US-Landwirtschaftsministerium schließt Honigbienenschützer vom jährlichen Pollinator Festival aus und lädt stattdessen die chemische Industrie ein

L. J. Devon

Hört die Regierung wirklich zu, oder gibt sie nur vor, sich zu kümmern? Weil die Bestäuberpopulationen dahinschwinden, sind viele landwirtschaftliche Bereiche bedroht. Imker sagen inzwischen laut wie nie ihre Meinung und sprechen aus, dass sie um ihre Zukunft bangen. Schockierende 44 Prozent der Honigbienenvölker gingen im vergangenen Jahr verloren! Wenn das Problem nicht an der Wurzel gepackt wird, werden sich wichtiges Obst und Gemüse und Kräuter nicht schnell genug produzieren und werden knapp – in einer Zeit, in der sie am dringendsten gebraucht werden.

Auf dem diesjährigen Pollinator Week Festival (Bestäuber-Fest) des US-amerikanischen Landwirtschaftsministeriums (USDA, von englisch U.S. Department of Agriculture) wurden wichtige gemeinnützige Umweltschutzgruppen ausgeschlossen und sogar wieder ausgeladen. Diese Organisationen – darunter die wichtige Beyond-Pesticides-Bewegung – wollen Honigbienen vor Neonicotinoid-Insektiziden schützen. Neonicotinoide sind pervasive Chemikalien, die in den Blütenstaub gelangen und das Nerven- und Immunsystem der Bienen befallen.

Offenbar will das USDA die wissenschaftliche Wahrheit nicht hören. Statt vernünftige Maßnahmen zu ergreifen, um die Bestäuber zu schützen, fegt die USDA das wichtige Thema Pestizide vom Tisch – schließlich steht dahinter eine milliardenschwere Industrie. Und statt der Honigbienenschützer lädt die Regierung Repräsentanten der chemischen Industrie ein und bietet ihnen auf dem Pollinator Festival eine Bühne. Es ist solch eine Heuchelei! Das USDA kollaboriert im wahrsten Sinn des Wortes mit der Pestizidindustrie und ignoriert die Bitten der Bienenschützer um Insektizid-Restriktionen.

USDA ignoriert echte Lösungsmöglichkeiten gegen das Verschwinden der Bestäuber

Unabhängige Wissenschaftsvertreter, die eine eingehende Untersuchung und Restriktionen bezüglich Neonicotinoid-Insektiziden fordern, wurden von der wichtigen USDA-Veranstaltung wieder ausgeladen. An ihrer Stelle darf dieses Jahr die Pollinator Partnership, die die chemische Industrie repräsentiert, teilnehmen. Syngenta, Bayer, CropLife und BASF unterstützen die Pollinator Partnership finanziell. Das heißt, dass genau die Leute, die die Bestäuber umbringen, Einfluss auf die Regierung nehmen und »Lösungen« für die Probleme anbieten, die sie selbst erst geschaffen haben.

Mehrere Jahre lud das USDA die wichtige Organisation Beyond Pesticides – die Konsumenten, Bauern und Umweltschützer repräsentiert – zu dem Festival ein. Dieses Jahr wurde diese Organisation, die wissenschaftlich aufzeigt, wie Neonicotinoide die Bestäuber vernichtet, ausgeladen. Beyond Pesticides fordert ein Verbot von Imidacloprid, Clothianidin und Thiamethoxam, drei der zerstörerischsten Neonicotinoide.

Mit diesen Insektiziden werden die riesigen Mais- und Sojabohnenfelder behandelt. Sie können nicht einfach abgewaschen werden, sondern reichern sich in den Pflanzen, in ihrem Gewebe, ihrem Blütenstaub und ihrem Nektar an. Obwohl Bienenzüchter und Fürsprecher für ihren Antrag auf ein Verbot dieser Pestizide über 4 Millionen Unterschriften sammeln konnten und bei der Umweltschutzbehörde EPA (Environmental Protection Agency) vorlegten, weigerte sich die Regierung zuzuhören. Es ist offensichtlich: Staatliche »Schutzbehörden« sind lediglich Frontorganisationen, die eigentlich den großen Chemiekonzernen in die Hände arbeiten.

Jay Feldman, Exekutivdirektor von Beyond Pesticides, sagt: »Wir sind enttäuscht, dass das USDA beschlossen hat, das Angebot, am Pollinator Week Festival teilzunehmen, zurückzuziehen.«

Er fügt an: »Dass bezüglich des Verschwindens unserer so wichtigen Bestäuberpopulationen ein konstruktiver Dialog zwischen Regierungsbehörden und der Öffentlichkeit zustande kommt, hängt vom freien Austausch von Informationen und Meinungen ab.«

Die Regierung gibt vor, helfen zu wollen – während sie mit der chemischen Industrie gemeinsame Sache macht

2014 kündigte die Obama-Regierung eine neue Initiative »zur Wiedergutmachung der Verluste an Bestäubern und zur Auffüllung der Bestände auf ein gesundes Maß« an. Der »Pollinator Partnership Action Plan« des Präsidenten hat zwar Millionen Dollar verschlungen, ist aber gescheitert. Honigbienenvölker schwinden schneller als je, hauptsächlich weil die Initiative das grundlegende Problem der Insektizidanwendung nicht angeht. Denn die Regierung arbeitet mit der chemischen Industrie zusammen, statt sie als Ursache für die Vernichtung der Bestäuber zu sehen.

Vor Kurzem stellte ein Bericht des Government Accountability Office (US-Rechnungshofs) fest, dass USDA und EPA nichts Wesentliches unternähmen, um wilde Bestäuber zu schützen. In dem Bericht steht, es gebe auf diesem Gebiet keine wirklichen Aktionen und keine Zusammenarbeit zwischen den Behörden – nicht einmal bei der Aufzeichnung der Bestäuberpopulationen und ihres Rückgangs. Weiter heißt es, die Millionen Dollar teuren Umweltschutzprogramme der Regierung könnten nicht bewertet werden, weil sie nicht die nötige Kompetenz aufwiesen, um effektive Umweltschutzmaßnahmen einzuleiten.

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Schallende Ohrfeige für Wirtschaftsminister Gabriel

Bildquelle: https://www.tagesschau.de

12. Juli 2016 | Von | Kategorie: REGIERUNGSHANDELN, WIRTSCHAFT | HANDEL

Die Vorgeschichte: Fusion im Lebensmitteleinzelhandel

Der Lebensmitteleinzelhandel stand vor einer gravierenden Straffung. Man sprach von der Gefahr der Monopolisierung. Denn sämtliche rund 450 Ladengeschäfte von Kaiser’s Tengelmann (KT) im Großraum Berlin, in München/Oberbayern und Nordrhein-Westfalen, die zugehörigen Logistik- und Verwaltungsstandorte, sowie die ‚Birkenhof‘-Fleischwerke sollten verkauft werden. Um die Übernahme stritten REWE und EDEKA.

Das Genehmigungsverfahren

  • Die Sache wurde anhängig beim Bundeskartellamt, das zu entscheiden hat, wenn die Gefahr einer marktbeherrschenden Stellung (hier durch EDEKA), besteht. Und das Kartellamt sagte: Nein! Es sah die Gefahr von Wettbewerbsbeschränkungen, wenn die Kaiser’s/Tengelmann-Filialen vom Marktführer EDEKA übernommen würden. Untersagt wurde die Übernahme daneben auch, weil EDEKA dann noch mehr Einkaufs-Macht gegenüber den Lieferanten ausspielen könnte.
  • EDEKA und KT, in den Verhandlungen vertreten durch Erivan Haub, beantragten nach der Untersagung der Fusion durch das Bundeskartellamt eineMinistergenehmigung. Aufgrund dieser Regelung (in §42 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen = GWB) kann der Bundeswirtschaftsminister (persönlich, nicht das Ministerium) einen vom Bundeskartellamt untersagten Zusammenschluss genehmigen, wenn „die Wettbewerbsbeschränkung von gesamtwirtschaftlichen Vorteilen des Zusammenschlusses aufgewogen wird oder der Zusammenschluss durch ein überragendes Interesse der Allgemeinheit gerechtfertigt ist. …“
  • Gabriel hat diese Erlaubnis am 09.03.2016 unter Auflagen erteilt.
  • Gegen diese Entscheidung haben die unterlegenen Mitbewerber REWE und MARKANT geklagt.
  • Und sie hatten Erfolg: am 12. 07.2016 hat der für Kartellsachen zuständige Senat des OLG Düsseldorf die Ministererlaubnis vorläufig außer Kraft gesetzt. Auch wenn dieses Urteil noch nicht rechtskräftig ist: Der Beschluss ist eine schallende Ohrfeige für den Bundeswirtschaftsminister: Denn das Gericht kommt zu dem Schluss „dass die erteilte Ministererlaubnis unter mehreren … Gesichtspunkten rechtswidrig“ sei. [1, 2]

Geheime Gespräche des Ministers begründen Befangenheit und fehlende Neutralität

Besonders pikant ist das erste, wichtigste Argument des Gerichts:

Der Minister hat in der entscheidenden Phase des Erlaubnisverfahrens mit EDEKA und KT geheime Gespräche geführt. Zu diesem Zeitpunkt lag ein Angebot von REWE zur Übernahme von KT vor und zwar unter Erhalt aller 16.000 Arbeitsplätze bei KT. Das zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Angebot von EDEKA hingegen habe einen signifikanten Arbeitsplatzabbau bei KT vorgesehen. Danach habe der Minister „Sechs-Augen-Gespräche“ geführt mit dem Vorstandsvorsitzenden von EDEKA und Herrn Haub, dem Miteigentümer von KT. Der Inhalt dieser Gespräche wurde nicht aktenkundig gemacht. Der Mitbewerber REWE wurde von diesen Gesprächen nicht informiert und erst recht nicht beteiligt. [siehe Update vom 13.07. in der Fußnote]

In diesem Vorgehen von Gabriel sieht das Gericht eine eklatante Verletzung des Gebots auf ein transparentes, objektives und faires Verfahren. Im juristischen Sinne war der Minister also „befangen“ und hätte insofern über die Erteilung der Erlaubnis nicht entscheiden dürfen.

Auf weitere – durchaus interessante – Argumente des Gerichts in Sachen Übernahmeverfahren im Lebensmitteleinzelhandel soll hier gar nicht näher eingegangen werden [Falls es Sie interessiert: Der Beschluss des Gerichts ist in voller Länge in [2] zu finden.]

Wie „befangen“ bzw. „neutral“ ist Gabriel in Sachen Erneuerbare Energien, Rüstungsexporte oder TTIP/CETA?!

Denn es stellt sich hier doch die Frage, ob Gabriel nur im oben genannten Fall, als es um Lebensmittel ging, Neutralität und Fairness vermissen ließ. Oder ob diese – aktuell von einem Gericht attestierte – Befangenheit und fehlende Neutralität häufiger anzutreffende Merkmale seines Handels als Minister und Politiker sind:

Ein Blick auf nur die Pressemitteilungen, d.h. Erfolgsmeldungen des Bundeswirtschaftministeriums aus den letzten beiden Wochen nährt solche Zweifel:

  • Beispiel: Energiewende: „Gabriel: Die nächste Phase der Energiewende kann beginnen“, heißt es da am 08.07.2016 [3]: Was Gabriel hier als Fortschritt verkauft, ist ein gewaltiger Rückschritt: Deutschland wird die Klimaziele deutlich verfehlen, das neue Gesetz ist Rückschritt statt Fortschritt und bremst Erneuerbare Energien aus, statt sie zu fördern [siehe http://cives.de/bundesregierung-bremst-erneuerbare-energietraeger-aus-3273%5D
  • Beispiel Rüstungsexporte: Im Januar 2014, kurz nach seinem Amtsantritt als Wirtschaftsminister, nahm Gabriel in einem Interview mit dem Stern [4] den Mund sehr voll:

    „Es ist eine Schande, dass Deutschland zu den größten Waffenexporteuren gehört“„Also, ich bin für eine restriktive Haltung beim Waffenexport.“ … und „Keine Waffen an Länder, in denen Bürgerkrieg herrschaft. Auch Unrechtsregimen sollte man keine Waffen verkaufen.“

    Das sagte Herr Gabriel. Und was tat sich danach?! Im Jahr dieser Willenserklärung – 2014 – sank der Wert der Ausfuhrgenehmigungen für Rüstungsexporte tatsächlich: von 5,9 Milliarden Euro im Jahr 2013 auf knapp 4 Milliarden in 2014. Doch schon im Jahr 2015 wurde Gabriel von der Wirklichkeit eingeholt: Die Exporte schnellten hoch auf 7,9 Milliarden Euro [5]. Und sonderlich wählerisch, was die Abnehmerstaaten anging, zeigte sich die deutsche Regierung auch nicht: Saudi-Arabien und Katar z.B. gehören wie selbstverständlich dazu.

  • Beispiel TTIP und CETA: Am 01.10.2015 erklärt Gabriel im Bundestag: „Es wird keine privaten Schiedsgerichte [zu TTIP] mehr geben.“ [6] Im Mai 2016 berichtet die Zeit [7]: „Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel hat private Schiedsgerichte für Investoren bisher kritisiert. Ein internes Papier zeigt nun: Er wirbt für ihren Erhalt.“

Eine Vergleichsliste von ‚Was Gabriel sagt …‘ gegen ‚Was Gabriel tatsächlich tut‘ ließe sich noch eine ganze Weile fortsetzen. Fragt sich nur, ob es wirklich noch notwendig ist, weitere Belege im Einzelfall zusammenzutragen für das Handeln eines Ministers, der – so sagt es inzwischen auch das OLG Düsseldorf – nicht in der Lage war, neutral, objektiv und unbefangen seine Aufgabe wahrzunehmen.

Update vom 13.07.2016

Das vorliegende Angebot von REWE sah also vor, die 16.000 Arbeitsplätze zu erhalten. Insofern geht die Verteidigungsstrategie, die Gabriel und das Bundeswirtschaftsministerium seit Bekanntwerden des Gerichtsbeschlusses fahren (es sei um den Erhalt der Arbeitsplätze gegangen), am Sachverhalt vorbei.

Siehe auch Kommentar auf Tageschau vom 12.07.2016, 18.22 Uhr [8]: „Offene Fragen beantwortet er nicht, lieber sucht Wirtschaftsminister Gabriel die Fehler bei anderen. Auf das Urteil zu seiner Ministererlaubnis reagiert er wie trotziges Kind. Dabei seien Minister schon für weniger zurückgetreten.“

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Quellen und Verweise

[1]   Übernahme von Kaiser’s Tengelmann durch EDEKA: Ministererlaubnis gestoppt, 12.07.2016, Pressemitteilung Nr. 25/2016 des OLG Düsseldorf
http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/behoerde/presse/Presse_aktuell/20160712_PM_Eilentscheidung-Minister-Edeka_Tengelmann/index.php[2]   Beschluss des OLG Düsseldorf im Kartellverwaltungsverfahren VI – Kart 3/16 (V)
http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/behoerde/presse/Presse_aktuell/20160712_PM_Eilentscheidung-Minister-Edeka_Tengelmann/Beschluss-anoymisiert-VI–Kart-3-16-_V_.pdf[3]   ’Gabriel: Die nächste Phase der Energiewende kann beginnen‘, 08.07.2016, Bundesministerium für Wirtscahft und Energie
http://bmwi.de/DE/Presse/pressemitteilungen,did=773218.html[4]   ‚Ausmaß deutscher Waffenexporte „ist eine Schande“‚, 29.01.2014, Stern
http://www.stern.de/politik/deutschland/sigmar-gabriel-im-stern-interview-ausmass-deutscher-waffenexporte–ist-eine-schande–3138460.html[5]   ‚Deutsche Rüstungsexporte fast verdoppelt‘, 04.07.2015, de.statista.com[6]   ’Gabriel: Bei TTIP keine privaten Schiedsgerichte‘, 01.10.2015, Deutscher Bundestag – Textarchiv
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2015/kw40_de_ttip/389588[7]   ’Bundesregierung trickst bei Schiedsgerichten‘, 18.05,2016, Zeit
http://www.zeit.de/wirtschaft/2016-05/schiedsgerichte-erhalt-ttip-investitionsschutz-sigmar-gabriel[8]   ’Minister mussten schon für weniger gehen‘, 12.07.2016, 18.22 Uhr, Tagesschau.de
http://www.tagesschau.de/kommentar/gabriel-447.html

Wir bringen auch Ihr Thema rüber …

Gabriel: DAX-Konzerne sollen Flüchtlinge einstellen

Angriff ist Verteidigung – Krieg ist Einsatz – Propaganda ist Wahrheit – Unrecht ist Recht

Von Generalbundesanwalt

 

 

„Es ist uns bekannt, dass kein Generalbundesanwalt der Bundesrepublik Deutschland jemals gegen die obersten Repräsentanten des Staates ermittelt hat…“ So steht es im abschließenden Absatz der Strafanzeige der „Delmenhorster Stimme für Frieden“, die sich gegen die am 4. Dezember 2015 vom Bundestag beschlossene grundgesetzwidrige Beteiligung der Bundeswehr am völkerrechtswidrigen Krieg in Syrien wendet. Die Unterzeichner wollen sich von ihren Enkeln nicht vorwerfen lassen, dass sie geschwiegen haben, „als der Staat einen Angriffskrieg geführt hat“. Am 7. Juli 2016 „kam mit der Post ein dreiseitiger Brief vom Generalbundesanwalt mit der Erläuterung, dass kein Ermittlungsverfahren gegen die Bundesregierung eröffnet werden wird. Er wird hier kommentarlos wiedergegeben.“ Mit diesen ernüchternden Worten weist die „Delmenhorster Stimme für Frieden“ auf den Brief des Generalbundesanwalts hin, der mit dem 14. Juni 2016 datiert ist und der auf die Strafanzeige Bezug nimmt, die am 9. Dezember 2015 per Einschreiben in die Post gegangen war. Auch die NRhZ enthält sich einer eigenen Bewertung und gibt das Schreiben des Generalbundesanwalts hier kommentarlos wieder.

DER GENERALBUNDESANWALT BEIM BUNDESGERICHTSHOF

Herrn
Dr.-Ing. M. Yavuz Özoguz
Schilfweg 53
27751 Delmenhorst

Aktenzeichen: 3 ARP 101/15-4 (bei Antwort bitte angeben)
Bearbeiter/in: EStA Schneider-Glockzin
Datum: 14. Juni 2016

Betrifft:
Ihre Strafanzeige wegen des Vorwurfs der Vorbereitung eines Angriffskriegs (Syrien-Einsatz der Bundeswehr)

Sehr geehrter Herr Özoguz,

im Zusammenhang mit dem Syrien-Einsatz der Bundeswehr sind beim Generalbundesanwalt seit Dezember 2015 zahlreiche Strafanzeigen gegen Bundeskanzlerin Dr. Angela Merket, Verteidigungsministerin Dr. Ursula von der Leyen und weitere Mitglieder des Bundeskabinetts eingegangen. Viele Strafanzeigen erstrecken sich auf diejenigen Bundestagsabgeordneten, die am 4. Dezember 2015 dem Regierungsantrag zum Einsatz der Bundeswehr zugestimmt haben, sowie auf Soldaten, die für die militärische Planung und Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen zuständig sind. Auch Ihre Strafanzeige befasst sich mit dem Syrien-Einsatz der Bundeswehr.

Der Generalbundesanwalt hat den Sachverhalt umfassend geprüft, jedoch keine Ermittlungen eingeleitet, weil zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine verfolgbare Straftat fehlen (§ 152 Abs. 2 StPO).

Nach § 80 StGB macht sich strafbar, wer einen Angriffskrieg (Artikel 26 Abs. 1 GG), an dem die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sein soll, vorbereitet und dadurch die Gefahr eines Krieges für die Bundesrepublik Deutschland herbeiführt. Damit setzt die Strafnorm den Verfassungsauftrag des Artikel 26 Abs. 1 Satz 2 GG um. Aus Artikel 26 Abs. 1 Satz 1 GG lässt sich ableiten, dass die Vorbereitung eines Angriffskrieges als Unterfall solcher verfassungswidriger Handlungen angesehen wird, „die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören.“ Es ist allgemein anerkannt, dass der Straftatbestand angesichts des verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgebots (Artikel 103 Abs. 2 GG) und unter Berücksichtigung der historischen und systematischen Hintergründe einschränkend interpretiert werden muss. Dies bedeutet, dass ein strafrechtlich relevanter Angriffskrieg erst dann vorliegt, wenn eine offenkundige und schwerwiegende Verletzung des Völkerrechts zu konstatieren ist. Die den Anzeigen überwiegend zugrunde liegende schematische Annahme, völkerrechtliche Maßstäbe und Beurteilungen seien für die strafrechtliche Würdigung ohne weiteres präjudiziell, geht daher fehl.

Gemessen hieran ist der von der Bundesregierung beschlossene und von einer breiten Bundestagsmehrheit gebilligte Einsatz der Bundeswehr „zur Verhütung und Unterbindung terroristischer Handlungen durch die Terrororganisation IS“, der sich nicht gegen die syrische Regierung, sondern eine nicht-staatliche Konfliktpartei richtet und ein nicht mehr durch den syrischen Staat kontrolliertes Gebiet betrifft, ersichtlich nicht als „Angriffskrieg“ im Sinne der Strafnorm des § 80 StGB zu qualifizieren. Denn dieser militärische Beitrag zu einer breiten internationalen Allianz von mehr als 60 Staaten, der vor allem die Einsatzunterstützung durch Luftbetankung, den Begleitschutz des Marineverbandes, See- und Luftraumüberwachung sowie Aufklärung beinhaltet, entspricht dem Leitbild einer strafbewehrten kriegerischen Aggression in keiner Weise.

Unabhängig davon, ob – wofür indes unter Berücksichtigung des aktuellen völkerrechtlichen Diskussionsstands gute Gründe sprechen – die Resolution 2249 (2015) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen vom 20. November 2015 oder das Recht auf kollektive Selbstverteidigung gemäß Artikel 51 der Charts der Vereinten Nationen eine völkerrechtliche Legitimation der in Rede stehenden militärischen Maßnahmen darstellen, haben die für den Bundeswehr-Einsatz verantwortlichen Regierungsmitglieder und Parlamentarier im Rahmen des ihnen zustehenden politischen Ermessens gerade in der Absicht gehandelt, nach den blutigen Anschlägen in Paris vom 13. November 2015 Frankreich beizustehen und weitere terroristische Angriffe dieser Art zu unterbinden. Im Antrag der Bundesregierung vom 1. Dezember 2015 wird dies wie folgt formuliert:
„Die Anschläge in Tunesien, der Türkei, dem Libanon, gegen Russland und insbesondere in Paris haben gezeigt, dass die Terrororganisation sogenannter ‚Islamischer Staat‘ (IS) weit über die derzeit von ihr kontrollierten Gebiete in Syrien und im Irak hinaus eine globale Bedrohung für Frieden und Sicherheit darstellt. Mit den Anschlägen in Paris hat IS Frankreich und die freiheitliche Werteordnung Europas direkt angegriffen. IS stellt aufgrund seiner extremistisch-salafistischen Gewaltideologie, seiner terroristischen Handlungen, seiner anhaltenden schweren, systematischen und ausgedehnten Angriffe auf Zivilpersonen sowie seiner Anwerbung und Ausbildung ausländischer Kämpfer eine Bedrohung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit dar.“

Ferner hat die Bundesregierung im genannten Antrag betont, das Vorgehen sei „eingebettet in einen breiten politischen Ansatz, der von der großen Mehrheit der Staatengemeinschaft getragen wird und der auf politischer, diplomatischer, humanitärer, entwicklungspolitischer, militärischer und rechtsstaatlicher Ebene wirkt.“ Ein derartiger multinationaler, defensiv ausgerichteter und von vielfältigen politischen Initiativen flankierter Militäreinsatz wird vom Straftatbestand des § 80 StGB nicht erfasst.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Schneider-Glockzin

Quellen:

Schreiben der Generalbundesanwaltschaft
http://delfrieden.de/Syrien-Strafanzeige.pdf

Strafanzeige der „Delmenhorster Stimme für Frieden“
http://delfrieden.de/index.htm

Anhang – Anzeige wg. Beteiligung am Angriffskrieg in Syrien:

An den Generalbundesanwalt
Herrn Dr. Peter Frank
Brauerstraße 30
76135 Karlsruhe
poststelle@generalbundesanwalt.de

Delmenhorst den 9.12.2015

Anzeige wegen Vorbereitung eines Angriffskrieges

Anzeige gemäß § 80 StGB i.V. mit Artikel 26 Abs. 1 Grundgesetz gegen Bundeskanzlerin Dr. A. Merkel, Bundesministerin der Verteidigung Dr. v.d. Leyen und Außenminister Dr. Steinmeier wegen Vorbereitung eines Angriffskrieges

Hiermit erstatten die Unterzeichner Anzeige gegen Frau Dr. Angela Merkel unter Bezugname auf deren Richtlinienkompetenz als Bundeskanzlerin sowie gegen die gesamte Bundesregierung.

Begründung

Die Terroranschläge von Paris vom 13. November 2015 wurden mutmaßlich von Terroristen mit französischen und belgischen Staatsbürgerschaften ausgeführt [1]. Für jedermann ersichtlich hat mit den Terrorakten kein kriegsgleicher Angriff eines staatlichen oder staatsähnlichen äußeren Feindes auf Frankreich stattgefunden, sondern es wurde ein schwerwiegendes Verbrechen begangen, das nach deutschem Recht als Terroranschlag bzw. Verbrechen einer terroristischen Vereinigung eingestuft werden muss. Bis heute ist keine Urheberschaft einer bestimmten terroristischen Vereinigung gerichtsverwertbar bewiesen. Ein angebliches Bekennerschreiben von Mitgliedern des so genannten Islamischen Staates (IS) ist von unbekanntem Echtheitsgrad. Keine einzige noch so obskure geheimdienstliche Quelle verweist auf die Urheberschaft durch Terroristen aus Syrien oder dem Irak. Jeglicher Zusammenhang mit dem syrischen Staat wird nicht einmal behauptet! Syrien lässt sich nicht als Sitz der Verursacher dieses Terroraktes ausmachen oder gar beweisen. Der Beweis dazu wurde noch nicht einmal versucht. Doch selbst wenn die Terroristen in Syrien sitzen würden, würde es sich um terroristische Gruppen handeln, die auch vom syrischen Staat bekämpft werden.
Der französische Präsident hat dennoch einen „Krieg“ erklärt und entschieden, IS-Stellungen in Syrien bombardieren zu lassen. Hierzu wurde weder ein UN-Mandat angestrebt, noch irgendeine andere völkerrechtliche Legitimation vorgelegt. Nicht einmal der NATO-Bündnisfall wurde ausgerufen, in dem das Recht einer kollektiven Selbstverteidigung vorgesehen ist!

Allein die französische Behauptung, dass es sich um einen Verteidigungskrieg handle, bei gleichzeitiger Negierung des NATO-Bündnisfalls, kann nicht als Rechtsgrundlage gewertet werden, zumal in der Geschichte der Menschheit sämtliche Angriffskriege mit der Begründung, es seien Verteidigungskriege, gerechtfertigt wurden. Seit dem Briand-Kellogg-Pakt von 1928 sind Angriffskriege völkerrechtlich geächtet.

Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat den Angriffskrieg 1974 definiert (Resolution 3314 [2]). Der Text lässt keinen Zweifel zu, dass Frankreich einen Angriffskrieg gegen Syrien durchführt, da weder eine Genehmigung Syriens für die Angriffe vorliegt, noch der Staat Syrien jemals Frankreich auch nur bedroht hat, noch um Hilfe bei Frankreich ersucht hat, noch ein UN-Mandat vorliegt.

Laut Grundgesetz (GG) der Bundesrepublik Deutschland ist die Teilnahme an einem Angriffskrieg grundsätzlich verboten und unter Strafe zu stellen. Relevante Gesetze und Verträge sind dabei:

Art. 26 Abs. 1 GG: Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.

Nach Art. 2 des Zwei-plus-Vier-Vertrages vom 12. September 1990 über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland gilt mit Inkrafttreten am 15. März 1991: (Verbot des Angriffskrieges). Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik bekräftigen ihre Erklärungen, dass von deutschem Boden nur Frieden ausgehen wird. Nach der Verfassung des vereinten Deutschlands sind Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, verfassungswidrig und strafbar. Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik erklären, dass das vereinte Deutschland keine seiner Waffen jemals einsetzen wird, es sei denn in Übereinstimmung mit seiner Verfassung und der Charta der Vereinten Nationen.

Der in Ausführung des Art. 26 GG erlassene § 80 StGB lautet: Wer einen Angriffskrieg (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes), an dem die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sein soll, vorbereitet und dadurch die Gefahr eines Krieges für die Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.

Als einzige gesetzliche Ausnahme für obige Bestimmungen gilt eine Resolution des UN-Sicherheitsrats gemäß Art. 42 oder Art. 53 der Charta der Vereinten Nationen. Eine solche Resolution liegt allerdings bis heute nicht vor. Frankreich hat bis heute den Selbstverteidigungsfall gemäß Art. 51 UN-Charta im UN-Sicherheitsrat nicht feststellen lassen. Eine UN-Resolution zur formellen Genehmigung militärischer Aktionen in Syrien gibt es bisher nicht. Der völkerrechtlich rechtmäßig amtierende Präsident Assad hat Frankreich nicht um militärische Hilfe gebeten noch irgendeine andere syrisch basierte Organisation. Im Gegenteil ist es nach wie vor das erklärte Ziel des US-geführten Bündnisses, sich gewaltsam in die inneren Angelegenheiten Syriens einzumischen und einen so genannten Regime-Change herbeizubomben. Sowohl Spitzenpolitiker Frankreichs als auch der USA haben hinreichend oft betont, dass sie darüber bestimmt haben, wie die Zukunft Syriens auszusehen habe, selbst wenn das syrische Volk anders entscheiden sollte. Im völkerrechtlichen Sinne handelt es sich daher bei dem französischen Vorgehen ebenso wie bei den US-amerikanischen und neuerdings auch britischen Bombenflügen unzweifelhaft um einen Angriffskrieg auf einen souveränen Staat. Die Bombenangriffe durch britische und US-amerikanische Streitkräfte werden noch nicht einmal mit dem Vorwand eines Verteidigungskrieges geführt, da in beiden Ländern vor den Bombardements keine Terroranschläge durch den IS erfolgt sind.

Die Bombardements, die durch die deutsche Luftaufklärung unterstützt werden sollen, widersprechen auch jeglicher Rechtsstaatlichkeit, in der ein Ankläger nicht gleichzeitig Richter und Vollstrecker zugleich sein kann. Wenn Frankreich und die USA Syrien (oder Teile davon) des Angriffs auf ihr Territorium bzw. des Terrorismus bezichtigen, so können Frankreich und USA nicht gleichzeitig die Richter und Vollstrecker ihres eigenen Urteils sein bei Umgehung und Ausschluss aller höheren Weltgremien wie z.B. dem UN-Sicherheitsrat. Wird diese Praxis geduldet bzw. sogar mitgetragen, wird dadurch jeder Form von Terrorismus eine Legitimation erteilt, da die Terroristen sich genau auf die gleiche Art rechtfertigen können. Damit würde die Stärke des Rechts ausgehöhlt durch das Recht des Stärkeren.

Bitte hier weiterlesen:

http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=22957

Österreich: Mädchen unsittlich berührt – Onkel ohrfeigt Täter und erhält Anzeige

(Admin: Freifahrtschein für Sexattacken wohin man schaut; die Opfer und Beschützer dürfen sich nicht wehren. Früher war eine Ohrfeige mal eine tätliche Beleidigung. Das sieht bei Fremden wohl anders aus, denen darf man nichts tun, selbst wenn sie sich alle Rechte herausnehmen.)

Der Onkel eines mutmaßlichen Sex-Opfers muss sich nun vor Gericht wegen Körperverletzung verantworten. Dieser hatte dem Verdächtigen eine Ohrfeige verpasst.
Symbolbild Foto: RALF HIRSCHBERGER/Getty Images
SymbolbildFoto: RALF HIRSCHBERGER/Getty Images

In einem Schwimmbad in Österreich kam es offenbar erneut zu einem sexuellen Übergriff auf ein Kind.

Wie die Kronen-Zeitung berichtet, ereignete sich der Vorfall im Linzer Hummelhofbad. Ein 17-jähriger Afghane habe dort im Schwimmbecken ein zehnjähriges Mädchen unsittlich berührt. Das Kind habe den Vorfall seiner Tante und seinem Onkel, mit denen es im Schwimmbad war, erzählt.

Darauf hin habe der Onkel des Opfers sich den mutmaßlichen Sextäter vorgeknöpft. Nach einer verbalen Auseinandersetzung folgte, der Zeitung zufolge, eine Ohrfeige. Die Aktion könnte dem Onkel nun zum Verhängnis werden, denn dieser wurde offenbar von dem Afghanen wegen Körperverletzung angezeigt.

Verdächtiger bestreitet den Vorfall

Nach dem Eintreffen der Polizei bestritt der 17-Jährige laut „Krone“ die Tat. Es habe keinen Übergriff auf das Mädchen gegeben. Der mutmaßliche Täter habe aber über Kopfschmerzen geklagt und sei zur Untersuchung in ein Krankenhaus gebracht worden. Dort konnte keine Verletzung festgestellt werden, heißt es. Danach sei der Onkel des mutmaßlichen Opfers wegen Körperverletzung angezeigt und der Afghane vorübergehend festgenommen worden.

Im „Krone“-Interview sagte der Staatsanwalt Alois Ebner, dass eine „körperliche Attacke nur dann durch den Notwehrparagrafen gedeckt ist, wenn eine unmittelbare Gefahr abgewehrt wird“. Und selbst dann, dürfe das Opfer oder ein Helfer, nur das „gelindeste Mittel“ anwenden. Alles darüber hinaus, so auch eine Ohrfeige, kann laut Ebner vor Gericht enden. (so)

http://www.epochtimes.de/

Heiko Maas und sein »Aktionstag gegen Hasspostings«

(Admin: Aus einem Kommentar: Der Typ ist so lächerlich. Da kann ich nur sagen: BRAVO.)
14 Juli 2016

Heiko Maas und sein »Aktionstag  gegen Hasspostings«  scheint laut den Kommentaren auf der Facebook- Präsenz seines Ministeriums, nicht nur mächtig in die Hose , sondern vielen gehörig auf die Nerven, auf die Eier und am Hinterteil vorbei gegangen zu sein.

Heiko Maas (SPD) (Bild. metropolico.org)

Heiko Maas (SPD) (Bild. metropolico.org)

 

»Für Rassismus und Fremdenfeindlichkeit darf in den sozialen Medien genauso wenig Platz sein wie auf der Straße. Hass und Hetze dürfen sich im Internet nicht ungehindert verbreiten«. Mit diesen tapferen Worten wendet sich Heiko Maas (SPD), Bundesminister der Justiz und Verbraucherschutz (bmjv)- wieder einmal in einen Konfirmandenanzug gezwängt und eine zu eng zugezogenen, braunen Krawatte um den sozialistischen Hals gewunden – an den gemeinen Bundesbürger um diesem mitzuteilen, dass er den am Mittwoch durchgeführten »Aktionstag gegen Hasspostings« begrüßt. Was denn sonst, ist diese Disziplinierungsmaßnahme doch Hirnen wie seinem entsprungen.

Kneift man die Augen etwas zusammen, könnte man Heiko fast mit Mao Zedong verwechseln, wenn er des Weiteren dem Volk kundtut, dass das »entschlossene Vorgehen der Ermittlungsbehörden jedem zu denken geben sollte, bevor er bei Facebook in die Tasten haut«.

Schaut man sich im Kommentarbereich seiner bmjv-Facebookseite um, gewinnen man den Eindruck, dass Heiko Maas neben Unverständnis, Wut und Verachtung alles erntet – nur keinen Applaus.  Wie es scheint, erträgt die Mehrheit der Kommentatoren die Diskrepanz zwischen Heiko Maas Aussagen und der Realität nicht mehr, macht sich Luft und schert sich stellenweise einen feuchten Kehricht um die nun offen angedrohten »Maas-Nahmen« bei zukünftig verweigerter Linientreue. Eine kleine Auswahl aus der Gemütsverfassung des -noch nicht ganz maultoten-  »Pöbels«, »Packs« und der »Schande für Deutschland« :

»Wenn der Staat härter gegen unerwünschte Meinungen vorgeht, als gegen schwerste Bandenkriminalität, dann ist die Demokratie auf dem Rückzug!« 

»Wer gibt diesen vom Volk auf Zeit gewählten Politikern das Recht, die Meinungsfreiheit der Bürger einzuschränken? Sind diese Politiker für oder gegen das deutsche Volk? Sind Sie gegen das eigene Volk , gehören Sie umgehend von allen öffentlichen Ämtern entfernt. Sie sind für das deutsche Volk nicht mehr tragbar, Sie vertreten nicht mehr die Interessen der Mehrheit des deutschen Volkes, sondern nur noch Ihren Status in der EU, auf Teufel komm raus, wir schaffen das. Wir fordern den sofortigen Rücktritt solcher Politiker, die nur im Ausland glänzend dastehen wollen, und alles auf Kosten der dummen deutschen Bürger.« 

»Ich warte auf einen Aktionstag gegen verbrecherische Politker.« 

»Immer wenn die Politmonarchie anfängt sich vor dem Wort zu fürchten, Bücher verbrennt, sperrt und löscht, haben ihre Waffen versagt, die Totalitäre ist die Folge zur vollendeten Vernichtung jeglicher Demokratie.«

»Volksdichter « 

»Der Typ ist so lächerlich ….. Wenn die Daten von vermeintlichen „Rechten“ ins Netz gestellt werden, auf Terrorseiten wie „linksunten“ usw. zu Straftaten aufgerufen wird und bei Demos von „Aktivisten“ linker Coleur 120 Polizeibeamte verletzt und Sachschäden in beträchtlicher Höhe verursacht werden passiert => NICHTS !! Aber wenn jemand seinen Frust gegen diese merkwürdige Politik etc. zum Ausdruck bringt steht die Polizei vor der Tür ….Als wenn die Beamten keine WIRKLICHEN Probleme zu bekämpfen hätten ….Armes Deutschland – wir machen uns auf der ganzen Welt lächerlich !« 

»Wann wird es einen Aktionstag gegen linke ausufernde Gewalt geben? Wann einen Aktionstag gegen Gewalttätige Asylbewerber? Sie können noch so viele Aktionstage inszenieren, die ihrer Gesinnung entsprechen..das Volk steht auf!« 

»Na das ist ja gerade das famosean der Sache… dieses bewußte Messen mit zweierlei Maas (haha welch treffendes Wortspiel). Es verdeutlicht, daß es hier gar nicht um Hass, sondern um einen Einschüterungsversuch missliebiger Meinungen geht.« 

» wer entscheidet was als „rechts“ gebrandmarkt wird? jetzt unterstürzt der Staat eineblockwartmentalität und bricht in Wohnungen ein, deren Bewohner „hetzen“. nebenbei: spricht der Innenminister eigentlich durch seine nase?« 

»mein lieber kleiner bundesheiko. was ist da mit deinen ganzen hassgeschichten die du verbreitest? und mein lieber heiko, warum drohst du den menschen? meinungsfreiheit gibt es ja in der BRinD GmbH nicht mehr. ich frage mich wie lange ihr das noch so machen wollt? es werden jeden tag mehr menschen die aufwachen, die erkenne das ihr sie von vorn bis hinten verarscht und ich finde es richtig gut das vorallem ganz viele bei der firma polizei aufwachen und erkennen in was für einem Dreckssystem wir leben.« 

»Ich finde das auch ganz schön armselig! Und das Beste: Jemand, der etwas falsches sagt und keinem etwas tut bekommt die gleiche Strafe wie jemand, der versucht jemand zu vergewaltigen? Wo bleibt denn da die Relation? Ihr Politiker beweist jeden Tag wieder, dass jeder Depp euren Job machen kann. Hauptsache man hat keine Skrupel und ist käuflich. Für mich seid ihr Psychopathen und Soziopathen… anders kann man sich euer Verhalten nicht erklären. Auch das zum Thema Gesetzentwurf zur Änderung des Strafmaßes bei Mord durch Herrn Maas – für mich seid ihr auch Mörder! Seelenmörder, Freiheitsmörder, Selbstbestimmungsmörder, Lebensqualitätsmörder… einfach wie falsche hinterfotzige Nattern.« 

»Mimimimimi……« 

»Wann wird es einen Aktionstag gegen linke ausufernde Gewalt geben? Wann einen Aktionstag gegen Gewalttätige Asylbewerber? Sie können noch so viele Aktionstage inszenieren, die ihrer Gesinnung entsprechen..das Volk steht auf!« 

» Schwätzer« 

»Auch islamistische und linksextreme Hetzer erwischt? Ups, Entschuldigung. Ich vergaß. Das sind ja die guten. Die dürfen Pegida, AfD und Co. mit Mord drohen.« 

»Ein unglaublicher Wichtigtuer und Hetzer. Er gehört von seinem Amt entfernt, bevor es zu spät ist.« 

»Ja, wir befinden uns im Krieg. Der zunehmend totalitäre „Rechtsstaat“ eines Herrn Maas – mit seinen offensichtlichen Einschüchterungsversuchen – gegen den Bürger und das Aussprechen unbequemer Wahrheiten („Hass-Postings“ genannt).« 

»Meinungsfreiheit Maas-geblich zensiert« 

»Meinten Sie die Hasspostings von den Antifas, die zum Mord und auch zu Vergewaltigungen an Deutschen aufrufen?Oder meinten Sie hier einige, die Kommentare abgeben wie z.b.: „Ihr Deutschen werdet alle Geköpft, wenn ihr nicht akzeptiert das der Islam in Deutschland das sagen hat!“?Oder meinten Sie jetzt Deutsche Bürger (auch mit Migrationshintergrund), die sich Sorgen machen, weil es einfach unkontrollierte Einreisende gibt? Sind jetzt simple Beispiele. Bin mir gerade nicht so sicher, was da am schlimmsten ist!!! Bitte vor 8 Uhr nicht Klingeln, möchte erst in Ruhe Frühstücken, Kaffee kostet dann -,50 Cent, bin ja nicht so. Danke und freundliche Grüße»

… und so weiter und so weiter.

Einige, übersichtlich wenige lobten dann doch: »Hallo Herr Maas, tolle Ansprache. Ich bin nicht mit allem was sie machen einverstanden… aber da stehe ich voll hinter Ihnen « (BS)

Heiko Maas und seine offen ausgesprochene Drohung, an alle die in die Tasten hauen:

Kanzlerin räumt ein: Terroristen wurden mit Flüchtlingswelle nach Europa eingeschleust

Erstmals, seit Beginn der Flüchtlingskrise, räumt Bundeskanzlerin Merkel ein, dass sich Terroristen unter den Flüchtlingen und Migranten in Europa befinden könnten. Experten und Sicherheitsbeamte warnen bereits seit Monaten vor der Offenen-Grenzpolitik. Die Regierung wich diesem Thema bislang aus.
Bundeskanzlerin Angela Merkel. Foto: Bernd Settnik/dpa
Bundeskanzlerin Angela Merkel.Foto: Bernd Settnik/dpa

„Terroristen kommen mit der Flüchtlingswelle nach Europa“, sagen kritische Stimmen bereits seit Monaten. Auch die Deutsche Polizeigewerkschaft wies mehrfach darauf hin. Die Bundesregierung hatte auf diese Prognose nicht reagiert.

Das änderte sich am Montagabend. Bei einer CDU-Veranstaltung in Zingst hat Bundeskanzlerin Angela Merkel erstmals die Möglichkeit eingeräumt, dass im Zuge der Flüchtlingsbewegung auch Terroristen nach Europa gekommen sind. Dies berichten Deutsche Wirtschafts Nachrichten unter Berufung von Aufzeichnungen eines Reuters-Journalisten.

Demnach sagte die Kanzlerin: „Wir spüren plötzlich, dass zwischen uns und Syrien eine ganz enge Verbindung ist, weil es eine Reihe von Terroristen gibt, die sind in Europa aufgewachsen, auch in Deutschland, werden dann in Syrien ausgebildet, kommen zum Teil wieder zurück, zum Teil wurde sogar die Flüchtlingsbewegung genutzt um dort Terroristen mit einzuschleusen ….

Von Seiten der Regierung war bislang noch nicht die Rede von eingeschleusten Terroristen in Europa.

Die Kanzlerin forderte von den Bundesbürgern stets Durchhaltevermögen während der nicht Enden wollenden Asylkrise. Unermüdlich sollen die Deutschen Flüchtlinge und Migranten aufnehmen und das möglichst unvoreingenommen und mit Offenheit den Flüchtlingen gegenüber.

Die Bundesregierung habe jedoch bislang keine Handlungsanweisungen vorgelegt, wie ein hilfsbereiter Deutscher überprüfen kann, ob ein Flüchtling einen Terror-Hintergrund haben könnte oder nicht, kritisieren die Deutschen Wirtschafts Nachrichten die Willkommenspolitik der Kanzlerin.

Wer ist Flüchtling, wer Terrorist?

Nicht nur die Bundesbürger, sonder auch die deutschen Behörden, können nicht feststellen wer von den eingereisten Flüchtlingen ein Hilfsbedürftiger und wer ein Terrorist ist. Es gibt hunderttausende Personen die sich illegal in Deutschland aufhalten. Die Kanzlerin hat die Schließung der deutschen Grenzen bisher strikt abgelehnt.

70 Prozent der Eingereisten haben sich nicht mit gültigen Papieren ausweisen können. Ihre Registrierung erfolgte rein auf ihre eigenen Aussagen hin, gab der Verfassungsschutzschutz bekannt. Die Sicherheitslage in Deutschland wird von Verfassungsschutzschutz-Präsident Hans-Georg Maaßen inzwischen für „sehr ernst“ gehalten. Derzeit lägen aber keine Erkenntnisse über konkrete Anschlagspläne vor. Trotzdem hat man Polizisten in Hamburg und Bremen bereits mit Sturmgewehren ausgerüstet.

Gegen das Gesetz

Der anerkannte Verfassungsrichter Di Fabio nannte Angela Merkels radikale Grenzöffnung einen „historischen Rechtsbruch“.

 Anfang des Jahres kam Di Fabio nach juristischer Prüfung der aktuellen Migrationskrise zu dem erschütternden Befund: Die Bundesregierung bricht mit ihrer Weigerung, die Landesgrenzen umfassend zu kontrollieren, eindeutig Verfassungsrecht. In dem Gutachten heißt es: „Der Bund ist aus verfassungsrechtlichen Gründen (…) verpflichtet, wirksame Kontrollen der Bundesgrenzen wieder aufzunehmen, wenn das gemeinsame europäische Grenzsicherungs- und Einwanderungssystem vorübergehend oder dauerhaft gestört ist.“

Auch der frühere Chef des österreichischen Verfassungsschutzes, Gert Polli, sagte, dass die Sicherheitslage in Deutschland wegen der unkontrollierten Masseneinwanderung als außer Kontrolle geraten zu betrachten sei. Die Behörden hätten keinen Überblick mehr über mögliche Terroristen in Europa. Staatssekretär Ole Schröder erklärte im November 2015, der Regierung liege „keine Gesamtübersicht über die Zahl der in Erstaufnahmeeinrichtungen untergebrachten Asylbewerber vor“, schreiben DWN. Demnach weiß die Regierung auch nicht, wie viele Menschen von den ersten Einrichtungen auf die Kommunen verteilt wurden.

Die Aussage der Kanzlerin, dass Terroristen mit der Flüchtlingskrise nach Europa kommen, wurde bislang nur von der englischen Ausgabe der Nachrichtenagentur Reuters berichtet. (so)

http://www.epochtimes.de/