Sie fordern »Vielfalt und Teilhabe als gelebte Grundüberzeugungen«, die »interkultureller Öffnung« unserer Gesellschaft, den Ausbau von Antidiskriminierungsbehörden, Zielquoten für Migranten-Führungskräfte, sowie die Aufnahme neuer Staatsziele ins Grundgesetz. Finanziert durch den Steuerzahler. Im »Impulspapier« des 9. Integrationsgipfels wurde nicht mehr und nicht weniger als der totale Umbau der deutschen Gesellschaft zu Gunsten von Immigranten gefordert.

Der Gipfel der Integration (Bild: metropolico.org)
Im Bundeskanzleramt fand am Montag der sogenannte »Integrationsgipfel« statt. Eingeladen zum 9. Gipfel der Integration hatte Angela Merkel (CDU), vorbereitet wurde dieser von ihrer Staatsministerin Aydan Özoğuz (SPD) – jener Ministerin, die sich vor Kurzem gegen ein pauschales Verbot von Ehen mit Minderjährigen ausgesprochen hatte (metropolico berichtete).
Anleitung zum Umbau der deutschen Gesellschaft im Interesse von Immigranten
Auf der Internetseite der Bundesregierung ist der 9. Integrationsgipfel mit den Worten »Chancen auf Teilhabe verbessern« überschrieben. Im Fortlauf kann der interessierten Bürger sich darüber informiert, dass eine »gezielte Ansprache« an die zu integrierenden Menschen notwendig sei, das Thema Integration ein »steil ansteigendes Interesse« verzeichne – was nicht zuletzt auf die 890.000 Asylsuchenden aus dem letzten zurück zu führen sei- und man aus den Fehlern der Vergangenheit lernen wolle.
Hoch interessant auch: Vor dem Gipfel besuchte die Bundeskanzlerin übrigens noch den Berliner Stadtteil Wedding, wo sie sich vor Ort voll des Lobes an die Jugendfeuerwehr des Stadtteil wandte und diese als »ein lebendiges Beispiel für Teilhabe und gelungene interkulturelle Öffnung« feierte.
Veränderungsziele der Immigrantenverbände und von Frau Özoğuz
Widmet man sich indes den, durch 50 Immigrantenverbände zusammengetragenen Forderungen, offenbart sich eine Anleitung dafür, wie schrittweise die deutsche Gesellschaft im Interesse von Immigranten umgebaut werden soll. Kein Wort im betreffenden 26-seitigen Pamphlet davon, was jene Menschen, die – auf welchem Wege auch immer- zu uns gekommen sind , der aufnehmenden und finanzierenden Gesellschaft zurückgeben möchten.
Ohne jemals danach gefragt worden zu sein, wird im Papier Deutschland als Einwanderungsland klassifiziert, das nach Vorstellungen der Immigrantenverbände und der zuarbeitenden Staatsministerin für Integration unser Land für Immigranten passend machen soll. Um »Verteilungskämpfe« zwischen der angestammten Bevölkerung und den Hinzugekommenen zu verhindern, solle sich die »Zuvordagewesenen« der »interkulturellen Öffnung« hingeben.
Denn es soll – so der Plan – die »Teilhabe von Individuen, Bevölkerungsgruppen und Organisationen an Entscheidungs- und Willensbildungsprozessen als Teilhabe am Haben und am Sagen« strukturell verankert werden. »Vielfältige interkulturelle Perspektiven« sollen «von vornherein stärker einbezogen« werden. Dadurch können »Zugangsbarrieren für Menschen mit Einwanderungsgeschichte abgebaut und Dienstleistungen diskriminierungsfrei, kultursensibel und effektiver angeboten werden. « Sprich: wie Integration im eigenen Land gelebt wird, soll nicht mehr von der bestehenden Gesellschaft, sondern von der neuen Immigrantengesellschaft definiert werden.
»Priorisierte Forderungen« wie Grundgesetzänderungen und Staatsziele
Damit diese immigrantenseitigen Forderungen schnellstmöglich und wasserdicht implementiert werden können, soll unser Grundgesetz einige »Erweiterungen« erfahren. Vorgesehen sind mehrere Verfassungsänderungen, die unter anderem festschreiben, dass Deutschland ein Einwanderungsland ist und »alle staatliche Ebenen zur Umsetzung dieses Staatsziels verpflicht sind«.
Bislang garantiert Artikel 20 und 20 a) des GG dem Bundesbürger:
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Artikel 20a
Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.
Erweitert soll nach Willen der Immigrantenverbände dieser um Artikel 20b mit dem Inhalt:
»Die Bundesrepublik Deutschland ist ein vielfältiges Einwanderungsland. Sie fördert die gleichberechtigte Teilhabe, Chancengerechtigkeit und Integration aller Menschen. « Dadurch solle in der Verfassung verankert werden, dass Deutschland ein »vielfältiges Einwanderungsland« ist und alle staatlichen Ebenen zur Umsetzung dieses Staatsziels verpflichtet sind. «
Weiter »Anpassungen« soll Artikel 91a GG erfahren. Aufgenommen soll hier eine neue Gemeinschaftsaufgabe in Bezug auf immigrantische »Gleichberechtigte Teilhabe, Chancengerechtigkeit und Integration«
»Vielfalt und Teilhabe als gelebte Grundüberzeugungen«
Zum Veränderungsziel 1 im Thema »gelebten Grundüberzeugungen« heißt es stakkatomaßig weiter:
- Dies stellt sicher, dass der Bund bei der Rahmenplanung und Finanzierung dieser Ziele, auch im Sinne der Verbesserung der Lebensverhältnisse, die Länder unterstützt.
- Interkulturelle Öffnung wird Chefsache in Organisationen und Institutionen. Dies gelingt unter anderem durch die Festlegung als Führungsaufgabe, die Verknüpfung mit dem Kerngeschäft und Entwicklungszielen, der Festlegung von hauptverantwortlichen Fachstellen- wo möglich gesetzlich verpflichtend und ein interkulturell orientiertes Qualitätsmanagement.
- Im Rahmen der Verabschiedung eines Bundespartizipations- und Integrationsgesetzes in 2017 soll die interkulturelle Öffnung verbindlich geregelt werden.
- Weitere Maßnahmenvorschläge: die Ausweitung von gesetzlichen Anti-Diskriminierungsregeln auf Ethnizität und positive Diskriminierung; gemeinsame Selbstverpflichtungen zur Leitbildentwicklung; die Einführung eines Checks der interkulturellen Öffnung in Gesetzgebungsverfahren (IKÖ-Check); Start von Pilotprojekten für Diversity-Budgeting sowie ein Wettbewerb der Bundesregierung für Good Practice der interkulturellen Öffnung von Organisationen und Institutionen.
»Teilhabe bei der interkulturellen Öffnung« und » Gleichberechtigte Teilhabe in Entscheidungsfunktionen«
Darunter finden sich mannigfaltige Vorschläge – finanziert durch die autochthone Bevölkerung- zum Ausbau der Antidiskriminierungsbehörden zu »Kompetenzzentren der interkulturellen Öffnung«, sowie die Einrichtung eines Expertengremiums zur Gestaltung der Integrationspolitik.
Die Vorstelllungen über eine » Gleichberechtigte Teilhabe in Entscheidungsfunktionen« der Neubürger definiert sich im »Veränderungsziel 3« durch folgende, handfeste Forderungen. Immigranten sollen durch »Förderung der Führungskräfteentwicklung«, » Aktivierende Anwerbekampagnen in allen Sektoren« oder dem Schaffen von » besseren Zugängen zu Beschäftigungsmöglichkeiten von Immigranten« gegenüber der bisherigen Bevölkerung bevorzugte Behandlung erfahren.
Durch anonymisierte Bewerbungsverfahren, »Verankerung und Stärkung des politischen und zivilgesellschaftlichen Engagements von Menschen mit Einwanderungsgeschichte« der » interkulturelle Öffnung im Medien-/Kulturbereich sowie die Einführung eines Diskriminierungsmonitorings am Arbeitsmarkt« will man dieses Vorhaben voran treiben.
Dass die Wunschliste nicht umsonst zu haben ist, scheint den »Migranten-Organisationen« klar zu sein. Um tausende neue Stellen schaffen zu können, sehen die Organisationen ein Startkapital von 10 Millionen Euro als gerechtfertigt an. Auf der Wunschliste stehen zudem flächendeckende »Übersetzerdienste«, »mehrsprachige Informationsnagebote« und die »Verstetigung der Angebote und Strukturen der Flüchtlingshilfe«.
Soweit nur die »priorisierten Forderungen«. Auffällig im Forderungspapier der »Neuen Deutschen«: Im »Wünsch-dir-was-Papier« wird im Weiteren nicht mehr von »Flüchtlingen« gesprochen, die in unserem Land Schutz erhalten und nach Beendigung des schutzwürdigen Aufenthalts wieder in ihre Heimaten zurück kehren.
Feindlicher Übernahmeversuch
»In der Wirtschaft würde man bei einem solchen Ansinnen von einem feindlichen Übernahmeversuch sprechen. Das Staatsministerin Özoğuz so ein Papier auf den Tisch der Kanzlerin legen könnte, zeigt, wie weit die von ihr angedrohte Veränderung Deutschlands bereits gediehen ist«, so das Resümee von Vera Lengsfeld.
Die AfD-Vorsitzende Frauke Petry ist der Meinung, dass im »Integrationspapier« keine Rede von Integration sein kann. Dafür jedoch von »interkultureller Öffnung« der Gesellschaft und ihrer Institutionen und Organisationen. Die 20 Forderungen würden dies in aller Deutlichkeit unterstreichen. Eigentlich, so Petry, sollte man annehmen, genüge Artikel 3 des Grundgesetzes, der sich gegen jegliche Art von Diskriminierung richtet. Doch das reiche den Migrantenverbänden nicht, so Petry weiter. Diese wünschen Vielfalt und Teilhabe als gelebte Grundüberzeugungen, den Ausbau von Antidiskriminierungsbehörden, festgeschriebene Zielquoten für Migranten-Führungskräfte, sowie die Aufnahme eines neuen Staatsziels ins Grundgesetz, das Deutschland zu einem Einwanderungsland erklärt. Zusätzlich sollen jährlich 10 Mio. Euro zum Aufbau professioneller Organisationsstrukturen fließen. Und das ganze finanziert durch den Steuerzahler.
Indes finde sich kein Wort davon im Forderungskatalog, was die Zuwanderer zur aufnehmenden Gesellschaft beitragen möchten. Die AfD vertrete die Meinung, dass jeder Einwanderer eine Bringschuld habe, sich zu integrieren; er muss sich seiner neuen Heimat anpassen, nicht umgekehrt.(SB)
http://www.metropolico.org/