Danke E..!
Martina Gutensohn lernte ihre leibliche Mutter erst mit über 40 Jahren kennen. Schnell erkannte sie die Abgründe eines Systems, das alleinerziehende Mütter über lange Zeit zwang, ihre eigenen Kinder abzugeben. Scham, Schuldgefühle und veraltete Gesetze der 60er-Jahre zementierten diesen Zustand.
Von Sabine Adler

Schöne Fassade – doch vor allem alleinerziehende Mütter hatten es in den 60er Jahren mit veralteten Gesetzen zu tun – so stand ein Kind einer alleinerziehenden Mutter bis 1970 unter Vormundschaft (dpa / picturte alliance)
„Ich bin nicht das Opfer der Geschichte“, möchte Martina Gutensohn von vornherein klarstellen. „Also ich hab‘ da wenig Probleme. Da gibt es eigentlich kaum was, wo ich nicht darüber reden könnte. Das Opfer sind diese Mütter.“
Zu den Opfern zählt Martina Gutensohn auch ihre Mutter. Und weil Mütter wie ihre nie darüber sprechen werden, was ihnen widerfahren ist, entschloss sich die 61jährige Tochter, die heute in Salem am Bodensee lebt, die Geschichte ihrer Mutter zu erzählen. Eine Geschichte, die Teil einer bundesdeutschen Vergangenheit ist, in der Moral, oder das, was man dafür hielt, über allem stand.
Martina Gutensohns Mutter bringt am 5. Februar 1960 Martina zur Welt. Sie nennt ihre Tochter Andrea, Martina wird das Mädchen erst später heißen. Die Entbindung findet in einem Kreißsaal statt, der zu einem Waisenhaus gehört. Ein trauriger Ort. Denn die Frauen, die hier ihre Kinder bekommen, müssen sie zu jener Zeit auch hier zurücklassen. Im Waisenheim. Die Mutter darf den Säugling nicht stillen, ihr wird lediglich erlaubt, ihr Baby zu besuchen.
„Die durfte nicht mit mir in dem Waisenhaus leben. Sie durfte aber noch hin. Sie durfte mich noch im Arm halten, um mir mal das Fläschchen zu geben. Und nach zwei Wochen hat man ihr gesagt, dass das jetzt aufhören muss. Und dass sie nicht mehr kommen darf.“
Städtische Beamte entschieden – nicht die Mutter
Der jungen Mutter wird jeder Kontakt zu der Tochter verwehrt. Denn nicht sie, sondern das Jugendamt Villingen hat das Sorgerecht – von Anfang an, wie bei allen nichtehelichen Kindern in jener Zeit. Mit dem Sorgerecht besitzt das Jugendamt auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Städtische Beamte, nicht die Mutter, entscheiden also, wo das Kind lebt.
„Die hat ein einziges Bild von mir, wo sie mich auf dem Schoß hat. Ein einziges kleines Bildchen.“
Ursula Schneider, so heißt die Mutter, darf ihr Kind nicht mit nach Hause nehmen, so verfügt es das Jugendamt Villingen und begründet seine Entscheidung damit, dass die Mutter nicht verheiratet ist. Ursula Schneider ist zwar volljährig, aber die 22-Jährige ist noch ledig. Nicht verheiratet zu sein genügt, der Mutter 1960 ihre Tochter wegzunehmen, bestätigt die Rechtsexpertin Dagmar Coester-Waltjen.
„Da waren mehr soziale Vorurteile dahinter als das Recht.“

Glückliche Mutterschaft war in den 60er-Jahren vor allem Müttern mit Ehemann vorbehalten. Alleinerziehende Mütter waren oft der Willkür von Beamten ausgesetzt. (dpa / picture alliance)
Die unverheiratete Mutter Ursula Schneider trifft auf Beamte, die nicht akzeptieren können, dass die junge Frau den Namen des Vaters nicht preisgibt, und die sie deshalb demütigen. Die Behörden machen ihr klar, dass sie keine Chance hat, ihr Baby zu behalten, da auch ihre Familie nicht bereit ist, das Kind aufzuziehen. So bleibt ihr lediglich die Wahl, entweder die Tochter im Waisenheim zu lassen oder aber, sie zur Adoption freizugeben. Sie wählt die Adoption, weil sie möchte, dass ihr Mädchen, wenn schon nicht bei ihr, so doch wenigstens in einem Elternhaus aufwächst. Eine Entscheidung, die sie schon vor der Geburt fällt, die aber kein Amt von ihr hätte verlangen dürfen. Denn die Schonfrist beträgt zu diesem Zeitpunkt drei Monate. Früher darf eine Einwilligung in eine Adoption nicht abgefragt werden. Welche Wahl sie auch trifft, eines steht fest: Vom Zeitpunkt der Geburt an ist das Jugendamt Vormund. Martina Gutensohn:
„Also, es ist die Stadt Villingen. Das war einfach so. Bei ledigen Müttern übernimmt ab dem Zeitpunkt der Geburt die Stadt die Vormundschaft. Die Stadt ist dein Vormund und die Mutter ist raus.“
Die Mutter weiß nichts von der Schonfrist und davon, dass sie sich für die Adoptionseinwilligung drei Monate Zeit lassen kann. Aber sie ist sicher, dass die Chance, interessierte Ersatzeltern zu finden, umso größer ist, je jünger ein Kind ist. So hat sie es später, nach Jahrzehnten, ihrer Tochter erzählt.
Am amtlichen Vormund führte für nicht verheiratete Mütter kein Weg vorbei
Nicht überall gingen die Ämter so weit wie in Villingen, andere erlaubten durchaus, dass nicht verheiratete Mütter ihre Kinder großziehen, aber am amtlichen Vormund führte für die ledigen Frauen kein Weg vorbei, erklärt die Familienrechtsexpertin Dagmar Coester-Waltjen.
„Das Kind stand immer unter Vormundschaft. Das war bis 1970 so. Und auch danach war die elterliche Sorge der nichtehelichen Mutter eingeschränkt. Vormund war häufig das Jugendamt, was ja hier auch so gewesen zu sein scheint. Aber die Einwilligung der leiblichen Eltern war grundsätzlich erforderlich.“
Zwar finden sich im Fall von Martina Gutensohn sofort Adoptionseltern, aber die Behörden brauchen für die Formalitäten Wochen. Solange bleibt das Neugeborene im Waisenheim. Ursula Schneider, die leibliche Mutter, darf ihr Kind nicht mehr sehen. Die neuen Eltern stammen aus Bonn. Das Paar wünscht sich seit sechs Jahren Kinder, bekommt aber keine. Über Bekannte hat es erfahren, dass das Benediktinerinnenkloster Wald bei Freiburg Adoptionskinder vermittelt.
Martina Gutensohn: „Die haben das einfach als private Adoptionsagentur betrieben, das kann man gar nicht anders sagen. Das hat ja schon viel mit Katholizismus zu tun. Ja, weil die bösen, bösen Frauen, die man nicht zu Hause aufnehmen kann, ja, weil sie ja Schande über einen bringen. Oder weiß der Geier was, und dann gibt man sie halt einfach ab an die Stadt. Ich finde es so unsäglich.“
Das Kloster, das heute ein Mädcheninternat ist, bestreitet, sich jemals offiziell als Vermittlungsagentur betätigt zu haben. Wohl aber halten die älteren Ordensschwestern es für möglich, dass einzelne Nonnen bis Anfang der 1970er Jahre Ansprechpartnerinnen waren für Mütter und Eltern in Not.
Die Jura-Professorin Dagmar Coester-Waltjen erinnert an die moralischen Normen jener Jahre: „1960 galt noch der sittliche Lebenswandel als etwas ganz Wichtiges, auch für den Erhalt der elterlichen Sorge. Also ein nichteheliches Kind, das war schon etwas, was also einem sittlichen Lebenswandel nicht in den Augen der Gesellschaft entsprach. Ich meine, wir sprechen von 1968, da war viel in Bewegung! Aber in den Gerichten war das halt auch noch nicht so ganz angekommen.“
Das Gesetz hinkte lange der Wirklichkeit hinterher
Der Wertewandel 1968, der wenige Jahre nach Martina Gutensohns Geburt massiv die Bundesrepublik erschütterte, ging auch an den bundesdeutschen Gerichten und der Rechtsprechung nicht spurlos vorüber. Die Juristin Coester-Waltjen erinnert an die treibenden Kräfte jener Zeit.
„Das waren natürlich einmal Frauen, vor allen Dingen Frauen. Auch in der Politik, in der Juristerei. Der Deutsche Juristinnenbund hat da sehr viel bewirkt. Und es waren aber auch Wissenschaftler. Also gerade diese Auseinandersetzungen, 1968/69, die dann zu dieser kleinen Reform 1970 geführt hat. Das waren also heftige Debatten, gerade beispielsweise auf dem Deutschen Juristentag, wo unter Juristen gestritten wurde: Was ist richtig? Und da gab es eben einmal die sehr konservative Meinung, die sagte: Ja, aber dieser außereheliche Verkehr, das ist doch – so ungefähr – vom Teufel. Dann gab es die anderen, die sagten: Aber es geht um die Kinder. Es geht um die Kinder, die aus diesen Verbindungen kommen.“

Rund zwei Millionen Frauen bezeichnen sich heute als alleinerziehend (Julian Stratenschulte/dpa)
Dass noch wenige Jahre zuvor Ursula Schneider, eine volljährige, aber unverheiratete Frau, keinen Weg sieht, ihr Kind allein großzuziehen, dass die Mutter für die Adoptionsvermittlung sogar Geld bezahlt, um sicherzugehen, dass ihrer Tochter ein Leben im Waisenheim erspart bleibt – all das kann sich Martina Gutensohn heute kaum vorstellen.
Derzeit bezeichnen sich über zwei Millionen Frauen und fast eine halbe Million Männer in der Bundesrepublik als Alleinerziehende. Eltern haben heute deutlich mehr Rechte, sagt auch Brigitte Meyer-Wehage, Vorsitzende der zuständigen Fachkommission im Deutschen Juristinnenbund. Seit 2009 sind die Familiengerichte für Adoptionen zuständig, davor waren es – ab 1976 – die Vormundschaftsgerichte. Die Anzahl der Adoptionen ist seit Mitte der 90er Jahre stark gesunken, der Anteil der sogenannten Stiefkind-Adoptionen dafür aber gestiegen.
Bitte hier weiterlesen:
Sage auch Danke, daß Du das einsetzt. Es ist so wichtig, daß wir alle erfahten, daß auch die Westseiten mit Eltern iund vor allen Dingen mit ledigen Müttern so widerwärtig umgegangen sind. Es zeigt sich immer wieder, daß Personen, denen man ein gewisses Maß an „Recht“ zugesteht, das gelich voll ausnützen und ihre eigen Bösartigkeit richtig „auskosten“. Das Kindeswohl war solchen Personen scheißegal – es ging um die eigene Machtausübung. Als ich den Beitrag zu lesen bekam, war mir richtig übel und ich war dankbar, daß ich Mütter nie verurteilt habe, wenn sie ihr Kind weggegeben haben. Das war nur selten der Fall, daß sie ihre Kinder gedankenlos weggegeben haben. Meistens hatte es zwingende Gründe – und dieser Fall macht es sehr deutlich!
Die Politdarsteller im eigenen Land zeigen auf die Vorgehensweise in der DDR – UND MACHEN ES NICHT ANDERS!!! So, wie die jetzigen auf den Weißrussen zeigen, weil er ein Diktator ist – und SIE MACHEN ES NICHT ANDERS!! Die Hauptsache, von der eigenen angerichteten Scheiße auf andere ablenken, das Gute ins Böse und das Böse ins Gute verdrehen, das ist Faschismus piur. Wie viele Kinder hatten kein schönes Zuhause, wurden geschlagen, m,altretiert, bekamen wenig zu essen, mußten schuften und vieles mehr, das ist ihr und ihrem Adoptivbruder erspart geblieben. Sie hatte Glück. Es ist gut, daß ise nach ihrer Mutter gesucht hat und jetzt alles in „Ordnung“ (halbwegs) ist.
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