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Die Rettung des eigenen Geldes ist vielleicht zum Teil möglich.
Meist jedoch nicht. Gegen Zwangshypotheken haben wir überhaupt keine Chancen.
Ich sehe nur noch die Möglichkeit eines Volksaufstandes!!!!
19.08.2015 | Dr. Dietmar Siebholz
Oder: Dr. Schäuble weiß offenbar mehr …
Mein Ratschlag: Transferieren Sie Liquidität aus der EU
In den letzten zehn Jahren habe ich mehr als 500 Kommentare, Analysen, Berichte und pointierte Stellungnahmen publiziert. Heute stelle ich fest, dass wohl die beiden wichtigsten der Kommentar vom 05.06.2015 über die aktuelle wirkliche deutsche Staatsverschuldung und die heutige Analyse der künftigen Verpflichtungen der BRD in Sachen EU-Haftung und EU-Zahlungsverpflichtungen sind.
Und diese Erkenntnisse führen zu einem Ergebnis: Retten Sie ihre flüssigen Mittel durch zwingend erforderliches Handeln! Warum ich dies fest glaube? Hier ist meine Antwort.
Für eine längere Zeit habe ich die unnachgiebige Haltung von Herrn Schäuble in Sachen Griechenland nicht verstanden. Denn die für das „dritte (nein, nicht das dritte Reich, sondern das dritte) „Rettungsprogramm“ für Deutschland anfallenden Beiträge liegen ja „nur“ in Höhe von ca. 23 Mrd. €. Warum dann so einen harten Einsatz? Ich sagte mir, Dr. Schäuble muss mehr wissen als ich und ging dann in die Details.
Und dabei musste ich mich intensiv mit der „realen deutschen Verschuldung“ (siehe mein Youtube-Interview vom 05. Juni 2015) und den in diesem Kommentar ausführlich besprochenen Forderungen und Verbindlichkeiten, die die Bundesbank und die Bundesrepublik aus den EU-Verträgen ableiten können bzw. leisten müssen, beschäftigen.
Und bei diesen dezidierten Betrachtungen kam mir die Erkenntnis, dass wir uns in einer großen Gefahr befinden. Bildhaft ausgedrückt, ist das eine Zwangslage ähnlich den historischen Objekten Skylla und Charybdis, also eine Situation, sich zwischen zwei unheilvollen Übeln zu befinden, aus denen man ungeschoren nicht mehr herauskommt. In diesem Augenblick konnte ich die Nöte von Herrn Schäuble verstehen. Denn Deutschland steht vor einem Debakel, das uns finanziell zerreißen kann und meiner Meinung nach auch wird.
Vor den Details nun aber erst einmal eine generelle Darstellung der rechtlichen und politischen Grundlagen der beiden wichtigsten Faktoren dieser Zwangslage, nämlich den EU-Einrichtungen bzw. EU-Systemen ESM und TARGET-II-Verrechnung.
Unsere politischen von uns nicht gewählten Führer in Brüssel – Kommissare genannt – haben gemeinsam mit ihren Beratern, also den Koryphäen von EZB und anderen Institutionen wie z.B. Goldman-Sachs zwei Ungeheuer geschaffen, mit denen wir uns in Deutschland bald intensiv zu beschäftigen haben; ich spreche hier von den Institutionen ESM und den EZB-Transfer-Verrechnungskonten nach dem TARGET-II-System für die EURO-Zentralbanken.
Was nun die alten Griechen (nein, wie sind wir doch aktuell!) aus ihrer Seefahrt wohl an der Meerenge von Messina erlebten und wie Odysseus diese beiden Ungeheuer Skylla und Charybdis schilderte, ist aber nichts gegen das, was Deutschland aus der Mixtur von ESM (Europäischer Stabilitäts-Mechanismus) und dem TARGET-II-System bevorsteht.
Odysseus gelang es, den Ungeheuern zu entkommen; allerdings verlor er alle seine Gefährten bei der Passage der Meerenge. Uns bleibt aber nur die Frage: Wo ist unser Odysseus, der uns heil aus dieser Notlage befreit oder muss er uns für sein Durchkommen opfern?
Und das Widersinnige daran ist, dass sich beide – also ESM und TARGET-II im Prinzip kompensieren müssten, also die Einlagen- und Einzahlungsverbindlichkeiten aus der Mitgliedschaft im ESM gegen unsere Forderungen an die EZB aus unserem derzeitigen Guthaben des TARGET-II-Systems von mehr als 530 Mrd €. Ein angenehmes Vermögen und somit Ruhekissen, sagen Sie? Warten Sie es ab. Wir haben uns dieses Vermögen durch Arbeit und Exportüberschüsse einerseits und andererseits aus den Transfers reicher Südländer hin zu uns nach Deutschland wegen des Vertrauens in den Standort Deutschland verdient.
Warum dann so ängstlich reagieren? Ganz einfach, weil wir dieses Vermögen wohl für Europa opfern dürfen. Wo sehe ich das große Risiko?
Die erste Antwort ist die: Der ESM ist die moderne Charybdis. Als harmlose Gesellschaft von 17 Staaten scheinheilig gegründet mit der Maßgabe, ein Eigenkapital von 700 Mrd. € als Liquidität für notwendige Hilfsmaßnahmen in Form von Darlehen für schwache Länder zur Verfügung zu stellen. Das klingt ja ganz altruistisch. Aber schon beim Lesen des ersten Arbeitsentwurfs für das Ungeheuer wurde mir Angst und Bange. Da las man bereits im ersten Entwurf von „Gläubigern“ des ESM, wo doch das Kapital aus dem Eigenkapital der 17 Gründungsländer kam. Wozu dann Gläubiger?
Also war man schon beim ersten Entwurf der Überzeugung, dass man nicht nur das Eigenkapital der Mitgliedsländer, sondern auch noch Fremdkapital aus aufgenommenen Darlehen oder aus emittierten Anleihen verwenden wollte, Und somit war die Beruhigungspille, es seien ja nur 700 Mrd. € und dies noch als Eigenkapital im Feuer, eine schlichte Lüge. Auch die Zurückweisung der Unterstellung, man plane eine Banklizenz für den ESM, war eine solche Lüge. In der endgültigen Form des ESM-Vertrages wird man sehr viel deutlicher: Man beschreibt die Kapitalbeschaffungsmaßnahmen, die der ESM durchzuführen hat, wenn er es denn nötig hätte.
Man erlaubt ihm auch, im Anleihen-Primärmarkt und im Anleihen-Sekundärmarkt zu intervenieren. Dinge, die man schon bei der EZB nicht akzeptieren wollte und nun haben wir schon zwei Institute, die es dürfen und die das Volumen der Nothilfekredite weiter ausdehnen können. Und der ESM hat bereits alle Genehmigungen, eine Banklizenz zu erwerben, also sich eigenständig bei der Kreation von neuer Liquidität betätigen zu können.
Da ist in der Satzung zum ESM ferner wieder die Rede davon, dass man in Abstimmung mit dem IWF Maßnahmen ergreifen will und kann. Haben wir denn keine eigenen Fachleute, um auf diese an US-amerikanischen Zielen orientierte Institution zurückgreifen zu müssen?
Oder klarer ausgedrückt: Haben die in Brüssel noch immer nicht verstanden, dass die USA und die EU ernsthafte Konkurrenten zumindest in Bezug auf Wirtschaft, in Bezug auf die Währung, auf die Finanzordnung und damit auf die internationale Macht sind?
Noch schlimmer ist der absolute Ausschluss demokratischer Kontrollen und die Tatsache, dass der ESM, alle seine Organe und selbst die Mitarbeiter in ihrer Arbeit im und für den ESM dauerhafte Immunität genießen, also nie zur Verantwortung gezogen werden können.
Wie schon bei der Gründung der FED am 23.12.1913 wurde die Gründung des ESM minutiös vorbreitet und ohne jedwede große Diskussion abgewickelt – frei nach dem Juncker´schen Credo „wenn es schlimm wird, muss man lügen“. Die dafür erforderliche Zustimmung der nationalen Parlamente erfolgte ohne Diskussionen in der Öffentlichkeit. Auch in der BRD war dies kein großes Thema, obwohl die ESM-Einzahlungsverpflichtung für die BRD immerhin bei 211 Mrd. € liegt.
Dazu kommt die im ESM-Vertrag vereinbarte Verpflichtung, über die aber nirgendwo offen gesprochen wurde, dass beim Ausfall eines Mitgliedslandes die dann (noch) nicht insolventen Mitgliedsländer die Quote des nicht zahlungsfähigen Mitgliedslandes übernehmen müssen.
Der Erstattungsanspruch gegen die nichtleistenden Mitgliedsländer steht dann aber nicht den hilfsweise leistenden Ländern, sondern dem ESM direkt zu. Nirgendwo ist garantiert, dass die Rückzahlungen an die leistenden Länder zurückfließen, sollte ein ausgefallener Staat doch einmal leisten können. Offenbar waren die Geburtshelfer dieses Ungeheuers nicht der Überzeugung, dass es von den notleidenden Staaten wohl noch zu einer Rückzahlung der geschuldeten Einlagen kommen würde.
Mit der Quasi-Lizenz für eine ESM-Bank sind alle Zulassungshindernisse beseitigt. Der ESM oder die ESM-Bank können ohne jedwede Einschränkung ihr Kreditvergabevolumen erhöhen, wenn sie nur die auch im Vertrag genannte Eigenkapitalquote beachten. Das ist aber auch kein Problem, weil der Gouverneursrat darüber mit einfacher Mehrheit eine Kapitalerhöhung anfordern kann, die die Mitgliedsländer ohne Einspruchsrecht zu bedienen haben. Für alle diese Maßnahmen sind keine Kontrollen im ESM-Vertrag vorgesehen.
Wenn dieses Nothilfe-Institut in Probleme geraten sollte (wie soll man dies denn vermeiden können, wenn man nur in Not geratene Länder versorgen und denen keine Sanierungen oktroyieren darf; muss man sich fragen?), dann haben die verbleibenden Länder nicht nur „nachzuladen“, sondern auch die Quoten der ausgeschiedenen und insolventen mitzutragen. Natürlich erhält der ESM dann das Recht, die Sicherheiten zu verwerten. Die Qualitäten dieser Sicherheiten kennen wir aus der griechischen Tragödie zur Genüge.
Der ESM-Vertrag ist bewusst unklar und auslegungsfähig gehalten; zum Beispiel wird vermieden, die folgenden Kapitalerhöhungen – von den Risiken einer bankähnlichen Betätigung ganz zu schweigen – durch die nationalen Parlamente genehmigen zu lassen. Die Kapitalerhöhungen müssen in den Ländern nur noch notifiziert werden, wohl ohne Einbeziehung der Parlamente.
Obwohl die Tiefe der Informationen über den ESM-Vertrag vor der Abstimmung zum ersten Entwurf eher einer Abstimmung über die Genehmigung zum Bau einer Würstchenbude entsprach (es ging ja in der BRD „nur“ über den lächerlichen Betrag von 211 Mrd. €) ist man nun vorsichtiger, weil man inzwischen das langsame Aufwachen der deutschen Schlafmützen aus dem von Mutti Merkel gehüteten Himmelbett befürchtet. Fest steht aber, dass die Aufstockung des Darlehnsvolumens und die Form der einzufordernden Kapitalerhöhungen klar und deutlich im ESM-Vertrag vereinbart wurden.

postswitch.de
Und somit wurde das Risikopotential für die Mitgliedsländer deutlich erhöht. Denn wenn der ESM größere Beträge verlieren sollte (was ja bei den Notfinanzierungen nicht außergewöhnlich sein sollte), dann wird die Pflicht zu weiteren Kapitalerhöhungen aus dem ESM-Vertrag greifen.
Und auf einmal ist auch der Artikel 15 unauffällig eingeflossen. Dort ist definiert, dass der ESM die Rekapitalisierung von Finanzinstituten (sprich: Banken) vornehmen darf. Also wieder einmal: Die Banken retten und sie nicht dem klaren Urteil des Marktes zu überlassen. Also nicht nur die Staaten allein sollen Mittel vom ESM bekommen, nein, auch insolvente Banken dürfen durch ESM-Mittel gestützt werden.
Das Erzübel ist, dass die Konsequenzen der Fehlinvestitionen der Banken, die jedem Normalsterblichen drohen, hier wieder sozialisiert werden. Der Bürger kann dann über die Bail-In-Gesetze als Bankkunde oder als Steuerbürger über die Umlage der ESM-Kapitalisierung geschröpft werden. Wenn man wenigstens die Chance hätte, über die Hinrichtungsmethode „Strang oder Guillotine“ entscheiden zu können! Nein, auch hier gilt: Das dürfen die genannten Institutionen und die Regierungen für uns allein und nach Gutdünken entscheiden.

pit-hinterdenkulissen.blogspot.com
Ich habe mit vielen von mir als informiert angesehenen Partnern über dieses Thema gesprochen und auch einige Widersprüche erhalten; der wichtigste aus meiner Sicht war der Hinweis, dass Deutschland in der Lage sei, alle diese Nachteile durch ein VETO zu verhindern. So steht im Artikel 4 Abs. 2 „Der Gouverneursrat und das Direktorium beschließen nach Maßgabe dieses Vertrags in gegenseitigem Einvernehmen, mit qualifizierter Mehrheit oder einfacher Mehrheit“.
Gestatten Sie mir den Hinweis, dass ich meine Sprache liebe und wohl auch ganz gut mit ihr umgehenkann; aber es wird keinen Fachmann geben, der mit nun erklären kann, was damit gemeint und vereinbart ist. Was bedeute das genau:
- a) „Im gegenseitigen Einvernehmen“ von Gouverneursrat und Direktorium könnte man so auslegen, dass beide Gremien uneingeschränkt einig sein müssten.b) Warum dann die Vereinbarung über qualifizierte und einfache Mehrheiten bei Abstimmungen?
c) Es sieht wohl so aus, dass, wenn es ein generelles Einvernehmen zwischen GR und Direktorium geben sollte (damit muss man bei den EU-Politikern rechnen) in den Abstimmungen die Möglichkeit eines VETOS ausgeschlossen werden kann, weil ja die qualitative bzw. die einfache Mehrheit ausreicht, um Beschlüsse zu fassen.
d) Es besteht dennoch Hoffnung, dass dieses VETO für die BRD möglich sein könnte, denn der Absatz 3 sagt aus, dass solche Beschlüsse mit der Feststellung „des gegenseitigem Einvernehmens“ der Zustimmung aller an der Abstimmungen teilnehmenden Mitglieder bedürfen. Also doch VETO-Recht jedes Mitglieds?
e) Die große Frage ist allerdings die, ob sich unsere deutschen Politiker wagen werden, diese VETO-Karte je zu ziehen. Ich glaube nicht daran, denn sie sind ja Bestandteil des ESM, so wie die Herren Dr. Schäuble und Klaus Regling.
f) Ein wenig erinnert mich dies an die Nominierung des ersten Präsidenten der EZB, als man zur deutschen Beruhigung den Konservativen Wim Duisenberg wählte, der Bundesbank-ähnliche Auffassungen vertrat; der dann aber recht schnell von Herrn Trichet ersetzt wurde. Am Ende landeten wir bei Herrn Draghi von Goldman Sachs, der nun unser Geld lanciert, produziert und steuert.
Lassen Sie mich zur Beschreibung der Charybdis nur abschließend sagen; das ist ein (Finanz-)Ungeheuer, das seine Opfer nur unter uns Bürgern finden kann. Es hat alle Qualitäten eines Ungeheuers, denn es ist nicht kontrollierbar, hat absolute Immunität, kann unbegrenzt Kredite aufnehmen (z.B. über Anleihen), kann fast uneingeschränkt Darlehen ausreichen und dies an fußkranke Staaten und Banken, die sich ohnehin schon kaum noch am Kapitalmarkt refinanzieren können.
Verstehen Sie mich bitte richtig, ich verurteile hier nicht die schwächeren EU-Länder, sondern das überaus sozialistische System, das nicht Hilfe für Veränderungen, sondern nur Bluttransfusionen anbietet, wo es vorher z.B. eine Umstellung der Ernährung und des generellen Lebensstils hätte fordern sollen.
Die Haftung für ein Mitgliedsland ist im Vertrag zwar auf die Höhe der Stammeinlage beschränkt, aber nach der Satzung kann der Gouverneursrat einfach unbegrenzte Kapitalerhöhungen beschließen; also kann man daraus auch eine Art Nachschuss-Pflicht für die Mitgliedsländer generieren. Die Beschlussfassung darüber ist ohne große Behinderungen vereinbart. Wir werden es in der Zukunft erleben (müssen).
Na, werden Sie sagen, dann können wir doch hier einfach unseren Forderungssaldo aus dem TARGET-II-Programm von derzeit über 530 Mrd. € einsetzen.
Und jetzt tritt die Skylla in Aktion, denn die vor der Charybdis Fliehenden treiben jetzt zur Skylla hinüber und werden dort schlicht gefressen. Warum, fragen Sie? Ganz einfach, weil es keine gesetzlichen Regeln für Verrechnungen und Aufrechnungen innerhalb der EU-Einrichtungen gibt. Und wenn es sie geben sollte, können sie hier kaum wirksam werden. Ich kann mir nämlich kaum vorstellen, dass man gerade uns gestatten wird, unsere Verpflichtungen beim ESM durch Verrechnungen mit unserem TARGET-II-Guthaben bei der EZB zu bezahlen.
Woher sollte dann der ESM seine Mittel bekommen, um sein Füllhorn über ganz Europa ausschütten zu können, wenn der reiche Vetter aus Old Germany nicht in Geld, sondern in Verrechnungseinheiten bezahlt? So nebenbei gesagt, glauben Sie wirklich daran, dass die USA, China und Japan sowie alle anderen uns z.B. Rohstoffe liefernden Länder mit Gutschriften aus dem EZB-Verrechnungskonto einverstanden sind? Ich glaube dies nicht. Diese Verrechnungsansprüche sind – nicht einmal in Europa – im Zahlungsverkehr etwas wert.
Das Problem kommt auf uns alle zu, und zwar unerbittlich. Mit einem buchmäßigen Verrechnungsguthaben kann man nicht bezahlen, wenn der Vertragspartner solche „Währung“ nicht akzeptiert. Aber die ESM-Mitgliedsländer und der ESM werden andererseits werden darauf bestehen, dass wir unsere Verpflichtungen in Euro treu und brav erfüllen.
Fakt ist somit: Euros, die uns nur buchhaltungsmäßig als Verrechnungsguthaben zustehen, wird niemand akzeptieren, zumal wenn er das Geld für sein oder seines Nachbarn Überleben mit Hilfe des ESM benötigt.
Wir sind reich, aber unheimlich schlecht dran, finden Sie nicht auch? Natürlich können Sie bezweifeln, dass der ESM nicht mehr als die 700 Mrd. € von den EURO-Ländern fordern wird, aber dann interpretieren Sie die drohenden Ausfälle, die jetzt schon bekannten Unterdeckungen in den Südländern und die Finanznot innerhalb der EURO-Zone fast genauso optimistisch wie die Politiker, die ja im dunklen Wald permanent so vor sich hin pfeifen. Der Finanzkrisen-Tsunami ist schon im Anrollen, die Krise ist noch lange nicht vorbei.
In dieser Zwangslage wird unsere europahörige Regierung in Brüssel (die in Berlin zählt ohnehin nicht mehr) die Berliner zwingen, uns die erforderliche zusätzliche Liquidität abzuluchsen, mit welchen Maßnahmen auch immer. Diese Maßnahmen gehen direkt zu Ihren Lasten, sei es über Steuern, über Zwangsabgaben etc. Fest steht für mich: Die Lasten aus den EU-Verträgen bleiben bei uns, unser Guthaben aus unserer Arbeit ist nicht einsetzbar oder sogar liquidierbar. Eine ganz schlimme Konsequenz für einen selbständig Denkenden. Und daher ist Dr. Schäuble so strikt In Sachen Griechenland.
Er weiß tatsächlich mehr als wir, die ja nur versuchen, eins und eins zu addieren. Und er weiß sicherlich auch schon, dass andere schwache Länder dem Griechenland-Taktieren zu folgen versuchen. Nicht umsonst sprechen die Regierungsführer in Frankreich und Italien von der erforderlichen Schuldenunion in ganz Europa.
Daher meine dringende Empfehlung: Übertragen Sie einen Teil Ihrer Bankenliquidität auf Bankkonten außerhalb der EURO-Länder bei soliden Bankinstituten.
Und nun wissen Sie, warum ich das Hasenpanier ergriffen und den alten Kontinent verlassen habe, ich sehe bessere Chancen für meine Familie, den Ablauf des EU-Finanzdramas aus großer Entfernung zu verfolgen, als mittendrin zu stehen. Ich Habe nämlich als Senior kaum eine Chance, nach dem unvermeidbaren Endakkord des EU-Dramas das durch diese Machenschaften Zerstörte wieder aufbauen zu können.
Und wir sitzen wie Odysseus´ Mannschaft festgezurrt durch EU-Verträge auf einem führungslosen Schiff genau zwischen Skylla und Charybdis. Haben Sie schon einmal daran gedacht, für sich und für Ihre Familie Schwimmwesten anzuschaffen?
Mit dem Schwimmen kenne ich mich von Kindesbeinen an aus und mit besonderen Schwimmwesten übrigens auch; fragen Sie mich, wenn Sie meine Meinung und meine Lösungsvorschläge interessieren. Sie können mich unter wthlz2@gmx.de oder unterwthlz01@gmail.com jederzeit kontaktieren. Oder sehen Sie meine Videos über youtube.com „Kanal Dietmar Siebholz„. Nutzen Sie die gleichen Adressen, wenn Sie den Originaltext dieses Kommentars in Papierform wünschen sollten.
© Dr. Dietmar Siebholz
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