CSU-Chef Seehofer will „Asylbewerber“ aus Balkanländern abschrecken – Miese Unterkünfte

20. Juli 2015

Horst Seehofer
Horst Seehofer

„Rigorose Maßnahmen“ verlangt Horst Seehofer, um die steigenden Asylbewerberzahlen aus Südosteuropa einzudämmen, dazu sollen auch schlechte Unterkünfte dienen. Mittlerweile ist Seehofer als ein Selbstdarsteller bekannt, der gerne Parolen raushaut, um sein Wahlvolk zu beruhigen. Mit seinen Forderungen wird sich der gute Seehofer aber an den Gutmenschen der Republik die Zähne ausbeißen. Hat er vergessen, dass der Bundesrat bei der Benennung von „weiteren sicheren Balkanstaaten“ (Albanien, Kosovo, Montenegro) ein Wörtchen mitzureden hat und dass dieser Bundesrat von einer rot-grünen Mehrheit dominiert wird?

Die Erkenntnis, dass wir ein Problem haben, ist vielen Politikern durchaus klar. So zum Beispiel nachvollziehbar in der ungewöhnlich offenen Rede von Thomas Kreuzer im bayerischen Landtag am 16.07.15 im Rahmen der aktuellen Stunde.

Andere surfen auf der (Schein-)welle der Solidarität, Humanität, Vielfalt, Buntheit und Bereicherung mit, die von einem prozentual kleinem Häuflein linker Politiker, Gutmenschen und Medienleuten aufgeworfen wird, aber die offizielle öffentliche Meinung überproportional prägt, um vermeintlich den Wählerstimmen hinterher zu jagen. Diese Kreise haben derzeit die Meinungshoheit inne, bilden aber nicht die Volksmeinung ab. Sie bieten auch keine Lösungen für den Ansturm der „Flüchtlinge“ bezüglich Finanzierung, Unterbringung und Integration/Assimilation, außer der Deutsche muss mehr Willkommenskultur aufbringen, vor allem mehr Geld! Da die „Flüchtlinge“ garantiert nicht weniger, sondern immer mehr werden, steht Deutschland ohne deutliche Änderung der Politik vor enormen Problemen! Wer hier noch an ein gutes Ende glaubt, ist realitätsfremd.

Der erste Asyl-Artikel 16 (2) des fremdbestimmten GG (sog. Bonner Gesetz) hatte nur einen einzigen Satz: „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht“ – Ende. Erst durch eine Rot/Grüne Regierung unter Schröder/Fischer „konstruierten“ und „eröffneten“ diese aus diesem einen Satz ein Sammelsurium (eine ganze Seite !) von Asyl-Möglichkeiten für „Gott und die Welt“ aus allen „Ländern der Welt“, und sind es auch tausende von Kilometern Entfernung. Warum?

Focus Online vom 20.07.2015:

Die bayerischen Christsozialen fordern einen deutlich härteren Kurs in der Asylpolitik. Parteichef Horst Seehofer verlangt „rigorose Maßnahmen“, um die steigenden Asylbewerberzahlen aus Südosteuropa einzudämmen. Dazu gehört, möglichst unattraktiv für Flüchtlinge zu sein.

  • Seehofer sagt Asylbewerbern aus Balkan-Ländern den Kampf an
  • Schlechte Unterkünfte als Abschreckung
  • CSU-Chef befürchtet Rechtsruck

CSU-Chef Horst Seehofer will Asylbewerber aus Bayern vergraulen. „Wir müssen rigorose Maßnahmen ergreifen“, forderte der bayerische Ministerpräsident am Wochenende mit Blick auf eine Rekordzahl von Antragstellern aus Südosteuropa. Etwa 40 Prozent der Asylbewerber kämen vom Westbalkan, sagte Seehofer beim niederbayerischen CSU-Bezirksparteitag in Essenbach. „Die Anerkennungsquote ist null. So kann es nicht weitergehen.“

Er sei täglich mit Klagen der Kommunalpolitiker konfrontiert, dass es keine Gebäude und Flächen mehr für die Unterbringung gebe. „Wir müssen diesen 40-prozentigen Missbrauch, man kann sagen den massenhaften Missbrauch, zurückführen und einstellen.“

Einzelheiten nannte Seehofer nicht. Was genau geplant ist, soll bei einer bevorstehenden Kabinettsklausur in St. Quirin am Tegernsee besprochen werden.

Kommentare dazu:

  • Ich plädiere für schlechte Unterkünfte, kein Taschengeld mehr und auch keine Essensmarken. Sondern Vollpension in der Unterkunft.

    Wem es nicht passt, kann sich dann verpissen

  • * Etwa 40 Prozent der Asylbewerber kämen vom Westbalkan, sagte Seehofer beim niederbayerischen CSU-Bezirksparteitag in Essenbach. „Die Anerkennungsquote ist null. So kann es nicht weitergehen.“ *

    Seehofer der Satz geht weiter!

    Und die restlichen 60 Prozent werden wir weiter über den Atlantik schicken, denn das ist die alleinige Kollateralscheiße unseres Vorgesetzten, dem Ami.
    Stimmts, Seehofer?

  • Beobachtender

    wie wäre es denn mal die Ursachen zu bekämpfen und vielleicht auch mal Gesätze einhalten

    Wenn es darum geht, die Zeichen der Zeit zu lesen, merkt man erst, wie viele Analphabeten herum rennen.
    Wiedereinführung der Grenzkontrollen an den EU-Binnengrenzen

    http://www.openpetition.de/petition/online/wiedereinfuehrung-der-grenzkontrollen-an-den-deutschen-landesgrenzen

    und vergeßt die Menschen nicht die kein Internet haben

    brennpunkt

    Der Seehofer ist eine Blendgranate, und das seit Jahren!!!
    Um was der sich schon alles kümmern wollte…..bla-bla-bla-bla-bla

    z.B. daß die Auslandsfinanzierung unserer Krankenkassen für die schiechen Türken in der Türkei beendet wird, genannt das deutsch-türkische Sozialversicherungsabkommen, welches seit 1964 besteht.
    Ja, dagegen hatte er auch schon gewettert!
    Wir schreiben inzwischen das Jahr 2015, und dieses verfluchte Türken-Absicherungs-Abkommen gibt es immer noch!

    Versuch Du mal als Deutscher, Deine Eltern in Deiner Krankenkasse mitzuversichern! Pustekuchen….
    http://www.zukunftskinder.org/?page_id=9604

    Auch der Slogan “ Wer betrügt, der fliegt“ und ähnliches hörten wir schon von Seehofer!
    Alles nur heiße Luft von diesem Kollegen Absahner im bayrischen Parlament!

    Es besteht kein Handlungsbedarf! Leck mich am Hintern!
    http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/streit-ueber-krankenversicherung-anti-tuerkische-petition-nervt-den-bundestag-a-742967.html

https://www.netzplanet.net

Die Schedelsche Weltchronik

Vom Schöpfungstag bis zum Jüngsten Gericht

Köln in der Schedelschen Weltchronik; Rechte: akg

Bild: wdr.de Köln in der Schedelschen Weltchronik; Rechte: akg

Die Schedel’sche Weltchronik ist ein bedeutendes Zeugnis deutscher Buchdruckkunst aus der Zeit des Spätmittelalters (1493). Sie wurde von Hartmann Schedel herausgegeben und auf 288 Blättern, was 576 Seiten entspricht, gedruckt.

http://www.stiftsmuseum-xanten.de

Schedelsche Weltchronik

1493 in Nürnberg erschienene, universalhistorische Darstellung der Weltgeschichte, die der Nürnberger Stadtarzt und Humanist Hartmann Schedel (1440-1514) zusammengestellt hatte. Die Chronik erschien in einer lateinischen und einer deutschen Ausgabe, die beide reich illustriert waren. Die Illustrationen, die bis heute zur Beliebtheit der Chronik beitragen, bieten vielfach die ältesten authentischen Abbildungen von Städten.

Beteiligte

Die sogenannte Schedelsche Weltchronik von 1493 ist nach dem Stadtarzt und Humanisten Hartmann Schedel(1440-1514) benannt, der das Werk als Auftragsarbeit für die Kaufleute Sebald Schreyer (1446-1520) undSebastian Kammermeister (1446-1503) in lateinischer Sprache kompilierte. Die zahlreichen Illustrationen stammen aus der Werkstatt der Maler Michael Wolgemut (1434/37-1519) und Wilhelm Pleydenwurff (um 1450-1494). Die Chronik wurde von dem ursprünglich aus Augsburg stammenden Losungsschreiber Georg Alt (um 1450-1510) ins Deutsche (Frühneuhochdeutsch, Nürnberger Mundart) übersetzt. Beide Ausgaben wurden als Lohnarbeit von demDrucker Anton Koberger (um 1440-1513) produziert. Alle Beteiligten waren Nürnberger

.Aufbau

Die Weltchronik ist eine universalhistorische Darstellung der Weltgeschichte. Sie bietet von Anbeginn der Welt bis zum Jahr 1492/1493 in chronologischer Abfolge außer historischen Ereignissen und Personen auch Wundererscheinungen, Sensationsberichte und geographische Informationen, insbesondere zu Städten und Gegenden.

Die Unterteilung folgt den „Etymologiae“ des Isidor von Sevilla (gest. 636) in sechs Weltaltern. Schedel erweitert das Schema um zwei zusätzliche: das siebte Zeitalter mit dem Kommen des Antichristen und das letzte Zeitalter mit dem Jüngsten Gericht. Das sechste Weltalter von Christi Geburt bis in Schedels Gegenwart, zu dem auch zwei Anhänge gehören, macht etwa die Hälfte des Gesamtumfangs aus.

Schedels Hauptquelle war das „Supplementum chronicarum“ des Italieners Jacobus Foresta (1434-1520) di Bergamo (Haitz). Er bediente sich aber noch diverser anderer, insbesondere italienischer Quellen, beispielsweise von Eneas Silvio Piccolomini (der spätere Papst Pius II. [reg. 1458-1464]), von dem auch der Annex „Europa“ stammt, den der Arzt und Humanist Hieronymus Münzer (um 1437/1447-1508) für die Weltchronik bearbeitete.

Der Holzschnitt am Beginn der Chronik zeigt Gottvater sowie zwei Wappen mit den Zeichen der Familie Schedel („Mohrenkopf“), Grabner („gekreuzte Schaufel“, Schedels Mutter: Anna Grabner, gest. 1445), Heugel („gekreuzte Dreschflegel?“; Schedels erste Frau:Anna Heugel, gest. 1485), Haller („3 Sterne am Stab mit Ring?“; Schedels zweite Frau: Magdalena Haller, gest. 1505). (Aus dem Privatexemplar des Hartmann Schedel) (Bayerische Staatsbibliothek Rar 287, fol. 1v)

 

Daten

Die Schedelsche Weltchronik war ein Buch der Superlative:

  1. Es gab sie in zwei Ausgaben (latein und deutsch)
  2. Sie war außerordentlich großformatig (Großfolio, eine Seite ist mit etwa 325 mm x 480 mm größer als DIN A3)
  3. Sie hatte einen bemerkenswerten Umfang. Die lateinische Ausgabe zählt 326 Blätter, die deutsche 297.
  4. Sie war die am reichhaltigsten illustrierte Inkunabel, deren Holzschnitte je nach Ausgabe auch nachträglich koloriert wurden (lat.: 1804 Abbildungen, dt.: 1803 Abbildungen, für diese Abbildungen standen aber nur 643 verschiedene Holzstöcke zur Verfügung, man musste sie also mehrfach verwenden. In der lat. Ausgabe nutzte man alle 643 der Holzstöcke, in einigen Exemplaren aber nur 642 bzw. 641 der Stöcke, in der dt. Ausgabe reichten 639 der Holzstöcke aus. Insgesamt wurden für das Projekt 652 verschiedene Holzstöcke angefertigt. Der am häufigsten wiederverwendete Stock wurde in der lat. Ausgabe an 17 verschiedenen Stellen, in der dt. Ausgabe an 9 verschiedenen Stellen eingesetzt; Reske 2000).

 

Am Beginn des Abschnitts über das siebte Weltalter steht dieser Holzschnitt mit einer Darstellung der am Ende der Zeit auftretenden falschen Propheten. (Bayerische Staatsbibliothek Rar 287, fol. 262v)

Inhalt

Inhaltlich liefert die Weltchronik nur die traditionelle historische Sichtweise, obwohl der Kompilator dem Nürnberger Humanistenkreis angehörte. Bei der deutschen Übersetzung wurde vielfach gekürzt, meist indem konkrete Quellenangaben verallgemeinert wurden. Insbesondere die Länderbeschreibungen sind in der deutschen Ausgabe knapper gehalten (Haitz). Extremstes Beispiel ist die Darstellung zu Italien: Von den 17 Seiten der lateinischen Ausgabe blieben in der deutschen lediglich 13 Zeilen übrig.

Faszinierend ist hingegen die reichhaltige Illustrierung. Insbesondere die Stadtansichten erfreuen sich bis heute größter Beliebtheit; sie wurden mit ausführlichen Beschreibungen der Gründungsgeschichte, Namenserklärung und Fakten zur zeitgenössischen Kultur, zu Wirtschaft und Handel versehen.

http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/artikel/artikel_45473

Weltkarte. Blatt XIII

Weltkarte

ROMA Blatt LVIII

FLORENCIA Blatt LXXXVII

COLONIA. Blatt XCI

Augsburg

Nürnberg 1493

RATISBONA (Regensburg)

VIENNA Blatt XCIX

CONSTANTINOPEL Blatt CXXX

NEAPOLIS Blatt XLII

BVJA Blatt CXXXIX (Budapest)

ERFORDIA Blatt CLVI

Nuremberg chronicles f 149v 1.jpg

Holzschnitt aus der Schedel’schen Weltchronik, Blatt 149 verso

Schedel, Hartmann: Weltchronik und Bibliothek

Schedel, Hartmann: Weltchronik und Bibliothek

Der Nürnberger Stadtarzt Hartmann Schedel (1440-1514) ist heute vor allem durch seine Mitwirkung an der Weltchronik bekannt, die nach ihm benannt ist. Die Chronik ist derjenige Druck des 15. Jahrhunderts, der sich am häufigsten erhalten hat: über 1700 Exemplare der lateinischen und deutschen Ausgabe, die beide im Jahr 1493 erschienen, sind nachgewiesen. Berühmt sind vor allem die über 1800 Holzschnitt-Illustrationen aus der Werkstatt von Michael Wolgemut und Wilhelm Pleydenwurff, zu denen zahlreiche authentische Stadtansichten und zwei Karten zählen. Hartmann Schedel trug zu diesem Nürnberger Gemeinschaftsunternehmen den Text der Weltchronik bei, den er aus einer Fülle historiographischer Quellen zusammenstellte. Die meisten davon besaß er selbst: Seine Bibliothek gilt als die umfassendste private Büchersammlung in Deutschland, die sich aus dem 15. Jahrhundert erhalten hat. Schedel interessierte sich für fast alle Wissensgebiete des Spätmittelalters: Rhetorik, Astronomie, Philosophie, antike und humanistische Literatur, Geschichtsschreibung, Geographie und Kosmographie, Medizin, Jura, Theologie.
Obwohl Schedel testamentarisch festgelegt hatte, dass seine Bibliothek in Familienbesitz bleiben sollte, verkaufte sie sein Enkel Melchior im Jahr 1552 an den Augsburger Handelsherrn Johann Jakob Fugger. Kaum 20 Jahre später trat dieser die Bibliothek an den bayerischen Herzog Albrecht V. ab. In der Bayerischen Staatsbibliothek haben sich bis heute über 370 Handschriften und 460 Drucke aus dem Besitz von Hartmann Schedel erhalten. Im Rahmen von DFG-geförderten Projekten wurden bereits zahlreiche Inkunabeln und Drucke des 16. Jahrhunderts aus Schedels Besitz digitalisiert; viele seiner Handschriften sind ebenfalls bereits online zugänglich.

http://www.laboramedia.com/

http://www.laboramedia.com/

Die Schedel’sche Weltchronik und das Konzept der Ausstellung über seine Bibliothek werden in zwei Videos kurz vorgestellt:

Die Bibliothek und Weltchronik des Nürnberger Arztes Hartmann Schedel (1440-1514)
Interview mit Dr. Bettina Wagner, Kuratorin der Ausstellung

http://www.digitale-sammlungen.de/index.html?c=kurzauswahl&projekt=1073907098

Neugeborene unter dem Einfluss von TV und Handy

babys-handy-gesundheit

Die Wirkung auf Babys und auf die Mutter-Kind-Beziehung: Zu diesem brisanten Thema äussern sich Fachleute in mutigen und dezidierten Statements zu einem Gebiet, das an Aktualität von Tag zu Tag zunimmt, denn die „Handymania“ ist längst störend bis in die erste Lebensstunde vorgedrungen!

Der Umgang mit Fernsehen, Computer und Handy ist heute selbstverständlich geworden und durchdringt unseren Alltag gewollt oder ungewollt. Sogar schon in den Wochenbettzimmern unserer Spitäler werden TV-Geräte installiert, weil das „zum Komfort gehöre.“ Auch das Handy wird dort mittlerweile geduldet, und manchmal werden bei der Geburt bereits SMS verschickt und überallhin telefoniert. Für Neugeborene gelten allerdings andere Gesetze und völlig andere Massstäbe. Sie sind äusserst durchlässig auf alle Aussenreize und reagieren sensibel darauf.

Müssen nun Babys sich möglichst früh an die technisierte Umwelt gewöhnen, oder sind sie damit überfordert? Was bedeutet es für ihre seelische Balance, aber auch für ihre Gehirnentwicklung und das frühe Lernen – die alle in dieser prägenden frühen Lebensphase ganz auf Ruhe und tra-gende Beziehungen angewiesen sind – wenn Mutter und Vater dauernd „elektronisch abgesogen“ sind und deshalb für das Kind abwesend erscheinen?

Es ist dem Verein Spielraum-Lebensraum gelungen, einige der bekanntesten Fachleute auf diesem Gebiet zu einem Statement zu bewegen. Alle, die mit Babys zu tun haben, sowohl als Eltern oder beruflich, brauchen heute bei dieser rasanten technologischen Entwicklung Grundlagen für eine klare Meinungsbildung. Zu Wort kommen u.a. der Kinderarzt Prof. Remo Largo, die Neurobiologen und bekannten Buchautoren Prof. Gerald Hüther und Prof. Manfred Spitzer, die Psychologin und Erfolgsautorin Dr. Jirina Prekop, sowie bekannte Familien- und Babytherapeuten, wie Thomas Harms, Dr. Franz Renggli und Paula Diederichs („unser Baby schreit soviel“). Medienökologen, wie Prof. Heinz Buddemeier und Dr. Edwin Hübner beschreiben bisher unbedachte Auswirkungen von TV- und Handykonsum auf unsere kleinsten, völlig wehrlosen Erdenbürger, die ganz und gar auf Erwachsene angewiesen sind. Sie brauchen Räume der Ruhe und Ungestörtheit, denn nur darin können sie sich entfalten.

Babys im Störfeld

Handys, Fernseher und Computer machen unser Leben scheinbar kommunikativer. Trotz der ständigen Erreichbarkeit – oder vielleicht gerade wegen ihr – ist ein wachsender Beziehungsverlust zu beobachten. Dabei ist Beziehungspflege die zentrale Grundlage für eine gedeih­liche Entwicklung von Neugeborenen.

Babys sind anders. Sie erleben sich nicht getrennt von der Umgebung. Ihr ganzer Körper ist ein hochsensibles Sinnesorgan. Sie sind empfindsam und überaus sozial. Babys können ihre Wahrnehmungen nicht bewusst verarbeiten, sondern sind ihnen schutzlos ausgeliefert. Ihr einziger Anker, ihre einzige Sicherheit, ist der emotionale Kontakt mit nahe stehenden Menschen. Wenn wir die Bedürfnisse von Babys lesen lernen, führen sie uns zu einer neuen Wahrnehmung der Welt. Ihr lebenswichtiges Verlangen nach Ruhe, Wiederholung und Einfachheit kann auch den Eltern eine neue Lebensqualität verschaffen. Um aber heute auf Handys, Fernseher und Computer in Gegenwart von Babys zu verzichten, braucht es, außer viel Liebe und Respekt, vermehrtes Wissen um deren Wirkung.

Die neuesten Erkenntnisse auf dem Gebiet der frühen Bindungsforschung zeigen, dass die Folgen gravierend sind, wenn Störungen in der ersten Lebenszeit vorliegen.

Ruhe nach der Geburt

Fachleute raten Eltern dringend davon ab, sich während oder nach der Geburt von technischen Geräten wie dem Handy und dem Fernseher ablenken zu lassen. Es gibt Wochenbettabteilungen, die Handy- und TV-freie Zimmer einführten, um Babys und Müttern die notwendige Ruhe zu gewähren. Dazu sagt der Neurobiologe Gerald Hüther: »Alles, was eine Mutter davon ablenkt, sich ihrem Kind während der ersten Tage zu widmen, ist Gift für das sich entwickelnde Gehirn des Kindes und Gift für die sich entwickelnde Beziehung zwischen ihr und ihrem Kind. Die vertrauensvolle Beziehung bildet die Grundlage für die gesamte weitere Entwicklung. Wenn sie nicht gelingt, bleibt das Kind ängstlich und hat große Probleme, sich in der neuen Welt sicher zu fühlen. Es verliert seine Offenheit und Lernfreude. Das ist das Schlimmste, was einem Kind nach der Geburt passieren kann.«

Fernsehende Mütter können die Mimik ihres Säuglings nicht mehr verstehen

Ein eingeschalteter Fernseher zieht die Blicke der Anwesenden unwillkürlich auf sich. Babys müssen den hohen Dauerton (15625 Hz) über sich ergehen lassen. Das zuckende Licht stört – so zeigten Studien – auch schlafende Kinder. Die Strahlung bewirkt eine Reizüberflutung, die den Stresspegel ansteigen lässt. Das Fernsehen schwächt die Wahrnehmung für das Lebendige, wie jahrelange Untersuchungen von Heinz Buddemeier von der Universität Bremen zeigen. Doch auf die ist man angewiesen, um die so wichtigen, zarten Signale des Säuglings erkennen und spiegeln zu können.

Weshalb gibt es eine zunehmende Zahl von Müttern, denen es schwer fällt, die Mimik und Körpersprache ihres Babys zu »lesen«? Die Folge ist eine tiefe Verunsicherung bis hin zur Angst, das Kind nicht verstehen zu können. Das Baby schließt sich zusehends ab, um zu überleben, wenn es sich nicht wahrgenommen fühlt. Je früher ein solcher Zustand erkannt wird, desto schneller wirksam ist die »emotionale erste Hilfe«, eine Krisenintervention, die eine gestörte Mutter-Kind-Beziehung wieder ins Lot bringen kann.

Die Entwicklung der Technik geht so rasant vonstatten, dass wir von Jahr zu Jahr vor neuen Phänomenen stehen. Eine Studie in London ergab, dass etwa ein Viertel der befragten 1466 Vollzeitmütter mehr Zeit im Internet (Facebook, Twitter, Einkäufe bei eBay) verbringt, als mit ihren Kindern. Viele von ihnen surfen mehr als fünf Stunden am Tag.

Dabei zeigen sie die bekannten Symptome bei Entzug, wie Schweißausbrüche, Reizbarkeit, Realitätsverlust, Isolation. Ein Extremfall wird aus Suwon berichtet, einem Vorort von Seoul. Hier starb ein drei Monate alter Säugling aufgrund von Unterernährung, weil sich die Eltern lieber um ihr »Avatar-Kind« kümmerten. Sie waren von einem Spiel namens »Prius« besessen, in dem sie ein virtuelles Kind namens »Anima« aufzogen. Nach zwölf Stunden Internetcafé kam das arbeitslose Paar nach Hause und fand das eigene Kind tot.

Mit der schnellen Verbreitung von iPhones und iPads wird das Suchtverhalten weiter ansteigen. 32 Prozent der Be­sitzer geben selber an, Angst vor Abhängigkeit zu haben. Für 42 Prozent wäre der Verlust des Gerätes eine Tragödie!

Wir müssen damit rechnen, dass die Zahl der jungen Eltern, die durch die Einwirkung verschiedener neuer Technologien von ihren Kindern abgeschnitten werden, weiter zunimmt.

Die Tyrannei der Klingel

Nach einer Studie sprechen in Deutschland Mütter durchschnittlich schon länger in ihr Handy als zu ihren Kindern. Für Kinder ist die innere Abwesenheit der telefonierenden Eltern nicht nachvollziehbar. Besonders gefährdet sind Kinder, die eine schwierige Geburt hatten.

Es hilft, zu Hause Telefonzeiten einzuführen, zum Beispiel wenn die Kinder schlafen. Auch ein Anrufbeantworter kann dazu beitragen, den Alltag stressfreier zu gestalten. Schützen Sie vor allem die Stillzeiten. Beim Stillen ist die volle Zuwendung zum Baby und die innere Präsenz der Mutter zentral. Auch während der Pflege – wickeln, baden, anziehen – entsteht eine innere Qualität, wenn Sie sich bewusst dem Kind zuwenden. Der Hunger des Babys nach Beziehung wird durch die zugewandte Art beim Stillen und bei der Pflege gesättigt. Wählen Sie einen Kinderwagen mit Blickkontakt und schalten Sie das Handy aus. Nehmen Sie sich Zeit, um mit Ihrem Kind zu plaudern – es braucht den Blickkontakt auch, um sich sicher zu fühlen. Sorgen Sie schon vor der Geburt dafür, dass Sie reale erwachsene Gesprächspartner und ein unterstützendes Netz um sich haben. Innere Einsamkeit kann weder durch das Handy noch durch Chatten kompensiert werden.

Wie Mobilfunkstrahlung wirkt

Handys und schnurlose Haustelefone sind ungemein praktisch, aber sie haben Nebenwirkungen. Diese sind umso gravierender, je jünger ein Mensch ist. Der Organismus des Kindes ist viel durchlässiger und empfindlicher als beim Erwachsenen. Am meisten Strahlung wird vom Kopf aufgenommen, der beim Kleinkind im Verhältnis zum Erwachsenen viel größer ist. Zwanzig Sekunden Handytelefonat reichen aus, um das Blutbild zu verändern und rote Blutkörperchen zum Verklumpen zu bringen (www.diagnose-funk.org).

Die Salford-Studie beschreibt potenzielle Gehirnschädigungen durch die Öffnung der Blut-Hirn-Schranke. Salford hält frühe Demenz und Alzheimer für möglich. Die Mobilfunkstudie des Schweizer Bundesamtes 2007 stellt Kopfweh bei Kindern fest. Es sind Veränderungen im Verlauf der Gehirnströme im EEG erkennbar. Mobiles Telefonieren der Mutter beeinflusst die Herzaktivität von Ungeborenen. Besonders für Eltern empfiehlt es sich, auf schnurlose Kommunikation zu verzichten.

Herausgegeber: Verein Spielraum-Lebensraum, Spitalstrasse 33, CH-9472 Grabs
ISBN-Nr. 978-3-033-01425-1

Bestellungen Schweiz/Österreich:
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Literatur:

Nebenwirkung Handy: Schaden Mobiltelefone unserer Gesundheit? von Erik R Huber

Die Lüge der digitalen Bildung: Warum unsere Kinder das Lernen verlernen von Gerald Lembke

Im Netz der Frequenzen: Elektromagnetische Strahlung, Gesundheit und Umwelt. Was man darüber wissen muß von Franz Bludorf

Quellen: PublicDomain/erziehungskunst.de/diagnose-funk.org vom 20.07.2015

http://www.pravda-tv.com/

USA „bereit für Militäreinsatz“ im Südchinesischen Meer

20. Juli 2015, verfasst von Bürgender

Die USA sind bezüglich der Gebietsstreitigkeiten im Südchinesischen Meer „bereit für militärische Aktionen“, sagte der neue Admiral der US-Navy gegenüber Reportern. China hat die USA bereits vor einer Einmischung in regionale Angelegenheiten gewarnt.

"USS America (LHA-6) off Pascagoula in 2013" by U.S. Navy photo by Senior Chief Aviation Ordnanceman Lawrence Grove - This Image was released by the United States Navy with the ID 131109-N-ZZ999-330 (next).This tag does not indicate the copyright status of the attached work. A normal copyright tag is still required. See Commons:Licensing for more information.বাংলা | Deutsch | English | español | euskara | فارسی | français | italiano | 日本語 | 한국어 | македонски | മലയാളം | Plattdüütsch | Nederlands | polski | português | Türkçe | 中文 | 中文(简体)‎ | +/−. Licensed under Public Domain via Wikimedia Commons.

USS America (LHA-6) off Pascagoula in 2013“ by U.S. Navy, Lizenz: Public Domain via Wikimedia Commons.

Der neue Admiral der US-Pazifikflotte Scott H. Swift sagte am Freitag in einem Interview mit Journalisten in Manila, dass er bereit sei „zu handeln, sobald der Präsident den Befehl erteilt“. Gut, es ist nicht unbedingt außergewöhnlich, dass ein Soldat auf Befehle wartet und diese dann ausführt. Aber warum sagt er das genau jetzt? „Falls nötig ist man bereit, militärische Aktionen im Südchinesischen Meer durchzuführen“, gab er weiter an.

Die Beziehungen zwischen China und den USA sind aufgrund der Unterstützung regionaler Verbündeter wie Singapur und Malaysia angespannt. China und benachbarte Staaten beanspruchen maritime Gebiete im Südchinesischen Meer und China hat die Vereinigten Staatenbereits davor gewarnt, sich in regionale Angelegenheiten einzumischen. „Wir sind auf alle Eventualitäten vorbereitet, die der Präsident für notwendig erachten könnte“, erklärte Swift weiter.

Der Frage, wie viele Ressourcen das US-Militär im Südchinesischen Meer bereitstellt, wich Swift aus. „Wenn wir die gesamte Unites States Navy hier in der Region stationieren würden, würden die Leute vermutlich immer noch fragen, ob wir mehr bringen können“, erklärte Swift.

Die Gebietsstreitigkeiten im Südchinesischen Meer zwischen China, den Philippinen, Vietnam, Brunei und Malaysia halten weiter an. Auch im Ostchinesischen Meer gibt es einen Streit mit Japan um die Diaoyu-/Senkaku-Inseln.

Die USA unterstützen die regionalen Staaten gegen China. Die Asia Times bezeichnete dies zuletzt als klassische Containment-Politik (= alles unterstützen, was dem Feind schadet), welche die USA seinerzeit gegen Deutschland und ab 1947 gegen die Sowjetunion anwendeten, was in beiden Fällen zum Zusammenbruch der Konkurrenzmächte geführt hat.

Unterdessen haben die Philippinen ein Verfahren gegen Peking eingeleitet, um den Streit völkerrechtlich zu klären.

 

http://www.gegenfrage.com/

Wann ist ein Polizist ein guter Polizist?

Von mike blog.net

Polizisten nehmen Helme ab und folgen Demonstranten
In Italien ist ein spektakuläres Video aufgetaucht: Demnach haben Polizisten bei einer Forconi-Demonstration die Helme abgenommen und sich den Demonstranten angeschlossen…DWN

Diane Pedak (Polizeibeamtin) spricht auf der Chemnitzer Montagsdemo


Aufruf an die Polizei

Botschaft: Polizisten aufwachen!
…weil sie den Menschen helfen wollen. „sie schützen Massenmörder vor friedlichen Menschen” Kritische Psychologin spricht Tacheles…

WO IST EVA SPATZ UND IHRE MUTTER ?

Eva Spatz AUFRUF!

Aufruf an die Polizei
Liebe Polizistinnen und Polizisten… Wer seid ihr eigentlich? Als was seht ihr euch? Wofür haltet ihr euch selbst? Seid ihr Freund und Helfer? Seht ihr euch als Ordnungshüter? Haltet ihr euch für rechtschaffend?…newstopaktuell

Karlsruhe bremst Staatsanwälte

Aufruf an die Polizei


Kriminalkommissare hinterfragen die Existenz der BRD als Staat

An alle Polizisten: Recht so – weiter so!!! Wir stehen hinter Euch und helfen, wenn Ihr Hilfe braucht! Auch Polizisten gehören zum Volk!

Polizist spricht über die Besatzung

Wir sollten uns davon befreien

Stephane Simon im Interview

Wann nimmt die Polizei die deutschen Politiker fest?

Bitte weiterlesen auf: http://mike.blog-net.ch/2015/07/19/wann-ist-ein-polizist-ein-guter-polizist/

Die Goldene Bulle von 1356

Das wohl wichtigste Gesetz des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation hat seinen Namen von dem darauf pragenden goldenen Siegel (aurea bulla). Die Goldene Bulle legte in lateinischer Sprache das Verfahren der deutschen Königswahl fest. In der Goldenen Bulle wird das erstmals 1273 bei der Königswahl Rudolfs von Habsburg angewandte Verfahren, den König nicht mehr „vom Volk“ sondern noch von einem Kurfürstenkollegium wählen zu lassen, rechtlich verankert. Die ersten 23 Kapitel des Gesetzeswerkes wurden Anfang 1356 in Nürnberg erlassen, die Kapitel 24 bis 31 Ende des Jahres in Metz. Die Veröffentlichung erfolgte in einer festlichen Akt am 25. Dezember 1356. Von der Goldenen Bulle sind sieben durch Besiegelung der kaiserlichen Kanzlei beglaubigte, aber voneinander abweichenden Abschriften erhalten. Die Goldene Bulle beinhaltet kein neues Recht, sondern vereinigt schriftlich bis her nur mündlich tradiertes Gewohnheitsrecht. Die Goldene Bulle ist Teil einer Entwicklung, die sich vom Sachsenspiegel über den Schwabenspiegel und über die chaotischen Zustände des Interregnums verfolgen lässt. Mit der Festlegung auf ein kurfürstliches Wahlkollegium von 7 Königswählern will die Goldene Bulle eine Pattsituation bei der Wahl verhindern. Für die Entscheidung war eine Mehrheit von mindestens vier Stimmen verlangt. Dem Erzbischof von Mainz kam als dem deutschen Erzkanzler eine besonder Stellung innerhalb des Kollegiums zu. Er sollte die Durchführung der Königswahl leiten, zur Wahl einladen, die Stimmen abfragen und schließlich als letzter seine Stimme abgeben. Somit kam ihm bei Stimmengleichheit die letzte Entscheidung zu.

Die sieben Kurfürsten waren die drei Erzbischöfe von Mainz, Trier und Köln, der Pfalzgraf bei Rhein (Kurpfalz), der Herzog von Sachsen, der Markgraf von Brandenburg und (teilweise umstritten) der König von Böhmen. Die bedeutenden Herzöge Baierns und Österreichs wurden nicht berücksichtigt. allerdings fiel die rheinische Kurwürde später mit der Pfalz an Bayern. Die Wahlhandlungen sollten ausschließlich im Frankfurter Dom geführt werden und sollten höchstens 30 Tage dauern. Danach musste „bei Wasser und Brot“ weiterverhandelt werden, bis eine gültige Wahl zustande gekommen war. Das Wahlrecht wurde untrennbar mit dem jeweiligen Fürstentum verbunden.Die Kurfürsten erhielten auch eine Reihe bis dahin königlicher Rechte (Regalien): so etwa das Münzregal, das Zollregal, den Judenschutz und das Bergregal. Diese Regalien bedeutenden Einfluss und beachtliche Einnahmen. Diese Priviliegien waren für die werdenden Territorialstaaten von nicht zu unterschätzender Bedeutung.
Desweiteren legt die Goldene Bulle fest, dass sich die Kurfürsten einmal jährlich treffen und mit dem Kaiser beraten sollten. Andere Bestimmungen regeln das Zeremoniell bei großen Hoftagen. Bilaterale Bündnisse aller Art wurden untersagt, nicht aber Landfriedenseinigungen, wobei dem Kaiser jedoch vorbehalten blieb, ein allgemeines Landfriedensgesetz zu erlassen. Schließlich wird das Pfahlbürgertum verboten und auch das Fehderecht behandelt.

 
Bildquelle: de.wikipedia.org

Wirkung

Die Goldene Bulle fand zunächst nicht die ihr zukommende Anerkennung. Schon Karl IV. selbst hat es verschiedentlich verwässert und übergangen. So stellte er ein Reichsfürstenprivileg (Bergregal) für die Burggrafen von Nürnberg aus, hob das Pfahlbürgerverbots für einige elsässische Städte auf, machte anlässlich der Wahl Wenzels (Wahlort nicht Frankfurt) Zugeständnisse an die Erzbischöfe von Trier und Köln und trennte in der Mark Brandenburg Land und Kurwürde voneinander.

Erst im 16. Jahrhundert wurde ihr wieder eine besonders herausragende Stellung zuerkannt. Bei Wenzels Absetzung und der Wahl König Ruprechts von der Pfalz 1410 trat das Gesetz wieder hervor. 1410 berufen sich beide Parteien auf die Goldene Bulle.
Bald wurde es Gegenstand staatsrechtlicher Deduktionen (Peter von Andlau 1460). In Nürnberg wurde die Goldene Bulle 1474 als erstes Reichsgesetz in lateinischer Sprache gedruckt, erschien aber wahrscheinlich im gleichen Jahr auch schon als deutsche Übersetzung. In der literarischen und ständischen Auseinandersetzung um die Reichsreform nur gelegentlich herangezogen, errang die Kodifikation im 16. Jahrhundert überragendes Ansehen und erneut politische Relevanz. Die Wahlkapitulation Karls V. (1519) anerkannte die Goldene Bulle als wichtigstes Gesetz anerkannt und verpflichtet sich sie aufrechtzuerhalten.

Das Hauptziel der Goldenen Bulle, eine allgemein anerkannte Königswahl zu garantieren, wurden voll und ganz erreicht. Thronfolge und Gegenkönigtum gehörten der Vergangenheit an. Jedoch wurden die Kurfürsten durch die ihnen zugesprochene Stellung gestärkt und der ohnehin schwache Kaiser geschwächt, zumal sie dem Kaiser vor der Wahl Bedingungen stellen konnten. Zwar wirkte gerade die Kurfürstenverfassung der Entwicklung hin zu einer Lockerung des Reichsverbandes entgegen, jedoch blieb die äußere Macht des Reiches gering, zumal auch die anderen höchsten Reichsorgene, insbesondere der Reichstag, nur begrenzte Einflußmöglichkeiten hatten.

1648 gab es vorübergehend acht Kurstimmen. Bis zum Ende des Alten Reiches behielt die Goldene Bulle neben dem Ewigen Landfrieden (1495), dem Augsburger Religionsfrieden (1555) und der Exekutionsordnung von 1555, dem Westfälischen Frieden (1648) und anderen leges fundamentales ihre herausragende Stellung im Reichsrecht.

Die traditionelle Ansicht lehrt, dass der Wille des Kaisers das Gesetz prägte und die stark geförderten Kurfürsten lediglich zustimmten. Die neuere Forschung sieht das Verfassungswerk als eine Kompromisslösung im Spiel widerstrebender Kräfte, die zugunsten einer Kurfürstenoligarchie den kaiserlichen Reformplänen nur zum Teil nachgab.

Karl IV. hat aber auf alle Fälle den Anstoß zur Kodifikation gegeben. Die zentralen verfassungsrechtlichen Abschnitte decken sich mit der kaiserlichen Proposition. Während für Karl Zeumer (1908) „der Wille des Kaisers unter bereitwilligster Zustimmung der durch [das Gesetz] stark geförderten Kurfürsten“ die Goldene Bulle geschaffen hatte, sah Erling Ladewig Petersen (1966) die Goldene Bulle „eher als Ausdruck der kurfürstlichen Reaktion gegen die von Karl IV. vertretenen Ideen“. Für Bernd-Ulrich Hergemöller (1983) ist die Goldene Bulle weder kaiserliches Diktat noch kurfürstliches Oktroi, sondern ein Produkt von Verhandlungen. In jüngster Zeit wird die Goldene Bulle politisch als ein „Kompromiss“ zwischen den noch weiterreichenden Reformplänen des Kaisers und den Interessen seiner Mitkurfürsten verstanden (Wolf 1969; Hergemöller 1983).

Die Verfasser und Redaktoren in der kaiserlichen Kanzlei sind nicht bekannt. Karls Hofkanzler Johann von Neumarkt und seine Notare sollen daran beteiligt gewesen sein. Einfluss wird auch einer Dokumentensammlung zugeschrieben, die Karl IV. 1355 bei einem längeren Aufenthalt Karls IV. 1355 in Prag entstand (Verhältnis König-Kurfürsten). Auch der Bericht der Straßburger Ratsboten, der die sog. 5 Straßburger Punkte enthielt (1. Welche Laienfürsten haben Kurrecht, 2.) Münzwesen; 3.) Verminderung der Rheinzölle und des Geleits; 4.) Friede zu Wasser und zu Land; 5) Königswahl nach Mehrheitsprinzip). Von hier rührt der Einfluss des Straßburger Bischofs auf das Problem der Pfahlbürger u.a.

In der ersten Kapiteln der Goldenen Bulle spiegeln sich die Grundgedanken des reichsbewussten und zugleich kurfürstlich gesinnten Trierer Erzbischofs Balduin von Luxemburg, dessen Politik im Tractatus de iuribus regni et imperii (1340) des Bamberger Bischofs Lupold von Bebenburg (1297-1363) ihre theoretische Begründung fand. Das Traktat gibt die juristisch-historische Begründung für die Rhenser Beschlüsse, grenzt die Königs- und Kaiserrechte gegen päpstliche Ansprüche ab und will damit der Eintracht von Reich und Kirche dienen.

1. Der einstimmig gewählte Kg. ist durch Wahl, Titel und Güter des Reiches König in Italien und anderen Provinzen. Das gilt auch für den von der Mehrheit gewählten König.

2. Der römische König hat in Italien und anderen Ländern des Reiches die gleichen Rechte wie der Kaiser. Er bedarf dazu weder der Nomination noch der Approbation durch Papst und Kurie.

3. Der Eid an Papst ist kein Lehnseid, sondern ein Schutzeid. Dies ist die Antwort auf die kuriale Theorie der Herrschaftseinschränkung. Das Reich (Deutschland, Burgund, Italien) ist ein destrictus, kein Weltreich, es hängt von der auctoritas des Kaisers ab, das sich auf Herkommen und Reichsrecht gründet. Rex und imperator sind gleichgestellt. Lupold deutete die Lehre von der translatio imperii neu aus. Die Kurfürsten in ihrer Gesamtheit vertreten bei ihm das „Volk“ (universitas populi).

 

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Die Goldene Bulle als Fundamentalgesetz des Heiligen Römischen Reiches1. Der äußeren Form nach ist die Goldene Bulle schöpferischer Rechtsetzungsakt und einseitiges Privileg des Kaisers. In Wahrheit muss sie weitgehend als Kodifikation von Gewohnheitsrecht und bereits anerkannten Normen gelten, entstanden durch Kompilation einer langen Reihe ursprünglich voneinander unabhängiger Satzungen. Die Goldene Bulle steht am Ende eines langen Entwicklungsprozesses. In ihr finden alle vorausgehenden Ansätze einer gesetzlichen Festlegung des deutschen Königwahlrechtes ihren Abschluss.2.) Juristisch bedeutet sie freie Königswahl aber mit der politischen Möglichkeit der dynastischen Thronfolge. Der Gegensatz von Wahlrecht und Erbfolge wurde in der Goldenen Bulle nicht durch einen Sieg des Wahlrechtes entschieden, sondern durch die Verknüpfung eines Wahlkönigtums mit einem Erbkurfürstentum der Laienwähler aufgehoben. Sie erreichte das Hauptziel des Gesetzgebers, die Gewährleistung unzweifelhafter Königswahlen zu erreichen. Die Bestimmungen über das Wahlverfahren hatten nicht allein im Sinn, Doppelwahlen zu verhindern, sondern dienten ebenfalls dazu, durch geschickte Verflechtung von Rechtsgarantien bzw. Rechtsverlusten königslose Zeiten zu vermeiden.3.) Das Wahlrecht der 7 Kurfürsten wird reichsrechtlich verankert. Mit der Anerkennung des Majoritätsprinzips wandelt sich das Vorstimmrecht des Mainzer Erzbischofs von der Erst- zur Letztstimme. Damit konnte seine Stimme bei Stimmengleichheit der Anderen den Ausschlag geben.Bis 1024 war der Mainzer Erzbischof Koronator des Königs gewesen und hatte die erste Stimme. Danach war der Kölner Koronator und leitete daraus seine Vorrechte ab. Der Trierer hat mehrfach bei der Krönung mit Mainz und Köln kooperiert oder konkurriert und nach 1200 das Recht erhalten, den neuen König zu inthronisieren.4.) Die Kurfürsten werden durch Zusicherungen und Absicherung ihrer reichsfürstlichen Rechte gewonnen. Die Zugeständnisse der Gerichtsrechte für die Kurfürsten bedeutet eine Schranke zwischen König und Untertanen, denn der Reichsgerichtshof erreicht die Untertanen und Vasallen der Kurfürsten nicht mehr.

5.) Man vermied die radikalen Formulierungen des Licet iuris, stellte aber die volle kaiserliche Verfügungsgewalt des noch nicht zum Kaiser gekrönten römischen Königs grundsätzlich nicht in Frage. Die päpstliche Approbation und sein Anspruch auf das Reichsvikariat werden nicht erwähnt, aber das Reichsvikariat in Deutschland wird auf den rheinischen Pfalzgrafen und den Herzog von Sachsen aufgeteilt. Dies führt zu einer allmählichen staatsrechtlichen Entwertung der päpstlichen Kaiserkrönung.

6. Ob die Goldene Bulle nicht ein Kompromiss zwischen König und Kurfürsten war, sondern geradezu ein Privileg für die Kurfürsten, muss offenbleiben. Die Reaktion auf die Tendenz der Überprivilegierung zeigt sich im Privilegium maius, der Fälschung Rudolfs IV. von Habsburg.

6. Die gesetzliche Regelung der Königswahl gab dem Herrscher genügend Spielraum sich diplomatisch mit der Kurie über alles Weitere zu einigen. Er konnte auch den Königssohn zum Nachfolger wählen lassen, wie dies Karl IV. später vollzog. Seit der Goldenen Bulle wurde die dynastische Thronfolge der Luxemburger und dann der ihnen nächst verwandten Habsburger kaum mehr unterbrochen. Insofern bedeutet Die Goldene Bulle, ohne neues Recht schaffen zu wollen, einen Wendepunkt der Reichs- und Verfassungsgeschichte: Seitdem die Rechte der Kurfürsten als Wähler und privilegierte Landesherren gesichert waren, ließen sie sich wieder für die Wahl eines Königssohnes gewinnen, sei es auch jeweils gegen Zugeständnisse. Das Ringen zwischen Wahl- und Erbreich war zum Abschluss gekommen, juristisch zugunsten der freien Königswahl, doch mit den politischen Möglichkeiten dynastischer Thronfolge.

7.) Souveränitätserklärung des Reiches gegen die Ansprüche des Papstes; Nebenwirkung: Festigung der Territorialgewalten; Wirkungslos: Städtefeindliche Abschnitte.

Inhalt und äußer Form

1. Poetische Einleitung
2. Die Kurfürstenverfassung: behandelt wird das Geleit, der Wahlvorgang und das Wahlverfahren, den Wahlort, die Stellung und Rangordnung im Kurkolleg, die Sitz- und Tischordnung, die Befugnisse des Reichsvikariats des Pfalzgrafen und des Sachsenherzogs sowie die Regelung der kurfürstlichen Erbfolge
3. Einheit der Fürstentümer
4. regelmäßige Kurfürstenversammlung
5. Die landesherrlichen Rechte der Kurfürsten: Berg- Juden-, Zoll und Münzregal, Gerichtsfreiheit der Kurfürsten; Bündnis- und Pfahlbürgerverbot für Städte (Straßburg)
6. Bestimmungen zum Fehderecht

Kap. 1-23 erließ Karl IV. de imperialis poestatis plenitudine am 10.1.1356 auf dem Nürnberger Reichstag, die ergänzenden Kap. 24-31 veröffentlichte er am 25.12.1356 anlässlich einer Reichsversammlung zu Metz.
Am Weihnachtstag dürfte auch die Publikation des ganzen Gesetzgebungswerkes erfolgt sein, d.h. die Vorlage des Textes in feierlicher Versammlung und die Ermöglichung von Abschriften.
Von der Goldenen Bulle sind sieben durch Besiegelung in der kaiserlichen Kanzlei beglaubigte Orginalausfertigungen erhalten (Ausfertigungen für Böhmen, Mainz, Köln, Trier, Pfalz und für die beteiligten Städte Frankfurt und Nürnberg), die über zahlreiche Schreibfehler hinaus auch im Wortlaut vielfach von einander abweichen, aber alle letztlich wohl auf dieselbe Vorlage zurückgehen.
Alle Exemplare sind gebundene Codices, außer dem böhmischen Exemplar sind alle geheftet. Die Kapseln der Goldbullen sind aus Goldblech. Prägung als Herrschaftspropaganda (thronender Kaiser, Lichtmetaphysik Sonnenmotiv (antike Tradition, Staufer) Zepter, Reichsapfel, Reichsadler, böhmische Löwe, R für Rom).
Die Sprache der Kodifikation ist lateinisch, rhythmische Gestaltung durch den sog. Cursus, der fast durchgängig verwendet ist (Ausnahmen: der Anfang des Proömiums, die Liste der zum Geleit der einzelnen Kurfürsten verpflichteten Reichsstände und das größtenteils wörtlich aus dem Codex Iustinianus entnommene Kap. XXIV.
Karl IV. nennt das Hauptgesetzeswerk unser keiserliches rechtsbuch. Die Bezeichnung Golden Bulle kommt erst ab 1400 auf (anlässlich der Absetzung Wenzels, in einem Wahlversprechen Ruprechts von der Pfalz) Karl IV. lässt neben dem Hauptwerk mehr als 20 Urkunden mit Goldbullen ausfertigen. Seit Mitte des 11. Jahrhunderts werden in der Reichskanzlei Goldbullen für besonders wichtige Privilegien verwendet.

Quelle: Alsatia; A. Wolf: Lexikon des Mittelalters IV, Sp. 1542-1543; redakt. Bearb. S.G.

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Eike von Repgow und der Sachsenspiegel

Eike von Repgow Statue in Magdeburg in der Hallischen Straße

Eike von Repgow – Denkmal in Magdeburg

Eike von Repgow wurde um 1180 im heutigen Reppichau vermutlich als Sohn einer ostfälisch-sächsischen Familiegeboren und starb nach 1233 in Großmühlen/Schönebeck bei Magdeburg.

Die von Repgow sind Vasallen des Erzbischofs von Magdeburg. Eike von Repgow war Schüler der Domschulen in Halberstadt und Magdeburg und stand in verschiedenen Diensten, unter anderem auch als Rechtsberater verschiedener Fürsten. Von Repgow war nach den Maßstäben seiner Zeit zwar kein Gelehrter, aber er beherrschte die deutsche und lateinische Sprache, konnte lesen und schreiben und kannte sich in weltlichem und kirchlichem Recht gut aus.

Als Lehnsmann und Rechtsberater des Grafen Hoyer von Falkenstein sowie in seiner Tätigkeit als Schöffe erwirbt Eike von Repgow umfassende Rechtskenntnisse. Von seinem Lehnsherren wird er motiviert diese Kenntnisse aufzuschreiben. Er nennt seine Niederschrift den „Spiegel der Sachsen“. Von 1220 bis 1235 entstehen unter anderem auch auf der Burg Falkenstein mehrere Fassungen des „Sachsenspiegels“, zunächst in lateinischer, dann auch in deutscher Sprache. Niederdeutsche und hochdeutsche Elemente fließen in den Text ein.

Die Niederschriften beinhalten zum Teil zu seiner Zeit geltendes Recht. Zum Teil ist es aber auch Recht, dass er im Rahmen seiner Schöffentätigkeit selbst geschaffen hat und beruht auf dem Recht der „guten Vorfahren“. Repgow spricht auch Privatrecht im Sinne des „Sachsenspiegels“. Es stützt den zu dieser Zeit aufkommenden Gedanken, dass die in einem Raum – Stadt, Land, Fürstentum, Siedlung usw. – lebenden freien Menschen einem gemeinsamen Recht unterworfen sein müssen. Grundsätzlich regelt der „Sachsenspiegel“ – im Gegensatz zum Stadtrecht – das Landes- und Lehnrecht. Im „Sachsenspiegel“ ist das erste mal in der Geschichte Strafrecht nachzulesen bzw. in Bildern dargestellt.

Der Sachsenspiegel ist in Wort und Bild geteilt. Jede Seite ist in einen schriftlichen Teil und ein Bild gegliedert. Das Bild stellt den im Text beschriebenen Umstand dar und soll somit auch den Text näher erklären helfen. So konnten auch Privatleute, die des Lesens nicht kundig waren, sich über Recht und Gesetz informieren.

DER SACHSENSPIEGEL

Der „Sachsenspiegel“ ist das erste Prosawerk in deutscher Sprache und gilt als eines der ältesten Rechtsbücher. Es wurde auf der Burg Falkenstein bei Magdeburg im Jahre 1225 von Eike von Repgow aufgeschrieben.

Ab 1130 entwickelt sich in Magdeburg Stadtrecht und 1188 wird es der Stadt von Erzbischof Wichmann verliehen. Das Magdeburger Stadtrecht gelangt mit dem Sachsenspiegel als Magdeburger Recht durch Rechtsverleihung nach Osteuropa. Das Magdeburger Recht gilt als eines der bedeutendsten mittelalterlichen Stadtrechte. Es beinhaltete Regelungen zum Kaufmannsrecht, zum Ehegüter- und Erbrecht sowie zum Strafrecht.
Der Magdeburger Oberhof mit seinen Schöffen fungierte Jahrhunderte als führende Instanz der Region Mitteldeutschland. Von Braunschweig über Stendal, Goslar, Halberstadt, Halle, Leipzig bis Dresden fand das Magdeburger Recht ebenso Verbreitung wie in Prag, Leitmeritz, Warschau, Posen oder Kiew sowie in verschiedenen russischen Städten bis nach Nowgorod. Man spricht in Osteuropa von der Magdeburger Stadtrechtsfamilie. Bürger und Räte ost- und westelbischer Städte wandten sich um Hilfe bei der Rechtsprechung an den Magdeburger Schöffenstuhl.
Im Auftrag des Schöffenstuhls entsteht die ebenso verbreitete Magdeburger Schöffenchronik. Von den Rechtsverleihungen und Rechtsprechungen gehen wiederum Rückwirkungen für die Stadtentwicklung und das städtische Recht aus.

Der „Sachsenspiegel“ ist, wie alle Rechtsbücher des 13. Jahrhunderts, private Aufzeichnung eines Rechtskundigen – also kein „Recht“ im eigentlichen Sinne. Erst durch die Rechtsprechung nach diesen Schriften, also dem Rechtsgebrauch, wird es formales Recht. Die bedeutendsten Sammlungen von Oberhofurteilen entstehen in Lübeck und Magdeburg. Besonders die Magdeburger Rechtsaufzeichnungen lassen die Entwicklung des Rechts bis in die Neuzeit hinein verfolgen.
Auf den „Sachsenspiegel“ aus der Zeit um 1220/1230 nimmt noch das Reichsgericht in den zwanziger Jahren des letzten Jahrhunderts Bezug. In Teilen Deutschlands zum Beispiel im Herzogtum Anhalt, bleibt der „Sachsenspiegel“ bis zum 31. Dezember 1899 geltendes Recht. Ab dem 1.1.1900 trat das Bürgerliche Gesetzbuch in Kraft und noch im Jahre 1932 stützte das Reichsgericht in Leipzig ein Urteil auf den „Sachsenspiegel“. In Kiew gilt das Magdeburger Recht bis 1857, in anderen osteuropäischen Städten bis zur Wende zum 20. Jahrhundert.

Bis zum 15. Jahrhundert entstehen die vier Fassungen des „Sachsenspiegels“, Bilderhandschriften, glossierte Handschriften und lateinische Sachsenspiegeltexte, die sich alle auf die vierte Fassung beziehen.
Diese vierte Fassung entsteht zwischen 1261 und 1270 in Magdeburg, vermutlich durch den Schöffenstuhl. Sie bezieht sich auf die meisten Repgowschen Texte und ihre Besonderheit liegt darin, dass der Sachsenspiegel damit seinen inhaltlichen Abschluss fand. Insofern ist es völlig legitim, auch im Zusammenhang mit dem „Sachsenspiegel“, vom „Magdeburger Recht“ zu sprechen.

http://www.magdeburg.de/

 

Eike von Repgow aus dem Oldenburger Sachsenspiegel

Denkmäler in Magdeburg, Dessau, Reppichau, Halberstadt und auf Burg Falkenstein (Harz) erinnern an Eike von Repgow. In Berlin (Moabit) ist derEyke-von-Repkow-Platz nach ihm benannt. Eine Marmorbüste des Gelehrten stand als Nebenfigur an der Seite des Brandenburger MarkgrafenAlbrecht II. in der Denkmalgruppe 4 des Bildhauers Johannes Boese in der ehemaligen Berliner Siegesallee („Puppenallee“). Sie befindet sich seit Mai 2009 in der Zitadelle Spandau.

Reppichau, das sich auch als „Eike von Repgow-Dorf“ bezeichnet, hat Eike von Repgow eine Freilicht-Dauerausstellung gewidmet. Sie besteht aus Schautafeln sowie Wandmalereien und Schildern, die aus dem Sachsenspiegel zitieren.

Die Stadt Magdeburg und die Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg verleihen im zweijährlichen Wechsel den Eike-von-Repgow-Preis und das Eike-von-Repgow-Stipendium an Persönlichkeiten, die sich wissenschaftlich mit der Geschichte und der Kultur Mitteldeutschlands und des Gebietes der mittleren Elbe, insbesondere mit der historischen Region Sachsen als Thema der Geschichte, der Rechtsgeschichte, der Germanistik oder der Sozialwissenschaften, beschäftigt haben.

In Magdeburg ist das Gebäude des Justizzentrums (Amtsgericht, Arbeitsgericht, Sozialgericht, Verwaltungsgericht und Oberverwaltungsgericht für das Land Sachsen-Anhalt und Staatsanwaltschaft Magdeburg) nach Eike von Repkow benannt. Die berufsbildende Schule 1 für Wirtschaft und Verwaltung in Magdeburg trägt ebenfalls seinen Namen.

Quelle:

https://de.wikipedia.org/wiki/Eike_von_Repgow

Eike von Repgow in Dessau

Eike von Repkow

An der nörd-östlichen Ecke des ehemaligen Anhaltischen Amtsgerichtes (heute JVA) wurde 1911 eine Statue angefügt, die heute noch als sehr gut erhaltenen Eckfigur zu bewundern ist. Sie stellt den Autor eines der berühmtesten deutschen Rechtsbücher des Mittelalters dar, den Eike von Repkow aus dem Dorf Reppichau. Eike war Lehnsmann des Grafen Hoyer von Falkenstein und Inhaber eines freien Schöffenstuhles. Sein Wirken liegt zwischen 1224 und 1231 und für die nächsten 500 Jahre wurde keinem Mann in Dessau ein Denkmal errichtet.

Quelle: 39) übernommene Inhalte der Seite Dessau-Geschichte bis 2009

http://www.dessau-geschichte.de/dessau_geschichte_denkmal.php

Bildergebnis für der sachsenspiegel in bildern

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Bilder: https://www.google.de/search?q=der+sachsenspiegel+in+bildern&espv=2&biw=1440&bih=731&tbm=isch&tbo=u&source=univ&sa=X&ved=0CDwQ7AlqFQoTCMjzjduf6MYCFYHWLAodUnANhQ