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Da sich viele fragen, wie man auf diesen unsäglichen, sogenannten „Festsetzungsbescheid“ antworten soll, hab ich mal anhand des Tübinger Beschlusses die Argumente rausgesucht … hoffe, es hilft 😉
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Ps.: der Festsetzungsbescheid setzt irgendwelche angeblich säumigen Zahlungen fest, ohne aber vorher überhaupt mal festgelegt zu haben, wann denn überhaupt die Voraussetzungen für die Fälligkeit einer Zahlung erfüllt sind. Quasi so, als ob man das ja nicht müsste, da wir ohnehin zu zahlen haben, egal ob Voraussetzungen vorliegen oder nicht. Und so GEZ natürlich nicht 😉
Schaut euch dazu das Video über den neuesten Tübinger Beschluss an 😉
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Ps.: der Festsetzungsbescheid setzt irgendwelche angeblich säumigen Zahlungen fest, ohne aber vorher überhaupt mal festgelegt zu haben, wann denn überhaupt die Voraussetzungen für die Fälligkeit einer Zahlung erfüllt sind. Quasi so, als ob man das ja nicht müsste, da wir ohnehin zu zahlen haben, egal ob Voraussetzungen vorliegen oder nicht. Und so GEZ natürlich nicht 😉
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