Linke Aktivisten berichten stolz von ihrem Anschlag auf Nürnberger Sportverein

Sportvereine, in denen AfD-Mitglieder verkehren, sind beliebte linke Anschlagsziele, hier der „TV Glaishammer 1862“   Foto: AfD Nürnberg / Facebook

Sportvereine, in denen AfD-Mitglieder verkehren, sind beliebte linke Anschlagsziele, hier der „TV Glaishammer 1862“
Foto: AfD Nürnberg / Facebook
31. August 2016 – 16:00

Wieder einmal zeigt ein Bericht in dem einschlägigen Medium linksunten.indymedia.org, das zum globalen, antikapitalistischen Netzwerk „Independent Media Center“ (Indymedia) gehört, wie man in einer Demokratie mit all jenen umgeht, deren Weltbild einem nicht passt.

Vortrag Andersdenkender rechtfertigt Gewalt

Stolz schreibt ein Aktivist, der sich vorsorglich hinter dem Pseudonym „Showtime“ verbirgt, was er und seinesgleichen so unternehmen, wenn ein Chefredakteur einer von ihnen nicht gebilligten Zeitung einen Vortrag hält. Noch dazu, wenn dieser Zeitungsmann Jürgen Elsässer heißt, die Zeitung Compact – Magazin für Souveränität und der Veranstalter der AfD Kreisverband Nürnberg ist.

Mutig im Schutz der Nacht

Aber wenden wir uns dem linksaktiven Schreiberling und seinen mutigen Mitstreitern zu, die einige Wochen nach besagtem Vortrag, der am 1. Juli stattfand, wohl im Schutze der Nacht und zur Urlaubszeit am 14. August zur Tat schritten:

In der Nacht des 14. August entleerten wir einen mit Bitumen gefüllten Feuerlöscher auf die Fassade des Sportheims des TV Glaishammer 1862. Grund dafür war die Einladung Jürgen Elsässers am 1. Juli den Vortrag „Grenzen dicht – Für ein Europa der Vaterländer“ zu halten. An der Veranstaltung nahmen geschätzt 200 AfDlerInnen und andere Rechte teil.

Immerhin – der Kantinenwirt wurde ja gewarnt

Der Wirt hatte scheinbar keine Bedenken einer offen nationalistischen Veranstaltung seine Räumlichkeiten zur Verfügung zur Stellen, obwohl ihm – er wurde von Nachbar_Innen kritisch angesprochen – vollkommen bewusst war wen und welches damit verbundene Gedankengut er sich damit ins Haus holen würde.

Kontakt mit der AfD rechtfertigt boshafte Sachbeschädigung

Ob er nun voll zustimmt, Sympathisant ist oder in zynischer Gleichgültigkeit gegenüber menschenverachtenden Inhalten verweilt: Mittlerweile sollte sich herumgesprochen haben, dass die Zusammenarbeit mit der AfD Konsequenzen für die jeweiligen Unterstützer_Innen hat.

Warnung, dass es so weitergeht

Und mit den wahrhaft stolzen Worten, dass man nicht fackelt, wenn es darum geht, Kneipen zu devastieren, die von AfD-Politikern heimgesucht werden, endet der Aktivistenbericht: „Wir möchten… hierbei daran erinnern, das auch euren AfD-Kneipen bereits der ein oder andere Besuch abgestattet worden war, wobei dort ein etwas deutlicherer Eindruck hinterlassen wurde.“

Behinderten-Fußball-Team „Glaishammer 1862“

Der „TV Glaishammer 1862 e.V. Nürnberg“ (Ziel des linken Anschlages) gründete am 8. Mai 1982 die Behindertenmannschaft (Handicap) Fußball, damit Kinder mit einem Handicap außerhalb einer Behinderteneinrichtung einen Ort zum Fußballspielen haben bzw. sie sich jederzeit treffen können um gemeinsam etwas zu unternehmen.

„Beobachtet“ der Verfassungsschutz auch die Linken?

Wäre interessant zu erfahren, ob der deutsche Verfassungsschutz, der ja erst kürzlich in den Medien erklärte, die Identitäre Bewegung zu „beobachten“, auch solche linken Wirtshausdemolierer observiert.

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Flüchtlingskrise: Mehrheit glaubt nicht an Merkels „Wir schaffen das“

31. August 2016 aikos2309

ttielbild

2015: Über eine Million Migranten über Balkanroute – 2016: Route geschlossen aber „keine Beruhigung der Lage“.

„Wir schaffen das“ – das wird vermutlich der prägende Satz von Angela Merkel (CDU) in ihrer Kanzlerschaft bleiben. Am 31. August 2015 wollte sie in ihrer Jahrespressekonferenz damit die Bürger zur Bewältigung der Flüchtlingskrise motivieren.

Nach einer repräsentativen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov vertrauen auf diesen Satz derzeit allerdings nur acht Prozent der Bevölkerung.

Von 1017 im Zeitraum vom 26. bis 29. Juli befragten Bürgern antworteten hingegen 48 Prozent: „Ich stimme ihr ganz und gar nicht zu.“

Die Frage war: „Wie stehen Sie dazu, dass Merkel in Bezug auf die hohe Zahl der Flüchtlinge und deren Aufnahme und Versorgung in Deutschland mehrfach gesagt hat: Wir schaffen das?“(„Heute sieht Göttingen aus wie ein Flüchtlingslager“: Syrischer Professor rechnet mit Merkel ab)

Mit der Abstufung zweier weiterer Fragen („Ich stimme ihr eher zu“ und „Ich stimme ihr eher nicht zu“) lautet das Gesamtergebnis: 66 Prozent der Befragten teilen Merkels Einschätzung derzeit nicht. Das sind die schlechtesten Werte seit dem 31. August 2015.

Allerdings waren die Ergebnisse seitdem nie wesentlich besser – außer ganz am Anfang im Zeitraum vom 1. bis 4. September 2015. Damals unterstützten 51 Prozent der Befragten Merkels Aussage nicht, 43 Prozent stimmten ihr zu (Merkel: Terroristen nutzen Migrantenstrom, um nach Europa zu gelangen – Studie: Europäer haben Angst vor Flüchtlingen (Video)).

Bis zu 500.000 Asylsuchende sollen schwarzarbeiten

Viele Asylbewerber in Deutschland sollen schwarzarbeiten. Zu diesem Ergebnis kommen Recherchen von NDRInfo. Einer Studie der Universitäten Tübingen und Linz zu Folge liege der Anteil der Schwarzarbeiter bei etwa 30 Prozent der 1,1 Millionen Asylsuchenden, die 2015 nach Deutschland gekommen sind.

Schätzungen von Sozialarbeitern und Helfern in Niedersachsen und Berlin gehen von 10 bis 50 Prozent aus. Dies würde bedeuten, daß bis zu eine halbe Million Flüchtlinge einer Arbeit nachgingen, ohne Steuern und Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen. Laut Angaben des Zolls würden pro Monat lediglich zehn Fälle aufgedeckt.

Die unangemeldeten Tätigkeiten würden von Mitarbeitern oder Besuchern der Flüchtlingsunterkünfte teilweise gegen hohe Provisionen vermittelt. Hauptsächlich handele es sich dabei um Beschäftigungen als Tellerwäscher, Putzkraft oder Be- und Entlader.

Die Arbeitsbedingungen seien größtenteils schlecht und die Bezahlung liege auf einem niedrigen Niveau von teilweise lediglich 80 Cent die Stunde. Viele Asylbewerber würden für die Arbeit ihre zugewiesenen Unterkünfte verlassen und in die Großstädte ziehen, wo sie in Matratzenlagern oder bei Bekannten unterkämen.

2015: Über eine Million Migranten über Balkanroute – 2016: Route geschlossen aber „keine Beruhigung der Lage“

Am 22. Oktober letzten Jahres meldeten die Behörden des EU- und Nato-Landes Slowenien rund 12 000 neuangekommene Flüchtlinge. Einen Tag später waren es sogar mehr als 14 000. Das war der Höhepunkt des seit Anfang September sprunghaft gestiegenen Flüchtlingsansturms auf der Balkanroute.

Bis dieser Weg im März dieses Jahres durch Stacheldrahtzäune geschlossen wurde, nutzten über eine Million Menschen die Route vor allem in Richtung Österreich und Deutschland (Schäuble: „Einwanderung soll Europa vor Inzucht und Degeneration retten“ – über 4.000 Übergriffe, wohin führt das Schweigen? (Video)).

Wie ist die Lage heute?

– Griechenland befürchtet als erstes EU-Land auf dem Weg der Flüchtlinge, dass die Türkei wieder deutlich mehr Migranten übers Mittelmeer schicken könnte. Im Moment befinden sich knapp 60 000 Menschen in staatlichen Aufnahmeeinrichtungen – in ausrangierten Kasernen und alten Industriegebäuden. Seit dem Putschversuch in der Türkei – dort halten sich drei Millionen Flüchtlinge auf – hat sich die Zahl der Ankommenden auf den ostägäischen Inseln mit 1277 in den ersten zwei Augustwochen wieder verdoppelt.

– Wegen der jahrelangen tiefen politischen Krise hat Mazedonien keine eigene Flüchtlingspolitik, sondern macht das, was vor allem Österreich, Ungarn, die Slowakei und Tschechien von dem Land verlangen. Mit finanzieller, technischer und personeller Hilfe dieser Länder wurde die Grenze zu Griechenland abgeriegelt und die Balkanroute damit endgültig geschlossen.

– „Es gibt keine Beruhigung der Lage, nur sind die Migranten nicht mehr so sichtbar“, sagt Helferin Tijana Sijaric in der Hauptstadt von Serbien. Rund 300 Migranten würden im Schnitt täglich in Belgrad gezählt, darunter bis zu 60 Neuankömmlinge. Alle wollten über die hermetisch abgeschlossene Grenze nach Ungarn weiter. Die Familien aus Syrien, Afghanistan, Irak und die Einzelpersonen aus Pakistan. Die Regierung meldet Erfolge der gemischten Patrouillen von Polizei und Soldaten. Anfang August seien innerhalb von wenigen Tagen 1500 illegale Einreisen über die grüne Grenze aus Bulgarien und Mazedonien verhindert worden.

– In Ungarn, das als erstes Land seine Grenze mit Zäunen zu Serbien und Kroatien abschottete, halten sich 1300 Flüchtlinge auf. Vor dem Grenzzaun zu Serbien warteten teilweise Hunderte, obwohl täglich nur 15 Menschen durchgelassen wurden. Der rechts-nationale Ministerpräsident Viktor Orban konnte seine schwindende Popularität zu Hause durch seine rigide Flüchtlingspolitik deutlich stärken. Am 2. Oktober lässt er die Bürger über die Ablehnung der EU-Quoten zur fairen Verteilung von Asylbewerbern abstimmen. Er stellt diese immer wieder als „Wirtschaftsflüchtlinge“ und potenzielle Terroristen dar.

– Kroatien hat sich wegen der einjährigen innenpolitischen Krise nur wenig um das Thema kümmern können und sah sich stets nur als Transitland. Die Polizei schätzt die Zahl der illegalen Grenzübertritte für das laufende Jahr auf zwischen 3000 und 5000. Für die Aufgegriffenen wurde Mitte August das neue Aufnahmelager in der Stadt Tovarnik an der Grenze zu Serbien fertiggestellt. Kroatien und Serbien zettelten wegen der Flüchtlinge einen kurzen Handelskrieg an, der auf Druck der EU beigelegt wurde.

– Auch wenn nur noch sehr wenige Flüchtlinge nach Slowenien kommen, will die Regierung die Zäune an der Grenze zu Kroatien nicht abbauen. Sie traut der Ruhe nicht. Auch die wichtigsten Zeitungen des Landes wie „Delo“ und „Vecer“ rechnen mit einem neuen Zustrom, wenn die Abmachungen der EU mit der Türkei nicht mehr gelten, weil Brüssel der Türkei keine Reiseerleichterung einräumt. Sie werfen der Regierung vor, keinen „Plan B“ in der Schublade zu haben (Vereinte Nationen fordern Bevölkerungsaustausch von Deutschland).

– Der Hotspot in Österreich war im letzten Jahr der Grenzübergang Spielfeld zu Slowenien. Dort herrscht heute Ruhe. Aber die Alpenrepublik bereitet sich dennoch im ersten Jahr ihrer „Nicht-Willkommens-Kultur“ auf alle Eventualitäten vor. Im Moment steht der Grenzübergang Nickelsdorf zu Ungarn im Mittelpunkt. In der Region wurden im ersten Halbjahr 4500 illegal Eingereiste aufgegriffen sowie 117 Schlepper festgenommen.

– Bulgarien gehörte bisher im engeren Sinne nicht zur Balkanroute, obwohl im letzten Jahr auch hier über 20 000 Migranten registriert wurden. Im Moment leben 2700 Flüchtlinge in staatlichen Aufnahmezentren, die aber in der Regel weiter nach Westeuropa wollen. Zwei Drittel der Bulgaren sehen in ihnen eine Bedrohung für die nationale Sicherheit, zeigt die jüngste repräsentative Umfrage im Mai. Deshalb werden auch die selbst ernannten privaten „Flüchtlingsjäger“ unterstützt. Menschenrechtler in Sofia verurteilen die Aktionen (Offener Brief: Österreichs Adel nennt Merkel „Zerstörerin unseres Kontinents“).

Literatur:

Exodus: Warum wir Einwanderung neu regeln müssen von Paul Collier

Merkels Flüchtlinge: Die schonungslose Wahrheit über den deutschen Asyl-Irrsinn! von Ali Sperling

Der direkte Weg in den Dritten Weltkrieg von Peter Orzechowski

Quellen: PublicDomain/epochtimes.de/jungefreiheit.de am 31.08.2016

Flüchtlingskrise: Mehrheit glaubt nicht an Merkels „Wir schaffen das“

Zeugnis eines ehemaligen Satanisten

Avatar von Bibi ComentWissenschaft3000 ~ science3000

Hier gibt ein ehemaliger Satanist  Zeugnis über sein Leben mit dem Teufel.

https://youtu.be/JnKsr3xTOoE

Veröffentlicht am 14.08.2016

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Sagt das Verfassungsgericht in Karlsruhe stillschweigend „ja“ zum thermonuklearen Krieg?

01. September 2016  (von Sarah Luzia Hassel-Reusing) Am 17.03.2016 hatte die Bürger- und Menschenrechtlerin Sarah Luzia Hassel-Reusing Verfassungsbeschwerde (Az. 2 BvR 576/16) eingelegt gegen den Beschluß des Bundestags vom 03.12.2015 (Drucksache 18/6866) über den Syrien-Einsatz der Bundeswehr. Die sieben Klageanträge machten geltend:– Den deutschen Syrien-Einsatz zu untersagen, – Den Bundestagsabgeordneten (soweit es die Außen- und Sicherheitspolitik betrifft) angemessene Kriterien vorzugeben für ihre Gewissensprüfung gem. Art. 38 Abs. 1 S. 2 GG, – Die seit 2015 nach Deutschland eingewanderten Personen biometrisch nachzuregistrieren, – Der Macht von Think Tanks gegenüber Deutschland im Bereich der Außen- und Sicherheitspolitik zum Schutz von Grundgesetz und Uno-Charta angemessene Grenzen zu setzen, – Die terroriale Verteidigungsfähigkeit Deutschlands gegenüber der Gefahr eines dschihadistischen Angriffs flächendeckend wiederherzustellen, und – Den sicherheitspolitischen Vorschriften des EUV eine lückenlose mit dem Grundgesetz und der Uno-Charta konforme Auslegung vorzugeben und – für letztere auch die Bundesregierung zur Einholung eines IGH-Gutachtens zu verpflichten, oder gem. Art. 53 WVRK die Nichtigkeit des EUV wegen Unvereinbarkeit mit der Uno-Charta festzustellen.

Das Bundesverfassungsgericht hat im Lissabon-Urteil Vorgaben gemacht zur Eingrenzung der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) der EU, welche ein Inkrafttreten des Lissabon-Vertrags ohne Nichtigwerdung des EUV ermöglicht haben. Diese sind vom EU-Ministerrat (incl. der deutschen Bundesverteidigungsministerin) am 16./17.11.2015 (Az. 14120/15) und vom Bundestag am 03.12.2015 (Drucksache 18/6866) mißachtet worden.

Die Klage hat sich gestützt auf die Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) i. V. m. dem Friedensgebot (Art. 1 Abs. 2 GG), auf das grundrechtsgleiche Wahlrecht (Art. 38 GG), auf die Grundrechte auf Leben, auf körperliche Unversehrtheit und auf Freiheit (Art. 2 GG), auf den Funktionsvorbehalt (Art. 33 Abs. 4 GG) sowie auf die universellen Menschenrechte auf Sicherheit (Art. 9 Uno-Zivilpakt) und auf Gesundheit (Art. 12 Uno-Sozialpakt).

Am 12.04.2016 hat die 3. Kammer (BVR Prof. Dr. Huber, Müller und Dr. Maidowski) des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichts einstimmig beschlossen, die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung anzunehmen und sich dabei auf die §§93a und 93b BVerfGG berufen. Eine Begründung für die Nichtannahme wurde nicht gegeben. Die Nichtannahme ist laut Poststempel am 14.04.2016 abgesandt worden, und sie ist am 15.04.2016 vormittags im Hausbriefkasten angekommen.

Nach §93d Abs. 1 S. 3 BVerfGG muß ein Beschluß über eine Nichtannahme nicht begründet werden. §93a BVerfGG bestimmt als Muß-Vorschrift, wann eine Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung anzunehmen ist, nämlich bei grundrechtlicher Betroffenheit, oder wenn den entscheidungserheblichen Rechtsfragen grundsätzliche Bedeutung zukommt. Wenn eine Verfassungsbeschwerde diese Voraussetzungen erfüllt, ist sie zur Entscheidung anzunehmen; wenn sie es nicht tut, darf sie nicht zur Entscheidung angenommen werden.

Was die eigene, gegenwärtige und unmittelbare grundrechtliche Betroffenheit als Voraussetzung für die Annahme einer Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung bedeutet, hat Rn. 78 des Urteils zum Luftsicherheitsgesetz vom 15.02.2006 (Az. 1 BvR 357/05) verdeutlicht. Die Voraussetzung der eigenen und gegenwärtigen Betroffenheit ist grundsätzlich erfüllt, wenn die Beschwerdeführerin darlegt, daß sie mit einiger Wahrscheinlichkeit durch die auf den angegriffenen Vorschriften beruhenden Maßnahmen in ihren Grundrechten berührt wird. Unmittelbare Betroffenheit ist schließlich gegeben, wenn die angegriffenen Bestimmungen ohne einen weiteren Vollzugsakt die Rechtsstellung der Beschwerdeführerin verändern. Das ist auch dann anzunehmen, wenn diese gegen einen denkbaren Vollzugsakt nicht oder nicht in zumutbarer Weise vorgehen kann. Nach diesen Grundsätzen ist bzgl. des Luftsicherheitsgesetzes die Beschwerdebefugnis der dortigen Beschwerdeführer als gegeben anerkannt worden. Sie hatten glaubhaft dargelegt, daß sie aus privaten und beruflichen Gründen häufig zivile Luftfahrzeuge benutzen.

Bei der grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Bedeutung geht es um die Rechtsfortbildung, also darum, welche der geltend gemachten entscheidungserheblichen Rechtsfragen bisher verfassungsgerichtlich noch nicht entschieden worden sind, oder wegen einer geänderten Lage oder neuer rechtlicher Argumente erneut zu überprüfen sind.

Eine Nichtannahme zur Entscheidung, auch wenn sie ohne Begründung ergeht, impliziert damit immer auch die stillschweigende Behauptung, daß keine der geltend gemachten grund- und menschenrechtlichen Betroffenheiten zuträfen, oder keine der dazu gehörenden entscheidungserheblichen und rechtsfortbildenden Fragen gegeben wären.

So steckt in der Nichtannahme vom 12.04.2016 implizit die stillschweigende Behauptung, daß die Erhöhung der Eskalationsgefahr zu einem thermonuklearen Weltkrieg durch die unvollständige Abstimmung mit den in Syrien militärisch involvierten Staaten (insbesondere mit Syrien und Rußland), und durch die im Beschluß vom 03.12.2015 blankettartig ermächtigte Einbeziehung deutscher Soldaten in gemeinsame Stäbe mit anderen Staaten, trotz der mit einem thermonuklearen Weltkrieg verbundenen leidvollen und entstellenden Gesundheitsschäden eine Betroffenheit der Beschwerdeführerin

  • weder bzgl. der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) i. V. m. dem Friedensgebot (Art. 1 Abs. 2 GG)
  • noch bzgl. der Grundrechte auf Leben und körperliche Unversehrheit (Art. 2 Abs. 2 GG) oder des Menschenrechts auf Gesundheit (Art. 12 Uno-Sozialpakt) begründen würde.

Dabei hat die Verfassungsbeschwerde dargelegt, daß ISIS und höchstwahrscheinlich auch Al Qaida auf Grund ihrer Auslegung der islamischen Offenbarung aktiv anstreben, noch vor 2020 einen in der Nähe der syrischen Kleinstadt Dabiq beginnenden Weltkrieg zu provozieren, und daß sie dies insbesondere dadurch tun, daß sie die Armeen möglichst vieler Staaten in den Syrien-Konflikt involvieren, damit diese in Kämpfe miteinander geraten. Auch wurde dargelegt, daß der Syrien-Konflikt bereits mindestens zweimal beinahe zum Weltkrieg geführt hat. Am 31.08.2013 hat Seine Exzellenz, den US-Präsidenten Barack Obama, gerade noch rechtzeitig die Information über die Warnungen Rußlands und Chinas erreicht, sodaß der für den 01. oder 02.09.2013 vorgesehen gewesene Luftangriff auf Syrien als Antwort auf die vorschnell und unzutreffend der syrischen Regierung zugerechnete Verantwortung für den Chemiewaffeneinsatz im syrischen Ghouta noch rechtzeitig abgesagt wurde. Ende 2015 schließlich ist der Abschuß eines russischen Kampfflugzeugs durch die Türkei, welches kurzzeitig den türkischen Luftraum verletzt hatte, allein durch russische Besonnenheit nicht zum Weltkrieg eskaliert.

Die Nichtannahme impliziert desweiteren die stillschweigende Behauptung, daß die Beschwerdeführerin durch die folgenden Punkte weder bzgl. der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) i. V. m. dem Friedensgebot (Art. 1 Abs. 2 GG) noch wegen ultra-vires (Kompetenzüberschreitung und damit Durchtrennung der demokratischen Legitimationskette von den Wählern zu den Abgeordneten und weiter zur Regierung und zu internationalen Institutionen) bzgl. des grundrechtsgleichen Wahlrechts (Art. 38 GG) beschwert würde:

  • die Zustimmung der Bundesregierung zum französischen Bündnisfall-Antrag gem. Art. 42 Abs. 7 EUV, obwohl die Bündnisfall-Klausel zuvor noch gar nicht gem. dem in Art. 42 Abs. 2 Unterabs. 1 EUV normierten Verfahren (incl. Zustimmungsbedürftigkeit im Bundestag und Ratifikationsbedürftigkeit, Rn. 255+389+390 Lissabon-Urteil) gültig gemacht gewesen ist, und die EU infolgedessen auch kein System gegenseitiger kollektiver Sicherheit i. S. v. Art. 24 Abs. 2 GG ist (Rn. 254+390 Lissabon-Urteil)
  • die Zustimmung der Bundesregierung zum französischen Bündnisfall-Antrag gem. Art. 42 Abs. 7 EUV, ohne zuvor die konstitutive Zustimmung des Bundestags dazu einzuholen, und damit Verletzung auch des Parlamentsvorbehalts aus Art. 115a GG (Rn. 254+255 +381+382+387+388 Lissabon-Urteil)
  • der Beschluß des Bundestags vom 03.12.2015 über die Entsendung deutscher Streitkräfte für den Syrien-Einsatz, obwohl der Bündnisfall-Beschluß vom 16./17.11.2015 bereits auf Grund innerer Widersprüche nichtig ist
  • die Zustimmung der Bundesregierung zum französischen Bündnisfall-Antrag gem. Art. 42 Abs. 7 EUV, obwohl mangels eines „bewaffneten Angriffs“ weder ein Bündnisfall i. S. v. Art. 42 Abs. 7 EUV noch eine Selbstverteidigung i. S. v. Art. 51 Uno-Charta vorliegen, obwohl keine Ermächtigung zum militärischen Eingreifen durch einen UNO-Sicherheitsrats-beschluß i. S. v. Art. 42 Uno-Charta und keine (im Hinblick auf die Angriffskriegsverbote aus Art. 2 Abs. 4 Uno-Charta und Art. 26 GG erforderliche) Zustimmung der syrischen Regierung vorliegen
  • der Beschluß des Bundestags vom 03.12.2015 über die Entsendung deutscher Streitkräfte für den Syrien-Einsatz, obwohl mangels eines „bewaffneten Angriffs“ weder ein Bündnisfall i. S. v. Art. 42 Abs. 7 EUV noch eine Selbstverteidigung i. S. v. Art. 51 Uno-Charta vorliegen, obwohl keine Ermächtigung zum militärischen Eingreifen durch einen UNO-Sicherheitsratsbeschluß i. S. v. Art. 42 Uno-Charta und keine (im Hinblick auf die Angriffskriegsverbote aus Art. 2 Abs. 4 Uno-Charta und Art. 26 GG erforderliche) Zustimmung der syrischen Regierung vorliegen
  • der Beschluß des Bundestags vom 03.12.2015 über die Entsendung deutscher Streitkräfte für den Syrien-Einsatz, obwohl dieser außerhalb jegliches Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit (Art. 24 Abs. 2 EUV), in welches Deutschland eingebunden ist, stattfindet, da EU, internationale Allianz im Kampf gegen ISIS und einzelne andere Staaten die Voraussetzungen des Art. 24 Abs. 2 GG nicht erfüllen (Rn. 254+390 Lissabon-Urteil)
  • der Beschluß des Bundestags vom 03.12.2015 über die Entsendung deutscher Streitkräfte für den Syrien-Einsatz, weil er Art. 87a Abs. 2 GG dadurch verletzt, daß er keine hinreichende materiell-rechtliche Grundlage im GG hat

Wie groß die Eskalationsgefahr ist, zeigt auch der am 15.06.2016 veröffentlichte Protest des syrischen Außenministeriums über den Einsatz amerikanischer, deutscher und französischer Truppen in Syrien ohne Abstimmung mit der syrischen Regierung, welcher dementiert wird von der deutschen Bundesregierung (Sana-Artikel „Syria condemns presence of French and German special forces in Ain Al-Arab and Manbij“ vom 15.06.2016, RT Deutsch – Artikel „Deutsche Spezialkräfte im Kampfeinsatz in Syrien? Damaskus erzürnt, Berlin dementiert“ vom 16.06.2016). Es scheint, auch angesichts der im Syrien-Beschluß des Bundestags (Drucksache 18/6866) vom 03.12.2015 blankettartig genehmigten gemeinsamen Stäbe mit anderen Staaten, völlig intransparent, ob die deutsche Regierung selbst noch vollständig darüber unterrichtet ist, unter wessen Kommando die deutschen Soldaten in Zusammenhang mit Syrien wie konkret eingesetzt werden.

Die Nichtannahme impliziert auch stillschweigend, daß auch der Aussage im grundrechtsgleichen Wahlrecht in Art. 38 Abs. 1 S. 2 GG, daß die Bundestagsabgeordneten „nur ihrem Gewissen unterworfen“ sind, entweder den von der Beschwerdeführerin geltend gemachten Anspruch als Wählerin darauf, daß die Abgeordneten zumindest in so sensiblen Bereichen wie Außen- und Sicherheitspolitik eine Gewissenprüfung auch durchführen, also ihr Gewissen anwenden, nicht enthielte. Oder sie impliziert die stillschweigende Behauptung, daß dieses Recht durch den Beschluß des Bundestags vom 03.12.2015 nicht verletzt wäre, obwohl die Abgeordneten sich für die Entscheidung über den Kampfeinsatz nur 2 Tage Zeit gelassen haben; hätten die Abgeordneten sich die für eine Gewissensprüfung erforderliche Zeit gelassen, dann wären ihnen die Weltkriegsrisiken in Zusammenhang mit dem Einsatz ebenso aufgefallen wie die Verstöße gegen Art. 115a GG (wegen fehlender konstitutiver Zustimmung zur Feststellung des EU-Bündnisfalls), und daß man ihnen die Bündnisfallklausel Art. 42 Abs. 7 EUV noch gar nicht entsprechend den Vorgaben des Art. 42 Abs. 2 Unterabs. 1 EUV zur Zustimmung vorgelegt hatte, um sie überhaupt erst anwendbar zu machen.

Die Nichtannahme impliziert auch die stillschweigende Behauptung, daß die Beschwerdeführerin nicht in ihrem grundrechtsgleichen Wahlrecht (Art. 38 GG) betroffen wäre durch Vorformung des Beschlußes vom 03.12.2015 über den Syrien-Einsatz der Bundeswehr durch Private in Form der Verharmlosung der Moslembruderschaft (welche laut Foreign Affairs nach einem globalen Kalifat strebt und laut Voltairenet die Ideologie von Al Qaida erstellt hat), in Form der Ablenkung von der überwiegenden Zusammensetzung der syrischen „Rebellen“ aus ausländischen Dschihadisten (95% laut Asia Times), in Form der Ablenkung von der Frage der Rechtmäßigkeit eines „regime change“ in Syrien, sowie in Form der Klassifizierung Syriens als „Störer-Staat“.

Die Nichtannahme impliziert desweiteren stillschweigend entweder die Behauptung, daß Deutschland durch die direkte militärische Involvierung der Bundeswehr gar nicht mehr ins Visier von ISIS geraten wäre als vor dem Beschluß vom 03.12.2015. Oder daß die Beschwerdeführerin trotzdem weder bzgl. der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) i. V. m. dem Friedensgebot (Art. 1 Abs. 2 GG) noch bzgl. des Menschenrechts auf Sicherheit (Art. 9 Uno-Zivilpakt) betroffen wäre durch die fehlende biometrische Registrierung von Hunderttausenden seit 2015 nach Deutschland zugewanderten Personen und den dadurch auch fehlenden Abgleich insbesondere mit der Großbritannien vorliegenden Liste über 22.000 vermutete ISIS-Mitglieder und den fehlenden Abgleich mit den von Mazedonien entlang der Hauptflüchtlingsrouten aufgedeckten 9.000 gestohlenen und gefälschten Pässen, sowie durch das Fehlen einer flächendeckenden Verteidigungsfähigkeit Deutschlands gegenüber dem für 2016 prognostizierten dschihadistischen „Blitzkrieg“ in Deutschland und Europa.

Erhellend zum Thema Nichtannahme ist auch eine abweichende Stellungnahme der damaligen BVRin Prof. Dr. Lübbe-Wolff zum Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 14.01.2014 bzgl. OMT, in welcher sie enthüllt, daß das BVerfG neben den gesetzlich normierten Grundlagen noch weitere „Techniken der Vermeidung einer funktionellen Überforderung der richterlichen Gewalt“ (Rn. 4) anwendet wie „vor allem die Auswahl zwischen Zulässigkeitsschranken und verringerter Kontrollintensität als Instrumenten richterlicher Zurückhaltung“.

Für die Verwendung von Nichtannahme-Kriterien ohne explizite Grundlage in §93a BVerfGG hat sie in Rn. 9 ihrer damaligen abweichenden Stellungnahme wie folgt argumentiert:

„Richterliche Zurückhaltung durch Ausschluß richterlicher Sachbefassung (political-question-Doktrin, Anwendung sonstiger die Befassung ausschließender Zulässigkeitskriterien) ist gegenüber richterlicher Zurückhaltung durch Anwendung

  • großzügiger Kontrollmaßstäbe (Einräumung von Einschätzungsspielräumen, Offensichtlichkeitskriterien u. ä.) umso vorzugswürdiger, je mehr richterliche Zurückhaltung der jeweilige Entscheidungstyp verlangt. Das liegt daran, dass im ersteren Fall die Zurückhaltung größer ist. Es unterbleibt hier jegliche richterliche Sachbefassung, während die bloße Anwendung großzügiger Kontrollmaßstäbe typischerweise auf eine, wenn auch in ihrem Aussagegehalt reduzierte, Form richterlicher Absegnung des zur Prüfung Gestellten hinausläuft.“

Folgt man insoweit den damaligen Worten von Frau Prof. Dr. Lübbe-Wolff, dann ist also am 12.04.2016 jegliche Sachbefassung unterblieben, Deutschlands Teilnahme an der Erhöhung der Weltkriegsgefahr und die Unterlassung der Bundesregierung, die Bevölkerung angemessen vor dem für 2016 auch für Deutschland prognostizierten dschihadistischen „Blitzkrieg“ zu schützen, nicht auch noch aktiv „abgesegnet“ worden.

Doch das ist ein schwacher Trost für die inzwischen über 7.391.068.000 Menschen, die nun, im Vergleich zur Situation bei ordnungsgemäßer Behandlung, mit einer deutlich höheren Wahrscheinlichkeit von einem Atomkrieg betroffen sein werden, den incl. Strahlenkrankheit, Krebs und Kollaps der Ökosysteme niemand überleben würde. Oder für die Angehörigen der Opfer dschihadistischer Angriffe. Denen sollten die „Herrschaften“ in Karlsruhe jedem einzeln erklären müssen, warum sie unter dem Schutz der Anti-Transparenz-Klausel §93d Abs. 1 S. 3 BVerfGG zusätzlich zu den gesetzlich normierten Voraussetzungen (eigene, gegenwärtige und unmittelbare Betroffenheit sowie Rechtsfortbildung) für die Annahme einer Verfassungsbeschwerde einfach neue erfinden oder gar gültigen Verfassungsbeschwerden ganz ohne Anwendung der materiell-rechtlichen Vorschriften dazu die Annahme verweigern.

Zur vermeintlich drohenden „funktionellen Überforderung der richterlichen Gewalt“ trägt de facto insbesondere §3 Abs. 4 S. 1 BVerfGG bei, wonach die „berufliche Tätigkeit“ „eines Lehrers des Rechts an einer deutschen Hochschule“ „mit der richterlichen Tätigkeit“ vereinbar ist. §3 Abs. 4 S. 2 BVerfGG bestimmt zwar „Die Tätigkeit als Richter des Bundesverfassungsgerichts geht der Tätigkeit als Hochschullehrer vor“, das kann jedoch ebenso wie §93a BVerfGG faktisch ins Leere laufen. Denn die Anti-Transparenz-Klausel §93d Abs. 1 S. 3 BVerfGG hat seit 1993 eine fortwährende Versuchung geschaffen, rechtswidrig gültige, aber arbeitsintensive (und damit auch die für die Nebentätigkeit zur Verfügung stehende Zeit mindernde) oder sonst unbequeme Verfassungsbeschwerden ohne Angabe von Gründen nicht zur Entscheidung anzunehmen.

Wir haben in Deutschland keinen „Rechtsbankrott“, sondern eine im Vergleich zur Gesamtbevölkerung überschaubare Zahl konkreter Menschen gerade an einigen Schaltstellen, die ihrer verfassungsmässigen Aufgabe nicht gerecht werden können oder wollen.

1969 hat der Gesetzgeber, als Gegengewicht zu den „Notstandsgesetzen“, ganz bewußt die Möglichkeit der Verfassungsbeschwerde von jedermann in Art. 93 Nr. 4a GG abgesichert.

Herr BVR Prof. Dr. Huber hat darüber hinaus in dem Interview „Keine europäische Wirtschaftsregierung ohne Änderung des Grundgesetzes“ der Süddeutschen Zeitung vom 19.09.2011 anläßlich des Fiskalpaktes dafür geworben gehabt, daß das deutsche Volk zwecks Machtübertragung in Richtung EU in einer Volksabstimmung in die Öffnung der Ewigkeitsgarantie (Art. 79 Abs. 3 GG) einwilligen sollte, also im Klartext gegenüber der EU-“Wirtschaftsregierung“ auf den Schutz von Grundrechten und Strukturprinzipien verzichten sollte. Er selbst bezeichnete seine Idee damals als „Revolution“ – vollkommen zutreffend, denn der Einbau der Ewigkeitsgarantie (Art. 79 Abs. 3 GG) ins Grundgesetz ist von Dr. Thomas Dehler (FDP) bei Schaffung des Grundgesetzes im Parlamentarischen Rat ja gerade mit dem Argument durchgesetzt worden, daß durch die Ewigkeitsgarantie einem Revolutionär die „Maske der Legalität“ entrissen werde.

Aus solch einem aktiven revolutionärem Handeln gegen die Ordnung des Grundgesetzes heraus mag es kohärent erscheinen, selbst bei einem rechtswidrigen, zur Erhöhung der Weltkriegsgefahr beitragenden, Bundeswehreinsatz die Anwendung von Grundrechten wie Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) und Leben (Art. 2 Abs. 2 GG) zu verweigern.

Es drängt sich immer mehr die Frage auf, wem solch eine „Revolution“ eigentlich nutzen soll. Der EU wohl kaum, denn der Bündnisfall-Beschluß (Az. 14120/15) vom 16./17.11.2015 des EU-Ministerrates, an den der Beschluß des Bundestags (Drucksache 18/6866) vom 03.12.2015 anknüpft, ist eine mit der UNO-Charta unvereinbare Anwendung von Art. 42 EUV, wodurch die Frage der Nichtigkeit des EUV gem. Art. 53 WVRK wegen Unvereinbarkeit mit der zum „ius cogens“ gehörenden Uno-Charta im Raum steht. Bei ordnungsgemäßer Behandlung von 2 BvR 576/16 hätte das Bundesverfassungsgericht hier dem EU-Militäreinsatz entsprechend der UNO-Charta die nötigen Grenzen gesetzt und zugleich das Risiko für den Bestand des EUV aus dem Weg geräumt, während die Nichtannahme das Problem nur immer größer werden läßt, da es nun bei jeder Gelegenheit vor Verfassungsgerichte von EU-Mitgliedsstaaten oder von Staaten vor den IGH gebracht werden kann, ob die EU überhaupt noch rechtlich existiert. Das kann z. B. bei Militäreinsätzen oder bei Handelsverträgen der EU immer wieder auf den Tisch kommen. Die gleiche Situation haben wir durch das Verhalten des gleichen Senats seit dem 01.05.2013 für den AEUV, woraus man anscheinend trotz der Ukraine-Krise nichts gelernt hat. Da die Existenz der EU auf Art. 1 EUV beruht, wäre eine Feststellung der Nichtigkeit des EUV so, wie 28 Brexits auf einmal.

Verfassungsbeschwerde vom 17.03.2016 https://docs.google.com/viewer?a=v&pid=sites&srcid=ZGVmYXVsdGRvbWFpbnxidWVyZ2VycmVjaHRlbWVuc2NoZW5yZWNodGV8Z3g6NGQ1N2ZmYzE0YzMzNmRjYg

Nichtannahme vom 12.04.2016 https://docs.google.com/viewer?a=v&pid=sites&srcid=ZGVmYXVsdGRvbWFpbnxidWVyZ2VycmVjaHRlbWVuc2NoZW5yZWNodGV8Z3g6N2EzNjZiYzc4MDk5OTA1OQ

Bundesverfassungsgerichtsgesetz

OMT-Beschluss vom 14.01.2014

Datei:Bundesarchiv B 145 Bild-F080597-0004, Bundesverfassungsgericht, Verhandlung II. Senat.jpg

Die Richter des Bundesverfassungsgerichtes bei einer Verhandlung. Bundesarchiv, B 145 Bild-F080597-0004 / Reineke, Engelbert / CC-BY-SA 3.0

http://quer-denken.tv/

Thomas de Maizière – Sachsensumpf – Vertuschung von Kinderschändung im Kanzleramt

Gefunden beim Honigmann: https://derhonigmannsagt.wordpress.com

Das alles wurde im Deutschen Fernsehen ausgestrahlt! Hat es irgendetwas geändert?

Baldurs Hain

Ursprünglich veröffentlicht von 

Kinderschänder regieren uns am 18.12.2014

http://plutokraten.blogspot.com/

Jeden Tag neue Meldungen aus Sachsen:

Jetzt soll die NPD heimlich mit Insider-Informationen über den Korruptionsskandal vom LKA versorgt worden sein. Und beim Verfassungsschutz verschwinden immer mehr Akten. Akten mit brisanten Vorwürfen:

Es geht um organisierte Kriminalität, Kindesmissbrauch, Korruption, Amtsmissbrauch und so weiter. Sogar von Mordanschlägen ist die Rede. Wer trägt eigentlich die politische Verantwortung für den Korruptionssumpf in Sachsen? Dieser Frage sind Steffen Mayer und Kay Walter nachgegangen und haben festgestellt, dass die schmutzige Brühe bis nach Berlin schwappt, direkt hinein ins Kanzleramt.

http://plutokraten.blogspot.com/

Plutokratie

Hier geht es um eine sehr ernste Problematik, welche in unserer Gesellschaft wohl noch immer ein Tabuthema ist und die Dämonen mehr und heftiger denn je tanzen. Bitte macht es zum Thema aber nehmt Euch in Acht. Beschützt Euch und Eure Lieben vor bösen Kräften und Machenschaften, die der Aufklärung der widerwärtigen Verbrechen entgegenwirken wollen und auch vor Mord nicht zurückschrecken. Schließt Euch Bewegungen und Aufklärungkampagnen an.

Liebe Mitmenschen, Freunde, Aktivisten und Betroffene,

Dies ist ein Aufschrei ein Hilferuf für alle Kinder dieser Welt. Warum lassen wir es zu, daß unsere Kinder diesen Albtraum erleben müssen. Sie sind Unsere Schutzbefohlenen und unsere Regierungen scheren sich einen Dreck, daß diese schlimmsten Verbrechen in der Geschichte der Menschheit je aufgeklärt werden.

Es geht um einen weltweit mächtigen straff organisierten Pädophilen Mafia Ring. Kinderhandel, Prostitution und Kinderpornografie. Vertreibung von sogenannten Snuff Videos wo Kinder zu Tode gequält, sexuell missbraucht und ausgebeutet werden. Man muß schon stark annehmen, daß der Staat damit schon sehr befangen ist, weil nichts getan wird und genau dieser Handel mit Kindern noch immer blüht. Die Täter geschützt werden und die Opfer zu Tätern werden. Nein Danke! Erbarmen mit den Kindern – Bitte !!!
Achtung, der Inhalt dieses Blogs kann triggern! Opfer sexueller Gewalt könnten retraumatisiert werden. Für Kinder ist der Inhalt generell nicht geeignet!!!

Mehr über die skandalösen Zustände hier:

http://www.frauen-muetter-grossmuetter-machen-sich-sorgen-um-die-zukunft.de/?p=1122

Thüringen: Vollverschleiert im Landtag – Abgeordnete der AfD kommt im Niqab

Als die AfD-Abgeordnete Wiebke Muhsal während einer Debatte über Kindertagesstätten vollverschleiert mit einem Niqab den Plenarsaal in Erfurt betrat, konnte sie sich ungeteilter Aufmerksamkeit gewiss sein. Es kam zu einer kurzen Unterbrechung der Sitzung.
Die AfD-Abgeordnete Wiebke Muhsal mit Niqab im Thüringer Landtag in Erfurt. Foto: Screenshot/Youtube

Sogleich wurde die Abgeordnete Wiebke Muhsal (AfD) vom Landtagspräsidenten des Thüringer Landtags, Christian Carius, zur Ordnung gerufen. Daraufhin legte sie ihre „Verkleidung“ ab.

Mit ihrem Auftritt im Parlament erntete die AfD-Politikerin Kritik aus den Reihen der SPD.

Deren Abgeordnete Birgit Pelke sagte, es sei unwürdig, wie die AfD den Landtag als Bühne missbrauche.

Dies sage viel über das Politikverständnis der Partei aus, wenn Muhsal als Mitglied des Bildungsausschusses ausgerechnet während einer Debatte über die Kinderbetreuung so aufgetreten sei. (Quelle: „Focus“) (sm)

https://youtu.be/FlpiNcw90KY

http://www.epochtimes.de/

RAND-Corporation: Krieg zwischen USA und China sehr wahrscheinlich

Ein Artikel von Sputnik berichtet darüber, dass die USA und China “sehr wahrscheinlich” Krieg gegeneinander führen werden. Dies sei das […]

Ein Artikel von Sputnik berichtet darüber, dass die USA und China “sehr wahrscheinlich” Krieg gegeneinander führen werden. Dies sei das Ergebnis einer Analyse der RAND-Corporation. Aber wer ist die RAND Corporation?

Die RAND Corporation („Research ANd Development“ (Forschung und Entwicklung)) ist eine Denkfabrik in den USA, die nach Ende des Zweiten Weltkriegs gegründet wurde, um die Streitkräfte der USA zu beraten – siehe die Rolle der “Rand-Experten” im Korea-Krieg und die Propaganda des Kalten Krieges (Robin, R., The Making of the Cold War Enemy. Culture and Politics in the Military-Intellectual Complex, 2001, Princeton University Press). Am 14. Mai 1948 wurde aus dem “Project RAND” die Non-Profit-Organisation RAND. Seitdem ist diese Organisation stark gewachsen und arbeitet mittlerweile auch mit anderen staatlichen, aber auch wirtschaftlichen Institutionen zusammen. Die Denkfabrik hat heute in ihren acht Standorten in Santa Monica (Zentrale), Arlington, Pittsburgh, New York City (Bildungsrat), Leiden (Europazentrale), Berlin, Cambridge und Doha 1600 Beschäftigte. (Wikipedia)
Zitat Sputnik:

Ein Krieg zwischen den USA und China ist durchaus wahrscheinlich, wie die Zeitung The Times unter Verweis auf einen neuen Bericht des US-amerikanischen Forschungsinstitutes RAND schreibt.

Die Entwicklungen der Technologien beider Länder haben laut den RAND-Analytikern ein Niveau erreicht, wo die Streitkräfte füreinander eine reale Bedrohung darstellen. Die unklaren Absichten beider Seiten könnten zu einem Krieg führen, der entweder „kurz und blutig“ oder aber sogar „lang und verheerend“ sein könne.

Der in Kuba geborene Journalist Alex Abella hatte exklusiven Zutritt zu den Archiven der RAND-Corporation. Was er bei seinen Recherchen entdeckte, war erschreckend: Er fand einen Plan, der von verrückten Wissenschaftlern, Verhaltensforschern und Generälen ausgearbeitet worden war; die Absicht hinter dem Plan war, den 3. Weltkrieg zu beginnen und die  Amerikaner dabei auszuplündern. Die unermüdlichen Versuche der Rockefellers seit den sechziger Jahren, mithilfe ihrer Verbündeten bolschewistischen Partner in der Sowjetunion einen Atomkrieg zu starten, sind in den Berichten von Dr. Peter Beter ausführlich (hier klicken) behandelt.

Alex Abella, vorher ein Skeptiker von Verschwörungstheorien und der Neuen Weltordnung, ist nach Abschluss seiner Recherchen überzeugt, dass dieser “Thinktank” (die RAND-Corporation) seit mindestens 60 Jahren hinter den Kulissen die Strippen in der amerikanischen Regierung zieht.

Das letztendliche Ziel der RAND Corporation (die natürlich eng mit den Rockefeller, Ford– und Carnegiestiftungenzusammenarbeitet) ist die technokratische Steuerung aller Aspekte der Gesellschaft unter einer Eine-Welt-Regierung. In dieser Gesellschaft wird der Mensch zur Maschine degradiert. Es gibt keinen Platz für Liebe, Mitleid, Selbstlosigkeit oder andere menschliche Gefühle  in einer solchen Gesellschaft. Die RAND Corporation studiert das menschliche Verhalten und die menschliche Psyche detailiert, um Erkenntnisse und Wege für die Transformation des Menschen in diese Horrorgesellschaft zu ermöglichen. Dabei decken sie alle Bereiche der Gesellschaft ab (siehe Liste der herausragenden Spezialisten unter den Verschwörern der RAND-Corporation weiter unten). Die RAND Corporation ist ein Spitzenforschungsinstitut der Globalisten.

Bertrand Russell schreibt in seinem Buch “The Impact of Science on Society” im Jahre 1953: „…Das Thema von politisch grösster Bedeutung ist Massenpsychologie… Dem gemeinen Volk wird nicht erlaubt zu wissen, wie seine Überzeugungen entstehen. Wenn  die Technik vervollkommnet ist wird jede Regierung …im Stande sein, seine Untertanen zu kontrollieren ohne Bedarf für Armeen oder Polizisten……”

Während der letzten 60 Jahre waren unter anderem 30 Nobelpreisträger in die Aktivitäten der RAND Corporationinvolviert. Hier ein Auszug der Liste wichtiger Personen:

  • Henry H. Arnold — General, United States Air Force —
  • Kenneth Arrow — economist, Nobel Laureate, developed the impossibility theorem in social choice theory
  • Bruno Augenstein — V.P., physicist, mathematician and space scientist
  • Robert Aumann — mathematician, game theorist, Nobel Laureate in Economics
  • J. Paul Austin — Chairman of the Board, 1972–1981
  • Paul Baran — one of the developers of packet switching which was used in Arpanet and later networks like the Internet
  • Barry Boehm — software economics expert, inventor of COCOMO
  • Harold L. Brode — physicist, leading nuclear weapons effects expert
  • Bernard Brodie — Military strategist and nuclear architect
  • James R. Huber (PhD international relations), former contributing editor;
  • Amir Farshad Ebrahimi — PhD Master of Middle East security areas
  • Samuel Cohen — inventor of the neutron bomb in 1958
  • Franklin R. Collbohm — Aviation Engineer, Douglas Aircraft Company — RAND founder and former director and trustee
  • Walter Cunningham — astronaut
  • George Dantzig — mathematician, creator of the simplex algorithm for linear programming
  • Linda Darling-Hammond — co-director, School Redesign Network
  • James F. Digby — American Military Strategist, author of first treatise on precision guided munitions 1949 – 2007
  • Stephen H Dole — Author of the pivotal book Habitable Planets for Man
  • Donald Wills Douglas, Sr. — President, Douglas Aircraft Company — RAND founder
  • !!!!!!! Daniel Ellsberg — leaker of the Pentagon Papers !!!!!!!!!!!!!!!!!!
  • Francis Fukuyama — academic and author of The End of History and the Last Man
  • H. Rowen Gaither, Jr. — Chairman of the Board, 1949–1959; 1960–1961
  • David Galula, French officer and scholar
  • James J. Gillogly — cryptographer and computer scientist
  • Cecil Hastings — programmer, wrote software engineering classic, Approximations for Digital Computers (Princeton 1955)
  • William E. Hoehn — Senior Policy Advisor to Senator Sam Nunn, Visiting Professor at the Sam Nunn School of International Affairs and the Coca-Cola Foundation Eminent Practitioner in Residence at Georgia Institute of Technology
  • Brian Michael Jenkins — terrorism expert, Senior Advisor to the President of the RAND Corporation, and author of Unconquerable Nation
  • Herman Kahn — theorist on nuclear war and one of the founders of scenario planning
  • Zalmay Khalilzad — U.S. Ambassador to United Nations
  • Henry Kissinger— United States Secretary of State (1973–1977); National Security Advisor (1969–1975); Nobel Peace Prize Winner (1973)
  • Ann McLaughlin Korologos — Chairman of the Board, April 2004–present
  • Lewis “Scooter” Libby — Dick Cheney’s former Chief of Staff
  • Ray Mabus — Former ambassador, governor
  • Harry Markowitz — economist, greatly advanced finanical portfolio theory by devising mean variance analysis
  • Andrew W. Marshall — military strategist, director of the US DoD Office of Net Assessment
  • Margaret Mead — U.S. anthropologist
  • Douglas Merrill — Former Google CIO & President of EMI’s digital music division
  • Newton N. Minow — Chairman of the Board, 1970–1972
  • Lloyd N. Morrisett — Chairman of the Board, 1986–1995
  • John Forbes Nash, Jr. — mathematician, winner of Nobel Memorial Prize for Economics
  • John von Neumann — mathematician, pioneer of the modern digital computer
  • Allen Newell — artificial intelligence
  • Paul O’Neill — Chairman of the Board, 1997–2000
  • Ron Olson — Chairman of the Board, 2001–2004
  • Edmund Phelps — winner of 2006 Nobel Prize in Economics
  • W.V. Quine — philosopher
  • Arthur E. Raymond — Chief Engineer, Douglas Aircraft Company — RAND founder
  • Condoleezza Rice — former intern, former trustee (1991–1997), and former Secretary of State for the United States
  • Michael D. Rich — RAND Executive Vice President, 1993–present
  • Leo Rosten — academic and humorist
  • Donald Rumsfeld — Chairman of Board from 1981–1986; 1995–1996 and Secretary of Defense for the United States from 1975 to 1977 and 2001 to 2006.
  • Robert F. Salter — advocate of the vactrain maglev train concept
  • Paul Samuelson — economist, Nobel Laureate
  • Thomas C. Schelling — economist, winner of 2005 Nobel Prize in Economics
  • James Schlesinger — former Secretary of Defense and former Secretary of Energy
  • Norman Shapiro — mathematician, co-author of the Rice–Shapiro theorem, MH Email and RAND-Abel co-designer
  • Lloyd Shapley — mathematician and game theorist
  • David A. Shephard — Chairman of the Board, 1967–1970
  • Abram Shulsky — former Director of the Pentagon’s Office of Special Plans
  • Herbert Simon &mda-winning psychologist
  • Frank Stanton — Chairman of the Board, 1961–1967
  • James Steinberg — Deputy National Security Advisor to Bill Clinton
  • Peter Szanton — the policy analyst and former President of New York Rand
  • Katsuaki L. Terasawa — economist
  • James Thomson — RAND CEO, 1989–present
  • William H. Webster — Chairman of the Board, 1959–1960
  • Albert Wohlstetter — Mathematician and Cold-War Strategist
  • Roberta Wohlstetter — Policy analyst and military historian
  • Ratan Tata — Chairman of Tata Sons
  • Oliver Williamson — economist
Quellen:

Nun ist es soweit – US-Regierung heben Verbot auf – halb Mensch-halb Tier – die Forschung kennt keine Grenzen! – NIH Plans to Lift Ban on Human-Animal Hybrid Research

(Admin: In mir steigt ein eiskaltes Grausen hoch bei solchen abartigen Machenschaften!!!)

Menschenzur englischen Version

Die Suche nach dem „perfekten“ Menschen macht vor nichts halt. In den USA wurden Gelder für Forschungen beantragt, die sich mit der Kreuzung von Mensch und Tier beschäftigen. Forscher wollen die DNA von Menschen und Tieren mischen. Stellen Sie sich das vor. Das was wir aus der griechischen Mythologie kennen, wird Wirklichkeit. Man nennt sie auch Zentauren, sie sind männliche zweigestaltete Ungeheuer. Es gibt sie auch als Sternbild des Südhimmels und als Wappentier in der Heraldik. Der Held Achilleus wurde der griechisch Mythologie nach vom Zentauren Cheiron aufgezogen.

(Foto: von australischen in Sierra Leone geborenen Künstlerin Patricia Piccinini)

Die US-Regierung kündigte am Donnerstag, dem 04. 08. 2016 an, ein Moratorium für die FINANZIERUNG von umstrittenen Experimenten aufzuheben, um menschliche Stammzellen aus Tier-Embryonen zu erzeugen, die zum Teil menschlich sind.  Die Forscher hoffen zum Beispiel, Schafe, Schweine und Kühe mit menschlichen Herzen, Nieren, Lebern, Bauchspeicheldrüsen zu  produzieren und möglicherweise anderen Organen , die für Transplantationen verwendet werden könnten. Doch es geht noch schlimmer! 

Erinnern Sie sich an Splice – Das Genexperiment? Ein kanadisch-französischer Film aus dem Jahre 2009. Die Genetiker arbeiten an der Erzeugung neuer Lebewesen durch Spleißen von tierischem Erbgut. Sie erschaffen erfolgreich zwei neue Lebewesen, die überdimensionalen Würmern ähneln. Ihr Arbeitgeber, ein Pharmakonzern, erhofft sich von den Ergebnissen ihrer Arbeit großen Nutzen für die medizinische Forschung. Gleichzeitig erzeugen die Genetiker in den Labors des Konzerns ein Mischwesen aus menschlicher und tierischer DNA, um durch die neue DNA eine Vielzahl von Krankheiten heilen zu können.

Hier der Trailer

Nun also Realität. Als wir Netzfrauen davon erfuhren, dachten wir, es handelt sich um ein Fake, und riefen in den USA an, um diese Nachricht bestätigen zu lassen. In wieweit die Forschung wirklich geht, und seit wann daran geforscht wird, konnte man uns nicht sagen. Aber nachdem, über was wir schon alles berichtet haben, ist es die Krönung der Wissenschaft und durchaus vorstellbar.

Nehmen wir nur die künstliche Gebärmutter, so ist die Forschung abgeschlossen. Die Technik trägt den Namen Ektogenese und steht für das Aufziehen eines Fötus außerhalb des menschlichen Körpers in einem künstlichen Mutterleib. Siehe „Schöne neue Welt“ – Die künstliche Gebärmutter – Maschine statt Mama ist Realität!

Schon 2001 verkündete Prof. Cohen, dass sein Knowhow ihm ermöglichen würde, Kinder zu klonen, was von den Wissenschaftlern mit Entsetzen zur Kenntnis genommen wurde. “Das wäre eine Nachmittagsbeschäftigung für einen meiner Studenten” sagte er zum Thema Klonen. 2015 ist es soweit, Chinesische Wissenschaftler klonen Menschen – Chinese Scientist Is Ready To Clone Humans.

Der Forschung sind keine Grenzen gesetzt: Kinder nach Maß – kein Problem mehr. Die ersten gentechnisch veränderten Menschen erblickten schon die Welt – und noch einmal schwanger ab 50 – auch das ist in Zukunft jederzeit möglich. Glaubt man einigen Reproduktionsmedizinern, können Frauen auch noch nach den Wechseljahren Kinder bekommen – ein Patent existiert ebenfalls. Siehe unser Beitrag : Kinder nach Maß – schon lange kein Problem mehr – sogar Patente gibt es .

Was „Social Freezing“ betrifft: Zum Schlagwort großer medialer Rezeption und (arbeits-) ethischer Kontroverse wurde der Begriff, als imOktober 2014 die Firmen Facebook und Apple bekannt gaben, ihren Mitarbeiterinnen derartige Prozeduren im Wert von ca. 20 000 $ kostenlos zur Verfügung stellen zu wollen. Das bedeutet, dass der Wissenschaft ausreichende menschliche Eizellen zur Verfügung stehen. Was jetzt nur noch fehlt, ist, diese mit tierischer DNA zu kreuzen.

Das Patent Mensch-Tier gibt es schon seit Jahrzehnten – Siehe Hybrid human/animal factor VIII

Mensc Tier

US-Regierung heben Verbot auf, DNA von Menschen mit DNA von Tieren zu mischen!

Die US-Regierung kündigte am Donnerstag, dem 04. 08. 2016 an, ein Moratorium für die FINANZIERUNG von umstrittenen Experimenten aufzuheben, um menschliche Stammzellen aus Tier-Embryonen zu erzeugen, die zum Teil menschlich sind. 

Die National Institutes of Health (NIH) schlagen eine neue Politik vor, die es Wissenschaftlern ermöglichen soll, öffentliche Gelder zu bekommen um Embryonen zu schaffen, die als Chimären bekannt sind. Diese Gelder sollen unter bestimmten Voraussetzungen bewilligt werden, u. a. durch eine sorgfältige Überwachung. Bei Pflanzen entstehen Chimären künstlich durch die Veredelung. Bei Menschen stammen solche chimären Organismen durch unterschiedlichen Zellen aus verschiedenen befruchteten Eizellen. 

Die NIH verhängte ein Moratorium für die Finanzierung dieser Experimente im September 2015 , weil sie ethische Bedenken hatte. Es war eine Frage der Zeit, wann diese ethischen Bedenken aufgehoben werden. Im August 2014 wurde aus China bekannt, dass dort wenigstens 30 Embryos als Quelle für Stammzellen-Therapie geklont wurden. Damit haben sich die Chinesen in die Führungsriege der Forscher gestellt, die am Klonen arbeiten. Chinas entspannter Umgang mit dem Klonen hat dazu geführt, dass große Mengen an Geld in die Forschung gesteckt wurden. Siehe: Nun ist es soweit: Chinesische Wissenschaftler klonen Menschen – Chinese Scientist Is Ready To Clone Humans.

Jetzt geht die US-Regierung sogar noch weiter, so als ginge es um einen Wettlauf , wie seinerzeit mit dem Wettlauf zum Mond. 

Als bekannt wurde, dass die US-Regierung das Moratorium aufheben wird, das Experimente mit dem Mischen von menschlichen DNA und tierischen DNA verbietet, machte sich Empörung in der Bevölkerung breit.

Ein Problem ist, dass die Wissenschaftler  versehentlich Tiere schaffen, die zum Teil das menschliche Gehirn haben, sodass sie mit einem gewissen Anschein von menschlichen Bewusstsein oder mit der Fähigkeit des menschlichen Denkens ausgestattet werden. Bedenken gibt es auch, dass die Forscher Tiere mit menschlichen Spermien entwickeln können oder mit menschlichen Eizellen. Die eine eigens für sich entstehende Rasse ergibt zum Beispiel menschliche Embryonen oder Föten, die Organe von Tieren haben oder sich als sogenannte Zwitterwesen entpuppen. 

Die Wissenschaftler weisen diese Vorwürfe zurück mit dem Argument, dass diese Maßnahmen dazu führen würden, dass diese „neuen“ Embryonen neue Erkenntnisse für die medizinischen Forschungen liefern würden.Zum Beispiel hoffen die Wissenschaftler, die Embryonen verwenden zu können, anhand von diesen Tiermodellen, Krankheiten beim Menschen zu erforschen und dadurch neue Wege zu finden, diese Krankheiten zu verhindern oder zu behandeln. Die Forscher hoffen auch, Schafe, Schweine und Kühe mit menschlichen Herzen, Nieren, Lebern, Bauchspeicheldrüsen zu  produzieren und möglicherweise anderen Organen, die für Transplantationen verwendet werden könnten.

Darüber hinaus würde das NIH auch Experimente bewilligen,  Tiere, die durch menschliche Spermien und tierische Eizellen erschaffen und für das Studium der menschlichen Entwicklung und Unfruchtbarkeit nützlich sein können, zu erzeugen. Aber in diesem Fall sollen vorsorglich Schritte ergriffen werden, um die Zucht mit diesen Tieren zu verhindern. Splice – Das Genexperiment – lässt grüßen. 

Mehrere Wissenschaftler gaben bereits bekannt, dass sie von der neuen Richtlinie begeistert sind. „Es ist eine sehr erfreuliche Nachricht , dass das NIH die FINANZIERUNG dieser Art von Forschung berücksichtigen wird“ , sagt  Pablo Ross , Entwicklungsbiologe an der University of California, die menschliche Organe in Nutztieren wachsen lassen will.“Wir müssen in der Lage sein, die wichtigsten Fragen für die Finanzierung zu beantworten.“

Aber Kritiker verurteilen diese  Entscheidung. „Science-Fiction-Autoren haben Welten wie diese sich vorstellen können – wie die Insel des Dr. Moreau, „Schöne Neue Welt“ oder Frankenstein“ , sagt Stuart Newman, Biologe am New York Medical College. „Sie waren damals Spekulationen gewesen, aber jetzt werden sie immer realer. Und ich denke, wir können einfach nicht sagen , da es jetzt möglich ist , dass sie es nicht auch tun sollen.“ 

Der Öffentlichkeit bleiben 30 Tage, um auf die neuen Richtlinie zu regieren und sich zu äußern. Das NIH könnte mit der Finanzierung von Projekten bereits Anfang 2017 beginnen.

Auch die Bundesregierung Deutschland stärkt die Forschung zu Krankheiten, die zwischen Tieren und Menschen übertragbar sind. Diese als Zoonosen bezeichneten Krankheiten, also zum Beispiel Vogelgrippe, Ebola, Zikavirus-Infektion oder MERS (Coronavirus), stellen weltweit etwa zwei Drittel aller Infektionskrankheiten beim Menschen dar. Das Bundesforschungsministerium wird hierfür ein interdisziplinäres „Nationales Forschungsnetz zu zoonotischen Infektionserkrankungen“ fördern. Gefördert werden können Universitäten, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitssystems und Unternehmen. Das Bundesforschungsministerium stellt für das Netzwerk 40 Millionen Euro für fünf Jahre zur Verfügung, teilte die Bundesregierung im Januar 2016 mit.

Wie schon das NIH bestätigte, brauchen wir uns alle keine Sorgen machen, sie haben alles im Griff. Dazu ein Film aus 2006 — Black Sheep ist eine neuseeländische Horrorkomödie. Mit der Hilfe der umstrittenen Genforschung gelingt es, eine neue Schafrasse zu züchten. 

..

Wie dieses Kapitel zeigt, ändern Biotechniker entscheidend die komplexeste und zugleich am wenigsten verstandene Gruppe von Informationssystemen der Erde — diejenigen, die die Entwicklung und die Funktion von lebenden Organismen betreffen. Sie versagen darin, diese Maßnahmen abzusichern, etwas, was Softwareentwickler als unerlässlich erkannt und gelernt haben, selbst im Fall von geringfügigeren Änderungen in lebenswichtigen, von Menschenhand gemachten Systemen.

Wir leben derzeit in einem wissenschaftlichen Mittelalter. Unsere Universitäten sind zu verlängerten Armen der mächtigen Konzerne geworden auf Kosten unserer Gesundheit, unserer Lebensqualität und der Umwelt. Das muss aufhören, am besten gestern.

Hier nun die Nachricht, die wir aus den USA bekommen haben:

From an NPR article published Thursday Aug 4, 2016

The federal government announced plans Thursday to lift a moratorium on funding of controversial experiments that use human stem cells to create animal embryos that are partly human.

The National Institutes of Health is proposing a new policy to permit scientists to get federal money to make embryos, known as chimeras, under certain carefully monitored conditions.

The NIH imposed a moratorium on funding these experiments in September because they could raise ethical concerns.

One issue is that scientists might inadvertently create animals that have partly human brains, endowing them with some semblance of human consciousness or human thinking abilities. Another is that they could develop into animals with human sperm and eggs and breed, producing human embryos or fetuses inside animals or hybrid creatures.

But scientists have argued that they could take steps to prevent those outcomes and that the embryos provide invaluable tools for medical research.

For example, scientists hope to use the embryos to create animal models of human diseases, which could lead to new ways to prevent and treat illnesses.Researchers also hope to produce sheep, pigs and cows with human hearts, kidneys, livers, pancreases and possibly other organs that could be used for transplants.

In addition, the NIH would even consider experiments that could create animals with human sperm and human eggs since they may be useful for studying human development and infertility. But in that case steps would have to be taken to prevent the animals from breeding.

Several scientists said they are thrilled by the new policy. “It’s very, very welcome news that NIH will consider funding this type of research,” says Pablo Ross, a developmental biologist at the University of California, Davis, trying to grow human organs in farm animals. “We need funding to be able to answer some very important questions.”

But critics denounced the decision. “Science fiction writers might have imagined worlds like this — like The Island of Dr. Moreau, Brave New World, Frankenstein,” says Stuart Newman, a biologist at New York Medical College. “They’ve been speculations. But now they’re becoming more real.And I think that we just can’t say that since it’s possible then let’s do it.”

The public has 30 days to comment on the proposed new policy. NIH could start funding projects as early as the start of 2017.

Netzfrauen: As that chapter demonstrates, biotechnicians are significantly altering the most complex yet least understood group of information systems on earth — the ones that undergird the development and function of living organisms. Yet, they fail to implement the kind of safeguards that software engineers have learned are imperative when making even minor revisions to life-critical human-made systems.

We live in somewhat of a scientific dark age. Our universities have become extensions of corporate power, at the cost of our health, livelihoods, and ecology. This has to stop, yesterday.

Netzfrau Doro Schreier

Quelle: https://netzfrauen.org/2016/08/13/nun-ist-es-soweit-halb-mensch-halb-tier-die-forschung-kennt-keine-grenzen/

Was ist Hanfprotein ?

Avatar von rositha13Gesundheits-EinMalEins

Hanfprotein, auch Hanfeiweiß genannt, ist ein hochwertiges Proteinpulver mit über 50 Prozent Eiweißgehalt, welches aus den Samen der Hanfpflanze gewonnen wird.

hanfprotein hanfsamen

Hanfsamen aus denen Hanfprotein gewonnen wird

Das Hanfprotein Pulver ist gluten- und laktosefrei, sowie leicht verdaulich und reich an wertvollen Nährstoffen, Omega-Fetten, Mineralien und Ballaststoffen. Zudem weist es ein optimales Aminosäureprofil und ein ideales Fettsäuremuster auf. Der hohe Mineralstoff- und Vitamingehalt macht es zum gesündesten und nahrhaftesten Proteinpulvern auf dem Markt.

Hanfprotein ist so nährreich, dass ein Mensch sich monatelang, ohne die Gefahr Nährstoffmangel zu erleiden, nur von Hanfprotein ernähren könnte. Hanfeiweiß kann in unverarbeiteter Form direkt als Hanfsamen gegessen werden oder als Hanf Protein Pulver weiterverarbeitet in leckeren Getränken wie Shake, Saft, Smoothie, Tee oder auch zum Backen verwendet werden.

Was ist beim Hanfprotein kaufen zu beachten ?

Auf dem Markt wird Hanf Protein Pulver von verschiedenen Herstellern zum Kauf angeboten. Wir haben die unterschiedlichen…

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Marine Le Pen zur US-Wahl: „Hillary Clinton bedeutet Krieg, Zerstörung, Destabilisierun

Die Partei Front National-Chefin Le Pen spricht sich in einem Interview klar gegen die US-Präsidentschaftskandidatin Hillary Clinton aus. Clinton als US-Präsidentin würde weltweite Konflikte und Krieg bedeuten.
Marine Le Pen, Chefin des "Front National" in Frankreich Foto: PATRICK KOVARIK/Getty Images

Die Vorsitzende der französischen rechtsorientierten Partei Front National, Marine Le Pen, stellt sich entschieden gegen die US-Präsidentschafts-kandidatin Hillary Clinton.

Demokratin Clinton als US-Präsidenten „bedeutet Krieg“, sagt Le Pen im Interview mit dem US-Sender CNN. Und fügt hinzu: „Hillary Clinton bedeutet Zerstörung, eine Destabilisierung der Welt, eine für mein Volk verheerende Wirtschaftspolitik, geostrategische Entscheidungen, die zu weltweiten Konflikten führen würden.“

Damit stellt sich die 48-Jährige klar hinter den republikanischen US-Präsidentschaftskandidaten Donald Trump. Denn was „Frankreichs Interessen angeht, gilt: ‚Alles außer Hillary Clinton’“.

Trump wäre, gleich wie Le Pen auch kein politischer Insider und erhalte „keine Befehle von Finanzinstitutionen“, so die Politikerin. „Wir ähneln uns, weil wir beide nicht dem Establishment angehören und nicht Teil des Systems sind. Wir sind von niemandem abhängig, und wir nehmen von niemandem Befehle entgegen.“ Schon im Juli dieses Jahres betonte Le Pen, wenn sie in den USA wählen dürfte, stimmte sie für Trump.

Marine Le Pen tritt bei der französischen Präsidentenwahl im April 2017 an. Politische Beobachter halten es für möglich, dass sie sehr gute Wahlergebnisse erreichen und sogar in die Stichwahl gelangen könnte.

In den USA wird am 8. November ein neuer Präsident gewählt. In Umfragen liegt Clinton derzeit noch vorn. Ihre Beliebtheitswerte sackten nicht zuletzt wegen der Email-Affäre zuletzt deutlich ab. Auch gesundheitliche Probleme werden ihr nachgesagt. (so)

http://www.epochtimes.de/

Flieger grüss mir die Sonne und grüss mir den Mond...

Sich erheben immer und immer wieder bis die Lämmer zu Löwen werden

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IFUR - Institut für Urfeldforschung

Privates Forschungsinstitut Wolfgang Kühl seit 1998

Aufgewacht

Ein Blog für alle, die aufwachen wollen!

diwini's blog

gegen NWO und anderen Wahnsinn

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Geistige und finanzielle Aufklärung im Zeichen der Zeit

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Förderale Republik freies Deutschland - RfD (kurz: Deutsche Förderation): JA | U.S.A.-, ISRAEL- Vertragskolonie und BRD- operative Holdingfirmenverwaltung (BUND): NEIN

steinzeitkurier

"Patriotismus ist kein Rassismus, sondern der Widerstand gegen die Dummheit" Bruno Diaz

Flieger grüss mir die Sonne und grüss mir den Mond...

Wenn Unrecht zu Recht wird ,wird Widerstand zur Pflicht! Bertold Brecht

Unbequeme Wahrheit

Zeit dass die Wahrheit rauskommt und das wird sie.

Forum Politik

Wer sich nicht mit Politik befasst, hat die politische Parteinahme, die er sich sparen möchte, bereits vollzogen: Er dient der herrschenden Partei. (Max Frisch )

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Muss MANN wissen

Um dich, den Menschen, meinen Bruder

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