
Die nächtliche Ausgangssperre in der Region Hannover ist mit sofortiger Wirkung ungültig, so der Spruch des Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Lüneburg. Die Begründung des Gerichts demontiert die Argumentation für Lockdowns brutal.
„Nicht nachprüfbare Behauptungen reichten zur Rechtfertigung einer derart einschränkenden und weitreichenden Maßnahme wie einer Ausgangssperre nicht aus“, begründete das OVG sein Urteil. Es bestätigte damit am Dienstag das Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover nach einem Einwand der Region Hannover.Werbung
Maßnahmen auf Verdacht nach einem Jahr Pandemie nicht zu rechtfertigen
Das OVG holt in seiner Begründung aber noch weiter aus und meint, es sei „nicht zielführend, ein diffuses Infektionsgeschehen ohne Beleg in erster Linie mit fehlender Disziplin der Bevölkerung sowie verbotenen Feiern und Partys im privaten Raum zu erklären.“

Maßnahmen, die nur auf Verdacht begründet sind, seien nach mehr als einem Jahr Pandemie nicht mehr zu rechtfertigen. Solange seitens der Behörden nicht andere Schutzmaßnahmen ausreichend durchgesetzt würden, erscheine es nicht als angemessen, über alle Bewohner einer Ausgangssperre zu verhängen, auch wenn sich Einzelne nicht an die Kontaktbeschränkungen halten.
Die Ausgangssperre galt seit dem 2. April. Das Verlassen des Wohnraumes zwischen 22 und 5 Uhr war nur aus „triftigem Grund“ erlaubt.
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Schön, dass Sie darüber berichten aber hat das denn, wie so viele andere gleichlautende Meldungen, irgendeinen Einfluss auf die Starrsinnigkeit unserer Kanzlerin? Ich glaube kaum!
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Deswegen muss doch unter die Leute. Im Mainstream liest man so etwas kaum.
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Geau deshalb muß das die Runde machen und verbreitet werden, weil diese Urteile unter den Teppich gefegt werden! Je mehr davon erfahren, desto besser! Also: Gaaaanz schnell ran an die Tasten und verbreiten.
Nein, natürlich hat das keinen Einfluß auf die Starrsinnigekeit der Todesraute. Das geht ihr am Arsch vorbei, weil sie als Narzistin und Psychopathin natürlich unfehlbar ist!
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