Brandbrief aus der Bundeswehr: Wir müssen uns als Volk erheben

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_von Martin Müller-Mertens

Während die Bundesregierung um Schlepperkönigin Angela Merkel weiter Hunderttausende Asylforderer ins Land bittet, kocht inzwischen die Stimmung im Sicherheitsapparat. Selbst Putschgedanken sind nicht mehr auszuschließen — so jedenfalls die Konsequenz von Debatten, die jüngst die Tageszeitung Die Welt zusammengefasst hat. Noch aufsehenerregedner ist jedoch ein Brandbrief aus der Bundeswehr, den COMPACT hier dokumentiert.

Doch zunächst ein paar Zeilen zum Welt-Bericht. Darin geht es um ein Zehn-Punkte-Programm des einstigen BND-Präsidenten August Hanning. Dessen Überlegungen kursieren demnach als sogenanntes Non-Paper im Bundesinnenministerium. Darin fordert er die strikte Anwendung des nationalen und übernationalen Rechts. „Die Grenze für Migranten ohne Einreiseerlaubnis entsprechend der Gesetzeslage sofort zu schließen und Reisende ohne Einreiseerlaubnis sofort zurückzuweisen“, zitiert das Blatt aus den Überlegungen Hannings.

Die Forderungen Hannings fassen offenbar nur zusammen, was insbesondere beim Verfassungsschutz, beim Bundeskriminalamt, aber auch bei der Bundespolizei allgemein hinter verschlossenen Türen diskutiert zu werden scheint. „Wir brauchen als Erstes die Wiederherstellung gesetzmäßiger Zustände. Die Bundespolizei darf nicht weiter von der Bundesregierung daran gehindert werden, Ausländer, die ohne Aufenthaltstitel nach Deutschland einreisen wollen, zurückzuweisen“, zitiert die Welt einen namentlich nicht genannten hochrangigen Sicherheitsmann aus dem Bundesapparat. „Die Bundespolizei ist hierzu nach dem Aufenthaltsrecht verpflichtet; gegenteilige Weisungen der Bundesregierung sind rechtswidrig.“ Das heißt auf Deutsch: Wenn sich die Bundesregierung illegal verhält, darf ihr die Polizei nicht mehr folgen. Eine offene Warnung an Merkel, Maas & Co.

Das korrespondiert mit dem viel beachteten Aufruf von COMPACT-Chefredakteur Jürgen Elsässer vom 13. September. Nach der angeblichen Grenzschließung – in Wirklichkeit eine reine Farce – hatte er die Soldaten der Bundeswehr dazu aufgerufen, die Grenzen nun selbst zu beschützen. So hieß es: „Die Bundesregierung löst durch die Stimulierung eines unkontrollierten Massenzustroms den Staat auf, hebt die staatliche Ordnung aus den Angeln! In dieser Situation kommt es auf Euch an, Soldaten der Bundeswehr: Erfüllt Euren Schwur und schützt das deutsche Volk und die freiheitliche Ordnung! Besetzt die Grenzstationen, vor allem die Grenzbahnhöfe, und schließt alle möglichen Übergänge vor allem von Süden. Wartet nicht auf Befehle von oben! Diskutiert die Lage mit Euren Kameraden und werdet selbst aktiv! Nur Ihr habt jetzt noch die Machtmittel, die von der Kanzlerin befohlene Selbstzerstörung zu stoppen.“

Zu diesem Thema erreichte uns auch der Brief eines Bundeswehrsoldaten. Die Zeilen sind keine theoretische Diskussionen auf irgendeiner Ministerialebene – sie geben die Stimmung innerhalb der Truppe wieder. Als Soldat sind dem Verfasser die nahenden Konsequenzen des Asylwahnsinns vollkommen bewusst und er beschreibt sie mit schonungsloser Offenheit. COMPACT dokumentiert das Schreiben in leicht gekürzter Form:

„Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wende mich an Sie, da Sie die Möglichkeiten haben, mit diesen Informationen und meinen Gedanken andere Wege in Betracht zu ziehen und vorbeugend reagieren zu können, um das Volk zu warnen und aufzuklären. Im Rahmen diesen Schreibens möchte ich meinen Unmut sowie Ängste und Sorge gegenüber der von Frau Dr. Angela Merkel bereits verfassungswidrig ausgeführten Asylpolitik äußern!

Zunächst zu meiner Person: ich bin seit ca 5 Jahren Angehöriger der Deutschen Bundeswehr und Soldat auf Zeit. Ich habe geschworen, dem deutschen Volk mit besten Wissen und Gewissen zu dienen und es im Fall einer Bedrohung sowie Störung der Ordnung mit meinem Leben zu schützen und tapfer zu verteidigen! Am Anfang meiner Kariere bei der Bundeswehr wurde uns das Wort „tapfer“ erklärt und beschrieben als: „Dem Schwur Folge zu leisten trotz Angst um das eigene Wohl und Leben“. Ich denke, so kann ich das beschreiben, weil es ja auch so ist!

In Anbetracht der jetztigen Lage, in Bezug auf die komplette Asylpolitik von Frau Merkel, sehe ich mich gezwungen, diese Botschaft der Öffentlichkeit zu übermitteln, da die Situation der Truppe sehr oft mit einem trügerischen Schleier der zivilen Öffentlichkeit übermittelt wird.

Alles ist nicht so wie es scheint.
Ich habe einen Schwur abgelegt, genau so wie Frau Merkel, mit bestem Wissen und Gewissen für das deutsche Volk zu handeln!
Wie sieht das aber jetzt aus, wenn das Oberhaupt der derzeitigen Regierung nicht grundgesetzkonform handelt und diesem, dem Volke geleisteten Schwur, nicht nachkommt, wenn zudem noch im Raum Bayern Katastrophenzustände ausgerufen werden?
Dies ist im Grundgesetz ganz klar geregelt, nämlich im Artikel 20 Abs. 4, der da lautet:
Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist. Grund dafür ist die Inkompetenz der Politik der Frau Dr. Angela Merkel, die eine völlig falsche Ansicht der Asylpolitik vertritt, die in ihren Amtshandlungen eindeutig wieder zu erkennen ist, in dem sie gegen Artikel 16 a verstößt, der da lautet wie folgt:
(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.
(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden.
(3) Durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, können Staaten bestimmt werden, bei denen auf Grund der Rechtslage, der Rechtsanwendung und der allgemeinen politischen Verhältnisse gewährleistet erscheint, dass dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet. Es wird vermutet, dass ein Ausländer aus einem solchen Staat nicht verfolgt wird, solange er nicht Tatsachen vorträgt, die die Annahme begründen, dass er entgegen dieser Vermutung politisch verfolgt wird.

(4) Die Vollziehung aufenthaltsbeendender Maßnahmen wird in den Fällen des Absatzes 3 und in anderen Fällen, die offensichtlich unbegründet sind oder als offensichtlich unbegründet gelten, durch das Gericht nur ausgesetzt, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Maßnahme bestehen; der Prüfungsumfang kann eingeschränkt werden und verspätetes Vorbringen unberücksichtigt bleiben. Das Nähere ist durch Gesetz zu bestimmen.
(5) Die Absätze 1 bis 4 stehen völkerrechtlichen Verträgen von Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften untereinander und mit dritten Staaten nicht entgegen, die unter Beachtung der Verpflichtungen aus dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, deren Anwendung in den Vertragsstaaten sichergestellt sein muss, Zuständigkeitsregelungen für die Prüfung von Asylbegehren einschließlich der gegenseitigen Anerkennung von Asylentscheidungen treffen.
Da die Länder, die unmittelbar um Deutschland herum gelegen sind, sich nicht im Kriegszustand befinden, aber jeder Asylsuchende über diese genannten Ländern nach Deutschland kommen muss und kommt, so verstößt dies gegen Artikel 16a Absatz ( 2 )!

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2 Kommentare zu “Brandbrief aus der Bundeswehr: Wir müssen uns als Volk erheben

  1. Pingback: Niemand hört auf Merkel: EU-Staaten errichten Zäune gegen Flüchtlinge | Gegen den Strom

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