Corona dient nur als Vorwand: Merkels Ermächtigungsgesetz bricht das Grundgesetz

vor 2 Tagen35 KommentareCorona dient nur als Vorwand: Merkels Ermächtigungsgesetz bricht das GrundgesetzSchaltet das Grundgesetz aus: Angela Merkel571Teilungen

Im Namen der Corona-Bekämpfung hat sich die Bundesregierung ein erschreckendes Gesetz geschrieben, welches zahlreiche Kritiker als »Ermächtigungsgesetz 2.0« einstufen. Was 1933 noch »Gesetz zum Schutz von Volk und Staat« lautete, heißt im Jahr 2020 »Bevölkerungsschutzgesetz«. Sollten die Berliner Eliten dieses Gesetz mit der Mehrheit der Großen Koalition beschließen, ist Deutschlands Weg in Willkür und eine offene Diktatur besiegelt.

von Stefan Schubert

Das Corona-Regime drangsaliert die zu 99 Prozent gesunde Bevölkerung seit nunmehr neun Monaten mit Notverordnungen und Zwangsmaßnahmen. Dies muss man sich wirklich vergegenwärtigen, bei 83 Millionen Einwohnern wurden durch das RKI und deren hochumstrittenen PCR-Tests seit Anfang 2020 lediglich 675.000 Bürger als »Positiv-Getestete« eingestuft.

Diese waren in der überwältigenden Masse weder krank, noch zeigten sie Symptome, auch keine schweren Verläufe, keine stationäre Krankenhausbehandlung und ebenso keine Behandlung auf der Intensivstation waren vonnöten, sondern einzig und allein der positive PCR-Test von 0,81 Prozent der Gesamtbevölkerung muss herhalten, um eine »epidemische Notlage von nationaler Tragweite« zu behaupten.

Die massivsten Grundrechtseinschränkungen seit dem Ende des zweiten Weltkriegs werden seither von einem Corona-Kabinett und einer Merkel-Runde mit den Ministerpräsidenten beschlossen. Es ist vollkommen unstrittig, dass diese demokratisch in keinster Weise dazu legitimiert sind und die vorsätzliche Umgehung des gewählten Parlamentes verfassungswidrig ist. Über 60 dieser Corona-Zwangsmaßnahmen wurden bereits von Gerichten als »rechts- und verfassungswidrig« eingestuft und aufgehoben.

Maßmahmen unverhältnismäßig

Es ist davon auszugehen, dass bei weiteren fundiert vorgetragenen Klagen ein Großteil dieser Notverordnungen ebenfalls von der Justiz einkassiert werden. Zu eindeutig ist die Willkür, die Unverhältnismäßigkeit und die Ausschaltung des Parlaments bei vielen dieser Maßnahmen. Die Mainstream-Medien kritisieren nicht etwa den immer übergriffigeren totalitären Staat, sondern befeuern stetig die Angst und die Corona-Hysterie mit apokalyptischen Spekulationen und Einzelfällen von schweren Krankheitsverläufen, die wie bei jeder Grippewelle auch bei Corona zu finden sind.

In gleichem Atemzug wird zudem versucht, Millionen Bürger dieses Landes als Rechtsextreme und Verschwörungstheoretiker zu diffamieren. Dass Medien fortgesetzt nicht die Bundesregierung und deren Zwangsmaßnahmen kritisieren, sondern Regierungskritiker, dies ist weltweit ein Wesensmerkmal von Diktaturen.

Das Corona-Regime drangsaliert die zu 99 Prozent gesunde Bevölkerung seit nunmehr neun Monaten mit Notverordnungen und Zwangsmaßnahmen. Dies muss man sich wirklich vergegenwärtigen, bei 83 Millionen Einwohnern wurden durch das RKI und deren hochumstrittenen PCR-Tests seit Anfang 2020 lediglich 675.000 Bürger als »Positiv-Getestete« eingestuft.

Diese waren in der überwältigenden Masse weder krank, noch zeigten sie Symptome, auch keine schweren Verläufe, keine stationäre Krankenhausbehandlung und ebenso keine Behandlung auf der Intensivstation waren vonnöten, sondern einzig und allein der positive PCR-Test von 0,81 Prozent der Gesamtbevölkerung muss herhalten, um eine »epidemische Notlage von nationaler Tragweite« zu behaupten.

Die massivsten Grundrechtseinschränkungen seit dem Ende des zweiten Weltkriegs werden seither von einem Corona-Kabinett und einer Merkel-Runde mit den Ministerpräsidenten beschlossen. Es ist vollkommen unstrittig, dass diese demokratisch in keinster Weise dazu legitimiert sind und die vorsätzliche Umgehung des gewählten Parlamentes verfassungswidrig ist. Über 60 dieser Corona-Zwangsmaßnahmen wurden bereits von Gerichten als »rechts- und verfassungswidrig« eingestuft und aufgehoben.

Maßmahmen unverhältnismäßig

Es ist davon auszugehen, dass bei weiteren fundiert vorgetragenen Klagen ein Großteil dieser Notverordnungen ebenfalls von der Justiz einkassiert werden. Zu eindeutig ist die Willkür, die Unverhältnismäßigkeit und die Ausschaltung des Parlaments bei vielen dieser Maßnahmen. Die Mainstream-Medien kritisieren nicht etwa den immer übergriffigeren totalitären Staat, sondern befeuern stetig die Angst und die Corona-Hysterie mit apokalyptischen Spekulationen und Einzelfällen von schweren Krankheitsverläufen, die wie bei jeder Grippewelle auch bei Corona zu finden sind.

In gleichem Atemzug wird zudem versucht, Millionen Bürger dieses Landes als Rechtsextreme und Verschwörungstheoretiker zu diffamieren. Dass Medien fortgesetzt nicht die Bundesregierung und deren Zwangsmaßnahmen kritisieren, sondern Regierungskritiker, dies ist weltweit ein Wesensmerkmal von Diktaturen.


Grundrechte komplett ausgeschaltet

Im Artikel 7 zum Gesetzentwurf (Drucksache 19/23944) heißt es:

»Durch Artikel 1 Nummer 16 und 17 werden die Grundrechte der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes), der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 des Grundgesetzes), der Freizügigkeit (Artikel 11 Absatz 1 des Grundgesetzes) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes) eingeschränkt.«

Auch das Recht auf körperliche Unversehrtheit wird drastisch eingeschränkt:

»Durch die Absätze 4 bis 7 und 10 wird das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes) eingeschränkt.«

Corona-Diktatur – die Radikalisierung der politischen Elite

Es ist erschreckend und beängstigend zugleich, die Radikalisierung der Bundesregierung und der Ministerpräsidenten geradezu täglich zu beobachten. Während die Bevölkerung noch mit der Freiwilligkeit einer Corona-Impfung eingelullt wird, bereiten die politischen Eliten hinter verschlossenen Türen anscheinend längst Maßnahmen zur Zwangsimpfung vor.

Jedenfalls kann man anders die Äußerungen des grünen Ministerpräsidenten Baden-Württembergs nicht deuten. Winfried Kretschmann wird dieser Tage zitiert, wie er Weihnachtsmärkte und Silvesterpartys für »vollkommen ausgeschlossen« hält und eine Verschärfung der Zwangsmaßnahmen gegen 99 Prozent der gesunden Bürger ankündigt.

»Wenn die Intensivstationen voll laufen (…) kommen wir um härtere Maßnahmen – unter Umständen sehr harte Maßnahmen – überhaupt nicht herum.« Wann dem eigentlichen Souverän dieses Landes von der Politik, und nebenbei bemerkt dem hunderprozentigen medizinischen Laien Kretschmann, wieder gestattet wird, sich auf dem Weihnachtsmarkt oder zu Silvester im privaten Rahmen zu treffen, ist entlarvend und beängstigend zu gleich.

Winfried Kretschmann dazu wörtlich:

»Mit so etwas warten wir bitte, bis wir einen Impfstoff haben und die Bevölkerung auch durchgeimpft ist.«

Während seiner Studentenzeit kandidierte Kretschmann für die »Kommunistische Studentengruppe / Marxisten-Leninisten«, auf der Plattform des »Sozialistischen Zentrums« und der »Kommunistischen Hochschulgruppe«.


Dass gerade Politiker, die aus einem linksradikal-sozialistischen Milieu stammen, jetzt als Hardliner in der Corona-Diktatur auffallen, sollte alle Bürger alarmieren. Auch eine Frau Merkel machte in der SED-Diktatur als FDJ-Sekretärin für Agitation und Propaganda Karriere. Das Ende der bürgerlichen Freiheit ist für diese Genossen schlicht das sozialistische Utopia, denn eine kleine Clique von rot-grünen Ideologen weiß natürlich am besten, was gut fürs Volk ist.

https://www.anonymousnews.ru/2020/11/10/ermaechtigungsgesetz-grundgesetz/

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