
Nachdem eine einzigartige und konzertierte Kriminalisierungs-Kampagne die Bürgerbewegung Pegida nicht zum Erliegen gebracht hat, greift das System nun zur ultimativen Keule: Der Justiz. Die Merkel-Administration will das Volk offenbar mit allen Mitteln zum Schweigen bringen!
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Pegida: Ermittlung wg Bildung einer terroristischen Vereinigung
5. Oktober 2015: Die Behörden gehen immer strikter gegen Pegida vor. Gegen einen Vorstand der Pegida in München besteht der Verdacht der Bildung einer terroristischen Vereinigung. Das hat das bayerische Innenministerium bestätigt. Staatsanwaltschaft und Behörden gehen immer schärfer gegen Pegida vor. Nachdem letzte Woche von derStaatsanwaltschaft Dresden gegen Lutz Bachmann Anklage wegen Volksverhetzung erhoben wurde geht es jetzt noch einen Schritt weiter.Der Generalbundesanwaltermittelt gegen den Münchner Pegida Vorstand wegen des Verdachts der Bildung einer terroristischen Vereinigung. Das hat das bayerische Innenministerium bestätigt. Auf eine Anfrage der Abgeordneten Katharina Schulze (Grüne) antwortet das bayerische Innenministerium, dass gegen den 55-Jährigen Pegida-Vorstand seit 2012 ein Ermittlungsverfahren im Auftrag des Generalbundesanwalts läuft, und zwar wegen der Bildung einer terroristischen Vereinigung. Auch die stellvertretende Vorsitzende von Pegida-München ist laut bayerischem Innenministerium nicht unverdächtig: Sie stammt aus dem Personenkreis um die Partei „Die Freiheit“ – und die wird wiederum vom Verfassungsschutz im Freistaat beobachtet.
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Von Michael Mannheimer, 5.10.2015
Nicht gegen Pegida, sondern gegen die kriminellen bzw. terroristischen Vereinigungen Antifa und Islam müsste der Staat juristisch vorgehen
Nun haben wir es schwarz auf weiß: Das bayerische Innenministerium hat bestätigt, dass gegen den Vorstand der Pegida München ermittelt wird wegen des „Verdachts auf Bildung einer terroritsichen Vereingung“ nach §129a StGB. Uns ist nicht bekannt, dass Pegida München zu „Mord (§ 211) oder Totschlag (§ 212) oder Völkermord (§ 6 des Völkerstrafgesetzbuches) oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§ 7 des Völkerstrafgesetzbuches) oder Kriegsverbrechen (§§ 8, 9, 10, 11 oder § 12 des Völkerstrafgesetzbuches) oder Straftaten gegen die persönliche Freiheit in den Fällen des § 239a oder des § 239b„ aufgerufen hat bzw. diese begangen haben soll.
Denn genau dies steht in §129a. Uns ist allerdings bekannt, dass es mindestens zwei Organisationen gibt, die zu den dort aufgeführten Straftaten aufrufen bzw. diese durchführen: Die von Regierung, Gewerkschaften und Altparteien gehätschelte kriminelle Antifa – und ganz vorne dran: der von unserem politischen Establishment zum „Teil Deutschlands“ erklärte Todeskult Islam. Gegen beide wird nicht ermittelt, gegen beide gibt es keine Verfahren wagen Bildung und/oder Unterstützung einer terroristischen Organisation,. obwohl beide Organisationen ohne jeden Zweifel eine kriminelle (antifa) bzw. eine terroristische Organisation (Islam) im Sinne des Gesetzes sind.
Daher stelle ich den Antrag der Ermittlung gegen das bayerische Innenministerium – respektive gegen jene Verantwortlichen, die nun gegen Pegida vorgehen – wegen Verstoßes gegen §164 StGB (falsche Verdächtigung). Ferner stelle ich den Antrag auf Verfolgung der zuständigen deutschen Strafbehörden, ersatzweise der zuständigen Innenminister, ersatzweise des Generalbundesanwalt, ersatzweise gegen die Bundesregierung, wegen Unterstützung zweier terroristischen Organisationen (antifa/Islam) nach §129a (5) durch Nichtverfolgung dieser Organisationen sowie darüber hinaus durch Untätigkeit im Amt. §129a (5) besagt:
„(5) Wer eine in Absatz 1, 2 oder Absatz 3 bezeichnete Vereinigung unterstützt, wird in den Fällen der Absätze 1 und 2 mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in den Fällen des Absatzes 3 mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Wer für eine in Absatz 1 oder Absatz 2 bezeichnete Vereinigung um Mitglieder oder Unterstützer wirbt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.“
Sehr Euch bitte die Kommentare dazu an, hier:
Die fiktiven Grundlagen unserer „Demokratie“:
Machtmissbrauch von Herrschenden wird verhindert, weil diese verpflichtet sind, sich an Verfassung, Gesetz und Recht zu halten (so sinngemäß Prof. Dr. Ridder 1953 zur Grundlage unserer Gesellschaftsordnung, vgl. http://www.gewaltenteilung.de/tag/demokratieprinzip).
Durch die Willensäußerung des Volkes bei der Wahl ist das hoheitliche wie nichthoheitliche Handeln in einer ununterbrochenen Kette demokratisch legitimiert (vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/Legitimationskettentheorie und Art. 20 GG).
Dazu Erfahrungen und wissenschaftliche Studien:
„Führungskräfte mit Macht verhalten sich tendenziell wie Menschen mit einem Hirnschaden“, so Prof. Dacher Keltner (University of California, Berkeley) seine Forschungen zusammen. (vgl. http://www.leadion.de/artikel.php?artikel=0901).
Macht verführt zum Lügen und zum Sadismus- http://www.wiwo.de/erfolg/management/der-boss-effekt-was-macht-aus-den-menschen-macht/10261622.html/, http://www.wissen57.de/die-macht-verandert-den-charakter-des-menschen.html und http://www.leadion.de/artikel.php?artikel=0901.
Bürger werden belogen, betrogen, ausgeplündert, diffamiert, diskriminiert, bevormundet (von http://www.myheimat.de/themen/berliner-platz+pegida.html).
Der Bevölkerung wird mit Lügen, Betrug und Heuchelei nur vorgemacht, die Obrigkeit würde für edle Werte einstehen und arbeiten- http://www.neopresse.com/politik/dach/kommentar-fragwuerdige-demokratische-prozesse.
Die BRD bekommt schlimmeres, als das, was in der DDR abgeschafft wurde, meint Professor Albrecht- https://www.youtube.com/watch?v=gzNO6Jglljk.
Die Menschenwürde wird vom Staat und durch die Gerichte entzogen– Im Zweifel gegen die Freiheitsrechte (vgl. http://rrredaktion.eu/justitia-den-spreu-vom-weizen-trennen-unrecht-muss-sichtbar-gemacht-werden-am-7-mai-findet-in-muenchen-eine-kundgebung-fuer-eine-unabhaengige-justiz-statt-vom-hinterzimmer-zum-m/).
„Die Gefährdung der Verfassung geht vom Staat aus und die Demokratie braucht nicht Verfassungsschutzbehörden, sondern wache und aktive Bürgerinnen und Bürger, die sich für den demokratischen Rechtsstaat einsetzen“, vgl. http://www.allgemeine-zeitung.de/lokales/bingen/bingen/staat-gefaehrdet-verfassung_15491208.htm.
Dienstaufsichtsbeschwerden (wie auch Befangenheitsanträge) werden von Amtsträgern als „Kollektivbeleidigung aller Amtsträger durch einen Querulanten“ empfunden (vgl. http://www.refrago.de/Was_ist_eine_Dienstaufsichtsbeschwerde.frage241.html).
Der Bundestag will offenbar die psychiatrische Zwangsbehandlung für systemkritische Bürger- http://phosphoros.over-blog.de/article-paranoia-und-agonieerzeugungsgesetz-horrorstaat-deutschland-psychiatriegesetz-oder-wie-man-im-rechts-114629076.html, http://www.onlinezeitung24.de/article/225. Keinen Hund dressiert man so, wie man sich dort anmaßt, mit Menschen umgehen zu dürfen; es ist die größte Schande seit der NAZI-Zeit. – vgl. http://www.nuernbergwiki.de/index.php/Gustl_Mollath_%28Brief_an_StVK_Regensburg%29. Schwerste Gesundheitsschäden sind hinzunehmen, z.B. Hirnschwund- http://www.ddpp.eu/news-meldung/aktuelle-forschungsergebnisse-zur-neuroleptika-behandlung.html. Einer Frau nahm das Jugendamt sieben Kinder und nötigte sie zu mehreren Aufenthalten in der Psychiatrie, wo sie zur Einnahme von Neuroleptika gezwungen wurde, wodurch sie zu 80 % Prozent schwerbehindert gemacht wurde (vgl. https://centralrat.wordpress.com/archiv-2012/). „Der Betroffene wird genötigt, eine Maßnahme zu dulden, die den Straftatbestand der Körperverletzung erfüllt (vgl. http://www.die-bpe.de/Kommentar_SAM.html).
Herr Mollath war 7 Jahre unschuldig in der Psychiatrie eingesperrt, nur, weil er seine Meinung nach Art. 5 GG bzw. sein rechtliches Gehör nach Art. 103 GG wahrgenommen hatte! Ein gestohlenes Leben! Rüdiger Jung und Rechtsanwalt Claus Plantiko http://www.freegermany.de/claus-plantiko.html wurden ebenfalls wegen Meinungsäußerungen psychiatrisiert.
Rechtsanwalt Friedrich Schmidt erhielt für „Beamtenbeleidigung“ 3 Jahre und 4 Monate http://bloegi.wordpress.com/2010/09/26/3-jahre-4-monate-gefangnis-fur-beamten-beleidigung/.
In der DDR war dafür früher bevorzugt die Psychiatrie zuständig, später die Stasi. Es konnten schließlich keine „Verrückten“ an die BRD verkauft werden! Man ist gut beraten, eine Patientenverfügung auszufüllen- http://www.patverfue.de/media/PatVerfue_neu.pdf.
Art. 20 GG / Grundgesetz spricht von drei Staatsgewalten, die es nicht gibt (vgl. http://www.gewaltenteilung.de/idee).
Die Verfassungsbeschwerde ist in der Realität ein Verfahren voller Stolpersteine. Ist der Kläger nicht anwaltlich vertreten, ist die Erfolgsquote im Bereich von 0,2 bis 0,3 %, vgl. http://www.amazon.de/Das-Recht-Verfassungsbeschwerde-R%C3%BCdiger-Zuck/dp/3406467237.
Unsere Obrigkeit kann unschuldige Bürger auch Aussagen in den Mund legen und sie wegen einem erfundenen Totschlag einsperren bzw. als „Abschaum“ bezeichnen, vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/Todesfall_Rudolf_Rupp#Strafverfolgung_des_Schrotth.C3.A4ndlers_Ludwig_H.
Menschen, die von den nationalen Instanzen wiederholt in ihren Grundrechten verletzt worden sind und das aufwendige nationale Verfahren nur in der Hoffnung auf den EGMR durchziehen, werden nicht nur in beschämender Weise im Stich gelassen, sondern auch noch als dumm und dämlich oder als Querulanten hingestellt. (http://www.vgt.ch/justizwillkuer/egmr-zulassung.htm).
Querulant ist das Wort der Juristen für Untermensch. Es wird gebraucht, um Menschen verächtlich zu machen, die ihr Recht auf Meinungsfreiheit ausüben. Für die Einsperrung in psychiatrischen Krankenhäusern, Entmündigung und Existenzvernichtung reicht es noch heute. Quelle: http://de.wikimannia.org/Querulantentum. Querulant ist ein Etikett, das man verteilen und aufheften kann mit der Folge, dass derjenige, der es bekommt, nicht mehr ernst genommen werden muss, sondern in den Bereich des zu Behandelnden überführt wird.“ (Quelle: https://sites.google.com/site/psychiatrisierung56zpo/michael-kohlhaas-querulanten-noergler-quengler).
Wer in der DDR sein Recht auf freie Meinungsäußerung nach Art. 27 der DDR-Verfassung wahrgenommen hatte, wurde nach der Wende rehabilitiert. Es ist deshalb gerechtfertigt, BRD-Bürger, die wegen ihrer nach Art. 5 GG zustehenden Meinungsäußerungen geschädigt wurden, ebenfalls zu rehabilitieren.
Ursachen bzw. Gründe für „Querulanz“ gegenüber der Obrigkeit:
Gerichtlichen und behördlichen Entscheidungen fehlt wegen gewollter Verdrehung der Tatsachen und der Rechtslage zumeist eine plausible Begründung, oft sogar die Sachbezogenheit. Dieses System ist darauf angelegt, Menschen zu zerstören (vgl. http://unschuldige.homepage.t-online.de/default.html).
Der positive Sinngehalt der einschlägigen Gesetze wird in den Köpfen der zuständigen Beamten derart deformiert, dass vom ursprünglichen Gesetzeszweck so gut wie nichts davon übrig bleibt (aus http://grundrechteforum.de/231367).
Den Rechtsstaat haben wir nicht und wir entfernen uns immer weiter von diesem Ideal, vgl. http://www.hoerbuchkids.de/hu/mr/homepage/justiz/info.php?id=134.
Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen sind systemkonform, vgl. http://www.odenwald-geschichten.de/?p=1740. Dass auch der Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte nicht abhilft, wird unter http://derhonigmannsagt.wordpress.com/tag/europaischer-gerichtshof-fur-menschenrechte/ bestätigt.
Schutzbestimmungen wie Grundgesetz, Verfassung und die auf CD-ROM und im Internet publizierte höchstrichterliche Rechtsprechung interessieren nach meinen Erfahrungen in der Regel weder Richter noch Rechtsanwälte.
Rechtsanwälten, die beim Machtmissbrauch nicht mitmachen, wird die Zulassung entzogen (z.B. Plantiko, Schmidt -vgl. http://www.hu-marburg.de/homepage/kirche/info.php?id=236). Staranwalt Rolf Bossi hatte auch eine „üble Justizkumpanei“ bestätigt und wurde dafür bestraft.
Führungskräfte mit Macht verhalten sich wie Menschen mit einem Hirnschaden (vgl. http://www.leadion.de/artikel.php?artikel=0901). Demnach müssten anstatt derjenigen, die Bürgerrechte begehren, die Führungskräfte psychiatrisch behandelt und entmündigt werden.
Bürgergerichte zur Schaffung der Strafbarkeit von Rechtsbeugung wären notwendig. Eine Petition dazu kann z.Zt. gefunden werden unter https://www.change.org/p/bundesjustizminister-heiko-maas-strafbarkeit-von-rechtsbeugung-wiederherstellen-b%C3%BCrgergerichte-einf%C3%BChren. Petitionen bringen aber erfahrungsgemäß nichts. Beim Petitionsausschuss des Bundestages unter https://epetitionen.bundestag.de/ eingereichte „öffentliche Petitionen“, die der Obrigkeit nicht in den Kram passen, werden nicht veröffentlicht und es gibt keine plausible Antwort.
Alle nationalsozialistischen Gesetze und Rechtsgrundlagen wurden durch die Alliierten im rechtsgültigen SHAEF- Gesetz Nr. 1 Artikel III verboten. Trotzdem werden Praktiken der nationalsozialistischen Ideologien weiter verwendet. Andersdenkende, die nicht blind der Obrigkeit gehorchen wollen oder angeblich minderwertig sind, werden schikaniert, mundtot gemacht, eingesperrt und ggf. wie in der Nazizeit als Geisteskranke gefoltert (vgl. http://www.folter-abschaffen.de/).
So lange GVG § 15 aufgehoben ist, handelt es sich übrigens bei den Gerichten nicht um Staats- sondern um Schiedsgerichte (http://www.freiheitistselbstbestimmtesleben.de/pdf/Freiheit_Ausnahmegerichte_sind_unstatthaft.pdf).
Wir Untertanen müssen wie die Obrigkeit das egoistische Gruppenverhalten ausnutzen und zusammenschließen oder uns bemühen, die Staatsangehörigkeit aus politischen Gründen zurückzugeben, nicht zur Wahl gehen usw., damit die herrschenden Sadisten bzw. Rechtsbeuger sich nicht- wie bisher- darauf berufen können, durch die Legitimationskette vom Volk legitimiert zu sein.
Wer nicht blind an die angeblich edle Natur der Herrschenden glaubt, wird- wie gehabt- durch das egoistische Verhalten der Obrigkeit politisch verfolgt, manche werden schon jetzt wie in der Nazizeit in der Psychiatrie gefoltert- und die Massen interessiert das wie damals nicht.
PS: Weiterverbreitung, Kürzungen bzw. Änderungen oder Löschung gestattet!
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Super Material, das werde ich in den nächsten Tagen mal verarbeiten bzw. Deine Seite verlinken.
Vielen Dank und Gruß
R.
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Hat dies auf Freiheit, Familie und Recht rebloggt und kommentierte:
Pegida ist keine terroristische Vereinigung, sondern eine Bewegung, welche den Willen des Volkes öffentlich und friedlich kundig macht.
Aber die Merkel-Regierung ist eine kriminelle
Nichtregierungsorganisation, welche das Volk terrorisiert, Gesetze
bricht und den Volksfrieden auf das höchste gefährdet!
Damit ist bewiesen, wer eine terroristische Vereinigung ist!
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Hat dies auf lotharhschulte rebloggt.
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Pingback: Das Merkel-System dreht durch: Ermittlungen gegen Pegida wegen „Gründung einer terroristischen Vereinigung“ | matthias331
Hat dies auf DH.v.SS rebloggt.
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Hat dies auf Treue und Ehre rebloggt und kommentierte:
Denen geht mächtig der Stift.
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