Das Jobcenter Berlin hat einem Hartz-IV-Empfänger das Arbeitslosengeld II um 100 Prozent gekürzt, weil er die geforderten zehn Bewerbungen im Monat nicht geschrieben hatte.
Gegen die Entscheidung des Jobcenters hatte der Langzeitarbeitslose geklagt, weil Sanktionen von Hartz IV seiner Ansicht nach verfassungswidrig sind. Das Sozialgericht hält die vollständige Kürzung von Hartz IV jedoch für gerechtfertigt.
Ihr Urteil begründeten die Richter damit, dass es zumutbar ist, zehn Bewerbungen im Monat zu schreiben, insbesondere weil der Mann in der Lage war, auch Widersprüche und Klagen gegen die Kürzung zu schreiben. Existenzgefährdend sei die Kürzung nicht, weil der Mann auch Sachleistungen beantragen kann.