SCHULEN MACHEN SICH STRAFBAR – wenn sie ohne Einwilligung der Eltern PCR-Tests durchführen!

Aus Österreich:

2.905 Aufrufe•01.11.20203628TEILENSPEICHERNDas Recht auf WahrheitABONNIERENAm 31. Oktober 2020 sowie am 1. November 2020 fand in 1010 Wien das großes Fest „HelloWien“ statt. Dabei erklärte Rechtsanwalt Dr. Michael Brunner, dass sich Schulen lt. § 105 StGB sowie § 110 StGB strafbar machen, wenn sie OHNE Einwilligung der Eltern bei Kindern PCR-Tests durchführen. Bitte unbedingt weiterleiten! Weiters wollen wir noch auf unseren neuen Telegram-Kanal hinweisen, der sich auch immer größer werdender Beliebtheit erfreut. Hier der Link dazu: https://t.me/dasrechtaufwahrheit

PS: Wer unsere Informations- und Aufklärungsarbeit unterstützen will, findet unsere Kontodaten am Ende dieses kurzen Aufklärungsvideos. Vielen Dank!

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3 Kommentare zu “SCHULEN MACHEN SICH STRAFBAR – wenn sie ohne Einwilligung der Eltern PCR-Tests durchführen!

  1. Gefällt mir außerordentlich gut, doch leider gilt das Gesetz nur für Österreich und nicht für die BR! Bei uns geht es dann um mehrere Straftaten, die in dieser Situation zur Verfügung stehen:
    § 223 Strafgesetzbuch (StGB) Körpbervereltzung unter Umständen sogar geffährliche Körpberverletzung, wenn Schäden auftreten § 243
    § 240 NJötigung, das Kind wird ohne Einwilligung der Eltern zum Test gezwungen
    Außerdem handeln Schulleitung und Lehrer gegen die Aufsichtspflicht, die sie bei Kindern haben! Also, da kommt einiges zusmmen und ich kann jedem dringend empfehlen, das nciht hinzunehmen und mit einem Rechtsanwalt dagegen vorzugehen!

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  2. Komisch, die Regierung ordnete doch die Tests an die plötzlich illegal sind. Ich bin so Stolz auf die Glasklaren Regelungen die in Deutschland herrschen und von keiner Sau mehr verstanden werden. Aber so geht halt sinnlose Politik, sagte mal der Drehhofer, gell?

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