Auch 2015 gab es Proteste gegen die Bilderberg-Konferenz. Damals im österreichischen Telfs bei Buchen.
Im Bereich der politischen Veranstaltungen war Dresden in letzter Zeit vor allem für die Spaziergänge von Pegida bekannt. Während sich an den Montagen jedoch vor allem der „Volkszorn“ seinen Weg bahnt, wollen sich im Juli nun auch Vertreter der gehobenen Schichten in der Stadt treffen. Wie nun bekannt wurde, wird Dresden Austragungsort der Bilderberg-Konferenz 2016.
Wie zunächst die taz berichtete und ebenfalls angekündigt auf der offiziellen Webseite des großen Stelldicheins, findet die diesjährige Bilderberg-Konferenz in Dresden statt. Vom 9. bis 12. Juli will sich die Bilderberggruppe mit ihrem jährlich wechselnden Kreis illustrer Gäste in der sächsischen Landeshauptstadt treffen. Tagungsort soll wohl das Kempinski-Hotel sein. Die Themenagenda wie auch die Teilnehmerliste wurden noch nicht veröffentlicht.
Aufgrund konsequenten Ignorierens – oder teils gar Leugnens – der Veranstaltung im medialen Mainstream entwickelten sich in der Vergangenheit zahlreiche Spekulationen über die Bilderbergkonferenz.
Die aktuell am weitesten verbreitete Sichtweise unter Beobachtern lautet, das Treffen diene in erster Linie als eine Art Casting oder Schaulaufen möglicher Kandidaten für einflussreiche gesellschaftliche oder politische Positionen. Grund für diese Annahme ist die Tatsache, dass bei einigen Bilderberggästen im Anschluss an das Treffen ein deutlicher Karriereschub zu beobachten war.
Doch anstatt einen kritischen Blick auf die privat organisierten Treffen – für deren polizeiliche Abschirmung und Sicherheit jedoch der Steuerzahler aufkommen muss – zu werfen, werden in der Regel vor allem „Verschwörungstheorien“, die sich um die Konferenz ranken, problematisiert.
Dabei unterscheidet sich die Bilderbergkonferenz in ihrer Natur wenig von der Münchner Sicherheitskonferenz oder dem Weltwirtschaftsforum in Davos. In allen Fällen stehen private Initiativen hinter der Organisation der Veranstaltungen, während die öffentliche Hand einen bedeutenden Teil der Kosten trägt. Dass in Davos oder München Themen von hoher gesellschaftlicher Relevanz besprochen werden, zweifelt indes niemand an. Warum das öffentliche Interesse ausgerechnet im Fall „Bilderberg“ nicht gegeben sein soll, leuchtet daher nicht ein.
Neben sogenannten „Verschwörungstheoretikern“ interessieren sich jedoch auch Macht- und Elitenforscher für die dubiose Konferenz. Eine Art Standardwerk zum Thema verfasste der Politologe und Soziologe Björn Wendt mit seinem Buch „Die Bilderberg-Gruppe – Wissen über die Macht gesellschaftlicher Eliten“
Wendt kritisiert die Konferenzen vor allem unter dem Gesichtspunkt einer bedenklichen „Privatisierung und Re-Oligarchisierung der Politik“. Zudem ist „Bilderberg“, ähnlich wie der hinlänglich bekannte Verein „Atlantikbrücke e.V.“, ein fester Bestandteil transatlantischer Seilschaften. Schon bei der Gründung der Gruppe wurde als Ziel definiert:
„[…] dem steigenden Antiamerikanismus in Europa entgegenzuwirken und den Zusammenhalt zwischen den Machteliten auf beiden Seiten des Atlantiks sowie die Europäisierungsbewegung zu stärken, um ein geschlossenes Bündnis des Westens gegen den Kommunismus zu gewährleisten.“
Laut Medienberichten haben bereits verschiedene Gruppen aus ebenso verschiedenen Gründen Protest gegen die diesjährige Bilderberg-Konferenz angekündigt. Aufgrund ihrer sonstigen Differenzen ist jedoch davon auszugehen, dass diese Gruppen nicht nur gegen das elitäre Treffen demonstrieren werden, sondern auch gegen ihr jeweiliges Gegenüber auf der Straße. Neben den klassischen Anti-Bilderbergaktivisten, wollen dieses Jahr auch die Parteien Die Linke sowie die AfD ihren Unmut in Dresden auf die Straßen tragen. Gegenwind wird es wohl auch aus Richtung der Pegida geben, die in Dresden ihren Ursprung fand.
Wirklich Sorgen bereiten wird das im Hotel Kempinski jedoch niemandem. Solange sich alle Demonstranten vor der Tür weiterhin fleißig gegenseitig anfeinden, können die bestehenden Machtstrukturen als gesichert angesehen werden.
Im Zusammenhang mit den Übergriffen in der Kölner Silvesternacht wirft die CDU-Opposition der NRW-Landesregierung vor, interne Unterlagen unter Verschluss zu halten. In den an den Untersuchungsausschuss übersandten Akten fehlten die Mailkommunikation der Ministerpräsidentin, des Innenministers und des Regierungssprechers sowie zahlreiche Vermerke, Besprechungsprotokolle, handschriftliche Aufzeichnungen und Nachweise über Telefonverbindungen, kritisierte CDU-Obfrau Ina Scharrenbach in einem Brief an den Ausschussvorsitzenden.
Die Staatskanzlei von Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) verteidigte ihren Kurs mit dem Argument eine Offenlegung beschränke „die Funktionsfähigkeit der Regierung“, wie es in dem unserer Zeitung vorliegenden Schreiben heißt. Dagegen erinnerte die CDU daran, dass Kraft im Landtag eine „lückenlose Aufklärung“ zugesagt habe.
Kraft erfuhr erst am 4. Januar von Übergriffen
Die Ministerpräsidentin hatte betont, dass sie erst am 4. Januar um 14.31 Uhr von den Übergriffen erfahren habe. In Oppositionskreisen war dies angesichts der Tatsache, dass Hunderte Frauen nach Silvester Strafanzeige gestellt hatten, bezweifelt worden. Aus Sicht der Opposition schränkt die fehlende oder unvollständige Öffnung der Akten die Aufarbeitung „massiv“ ein.
Nachdem bekanntgeworden war, dass zwei Minuten vor dem Jahreswechsel sieben Streifenwagen der Polizei mit Blaulicht auf der Kölner Zoobrücke standen, von denen mindestens vier dafür keinen Einsatzbefehl hatten, wächst der Verdacht, dass Polizisten von der Brücke das Feuerwerk beobachten wollten. Im Ausschuss erklärte Hauptkommissar Patrick Schürg, er habe keine Erklärung, warum die „Autos von uns da waren“.
Palästinensische Aktivisten haben eine $ 34,5 Milliarden Klage gegen amerikanische Unternehmen und wohlhabende Amerikaner eingereicht, die die Besiedlung der Westbank in Gaza unterstützt haben.
Eine Gruppe von Palästinensern, die von den verbrecherischen israelischen Aktivitäten betroffen sind, haben eine 34,5 Milliarden Dollar Klage gegen amerikanische Organisationen gestartet die Westbanksiedlungen unterstützen. Die Klage wurde im Federal District Court of Columbia in den VSA eingereicht.
Ayman Nejm, Mediensprecher für Martin McMahon and Associates, der Anwaltskanzlei die die Klage beantragt hatte, sagte am Montag der Nachrichtenagentur Safa, dass der Fall der erste seiner Art sei, in dem palästinensische und palästinensisch-amerikanische Kläger eine Klage gegen wohlhabende amerikanische Bürger und steuerbefreite Unternehmen eingereicht hätten, die massive finanzielle Unterstützung für Siedlungen in den besetzten palästinensischen Gebieten zur Verfügung gestellt haben.
Laut der Erklärung wurde die Klage gegen Baufirmen, Sicherheitsfirmen, Immobilienagenturen und Privatbanken eingereicht, die an der Ausbreitung von israelischen Siedlungen beteiligt waren.
US-Außenminister John Kerry hat erklärt, dass der US-amerikanische Zerstörer „Donald Cook“ die vorbeifliegenden russischen Kampfflugzeuge laut Kampfregeln hätte abschießen dürfen. Kerry betonte zudem, dass die USA die „Abschreckungsversuche“ Russlands auf hoher See nicht dulden werden. Der Vorfall ereignete sich auf den internationalen Gewässern der Ostsee und gilt in militärischen Fachkreisen als „übliches Procedere“.
„Wir missbilligen solch eine Haltung. Das ist verantwortungslos. Das ist provokativ. Das ist gefährlich. Den Kampfregeln zufolge durften sie [die Flugzeuge] abgeschossen werden.“
So der US-Außenminister gegenüber dem US-Fernsehsender Fox News. Zudem verwies Kerry darauf, dass man die Handlungen der russischen Piloten als „Angriffsversuch“ einstufen kann.
„Man muss verstehen, dass es eine ernste Sache ist, und die USA werden die Abschreckung auf hoher See nicht dulden“, fügte der US-Außenminister hinzu und betonte:
„Wir verhandeln mit Russen darüber, wie gefährlich diese Situation ist, und hoffen, dass das nie wieder vorkommt.“
Die russischen Kampfflugzeuge waren bei ihrem Überflug nicht bewaffnet, zudem befand sich das US-Kriegsschiff in internationalen Gewässern der Ostsee und 70 Kilometer weit von der russischen Marinebasis in Kaliningrad entfernt.
Das russische Verteidigungsministerium verwehrte sich gegen die US-amerikanische Kritik. Der amtliche Sprecher des russischen Verteidigungsministeriums, Igor Konaschenkow, erklärte, die Piloten der Su-24 hätten den Zerstörer entdeckt und „unter Einhaltung aller erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen abgedreht“.
Zudem nannte er die Reaktion der USA „krankhaft und unfassbar“, eingedenk der Tatsache, dass sich der Zerstörer nur 70 Kilometer entfernt von einer russischen Marinebasis bewegt hatte.
Die Bundeskanzlerin hat die Entscheidung der Regierung, die Staatsanwaltschaft wegen Majestätsbeleidigung gegen Jan Böhmermann ermitteln zu lassen, mit Respekt vor dem Rechtsstaat begründet, und viele fallen auf diese heuchlerische Begründung herein. Im Rechtsstaat habe nicht die Regierung, sondern Staatsanwaltschaften und Gerichte hätten das letzte Wort, sagte Merkel. Dabei weist das einschlägige Gesetz ausdrücklich der Regierung die Entscheidung darüber zu.
Der türkische Staatspräsident Erdogan fühlt sich von Satiriker Jan Böhmermann beleidigt und hat bei der Bundesregierung Antrag auf Bestrafung des antiquierten Majestätsbeleidigungsparagraphen §103 des Strafgesetzbuchs gestellt.
§ 103 (1) Wer ein ausländisches Staatsoberhaupt … beleidigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe, im Falle der verleumderischen Beleidigung mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
Dem hat Merkel nun stattgegeben, mit der Begründung, es sei nicht Sache der Regierung, sondern der Staatsanwaltschaften, über so etwas zu entscheiden. Dafür erntete sie neben viel Kritik auch das Lob, sie halte die Gewaltenteilung hoch. Das ist Unsinn. Merkel heuchelt nur. Denn einerseits will die Regierung den peinlichen Paragraphen abschaffen. Andererseits tut sie so, als müsse sie ihn jetzt noch anwenden. Das stimmt jedoch nicht. Denn das Gesetz weist ausdrücklich der Regierung die Aufgabe zu, zu entscheiden, ob dem Strafersuchen einer ausländischen Regierung stattgegeben und ein Verfahren eingeleitet werden soll.
§ 104a Straftaten nach diesem Abschnitt werden nur verfolgt,wenn die Bundesrepublik Deutschland zu dem anderen Staat diplomatische Beziehungen unterhält, die Gegenseitigkeit verbürgt ist und auch zur Zeit der Tat verbürgt war, ein Strafverlangen der ausländischen Regierung vorliegt und die Bundesregierung die Ermächtigung zur Strafverfolgung erteilt.
§104a verweist offenkundig auf die Staatsräson. Die Regierung hat also politisch entschieden, dass es der Staatsräson entspricht, Böhmermann wegen Majestätsbeleidigung zu verfolgen. Nur bekennt sie sich nicht dazu. Sie hätte ohne jede Einschränkung der Gewaltenteilung unter vollem Respekt vor dem Gesetz die gegenteilige Entscheidung treffen können, wenn sie nicht gemeint hätte, vor Erdogan kuschen zu müssen. Da sie den Straftatbestand abschaffen möchte, wäre das nur folgerichtig gewesen.
Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung Marlene Mortler scheint immer öfter von der Realität entrückt zu sein, ja nicht selten hat man den Eindruck, dass sie völlig berauscht die Wirklichkeit nicht mehr zu erkennen vermag und in einem Konstrukt von Wunschdenken und Phantasiewelt lebt. Diesen Eindruck gewinnt man, wenn man ihre Aussagen mit den real existierenden Gegebenheiten vergleicht.
In ihrer Pressemitteilung vom 2. März 2016 zum Thema „Jahresbericht 2015 des Internationalen Suchtstoff-Kontrollrats (INCB) vorgestellt – Kein Krieg gegen Drogen“ zitiert sich Marlene Mortler mit den Worten: „Der Bericht der Vereinten Nationen gibt uns Recht: Der immer wieder zitierte ‚Krieg gegen Drogen‘ existiert in Deutschland nicht. Vielmehr stehen wir an der Spitze einer modernen Drogen- und Suchtpolitik.“
Und auf der 59. Sitzung der UN-Drogenkommission (CND), die vom 14. bis 16. März 2016 in Wien stattfand, forderte sie in ihrer Rede zur Eröffnung einen ausgewogenen Ansatz in der internationalen Drogenpolitik. Wörtlich sagte sie: „Statt einen Krieg gegen die Drogen und die Drogenabhängigen zu führen, müssen wir den Menschen in den Mittelpunkt stellen – was bei uns längst eine Selbstverständlichkeit ist, muss auch in der internationalen Drogenpolitik zur Leitschnur werden.“
Immer wieder betont Marlene Mortler, dass Deutschland in der Drogenpolitik „weltweit gesehen dem Rest der Welt weit voraus ist“ und hebt dabei die vier Säulen in der Drogenpolitik, die in Deutschland Leitmotiv seien hervor: Prävention, Hilfe und Therapie, Schadensminimierung und Repression, das heißt Strafverfolgung.
Dabei erwähnt sie nie, dass die bayerische Suchtpolitik lediglich auf drei Säulen beruht: 1. Prävention (Verhaltens- und Verhältnisprävention), 2. Repression im Bereich der illegalen Suchtmittel und – soweit geboten – Einschränkung der Verfügbarkeit von legalen Suchtmitteln, 3. Hilfe, Beratung, und Therapie. Die vierte Säule der Schadensminderung ist in den Grundsätzen der Bayerischen Staatsregierung für Drogen- und Suchtfragen nicht verankert.
Deshalb gibt es in Bayern auch keine Fixerstuben, obwohl bekannt ist, dass solche Einrichtungen einen großen Beitrag dazu leisten, die Zahl der sogenannten Drogentoten zu minimieren.
Naloxon ist ein Medikament, das bei Opiatüberdosierungen – etwa mit Heroin – die Atemdepression aufheben kann und so den Herzstillstand und Schädigungen des Gehirns vermeiden kann. Dürften geschulte Laien wie Mitkonsumenten, Sozialarbeiter und Angehörige es im Notfall verabreichen, würden Betroffene vielleicht überleben.
Doch die CSU in Bayern blockiert obwohl seit vielen Jahren Naloxon in der Notfallmedizin eingesetzt wird. Initiativen in ganz Europa erproben die Vergabe an geschulte medizinische Laien. Und in New York wurden im Jahr 2014 über 20.000 Polizisten im Umgang mit Naloxon geschult und mit dem Medikament ausgerüstet.
Bei diesen Gegebenheiten zu behaupten, Deutschland stehe an der Spitze einer modernen Drogen- und Suchtpolitik, ist absurd – oder gehört Bayern etwa nicht zu Deutschland?
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Warnung vor Mortlers falschen Aussagen
Marlene Mortler sagte am Donnerstag, 10. März 2016, in der Radiosendung Redezeit „Welche Macht haben Drogen?“ beim Sender NDR Info: „Es gibt kein Land in Europa, das noch massiv mit Hilfe der Strafverfolgung gegen Konsumenten vorgeht. Und Sie wissen, dass auch der Besitz von kleinen Mengen [von Drogen] in unserem Land straffrei ist und diese Mengen sind unterschiedlich von Bundesland zu Bundesland und von Substanz zu Substanz. […] Und ich wehre mich immer dagegen zu sagen, bei uns wäre alles so kriminalisiert. Der Konsum wird ja nicht bestraft und was den Eigenbesitz betrifft, so ist der unter einer gewissen Menge immer straffrei.“
Es gibt Tausende von Menschen in Deutschland, die aus eigener Erfahrung wissen, dass die Aussage von der Drogenbeauftragten Marlene Mortler falsch ist, weil sie aufgrund das Besitzes von winzigen Mengen bestraft wurden – nicht nur in Bayern, sondern auch in anderen Bundesländern.
Was qualifiziert Frau Mortler für den Job?
Wikipedia: Nach der Mittleren Reife 1973 am Gymnasium Lauf besuchte Marlene Mortler die Landwirtschaftsschule in Roth und legte 1981 die Meisterprüfung in der ländlichen Hauswirtschaft ab. 1983 übernahm sie gemeinsam mit ihrem Ehemann den elterlichen landwirtschaftlichen Betrieb in Lauf-Dehnberg.
Nachdem sie 1989 in die CSU eingetreten war, wurde sie 1996 auch Mitglied der Frauen-Union. Seit Juni 2009 ist Mortler stellvertretende Vorsitzende des CSU-Bezirksverbands Mittelfranken, im Oktober 2011 wurde sie als Mitglied in den CSU-Parteivorstand gewählt und seit November 2011 ist sie als Nachfolgerin von Albert Deß Landesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Landwirtschaft der CSU.
Seit 1990 gehört Marlene Mortler dem Kreistag des Landkreises Nürnberger Land an. Von 1996 bis 2004 amtierte sie als erste stellvertretende Landrätin des Landkreises.
2002 wurde Mortler Mitglied des Deutschen Bundestages. Hier arbeitete sie vor allem in den Ausschüssen für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie für Tourismus. Von 2004 bis 2005 war sie agrar- und verbraucherpolitische Sprecherin der CSU-Landesgruppe. Von 2005 bis 2009 war sie Vorsitzende des Bundestagsausschusses für Tourismus, von 2009 bis Januar 2014 tourismuspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion. Seit Februar 2010 ist sie Mitglied der Deutsch-Maltesischen Parlamentariergruppe, seit Oktober 2011 Mitglied im CSU-Parteivorstand, seit November 2011 Landesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Landwirtschaft der CSU.
Im Bundestag 2013 ist sie ordentliches Mitglied im Bundestagsausschuss Ernährung und Landwirtschaft, agrarpolitische Sprecherin der CSU-Landesgruppe, sowie stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Tourismus.
Sie ist durch keine Tätigkeit in der Vergangenheit für diesen Beruf qualifiziert…
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Wikipedia über die planlose Frau Mortler:
Anfang 2015 geriet Mortler unter heftige Kritik in Sachen Cannabis. Besonders lautstark kam dabei die Kritik aus den sozialen Medien: unter dem Twitter-Hashtag #Mortler und auf Facebookmeldeten sich viele Organisationen und Betroffene zu Wort. Auch eine Petition für den Rücktritt Mortlers wurde eingerichtet und erhielt innerhalb weniger Tage über 14.000 Stimmen.
Unter den Kritikern befanden sich auch die Piratenpartei und Georg Wurth vom Deutschen Hanf Verband. Vorgeworfen wurde ihr dabei vor allem Inkompetenz, als „Meisterin der Ländlichen Hauswirtschaft“ eine unzureichende Qualifizierung, Inkonsequenz (aufgrund ihrer positiven Darstellung des Alkoholkonsums („Alkohol-Problem-Nation“: Tausende Deutsche trinken sich zu Tode)sowie eine Voreingenommenheit gegenüber Vorschlägen zur Legalisierung von Cannabis (Zahl der Todesfälle aufgrund einer Marihuana-Überdosis im ganzen Jahr konstant – bei null). Ein häufig kritisierter Punkt sind dabei ihre Begründungen auf die Frage, wieso Alkohol legal und Cannabis illegal sei, etwa: „Alkohol gehört im Gegensatz zu Cannabis zu unserer Kultur“ und „Weil Cannabis eine illegale Droge ist. Punkt.“ In Folge der Kritik löschte Mortler ihren Facebook-Account.
Fazit
Wer den Aussagen von Marlene Mortler glaubt respektive diese für wahr hält, läuft Gefahr, Ärger mit der Polizei, der Staatsanwaltschaft und der Justiz zu kriegen. Die Aussage „was den Eigenbesitz betrifft, so ist der unter einer gewissen Menge immer straffrei“ stellt eine krasse Irreführung der Öffentlichkeit dar. Der Besitz von illegalisierten Drogen ist gemäß Gesetz auch bei kleinen Mengen strafbewehrt. Staatsanwaltschaften können bei geringen Mengen – aber müssen nicht in jedem Fall – das Verfahren einstellen.
(Admin: Es freut mich sehr, daß ein so berühmter Schauspieler aus dem Hollywood-Zirkus gegen alle Widerstände über ein so totgeschwiegenes Thema spricht und somit dem Schweigen, besser noch Tot-Schweigen, des Impf-Themas entgegenwirkt. Mögen viele Eltern sich darüber informieren, was ihren Kindern angetan wird, wenn sie geimpft werden. Und – bitte informiert Euch über Wege des Ausleitens von Impfgiften nach Dr. Mutter und Dr. Klinghardt.
Hans U. P. Tolzin
Er hat es getan. Vor laufender Kamera. Und das auch noch in der bekannten Sendung Todayvon NBCNEWS, die von Millionen Menschen gesehen wird: Sein Sohn sei direkt nach einer Impfung autistisch geworden. Ich spreche von niemand Geringerem als Hollywood-Ikone Robert De Niro, der die globale Medienblockade zu dem Thema durchbrochen hat. Zumindest für den Moment.
Anlass war ein Interview im Rahmen des bedeutenden TRIBECA-Filmfestivals in New York, das von Robert De Niro mitgegründet wurde. Aus persönlicher Betroffenheit heraus habe er…
Viele Umfragen in Deutschland zeigten auf: Erdogan übertreibt es in der Causa Böhmermann. Doch Merkel stimmt, entgegen dem Koalitionspartner SPD, den strafrechtlichen Ermittlungen zu. Und sie hat Recht!
Abgesehen davon, dass weder das ZDF noch Böhmermann Helden der Meinungsfreiheit sind. Es gelten in der BRD Gesetze. Unter anderem auch der „Majestäts-Beleidigungsparagraph“, den nun die Grünen abgeschafft sehen wollen. Dabei ist auch dieser Gesetzesteil ein wichtiges Element des Rechtstaates.
Und auf diesen Rechtstaat beruft sich Merkel. Die Bundeskanzlerin sagte, in einem Rechtsstaat habe nicht eine Regierung die Abwägung zwischen Persönlichkeitsrechten und der Meinungs- und Kunstfreiheit zu treffen, sondern Staatsanwaltschaft und Gerichte. Die Ermächtigung der Regierung bedeute weder eine Vorverurteilung des Betroffenen noch sei sie eine Aussage über Presse- und Meinungsfreiheit. Gerichte sollten das letzte Wort haben.
Angeblich gab gar Merkels Meinung die Richtung vor:
Große Angst muss der Staatssenderangestellte Böhmermann wohl nicht haben. Selbst bei einer Verurteilung, wird das ZDF an ihm festhalten. Allein die Werbung für die ZDFneo-Sendung und den Sender ist bisher nahezu unbezahlbar. Selbst wenn Erdogan selbst die Rundfunkgebühr zahlen würden. Und eines wird von den Merkelkritikern gern übersehen: Ein Gericht kann Böhmermann nur freisprechen, denn das Strafgesetz sieht vor, das der Beleidigte aus dem Ausland sich (offiziell) zur Zeit der Beleidigung auf deutschem Boden befunden haben muss. Es ist ein Schutzgesetz, das sich unsere Väter zum Schutz der Meinungsfreiheit entwickeln liessen!
Förderale Republik freies Deutschland - RfD (kurz: Deutsche Förderation): JA | U.S.A.-, ISRAEL- Vertragskolonie und BRD- operative Holdingfirmenverwaltung (BUND): NEIN
Wer sich nicht mit Politik befasst, hat die politische Parteinahme, die er sich sparen möchte, bereits vollzogen: Er dient der herrschenden Partei. (Max Frisch )