Was nun Frau US-Agentin Merkel?

Schlägt der russische Bär zurück?

Quelle: quer-denken

25. Dezember 2014  Von wegen ruhige, ereignislose Weihnachtszeit. Ein Artikel im Internet erregt Aufmerksamkeit. Startet Putin eine wirklich gekonnte sowie für den Westen schmerzhafte Gegenkampagne? Das könnte durchaus sein. Noch haben wir keine Bestätigung, daß die Darlegungen von Sorcha Faal auf der Seite “Whatdoesitmean” Wirklichkeit werden. Wenn aber doch, dann können wir uns im Westen alle anschnallen.

Lassen wir mal einige Meldungen der letzten Zeit Revue passieren. Der Folterbericht des CIAwirbelte ziemlich viel Staub auf, und beschädigte das sowieso schon schwerst ramponierte Image der USA noch einmal erheblich. Die Weltmacht Nummer 1 ist so unbeliebt wie noch nie. Die vorangegangen Enthüllungen der skrupellosen wie maßlosen Bespitzelung aller Bürger und Politiker durch die USA im In- und Ausland, wann, wo und wie es dern Geheimdiensten gefällt, sind uns allen noch in Erinnerung. Der Glanz des “Land of the Free” ist komplett verloschen. Die USA haben mittlerweile den Ruf des größten Schurken auf dem Erdball. Und den haben sie redlich erworben.

Am 21. November verabschiedete der dritte Ausschuß der UN-Vollversammlung eine Resolution zur Bekämpfung der Glorifizierung des Nazismus und der Praktiken, die gegen die Menschlichkeit verstoßen, gegen Rassismus, rassistische Diskreminierung und rassistisch motivierten Fremdenhaß. 115 Staaten stimmten für die Annahme der Resolution, 55 Staaten enthielten sich – und drei Stimmten dagegen. Das waren die USA, Kanada und die Ukraine. Eingereicht hatte diese Resolution in der Hauptsache Rußland. Neben Rußland waren es noch die Staaten Benin, Bolivien, Burkina Faso, Kuba, Weißrußland, Pakistan, Kirgisien, Nicaragua, Nigeria, Äquatorialguinea, Guinea und sogar Nordkorea.

Nun sollte man doch meinen, daß einer solch moralisch hehren Resolution jeder zustimmen müsse. Natürlich wurde hinter der Hand gesagt, daß mit der Glorifizierung und dem Wiederaufleben des Nazismus hier die Ukraine gemeint war, wo der rechte Sektor ungehindert seit Monaten seine Russophobie in Quälereien, Mord und Totschlag austoben kann. Die Resolution kam natürlich auch von den “Falschen”. Also wurde sie – durchsichtigerweise – von den USA und der Ukraine, aber auch Kanada abgelehnt. Schon allein das hatte ein “Gschmäckle”, wie man im Schwabenlande sagt.

Nun zeigt sich, daß diese Gegenstimmen von Rußland möglicherweise genau so geplant waren.Vielleicht hat man sogar deshalb noch Nordkorea mit hineingenommen, daß diese Gegenstimmen auch wirklich sicher waren?

Nach dem Bericht von Sorcha Faal soll das Rarlament der Russischen Föderation ein Gesetz vorbereiten, das es verbietet, Erdöl, Gas, und Nebenprodukte von Öl – kurz alle Stoffe zur Energieversorgung an diejenigen Länder und Militärallianzen zu liefern, die jetzt oder in der Vergangenheit Folter an Gefangenen, Zivilisten, Kriegsgefangenen oder andere “Nazi”-Methoden anwenden oder angewendet haben.

Das bedeutet, daß zum einen die Länder, Nationen oder Militärallianzen keinerlei russische Öl, Gas oder sonstigen Energielieferungen mehr erhalten, die die eingangs erwähnte UN-Resolution nicht unterstützt haben. Zum Anderen die Länder, Nationen oder Militärallianzen, die “Nazi-Folter-Techniken” gegen Kriegsgefangene oder Zivilisten angewendet haben. Und Drittens diejenigen Staaten oder Bündnisse, die Massentötungen an unbewaffneten Zivilisten begangen haben. Da braucht man nicht lange nachzudenken, wer das ist. Neben Ukraine, USA und Kanada auch alle NATO-Länder. (Interessanterweise gehört allerdings die Türkei seit 1952 auch zur NATO und hat gerade einen riesigen Erdgas-Deal mit Putin unterschrieben).

Zuallererst werde dieses Gesetz, so heißt es in der Quelle, Auf Kanada, die Ukraine und die USA angewendet, da diese ja nicht für die UN-Resolution vom 21. November gestimmt haben. (Kanada und den USA dürfte das ziemlich egal sein. Für die Ukraine ist das eine Katastrophe. Und das bedeutet auch Schluß mit den Gedankenspielen, der Westen müsse nur mit Geld winken, dann würden die Russen sofort eifrig Erdgas in die Ukraine pumpen. Dann gibt es überhaupt kein russisches Gas mehr für die West-Ukraine e basta.)

Es wäre auch demnach für die EU und Großbritannien nicht mehr möglich, Rußland zu “betuppen” die Ukraine einfach “hintenrum” mit Erdgas zu versorgen, weil sie als NATO-Bündnispartner der USA ebenso von dem Gesetz betroffen sind. Darüberhinaus werden Staaten der NATO und auch andere pro-westliche Länder der direkten Komplizenschaft mit dem Folterer USA beschuldigt, weil sie die Foltergefängnisse der USA auf ihrem Boden geduldet oder sogar unterstützt haben. Und die faschistischen Bataillone in der Ukraine, die beispielsweise das Massaker im Gewerkschaftshaus in Odessa ermöglichten und deckten, indem sie die Kiewer Regierung, die das ganze betreibt, an die Macht geputscht haben.Was den CIA Folterbericht angeht, so hat ja sogar die “New York Times” an Obama appelliert, Dick Cheney wegen seiner Beteiligung an den CIA Foltereinsätzen vor Gericht zu stellen.

Und dann, so heißt es in dem Bericht, betreffe es nach Ansicht der Experten des Russischen Außenministeriuems auch deshalb die USA in besonderer Weise, weil sie Massentötungen von unbewaffneten Zivilisten begangen habe. Und hier wird nicht auf die von Obama jeden Dienstag (killing Tuesday) unterschriebenen Tötungslisten per Drohneneinsatz angespielt, bei denen über 80% der Getöteten völlig unbeteiligte Zivilisten, nämlich Kinder, Frauen, Greise und unschuldige Männer sind. Was hier als Beleg für die Massenmorde an unbewaffneten Zivilisten angeführt wird, sind die Opfer der Flüge Malaysia Air Flug 370 und Flug 017. Es gebe “substanzielle Beweise” dafür, daß die USA und die Ukraine die beiden Flugzeuge abgeschossen haben. Dabei seien bei Flug MH370 239 und bei Flug MH017 298 Menschen getötet worden:
To the third count, these MoFA experts state, there exists “substantial evidence” to indict the United States and Ukraine for the mass execution of unarmed civilians in the shooting down of Malaysia Airlines Flight 370, which killed 239, and Malaysia Airlines Flight 17, which killed 298.”

Tatsächlich sind in letzter Zeit noch einmal neue Zeugenaussagen aufgetaucht. So bezeugt ein ukrainischer Luftwaffen-Offizier, daß am Tag des Abschusses der Maschine Flug MH17 einige seiner Kampfjets in der Luft waren. Etwa eine Stunde vor der MH17-Katastrophe seien drei Kampfjets von Dnepropetrovsk gestartet. Einer dieser Jets war eine SU-25, die mit den besangten Luft-Luft-Raketen ausgestattet war.Der Pilot dieser Maschine habe sehr verängstigt ausgesehen, als er, wieder gelandet, aus der Maschine ausstieg. “Falsches Flugzeug” sollen seine ersten Worte gewesen sein. Später am Abend habe derselbe Pilot gesagt, das Flugzeug sei “Am falschen Platz zur falschen Zeit gewesen”


“About an hour before the catastrophe, three fighter jets took off [from Dnepropetrovsk]. One of the planes was an Su-25, which was equipped with these kind of [air-to-air] missiles, […] The Ukrainian pilot’s first words as he got out of the jet were: “Wrong plane,” the alleged witness claimed. Later in the evening that same pilot also reportedly stated: “The plane happened to be in the wrong place at a wrong time.”

Fragt man sich, warum eigentlich die Kampfjets überhaupt zu dem Zeitpunkt genau dort in der Luft waren und  ruft man sich in Erinnerung, daß Putin mit seiner ähnlich lackierten Präsidentenmaschine auch zu der Zeit dort auf dem Heimflug von einer BRICS-Konferenz war und berücksichtigt man dabei, daß die malaysische Maschine ja auf Anweisung aus Kiew überhaupt diesen Kurs über dieses Gebiet eingeschlagen hatte, der eigentlich gar nicht vorgesehen war, gibt das viel Raum zu Schlußfolgerungen, um es mal vorsichtig auszudrücken.

Außerdem traten auch zwei ehemalige Geschäftsführer von Airlines, nämlich Marc Dugain von der “Proteus” Airline und Sir Tim Clark, Präsident und Geschäftsführer der “Emirates” Airline an die Öffentlichkeit und behaupteten, der auf mystriöse Weise verschwundene Flug MH370 derselben Malaysia Air sei von der US-Militärbasis Diego Garcia abgeschossen worden, weil man einen Anschlag auf den Militärstützpunkt befürchtet habe.

Angeblich sind die europäischen Diplomaten von ihren russischen Ansprechpartnern von diesem geplanten “Anti-Nazi”-Gesetz unterrrichtet worden und seien nun in heller Aufregung.

Sollte diese Information stimmen, hätten sie auch Grund dazu. Das würde die Wirtschaft in der EU wirklich sehr hart treffen und weite Teile der Bevölkerungen der EU-Länder in einen Winter mit Zuständen wie während eines Krieges versetzen. Nicht nur, daß sehr viele Haushalte nicht mehr heizen könnten, auch viele Elektrizitätswerke würden ausfallen und es gäbe in ganzen Landstrichen keinen Strom mehr. Selbst dann, wenn der Strom “umverteilt” würde, bedeutete dies für die Europäer, daß zumindest in sehr großen Teilen des Kontinents immer wieder stundenlang Stromausfälle in Kauf zu nehmen wären. Das würde auch die Wirtschaft, besonders in der Produktion ausbremsen. Sobald Menschen hungern und frieren ist erfahrungsgemäß schnell Schluß mit lustig, und Pegida ein müder Huster gegen das, was dann kommt an Wut auf die Regierung.

Dieses Gesetz sei nur ein Teil der neuen “Samson-Verteidigungsstrategie” von Putin. Insbesondere, seit China offen verkündet hat, Rußland zur Seite zu stehen, kann Putin, wenn er das will, tatsächlich die EU zu Fall bringen, und die schwankende, schlingernde USA möglicherweise auch.

Wie Paul Craig Roberts bereits am 20 Dezember in seinem Beitrag geschrieben hatte, könnte sich Rußland zum “Schwarzen Schwan” gegen den Westen und das Finanzsystem entwickeln:

“Der größte Schwarze Schwan von allen …  falls die Russen wirklich zornig werden, müssen sie nur den europäischen Regierungen sagen: ‘Wir verkaufen kein Gas oder sonstwelche Energieträger mehr an NATO-Mitglieder‘. Die Konsequenz wäre der absolute und totale Kollaps der NATO. Nicht einmal ein Marionetten-Staat wie Deutschland wird zulassen können, daß die Menschen erfrieren, die Fabriken schließen und die Arbeitslosenquote auf 40 Prozent hochsschnellt. Das wird schlichtweg nicht passieren – es wäre das Ende der NATO.

Sollten also die Russen die NATO zerstören wollen, wäre das alles, was sie tun müssen. Sie brauchen nur die Marionette Merkel anzurufen, die Marionette Hollande, die Marionette Cameron, und zu sagen: ‘Hey, Jungs, ihr mögt es so richtig gern in der NATO, was? Dann sag ich euch was: Wir verkaufen  keine Energie mehr an NATO-Mitglieder.‘
Das ist das Ende der NATO und damit das Ende der Deckung für die amerikanischen Macht.

Sowas würde so viele Schwarze Schwäne hochjagen, daß jedes Banksystem vermutlich kollabieren würde. Denn wenn die deutschen Banken mit der Schließung der deutschen Industrie konfrontiert sind, was zur Hölle passiert dann mit den Banken?

Putin hat also alle Karten in der Hand und Washington keine Einzige. Putin wird Rußland nach Osten umorientieren und dann werden Rußland, Indien und China die Führungsrolle in der Welt übernehmen. Das fängt 2015 an.“

Und die USA? Was ist deren Strategie?

And as to what the Obama regimes “grand strategy” toward Russia really is, this report queries, no one seems to really know, including the esteemed international award winning journalist Patrick Smith, who in writing this week about the catastrophic fallout occurring in the EU due to Obama’s policies stunningly wrote that the information he received from Washington D.C. insiders stated that these “Obama Kidiots” are “making it up as they go along.””

Übersetzung (Stelle aus dem Originaltext unten): Und was die “Große Strategie” Obamas gegenüber Rußland betrifft, so zeigen die Nachfragen des Reports, so kennt sie anscheinend niemand. Und das einschließlich des hochgeschätzten, internationalen, preisgekrönten Journalisten Patrick Smith, der –  diese Woche nachzulesen –  über diesen katastrophalen “Fallout”, der der EU wegen Obamas Politik beschert wurde, verblüffenderweise schrieb: Die Informationen, die er hierzu aus Washington D.C. erhielt besagen, daß die Insider feststellen, daß diese “Obama Kidiots” (Obamas kindische Idioten) sie (die Große Strategie) “zusammenbasteln, während sie einfach weitermachen”.

Na, dann … Prost Neujahr 2015.

http://krisenfrei.de/was-nun-frau-us-agentin-merkel/

Moskau: Nato-Beitritt der Ukraine ist eine Bedrohung der russischen Sicherheit

Florian Rötzer 25.12.2014

Die Ukraine unterbricht die Stromversorgung der Krim, aber Kiews Energieversorgung ist unsicher, weil die Kohle aus dem Donbass fehlt

Russland stellt die Stacheln auf, nachdem das ukrainische Parlament mit überwältigender Mehrheit beschlossen hatte, die Blockfreiheit des Landes aufzuheben. Das ist ein erster Schritt hin auf eine Nato-Mitgliedschaft. Kurzfristig ist dies wenig wahrscheinlich, auch wenn die USA dies schon vor Jahren befürwortet hatten, aber es ist zunächst eine Geste gegenüber Russland.

Zunächst hatte man in Moskau zwar indigniert, aber zurückhaltend reagiert. Gestern aber hat der russische Vizeaußenministers Anatoli Antonow schon einmal den Ton angezogen. Das Ende der Blockfreiheit bedrohe die Sicherheit Russlands nicht, wohl aber ein Nato-Beitritt. Darauf würde man dem angemessen reagieren, sagte er: „Dann würde es einen vollen Bruch zwischen uns und der Nato geben, der kaum wieder gut zu machen wäre.“ Antonow erklärte, dass die Nato unter dem „Slogan einer russischen Bedrohung“ ihr militärisches Potenzial in den baltischen Ländern, in Polen, Bulgarien und Rumänien verstärkt.

Der Bruch ist zwar von der Nato bereits vollzogen. Die Ukraine, die bereits alle Sozialleistungen an die Bewohner der von den Separatisten kontrollierten Gebiete nicht mehr auszahlt und damit auch diejenigen trifft, die keine Möglichkeiten hatten zu fliehen, reagierte auf die Drohungen, indem sie die Energiezufuhr auf die Krim kurzzeitig unterbrach, um damit darauf hinzuweisen, dass die Krim weiterhin von der Ukraine abhängig ist. Nach dem Energieminister wurde die Stromversorgung absichtlich gekappt, weil die Krim Grenzen des Verbrauchs überschritten haben. Es gibt aber offenbar Differenzen in der ukrainischen Regierung. So wird vom Präsidialamt erläutert, dass ein Beitritt zu Nato derzeit kein Thema sei. Wichtiger sei es, jetzt erst einmal die geplanten Reformen umzusetzen.

Allerdings steht ein offener Konflikt einer Nato-Mitgliedschaft entgegen. Das wäre sowohl im Fall der Krim, als auch im Donbass gegeben, sofern die Separatisten sich dort behaupten können. Das könnte über den Winter schwer werden, zumal die russische Unterstützung zurückhaltender wird. Da aus Donezk und Lugansk praktisch keine Kohle mehr in den Rest der Ukraine geliefert wird, droht dort eine Energiekrise, so dass es auch dort in vielen Wohnungen und Häusern kalt werden könnte, wenn nicht Importe aus anderen Ländern stattfinden, die dem Pleiteland aber teuer kommen.

Der ukrainische Energiekonzern Naftogaz hat ein immer größeres Defizit. Schon jetzt häufen sich aufgrund der fehlenden Kohle Stromausfälle. Regierungschef Jazenjuk forderte den Energieminister auf, dies schnell zu lösen. Neben Russland wird auch mit Weißrussland und Moldawien über den Kauf von Kohle verhandelt. Es wird mit einer Erhöhung des Strompreises bis um 20 Prozent gerechnet.

http://www.heise.de/tp/artikel/43/43723/1.html

Islam-Lieder: Christen sollen zu Weihnachten in der Kirche gegen PEGIDA singen

Peter Harth

Die Deutschen müssen bald Islam-Lieder zu Weihnachten singen. Fordert die BILD? Fordert Grünen-Politiker Omid Nouripour? Fordert die Anti-PEGIDA-Bewegung? Ja, wer denn eigentlich? Weil die Deutschen das für Blödsinn halten, will es keiner gewesen sein und man zerfleischt sich selber.

Üben Sie bereits Islam-Lieder für den Weihnachtsgottesdienst 2015? Das aktuelle Fest des Herrn war vielleicht das letzte christliche Weihnachten. Bald hält auch an der Krippe des Heilands Multikulti Einzug: Ohne Werte, ohne Standpunkt, ohne Tradition. Möglichst beliebig, damit sich niemand diskriminiert fühlen muss. Fordert jedenfalls die BILD: »Versöhnungsvorschlag – Muslimische Lieder im Weihnachtsgottesdienst«. Fordert auch der SPIEGEL. Dahinter stehen SPD und Grüne.

Der Islam kennt einfach keine Weihnacht und auch keine Lieder darüber

Mit den Moslems versöhnen müssen sich die Deutschen offenbar, weil Tausende auf den Straßen lautstark sagen, dass sie sich vom Islam bedroht fühlen. Sowas aber auch. Gegen PEGIDA & Co sollen Christen in Zukunft bei der Messe singen: »Tala’a al-badru alayna« von Yusuf Islam (66), ehemals Cat Stevens.

Weitere Vorschläge gibt es nicht, weil das schwierig wird. Der Islam kennt einfach keine Weihnacht und auch keine Lieder darüber.

Kein Wunder. Weihnachten gilt als die Quintessenz dessen, was Christlichkeit ausmacht. Eine Botschaft über den Sohn Gottes, der als Mensch geboren wird, um allen Vergebung zu schenken, die an ihn glauben.

Die Moslems glauben das nicht: Sie lehnen die Dreifaltigkeit und damit die Göttlichkeit Jesu ab. Deshalb hat Weihnachten für sie keine Bedeutung. In Moscheen wird niemals erklingen: »Uns ist ein Kind geboren« oder »Stille Nacht, heilige Nacht«. Jetzt aber in Kirchen dafür muslimisches Liedgut?

Darf man das Fest der Feste politisch instrumentalisieren?

Diese Idee der muslimischen Christmette ist ein Schlag ins Gesicht aller, die das Fest der Feste noch ernsthaft begehen. Die glauben, dass es mehr ist als kommerziell ausgeschlachtetes Gutmenschentum, Beliebigkeit und Geschenke. Die sich nicht von der SPD oder den Grünen politisch instrumentalisieren lassen wollen.

Das Fest ist das Fundament des Christentums. Die katholische und evangelische Kirche reagieren sehr zurückhaltend, wollen offenbar auf keinen Fall Tacheles reden.

Die katholische Kirche bemerkt nur kleinlaut, das»christliche Weihnachtsliedgut« sei »ausreichend« und würde alle mit einschließen, die »Frieden suchen«, also»auch Muslime«.

Islam-Lieder gegen PEGIDA

Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) hatte sogar die Idee, noch jüdische Lieder mitzusingen, um »ein gutes Zeichen« zu setzen. Wenn schon, denn schon.

Auf die Idee von SPD und Grünen, muslimische Lieder zu Weihnachten gegen die PEGIDA-Bewegung in Dresden zu singen, reagierten die Demonstranten in Dresden, indem sie selbst Weihnachtslieder anstimmten.

Die Leser der BILD reagierten auf die Forderung nach Islam-Weihnachtsliedern erwartungsgemäß maximal empört: 7254 wütende Reaktionen und Unverständnis in den sozialen Netzwerken.

Darauf hatte das Boulevardblatt wohlgehofft, aber jetzt knickt offenbar ihr politischer Helfer angesichts des Proteststurms ein – der Grünen-Politiker Omid Nouripour.

Er hatte sich aus Publicity-Gründen vor den Karren der BILD spannen lassen und ließ sich dieses Zitat in den Mund legen: »Es wäre ein tolles Zeichen des friedlichen Zusammenlebens der Religionen, wenn in der Kirche ein islamisches Lied gesungen würde und in der Moschee ein Weihnachtslied.«

Die Kampagne für islamische Weihnachtslieder wird zum Eigentor

Jetzt verlacht man ihn als weltfremd und naiv. Er distanziert sich davon. Auf Facebook behauptet der Grünen-Politiker sogar, alles sei vom Boulevardblatt frei erfunden.

Das Blatt schießt in einer Pressemitteilung zurück: BILDhabe das Zitat »nicht verkürzt oder in irgendeiner Weise verändert, sondern vollständig wiedergegeben«.

Die Medien streiten mit den Politikern, Leser streiten mit den Medien, Politiker streiten sich untereinander und alle sind gegen PEGIDA. Sehr passend zum Fest der Liebe.

Natürlich streiten sich Christen und Moslems auch. Schon seit Jahrhunderten. Jetzt aber nur ganz leise, weil sie weise genug waren, sich nicht für eine platte Kampagne von BILD, SPD und Grünen vor den Karren spannen zu lassen.

http://info.kopp-verlag.de/hintergruende/deutschland/peter-harth/islam-lieder-christen-sollen-zu-weihnachten-in-der-kirche-gegen-pegida-singen.html

COMPACT 1/2014 – Das unheimliche NSU-Zeugensterben — Kriegsschuldlüge 1914 — Intrigant Gabriel

Nicht aktuell, aber sehr treffend gerade jetzt.

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Inhalt COMPACT 1/2014
Titelthemen Der Intrigant Gabriel als Kanzlermacher Abgefackelt. Aufgehängt. Ausgelöscht. Das große NSU-Zeugensterben Monsanto Putsch in Europa EUkraine Blut in Kiew Diktatur Von Huxley zu Orwell Dossier: Die Kriegsschuldlüge Deutschland und der Erste Weltkrieg

Vollständiger Inhalt
EDITORIAL
Katastrophenjahr 2014
von Jürgen Elsässer

Titelthema Gabriel: Der Intrigant als Kanzlermacher von Martin Müller-Mertens

POLITIK

Schwerpunkt NSU Abgefackelt. Aufgehängt. Ausgelöscht. Das große NSU-Zeugensterben von Jürgen Elsässer „Wir glauben nicht an Selbstmord“ Interview mit den Eltern des verbrannten NSU-Zeugen Florian Heilig „Ein Toter repetiert nicht“ Interview mit dem Waffenexperten Siegmung Mittag zum „Selbstmord“ von Böhnhardt und Mundlos Tatort komplett abgeräumt Interview mit Dorothea Marx (SPD), Vorsitzende des NSU-Untersuchungsausschusses in Thüringen

Weitere Politik-Artikel „Für die Zukunft der Familie!“ Berichte von der COMPACT-Konferenz in Leipzig von Karel Meissner Monsanto: Putsch in Europa von Klaus Faißner Energiewende: Ohne Kohle, ohne Stahl, ohne Autos von Dieter Ameling Diktatur 2.0: Von Huxley zu Orwell von Gerhard Wisnewski EUkraine: Blut in Kiews Straßen von Viktor Timtschenko Familienpolitik: Indersegen an der Seine von John Laughland

Dossier: Die Kriegsschuldlüge — Deutschland und der Erste Weltkrieg Zu Christopher Clarks Buch „Die Schlafwandler“: Die Neueröffnung der Debatte von Helmut Roewer Neue Historikerdebatte: „An einem interessanten Wendepunkt“ Originalton Clark, Wette, Neitzel, Knopp Wilhelm II: Kein Hunnenkaiser von Jan von Flocken Die Linke Debatte zum Ersten Weltkrieg von Domenico Losurdo Heutige Nachwirkungen des Ersten Weltkrieges: Zweimal Sarajevo von Willy Wimmer

Ostalgie zum Feiertag

Herricht und Preil  – die besten Sketche aus Mitteldeutschland

Rolf Herricht & Hans-Joachim Preil – Die schönsten Sketche

Zwölf Sketche mit dem bekannten Komikerpaar aus der DDR.

Zur freudigen Erbauung am 2. Weihnachtsfeiertag für jung und alt

Scherzo (1942) Trickfilm aus der Zeit als Deutschland noch eine Filmindustrie hatte

Nicht nur die Kohle- und Stahlindustrie in Deutschland wurde durch die Besatzungsdemokraten vernichtet. Auch die Film- und Unterhaltungsindustrie in Deutschland wurde aus politischen Motiven von Gunsten des Schrotts aus Hollywood – von der Israel-Lobby zerstört! „Investitionen“ in Hollywood-Filme sind (waren?) in der BRD steuerlich absetzbar. Ohne Geld aus Deutschland wäre Hollywood pleite!

Grimms Märchen Hase und Igel

 

Russischer Wasserball

 

Ein Gutachten wie ein Donnerhall: GEZ-Sender haben ausgedient

Das Gutachten, das 32 Wirtschaftswissenschaftler für das Bundesfinanzministerium erstellt haben, ist der bisher radikalste Vorschlag zu einer grundlegenden Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland. Die Ökonomen kommen zu dem Schluss, dass der Rundfunkbeitrag eine Steuer ist. Sie skizzieren, warum ARD, ZDF und Deutschlandradio zu teuer sind und fordern das Ende von „Zwangsabgaben“. Schließlich weisen sie einen Weg, wie man mit mehr privatem Wettbewerb zu einem besseren Programm kommen kann

In einem soeben vorgelegten Gutachten mit dem trockenen Titel „Öffentlich-rechtliche Medien – Aufgabe und Finanzierung“ liefern 32 Ökonomen des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium der Finanzen ein schlüssiges Modell zu einer sehr grundlegenden Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland.

Zunächst kritisieren die Professoren die bisherige höchstgerichtliche Rechtssprechung, die faktisch unisono das umstrittene Konzept des Rundfunkbeitrags als einer zulässigen Zwangsgebühr unterstützt hat. Die Logik der Argumentation in dem Gutachten ist glasklar: Die Gerichte haben sich nicht mit der Realität beschäftigt, sondern sind stets nur ihren eigenen Argumenten gefolgt. Die Deutlichkeit dieser Aussage zeigt in erfrischender Weise, dass der Gesetzgeber, wenn er nur wollte, nicht auf juristische Hilfskonstruktionen angewiesen wäre, sondern selbst die Maßstäbe festlegen könnte.

Die Kritik an den diversen Urteilen:

„Diese Ausführungen sind für den vom Gesetzgeber gewählten Rahmen einer dualen Rundfunkordnung getroffen, das Gericht selbst geht jedoch der Sache nach kaum noch wirklich von Alternativen aus. Zur Problematik dieser Rechtsprechung gehört es, dass die Basis der rechtsdogmatischen Folgerungen ausschließlich mit Eigenzitaten belegt wird und weder ökonomische, sozialwissenschaftliche oder sonstige Fachliteratur einbezieht, der Begründungsduktus mithin zunehmend selbstreferentiell erscheint. Das alles hat entsprechende Auswirkungen auf die rundfunkverfassungsrechtliche Literatur und damit die medienrechtliche Diskussion insgesamt gehabt.“

Anders als die Gerichte kommen die Gutachter zu dem Ergebnis, dass die Rundfunkabgabe sehr wohl eine Steuer ist – und als solche abgeschafft werden solle:

Denn aus ökonomischer Sicht sind die jetzigen Pflichtbeiträge eine Steuer, die einer Zweckbindung unterliegt. Anstelle dieser Mischform sollte sich der Gesetzgeber entweder für eine klare Finanzierung aus dem allgemeinen Haushalt oder für eine moderne Nutzungsgebühr entscheiden. Entweder man betrachtet den öffentlich-rechtlichen Rundfunk als ein Gut, das allen Bürgern gleichermaßen zur Verfügung gestellt werden soll. Dann ist eine Finanzierung über Steuern sachgerecht, da sich damit – im Gegensatz zu den jetzigen Pflichtbeiträgen – eine Belastung nach der Leistungsfähigkeit gewährleisten lässt. Oder man trägt den veränderten technologischen Rahmenbedingungen Rechnung, die die Bereitstellung einer breiten Palette von Programmen als Clubgüter ermöglichen, und finanziert diese Programme durch nutzungsabhängige Gebühren.“

Das Gutachten hält fest, dass das überbordende öffentlich-rechtliche System kein Spiegelbild einer pluralistischen Medienwelt ist:

„Wichtig ist dabei, nicht einer dem Status quo verhafteten Denkblockade zu verfallen, wie sie vor allem die neuere verfassungsgerichtliche Judikatur nahelegen könnte. Die Funktionsfähigkeit eines privatwirtschaftlichen Hörfunk- und Fernsehangebots kann und darf nicht nur aus der Perspektive eines bestehenden Systems empirisch erschlossen werden. Entscheidend ist nicht die Frage, ob angesichts des derzeit bestehenden privatwirtschaftlichen Angebots der öffentlich-rechtliche Rundfunk eine bedeutsame Aufgabe erfüllt. Öffentlich-rechtlicher und privater Rundfunk bilden ein interdependentes System. Das privatwirtschaftliche Angebot hat sich angesichts des bestehenden, gebührenfinanzierten und breit aufgestellten öffentlich-rechtlichen Rundfunks entwickelt. Ein reformierter oder anders ausgerichteter öffentlich-rechtlicher Rundfunk würde ein entsprechend verändertes privatwirtschaftliches Angebot nach sich ziehen. Würde der öffentlich-rechtliche Rundfunk sein Programmangebot einschränken, würden dadurch zunächst Lücken entstehen. Nicht alle, aber viele dieser Lücken würden durch entsprechende neue Angebote der Privaten gefüllt werden. Bei einer Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks müssen diese Reaktionen mitberücksichtigt werden.“

Neben der Kritik an den diversen Gerichtsurteilen weist das Gutachten auch auf die europarechtliche Problematik des neuen Zwangsbeitrages hin – und meldet Zweifel an, ob diese Neuregelung vor dem EuGH Bestand haben könnte:

„Der EuGH behandelt den Rundfunk als Dienstleistung i.S.v. Art. 56 AEUV, auf den die Wettbewerbsregeln für Unternehmen (Art. 101 ff. AEUV) grundsätzlich Anwendung finden. Die Gebührenfinanzierung löste daher seinerzeit einen Beihilfenstreit aus, der zwar beigelegt wurde, im Zuge der Reform des Finanzierungsmodells jedoch erneut aufflackern könnte.“

Das Gutachten räumt mit einem Argument auf, das gerne von den Vertretern der Sender angeführt wird, um Reformen zu verhindern: Deutschland brauche ein derart ausuferndes System, um in einem 80-Millionen-Volk eine entsprechende Grundversorgung sicherzustellen. Genau das Gegenteil sei der Fall: Die Kosten steigen nämlich nicht prinzipiell, wenn man mehr Zuseher erreichen kann:

„Die Einnahmen aus Zwangsabgaben hatten 2012 ein Gesamtvolumen von ca. 7,5 Mrd. Euro. Bezogen auf die öffentlichen Mittel pro Kopf liegt Deutschland zwar nicht ganz am oberen Ende in Europa, wohl aber, was die Gesamtsumme angeht… Grundsätzlich sollte man angesichts der spezifischen Kostenfunktion der Produktion von Rundfunkprogrammen eine deutliche Kostendegression erwarten: Viele Kosten der Produktion eines bestimmten Programmangebots sind praktisch unabhängig von der Zahl der Empfänger. Nur einige Kostenbestandteile, insbesondere die Lizenzgebühren für Filme und Serien, mögen ungefähr proportional mit den Zuschauerzahlen steigen. Wenn sich also gegebene Kosten in Deutschland auf 80 Millionen potentielle Nutzer verteilen, sollte deren Finanzierungsbeitrag pro Kopf bei gleicher Versorgungsqualität nur ein Bruchteil dessen sein, was in kleinen Ländern wie der Schweiz, Norwegen oder Österreich pro Kopf aufzubringen ist.Der hohe Finanzierungsbeitrag pro Kopf in dem bevölkerungsreichen Deutschland ist insofern ein Indikator für eine weit überdurchschnittliche Versorgung.“

Diese Über-Versorgung ist nicht in einem intensiveren öffentlich-rechtlichen Angebot begründet, sondern in der Tatsache, dass sich die von „Zwangsgebühren“ finanzierten Sender in wesentlichen Elementen nicht von dem unterscheiden, was die privaten Anbieter am Markt produzieren.

„Eine Aufgabenabgrenzung, die sich am Subsidiaritätsprinzip orientiert, wird derzeit nicht praktiziert. Im Gegenteil: Man beobachtet denBieterwettbewerb der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten um Sendeformate, die inhaltlich und konzeptionell von der privaten Konkurrenz praktisch kaum zu unterscheiden sind. Beispiele finden sich im Fernsehen besonders im Bereich der Sportberichterstattung, im Bereich von Vorabendserien sowie bei Diskussionsveranstaltungen. Es könnte der Eindruck entstehen, dass nicht der grundgesetzliche Versorgungsauftrag und die Vielfalt im Zentrum der Aufmerksamkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks stehen, sondern die Einschaltquoten. Auch im Hörfunk gibt es erhebliche Doppelungen, z. B. wenn öffentliche und private Sender gleichermaßen die ,größten Hits aus den 80er und 90er Jahren‘ spielen.“

Das Gutachten verwendet in seiner Terminologie konsistent den bei den öffentlich-rechtlichen Sender stets umschifften Begriff einer „Zwangsabgabe“. Der „Rundfunkbeitrag“, wie die Zwangsabgabe als Nachfolge der GEZ heißt, garantiere keine höhere Programmqualität, sondern lähme die Kreativität geradezu:

„Mit einer Finanzierung durch nutzungsunabhängige Zwangsabgaben wie dem sog. Haushaltsbeitrag seit dem 1. Januar 2013 wurde die Sonderrolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Wirtschaft und Gesellschaft weiter verfestigt. Ziel der Finanzierung ist die Bereitstellung der bereits diskutierten Grundversorgung, also eines gesellschaftlich gewünschten Angebots, insbesondere soweit dieses nicht durch private Anbieter gewährleistet ist. Eine der Höhe nach maßgeblich vom Anbieter bestimmte, nutzungsunabhängige Zwangsabgabe kann keine Impulse für eine optimale Angebotssteuerung setzen. Alternative Finanzierungskonzepte könnten die nachfrageseitige Zahlungsbereitschaft, gerade auch für die von den privaten Anbietern möglicherweise nicht bereitgestellten Angebote, einbeziehen.“

Daher fordert das Gutachten, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gleich lieber durch eine ehrliche Steuer zu finanzieren – wodurch die parlamentarische Kontrolle der Finanzierung besser sichergestellt werden könnte:

„Gegen eine Finanzierung aus den allgemeinen Staatshaushalten (der Länder) wird gelegentlich eingewandt, dass den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten damit die erfolgreiche Beeinflussung der Entscheidungsträger für (zu hohe) Finanzierungsbeiträge erleichtert würde. Allerdings ist unklar, ob die Rundfunkanstalten leichter Einfluss auf die Parlamentarier als auf die 16 Mitglieder der KEF nehmen können. Für eine Steuerfinanzierung sprechen die verbesserte demokratische Legitimierung und Kontrolle sowie die parlamentarischen Hürden gegenüber einem Ausufern der Finanzierungsansprüche.

Vor allem die neuen Technologie des Internet hätte das System eines staatlich finanzierten Rundfunks „überflüssig“ gemacht:

„Die beschriebene Theorie zum Entstehen einer ineffizienten Programmvielfalt geht meist (implizit) von knappen Transmissionskapazitäten aus. Wenn Sender privatwirtschaftlich um eine beschränkte Zahl von Rundfunkfrequenzen konkurrieren, werden sich die Programme mit den höchsten Marktanteilen durchsetzen. Bei rein werbefinanziertem Programm kann das, wie bereits ausgeführt, zu ineffizienter Programmvielfalt und zur Doppelung von Programminhalten führen. Durch neue Technologien – insbesondere das Internet, aber auch die Digitalisierung des terrestrischen Rundfunks – haben sich die Rahmenbedingungen geändert. Die Zahl der möglichen Sender ist technisch für alle praktischen Belange unbegrenzt. Und in der Tat findet sich für praktisch jede Musikvorliebe inzwischen ein geeignetes Internetradio. Zumindest was die Bereitstellung von Musik über Rundfunk betrifft, sind damit Staatseingriffe zur Sicherung der Programmvielfalt allem Anschein nach überflüssig geworden.“

Doch nicht nur bei der Musik sehen die Gutachter die Gefahr, dass durch einen staatlichen Eingriff nicht mehr produziert wird, was die Nutzer wollen, sondern von oben herab ein Programm ins Internet getragen wird, das den Markt für unabhängige, private Anbieter verstopft:

„Die kostenlosen Nachrichtenangebote von ZDF.de oder tagesschau.de im Internet konkurrieren hier mit den Online-Angeboten der klassischen Printmedien. Die beitragsfinanzierten Angebote behindern in der Tendenz Prozesse, durch die sich ein selbst tragendes, qualitativ hochwertiges Subskriptionssystem privatwirtschaftlicher Anbieter (spiegel.de, faz.net, welt.de, …) entwickeln kann. Ein solches Subskriptionssystem hätte nicht nur den Vorteil, dass es sich über die Zahlungsbereitschaft der Nutzer selbst finanziert. Es hätte auch den Vorteil, dass die Zahlungsbereitschaft der Nutzer eine wichtige Steuerungsfunktion ausüben kann.“

Die im Gutachten formulierten „Leitlinien“ kommen zu dem Schluss, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland drastisch eingeschränkt werden könne, ohne dass die Medien-Konsumenten deshalb Schaden nehmen würden:

„Die Übernahme von Leistungen durch den öffentlichen Sektor und ihre Finanzierung durch Zwangsabgaben stehen unter dem Legitimierungszwang des Subsidiaritätsprinzips. Dieser Schluss ergibt sich aus grundlegenden ökonomischen Überlegungen. Legitim ist die Leistungserbringung durch den öffentlichen Sektor nur dann, wenn ein entsprechendes Leistungsangebot nicht privatwirtschaftlich-konkurrenzwirtschaftlich zu organisieren ist, und zugleich die Qualität eines öffentlichen Angebots im Verhältnis zu den Kosten einen hinreichenden Mehrwert erbringt. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk sollte deshalb als Anbieter nur dort auftreten können, wo die Privaten selbst bei Setzung eines geeigneten regulatorischen Umfeldes ein gesellschaftlich und bildungspolitisch gefordertes Angebot nicht von sich aus anbieten würden. Für staatliche Eingriffe in den Markt ist eine überzeugende Rechtfertigung erforderlich.“

Die Gutachter wollen der Tatsache, dass „angesichts des Finanzvolumens des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und einer dem demokratischen Budgetprozess weitgehend entzogenen Finanzierungsweise“ „eine effektive Kostenkontrolle indes besonders wünschenswert“ wäre. Dies könne etwa dadurch geschehen, dass bestimmte Formate öffentlich ausgeschrieben werden:

„Auf der Mikroebene stellt sich bei den Sendeinhalten, die ohne staatlichen Eingriff nicht privatwirtschaftlich bereitgestellt würden, die Frage, ob viele der fehlenden Sendeinhalte nicht auch durch Ausschreibung und Subventionierung ausgeglichen werden können, oder ob für alle Entscheidungen über Sendeinhalte fest etablierte Redaktionen notwendig sind, die in die Hierarchie der Rundfunkanstalten eingebunden sind. Anstelle einiger öffentlich-rechtlicher Sender könnte man sich auch ,Arts Councils‘ vorstellen, die einzelne Programminhalte ausschreiben und finanzieren. Ein solches System existiert bereits in Neuseeland. In beschränktem Umfang – als Ergänzung zur BBC – wird ein solches ,PSB contract awarding‘ auch von Robin Foster und Kip Meek vorgeschlagen.“

Das Fazit des Gutachtens:

„Ein zukunftsfähiges System des öffentlichen Rundfunks sollte dem Subsidiaritätsprinzip mehr Gewicht geben: Der öffentlich-rechtliche Anbieter sollte nur da auftreten, wo das privatwirtschaftliche Angebot klare Defizite aufweist. Angesichts der technischen Entwicklung gibt es kaum noch Gründe, warum der Rundfunkmarkt wesentlich anders organisiert sein sollte als der Zeitungsmarkt, der durch ein breites privates Angebot und Subskriptionsmodelle gekennzeichnet ist. Nur dort, wo die Privaten kein geeignetes Angebot erstellen, entsteht eine Aufgabe für die öffentliche Hand. Einige Lücken könnten durch eine kluge Regulierung eines weitgehend privaten Angebots geschlossen werden. Öffentlich-rechtliche Sender könnten die verbleibenden Lücken im Programmspektrum füllen. Allerding sollte im öffentlichen Rundfunk auf die Werbefinanzierung komplett verzichtet werden, da ansonsten die Fehlanreize der Programmgestaltung, die mit dem öffentlichen-rechtlichen Rundfunk beseitigt werden sollen, gleichsam durch die Hintertür wieder eingeführt werden. Hier sollte sich der Gesetzgeber entweder für eine klare Finanzierung aus dem allgemeinen Haushalt oder für eine moderne Nutzungsgebühr entscheiden.

http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2014/12/26/ein-gutachten-wie-ein-donnerhall-gez-sender-haben-ausgedient/

Die alternative Weihnachtsansprache

Torben Grombery

Der Bundespräsident hält traditionell zum Weihnachtsfest seine Weihnachtsansprache im Schloss Bellevue. Joachim Gauck nimmt dabei jedoch immer weniger Menschen in Deutschland mit. Als alternatives Medium präsentieren wir unseren Lesern aus diesem Grund eine alternative Weihnachtsansprache, die sich aktuell im Internet rasant verbreitet und deswegen anschickt, die Beliebtheit der Gauk’schen Rede – zumindest im Netz – zu übertrumpfen.

Gehalten wurde die Ansprache vom Geschäftsführer der Kliniken Erlabrunn GmbH, Diplom Ingenieur Josef Wieder.

Mit den deutlichen Worten, die der Geschäftsführer eines akademischen Ausbildungskrankenhauses im Erzgebirge findet, spricht dieser ganz offensichtlich vielen Menschen aus dem Herzen.

Seine Ansprache wird aktuell in den sozialen Netzwerken und auf alternativen Medienseiten immer häufiger veröffentlicht und nimmt rasant an Fahrt auf.

Fröhliche Weihnachten!

http://info.kopp-verlag.de/hintergruende/deutschland/torben-grombery/die-alternative-weihnachtsansprache.html