Quelle: http://www.aegis.at
Hier gehe die Impfbetrieber zu weit.
Noch während der Ferien hat das Bundesministerium eine Absonderungsverordnung im Falle einer Masernerkrankung erlassen. Besteht die Verordnung, Kinder, die nicht gegen Masern geimpft sind, vom Schulbesuch auszuschließen, zu recht? Seit Schulbeginn werden die Eltern informiert, dass sie ihre Kinder gegen Masern impfen lassen müssen.
Sollte ein Kind an einer Schule an Masern erkranken, müssen Kinder, die nicht geimpft sind, 14 Tage von der Schule fernbleiben. Impfskeptische Eltern empfinden diese Maßnahme als Schikane und sehen sie von der Sache her als unbegründet.
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