
GEZ verfolgt Oma (81) trotz Seh- und Hörbehinderung



Heiko Maas ist seit 2013 Bundesjustizminister. Zuvor war er unter anderem Oppositionsführer und ab 2012 Wirtschaftsminister des Saarlandes. Foto: BeckerBredel, SPD Saar, flickr
Anzeigen wegen Volksverhetzung sind die Einschüchterungskeule gegen jede Opposition. Durch ständige Erweiterungen der Gesetzesbestimmung wurde aus einem klar definierten Verbot ein Gummi-Paragraph, der gegen jeden angewendet werden kann – es sei denn, er beleidigt die Deutschen.
_ von Manfred Kleine-Hartlage
Der Tatbestand der Volksverhetzung (Paragraph 130 Strafgesetzbuch StGB) erfasst bestimmte Äußerungen mit politischem Bezug. Für einen demokratischen Rechtsstaat sollte es sich von selbst verstehen, sich bei der Bestrafung politischer Äußerungen Zurückhaltung aufzuerlegen, zum einen wegen der erheblichen Abgrenzungsprobleme – wo hört die Kritik auf, wo beginnt die «Verhetzung»?, – zum anderen, weil jeder Meinungsparagraph potenzielle Handhaben liefert, völlig legitime, der Regierung aber missliebige Opposition mundtot zu machen. Man sollte meinen, die BRD, die wir bekanntlich für den freiesten Staat zu halten haben, der je auf deutschem Boden existierte, sei hier besonders zurückhaltend, habe also auch die liberalsten Meinungsgesetze.
Das deutsche Kaiserreich, das wir uns als den Inbegriff eines undemokratischen Obrigkeitsstaates vorstellen sollen, führte den Paragraphen 130 im Jahre 1872 ein. Bestraft wurde die Aufreizung von Klassen zu Gewalttätigkeiten (und nur dies!) gegeneinander, sofern dadurch der öffentliche Friede gestört wurde. Die Regelung bestand damals aus 33 Worten. Dabei blieb es 88 Jahre lang. Die Adenauer-Republik, die uns als miefiges, reaktionäres Restaurationsregime verkauft wird, unter dem man kaum atmen konnte, änderte den Paragraphen 1960, kam aber immer noch mit 60 Worten aus.
Willkürstaat BRD
Bestraft wurde nunmehr allerdings auch, «wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er zum Hass gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder sie beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet». Damit wurde der Tatbestand schon erheblich ausgeweitet, außerdem kam es nicht mehr darauf an, ob der öffentliche Friede tatsächlich gestört wurde, er musste nur noch («geeignet ist») gestört werden können.
Diese Regelung, die – verglichen mit dem, was folgen sollte – immer noch ziemlich liberal war, hielt nur noch 34 Jahre. Die wiedervereinigte BRD, in die sich 17 Millionen Deutsche mitsamt ihrer DDR in der Hoffnung geflüchtet hatten, von staatlicher Meinungsgängelei frei zu werden, verschärfte den Volksverhetzungsparagraphen erneut, und zwar 1994. Mit der Neuregelung wurde zum einen die Verbreitung entsprechender Schriften strafbar, und zwar nunmehr unabhängig davon, ob dadurch der «öffentliche Frieden gestört» wurde oder nicht. Vor allem aber wurde das Verbot der sogenannten Holocaustleugnung eingeführt und zum ersten Mal in der Geschichte der modernen Demokratie ein bestimmtes Geschichtsbild unter Strafe gestellt. Außerdem wurde der Straftatbestand insofern ausgeweitet, als jeder, der nur irgendwie an der Verbreitung beteiligt war, nunmehr ebenfalls belangt werden konnte. Folglich umfasste die neue Regelung 290 Worte und war damit fast fünfmal länger als die von 1960.
Nach nur elf Jahren fand man auch diese Regelung nicht mehr scharf genug: Ab 2005 wurde «bestraft, wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt» (Paragraph 130 Abs. 4 StGB), und bereits auf den ersten Blick ist erkennbar, dass die mit jeder Neuregelung zunehmende Tendenz zum Gummiparagraphen auch hier fortgesetzt wurde: Was genau verletzt zum Beispiel «die Würde der Opfer»? Welche Aspekte des nationalsozialistischen Regimes unterliegen einer Verurteilungspflicht? Nur die mehr oder minder diktatorischen oder auch die Autobahn? Nur die Autobahn oder auch die Müllabfuhr? Wo verläuft die Grenze zwischen historischer «Erklärung», die notwendigerweise auch die Handlungsmotive der Akteure beleuchten muss, und «Rechtfertigung»?
Die BRD war in der Zwischenzeit unbestritten zum toleranzphrasenreichsten Staat avanciert, der jemals auf deutschem Boden existiert hat, dafür war sein Oppositionstotschlaggummiparagraph 130 mittlerweile bei einem Umfang von 342 Worten angekommen. Diesmal ließ die nächste Verschärfung nur noch sechs Jahre auf sich warten: 2011 trat, und zwar zumz Zwecke der «strafrechtlichen Bekämpfung bestimmter Formen und Ausdrucksweisen von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit» beziehungsweise zur «Kriminalisierung mittels Computersystemen begangener Handlungen rassistischer und fremdenfeindlicher Art» eine Neuregelung in Kraft, die bereits keine nationale Regelung mehr war, sondern auf der Basis von EUBeschlüssen und Europaratsabkommen erfolgte. Von nun an war der Tatbestand der Volksverhetzung nicht mehr, wie bisher, erst dann erfüllt, wenn eine ganze Gruppe «beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet» oder zum Gegenstand von Hass- und Gewaltaufrufen wurde, es genügte bereits, wenn ein Einzelner wegen seiner Zugehörigkeit zu einer solchen Gruppe davon betroffen war.
«Scheißtürke» und «Scheißdeutscher»
Der Rechtsschutz für den Betroffenen wurde dadurch nicht verbessert, denn selbstredend war es schon zuvor als Beleidigung strafbar, jemanden zum Beispiel «Scheißtürke» zu nennen. Volksverhetzung ist aber, anders als Beleidigung, ein Offizialdelikt, das heißt, der Betroffene muss sich selbst weder beleidigt fühlen noch ein eigenes Interesse an der Strafverfolgung haben. Es genügt, dass irgendwer die Beleidigung hört und daraufhin Anzeige erstattet. Die Staatsanwaltschaft muss dann ermitteln und gegebenenfalls anklagen. Außerdem wird Beleidigung mit bis zu einem Jahr Haft geahndet, Volksverhetzung dagegen mit bis zu fünf Jahren. Es geht schlicht um Meinungszensur, verbunden mit einer Aufforderung an Denunzianten. Man wundert sich geradezu, dass nicht noch Belohnungen für «sachdienliche Hinweise» ausgesetzt werden.
Es erübrigt sich beinahe schon, darauf hinzuweisen, dass «Scheißtürke» als Volksverhetzung strafbar ist, «Scheißdeutscher» aber nur als Beleidigung. Ganz nebenbei sei noch erwähnt, dass das Bundesjustizministerium (damals unter Führung einer Ministerin aus der liberalsten Partei, die je auf deutschem Boden existierte), mir gegenüber noch wenige Monate vor der Gesetzesänderung leugnete, eine solche zu planen (obwohl die Regierung sich längst dazu verpflichtethatte) und sie ohne große öffentliche Aufmerksamkeit durchs Parlament peitschte.
Für die nächste – und bisher letzte – Verschärfung ließ man sich nur noch vier Jahre Zeit, sie erfolgte im Januar 2015. Nunmehr ist nicht erst die tatsächliche Verbreitung von Inhalten nach Absatz 2 Nummer 1 und 2 (bei denen es nicht einmal auf die «Störung des öffentlichen Friedens» ankommt) strafbar, sondern bereits der Versuch – der bis dahin straffrei gewesen war. In seiner aktuellen Fassung ist der Paragraph 130 jetzt bei der stolzen Anzahl von 506 Worten angekommen. Da seine Länge direkt mit dem politisch herbeigeführten Wachstum nichtdeutscher Bevölkerungsgruppen korreliert, dürfte die nächste Verschärfung nur noch eine Frage der Zeit sein.

Die Kripo Weilheim hat nach umfangreichen Ermittlungen festgestellt, dass der Raubüberfall auf einen Schongauer Asylbewerber vorgetäuscht war. © dpa
Aktualisiert: 07.04.16 – 13:42
NACH UMFANGREICHEN ERMITTLUNGEN DER KRIPO
Schongau – Nach umfangreichen Ermittlungen der Kripo Weilheim ist bekannt, dass der Raubüberfall auf einen Schongauer Asylbewerber komplett erfunden war.
Wie das Polizeipräsidium Oberbayern Süd am Donnerstagnachmittag berichtet, war der Raubüberfall auf einen Asylbewerber am Ostermontag in Schongau erstunken und erlogen. Ermittlungen ergaben, dass sich das Opfer zum Zeitpunkt der Tat gar nicht durch die Schongauer Altstadt bewegte, sondern den ganzen Abend über zuhause in der Gemeinschaftsunterkunft war. Grund für die Vortäuschung des Raubüberfalls war ein Streit mit einem Mitbewohner, der den 31-Jährigen völlig aus der Fassung brachte. So stark sogar, dass er sich die Schnittverletzungen im Bereich des Oberkörpers selbst zufügte.
Das Ermittlungsergebnis hat die Kriminalpolizei selbst überrascht. „Wenn wir von Anfang an mit einer Täuschung gerechnet hätten, wären wir sicher nicht an die Öffentlichkeit gegangen“, so ein Sprecher der Polizei.
Unklar ist, ob der 31-Jährige mit der damals sehr genauen Täterbeschreibung ganz bewusst drei Männer aus seinem direkten Umfeld hinhängen wollte. Die exakten Angaben wie Glatze, Halskette, schwarze Schnürstiefel, Ringe, Kapuzenpulli, Jeans im Used-Look sowie unterschiedliche Alters- und Größenangaben klangen für Beamten und Medien sehr glaubwürdig.
Was steckt hinter dieser blühenden Fantasie? „Auch das wissen wir noch nicht“, sagt der Polizei-Sprecher weiter. „Die Ermittlungen gestalten sich als äußerst schwierig, weil die Bewohner der Gemeinschaftsunterkunft ganz unterschiedlichen Nationalitäten angehören.“
js

Zwei Jahre lang erpresste eine Bande mit Hilfe tschetschenischer Schläger in Wien Schutzgeld von Lokalbetreibern. Ein Mitglied der Organisation hatte Kontakte in die Islamistenszene.
07.04.2016 | 19:03 | (DiePresse.com)
Asludin H. ist ein richtig harter Knochen. Es ist der 27. Jänner 2016 Punkt 6:15 Uhr im beliebten „Club Viva“ in Wien-Brigittenau. Nach einer durchgefeierten Nacht erleidet der 34-jährige Tschetschene im Zuge eines Streits mit einem anderen Lokalgast einen Unterschenkeldurchschuss. Während der folgenden Schlägerei, die von einer Überwachungskamera aufgezeichnet wird, scheint der Schwerverletzte jedoch keineswegs beinträchtigt. Ein Ermittler des Bundeskriminalamts vergleicht die Aktionen auf dem Band knapp zwei Monate später mit den Stunts von Hollywood-Actionstar Chuck Norris. „Da sieht man, mit welchem Schlag Mensch wir es zu tun haben.“ Gewaltbereit, gestählt durch Kampfsport und aufgepumpt mit Hormonen und Medikamenten.
Heute weiß man im Büro für Organisierte Kriminalität (OK): Das Opfer von damals ist auch (mutmaßlicher) Täter. Als Mitglied einer Organisation die sich selbst „Struja“ (Bosnisch für Strom) nannte, soll er in Wien und Vorarlberg in Clubs, Bars und auch anderen Geschäften im großen Stil Schutzgeld erpresst haben.

Alle acht Bandenmitglieder befinden sich seit Ende März in Untersuchungshaft. Am 22. März um 6 Uhr am Morgen nahmen Spezialkräfte des Einsatzkommandos Cobra die Verdächtigen fest. Im Rahmen langwieriger Observationen hatte man festgestellt, dass die Zielpersonen bewaffnet und hochgradig gefährlich sind.
Kopf der Organisation war Edin D., kurz „Edo“ genannt. Der 37-Jährige stammt aus Bosnien, ist inzwischen jedoch österreichischer Staatsbürger. Sein Compagnon, Asludin H., fungierte unter ihm als der Mann fürs Grobe. Das funktionierte meistens so: Im Lokal der Wahl tauchen eines Nachts H. und seine tschetschenischen Schläger auf. Die durchtrainierten Kampfsportler zerlegen buchstäblich Teile der Einrichtung, attackieren Gäste und verschwinden wieder. Anschließend erhalten die Clubbetreiber ein „Angebot“: Damit sich die Episode nicht wiederholt, sei der zur Organisation gehörende Türsteher X für den Betrag Y anzustellen. Wenigstens 500.000 Euro sollen so während der vergangenen zwei Jahre erpresst worden sein. Doch vermutlich war die Beute deutlich höher. Ein Zeuge, der seine Aussage später zurückzog, sprach davon, dass er 1,5 Mio. Euro zahlen sollte.
Aus informellen Gesprächen mit Betroffenen wissen die OK-Fahnder, dass unter den Opfern große Angst vor der Bande herrscht. Nur die allerwenigsten erstatteten Anzeige. Jene, die nun tatsächlich vor Gericht aussagen sollen, meldeten sich im Herbst 2015 bei der Polizei. Das Bundeskriminalamt richtete eine eigene Sonderkommission („Gambit“) ein.

Die Geschäftsleute befinden sich inzwischen im Zeugenschutzprogramm. Die Mitglieder von „Struja“ haben sich während ihrer Zeit nämlich auf brutale Art und Weise Respekt verschafft. Dokumentiert sind Drohungen mit Waffen, Schläge, gebrochene Gesichtsknochen und abgebrannte Autos. Um zu erfahren, wie viel Geld in den erpressten Betrieben überhaupt zu holen ist, nötigte die Bande Betreiber dazu, die Serbin Maja S. als Barfrau anzustellen. So bekam die Gruppe einen detaillierten Eindruck von den Umsätzen und somit den finanziellen Möglichkeiten des Lokals.
Die Geschäfte liefen gut. So gut, dass die Gruppe ihre Aktivitäten in Wien (vor allem 15. und 16. Gemeindebezirk) zunächst auf Handyshops ausweitete, später auch nach Vorarlberg ging. Die Mitglieder investierten die Beute in Luxusautos, einen mondänen Mercedes, auch ein Bentley war mit dabei. Bescheidenheit war ihnen fremd. In den Berichten der Observationsteams ist von Designerkleidung die Rede, von der sie bewusst nicht die Preisschilder entfernten. Dazu trugen sie Uhren von Breitling und Pistolen von Walther. Darunter – neben einer illegal beschafften P88 – das klassische James Bond-Modell PPK in einer Sonderanfertigung: Verchromter Schlitten, vergoldeter Hahn.

Doch die Gruppe hatte den Behörden noch mehr zu bieten. Während der Observationen stellte sich heraus, dass Marko Z., ein Kroate, offenbar in die islamistische Szene tendierte. Er besuchte eine berüchtigte Moschee im zweiten Bezirk, stand via Internet in Kontakt zu einschlägig bekannten Personen, die auf der Fahndungsliste von Interpol stehen. Also zog das Bundeskriminalamt auch den Verfassungsschutz zu den Ermittlungen hinzu.
Wie ernst es Z. mit seinem religiösen Fanatismus wirklich war, ist noch nicht lückenlos geklärt. So erstattete er selbst eine Abgängigkeitsanzeige wegen seiner Schwester, von der er glaubte, sie sei für die Terrormiliz IS nach Syrien in den Krieg gezogen. Handelt so jemand, der ernsthaft an jihadistische Ideologie glaubt? Andererseits fand das Team der Sonderkommission im Rahmen einer Hausdurchsuchung bei Z. auch die schwarze Shahada-Flagge. Ein Symbol, das gerne von Jihadisten verwendet wird.

Nun ist die Staatsanwaltschaft am Zug. Bisher schweigen alle in der Justizanstalt Josefstadt inhaftierten Gruppenmitglieder eisern. Die Vorwürfe der Ankläger reichen weit, umfassen neben Gründung einer kriminellen Organisaton auch Erpressung, Körperverletzung, Nötigung, Brandstiftung, Suchtgifthandel, Waffenhandel und Geldwäscherei. Um den Themenkomplex umfassend aufarbeiten zu können, sucht Soko-Leiter Dieter Csefan nach weiteren Opfern.
Wer die Beschuldigten (siehe Fotos im Bericht) kennt, so die Bitte, soll sich unter der Telefonnummer 01/24836 985025 an das Bundeskriminalamt wenden. Auf Wunsch werden Hinweise vertraulich behandelt, es besteht die Chance auf Aufnahme in das Zeugenschutzprogramm.
(awe)

Epoch Times, Mittwoch, 6. April 2016 17:37
Das Bundesverwaltungsgericht hat erstmalig einem schwerkranken Mann den Cannabis-Anbau zu Hause erlaubt. Wenn keine andere Therapiemöglichkeit zur Verfügung stünde, müsse einem Patienten so der Zugang zu Cannabis ermöglicht werden, entschieden die Bundesrichter (BVerwG 3 C 10.14).

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Mittwoch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) verpflichtet, einem schwer kranken Kläger eine Ausnahmeerlaubnis zum Eigenanbau von Cannabis zu erteilen. Das Betäubungsmittel sei für dessen medizinische Versorgung notwendig und es stehe ihm „keine gleich wirksame und erschwingliche Therapiealternative zur Verfügung“, urteilten die Richter. Der 52-jährige Kläger ist seit 1985 an Multipler Sklerose erkrankt.
Die Symptome seiner Erkrankung behandelt er seit etwa 1987 durch die regelmäßige Einnahme von Cannabis. Vom Vorwurf des unerlaubten Besitzes und Anbaus von Betäubungsmitteln ist er zuletzt im Januar 2005 freigesprochen worden. Das Strafgericht sah sein Handeln als gerechtfertigt an, weil…
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Der russische Staatspräsident Wladimir Putin hat Vermutungen zurückgewiesen, er sei Teil eines Netzwerkes, das über Offshoredeals Milliarden Dollar Gewinne gemacht habe. Putin verwies darauf, dass sei. https://politikstube.com/putin-panama-papers-us-versuch-zur-destabilisierung-russlands/ Copyright © Politikstube.com
(Admin: So funktioniert Propaganda und Gehirnwäsche. Wer sich davon beeinflussen läßt, hat selber schuld.)

Die Slowakei lehnt die Neuordnung der Asylverfahren in der EU ab. Man könne nicht Flüchtlinge als Zahlenmengen wie Tonnen von Mais und Zucker behandeln. Die Slowakei lehnt die Aufnahme von Flüchtlingen ab und hat erst 169 Menschen Asyl gewährt.

Angela Merkel mit dem slowakischen Premier Robert Fico. (Foto: dpa)
Die Slowakei bleibt bei ihrem strikten Nein zu jeder Form einer Aufteilung von Flüchtlingen auf alle EU-Staaten. Das stellte Innenminister Robert Kalinak am Mittwochabend in einer ersten Reaktion auf Vorschläge der EU-Kommission zur Reform des Asylsystems klar. «Flüchtlinge kann man nicht als Zahlenmengen behandeln und aufteilen wie Tonnen von Mais oder Zucker!», sagte Kalinak nach einer Regierungssitzung der Nachrichtenagentur Sita.
Die Regierung in Bratislava hatte schon im Dezember beim EU-Gerichtshof in Luxemburg gegen die bisher gültige Quotenregelung zur Zuteilung der Flüchtlinge innerhalb der EU geklagt. Das Verfahren läuft noch.
Die Slowakei nahm bisher so wenige Asylbewerber auf wie kaum ein anderes EU-Land. Im gesamten Jahr 2015 beantragten hier nur 169 Menschen Asyl, bewilligt wurde es acht von ihnen. Anfang 2016 erhielten hingegen 150 Christen aus dem Irak Asyl aufgrund einer besonderen humanitären Maßnahme. Damit wurden im laufenden Jahr schon bisher weit mehr Asylanträge positiv beschieden als je zuvor seit der Unabhängigkeit des Landes.
Original und Video hier:
Sich erheben immer und immer wieder bis die Lämmer zu Löwen werden
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