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07.10.2020
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Der Eilantrag der Psychologin Daniela Prousa gegen das Robert Koch-Institut wurde in erster Instanz abgelehnt. In der Beschwerde wendet sich ihre Anwältin Jessica Hamed nun vehement gegen die vom Gericht „an Superlative nicht zu überbietende Behauptung, dass eine Rechtsverletzung der Antragstellerin ausscheide“. Die Psychologin Daniela Prousa wandte sich Ende August in einem Eilverfahren gegen die Panikmache des Robert Koch-Instituts (RKI) an das Verwaltungsgericht Berlin. Dass die oberste staatliche Gesundheitsbehörde bei der Betrachtung des Infektionsgeschehens ausschließlich die Fallzahlen und damit verbundene kumulative Zahlen und Inzidenz – also die Zahl der Positivtests – betrachtet, konnte sie nicht nachvollziehen. Das Grundrecht umfasse den Schutz des menschlichen Körpers, teilte das Gericht mit. Das bloße Wohlbefinden, insbesondere auch das soziale Wohlbefinden, „ist hier ebenso wenig umfasst wie Gesundheit an sich gewährleistet wird“. Das Verwaltungsgericht Berlin wies in aller Deutlichkeit darauf hin: „Ein Eingriff liegt nicht bereits vor, wenn nur das psychische oder seelische Wohlbefinden betroffen ist, vielmehr muss die körperliche Unversehrtheit tangiert sein.“ Zum iTunes Podcast-Kanal: https://podcasts.apple.com/at/podcast… Zum Spotify Podcast-Kanal: https://open.spotify.com/show/277zmVd… Unsere neue Sonderausgabe über den Coronavirus (erhältlich gedruckt oder als E-Paper) finden Sie in unserem Online-Shop: https://buch.epochtimes.de/collection… Wenn Sie unsere Arbeit freiwillig unterstützen möchten, können Sie das folgendermaßen tun:
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War für mioch auch logisch! Richter werden von den Politschranzen eingesetzt. Wie mattACAB schreibt alles Firma, alles ein Matsch! In Deutschland klagen heißt ncihts anderes, als, als daß ein Krimineller dem anderen kein Auge ausschlägt.
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War doch klar 😅 Alles ist die FIRMA
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