Thomas Moser griff in seinem Artikel “Operation Internet” den NSU-Blogger “fatalist” an. Dabei vermengte er jedoch die dubiose Figur des “Fatalist” mit der NSU-Arbeitsgruppe. Diese Arbeitsgruppe besteht zum Großteil aus honorigen Menschen. Die meisten teilen auch nicht die politischen rechtslastigen Ansichten von “fatalist”. Die NSU-Arbeitsgruppe informierte den Bundestag über haarsträubende Ungereimtheiten in den NSU-Ermittlungen der Bundesanwaltschaft. Dieses Anschreiben beruht auf Ermittlungsakten, die “fatalist” zuvor zugespielt bekam und hauptsächlich von ihm selbst ausgewertet worden wären.
Hinter “fatalist” würde nur eine einzige Person stehen, in Kambodscha lebend. Angesichts tausender Aktenbestände einerseits, der Fülle detaillierter Artikel des Bloggers andererseits, wäre dies eine unglaubliche Leistung. Es stellt sich die Frage, wie der Blogger diese zeitraubende Arbeit finanziert.
Egal, was hinter “fatalist” wirklich steckt, der entscheidende Punkt ist: Die Ermittlungsakten sind echt und sie widerlegen die Darstellungen der Bundesanwaltschaft. Wie soll mit der schwierigen Situation umgegangen werden?
Thomas Moser schlägt offenbar dem Innenausschuss des Bundestages vor, das Anschreiben des “NSU-Arbeitskreises” inhaltlich zu ignorieren! Stattdessen sollte der Ausschuss herausfinden, wer “fatalist” die Akten gab! Thomas Moser …
“Denn das, was wirklich von Interesse ist, das ist dieser Aktenabsender. Und deshalb muß sich der Innenausschuß und das Parlamentarische Kontrollgremium des Bundestages für den Vorgang interessieren – aber nicht wegen der „Fatalistgruppe“.”
Heißt das, dass der Innenausschuss sich nicht für die aufgedeckten Ungereimtheiten interessieren soll? Das kann nicht der Weisheit letzter Schluss sein. Beispielsweise schrieb “fatalist” als erster überhaupt über die NSU-CD des Informanten “Corelli”. Heißt das im Umkehrschluss, dass auch diese CD nicht von Interesse sein kann? Auch hier erhielt “fatalist” von einen unbekannten Informanten das brisante Material zugespielt.
Thomas Moser greift “fatalist” weiter an, seine Aktivitäten würden mehr der Desinformation, als der Information dienen. Dafür gibt Moser ein Beispiel tatsächlich stattgefundener Desinformation – die laut “fatalist” falschen Phantombilder des Heilbronner Polizistenüberfalls. “Fatalist” griff sie aggressiv an, die Phantombilder wären fast alle gefälscht. Inzwischen revidierte er diese Einschätzung kleinlaut, ohne sich bei Thomas Moser zu entschuldigen. Moser veröffentlichte die Bilder zusammen mit einem anderen Journalisten in der Wochenzeitschrift “kontext” und trug damit zur Aufklärung des Skandals bei.
Auch wenn in dem Fall “fatalist” Desinformation betrieb, rechtfertigt dies nicht, die Auswertungen der Ermittlungsakten pauschal abzutun oder gar zu ignorieren! Stattdessen müssten sie geprüft werden. Das wäre die Pflicht von Journalisten und auch der Anwälte im münchner NSU-Prozess. Das bleibt aus.
Thomas Moser zweites Beispiel der Desinformation ist, dass “fatalist” die Mordopfer und ihre Familien in ein schlechtes Licht gestellt hätte. Er hätte Akten veröffentlicht, die die Familien “als Teil der Organisierten Kriminalität (OK) denunziert” hätten.
Tatsächlich vergriff sich “Fatalist” in seinen Akten-Enthüllungen immer wieder im Ton, aufgrund seiner gegen Ausländer gerichteten rechten Ansichten. Das ist inakzeptabel, ändert jedoch nichts daran, dass die polizeilichen Ermittlungen zeigten, dass fast alle Opfer der Ceska-Mordserie von bis heute Unbekannten unter Druck gesetzt und bedroht wurden. Dies ist übrigens eine Parallele zum Mord an der Polizistin Michele Kiesewetter. Der Hinweis darauf hat nichts damit zu tun, aus den Opfern Tätern zu machen!
Wird das kriminelle Netzwerk (hinter den Drohungen) vertuscht, indem die “NSU-Terroristen” Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos als erlegte Sündenböcke aufgetischt sind? Wer profitiert davon?
Die Opfer und ihre Familien verdienen Aufklärung und müssen endlich die Wahrheit erfahren. Es ist egal, wer dazu beiträgt.
Die Vorwürfe von Thomas Moser gegen “fatalist” – berechtigt?






