Regierung plant Aberkennung des Aufenthaltsrechtes und die sofortige Abschiebung

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Noch als die Fußballweltmeisterschaft in vollen Touren lief, kündigte die Regierung an, dass alle und jeder mit harten Konsequenzen zu rechnen haben, die die Autorität des Staates anfechten oder untergraben wollen.

So kündigte die Politik an, dass in Zukunft mit eiserner Faust regiert werde, um die Sicherheit des Landes aufrecht zu erhalten. Auch wenn noch die Opposition dagegen war, so wird sie wohl oder übel nachziehen müssen.

Das Innenministerium kündigte an, dass es bereit ist, alle notwendigen Maßnahmen einzuleiten, um verliehene Staatsbürgerschaften zu entziehen und auch Menschen anderer Nationalitäten, welche eine Aufenthaltsgenehmigung haben, umgehend auszuweisen.

Diese Praktik ist für die innere Sicherheit Grundvoraussetzung, damit eingewanderte Menschen nicht denken, sie könnten die Stabilität und Autorität des Staates nach ihren eigenem Gutdünken untergraben und gefährden.

Wer gegen den Staat protestiert, wer die Gesetze nicht achtet oder nicht anerkennt oder seine eigenen machen will, wer mehr Rechte fordert als ihm zustehen oder einen…

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Merkel, die ach so tolle und erfolgreiche Kanzlerin

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Gestern, an ihrem 60. Geburtstag wurde sie wieder von unseren Volkszertretern und den gleichgeschalteten Einheitsmedien für ihre tolle und erfolgreiche Arbeit als Kanzlerin glorifiziert.

Das „Deutsch Türkisches Journal“ klärt auf, was es mit ihren Vornamen auf sich hat:
„Merkels zweiter Name lautet Dorothea, was so viel wie „Geschenk Gottes“ oder „Gottesgabe“ bedeutet. Angela hingegen bedeutet „Engel“. Begabt ist sie zweifellos. Sie ist die erste Bundeskanzlerin, die gleichzeitig Naturwissenschaftlerin ist. Aber ist Angela Dorothea Merkel auch wirklich ein Gottesgeschenk für Deutschland? Etwas Engelhaftes strahlt sie nicht wirklich aus. Im Gegenteil sogar etwas Hartes.“

Dann schauen wir doch mal hinter die Kulissen, ob dieser Engel für die Deutschen wirklich ein „Geschenk Gottes“ war.

Die deutsche Fußballnationalmannschaft ist Weltmeister. Frau Merkel auch. Sie hat es geschafft, was kein Bundeskanzler vor ihr geschafft hat. „Frau Merkel hat während ihrer achtjährigen Amtszeit die Staatsverschuldung von 63 Prozent zum BIP auf 82 Prozent erhöht…

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In Deutschlands Hauptstadt werden Politiker und Journalisten heute nicht mehr mit einem Koffer voller Geld gekauft. Das geht viel subtiler.

 

Abgeordnete, Journalisten, Wirtschaftsführer und die Manager großer Stiftungen und Wissenschaftsbetriebe bilden in Berlin eine ehrenwerte Gesellschaft. Aufgenommen wird man dort nur durch Empfehlung. Käuflich erwerben kann man die Eintrittskarte nicht. Denn dort ist im Hintergrund so viel Geld versammelt, dass man auf Eintrittsgelder gar nicht angewiesen ist.

Dafür aber gibt es dort ein Insiderwissen, auf das der Durchschnittsbürger neidisch werden könnte. Da verkündete die deutsche Kanzlerin vor dem Hintergrund der Spionageaffäre 2014 medienwirksam den vorübergehenden Rauswurf des Deutschlandchefs der CIA. Dabei wussten unsere Berliner Eliten und Leitmedien schon an jenem Tag, dass der Mann ohnehin seinen Sommerurlaub in den Vereinigten Staaten antreten wollte. Aber warum haben sie das nur verschwiegen, obwohl es jeder einsehen konnte?

Quelle: http://info.kopp-verlag.de/hintergruende/deutschland/redaktion/berliner-mafiasumpf-einblicke-in-die-ehrenwerte-gesellschaft.html

Weitere Informationen hier:

14.07.2014 / Inland / Seite 5Inhalt

Abgeordnete im Visier

Mitglieder des Bundestags auf der Ausspähliste, mindestens elf Regierungsmitarbeiter als CIA-Quellen

Wie die Bild am Sonntag unter Berufung auf US-Geheimdienstkreise berichtet, führt der US-amerikanische Geheimdienst CIA mehr als ein Dutzend Regierungsmitarbeiter in Deutschland als Quellen. Im Visier stünden das Verteidigungs-, das Wirtschafts-, das Innen- und das Entwicklungshilfeministerium. Letzteres sei für die CIA von Interesse, weil über dieses Ressort verdeckte BND-Operationen im Ausland liefen.

Auch die Kommunikation von Bundestagsabgeordneten könnte das Ziel von Abhöraktionen gewesen sein. Betroffen war nach einem Bericht des Spiegel 2013 auch der Linke-Politiker Steffen Bockhahn. Der nicht wieder im Bundestag vertretene Politiker gehörte in der vergangenen Wahlperiode dem geheim tagenden Parlamentsgremium zur Kontrolle der Geheimdienste an. Seiner engsten Mitarbeiterin fiel demnach auf, wie ihr Handy von Geisterhand gesteuert ihren SMS-Verkehr mit Bockhahn durchforstete und E-Mails mit Bezügen zum Geheimdienstkontrollgremium aufrief. Die Mails erschienen auf dem Display, ohne daß sie etwas dagegen tun konnte, so der Bericht. Offenbar stöberte jemand in den Daten herum.

Das Bundeskriminalamt und das Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern ermitteln laut dem Magazin seit August 2013 wegen des Verdachts auf Computersabotage und das Auskundschaften von Staatsgeheimnissen. Bockhahn sagte, hochrangige Regierungsbeamte hätten ihm gesagt, er solle davon ausgehen, »daß es sich um eine Geheimdienstoperation handelt«. Der Unions-Obmann im NSA-Untersuchungsausschuß, Roderich Kiesewetter (CDU), ließ sein Handy bereits vor geraumer Zeit überprüfen. Techniker hätten festgestellt, daß es von Dritten angezapft worden sei.

Ehemalige NSA-Mitarbeiter hatten im Ausschuß im Einklang mit den Erkenntnissen durch den Whistleblower Edward Snowden ausgesagt, daß der Geheimdienst quasi sämtliche Kommunikationsdaten auch in Deutschland ausspionieren kann.

Der Ausschußvorsitzende Patrick Sensburg (CDU) will die Ausrüstung des Gremiums so spionagesicher wie möglich machen. Sinnvoll wäre es, »wenn wir alle unsere Handys vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik checken lassen würden«. Im Oktober war bekannt geworden, daß die NSA Merkels Handy ausspioniert hatte. Deshalb ermittelt Generalbundesanwalt Harald Range wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit.

US-Drohnen sollen über deutsches Gebiet fliegen

Seit zehn Jahren werden US-Drohnen in Deutschland getestet. Die Amerikaner wollen die Flüge in der Oberpfalz ausweiten – erstmals auch außerhalb des Armeegeländes. Dagegen formiert sich Protest.

Hunter-Drohnen in kriegerischer Mission

Quelle: Die WeltEigentlich dienen die Hunter-Drohnen der USA der Aufklärung. Doch wie diese Bilder zeigen, können sie auch kriegerische Handlungen ausführen. Die Drohnen werden auch in Deutschland eingesetzt.
 Foto: derhonigmannsagt.wordpress.com
Eigentlich dienen die Hunter-Drohnen der USA der Aufklärung. Doch wie diese Bilder zeigen, können sie auch kriegerische Handlungen ausführen. Die Drohnen werden auch in Deutschland eingesetzt.

6. Februar 2014, eine Hunter MQ-5B kreist über Vilseck. Mit dröhnendem Lärm, knapp über den Baumwipfeln, berichten Bürger später. Vilseck ist sonst ein oberpfälzisches Idyll im Nordosten Bayerns, umgeben von Wanderwegen, Weihern inmitten dunkelgrüner Wälder, mit historischen Burgen, Schlössern, Toren. Die Hunter-Drohne der US-Streitkräfte sollte eigentlich innerhalb der Grenzen des nördlich gelegenen Truppenübungsplatzes Grafenwöhr fliegen. Doch sie ist auf Irrflug über der schmucken Kleinstadt.

Die Bürger seien besorgt gewesen, dass die Drohne abstürzen könnte. Diese Angst sei wohl übertrieben gewesen, sagt Bürgermeister Hans-Martin Schertl. In seiner Stadt leben rund 6000 Deutsche und 8000 Amerikaner zusammen, das Verhältnis sei gut, seit Jahrzehnten. „Wir leben mit dem Truppenübungsplatz, wir leben von dem Truppenübungsplatz.“ Die Amerikaner schaffen Arbeitsplätze, Millionenumsätze fließen in die lokale Wirtschaft.

Doch Schertl nimmt die Sorgen seiner Bürger ernst. Er will beweisen: Wir haben gute Beziehungen zu den Amerikanern, wir sprechen miteinander. Nach dem Vorfall wählt er den kurzen Dienstweg, berichtet er, und die Nummer von Brigadegeneral Walter Piatt. Die Sache mit der Drohne sei ein Versehen gewesen, versichert er, die Einheiten werden die Grenzen des Truppenübungsplatzes künftig einhalten, auch wenn für den Luftraum erweiterte Grenzen gültig seien.

Im Luftraum über den Truppenübungsplätzen dürfen US-Drohnen des Typs Hunter seit 2003 fliegen, andere Modelle wie Shadow oder Raven seit 2005 und 2007. Das hat die Bundesrepublik den US-Streitkräften erlaubt, die Bundesregierung bestätigte dies jetzt erstmals in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linken im Bundestag (Drucksache 18/389).

66 Drohnen in Hohenfels und Grafenwöhr

Hunter ist eine Aufklärungsdrohne. Sie kann bis auf 4000 Meter Höhe aufsteigen, ist neun Meter lang und bis zu 200 Kilometer in der Stunde schnell. Einige Modelle können unter den Flügeln mit Raketen bewaffnet werden. Laut Luftwaffe, die sich auf Angaben der US-Armee bezieht, sind derzeit sechs ferngesteuerte Drohnen des Typs Hunter und neun des Typs Raven im nahen Hohenfels sowie acht Shadow- und 51 Raven-Drohnen in Grafenwöhr stationiert. Die Drohnen werden allerdins zwischen den Standorten ausgetauscht.

Dort steigen sie täglich auf. Seit Ende des Zweiten Weltkriegs üben amerikanische Soldaten hier für den Ernstfall. Sie bezeichnen den Platz als „Crown Jewel of U.S. Army Europe“, als Kronjuwel. Auch Elvis Presley war dort einige Wochen lang auf Manöver. Zumindest darauf sind viele in der Umgebung stolz. Heute finden gemeinsam mit den Deutschen und anderen Nato-Mächten „multinationale“ Übungen statt – Grafenwöhr ist das Joint Multinational Training Command, kurz JMTC, und: „das einzige Drohnenschulungszentrum außerhalb der USA“, sagt der Buchautor Christian Fuchs.

Die Übungsflüge mit der Hunter-Drohne sollen nach Wunsch der Amerikaner jetzt ausgeweitet werden. „Zum Transport“, wie es heißt. Das aber wäre ein Novum, sie würden dann erstmals über ziviles deutsches Gebiet steuern. Rund 50 Kilometer Luftlinie zwischen Grafenwöhr und dem südlich gelegenen Hohenfels, über Amberg und den Landkreis Amberg-Sulzbach in der Nähe von Nürnberg.

Zwei Flugkorridore genehmigt

Zwischen den beiden Stützpunkten sind auf Antrag der US-Armee zwei Flugkorridore genehmigt worden, im Westen „Whiskey“, im Osten „Echo“. Drohnen dürfen dort bislang allerdings noch nicht fliegen, und: „Nein“, versichern die Amerikaner, es gab bislang auch noch keine Flüge. „We have not yet used the air corridor“, schreibt Oberstleutnant Brian Carlin auf Anfrage der „Welt“. Auch nach Kenntnis der Bundesregierung wurden die Korridore bislang nicht genutzt. Doch das steht möglicherweise kurz bevor.

Allein die Zulassungsdokumentation für eine „technische und flugbetriebliche Bewertung für den Betrieb der ferngesteuerten ausländischen Luftfahrzeuge“ liegt dem Bundesverteidigungsministerium noch nicht vor, teilt die Luftwaffe auf Nachfrage mit. Sollte das Flugbetriebsreferat des Ministeriums diesbezüglich jedoch keine Bedenken äußern, könnten demnächst – ein Termin ist noch nicht abzusehen – die US-amerikanischen Hunter zwischen den Standorten Grafenwöhr und Hohenfels pendeln.

Nach Angaben des US-Sprechers Franz Zeilmann ist dies notwendig, weil ihre Anzahl „limitiert“ sei. Derzeit müssten die Drohnen aufwändig zerlegt, verladen und auf der Straße transportiert werden. „Ein Riesenaufwand, das dauert Tage.“ Und der Transport ist teuer. Also wollen die Amerikaner die Drohne via Luftkorridore hin- und hersteuern. Ein Nebeneffekt: Das Trainingsgebiet für Drohnenpiloten wird massiv ausgeweitet, die Hunter müssten dann nicht mehr nur über den Truppenübungsplätzen kreisen.

Bürgerinitiativen organisieren Widerstand

Dagegen regt sich in der Region immer stärkerer Widerstand. In Ansbach und Auerbach gibt es seit Längerem Bürgerinitiativen, die sich vor allem gegen Lärm durch Schüsse und Granaten wehren. In Amberg allerdings formiert sich derzeit eine Bürgerinitiative „Gegen Drohnen in der Oberpfalz“, die Anfang April offiziell gegründet werden soll. „Es gibt viele Ängste“, sagt Wolfgang Berndt, einer von vier kommissarischen Sprechern der Initiative. Angst vor Ausspähung, vor Flugunfällen (in Sachsen-Anhalt musste kürzlich eine Drohne der Bundeswehr notlanden; sie vermisst nach Angaben des MDR derzeit elf Drohnen vom Typ Luna, 24 seien abgestürzt). Vor allem aber vor fehlender Kontrolle.

„Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung zu einer lückenlosen Erfassung, Überwachung und Dokumentation aller in Deutschland stattfindenden Flugbewegungen mit US-amerikanischen UAS (Unmanned Aerial System; Anm. d. Red.)“, schreibt die Bundesregierung. Und sie sieht auch „keinen Bedarf an einer kontinuierlichen Überwachung und Dokumentation durch nationale Dienststellen“.

Die Bürger in Amberg und Umgebung sehen dies anders. Im Gegensatz zu Bürgermeister Schertl aus Vilseck („Ich habe nichts gegen Drohnen. Das ist nichts Schlimmes“) ist Richard Reisinger, CSU-Landrat von Amberg-Sulzbach, gegen „permanente Flugkorridore für US-Drohnen“. Der Landrat ist zu Zugeständnissen bereit. Beispielsweise für eine Testflugphase von maximal sechs Monaten. „Einen dauerhaften Betrieb möchte der Landrat jedoch verhindern“, heißt es in einer Stellungnahme.

Treffen mit besorgten Bürgern geplant

Nach der Kommunalwahl an diesem Sonntag will sich der Landkreis deshalb mit der dann neu gegründeten Bürgerinitiative gegen den Flugkorridor treffen. Auch der Kreistag will sich mit dem Thema der amerikanischen Drohnen beschäftigen.

Die Armee versucht indes, die Bürger zu beruhigen. Sie beteuert, dass die in Grafenwöhr stationierten Hunter-Drohnen sicher seien, dass sie keine Waffen tragen könnten: „They are not configured to carry weapons of any kind. None that we train on here“, schreibt JMTC-Sprecher Carlin. Andernorts vielleicht schon, aber nicht in Grafenwöhr.

Auch seien die Drohnenkamerasysteme lediglich für die fernsteuernden Piloten zur Landung wichtig. „Es werden keine Fotos gemacht, es wird nichts gespeichert“, versichert Sprecher Zeilmann. Viele Bürger und der betroffene Landkreis sind sich dennoch einig, eine Sprecherin sagt: „An Schießlärm sind wir gewohnt, aber das wollen wir definitiv nicht.“

Die Bürger in Amberg und Umgebung sehen dies anders. Im Gegensatz zu Bürgermeister Schertl aus Vilseck („Ich habe nichts gegen Drohnen. Das ist nichts Schlimmes“) ist Richard Reisinger, CSU-Landrat von Amberg-Sulzbach, gegen „permanente Flugkorridore für US-Drohnen“. Der Landrat ist zu Zugeständnissen bereit. Beispielsweise für eine Testflugphase von maximal sechs Monaten. „Einen dauerhaften Betrieb möchte der Landrat jedoch verhindern“, heißt es in einer Stellungnahme.

 Leicht gekürzt übernommen von: http://www.welt.de/politik/deutschland/article125863502/US-Drohnen-sollen-ueber-deutsches-Gebiet-fliegen.html

Medienkommentar: Internetzensur – Sturm der Entrüstung | 16. Juli 2014| klagmauer.tv

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http://www.youtube.com/watch?v=zoD_MV8Ad-c&feature=autoshar

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Zum Glück gibt es soetwas noch

Und so manchen – ganz bestimmten Sauber-Männern und -Frauen – würde ich nicht einmal die Hand geben. Übrigens, bei mir haben die Worte Mann oder Frau noch einen Sinn, der soll auch erhalten bleiben!!!

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Entzaubert: Merkels Märchen von der deutschen Souveränität

Wegen der Nato-Mitgliedschaft und der bis heute nicht widerrufenen Proklamation des Bündnis-Falls nach dem 11. September 2001 bleibt die Souveränität Deutschlands eingeschränkt. Die Amerikaner agieren vollkommen legal: Sie können in Deutschland alles und jeden abhören. Die Bundesregierung weiß das natürlich auch – und versucht, die eigenen Bürger an der Nase herumzuführen.

Bundeskanzlerin Angela Merkel (hier mit Ronald Pofalla, bei der Kabinetts-Sitzung im Kanzleramt in Berlin) sagte: Deutschland ist eigentlich souverän - doch das stimmt nicht, und die Kanzlerin müsste es wissen. (Foto: DWN/Laurence Chaperon)

Angela Merkel hat sich verhalten zum neuesten Spionage-Fall der NSA geäußert. Sie sagte in China: “Sollte es sich als wahr herausstellen, dass ein Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes (BND) amerikanischen Diensten zugearbeitet habe, handelt es sich um einen sehr ernsthaften Fall. Sollten sich die Vorwürfe bewahrheiten, so steht das für mich in einem klaren Widerspruch zu dem, was ich unter einer vertrauensvollen Zusammenarbeiten von Diensten und auch von Partnern verstehe. Wir müssen nun die Ermittlungen des Generalbundesanwaltes abwarten.” Sie sagte weiters, es sei unmöglich, die Amerikaner am Spionieren zu hindern (mehr dazu hier).

Merkel sitzt in der Falle – und sie weiß genau, warum.

Ende August 2013 hatte Bundeskanzlerin Angela Merkel zuletzt Stellung zur deutschen Souveränität bezogen.

Der Anlass war eine Debatte in Stuttgart: Im Zuge der ersten Welle des NSA-Spionage-Skandals war der Bundesregierung ein Gesetz in Erinnerung gekommen, welches die rechtliche Grundlage für das völlig freie Schalten der amerikanischen Geheimdienste regelt.

Im sogenannten G10 Gesetz wird den Amerikanern das Recht eingeräumt, alle Fernmeldeaktivitäten in Deutschland anzuzapfen. Demnach hat Deutschland weitgehende Rechte an seiner Souveränität abgetreten.

In einer Diskussion in Stuttgart wurde Merkel am 21. August 2013 gefragt, ob denn nun die deutsche Souveränität existiere oder nicht.

Merkels Antworten (siehe Video am Ende des Artikels, ab 1:01:44) waren gewohnt schwammig. In diesem Fall hat die Bundeskanzlerin jedoch schlicht nicht die Wahrheit gesagt. Ob wissentlich oder unwissentlich tut im Grund nichts zur Sache.

Merkel sagte, dass die deutsche Souveränität „eigentlich“ mit dem Zwei-Plus-Vier-Abkommen zur deutschen Wiedervereinigung hergestellt worden sei. Nach dem Auftreten von Edward Snowden „haben wir jetzt festgestellt“, dass es noch spezielle Absprachen mit den Alliierten gab. Hier habe man Absprachen gefunden, „die darauf hingedeutet haben, dass in bestimmten Fällen die, sag ich mal, Souveränität unseres Geheimdienstes nicht voll gewährleistet wäre“.

Merkel:

„Wir haben jetzt die ganzen Diskussionen um die Zusammenarbeit der Dienste genutzt, um diese alten 68er-Vereinbarungen mit Frankreich, Großbritannien und den USA zu beenden – ganz formell durch Verbalnoten-Austausch.“

Merkel wörtlich:

Damit ist auch in diesem letzten Bereich unsere Souveränität hergestellt. Und ich glaube, damit haben wir eigentlich das Problem gelöst.“

Seither sind einige Monate vergangen – und erneut kommt ein Spionage-Fall ans Tageslicht. Diesmal entrüstet sich Innenminister de Maizière und kündigt Vergeltungsmaßnahmen an (mehr dazu hier).

Doch niemand hat die Absicht, den Amerikanern am Zeug zu flicken: Die US-Geheimdienste agieren in Deutschland nämlich nicht illegal, sondern verhalten sich nach den Gesetzen. Diese sehen im konkreten Fall vor, dass die Amerikaner auf deutschem Boden tun und lassen können, was sie wollen.

Denn bei dem sogenannten G10 Gesetz handelt es sich, wie der Freiburger Historiker Josef Foschepoth bereits am 2. August in einem Interview erklärte, um eine „Ausführungsbestimmungsvereinbarung“ zu einem Gesetz.

Die Grundlage dieser Bestimmung ist der Artikel 3, Absatz 2 des „Zusatzabkommens zum Nato-Truppenstatut“ vom 3. August 1959.

In dem Abkommen heißt es:

Die in Absatz (1) vorgesehene Zusammenarbeit erstreckt sich insbesondere

(a) auf die Förderung und Wahrung der Sicherheit sowie den Schutz des Vermögens der Bundesrepublik, der Entsendestaaten und der Truppen, namentlich auf die Sammlung, den Austausch und den Schutz aller Nachrichten, die für diese Zwecke von Bedeutung sind;
(b) auf die Förderung und Wahrung der Sicherheit sowie auf den Schutz des Vermögens von Deutschen, Mitgliedern der Truppen und der zivilen Gefolge und Angehörigen sowie von Staatsangehörigen der Entsendestaaten, die nicht zu diesem Personenkreis gehören.

Foschepoth erklärt, dass das Weiterbestehen dieses Artikels nichts anderes bedeute, als dass die Überwachungsmaßnahmen, die in Deutschland von den Amerikanern weiterhin durchgeführt werden, auf vollständig legale Weise erfolgen.

Im Artikel 60 des Abkommens ist unter anderem festgelegt, dass die von den amerikanischen Truppen errichteten „Fernmeldeanlagen“ „an die öffentlichen Fernmeldenetze der Bundesrepublik angeschlossen werden“ können.

Das bedeutet: Die Amerikaner können bis zum heutigen Tage völlig legal alle Telefongespräche in Deutschland anzapfen. Was sie damit machen, unterliegt keiner Kontrolle – schon gar nicht der durch den Souverän und seinen Vertreter, den Deutschen Bundestag.

Es ist anzunehmen, dass diese eigentlich für den Schutz der in Deutschland stationierten Truppen gedachten Möglichkeiten längst dem Internet-Zeitalter angepasst sind. Es ist anzunehmen, dass die Amerikaner, in Weiterentwicklung des Artikel 60, auch längst das Recht haben, deutsche Server anzuzapfen.

Erfahren werden die Bürger das nie – denn alle Vereinbarungen sind Vereinbarungen im Rahmen eines Militärbündnisses und daher streng geheim.

Foschepoth sagt, dass es „weitere Vereinbarungen zwischen den Alliierten gibt, die wir nicht kennen.“ Diese würden die Möglichkeiten der Überwachung im Internet einbeziehen. Der Historiker geht davon aus, dass es dazu Gesetze gibt – von denen die Deutschen eben nichts wissen. Denn im luftleeren Raum hätten die Geheimdienste nicht agiert und würden es auch heute nicht tun: „Ohne rechtliche Grundlage, so ist das jedenfalls die Erfahrung von 60 Jahren Geschichte Bundesrepublik Deutschland, ist das nie gemacht worden.“

Rechtliche Grundlage heißt: Die Bundesregierung hat über JahrzehnteVereinbarungen getroffen, mit denen sie Teile der deutsche Souveränität aufgibt.

Dass der Bürger, den eine solche Aufgabe seiner Rechte ja doch interessieren könnte, davon nichts erfahren hat, liegt in der Natur des militärisch-nachrichtendienstlichen Komplexes. Foschepoth verweist in diesem Zusammenhang auf das Nato-Zusatzabkommen: „Da steht auch drin, dass alle Informationen strengstens geheimgehalten werden müssen.“

Zu diesem Zusatzabkommen gibt es noch weitere rechtliche Grundlagen, die die deutsche Souveränität einschränken.

Foschepoth:

„Es gibt noch eine weitere Dokumentation, ein weiteres wichtiges Dokument. Das ist eine Note vom 27. Mai 1968 aus dem Auswärtigen Amt, wo nachdrücklich den Alliierten bescheinigt wird, dass sie unabhängig von Nato-Recht, von dieser Zusatzvereinbarung zum Nato-Truppenstatut oder auch eines Notstandes in der Bundesrepublik berechtigt sind, im Falle einer unmittelbaren Bedrohung der Streitkräfte die angemessenen Schutzmaßnahmen zu ergreifen, die erforderlich sind, um die Gefahr zu beseitigen. Und das ist diese typische Klausel, die immer verwendet wird, wenn nachrichtendienstliche Tätigkeit gemeint ist.“

Diese Regelung hat nach dem 11. September 2001 ihre Bedeutung voll entfaltet.

Denn nach dem Anschlag auf das World Trade Center wurde von Präsident George W. Bush der Nato-Bündnisfall ausgelöst und der Krieg gegen den Terror erklärt.

Auch das geschah auf rechtlicher Grundlage, wenngleich auch diesmal wieder „streng geheim“.

Die Zeitschrift German Foreign Policy schreibt:

„Völlig ungeklärt ist nach wie vor die Rolle einer ebenfalls streng geheim gehaltenen NATO-Vereinbarung vom 4. Oktober 2001. Der Schweizer Liberale und ehemalige Sonderermittler des Europarats Dick Marty hat mehrmals darauf hingewiesen, dass das Kriegsbündnis unmittelbar nach der offiziellen Ausrufung des Bündnisfalls an diesem Tag eine Geheimsitzungabhielt, auf der die Geheimdienste, geführt von der CIA, faktisch freie Hand im “Anti-Terror-Krieg” erhielten – die Verschleppung von Verdächtigen mutmaßlich inklusive. Der Bündnisfall ist, wie der Deutsche Bundestag zuletzt am 13. Dezember 2012 bestätigte, weiterhin in Kraft.“

Es kann angenommen werden, dass Angela Merkel das alles weiß. Denn sowohl bei den Nato-Abkommen als auch beim Krieg gegen den Terror handelt es sich ja nicht um irgendwelche untergeordneten Verwaltungsvorschriften über die Größe von Briefmarken oder Steckdosen.

Es ist bemerkenswert, welche Dimension der Desinformation die Bundesregierung in dieser existentiell wichtigen Frage betreibt: Bei der PK in der Bundespressekonferenz Anfang Juli war dies mit Händen zu greifen, als die Journalisten eine verblüffende Auswahl von Nichtigkeiten, Halbwahrheiten und ehrlicher Ahnungslosigkeit präsentiert erhielten (zum Nachlesen bei derBundesregierung).

In jedem Fall ist die deutsche Souveränität massiv beschränkt – und bleibt es auch. Es gibt Gesetze, die die Einschränkung der nationalen Rechte der Deutschen legitimieren. An eine Änderung dieser Gesetze ist nicht gedacht, im Gegenteil: Diesen rechtlich verbindlichen Regelungen haftet der substanzielle Mangel an, dass sie grundsätzlich geheim sind. Die Bürger erfahren also nicht einmal, in welchem Ausmaß ihre Souveränität bereits verkauft und verraten wurde. Sie können sich auch nicht rechtmäßig verhalten. Denn die Amerikaner haben mit dem Krieg gegen den Terror ihre eigenen Gesetze erlassen, die über diese Vereinbarungen auch in Deutschland gelten. Den De

utschen wurden diese Gesetze jedoch nicht bekanntgemacht, weil es für militärische Gesetze keine Regeln zur ordnungsgemäßen Bekanntmachung gibt.

Dass die Bundeskanzlerin das alles nicht weiß, ist äußerst unwahrscheinlich.

Viel wahrscheinlicher ist, dass die Abgabe der deutschen Souveränität durch die Anti-Terror-Maßnahmen bereits so weit fortgeschritten ist, dass man eigentlich davon sprechen kann, dass die Deutschen im Zustand des immerwährenden Kriegsrechts leben. Gregor Gysi hat es Besatzungsrecht genannt und dessen Aufhebung gefordert (seine legendäre Wut-Rede hier). Der Nachschlag der CSU, es handle sich um eine “digitale Besatzung” wurden schon kaum mehr gehört (mehr hier). Der einzige, der das Spiel vielleicht wirklich nicht durchschaut hat, ist Joachim Gauck (hier).

Denn es ist eine Besatzung, der die Bundesregierung zugestimmt hat. Die Amerikaner sind aus dem Schneider. Die Deutschen sollten sich in dieser Frage an die von ihnen gewählte Bundeskanzlerin wenden.