
Es war nur eine Frage der Zeit, bis die mittlerweile nachgewiesenen Gesundheitsgefahren durch permanentes Maskentragen, wie es etwa im öffentlichen Personennahverkehr vorgeschrieben ist, zu schlimmen Konsequenzen führen.
Nachdem am Montag eine Schülerin in einem Schulbus bei Germersheim (Rheinland-Pfalz) zusammenbrach und wenig später in einem Karlsruher Klinikum starb, stellt sich vermehrt die Frage nach der Verantwortbarkeit der MNB-Pflicht.
Genaueres wird die Staatsanwaltschaft Karlsruhe, die die Ermittlungen aufgenommen hat, laut der „Rheinpfalz“ frühestens in einer Woche mitteilen, wenn das Obduktionsergebnis vorliegt. Tatsache ist jedoch: Das Mädchen war unter der Maske plötzlich ohnmächtig geworden.
Und dass unter der Maske binnen kürzester Zeit CO2-Konzentrationen erreicht werden, die weit über dem zehnfachen der maximal zulässigen Grenzwerte laut Arbeitsstättenverordnung liegt (wie im Netz veröffentliche Experimentaluntersuchungen zeigten), steht bekanntlich außer Zweifel.
Religiöser Wahn bis zum Exitus?
Dass es da früher oder später zu medizinischen Schäden bis hin zu Todesopfern kommen muss, ist eine Binsenweisheit, die allerdings bei den Vertretern des Maskendogmas mit ihrer fast schon religiösen Hingabe kein Gehör findet. Hier muss „geschützt“, müssen „Regeln befolgt“ werden auf Teufel komm raus, auch wenn die Schäden inzwischen um ein Vielfaches über den behaupteten, wissenschaftlich praktisch nicht begründbaren Nutzwerten liegen.
Ein Fremdverschulden kann im Fall der verstorbenen Schülerin ausgeschlossen werden, so die Staatsanwaltschaft, und auch über sonstige Vorerkrankungen ist nichts bekannt. Und da gesunde 13-jährige nicht einfach so umkippen und versterben, ist die Frage nach einem Zusammenhang zu der Tragepflicht für Mund-Nasen-Bedeckungen mehr als dringend.
In den Bundesländern, in denen eine Maskentragepflicht im Unterricht besteht, laufen derzeit aufgrund ähnlicher Bedenken diverse Klagen vor Verwaltungsgerichten (Finstere Agenda der globalen Eliten: Die Maske ist Teil eines Initiationsrituals für die Neue Weltordnung (Video)).
Verweis für Schüler, weil er im Pausenhof an Getränk nippt
Die idiotischen, teilweise einander direkt widersprechenden Masken-Regeln in den einzelnen Bundesländern folgen weder irgendeinem medizinisch-infektionologischen Nutzen noch rational nachvollziehbaren Kriterien der Einheitlichkeit. Leidtragende sind die Schüler, die diesen kafkaesken Unsinn ausbaden müssen. So jetzt auch ein Schüler in Hessen – der bei sommerlicher Hitze nichts anderes getan hatte, als im Schulhof einen Schluck aus einem Getränk zu nehmen.
Dieses hatte er zuvor am Schulkiosk gekauft – und hatte, weil er so durstig war, im Pausenhof kurz die Maske heruntergezogen, um davon zu trinken. Keine gute Idee: Die Argusaugen eifriger Mitschüler-Denunzianten und der Pausenaufsicht brachten das schwere Verbrechen sogleich vor die Schulleitung, die eine schriftliche „Missbilligung“ – eine Art Direktoratsverweis – ausstellen und den Eltern des Schülers schicken ließ. Über die groteske Geschichte berichtete unter anderem der „Merkur“.
Denn in Hessen gilt, genau wie beispielsweise in Baden-Württemberg, aber anders als in NRW oder Mecklenburg-Vorpommern, die Maskenpflicht nicht direkt im Unterricht, dafür aber auf dem Pausenhof (also sogar im Freien!), den Gängen und der Aula. Auf Facebook und in den sozialen Medien wurde der Fall schnell publik und dort – leicht verfälschend – zu einem „Trinkverbot an Schulen“ aufgebauscht.
Dieses besteht zwar nicht generell, wohl aber für die Pause und für den Schulhof (weil dort ja jeder, der kurz den Gesichtsschlüpfer lupft, gleich hunderte infizierten könnte, ist klar…), also genau zu den Zeiten, wo man sich als Schüler erfrischt, stärkt und etwas trinkt (Wiesbaden: Gericht kippt “dringende Empfehlung” zur Maskenpflicht in der Klasse – Schüler werden als unfreiwillige Testpersonen missbraucht).

Nur in knappen Zeitfenstern trinken, ansonsten kommt das Fallbeil
Besonders widerlich: Das Treiben der bei Facebook auch hier wieder auf den Plan tretenden selbsternannten „Faktenchecker“, in diesem Fall die der „dpa“, die ganz nach entsprechend ihrer tendenziösen Manier die für den Vorfall verantwortliche Geschwister-Scholl-Schule in Niddatal in Schutz nahmen und beckmesserisch-zynisch feststellten: „Dass ein Trinkverbot in der Schule besteht und die Schüler somit den ganzen Unterricht über ohne Wasser verbringen müssen, ist falsch. Die Regelung gilt lediglich für die Pausen auf dem Schulhof!“
Und die stellvertretende Schulleiterin betet den Wahnsinn mit folgenden Worten gesund: „Die Kinder dürfen lediglich zweimal 15 Minuten nicht trinken, sonst während des Schulvormittags schon.“
Zweimal 15 Minuten „do“, dazwischen „don’t“: Eine famose, ungemein logische Form des Infektionsschutzes fürwahr – die an das Motto „play stupid games, win stupid prizes“ erinnert. Auf den Gedanken, die Absurdität solcher Regeln zu hinterfragen, kommt die Dame anscheinend nicht.
Deutscher Bundestag warnt seine Mitarbeiter vor hohen CO2-Werten im Blut durch Maskentragen
Die Hausmitteilung von Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) ist bitterer Ernst – und ein wunderbares Stück Realsatire.
Abgeordnete und Mitarbeiter des Bundestags in Berlin müssen nach der Sommerpause Masken tragen — sollen aber wegen der dadurch ansteigenden Kohlendioxidkonzentration im Blut den Mund-Nasenschutz alle 30 Minuten unterm Kinn ablegen, um durchzuatmen. Das berichtet Focus unter Bezug auf ein internes Dokument des Deutschen Bundestags (Italienischer Bürgermeister verbietet Masken – Schwedens Epidemiologe: Das Tragen von Gesichtsmasken ist „sehr gefährlich“).
«Diese dringende Empfehlung gilt ab dem Betreten der Liegenschaften grundsätzlich für alle Personen und alle Verkehrsflächen wie zum Beispiel die Flure und Treppenhäuser, Aufenthaltsbereiche, Sanitärräume, Gastronomiebereiche (mit Ausnahme am Tisch) und die Bibliothek, aber auch für Sitzungssäle und Besprechungsräume», heißt es laut Focus in der Hausmitteilung (Hände weg von unseren Kindern! Gefährlicher Maskenzwang – die neuen Corona-Maßregeln des Staates).
Der brisante Teil findet sich in der Hausmitteilung allerdings an anderer Stelle:
«Bereits nach 30 Minuten Tragedauer kann es je nach Art der Mund-Nasen-Bedeckung zu einem signifikanten Anstieg der CO2-Werte im Blut kommen, da die ausgeatmete Luft unter Umständen nicht so gut entweichen kann. Ein ständiges Aus- und wieder Anziehen der Mund-Nasen-Bedeckung ist aber auch nicht sinnvoll, da so das Risiko einer Kontamination erhöht wird. Zwischendurch sollte man sie also zum Durchatmen eher unters Kinn schieben, aber weitertragen.»
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Literatur:
Codex Humanus – Das Buch der Menschlichkeit
Weltverschwörung: Wer sind die wahren Herrscher der Erde?
Whistleblower
Quellen: PublicDomain/journalistenwatch.com/corona-transition.org/ am 10.09.2020
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