Kommentare zur deutschen Staatsangehörigkeit – Alexander Wagandt

Avatar von h0rusfalkeh0rusfalke


Veröffentlicht am 01.08.2014
Es ist unbegreiflich! Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Bitte selbst einmal die wirklich gültigen Rechtstexte lesen. Das RuStAG von 1913 ist gültig. Nicht das StAG von heute. Aber dennoch StAG § 3 sagt es klar und deutlich aus.

Ursprünglichen Post anzeigen

Dieser Beitrag wurde unter Allgemein veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Hinterlasse einen Kommentar