
Unfassbar! Nicht einmal Holzarbeiten auf dem eigenen Grundstück sollen erlaubt sein!
9. Mai 2020 / 11:43
Gegen COVID-19-Maßnahmengesetz verstoßen
Wegen des Holzschneidens auf dem eigenen Grundstück muss der Oberösterreicher tief in die Tasche greifen. 360 Euro will der Staat von ihm. Zahlt er nicht, wird ihm eine Haftstrafe von einem Tag und neun Stunden angedroht. Ihm wird vorgeworfen, gegen das COVID-19-Maßnahmengesetz verstoßen zu haben. Die Begründung der Behörde:
Sie haben zum angeführten Zeitpunkt einen öffentlichen Ort betreten, obwohl zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 das Betreten öffentlicher Orte durch VO gemäß § 2 Z 1 des COVID-19-Maßnahmengesetzes, BGBI. Nr. II Nr. 98/2020 i.d.F. BGBI. II Nr. 108/2020 in der Zeit von 16.03.2020 bis 13.04.2020 verboten ist. Der Aufenthalt am angeführten Ort war auch nicht durch die unter § 2 dieser VO aufgezählten Ausnahmen gerechtfertigt.
Angst und Schrecken verbreiten
Abgesehen davon, dass das eigene Grundstück kein öffentlicher Ort ist, wird hier das letzte Wort wohl noch nicht gesprochen sein. Es zeigt aber wieder einmal, wie wenig durchdacht die zahllosen Verordnungen erlassen wurden und wie unsensibel die Behörden gegen unbescholtene Menschen vorgehen. Vielleicht im vorauseilenden Gehorsam der Bundesregierung, die ja Angst und Schrecken in der Bevölkerung verbreiten möchte.
Nicht nur die Behörden handeln menschenverachtend, sondern das fängt bei der Geschäftleitung in Berlin und den einzelnen Bundesländern an! Aber jeder nutzt diese Situation für sich aus. Die kleinen Proleten spielen sich als Machthaber auf. Klar, sie haben ja „§gute“ Vorbilder in Berlin, da kann man sich doch auch mal aufspielen, oder?! Damit ginge ich vor Gericht, denn hier geht es nicht um das Geld, sondern um das Prinzip – UND DAS MUSS SICH HIER NIEMAND BIETEN LASSEN!
Ein Irrenhaus ist gegen dies Ganoven wirklich ein Hort der Ruhe!!!!!!!!!
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