Hamburger Gericht: Abschiebungen aus Flüchtlingsheimen ohne richterlichen Beschluss sind illegal

Die Abschiebebilanz im ersten Halbjahr des Jahres 2020 fällt negativ aus und ist auf einen Tiefstand gesunken, nur 4.616 Personen wurden in ihre Heimat zurückgeschickt, im Vorjahreszeitraum waren es noch 11.496 gewesen. Und damit entwickelt sich Deutschland allmählich zur Lachnummer bei Abschiebungen, im Gegensatz zur Willkommenskultur, hapert es mit der Abreisekultur, immer mehr Hürden werden auferlegt, um die Abschiebungen zu erschweren bzw. zu verhindern.

Nun folgt ein weiteres Kapitel für Abschiebehindernisse, das Hamburger Oberverwaltungsgericht hat jetzt entschieden, die Abschiebepraxis aus Flüchtlingsheimen ohne richterlichen Beschluss ist illegal, auch diese Unterkünfte unterlägen dem besonderen Schutz der Wohnung. Merke: illegale Einreise und illegaler Aufenthalt werden toleriert,  Abschiebung aufgrund abgelehntem Asylbescheid und die Durchsetzung der verhängten Ausreisepflicht ohne richterlichen Beschluss sind völlig illegal.

[…] Es ist gängige Praxis – nicht nur in Hamburg: Mitten in der Nacht werden Flüchtlinge aus ihren Unterkünften von Beamtinnen und Beamten abgeholt und zum Flughafen gebracht – und das ohne richterlichen Beschluss. Doch Abschiebungen aus Flüchtlingsheimen ohne richterlichen Beschluss sind illegal. Das hat das Hamburger Oberverwaltungsgericht jetzt entschieden. Es bestätigte eine Entscheidung der Vorinstanz. Das Urteil des Verwaltungsgerichts hatte Hamburg angefochten und verlor nun auch in der Berufungsinstanz.

Das Gericht begründete das Urteil damit, dass auch eine Flüchtlingsunterkunft eine Wohnung sei. Diese stehe unter dem Schutz des Grundgesetzes. Wollen Beamte Menschen aus ihrer Wohnung holen, ist dies rechtlich gesehen eine Durchsuchung. Dafür muss nach Artikel 13 des Grundgesetzes ein richterlicher Beschluss vorliegen. […] Quelle: ndr.de

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3 Kommentare zu “Hamburger Gericht: Abschiebungen aus Flüchtlingsheimen ohne richterlichen Beschluss sind illegal

  1. Aha, ohne richterlichen Beschluß sind Abschiebungen illegal. und wenn dieser „Beschluß nicht von dem Richter unterschrieben ist, der den Beschluß erlassen hat, dann ist eine Abschiebung legeal? Blöder geht’s jetzt nicht mehr, oder doch?!
    Fakt ist in diesem Land: KEIN EINZIGER RICHTER IST VON DEN AMIS BESTALLT WORDEN. (Soweit mir bekannt ist.) SOMIT SIND ALLE RICHTER IN DIESEM LAND NICHT BEFUGT, EIN GÜLTIGBES URTEIL ZU FÄLLEN! Zu einem BESCHLUSS ist ein dt. Richter befugt, aber auch dieser Beschluß muß vom beschlußfassenden Richter unterschrieben sein – UND DAS WIRD IN DIESEM LAND KEIN EINZIGER RICHTER TUN! WARUM? SIE KÖNNEN DAFÜR PRIVAT HAFTBAR GEMACHT WERDEN – UND WER WILL DAS SCHON, MIT SEINEM PRIVATEN VERMÖGEN ZU HAFTEN?! wIR BEFINDEN UNS IM SEE- UND HANDELSRECHT UND KEINER IN DIESEM lAND SOLLTE VERGESSEN, DASS ES BIS HEUTE BESETZTES LAND IST!
    Wie ein rechtskräftige Urteil auszusehen hat (gibt es in der BRiD nicht!), kann jeder im BGB nachlesen, auch wie so ein Urteil auszusehen hat. „Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist gültig.“ NEIN, ES IST NICHT GÜLTIG, SONDERN ES REICHT GERADE DAFÜR; SICH DEN HINTERN DAMIT ABZUPUTZEN! ALLES KLAR?!

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  2. Aber alle illegal angekarrte Migrantnschwemmen müssen mit richterlichen Beschluss laut EuGH aufgenommen werden? Ihr verfluchten Idioten!!!

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  3. Pingback: Hamburger Gericht: Abschiebungen aus Flüchtlingsheimen ohne richterlichen Beschluss sind illegal — Gegen den Strom | matthias331

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