Altersarmut durch Rentenklau – Auch Immobilienbesitz schützt nicht

Gastautor Martin Ziemann vertritt die Auffassung, dass zunehmend staatliche Ermächtigungen die Lebensarbeitsleistung der Bürger aufzehren. Ein langfristiger Vermögenserhalt ist kaum mehr möglich. Immer mehr Menschen droht Altersarmut.
RUESSELSHEIM, GERMANY - SEPTEMBER 03:  An elderly man sits in a public swimming pool on September 3, 2005 in Ruesselsheim, Germany. Germany's economy and pension system is being burdened by an expanding elderly population, and German politians are offering various solutions ahead of the elections on September 18.  (Photo by Ralph Orlowski/Getty Images)

Jahrzehntelange Rentendiskussionen und damit einhergehende Reformen haben im Wesentlichen nur eines bewirkt: die Rentner haben immer weniger Geld im Portemonnaie.

Die durchschnittliche jährliche Rentenanpassung der Jahre 2010 – 2016 belief sich auf 1,63 % (West). Im Jahr 2015 betrug die Rente wegen Alters im Bundesdurchschnitt 1.040,00 Euro (nach Abzug des Kranken-/Pflegeversicherungsbeitrags). Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung – Zahlen 2016

Wird die durchschnittliche Rentenanpassung auf 10 Jahre in die Zukunft hochgerechnet, beträgt die Altersrente im Jahr 2025 ca. 1.220,00 Euro. Wir unterhalten uns über einen jährlichen Rentenzuwachs von durchschnittlich gerade einmal 18,25 Euro.

Über steigende Beiträge zur Sozialversicherung (Kranken- und Pflegeversicherung), die diese ohnehin geringe Rentensteigerung wieder aufzehren werden, soll an dieser Stelle nicht geredet werden.

Denn das eigentliche Problem liegt ganz woanders. In der öffentlichen Diskussion wird eine Existenzbedrohung verschwiegen, die auf leisen Sohlen daherkommt. Die Renten selbst sind der Auslöser. Diese werden eine nahezu zwingende Verarmung weiter Bevölkerungskreise bewirken. Und das geht so:

Die deutlichsten Teuerungsraten

Durch steigende Inflation schmilzt die Kaufkraft der Renten weiter dahin. Die Inflation (Jahr 2015) beträgt nur statistisch 0,30 % (Quelle: Statistik Portal „statista“). Auf das Portemonnaie wirkt sich die sogenannte Teuerungsrate aus. Beispielsweise haben die Lebensmittelpreise in den zurückliegenden 25 Jahren um ca. 54 % zugenommen, Elektrizität hat sich mehr als verdoppelt, der Benzinpreis hat seit dem Jahr 1995 um ca. 100 % zugelegt. Die Großbank UniCredit beziffert die jährliche Teuerungsrate mit 2,20 %.

Aus dieser Perspektive betrachtet verliert die Rente trotz Rentenanpassungen jährlich etwa 0,60 % ihrer Kaufkraft (1,63 % – 2,20 %). Somit beträgt der Wert der heutigen Rente im Jahr 2025 nur noch ca. 980,00 Euro. Damit nähert sich der Durchschnittsrentner gefährlich der Armutsgrenze.

Das eigentliche Problem

Arm ist, wer staatliche Leistungen zur Sicherung des Existenzminimums in Anspruch nehmen muss. Bekannt sind diese beispielsweise unter dem Begriff „Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“ (§ 41 ff SGB XII). In den „Genuss“ dieser Leistungen können Rentner kommen, wenn sie ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können. Das ist im Wesentlichen der Fall, wenn die Rente unterhalb der Summe der sogenannten Regelbedarfe (§ 42 Nr. 1 SGB XII) und angemessener Aufwendungen für Unterkunft und Heizung (§ 42 Nr. 4 SGB XII) liegt. Für eine alleinstehende Person beläuft sich der Regelbedarf im Jahr 2016 auf 404,00 Euro monatlich…

Der Aufwand für die Unterkunft ist nicht pauschaliert. Er wird in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit diese angemessen sind (§ 22 Abs. 1 S. 1 SGB II). Eine Hausnummer ist eine Wohnfläche von ca. 50 Quadratmeter für eine Einzelperson – diese multipliziert mit dem Quadratmetermietpreis einer einfachen Unterkunft zuzüglich Nebenkosten. Eine konkrete Summe lässt sich nicht beziffern, da die Leistungen von den Gegebenheiten des örtlichen Wohnungsmarktes abhängig sind. Der geneigte Leser wird dem Autor vielleicht zustimmen, dass mit einer Monatsrente von 1.040,00 Euro die Kosten der Lebenshaltung und Miete, zumindest in den Großstädten, bereits heute nicht zu bestreiten sind.

Betroffen sind jedoch nicht nur sogenannte Geringverdiener, wie die Politik den Bürgern weismachen will. Betroffen ist der Bevölkerungsdurchschnitt, eben dieser bezieht eine Durchschnittsrente.

Die Rentnergeneration wird enteignet

Sinkt das Rentenniveau weiter, wird somit eine ganze Rentnergeneration auf Leistungen aus der Grundsicherung angewiesen sein.

„Interessiert mich nicht“, mag der eine oder andere denken. Ich habe doch Wertpapiere und Sparguthaben zur Altersvorsorge. Pustekuchen!

Der Rentner besitzt zwar das Vermögen, aber die Sozialbehörde verfügt über dieses. Gemäß § 1 der Verordnung zur Durchführung des § 90 Abs. 2 Nr. 9 des Zwölften Buches im Sozialgesetzbuch steht der bedürftigen Person ein Schonvermögen in Höhe von 2.600,00 Euro zu.

Nach wie vor bildet in Deutschland die gesetzliche Rentenversicherung das Fundament der Altersabsicherung. Die Problematik der zusätzlichen kapitalgedeckten Altersvorsorge (z.B. Lebensversicherungen) soll an dieser Stelle nur am Rande erwähnt werden:

Im August 2014 ist das „Gesetz zur Absicherung stabiler und fairer Leistungen für Lebensversicherte“ (Lebensversicherungsreformgesetz) in Kraft getreten. Es wurden die formalen Voraussetzungen geschaffen, die es Versicherungsgesellschaften ermöglicht, künftig von vertraglich garantierten Vereinbarungen abzuweichen. Gemäß Gesetzesbegründung sollen „ökonomisch ungerechtfertigte“ Geldauszahlungen verhindert werden.

Immobilienbesitz schützt nicht vor Altersarmut

Über den vorgenannten Freibetrag hinausgehende Geldwerte sind aufzuzehren, bevor der Betroffene in den Genuss von Leistungen zur Existenzsicherung kommt. „Ich habe doch ein eigenes Haus und einen Garten als Altersabsicherung“ – sichert mich das nicht ab? – mögen sich Betroffene fragen. Leider nicht – es gibt keinen rechtlich zweifelsfreien Schutz der eigenen Immobilie. Die Leistungen der Grundsicherung unterscheiden sich nicht grundlegend von den Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes gemäß des zweiten Buches im Sozialgesetzbuch – besser bekannt als Hartz IV.

Das zwölfte Sozialgesetzbuch präzisiert nicht weiter, welche Wohnfläche angemessen ist. Die Angemessenheit des Hausgrundstücks bestimmt sich u.a. nach der Zahl der Bewohner, der Hausgröße sowie des „Wertes“ des Grundstücks (§ 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB XII). Im Klartext – Immobilien sind nicht als Vermögensgegenstand geschützt. Übersteigt das eigene Haus die Angemessenheitsgrenze, kann verlangt werden, dieses zu veräußern. Der Träger der Sozialleistung ist übrigens befugt, danach zu differenzieren, ob das Grundstück in einer ländlich oder städtisch geprägten Gemeinde gelegen ist.

In der Praxis ist es so, dass dem Bürger auf dem Land größere Wohn- und Grundstücksflächen zugestanden werden, als in der Stadt. Was angemessen ist, orientiert sich an Gerichtsurteilen, deren Auslegung durch den örtlichen Sozialleistungsträger, der öffentlichen Kassenlage, dem örtlichen Mietspiegel sowie Immobilienpreisen – und nicht zuletzt dem Zeitgeist.

Ergebnis

Die niedrigen Renten sind der Auslöser. Diese treiben zahlreiche Bürger in das soziale Netz. Hierin gefangen, ist das verwertbare Vermögen aufzuzehren. Eine Alternative hat der Rentner insoweit nicht, denn sonst erhält er noch nicht einmal Leistungen der Grundsicherung, um sein Leben fristen zu können.

Mit freundlicher Genehmigung von Martin Ziemann, freiberuflicher Rentenberater, Compliance-Beauftragter und Vortragsreferent.

Dieser Beitrag stellt ausschließlich die Meinung des Verfassers dar. Er muss nicht zwangsläufig die Meinung des Verlags oder die Meinung anderer Autoren dieser Seiten wiedergeben.

http://www.epochtimes.de/

Dieser Beitrag wurde unter Armut veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

2 Kommentare zu “Altersarmut durch Rentenklau – Auch Immobilienbesitz schützt nicht

  1. Ich weiß nicht mehr, was ich dazu noch sagen soll!
    Wer sich ein Häuschen zusammengespart hat, zahlt damit seinen Lebensunterhalt oder muß es verkaufen, weil die Politschranzen nicht haushalten können und das Geld zum Fenster rauswerfen oder für die „hochqualifizierten Bereicherer“ verpulfert, die zum großen Teil noch nicht mal lesen und schreiben können?!
    Mir kommt die Galle hoch!

    Like

Hinterlasse einen Kommentar