Flüchtlinge mit zwei Ehefrauen in Deutschland: Beide können Sozialhilfe bekommen

(Was!!! dürfen wir noch alles bezahlen??? Den Untergang unserer ureigensten Kultur mitsamt völliger Entrechtung, dafür Einsetzung der Rechte fremder Kulturen. Dann noch der Vorwurf des Rassismus, dem jetzt sogar Seehofer ausgesetzt ist.)
Epoch Times, Sonntag, 11. Oktober 2015 10:29
In Deutschland darf ein politischer Flüchtling eine staatlich anerkannte Zweitfrau, die auch Sozialhilfe bezieht, haben. Durch die zunehmende Präsenz des Islam in Deutschland rückt ein Gerichtsurteil von 2004 wieder ins Rampenlicht.
Diese beiden Frauen gehören nicht zu dem Urteil des Landesgerichtes. Jedoch sind Bilder von muslimischen Hochzeiten kaum findbar. Die beiden schauen in Winson Green, Birmingham einem Trauerzug zu, als während eines Gebetes 2011 drei Männer getötet wurden. Tausende Trauernde versammelten sich für die moslemischen Begräbnisgebete der Getöteten.
Diese beiden Frauen gehören nicht zu dem Urteil des Landesgerichtes. Jedoch sind Bilder von muslimischen Hochzeiten kaum findbar. Die beiden schauen in Winson Green, Birmingham einem Trauerzug zu, als während eines Gebetes 2011 drei Männer getötet wurden. Tausende Trauernde versammelten sich für die moslemischen Begräbnisgebete der Getöteten.

Foto: LEON NEAL/AFP/Getty Images

2004 entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, dass ein irakischer Flüchtling auf Kosten des deutschen Staates mit zwei „Ehefrauen“ legal in Deutschland leben darf.

Im Text des Oberverwaltungsgerichts steht:

„Ist ein politischer Flüchtling nach dem Recht seines Heimatlandes gültig mit zwei Ehefrauen verheiratet, von denen die erste bereits über eine Aufenthaltsbefugnis verfügt und die zweite aufgrund von Duldungen seit mehreren Jahren an der Lebensgemeinschaft teilhat, so kann die Ausländerbehörde gehalten sein, auch derZweitfrau (trotz Sozialhilfebezugs) eine Aufenthaltsbefugnis zu erteilen. “

Nach Aussage des Magazin Schweiz, wo wir dieses Urteil gefunden haben, hat von diesen drei Personen nie jemand gearbeitet: „Alle schöpften viele Jahren aus dem Vollen und bedienten sich aus den Sozialkassen. So kamen schnell monatlich mehrere tausend Euro zusammen von denen es sich gut leben liess und das, ohne dafür eine Hand rühren zu müssen.“

Die Klage ging von der Zweitfrau aus. Der deutsche Staat, also der Beklagte, trug die Kosten der Verfahren durch zwei Instanzen.

Hier der Wortlaut des Urteils vom 12.03.2004

Quelle: juraforum.de

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Aktenzeichen: 10 A 11717/03.OVG

Leitsatz: Ist ein politischer Flüchtling nach dem Recht seines Heimatlandes gültig mit zwei Ehefrauen verheiratet, von denen die erste bereits über eine Aufenthaltsbefugnis verfügt und die zweite aufgrund von Duldungen seit mehreren Jahren an der Lebensgemeinschaft teilhat, so kann die Ausländerbehörde gehalten sein, auch der Zweitfrau (trotz Sozialhilfebezugs) eine Aufenthaltsbefugnis zu erteilen.
Rechtsgebiete: AuslG, GG, EMRK
Vorschriften: § 7 Abs. 2 AuslG, § 30 Abs. 3 AuslG, § 31 Abs. 1 AuslG, § 34 Abs. 2 AuslG, § 51 Abs. 1 AuslG, § 55 Abs. 2 AuslG, § GG Art. 2, § GG Art. 6, § EMRK Art. 8
Stichworte: politischer Flüchtling, Mehrehe, Zweitfrau, Duldung, Aufenthaltsverfestigung, Aufenthaltsbefugnis, Daueraufenthalt, rechtliches Abschiebungshindernis, Schutz der Ehe, Achtung des Privatlebens, Regelversagungsgrund, Sozialhilfebezug
Verfahrensgang: VG Neustadt/Wstr. 8 K 696/03.NW vom 26.09.2003
Seht Euch bitte die Kommentare hier an:
Dieser Beitrag wurde unter Invasion veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

2 Kommentare zu “Flüchtlinge mit zwei Ehefrauen in Deutschland: Beide können Sozialhilfe bekommen

Hinterlasse einen Kommentar