Veröffentlicht am 01.08.2014
Es ist unbegreiflich! Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Bitte selbst einmal die wirklich gültigen Rechtstexte lesen. Das RuStAG von 1913 ist gültig. Nicht das StAG von heute. Aber dennoch StAG § 3 sagt es klar und deutlich aus.