Spek­ta­ku­lä­re Wende im Pro­zess um das ab­ge­fa­ckel­te Flücht­lings­heim an der Düs­sel­dor­fer Messe!

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Die große Straf­kam­mer unter der Vor­sit­zen­den Rich­te­rin Wier­um hat beide Haft­be­feh­le gegen die An­ge­klag­ten Adel Z. (27) aus Al­ge­ri­en und Mo­ha­med B. (27) aus Ma­rok­ko „man­gels drin­gen­dem Tat­ver­dachtauf­ge­ho­ben.

Die bei­den konten das Ge­richts­ge­bäu­de als freie Män­ner ver­las­sen. Der Pro­zess wird am 2. März fort­ge­setzt. Wahr­schein­lich gibt es dann ein Ur­teil – Frei­spruch!

Den Nord­afri­ka­nern wurde in der An­kla­ge schwe­re Brand­stif­tung vor­ge­wor­fen. Adel Z., so der Vor­wurf, solle in der Flücht­lings­un­ter­kunft eine Ma­trat­ze an­ge­zün­det haben, Mo­ha­med B. solle mehr­fach zum Nie­der­bren­nen der Halle auf­ge­for­dert haben.
Bei dem In­fer­no ent­stand ein Sach­scha­den von zehn Mil­lio­nen Euro, den An­ge­klag­ten droh­ten bis zu 15 Jahre Haft. Doch die Be­weis­auf­nah­me im Pro­zess, der am 16. Ja­nu­ar be­gann, weck­te zu­neh­mend Zwei­fel an der Tä­ter­schaft der An­ge­klag­ten.

Zeu­gen­aus­sa­gen wäh­rend der sie­ben Ver­hand­lungs­ta­ge fie­len ganz an­ders aus, als sie bei der Po­li­zei pro­to­kol­liert wur­den. Eine mög­li­che Ur­sa­che – Über­set­zungs­feh­ler.

So sagte jetzt ein…

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