführer wollte in den höheren Dienst

Zur zehnköpfigen Eliteeinheit gehörte im Sommer 2014 auch noch der Kommandoführer. Der ist von der Entscheidung des Polizeipräsidiums aber nicht betroffen, weil er sich damals schon für eine Ausbildung für den höheren Dienst beworben hatte und regulär ausgeschieden war. Als die Vorwürfe bekannt wurden, durfte er nach Angaben des Polizeisprechers am Lehrgang nicht mehr teilnehmen. Auch gegen ihn laufe ein Disziplinarverfahren. Er mache aber normalen Dienst, so der Sprecher.

„Albers hat ein Signal gesetzt“

 

Der Hamburger Kriminologe und Professor für Polizeiwissenschaften Rafael Behr begrüßt die Entscheidung des Polizeipräsidenten: „Er hat damit gezeigt, dass er sich nichts gefallen lässt.“ Die Kölner Polizei sei zwar für ihre starken Selbstreinigungskräfte bekannt – „das ist in anderen Städten anders“. Die SEK habe aber bisher einen Freibrief für fast alles gehabt. „Jetzt hat Albers ein Signal gesetzt.“

Ob damit aber auch die Aufnahmerituale ein Ende haben? Laut Behr ist die Erniedrigung eine Voraussetzung für die Aufnahme in eine solche Gruppe. „Das wissen die Kandidaten auch.“ Dass jemand wie in diesem Fall ausbricht und das meldet, sei eine Ausnahme, weil sie die unbedingte Solidarität, die die SEK-Mitglieder erwarteten, verletze. Möglicherweise würden die Vorgesetzten aber in Zukunft stärker ein Auge darauf haben, was für solche Aufnahme-Abende geplant wird.

Polizei-Gewerkschaft spricht von „Vorverurteilung“

Anders als Behr übte die Polizei-Gewerkschaft GdP scharfe Kritik an Albers‘ Entscheidung. Arnold Plickert, NRW-Vorsitzender der Gewerkschaft, sagte rp-online zufolge: „Die Auflösung der SEK-Einheit in Köln ist eine Vorverurteilung der betroffenen Beamten. Dafür habe ich kein Verständnis.“ Als Begründung sagte Plickert: „Die Staatsanwaltschaft hat ihre Ermittlungen in dieser Sache eingestellt und die disziplinarischen Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen. Deshalb ist die Auflösung des SEK zum jetzigen Zeitpunkt völlig unangemessen.“

Literatur:

Die Souveränitätslüge von Heiko Schrang

Vorsicht Bürgerkrieg!: Was lange gärt, wird endlich Wut von Udo Ulfkotte

Wenn das die Deutschen wüssten…: …dann hätten wir morgen eine (R)evolution! von Daniel Prinz

Polizisten außer Kontrolle? Zur Diskussion über die Notwendigkeit einer Überwachung der Polizei von Falko Drescher

Quelle: wdr.de vom 16.09.2015

http://www.pravda-tv.com/

Deutschland darf sich nicht auflösen

Es gibt keine Obergrenze für das Grundrecht auf Asyl. Aber es gibt eine Grenze des deutschen Staates, Flüchtlinge aus aller Welt aufzunehmen. Deutschland muss funktionieren können, um zu helfen. Ein Kommentar.

12.09.2015, von REINHARD MÜLLER  http://www.faz.net

Ankunft von Flüchtlingen am Bahnhof München

Mit Merkel nach Deutschland: Ein Flüchtling, der kurz zuvor mit einem Zug angekommen ist, läuft am 05.September 2015 auf dem Hauptbahnhof in München über den Bahnsteig und hält dabei ein Foto der Bundeskanzlerin in den Händen

Wenn der ungarische Ministerpräsident meint, niemand könne verlangen, dass sein Land sich ändere, so hat er einen Schuss nicht gehört: den der europäischen Einigung. Alle Mitglieder der EU haben sich zur Zusammenarbeit verpflichtet. Alle EU-Staaten sind auch dazu angehalten, Entscheidungen europäischer Gerichte und Gremien zu befolgen. Das haben sie nämlich alle so vereinbart.

Sie können freilich auch darauf pochen, dass die Europäische Union nur das beschließen darf, was die Staaten ihr dazu übertragen haben. Und die freiwillige Einbindung heißt eben nicht, dass es für die Staaten überhaupt nichts mehr zu entscheiden gäbe, oder gar, dass es keine nationalen Interessen mehr gäbe, sondern nur noch europäische, wie deutsche Politiker bisweilen hervorheben. Gerade die Flüchtlingskrise lässt die gemeinsame Sache wieder hervortreten, sie zeigt aber auch: Jedes Land hat eigene Bedürfnisse.

Das ist auch normal. Denn Europa ist kein Staat. Es ist ein immer enger werdender Verbund von Nationalstaaten. Solange den Europäern der Wille fehlt, ein Volk zu sein, gibt es nicht nur ein Recht zur Durchsetzung nationaler Interessen, sondern eine Pflicht dazu. Natürlich im Rahmen der europäischen Verträge – deren Herren freilich die Mitgliedstaaten bleiben. Und auch die europäischen Regeln etwa zu den Grundfreiheiten oder zu Schengen sehen ja Ausnahmen zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung vor. Nicht nur Deutschland nimmt für sich einen nationalen Souveränitätsvorbehalt in Anspruch, wenn es hart auf hart kommt.

Gerade in der Krise kann und muss der Staat handeln. Das klingt technisch und kalt. Ist der Staat nicht nur eine Organisationseinheit? Ja, aber nicht nur. Außerdem: Organisation und Ordnung, die vorwiegend denen zugutekommen, die sich nicht selbst helfen und schützen können, sind nichts Schlechtes. Der Staat ist kein Selbstzweck, darf es nicht sein. Die demokratische Grundordnung soll schließlich Freiheit möglich machen.

Würde und Freiheit sind Menschenrechte. Jeder hat das Recht, woanders sein Glück zu suchen – ganz egal ob er aus Darmstadt oder Damaskus kommt, ob sein Leben bedroht ist oder er in der Fremde mehr verdienen will. Niemand, kein Land dieser Erde hat das Recht, ihn aufzuhalten – das sollten gerade wir Deutsche 25 Jahre nach dem von den eigenen Bürgern erzwungenen Ende des DDR-Gefängnisses beherzigen.

Bitte hier weiterlesen:

http://www.faz.net/aktuell/politik/fluechtlingskrise/fluechtlingskrise-deutschland-darf-sich-nicht-aufloesen-13797998.html

Bürgerkrieg in Deutschland oder Krieg gegen die Bürger?

Lesen auf eigene Gefahr

In der letzten Zeit häufen sich die Suchanfragen auf unserem Server mit den Begriffen „Deutschland“ und „Bürgerkrieg.“ Wer wundert sich darüber, wenn man die letzten Wochen Revue passieren lässt?

Um mit dem zweiten Teil der Überschrift anzufangen – ist der Krieg gegen die Bürger in unserem Land nicht längst im Gang?

bürgerkrieg

Schauen wir nur ein paar Jahre zurück, als die SPD noch eine „Volkspartei“ war und die AGENDA 2010:

Stufe 1 – Hartz 4 

 

Die Arbeitsmarkt und Rentenreformen trafen die Bürger ganz unten in der Geldempfängerkette in Form von verdeckter Enteignung. Plötzlich wurden die Spielregeln für die Sozialversicherungen geändert – federführend dabei der später verurteilte Kriminelle Peter Hartz.

Die Reformen führten zu absurden Phänomenen, die auch der idiotische Mindestlohn nicht beseitigen kann und auch gar nicht soll.

Diese Schwächung der Arbeitsmoral und Bildung einer Armee von desillusionierten Langzeitarbeitslosen löste Ängste bei den noch sich in Lohn und Brot befindenden Bürgern aus, dass sie bereit waren, immer mehr Einschränkungen und Belastungen in Kauf zu nehmen – Hauptsache nicht abrutschen.

Stufe 2 – Finanzkrise I

Die EU und Euroland gerieten durch die Lehmann Pleite ins Wanken, so die Legende zum Ausbruch der „Finanzkrise.“

Griechenland musste zum ersten Mal gerettet werden, und damit so etwas nie wieder vorkommt, hat man den sogenannten ESM erfunden und damit die Haushaltshoheit der Parlamente ausgehebelt. Unser oberster „unabhängiger“ Verfassungshüter, Herr Voßkuhle, sah nur einige wenige verfassungsrechtliche Bedenken und schmetterte die Klage von Gauweiler und Co. ab.

Was ein paar Jahre zuvor mit der Agenda 2010 unter „Kanzler“ Schröder ganz unten begonnen wurde, setzte sich nun fort und zielte besonders gegen den Mittelstand. Dazu noch die Regulierungswut aus Brüssel und immer neuere Hemmnisse waren mit ein Grund, dass die Firmenpleiten im Mittelstand Rekordniveau erreichten.

Diese Angriffe auf den Unternehmergeist zerstören langfristig das Rückgrat jeder nationalen Wirtschaft zugunsten der internationalen Konzerne.

Stufe 3 – Freihandelsterror und Privatisierungswahn

Bald wird TTIP eingetütet, ein neuerlicher Vorstoß zur Privatisierung von Wasser wurde gerade eben noch verhindert, bleibt aber weiter ganz oben auf der Liste der Begehrlichkeiten. Egal welche Zugeständnisse von Seiten der Konzerne gemacht werden, sie geben keine Ruhe, bis sie ihr Ziel erreichen.

Hier fließt nicht nur weiteres Vermögen ab, sondern wie schon zuvor werden nationale Errungenschaften und Besonderheiten über den Haufen geworfen – das Reinheitsgebot für deutsches Bier ist nur noch ein Gütesiegel und pure Nostalgie.

In dieser Drei Stufen Einteilung wird nur der Angriff auf die Besitzverhältnisse beschrieben – zum Krieg gegen die Bürger gehört selbstverständlich noch viel mehr, zum Beispiel der Ausbau derÜberwachung, der Propagandafeldzug der Medien, der Meinungs- und Tugendterror, der Genderwahn und die staatlich verordnetePauschaltoleranz.

Und nun zum ersten Teil der Frage – wir sind wieder einen Schritt näher gerückt – wie lange geht das noch gut?

Einige Gäste in unserem Land haben schon mal angefangen – in Hannover stachen türkische Nazis einen Kurden ab, bei den Nachbarn in der Schweiz fuhren diese Terroristen mit einem Auto in eine Gruppe von Kurden. In vielen Städten gab es Aufmärsche von PKK Anhängern und türkischen Nationalisten. Jeder Bürgerkrieg fängt mal klein an.

Während der Tag der Patrioten in Hamburg gerichtlich untersagt wurde, können türkische Mitbürger ungehindert ihre extremistische Gesinnung zur Schau stellen und brutal Jagd auf politische Gegner machen. Welch ein Widerspruch, als überzeugter Nationalist im Ausland zu leben, welchen Grund kann das haben, wo doch diese Kameraden in der Heimat ihrer stolzen Nation nichts zu befürchten haben?

Die Gewalt linksextremistischer Gruppen nimmt immer bedenklichere Ausmaße an, die Politik sieht jedoch keinen Handlungsbedarf – im Gegenteil, es wird sich schamlos dieser Schergen bedient, wenn es den Interessen zuträglich ist.

Die Völkerwanderung der illegalen Migranten stürzt Deutschland und letzten Endes ganz Europa in den Abgrund – eine Krise ist das schon lange nicht mehr.

Die Polizei ist nicht nur in Berlin völlig überfordert, überall wo der Ansturm die Kräfte bindet, entstehen weitere rechtsfreie Räume, als gäbe es nicht schon genug davon. Während eines Großeinsatzes bei Demonstrationen oder wegen „erhöhtem Flüchtlingsaufkommen“ bieten sich Gelegenheiten für Kriminelle, ihren Aktivitäten ohne Angst vor Strafverfolgung nachzugehen.

Den Menschenmassen kann man nicht mehr Herr werden, wie viele es sind, wo sie wirklich alle herkommen – weiß keiner so genau – und es werden noch mehr. Dennoch schämt sich der österreichische Kanzler nicht, die Politik von Ungarns Regierungschef Orban mit dem Holocaust zu vergleichen. Auch solche Äußerungen ließen sich als Volksverhetzung auslegen, denn er relativiert den Holocaust und verhöhnt die Opfer von Auschwitz.

Im Gegensatz zu den Horden junger Männer, die die Grenzen überrennen, sich um einen Platz in den überfüllten Zügen rangeln, wurden die Juden mit Gewalt und nicht aus freiem Willen in Viehwaggons in die Todeslager transportiert. Diese infame Hetze zeigt, wie ernst die Lage sein muss und wie realitätsfern die Politiker der Zielländer sind.

Orban übernimmt Verantwortung, er macht sich die Hände schmutzig, denn Politik ist ein schmutziges Geschäft, der Alpenkanzler wirft diesen Schmutz auf andere und ist froh um jeden Zug voll Illegaler, den er nach Deutschland durchwinken kann.

Es ist immer noch ein Krieg der politisch Verantwortlichen gegen die Bürger – denn sie lassen sich leichter in Schach halten als die Armee der Migranten, gerade weil sie unbewaffnet ist. Doch es ist eine Armee, die Deutschland erobern will und nachhaltig verändern wird.

Die Medien lügen von hochqualifizierten Fachkräften, preisen die neuen Zuwanderer als Chance an, dabei haben die Erfahrungen der letzten Jahrzehnte gezeigt, dass Integration in unsere Gesellschaft selbst über mehrere Generationen nicht so einfach funktioniert. Und selbst wenn ein großer Teil tatsächlich so gut gebildet wäre, die Sprachbarriere und kulturelle Schranken sind nicht so leicht zu überwinden.

Weiterlesen bitte hier:

http://opposition24.de/buergerkrieg-in-deutschland-oder-krieg-gegen-die-buerger/217507

Vom herzlosen Staat als Erpresser und Angsterzeuger

Den folgenden Aufsatz von Herbert Ludwig über den deutschen Sozialstaat, den menschenunwürdigem HartzIV-Gesetz und den angsteinflössendem Job-Center kann ich ALLEN nur wärmstens empfehlen. Auch denen, die sich noch in einem Arbeitsverhältnis befinden, das schneller beendet sein könnte, als Viele sich denken und dann ist der Absturz in das HartzIV-Erpressersystem nicht mehr weit und die Erniedrigung der Persönlichkeit durch den Staat nimmt seinen Lauf. Am Ende des Aufsatzes noch ein paar Anmerkungen von mir.

Das Hartz auf „dem rechten Fleck“ – oder der „Sozialstaat“ als Sklavenhalter

von Herbert Ludwig (fassadenkratzer)

Der Staat hat kein Herz, wie wir wissen. Er ist ja auch kein Mensch, sondern eine Organisation. Diese wird aber von Menschen betrieben, die, statt sie menschlich zu erfüllen, umgekehrt vom seelenlosen Mechanismus der staatlichen Organisation vielfach so ergriffen werden, dass ihnen ihr Herz abhandengekommen ist. An seine Stelle ist Hartz IV getreten.

Der Abhängig-Beschäftigte ist schon mit staatlicher Hilfe eine Art moderner Arbeitssklave im Dienste des Unternehmens, der am „Arbeitsmarkt“ als Produktionsfaktor möglichst billig gekauft werden kann (s. Arbeitsmarkt), aber selbst noch eine gewisse Auswahlmöglichkeit hat. Gerät er schließlich als Arbeitsloser in die Fänge des Hartz IV-Systems, wird er mit staatlicher Gewalt unter Androhung lebensgefährdender Sanktionen dazu erpresst, sich auf dem „Sklavenmarkt“ für nahezu jede Arbeit bedingungslos feilzubieten.

Der omnipotente Staat

Der heutige Staat ist allmächtig. Er maßt sich noch immer eine totale Daseinsfürsorge seiner Bürger an, die vor 5000 Jahren ihre Berechtigung hatte. Er ist in dieser Hinsicht stehengblieben und hat die Entwicklung zum freien, sich selbst bestimmenden Menschen kaum mitvollzogen, der dadurch unterdrückt und abhängig gemacht wird. Die fortbestehende Omnipotenz des Staates erniedrigt den freien Menschen zum Untertanen, der sich in den staatlichen Machtstrukturen gegen Knechtschaft und Versklavung kaum wehren kann.

Der Staat ist seiner eigentlichen Natur nach eine Rechtsgemeinschaft freier Menschen und Hüter des gerechten Zusammenlebens. Es ist nicht seine Aufgabe, die Bedürfnisse der Menschen nach einer Absicherung für den Fall der Arbeitslosigkeit durch eine staatliche Versicherung und daran anschließende soziale Grundsicherung zu befriedigen. Er greift dadurch inhaltlich in das Wirtschaftsleben der Menschen und ihre Freiheit ein, ein solches Problem mit ihren eigenen Fähigkeiten selbst zu lösen (s. die genauere Grundlegung dazu: Der Mensch als Maß).

Eine staatliche Versicherung bzw. Grundsicherung begründet kein Vertragsverhältnis zwischen freien Menschen, das nur mit beidseitigem Einverständnis geändert werden kann, sondern ein gesetzlich erzwungenes Unterordnungs- und Abhängigkeitsverhältnis, das der Staat ständig einseitig verändern darf, ohne dass die Betroffenen darauf einen Einfluss haben. Das ist Kennzeichen eines totalitären Untertanenstaates, in dem der Mensch zum Objekt, zur Manövriermasse staatlicher Herrschaft degradiert ist (vgl entsprechend Gesetzliche Krankenversicherung).

Ausschaltung der Freiheit

Ein Fehler zieht immer weitere Fehler und Übel nach sich. Die staatliche soziale Absicherung hat zur Folge, dass die nach Bedürfnissen und Fähigkeiten verschiedenen Menschen alle über einen Leisten geschlagen, also gleich behandelt werden, notwendigerweise (s. Der Mensch als Maß). Denn vor dem Gesetz sind alle gleich. Ist das Arbeitslosengeld (I) noch am vorherigen Gehalt orientiert, erhält in Hartz IV (Arbeitslosengeld II) jeder den gleichen, am Existenzminimum bemessenen Betrag. Und jeder muss bereit sein, die gleiche zumutbare Arbeit anzunehmen, um den Staat wieder von seiner Zahlungspflicht zu entlasten.

Zumutbar ist einem Arbeitsfähigen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB II) grundsätzlich jede Arbeit, gleichgültig, welche Ausbildung und Qualifikation er hat und in welchem Beruf er früher tätig war. Das bedeutet: Der Mensch wird nur als Zahl, als Quantität behandelt, seine Individualität in ihrer besonderen Qualität wird nivelliert. Der Arbeitslose und Hartz IV-Aktivist Ralph Boes beschreibt es in einem Interview so: „Sobald man in Hartz IV ist, verliert man auch seine gesamte Biographie. Das heißt, wenn ich vorher irgendwas studiert hab – in Hartz IV werde ich zum Hilfsarbeiter gemacht. Und wenn ich einmal drinne war, bin ich ewig Hilfsarbeiter oder sowas. Das ist ganz egal, die gesamte Biographie – eine Entwertung von allem.“ 1

In der Arbeit des Menschen entfalten sich seine Anlagen, Begabungen und Fähigkeiten. Das, was er bisher seelisch geworden ist und wozu er sich weiter entwickeln will, macht das aus, was Art. 2 des Grundgesetzes „die freie Entfaltung der Persönlichkeit“ nennt. Wird dem Menschen die freie Wahl der Arbeit genommen, bedeutet dies ein Zurückstauen und Ablähmen des inneren Menschen, der Persönlichkeit. Das Grundrecht der freien Entfaltung des Art. 2 GG ist die erste Ausgestaltung der Unantastbarkeit der Würde des Menschen von Art. 1, die damit beide ausgeschaltet bzw. verletzt werden. Und da klingt es wie ein Hohn, wenn das SGB II in § 1 mit dem Satz beginnt: „Die Grundsicherung für Arbeitsuchende soll es Leistungsberechtigten ermöglichen, ein Leben zu führen, das der Würde des Menschen entspricht.“

Unterdrückungssystem

Weigert sich ein Arbeitsloser, eine durch das „Jobcenter“ angebotene Arbeit anzunehmen, wird er durch Sanktionen dazu gezwungen. Beim ersten Mal werden ihm die Zahlungen um 30% gekürzt, bei der zweiten Weigerung um 60% und bei jeder weiteren ganz gestrichen. Das heißt, er kann dann auch seine Miete nicht mehr bezahlen, wird obdachlos und muss in seiner existenziellen Not auf der Straße betteln. Auf die Frage: „Wie ist denn das Leben von jemand, der unter diesem Hartz4-Sytem lebt?“, antwortete Ralph Boes: „Angst, Angst, Angst. Sobald man in das System kommt, und man wird gezwungen zur ersten Unterschrift, man muss eine sogenannte Eingliederungsvereinbarung unterschreiben, in der steht drinne, Eingliederung in den herrschenden Arbeitsmarkt. Da steht drin: Wenn ich nicht mitmache, wird mir die ganze Existenz genommen. Das muss ich unterschreiben, und damit unterschreibe ich selber, dass mir die ganzen Grundrechte genommen werden. … Wenn ich unterschrieben habe, habe ich meine Bürgerrechte selbständig abgegeben. Wenn ich nicht unterschreibe, wird es mir als Verwaltungsakt einfach aufgedrückt. Also ich krieg´s einfach hingesetzt, ob ich es haben will oder nicht. … Und da haben alle Menschen einfach wahnsinnige Angst. Das ganze System zieht seine Kraft aus der Angst der Menschen. … Die Würde des Menschen ist außer Kraft gesetzt.“

Der Mensch wird unter vollkommener Entwürdigung wie ein Sklave unter einen fremden Willen gezwungen. Er wird zur Zwangsarbeit verpflichtet. Damit werden noch die weiteren konkretisierenden Freiheitsrechte des Art. 12, die freie Berufswahl und das nach den Erfahrungen des Nationalsozialismus aufgenommene ausdrückliche Verbot der Zwangsarbeit, unmittelbar verletzt.

Aber das Ausschalten der Freiheit geht noch weiter. Solange der Arbeitslose Zahlungen bezieht, muss er jederzeit für Arbeitsangebote des Jobcenters erreichbar sein und die Arbeit antreten können. Daher darf er entgegen dem Grundrecht der Freizügigkeit nach Art. 11 GG seinen Wohnort ohne Erlaubnis des Jobcenters nicht verlassen. „Dann gibt es den Artikel im GG Freizügigkeit im Bundesgebiet, ich darf als Bürger überall hin. In Hartz IV darf man die Stadt nicht verlassen. … Wenn das Job-Center mitbekommt, dass ich die Stadt verlassen habe, zieht es mir sämtliche Gelder für die Zeit ab. … So geht das ganze System. Es ist menschenrechtswidrig ohne Ende.“ (Ralph Boes)1 Sicher werden Juristen dies als eine der in Abs. 2 des Art. 11 GG vorgesehenen gesetzlichen Ausnahmen einordnen. Aber die Ausnahme des Hartz entsteht eben nur dadurch, dass der Staat über seine eigentlichen Kompetenzen hinaus die Arbeitslosenversicherung und Arbeitsvermittlung an sich gezogen hat. Das Ergebnis ist, dass er das Grundrecht der Bewegungsfreiheit aufhebt.

Der Arbeitslose muss auch berufliche Weiterbildungs- oder Umschulungsleistungen, die ihm angeboten werden, annehmen. Das kann ja zur Erhöhung der Arbeitschancen sinnvoll sein, führt aber vielfach zu unsinnigen, entwürdigenden Maßnahmen. Ralph Boes berichtet den Fall, dass eine Frau, zum dritten Mal innerhalb des Hartz IV – Systems Mutter geworden, sich in einer verordneten Fortbildungsmaßnahme befindet, wo sie den Umgang mit der Computer-Maus lernen soll. Doch ihr Kind ist ständig krank. „Und dann geht sie zu dem Job-Center: Können Sie mich nicht aus der Maßnahme entlassen, dass ich für‘s Kind da bin? Und da sagt ihr die Job-Center-Mitarbeiterin in die Augen: Wir können das Kind für die Adoption frei geben, dann können Sie weiter in die Maßnahme gehen. – Also so weit ist das System, eine Verachtung der Menschen.“„In Hartz IV ist die Mutter eine Arbeitsuchende und das Kind ein Vermittlungshemmnis. Wir haben ein Sozialsystem, in dem die Mutter nicht als Mutter, sondern als Arbeitssuchende bezeichnet wird und das Kind als Vermittlungshemmnis.“

Hartz IV hat das Herz im Menschen verdrängt und seine Stelle eingenommen.

Inzwischen hält immerhin erstmals ein Gericht diese Hartz IV Sanktionen für verfassungswidrig. Das Sozialgericht Gotha machte sich die Argumentation von Ralph Boes und der Anwälte seines Freundeskreises zu eigen, nannte mit Beschluss vom 26. Mai 2015 „Hartz IV – Sanktionen gegen erwerbsfähige Hilfebedürftige“ für verfassungswidrig und legte die Sache zur Entscheidung dem Bundesverfassungsgericht vor. „Nach Auffassung der Richter verstoßen die Sanktionsregelungen im SGB II gegen mehrere verfassungsmäßig garantierte Grundrechte.“2 Man darf gespannt sein, mit welchem faulen Kompromiss sich das BVerfG da herauswindet, wenn es nicht den grundsätzlichen Fehler des staatlichen Regelungsanspruches erkennt. Und das ist nach aller bisherigen Erfahrung nicht zu erwarten.

Die Quantifizierung der Arbeit

Da ein Arbeitsloser, der eigentlich Einkommensloser heißen müsste, der staatlichen Versicherung zur Last fällt, hat der Staat nichts anderes im Sinn, als nach „Arbeitsplätzen“ zu rufen, also nach Orten, wo organisierte Arbeit mit Einkommen verbunden ist, ohne Rücksicht darauf, von welcher Qualität, welcher Art die Arbeit ist, die dort geleistet wird, Hauptsache, der „Arbeitslose“ erhält durch eine Arbeit wieder Einkommen und belastet nicht mehr den Staat. „Arbeitsplatz“ ist daher wie Arbeitslosigkeit ein rein quantitativer Begriff. Den Staat interessiert vordergründig nicht die Qualität der Arbeit, sondern nur die Zahl der Erwerbslosen, die ihm drückend auf der Tasche liegen. Als Hüter des Rechtslebens, in dem notwendig die Gleichheit dominiert, kann er nur für alle gleich, das heißt hier quantitativ gestalten. Dadurch wird ausgeblendet, dass es für das Wohl einer Gesellschaft darauf ankommt, Arbeit ausschließlich dafür einzusetzen, wertvolle Güter für die Menschen zu schaffen. Alles andere ist schädlich und im höchsten Grade unsozial und wirkt sozial zerstörerisch. „Arbeit als solche hat gar keine Bedeutung, wenn sie nicht „weise“ geleitet wird! Nur durch von Menschen hineingelegte Weisheit ist dasjenige hervorzubringen und zu schaffen, was dem Menschen dient. Wer dieses nicht versteht und auch nur im Kleinsten dagegen sündigt, sündigt gegen das soziale Denken der heutigen Zeit.“3

Da der Staat selbst in der Regel keine „Arbeitsplätze“ schaffen kann, appelliert er an die Unternehmen und übt auf die von ihm abhängigen Erwerbslosen gnadenlos Druck und Zwang aus, jeden angebotenen „Arbeitsplatz“, der eigentlich „Einkommensplatz“ heißen müsste, anzunehmen, unabhängig davon, welche Qualifikation und individuelle Intention sie haben. Sein Ziel ist primär nicht, die Arbeitslosen in eine sinnvolle Arbeit, sondern die Einkommenslosen in Einkommen zu bringen, um sie selber loszuwerden, gleichgültig, wie qualitativ sinnvoll oder sinnlos die Arbeit selber ist. Es ist der gesellschaftliche Siegeszug der totalen Quantifizierung, die Qualitäten und Individualitäten nivelliert und zerstört.

Eine qualitative und damit grundsätzliche Lösung des Arbeitsproblems ist auch vom Staat prinzipiell nicht zu erwarten. Dazu ist er als Rechtsorganismus nicht imstande. Sie kann nur in einer vom Staat unabhängigen koordinierenden Verwaltung des Wirtschaftslebens, das die brüderliche Befriedigung der Bedürfnisse der Menschen zur Aufgabe hat, und in einem freien Geistesleben gelöst werden, in dem es um die freie Entfaltung der Fähigkeiten des Menschen geht (s. Der Mensch als Maß).

Wesen der Arbeit

Es soll nicht übergangen werden, dass der Einzelne nicht nur einseitig die freie Entfaltung seiner Fähigkeiten verlangen kann, sondern dass auch die Bedürfnisse der Gesellschaft, also die der anderen Menschen, berücksichtigt werden müssen. Aber das dürfen nicht andere für ihn entscheiden, sondern er muss unter Berücksichtigung dessen und aus Einsicht seine Arbeit selbst bestimmen können. Letztlich sind beide auch aufeinander bezogen.

Denn Arbeit ist eine zielgerichtete körperliche oder seelisch-geistige Tätigkeit, in der Fähigkeiten entfaltet werden, um menschliche Bedürfnisse zu befriedigen. Arbeit bewegt sich also immer zwischen Fähigkeiten und Bedürfnissen. Der Mensch steht als individuelles Glied der Gesellschaft bei der Wahl seiner Arbeit daher stets zwischen dem individuellen Pol der eigenen Fähigkeitsintention, die seine Selbstverwirklichung bedeutet, und dem Pol der gesellschaftlichen Bedürfnisse, auf die seine Arbeit bezogen ist. Es kommt also gesellschaftspolitisch darauf an, dass die individuellen Fähigkeiten und die Bedürfnisse, die von ihnen befriedigt werden können, zusammenkommen. Dies kann nicht von staatlichen Jobcentern, sondern nur von Einrichtungen eines freien Geisteslebens in Zusammenarbeit mit entsprechenden Stellen einer unabhängigen Wirtschaftsverwaltung sinnvoll vermittelt werden.

Sowie sich der Staat diese Aufgaben anmaßt, wird der Mensch in das Prokrustesbett der Gleichheit gespannt, und die Würde der Freiheit und die Barmherzigkeit der Brüderlichkeit werden gnadenlos amputiert.

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In der Arbeitspsychologie gehört die Arbeit zu einem ganz wesentlichen menschlichen Faktor der Persönlichkeitsentwicklung. Was Herr Ludwig in seinem Aufsatz beschreibt und dokumentiert, geht aus den wissenschaftlich arbeitspsychologischen Erkenntnissen hervor, wie etwa folgendes Zitat:

„Arbeit ist eine zielgerichtete körperliche oder seelisch-geistige Tätigkeit, in der Fähigkeiten entfaltet werden, um menschliche Bedürfnisse zu befriedigen. Arbeit bewegt sich also immer zwischen Fähigkeiten und Bedürfnissen.“

Hierzu ein Beispiel:
Ein ausgebildeter Schreiner mit einer 32-jährigen Berufserfahrung verliert unerwartet seinen Job und fällt nach eineinhalbjähriger Arbeitslosigkeit in HartzIV. Im Jobcenter wird ihm gesagt: Herr xxx, Sie sind mit 50 Jahren zu alt für den Arbeitsmarkt im Schreinerbereich. Die Tankstelle in der xxx-Straße sucht eine Aushilfskraft. Bewerben Sie sich dort umgehend. Was für eine Demütigung!

Solche angsterzeugenden und erpresserischen Methoden laufen tatsächlich in den menschenverachtenden Job-Centern ab. Sie zielen bewusst auf die Zerstörung der Persönlichkeitsentwicklung jedes einzelnen Menschen durch den Staat ab.

Der Staat wird von Parteien gelenkt, die wiederum die Gesetze regeln. Da Parteien von der Lobby finanziert werden (Parteispenden), werden Gesetze auch nur zum Vorteil der Lobby verabschiedet. Um das Stimmvieh allerdings bei Laune zu halten, werden vor den Wahlen auch schon mal von den Parteien einige Wahlgeschenke gemacht, die nach den Wahlen schnell wieder einkassiert werden. Und die dummen Wahlschafe fallen jedesmal immer wieder darauf rein. In einer Demokratie ist der Mensch und seine Stimme nur Mittel zum Zweck. Was soviel bedeutet wie Ausbeutung und Sklaverei.

http://krisenfrei.de/vom-herzlosen-staat-als-erpresser-und-angsterzeuger/#comment-108981

Die Merkel-Regierung gehört auf den Blocksberg

Willy Wimmer

Die Merkel-Regierung gehört auf den Blocksberg, und zwar wegen erwiesener Unfähigkeit. Anders kann das Verhalten der Bundesregierung in Zusammenhang mit dem »Auftauchen aus dem Nichts« durch gut eine Million Migranten in diesem Jahr in Deutschland nicht bewertet werden. Dabei ist die Annahme, dass es sich um bloße Unfähigkeit handeln könnte, noch die schmeichelhafte Version.

Anderenfalls müsste man annehmen, hier handele die Bundesregierung gezielt, um die Qualität unseres Landes bewusst zu verändern. Das wäre ein Putsch gegen die verfassungsmäßige Ordnung und eine Regierung, die bei diesem Unterfangen dabei sein sollte, demzufolge eine »Putschregierung«. Das wäre in diesen Zeiten in Europa nichts Neues, was das Beispiel Ukraine gezeigt hat.

Bleiben wir bei der Bundesregierung. Wir werden seit Jahren als Bürger dieses Landes in einer Weise unter Mitwirkung der eigenen Sicherheitsorgane nachweislich in einer Weise ausgespäht, wie es bei Gestapo und Stasi nicht besser hätte sein können. Man will von uns alles wissen und Regierung und private Konzerne erfahren es auch. Die Polizei verkündet Verfahren, mit denen sie glaubt, Verbrechen herausfinden zu können, bevor sie begangen worden sind. Alles richtet sich in diesem Land gegen die eigenen Bürger und diese Regierung will von der Million Migranten erst aus der Zeitung erfahren haben?

Wo sind denn die Nachrichtendienste, die eigenen Hilfsorganisationen und vor allem unsere Botschafter in den Herkunftsländern dieser Migrationsbewegung, die nichts gemerkt haben wollen und vielleicht nichts merken durften, bevor griechische Inseln oder ungarische Grenzzäune überrannt werden konnten?
Warum legte der wichtigste »Bündnispartner« die Welt in Schutt und Asche und wir halten ihn nicht an, mit diesem verbrecherischen Tun aufzuhören und gefälligst die Folgen alleine zu tragenWarum leisten wir uns einen Bundespräsidenten, der davon noch nicht genug hat und Deutschland in noch mehr kriegerische Aktivitäten verwickelt sehen will?

Wir haben aus gutem Grund für die Staatsbürger der EU-Mitgliedsstaaten die Niederlassungsfreiheit in den Staaten der Europäischen Union. Aber auch da gab es gute Gründe, nicht alles über Nacht zu ermöglichen. Frankreich unter Sarkozy und England unter Tony Blair haben deutlich gemacht, dass man auch in EU-Europa nicht alles hinnehmen muss, will man nicht die Zustimmung der eigenen Staatsbürger zu bestimmten Entwicklungen verlieren.

 

Es gibt sie also in EU- Europa, diese Niederlassungsfreiheit. Es gibt sie aber nur hier. Wenn die  Merkel-Regierung durch öffentliche Äußerungen, durch Verwaltungserlasse und durch praktische Politik einen Kurs fährt, diese Niederlassungsfreiheit auf die gesamte Weltbevölkerung auszudehnen, reißt sie Europa auseinander.

Es kann gut sein, dass die Bundeskanzlerin nicht mehr anders kann, als sich an die Spitze der Migrationsbewegung zu stellen.  Dann brauchen wir das Ende Europas und unseres Staates nicht mehr abzuwarten. Dann ist der Exitus bereits eingetreten, oder nimmt jemand an, dass diejenigen, die mit der famosen Aussage von der Willkommenskultur hierher gelockt worden sind, noch einem Asyl- oder sonstigen  Verfahren mit den entsprechenden Konsequenzen unterzogen werden könnten? Man kann für jede Änderung politischer Gegebenheiten oder bestehender Gesetze in Deutschland alles unternehmen, was der  bestehenden Rechtsordnung oder dem parlamentarischen Verfahren entspricht.

Wenn man allerdings diese Rechtsordnung nicht mehr garantieren kann oder als Staat zuwartet, wie diese ausgehebelt wird, dann ist das ein »Putsch« von oben. Die Beseitigung des Grundwehrdienstes und der Atomausstieg haben schon deutlich gemacht, wie so etwas bewerkstelligt wird, wenn man gegen die tradierten Verfahren in unserem Land etwas im Sinne von »Durchregieren« und »demokratischem Zentralismus« durchzieht.

Da gehört es sich fast, wenn seitens der deutschen Regierung ein befreundetes Land, dem wir einen wesentlichen Beitrag zur Wiedervereinigung zu verdanken haben, nach Strich und Faden öffentlich herabgewürdigt und fertiggemacht wird. Damit kann man den  berüchtigten amerikanischen NGOs gefallen. Warum soll Ungarn sich keine Gedanken darüber machen, wenn es sich die Migrationsbewegung auf dem Balkan näher ansieht? Warum nimmt man Ungarn als Ziel und nicht andere EU-Staaten auf dieser Route, die wesentlich näher liegen, als dies bei Ungarn der Fall ist?
Wir können es dem Papst verdanken und keinem europäischen Regierungschef, auf die humanitären Konsequenzen bei der Mittelmeer-Passage aufmerksam gemacht zu haben. Da der  Papst aus Buenos Aires stammt, ist er gewiss damit vertraut, in welchem Maße die von Buenos Aires unkontrolliert ausgehende Drogenroute via Westafrika und zur Kokainversorgung für Amsterdam und Tel Aviv das Rückgrat der Migrationsbewegung aus Afrika in Richtung Europa und dabei vor allem Schweden, Deutschland und Österreich ist.

Der hiesigen Polizei scheint durchaus geläufig zu sein, dass aus anderen Teilen Europas vor allem Menschenhandelsrouten für die europäischen Bordelle die bevorzugten Verbindungen für die Migranten garantieren. Dabei scheint es zweckmäßig zu sein, wenn – wie man hört – in deutschen Großstädten Rotlicht-Einrichtungen und Migrationszentren aus einer Hand betrieben werden können.

Diese Bundesregierung kann die Gesetze unseres Landes weder auf den Straßen und Plätzen noch an unseren Grenzen durchsetzen. Dafür wurde sie aber gewählt und nur dafür ist sie im Amt. Medien, seien sie öffentlich-rechtlich oder privat, sind dabei so, wie sie sind. Totalitär eben. Früher konnte man in deutschen Zeitungen noch »zwischen den Zeilen lesen«, wenn es nicht anders ging. Das entfällt heute, aber dafür gehören die Chefredakteure den transatlantischen Bruderschaften an.

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Staatliche Willkür erkennen und abwehren!

(Admin: Bei solchen Aktionen ist es immer wichtig zu sagen: Nach gültigem Gesetz, nicht nach geltenden… Und es ist ja keine staatliche Willkür, sondern die Willkür der Firma BRiD und damit Besatzungsrecht, das ist dann geltendes Recht, aber nicht gültiges.)

Veröffentlicht am 02.09.2015

Freunde der kreativen Verwaltung, Rico Handta zeigt anhand eines mit Kamera dokumentierten Beispiels voller Rechtsbeugungen, wie man staatliche Willkür erkennt und abwehrt. Richterliche Beschlüsse, welche in die Grundrechte eines Menschen eingreifen, benötigen immer eine Richterunterschrift, ansonsten sind sie nicht rechtskräftig. Sollten solch nicht unterschriebene, vermeintliche Beschlüsse dennoch durch Polizei, Gerichtsvollzieher Vollstreckungsbehörden vollzogen werden, so ist dieser Akt illegal.

Dieses Video ruft nicht dazu auf, staatliche Institutionen zu bekämpfen oder bewusst gegen Gesetze und Ordnungen zu verstoßen. Es soll Betroffenen eine Hilfe sein, seitens der Bundesrepublik Deutschland willkürliches Handeln, welches gegen geschriebenes Recht verstößt, zu erkennen und abzuwehren.

Dieses Video ist keine verbindliche Rechtsauskunft. Alle Angaben ohne Gewähr. Für besseres Verständnis zum Thema hilft Eigenrecherche.

Quellen:
1.) Beschluss inkl. Anmerkungen: http://www.directupload.net/file/d/40…
2.) Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), § 37 Bestimmtheit und Form des Verwaltungsaktes: http://www.gesetze-im-internet.de/vwv…
3.) Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG), § 5 Räumliche Geltung: http://dejure.org/gesetze/OWiG/5.html
4.) Der Staatsangehörigkeitsausweis Teil 1 & 2: http://youtu.be/Nqnqn3o46Bw & http://youtu.be/Kh1IkgjZmS4
5.) Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), § 44 Nichtigkeit des Verwaltungsaktes: http://dejure.org/gesetze/BVwVfG/44.html
6.) Brandenburger Polizeigesetz (BBGPolG), §9 Abs 2 Kennzeichnungspflicht von Polizisten: http://bravors.brandenburg.de/de/gese…
7.) Strafgesetzbuch (StGB), §239 Freiheitsberaubung: http://dejure.org/gesetze/StGB/239.html
8.) Strafgesetzbuch (StGB), §223 Körperverletzung: http://dejure.org/gesetze/StGB/223.html
9.) Strafgesetzbuch (StGB), §340 Körperverletzung im Amt: http://dejure.org/gesetze/StGB/340.html
10.) Strafgesetzbuch (StGB), §270 Täuschung im Rechtsverkehr: http://dejure.org/gesetze/StGB/270.html

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Alle Macht geht vom Volke aus … ach wirklich? … Medien, Macht & Manipulation

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Vortrag von Michael Friedrich Vogt im Rahmen eines Seminars der Wissensmanufaktur (http://www.Wissensmanufaktur.net) auf Cape Breton Island, Kanada. In Wirklichkeit müßte es wohl treffender heißen: Alle Macht geht dem Volke aus. In der Tat stellt sich die Frage, wer eigentlich in den modernen Parteienstaaten, die sich den Staat zur Beute gemacht haben, eigentlich die Regie führt und die Fäden in der Hand hält.
Das Volk jedenfalls ist es nicht, denn in allen wesentlichen Fragen entscheiden die Parlamente mit den „gewählten“ „Volksvertretern“ umgekehrt proportional zum erklärten Willen des Volkes und der Mehrheit des Souveräns.

45 Jahre nach Willy Brandts Ankündigung, „mehr Demokratie zu wagen“, hat sich am Fehlen demokratischer Verhältnisse nichts geändert. Im Gegenteil. Eine Bestandsaufnahme der Machtfrage und Machtlage im Parteienstaat mit seiner manifesten Herrschaft des Wuchers, seiner Danistakratie zeigt – in Berlin wie in Brüssel – Strukturen eines neuen Faschismus’ im biedermännischen Gewande.

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