Der Impfstoff soll auch von der Bundeswehr an Standorte transportiert werden (Symbolfoto)
Ende nächster Woche werden weitere Details zur Impfstrategie von Bund und Ländern erwartet.
Die Bundeswehr soll den Impfstoff an 60 Standorte bringen, der dann in Impfzentren verabreicht werden soll.
Wer als Erstes das Mittel bekommt, ist aber noch offen.
Im Kampf gegen die Corona-Pandemie kommt es nächste Woche zu wichtigen Entscheidungen.
Nach Informationen von Business Insider soll es voraussichtlich am 13. November ein Gespräch zwischen Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und den Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) der Bundesländer geben, bei dem Details besprochen werden sollen, wie die Bevölkerung mit einem möglichen Impfstoff versorgt werden sollen.
Aus einem internem Papier, an dem Bund und Länder in diesem Zusammenhang derzeit arbeiten und das Business Insider vorliegt, gehen bereits erste Details hervor: So soll die Bundeswehr – oder alternativ die Hersteller – den zugelassenen Impfstoff an voraussichtlich bis zu 60 Standorte im gesamten Bundesgebiet liefern. Standorte sollen am 10. November feststehen
Welche Standorte das sind, ist bislang geheim. Laut des Papiers sollen die Standorte spätestens am 10. November verbindlich dem Bund mitgeteilt werden. Denkbar sind beispielsweise Lagerhallen zum Beispiel auf Messegeländen. Während des Transports und an den Standorten muss der Impfstoff dann bei bis zu minus 80 Grad gelagert werden. Offen ist noch, ob das Mittel auch von der Bundeswehr oder privaten Sicherheitsdiensten bewacht wird.
An die Bevölkerung wird der Impfstoffe dann voraussichtlich in Impfzentren verabreicht, die die Länder eigenverantwortlich aufbauen. Dabei bekommen Menschen Termine über die Terminservicestellen der KVen, entsprechende IT-Lösungen werden derzeit erarbeitet. Zusätzlich sind bislang auch mobile Impfteams vorgesehen. Im Grundsatz gilt also: Der Bund beschafft und bezahlt für den Impfstoff, die Länder sorgen für die Lagerung und die Impfung selbst.
Doch wer bekommt eigentlich als Erstes den dann zugelassenen Impfstoff? Zunächst sollen sogenannte „vulnerable Bevölkerungsgruppen“ und im Anschluss „vulnerable und exponierte Gruppen“ geimpft werden sollen. Eine genaue Definition der Gruppen wird von der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut, dem Ethikrat und der Nationalen Akademie der Wissenschaften, Leopoldina, festgelegt.
Europas mit Abstand größter privater Klinikbetreiber hat sich entschlossen, täglich aktuelle Zahlen zur Intensiv-Auslastung seiner 86 deutschen Kliniken in Bezug auf Covid-19-Patienten zu veröffentlichen. Mehr Sicherheit durch Transparenz lautet das Motto hinter der Entscheidung. »Um einen Beitrag zu dieser Transparenz zu leisten und damit eine datenbasierte Beurteilung der aktuellen Situation zu ermöglichen, veröffentlicht Helios ab sofort Zahlen zur Intensiv-Belegung seiner Kliniken in Deutschland«, heißt es in einer Mitteilung. Diese jetzt offengelegte Anzahl an Zahlen, Daten und Fakten würde den meisten Meinungsforschungsinstituten mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausreichen, um über eine repräsentative Erhebung zu fabulieren. Doch rechtfertigen diese Zahlen die aktuellen, schwerwiegenden Maßnahmen der Bundesregierung, die unzählige Unternehmer, Kulturschaffende und Solo-Selbständige in den blanken Ruin führen?
Um einen Beitrag zur Transparenz und einer zahlengestützten Beurteilung der aktuellen Situation in unseren Kliniken zu leisten, veröffentlichen wir ab sofort täglich die Zahlen zur Betten-Auslastung in unseren 86 Kliniken in Deutschland.
»Die Zahl der Neuinfektionen allein ist noch nicht aussagekräftig darüber, ob unser Gesundheitssystem mit der Pandemie umgehen kann. Entscheidend ist die Lage in den Kliniken. Um diese Informationslücke zu schließen, stellen wir die Angaben für alle Helios Kliniken täglich auf unserer Webseite zur Verfügung.« (Prof. Dr. Andreas Meier-Hellmann, Helios Geschäftsführer Medizin.)
»Die privaten Helios Kliniken verfügten über ausreichende Kapazitäten und könnten bei einem deutlichen Anstieg der stationären Covid-Patienten kurzfristig rund 1.000 Intensivbetten zusätzlich zu den derzeit 1.300 Intensivbetten zur Verfügung stellen«, so der Medizinische Geschäftsführer der Klinikgruppe.
16.431 Aufrufe•04.11.2020306017TEILENSPEICHERNTranslatedPress DE37.400 AbonnentenABONNIERENAus der Washington Times: Judicial Watch hat eine Vergleichsstudie der Bevölkerungsstatistiken des Census Bureau und der staatlichen Wählerregistrierungsdaten veröffentlicht, die eine bemerkenswerte Diskrepanz aufzeigt. Die Gruppe der Wachhunde warnt nun vor potenziellem Wählerbetrug und „schmutzigen“ Wählerlisten. Die Studie ergab, dass es 352 U.S. Bezirken in 29 Staaten gelungen ist, 1,8 Millionen mehr registrierte Wähler als wahlberechtigte Bürger im wahlberechtigten Alter zu haben.
„Mit anderen Worten, die Registrierungsraten dieser Grafschaften überstiegen 100% der wahlberechtigten Wähler. Die Studie ergab, dass acht Bundesstaaten eine landesweite Registrierungsrate von über 100% aufwiesen: Alaska, Colorado, Maine, Maryland, Michigan, New Jersey, Rhode Island und Vermont“, berichtete Tom Fitton, der Präsident der Überwachungsgruppe. Folge uns auf Telegram: https://t.me/TranslatedPressDE 🔴 Jetzt abonnieren und keine wichtigen Videos verpassen: https://www.youtube.com/channel/UClU7… 🎬 Die Übersetzung wird durchgeführt von TranslatedPress Bei TranslatedPress übersetzen wir weltweit die wichtigsten Pressemeldungen aus Wirtschaft und Politik, direkt und neutral.
Quellen https://www.judicialwatch.org/in-the-… Übersetzt von: ARTI 📢 Social & Channels Website: https://translatedpress.com Facebook: https://www.facebook.com/TranslatedPr… YouTube: https://www.youtube.com/channel/UClU7… Telegram: https://t.me/TranslatedPressDE ❤️ Unterstützung & Spenden Aktuell übersetzen wir viele wichtige Informationen und Videos in 5 Sprachen. Die Übersetzer, Dolmetscher, Technik und Administration, beschäftigt aktuell ein Team von über 30 Menschen. Die monatlichen Kosten sind bereits fünfstellig. Für jede Spende – egal in welcher Höhe – sind wir sehr Dankbar. Alle Spenden werden zu 100% (abzüglich der Transaktions-Gebühren) dem Projekt TranslatedPress gutgeschrieben. Das hilft uns die Übersetzer zu bezahlen, die Technik zu modernisieren und den Ausbau der Kanäle zu finanzieren. 🎀 3 Euro Spende als Patreon + Bonus Material Auf unserer Patreon Page veröffentlichen wir Inhalte welche wir nicht auf YouTube platzieren können. Zudem kann uns jeder, wenn er möchte mit 3 Euro als Patreon unterstützen. So hast du auch Zugriff auf alle Inhalte welche nicht öffentlich sind (sein dürfen). Die Seite findest Du unter: https://www.patreon.com/translatedpre… 🎀 Chat Spende: Eine Spende kann über den Chat ($Symbol) während eines Livestreams gemacht werden. 🎀Spende Paypal, Bank, Bitcoin oder LBRY Credits: Alle Informationen unter: https://www.translatedpress.com/so-ko… 👨👩👧👦 Danke! Im Namen von TranslatedPress und dem kompletten Team bedanken wir uns bei dir als Zuschauer, für dein Interesse. Wir freuen uns auf ein Like, Share oder Abo. Euer Team von TranslatedPress
Epoch Times4. November 2020Aktualisiert: 4. November 2020 18:04
Österreichs Innenminister Karl Nehammer.Foto: ALEX HALADA/AFP via Getty Images
Die österreichischen Behörden haben offenbar bereits vor dem Terroranschlag in Wien Hinweise auf die potenzielle Gefahr erhalten, die vom Täter ausging. Der slowakische Geheimdienst habe das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung über einen versuchten Munitionskauf des Täters informiert, räumte Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) am Mittwoch auf einer Pressekonferenz in Wien ein.
In den „weiteren Schritten“ sei dann „offensichtlich in der Kommunikation etwas schiefgegangen“. Der Minister kündigte die Einrichtung einer Unabhängigen Untersuchungskommission an.
Am Montagabend hatte ein Terrorist in Wien auf Barbesucher und Restaurantangestellte geschossen und dabei vier Menschen getötet und 22 weitere verletzt, bevor er von Polizisten erschossen wurde. Bei dem Täter handelt es sich nach Behördenangaben um den aus Nordmazedonien stammenden Kujtim Fejzulai. Die Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) reklamierte den Anschlag am Dienstag für sich.
Versuchte Reise nach Syrien
Der 20-jährige IS-Anhänger war nach Behördenangaben im April 2019 zu einer 22-monatigen Gefängnisstrafe verurteilt worden, weil er versuchte, zum Dschihad nach Syrien zu reisen. Anfang Dezember wurde der Mann vorzeitig aus der Haft entlassen. Dem Angreifer gelang es offenbar, eine erfolgreiche Teilnahme an einem Programm zur Deradikalisierung vorzutäuschen.
Die österreichischen Ermittler beschlagnahmten am Dienstag bei Hausdurchsuchungen umfangreiches Beweismaterial und nahmen 14 Menschen vorläufig fest. Die 14 Festgenommenen würden noch vernommen, erklärte der Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit, Franz Ruf, am Dienstagabend im österreichischen Fernsehen. Ruf schloss nicht aus, dass sie den Täter unterstützt haben. Auch in der Schweiz wurden zwei Männer festgenommen.
Vorzeitige Haftentlassung
Im Zentrum der Ermittlungen steht auch die Frage, warum der Täter im Dezember 2019 vorzeitig aus der Haft entlassen wurde. Diese Entscheidung sei „definitiv falsch“ gewesen, sagte Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) am Dienstag im österreichischen Fernsehsender ORF. „Wäre er nicht aus der Haft entlassen worden, hätte der Terroranschlag so nicht stattfinden können.“
Bei seiner letzten Sitzung des Deradikalisierungsprogramms Ende Oktober habe der 20-Jährige die jüngsten Terroranschläge in Frankreich explizit verurteilt, sagte Ruf. Bei der Durchsuchung seiner Wohnung seien aber zahlreiche Hinweise auf seine Radikalisierung gefunden worden. So entdeckten die Ermittler unter anderem ein Facebook-Foto, das eine Nähe zur IS-Miliz nahelegt und ihn mit der Kalaschnikow und der Machete zeigt, mit denen er den Anschlag beging.
Gemeinsame europäische Initiative im Kampf gegen Terrorismus
Bundeskanzler Kurz und der französische Präsident Emmanuel Macron planen nach Angaben des Bundeskanzleramts nach dem Anschlag von Wien gemeinsame europäische Initiativen im Kampf gegen den Terrorismus. (afp)
Das vereinte Volk wird niemals besiegt werden
INTI-ILLIMANI
22.400 Abonnenten
El pueblo unido jamas será vencido Sergio Ortega Cantamos... no dejamos a nadie ciego, no violamos a nadie, no golpeamos ni torturamos a nadie... Cantamos... y con nosotros decenas de miles... fue muy bello y esperanzador... Realización: @leonardotoro_ Realización: Leonardo Toro, @leonardotoro_
Vollständiger Text im Video übersetzt den sie singen: Wir singen… wir verblenden niemanden, wir vergewaltigen niemanden, wir schlagen oder quälen niemanden…Wir haben gesungen… und mit uns Zehntausende… es war sehr schön und hoffnungsvoll…
In den vergangenen Tagen kam es in mehreren Fällen zu massiven Ausschreitungen von „Männergruppen“, bei welchen es sich um Zusammenrottungen von Migranten handelte. Der bekannteste Fall ist jener in Wien, wo dreißig bis fünfzig „junge Männer“ in einer Kirche randalierten. Doch auch in Linz kam es zu einem Massentumult, der polizeilich aufgelöst werden musste.
Am Donnerstag, dem 29. und am Samstag, dem 31. Oktober, kam es zu bedrohlichen islamistischen Vorfällen bei zwei Kirchen in Wien. Der Angriff auf die Pfarrkirche St. Anton im 10. Wiener Gemeindebezirk Wien-Favoriten schaffte es dabei österreichweit zu trauriger Berühmtheit. Laut Polizei-Presseaussendung sollen „30 bis 50“ türkischstämmige Jugendliche in der Kirche randaliert haben. Sie lärmten und traten gegen das Mobiliar. Der verängstigte Pfarrer, der im Gotteshaus anwesend war, verständigte die Polizei. Das Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung wurde informiert und ermittelt.
Mainstream-Medien versuchten Vorfall teilweise herunterzuspielen
Die Niederträchtigkeit österreichischer Mainstreammedien kann man daran erkennen, welche Anzahl von Angreifern sie in ihren Überschriften erwähnten. Der ORF vermutete einen „Zusammenhang mit Mohammed-Karikaturen“ und titelte „Jugendliche stürmten Kirche in Favoriten„. Ob in der Favoritener Kirche tatsächlich je Mohammed-Karikaturen gezeichnet wurden, führt der ORF nicht näher aus. Der Kurier entschied sich für „Islamisten: Attacke auf Kirche in Wien-Favoriten„.
Afghane brüllte „Allahu Akbar“ im Stephansdom
Ähnlich gespalten waren die Medienreaktionen, nachdem ein 25-jähriger Afghane, angeblich psychisch beeinträchtigt, „Allahu Akbar“-brüllend durch den Stephansdom lief. Der Vorfall trug sich am 31. Oktober zu. Der ORF titelte mit „Randale im Stephansdom ’nicht besorgniserregend‚“, für denselben Titel entschied man sich auch bei der Kronen Zeitung. In Deutschland reflektierte hingegen die Tagespost den Vorfall mit „‚Allahu Akbar‘ auch im Wiener Stephansdom“ und zeigte ein Foto von Bundeskanzler Sebastian Kurz mit dem Wiener Erzbischof Christoph Schönborn.
Randale-Umzug von Afghanen und Syrern in Favoriten
Zuvor war es am Reumanplatz am Reumannplatz in Wien-Favoriten zu einer Zusammenrottung von rund 20 „jungen Männern“ genommen, die „Allahu Akbar“ („Allah ist der Größte“) brüllten, Pyrotechnik zündeten und Passanten einschüchterten. Dabei bewegten sie sich in Richtung Viktor-Adler-Markt. Als die Polizei anrückte, versuchte sich die Menge zu zerstreuen, zehn der Randalierer konnten aber festgehalten und identifiziert werden. Es handelte sich um Syrer und Afghanen im Alter von 13 bis 18 Jahren. Sie wurden auf freiem Fuß angezeigt.
Bewaffneter Migrantenkonflikt am Reumannplatz
Am Samstag, kam es wieder am Reumannplatz in Wien-Favoriten zu einem Tumult mit Beteiligung von mindestens 15 Migranten. Zunächst fanden Beamten zwei verletzte Personen am Gehsteig. Es handelte sich um zwei Iraker im Alter von 23 und 31 Jahren. Die Personen, welche sie übel zugerichtet hatten, dürften in etwa aus derselben Gegend der Welt stammen. Drei Tatverdächtige konnten ermittelt werden, es soll sich um Iraker im Alter von 21 bis 33 Jahren handeln. Nach zehn weiteren Personen wird gefahndet. Im Bereich der Auseinandersetzung fanden sich vier Messer, eine Schere und ein Metallrohr.
40 bis 50 arabische Migranten randalierten in Linzer Innenstadt
In der Nacht von Samstag auf Sonntag randalierte eine große Gruppe arabischer Migranten in der Linzer Innenstadt. Sie lärmten und bewarfen anrückende Polizisten mit Getränkedosen und Glasflaschen. Die Polizei rückte mit 15 Streifen an. 31 der Angreifer wurden eingekesselt, ihre Identitäten festgestellt. Sie erwartet eine Anzeige auf freiem Fuß. Die Randalierer stammen aus Afghanistan, dem Iran und dem Irak.
Randale auch in Graz
Auch in Graz-Geidorf kam es zu einer Zusammenrottung „Jugendlicher“, wobei die Behörden keine Lust verspürten, nähere Informationen zu deren Herkunft bekanntzugeben. Diese warfen in der Nacht auf Sonntag ein Auto um. Vier Autos in der Nähe wurden mit weißem Lack besprüht. Dies könnte auch auf ein linksradikales Motiv hindeuten.
„Schutz suchen“
Bleibt die Frage, wo die Österreicher vor den Menschen Schutz suchen sollen, welche angeblich in unserem Land Schutz suchen. Kritische Stimmen vermuten, dass viele der auffälligen Personen vielleicht vor polizeilicher Verfolgung in ihren Heimatländern flüchteten, weil sie sich dort schon nicht zu benehmen wussten.
Während Islamisten unsere Kirchen attackieren, macht ÖVP-Kurz NICHTS! Stattdessen ordnet er gemeinsam mit Herrn Nehammer der Exekutive an, in Gaststätten, auf Friedhöfen und in unseren privaten Garagen und Gartenhäusern herumzuschnüffeln!
Liebe Freunde, es ist allerhöchste Zeit, dass die freiheitliche Kraft in unserem Land wieder stärker wird, um diese radikalen Islamisten ein für alle Mal außer Verkehr zu ziehen!
Epoch Times4. November 2020Aktualisiert: 4. November 2020 14:45
Maskenpflicht in München.Foto: Lennart Preiss/Getty Images
Die in den Abendstunden geltende Maskenpflicht in Teilen der Innenstadt im rheinland-pfälzischen Koblenz ist rechtswidrig. Diese Regelung sei unverhältnismäßig, teilte das Verwaltungsgericht Koblenz am Mittwoch (4. November) mit und gab damit dem Eilantrag eines Bürgers statt.
Die Stadt habe nicht geprüft, ob es in den betroffenen Gebieten mildere Mittel zur Eindämmung der Corona-Pandemie gibt.
Für die Zeit zwischen 20:00 Uhr und 05:00 Uhr hatte die Stadt eine Maskenpflicht in den Stadtteilen Altstadt, Mitte und Süd verhängt. Es sei aber nicht ersichtlich, dass sämtliche Bereiche der Stadtteile in den Abend- und Nachtstunden stark frequentiert würden, urteilten die Richter.
Darum verbiete sich die Annahme, dass in allen betroffenen Bereichen mit einer Unterschreitung des Mindestabstands zu rechnen sei. Zudem sei nicht nachvollziehbar, warum im November genau wie im Sommer auch an Werktagen mit Ansammlungen junger Menschen und damit verbundenem Alkoholkonsum gerechnet werden müsse. (afp)
Epoch Times3. November 2020Aktualisiert: 4. November 2020 14:56
US-Präsident Donald Trump und Joe Biden.Foto: Getty ImagesDie US-Präsidentenwahl läuft auf Hochtouren. Beide Kandidaten haben in ihren Reden den Wahlsieg angedeutet – weitere Ergebnisse werden erwartet. Einige entscheidende Staaten sind noch offen.
Die Schlacht um die entscheidenden Schlüsselstaaten bei US-Präsidentschaftswahlen war schon immer heftig. Amtsinhaber Donald Trump will die noch laufende Stimm-Auszählung in entscheidenden Bundesstaaten wie Pennsylvania, Michigan, Wisconsin oder Georgia gerichtlich anfechten. AFP gibt einen Überblick über die Lage in den wichtigen Schlüsselstaaten und wann dort möglicherweise ein Ergebnis zu erwarten wäre:
Pennsylvania (20 Wahlleute)
Der Bundesstaat, der zu der als Rostgürtel bekannten Industrieregion im Norden der USA gehört, ist besonders umkämpft – und könnte in diesem Jahr die Wahl entscheiden. Sowohl Trump als auch sein Herausforderer Joe Biden von den Demokraten haben hier in den vergangenen Wochen wiederholt Wahlkampfveranstaltungen abgehalten.
2016 siegte Trump in Pennsylvania überraschend mit einem Vorsprung von nur 0,7 Prozentpunkten. In diesem Jahr lag Biden, der in der Stadt Scranton in Pennsylvania geboren wurde, im Umfrageschnitt vor der Wahl zwischen drei und fünf Punkten vor Trump.
In Pennsylvania lag Trump in der Wahlnacht bei der laufenden Stimm-Auszählung zwar klar vor Biden. In dem Bundesstaat hatten aber – wie in den USA insgesamt – viele Wähler per Brief vorab gewählt.
Michigan (16 Wahlleute)
Der an den Großen Seen gelegene Bundesstaat mit der Autometropole Detroit gehört ebenfalls zum Rostgürtel. Trump hatte das eigentlich demokratisch geprägte Michigan 2016 mit nur 0,2 Prozentpunkten – weniger als 11.000 Stimmen – Differenz gewonnen.
Wisconsin (10 Wahlleute)
Clinton versäumte es 2016, dem Bundesstaat im Wahlkampf einen Besuch abzustatten, so fest glaubte sie an einen Erfolg. Ein Fehler: Trump gewann Wisconsin mit nur rund 22.700 Stimmen Vorsprung. Die Demokraten hielten im August ihren – wegen Corona letztlich weitestgehend virtuell ausgetragenen Parteitag – in Wisconsin ab, ein Zeichen, wie wichtig sie den Bundesstaat nahmen. Im Umfrageschnitt hatte Biden vor der Wahl hier zwischen sechs und acht Prozentpunkte Vorsprung.
In der Wahlnacht lag zunächst Trump bei der Stimmauszählung vorne, dann kam Biden immer näher an seinen Rivalen heran. Am frühen Mittwochmorgen, als schon rund 90 Prozent der Stimmen ausgezählt waren, zog Biden laut CNN sogar knapp an Trump vorbei. Wer bei der Wahl die meisten Stimmen in einem Bundesstaat bekommt, dem werden in den USA alle Wahlleute zugeschlagen, die für die Präsidenten-Mehrheit entscheidend sind – selbst wenn am Ende nur wenige hundert Stimmen den Ausschlag geben sollten.
North Carolina (15 Wahlleute)
Trump und Biden lieferten sich auch in dem konservativ geprägten Bundesstaat an der US-Ostküste ein Kopf-an-Kopf-Rennen. Die Republikaner hielten hier ihren – wie bei den Demokraten letztlich weitgehend virtuell ausgetragenen – Parteitag ab. Im Durchschnitt lag Biden hier vor der Wahl rund fünf Prozentpunkte vor Trump.
Nach Auszählung von mehr als 90 Prozent der Stimmen war der Abstand zwischen beiden am Mittwochmorgen recht knapp. Mit einem Ergebnis wurde ursprünglich noch in der Wahlnacht gerechnet, am Mittwochmorgen lag dies aber immer noch nicht vor.
Georgia (16 Wahlleute)
Auch der Südstaat Georgia ist seit Jahrzehnten fest in Republikaner-Hand, aber auch hier ist die demokratische Wählerschaft angewachsen. Biden machte sich deswegen Hoffnung auf einen möglichen Erfolg. In Umfragen vor der Wahl lagen Biden und Trump etwa gleichauf.
Und tatsächlich: In der Wahlnacht hatte Trump nur einen kleinen Vorsprung vor Biden, wobei dort schon über 90 Prozent der Stimmen ausgezählt waren. Mit einem Ergebnis wurde aber erst am Tag nach der Wahl gerechnet, weil laut CNN ein wichtiger Bezirk, zu dem Atlanta und seine bevölkerungsreichen Vorstädte gehören, die Stimmauszählung unterbrach und erst am Mittwoch um 08.00 Uhr (Ortszeit, 14.00 Uhr MEZ) fortsetzen wollte.
In diesem Land, welches zu einem Verwaltungskonstrukt umgewandelt wurde, sind Verordnungen und Gesetze alle rechtswidrig, das wissen wir hier schon lange, nur bei der breiten Bevölkerung ist das noch nicht angenommen. Auch Wahlen sind ungültig. R.
Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Regierungschefs der Bundesländer haben am Mittwoch entschieden, einen zweiten Lockdown ab dem 2. November für vier Wochen über Deutschland zu verhängen. Nach zwei Wochen wolle man „untersuchen“, wie sich das „Infektionsgeschehen“ entwickelt habe. Doch ist der Lockdown überhaupt rechtskonform? Wohl kaum, denn nun haben sich Verfassungsrechtler gemeldet, die dem Vorhaben der Kanzlerin widersprechen.
Der Berliner Europa- und Verfassungsrechtler Ulrich Karpenstein sagte „Focus-Online“, dass Bundestag und Bundestag das Infektionsschutzgesetz ändern müssten, wenn die Kanzlerin bundeseinheitliche Maßnahmen wie Sperrstunden oder Ausgangsbeschränkungen verhängen will. Der Beschluss wurde jedoch ohne Bundestag und Bundesrat gefällt. Die Verordnung der Corona-Maßnahmen begründet sich auf Paragraf 18 des Infektionsschutzgesetzes, welches „Gesundheitsminister“ Jens Spahn noch zu Beginn der Pandemie ändern ließ und ihm erweiterte „Befugnisse“ ermöglichte.
Der Jurist Ulf Buermeyer sagte im Gespräch mit „t-online“, dass der Plan Merkels, die Gastronomie Deutschlandweit stillzulegen, verfassungsrechtlich ein großes Problem sei. Aus juristischer Sicht müssten die Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie auf einer rationalen wissenschaftlichen Grundlage beruhen. Die Zahlen des RKI hätten gezeigt, dass Infektionen eher in Privaträumen geschehen, als in der Gastronomie, welche seit dem ersten Lockdown umfangreiche Hygienemaßnahmen ergriffen habe, um wieder ihre Geschäfte öffnen zu können.
Beide Verfassungsrechtler sehen Probleme bei der Verfassungsmäßigkeit der Verordnungen. Die Behauptung, dass Infektionsherde vor allem im Privatbereich entstünden, haben den „Gesundheitsexperten“ Lauterbach offenbar dazu veranlasst, Artikel 13 des GG außer Kraft setzen zu wollen, denn dieser forderte, die „Unverletzbarkeit der Wohnung“ aufgrund des „Infektionsgeschehens“ in Privatwohnungen in Frage zu stellen.
Förderale Republik freies Deutschland - RfD (kurz: Deutsche Förderation): JA | U.S.A.-, ISRAEL- Vertragskolonie und BRD- operative Holdingfirmenverwaltung (BUND): NEIN
Wer sich nicht mit Politik befasst, hat die politische Parteinahme, die er sich sparen möchte, bereits vollzogen: Er dient der herrschenden Partei. (Max Frisch )